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Sperrmüllfund (ausschließlich Hifi !!!)

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ruedi01
Gesperrt
#2129 erstellt: 09. Jun 2009, 15:46
So einfach scheint es ja offensichtlich nicht zu sein...einige Entsorger behalten sich ja bereits für auf der Straße stehenden 'Müll' Eigentumsrechte vor...wie sie das begründen und vor allem wie sie das praktisch durchsetzen wollen, steht auf einem ganz anderen Blatt...

...und dann gibt es da noch die vielen Abfallentsorgungsrichtlinien, die so viel ich weiß auf komunaler Ebene festgelegt werden dürften und sogar eilweise einschlägigen gesetzlichen Regelungen widersprechen...es lebe unser föderaler Regulierungswahn, auf dass den Beamten auch in Zukunft die Arbeit nicht ausgehen mag...

Gruß

RD


[Beitrag von ruedi01 am 09. Jun 2009, 15:50 bearbeitet]
Alex-Hawk
Inventar
#2130 erstellt: 09. Jun 2009, 15:48
Das ist ja ein Unterschied. Vorbehalten können die sich viel, aber deshalb ist es noch lange nicht Recht und Gesetz.



Alexander
Kirschi1988
Inventar
#2131 erstellt: 09. Jun 2009, 15:51
Hi!

Stimmt eigentlich, so lange keine Pickerl oder Plaketten draufgeklebt sind kann keiner genau sagen was von wem gestohlen wurde oder nicht - die Entsorgungsfirma weis ja vorher nicht was wer rausgestellt hatt - und wenn doch ist der Dieb auch längst über alle Berge davongelaufen sodass es unmöglich ist ihn ausfindig zu machen so lasnge es keiner gesehen hatt
ruedi01
Gesperrt
#2132 erstellt: 09. Jun 2009, 15:51
@Alex-Hawk

...sag' ich doch! Nur, wenn Du armer kleiner nichtsnütziger Bürger damit nicht einverstanden bist, musst Du dagegen klagen...das ist dann meist auch nicht lustig...

Gruß

RD


[Beitrag von ruedi01 am 09. Jun 2009, 15:52 bearbeitet]
Granuba
Inventar
#2133 erstellt: 09. Jun 2009, 15:54

ruedi01 schrieb:
So einfach scheint es ja offensichtlich nicht zu sein...einige Entsorger behalten sich ja bereits für auf der Straße stehenden 'Müll' Eigentumsrechte vor...wie sie das begründen und vor allem wie sie das praktisch durchsetzen wollen, steht auf einem ganz anderen Blatt...

Gruß

RD


Hi,

Grundregel eins: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Erkundige Dich vorher bei der Gemeinde/Entsorger, ob eine Mitnahme erlaubt ist. Fertig! Wo ist das Problem? Warum brauchts noch mehr Bürokratie? Und wozu diese ellenlange Diskussion. Bei uns ist es verboten. Woher ich das weiß? Ich hatte einen Technicstuner (Arg ramponiert, funktionsunfähig) in den Sperrmüll (Ganz unten) getan. Der fehlte am nächsten Morgen. Dafür war der gesamte Sperrmüll über den Fußweg verteilt, und ich bekam einen netten Hinweis vom Ordnungsamt, dies doch bitte sofort aufzuräumen. Sprich: Weil irgendein "Sammler" da rumgewühlt hatte., bekam ich Ärger. Und ebenso die Info, das die Entnahme bei uns nicht gestattet ist. Dafür braucht es keine Regelung: INFORMIERT EUCH EINFACH! Soll wegen irgendwelcher Sammler ein bundesweites Gesetz verabschiedet werden, obwohl die regionale Abwicklung durch Entsorger überall anders gestaltet ist? Das ist Bürokratie par excellence...

Harry
ruedi01
Gesperrt
#2134 erstellt: 09. Jun 2009, 16:24
@Murray

Wenn Du alle Sachen, die gemeinhin von der osteuropäischen Müll-Mafia mitgenommen werden, schön separat und oben auf legst, dann durchwühlt Dir demnächst auch niemand mehr Deinen Müll und Du musst den Sch*iß am anderen Morgen nicht aufräumen, so einfach ist das...


Grundregel eins: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Erkundige Dich vorher bei der Gemeinde/Entsorger, ob eine Mitnahme erlaubt ist. Fertig! Wo ist das Problem? Warum brauchts noch mehr Bürokratie?


Erzählen können die Dir viel, wenn der Tag lang ist...vor allem auch eine Menge Blödsinn....und zwischen gesetzlichen Regelungen (zwingendes Recht) und wilkürlich selbst zusammengezimmerten AGBs oder sonst was, unterscheiden die auch nicht.

Vermutlich können diese Herrschaften mir auch erklären, warum sie ein altes Schnurlostelefon, einen Radiowecker, eine Funkwetterstation entsorgen (habe gesehen, wie diese Geräte zusammen mit dem anderen Müll auf den Müllwagen geworfen wurden!), einen alten Toaster, der direkt daneben steht, aber nicht mitnehmen. Ist sicher per städtischer Entsorgungsrichtlinie festgelegt..nur ob diese Richtlinie sich an geltendem Recht orientiert, wird man hier wohl nicht erfahren...soviel zum Thema Bürokratie, dafür dass die Bürokratie kein Ende nimmt sorgen die Beamten nämlich selbst.

Gruß

RD


[Beitrag von kptools am 09. Jun 2009, 16:41 bearbeitet]
Granuba
Inventar
#2135 erstellt: 09. Jun 2009, 17:00
Hi,

nein, bitte keine Klischees nutzen, die Verursacher wurden mir später vom Nachbarn mitgeteilt: Weder Ausländer noch finanziell benachteiligt...
Wenn irgendein "HiFi-Verrückter" mir den Müll auf der Straße verteilt, bin ich also schuld? Geniales Rechtsverständnis.


Erzählen können die Dir viel, wenn der Tag lang ist...vor allem auch eine Menge Blödsinn....





Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.


So einfach ist es.

Harry
JonasH
Stammgast
#2136 erstellt: 09. Jun 2009, 17:07
Hallo zusammen,

nun gibt es also eine Fortsetzung der leidlichen "Ist das erlaubt oder verboten und warum?"-Diskussion...

Bei uns ist es offiziell verboten, bei ein, zwei Teilen sagt aber niemand was und wenn es verboten wäre dann wäre mir das auch egal. Ich "klaue" Sperrmüll, andere stehen dafür im Halteverbot


Bei mir gab's heute eine schrottige JVC-Kombination.
Den
Verstärker JVC A-K100
und den
Tuner JVC T-K100L



Den Tuner habe ich schon für ein kleines bisschen Spaß geopfert, da habe ich einfach mal den Trafo überbrückt (230V an 18V ) Hat schön geknallt



Dem Verstärker habe ich eine Extremwäsche verpasst (Wasser rein) weil der mit Nikotin und Staub völlig versifft war.

Jetzt muss er erstmal gut trocknen
ruedi01
Gesperrt
#2137 erstellt: 09. Jun 2009, 17:19
Murray schrieb:


Wenn irgendein "HiFi-Verrückter" mir den Müll auf der Straße verteilt, bin ich also schuld? Geniales Rechtsverständnis.


...da gebe ich Dir sogar Recht!

Nur ist es nun mal so, wenn jemand durch Deinen Müll zu Schaden kommt (darüber fällt und sich den Hals bricht oder ein parkendes Auto beschädigt wird) - egal ob irgendwelche Idioten Dir das durcheinander geworfen haben, oder ob Du nicht in der Lage gewesen bist das Zeugs vernünftig aufzustellen - dann haftest Du!..Ende aus...

Streng genommen müsstest Du daneben stehen und aufpassen, vom Zeitpunkt des Herausstellens bis zu Abfuhr. Nur dann hast Du Deiner Sorgfaltsplicht genüge getan. Wenn dann jemand hingeht und gegen Deinen ausdrücklichen Willen, den Kram durch die Gegend wirft, dann kann man Dir nichts vorwerfen... So realistisch und genial ist unser Recht...

Ich hoffe für Dich, Du hast eine Haftpflichtversicherung, die solche Schäden abdeckt...

Gruß

RD


[Beitrag von ruedi01 am 09. Jun 2009, 17:27 bearbeitet]
Kirschi1988
Inventar
#2138 erstellt: 09. Jun 2009, 17:20
Hi!

@ Murray:

Dass die sich in dem Fall beschwert haben kommt ganz alleine daher dass das Zeugs überall verteilt herumlag und das eben gefährlich ist (da kann einer drüberstolpern oder ein Auto einen Platten einfahren) - Dass sie dabei gesagt haben dass das Mitnehmen grundsätzlich verboten ist ist wahrscheinlich nur ein verzweiflungsakt mit dem sie versuchen zu verhindern dass jemand das Zeugs überall verteilt wenn er darin wühlt - Oder stand irgendwo schwarz auf weiss dass da auch der omiöse ramponierte Technicstuner dabei liegen muss? - Solange da keine Plaketten drauf sind oder das Zeugs nachweislich auf Privatem grund abgelagert wurde ist das mitnehmen meines erachtens nicht verfolgbar und man bekommt demnach auch keine ernstzunehmende Strafe solange niemand den rest gefährlich in der gegend verteilt! - Bei mir in der Gegend hatte mal ein Dachdecker ein dummes pech und zwar hätten wir ein neues Schneegitter aufs dach bekommen sollen, dummerweise hat der Dachdecker nicht daran gedacht dass damals gerade Sperrmüllabfuhr war - Also stellte er das neu gelieferte Gitter vorübergehend neben seinem Gartenzaun da er keine Zeit hatte das überlange Ding ins Haus zu räumen - am nächsten Tag war das gute teure Stück aus massivem Kupfer weg - vermutlich haben die Ausländer die immer herumsuchen das mal wieder gebrauchen können, egal aber das war definitiv diebstahl weil:

1. Es noch fabrikneu war und
2. das Ding nicht auf öffentlichen Grund lag sondern quasi schon im Vorgarten seines Hauses.
Kirschi1988
Inventar
#2139 erstellt: 09. Jun 2009, 17:31
Hi!

JonasH schrieb:


Den Tuner habe ich schon für ein kleines bisschen Spaß geopfert, da habe ich einfach mal den Trafo überbrückt (230V an 18V ) Hat schön geknallt


Wozu denn sowas - ausd soeinem Ding kann man ja noch allerhand brauchbares rauslöten

Verstärker und sonstiges so radikal mit "Wasser rein" waschen kann ich nicht empfehlen, denn es gibt da genug Bauteile drinnen wo das Wasser zwar leicht reinkommt aber nurnoch schwer bis garnicht rauszubekommen ist - und das führt dann wahrscheinlich zu einem kurzschluss, aber bei deiner billigkiste eh egal...
ruedi01
Gesperrt
#2140 erstellt: 09. Jun 2009, 17:35
...jo, da war ein echter Fachmann am Werk...

Obwohl, manchmal hätte ich auch Lust so ein Teil, sowas z.B.:

http://cgi.ebay.de/S...7C293%3A1%7C294%3A50

Im laufenden Betrieb zu schlachten...mit einem Gartenschlauch, mit Benzin oder schlicht und ergreifend einfach mit einem dicken Hammer....

Der Schrott kostet ja nix...und ist offenbar noch massenhaft vorhanden

Gruß

RD


[Beitrag von ruedi01 am 09. Jun 2009, 17:37 bearbeitet]
semmeltrepp
Gesperrt
#2141 erstellt: 09. Jun 2009, 17:45
Den Videorecorder, den ich letztens vom Sperrmüll gepflückt habe, hab ich inzwischen wieder flott gemacht. Den PC vom selben Haufen hab ich übrigens geschlachtet. Außer SD-Ram, Brenner und Festplatte ist davon nichts mehr über.

Jetzt fragt man sich natürlich, wozu man noch einen VCR braucht. Aber ich hab da noch ein paar nostalgische Kaufkassetten, die ich doch gerne mal wieder gucken würde.
rebel4life
Inventar
#2142 erstellt: 09. Jun 2009, 17:52
Ich hab einen NV-SD30 vom Wertstoffhof, der geht auch, taugt der was? Fernbedienung hat auch so eine komischen Strichcodescanner, aber mit dem Aufnahmen zu programmieren ist schon ein Aufwand...


MFG Johannes
semmeltrepp
Gesperrt
#2143 erstellt: 09. Jun 2009, 17:55

rebel4life schrieb:
Ich hab einen NV-SD30 vom Wertstoffhof, der geht auch, taugt der was? Fernbedienung hat auch so eine komischen Strichcodescanner, aber mit dem Aufnahmen zu programmieren ist schon ein Aufwand...


MFG Johannes



Panasonic geht eigentlich immer. Sehr solide Laufwerke. Waren damals richtig teuer. Kann der schon Stereo?
Immergrün
Stammgast
#2144 erstellt: 09. Jun 2009, 17:58
Die Strichcodes waren früher in den TV-Zeitschriften, pro Sendung einer. Da musste man nur einmal bei der Sendung drüber und fertig. Mit dem Extra-Blatt ist das ziemlicher Käse. Ich habe den damals aufkommenden Geräten mit Programmierung aus dem Videotext den Vorzug gegeben und bin nie enttäuscht worden. Das was Du da hast, war mal ein sehr ordendliches Gerät, gehörte aber nicht zur Spitzenklasse. Die Kopfzahl spricht für sich. In der Spitze hatten die dann 6. (bei Dir sinds 2)


[Beitrag von Immergrün am 09. Jun 2009, 18:01 bearbeitet]
rebel4life
Inventar
#2145 erstellt: 09. Jun 2009, 18:02
Naja, ich hab ehrlich gesagt keine Verwendung dafür, hat niemand Bedarf an sowas?

Hab mal damit versucht, eine VHS Kaufkassette auf den PC zu überspielen, hat aber wegen dem Kopierschutz rumgemeckert, naja, Film einmal gesehen und dann hatte sich das auch erledigt. DVDs sind mir lieber, denn die sind nicht so umständlich wie die VHS Kassetten.


MFG Johannes
JonasH
Stammgast
#2146 erstellt: 09. Jun 2009, 18:14
Hallo zusammen!


Kirschi1988 schrieb:
Hi!

JonasH schrieb:


Den Tuner habe ich schon für ein kleines bisschen Spaß geopfert, da habe ich einfach mal den Trafo überbrückt (230V an 18V ) Hat schön geknallt


Wozu denn sowas - ausd soeinem Ding kann man ja noch allerhand brauchbares rauslöten

Verstärker und sonstiges so radikal mit "Wasser rein" waschen kann ich nicht empfehlen, denn es gibt da genug Bauteile drinnen wo das Wasser zwar leicht reinkommt aber nurnoch schwer bis garnicht rauszubekommen ist - und das führt dann wahrscheinlich zu einem kurzschluss, aber bei deiner billigkiste eh egal...


Keine Sorge - bevor ich den Tuner platzen ließ, habe ich alle brauchbaren Teile herausgelötet

Und noch mal zum Wasser:
ich habe da natürlich nicht alles vollgeschüttet - ich habe da mit einem feuchten Pinsel alles durch- und abgewischt, bis der Staub und Dreck weg war. Der (rostempfindliche) Trafo hat nur ganz wenig Wasser gesehen und die Potis blieben außenvor. Und natürlich darf das Ding die nächsten Tage erstmal trocknen!

Hier gibt's ein Video zu den beiden Komponenten:

VIDEO
pedi
Inventar
#2147 erstellt: 09. Jun 2009, 18:32
hi,
ich arbeite ja auf einem wertstoffhof. viel findet man nicht mehr.gab zwar schon einiges brauchbare, aber nichts aussergwöhnliches
wenn ich etwas brauchen kann, dürfen wir das mitnehmen, im rahmen natürlich.
wenn jemand etwas findet, dass er brauchen kann und mich frägt, sage ich nicht nein.( mit einem dezenten verweis auf die kaffeekasse )
kam aber erst einmal vor.(dual CS625Q, oder so)
meistens sinds haushaltsgeräte, die die weiblichen kolleginnen begeistern, wenns noch funktioniert.
meine funde waren ein H/K dvd7500, 2 dvdbrenner, 1gb ddr1ram von crucical und ein 7 jahre altes laptop, mit dem meine frau im internet rumeiert, zu mehr ists nicht zu gebrauchen, aber für diesen zweck völlig ok.
ach ja, letzte woche einen amd 64 3500+, der ist jetzt in meinem pc, anstatt einem 3200+.
mfg pedi
ruedi01
Gesperrt
#2148 erstellt: 09. Jun 2009, 18:35
@pedi

...da ist ja auch nichts gegen einzuwenden...

Nur wenn allen Interessenten pauschal verboten wird, was mitzunehmen, dann stinkt es einfach. Und ein kleiner Obulus für die Kaffeekasse ist natürlich selbstverständlich.

Gruß

RD
rebel4life
Inventar
#2149 erstellt: 09. Jun 2009, 18:53
Ich freu mich schon auf morgen, da hat der Wertstoffhof wieder offen, war schon seit Wochen nicht mehr da, da müssen sich jetzt Kostbarkeiten gesammelt haben...

(Der Videorekorder ist schon älter, hab den heute mal wieder ausgegraben...)


MFG Johannes
pedi
Inventar
#2150 erstellt: 09. Jun 2009, 19:05

rebel4life schrieb:
Ich freu mich schon auf morgen, da hat der Wertstoffhof wieder offen, war schon seit Wochen nicht mehr da, da müssen sich jetzt Kostbarkeiten gesammelt haben...

(Der Videorekorder ist schon älter, hab den heute mal wieder ausgegraben...)


MFG Johannes

stapeln die das?
bei uns werden die boxen täglich, bei bedarf öfter, geleert.
wenns dann mal im grosscontainer ist, kann man alles vergessen.
Django8
Inventar
#2151 erstellt: 10. Jun 2009, 05:35

Bei mir in der Gegend hatte mal ein Dachdecker ein dummes pech und zwar hätten wir ein neues Schneegitter aufs dach bekommen sollen, dummerweise hat der Dachdecker nicht daran gedacht dass damals gerade Sperrmüllabfuhr war - Also stellte er das neu gelieferte Gitter vorübergehend neben seinem Gartenzaun da er keine Zeit hatte das überlange Ding ins Haus zu räumen - am nächsten Tag war das gute teure Stück aus massivem Kupfer weg

Na ja, also ein bisschen aufapssen muss man halt schon . Man schleisst ja das Auto oder Fahrrad auch ab, wenn man es irgendwo abstellt. Und dass Kupferdiebe derzeit Hochkonjunktur haben, dürfte auch allgemein bekannt sein.
ruedi01
Gesperrt
#2152 erstellt: 10. Jun 2009, 05:43
Django8 schrieb:


Na ja, also ein bisschen aufapssen muss man halt schon . Man schleisst ja das Auto oder Fahrrad auch ab, wenn man es irgendwo abstellt. Und dass Kupferdiebe derzeit Hochkonjunktur haben, dürfte auch allgemein bekannt sein.


Schön, dass mal einer auf diesen Punkt kommt. Sonst ist es grobe Fahrlässigkeit, dafür haftet keine Versicherung.

Wertsachen einfach so am Straßenrand (auch wenn es das eigene Grundstück ist) stehen lassen, ohne Aufsicht...wie blöde kann man eigentlich sein?!?

Gruß

RD
Schili
Hat sich gelöscht
#2153 erstellt: 10. Jun 2009, 05:59
Nachdem die Freizeit-Rechtsgelehrten sich nun episch über die Dummheit anderer Menschen auslassen durften, bitte nun zurück zum Topic.
Alex-Hawk
Inventar
#2154 erstellt: 10. Jun 2009, 08:56
Für mich ist Jura nicht nur Freizeit.

Aber Du hast natürlich Recht: Back to Hifi!



Alexander
Schili
Hat sich gelöscht
#2155 erstellt: 10. Jun 2009, 09:13

Für mich ist Jura nicht nur Freizeit.


Das mag auf Dich zutreffen, manch´"rechtliche Würdigung" hier lässt jedoch stark vermuten, dass der Verfasser noch nicht eine einzige Stunde im Hörsaal einer juristischen Fakultät verbracht hat... :L. Und bevor hier weiter rechtliche Halbwahrheiten AKA "Stammtisch-Jura" gepostet werden, sollte lieber das Topic abgehandelt werden...



[Beitrag von Schili am 10. Jun 2009, 09:37 bearbeitet]
Kirschi1988
Inventar
#2156 erstellt: 10. Jun 2009, 11:52
Hi!

Heut gabs wieder was und zwar einen Yamaha AX-892 Verstärker - Leider hatt der ein kleines Problem und zwar geht der rechte Endstufenkanal nicht und wenn man die Lautsprecherausgänge "B" zuschalten will dann schält deren Relais nicht, das vo den LS-Ausgängen "A" geht aber und der Linke Kanal auch? Das Problem dürfte eher kein kapitaler Endstufenschaden sein da alle Endstufentransistoren und andere im Endstufenbereich funktionieren (hab die mal durchgemessen). Spannung (etwa 56 Volt) liegt auch an den Endtransen und anderen an (eigentlich gleich wie beim funktionierenden Kanal) jedoch kommt aus dem LS da kein Ton, nichtmal Einschaltknacken oder Ruhestrom ergo muss da irgendwas deffekt sein ich dachte schon an die niedrige Versorgungsspannung (also die 18Volt) aber da finde ich nix raus weshalb das nicht funktioniert. Könnt ihr mir da helfen - ein Service Manual finde ich auch nirgeds!?
knollito
Inventar
#2157 erstellt: 10. Jun 2009, 12:11

Friedensreich schrieb:
Marco, Du wirfst den Leuten in Bremerhaven doch eh staendig
Zettel, mit der Aufschrift:

"Morgen Sperrmuellabholung vor Ihrem Haus"

in den Briefkasten!

Schreib doch einfach drunter:

"Vielen Dank fuer Ihre Spende!" ;)


womöglich können die Spender die "Spende" dann sogar steuerlich absetzen
pedi
Inventar
#2158 erstellt: 10. Jun 2009, 18:24
heute einen pioneer PD 8700 gefunden, leider nimmt er keine cds an.
display, schublade gehen. FB war auch dabei.
werde mal schrauben, wenn nichts geht, fliegt er wieder.
YamahaM4
Hat sich gelöscht
#2159 erstellt: 10. Jun 2009, 18:58
Kirschi1988
Inventar
#2160 erstellt: 10. Jun 2009, 20:13
Die AKG K141 hab ich auch jedoch sind bei menen diese Ohrpolster total zerbröselt und ich muss da jetzt was anderes verwenden - bei menen K141 sind ausserdem diese Metallschildchen silber statt Gold.
Django8
Inventar
#2161 erstellt: 11. Jun 2009, 05:28
@ YamahaM4: Tolle Funde!
ruedi01
Gesperrt
#2162 erstellt: 11. Jun 2009, 07:14
Noch mal was Abschließendes vom Fachmann zum Thema Sperrmüll...

Die Mitnahme von Teilen aus dem Sperrmüll, der am Straßenrand abgestellt ist (öffentlicher Grund!) ist kein Diebstahl, Weil der ehemalige Eigentümer sein Eigentum offensichtlich aufgegeben hat. Außer, der Eigentümer will unbedingt, dass seine Sachen der Vernichtung zugeführt werden (das muss er dann aber erklären). Dabei ist die öffentliche Ordnung zu beachten. D.h. u.a., dass der Müll nicht zerwühlt und auf der Straße verteilt werden darf.

...genauso so, wie ich das mal vor knapp 20 Jahren während des Studiums gelernt habe. Bin zwar kein Volljurist (weshalb ich die Dinge auch nicht in entsprechendem Juristendeutsch ausdrücken kann), aber als Betriebswirt hat man nun mal auch mit Recht zu tun...

Woher ich das weiß? Gestern abend, 21:15 Uhr RTL, Einspruch! Die Show der Rechtsirrtümer...Experte: Dr. Ralf Höcker, Volljurist...manchmal kann das private Bildungsfernsehen tatsächlich bilden...

Gruß

RD


[Beitrag von ruedi01 am 11. Jun 2009, 07:16 bearbeitet]
Alex-Hawk
Inventar
#2163 erstellt: 11. Jun 2009, 07:50
War ja meine Rede.



Alexander
Schili
Hat sich gelöscht
#2164 erstellt: 11. Jun 2009, 08:24
Die Mitnahme von Sperrmüll bleibt Diebstahl. Das hat der Gesetzgeber explizit so bestimmt, um eine Umentscheidung der Aufgabe am Eigentum zu gewährleisten. In der Praxis bedeutet das nichts anderes, als dass ich mir vielleicht doch noch was von meinen Gegenständen wieder mit ins Haus nehmen möchte. Und dann soll gewährleistet sein, dass eine dritte Person es zuvor nicht wegnimmt. Auch ein nicht gesichertes Fahrrad wird nicht automatisch zu einer herrenlosen Sache, wenn ich es neben dem Sperrmüll abstelle. Und um diesen diffusen Eigentumsverhältnissen vorzubeugen, wird der Sperrmüll als Eigentum des Abstellers erklärt. Und die Wegnahme einer fremden, beweglichen Sache in (rechtswidriger) Zueignungsabsicht nennt sich nun einmal Diebstahl. Schon das Durchwühlen des Sperrmülls gilt in Köln als bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit.

Der 2. Punkt ist die Verantwortung: ein an der Straße abgestellter Sperrmüll geht bei der Entsorgung in den Besitz des Verwerters über. Zuvor habe ich die Sorgfaltspflicht über den abgestellten Sperrmüll. Ist er nicht mehr mein Eigentum ,entfiele die Haftung bei unsachgemäßer Abstellung/Lagerung/Herbeiführung einer Gefahrenstelle.

In Köln (und in fast allen mir bekannten Städten) gibt es deswegen feste Spermülltermine, damit die Besitzansprüche an den Abholer vom Zeitpunkt Abstellen bis zur Abholung geregelt sind.Oder man bringt seinen Sperrmüll selbst zu einem Receyclinghof,dort wird der Müll gegen eine Gebühr entsorgt. Wilde Müllkippen sind kein Sperrmüll. Hier hat der Ableger sein Besitzverhältnis aufgegeben und Jedermann kann sich daran bedienen.


Außer, der Eigentümer will unbedingt, dass seine Sachen der Vernichtung zugeführt werden (das muss er dann aber erklären).


Denn DAS ist der abschließende Punkt: mit einem festen Termin habe ich die Erklärung an den Entsorger abgegeben.MEIN Eigentum wechselt in die Eigentumsverhältnisse des Entsorgers über. Wie der dann weiter die Besitzverhältnisse regelt, obliegt ganz allein dem Entsorger.

Mit dieser Regelung und Durchsetzung soll vermieden werden, dass sich wilde Müllhaufen- wie früher häufig geschehen - unter dem Deckmantel des Sperrmüll ohne amtlichen Abholtermin ansammeln.

Das hast du wohl nicht ganz richtig zugehört, als der RTL-Onkel seine rechtliche Würdigung zum Besten gab...aber vor 20 Jahren war das bestimmt alles ganz anders. Der Knackpunkt ist das Differenzierungsvermögen. Und keine "abschließende" Würdigung, die auf Hörensagen beruht.


War ja meine Rede


Kein Kommentar.


[Beitrag von Schili am 11. Jun 2009, 08:43 bearbeitet]
rebel4life
Inventar
#2165 erstellt: 11. Jun 2009, 08:37

ruedi01 schrieb:

Woher ich das weiß? Gestern abend, 21:15 Uhr RTL, Einspruch! Die Show der Rechtsirrtümer...Experte: Dr. Ralf Höcker, Volljurist...manchmal kann das private Bildungsfernsehen tatsächlich bilden...



Da frage ich lieber meinen Vater nochmal, bevor ich bei meinem 2. Wohnsitz etwas mitnehm, im Ostallgäu haben die nämlich auch diese "Haufen", bei uns im Oberallgäu haben wir Wertstoffhöfe.


MFG Johannes
ruedi01
Gesperrt
#2166 erstellt: 11. Jun 2009, 09:00
...tja, was soll man dazu noch sagen? ...manchmal fast man es nicht was einem hier geboten wird..

@Schili

Nochmal zur Klarstellung:


Die Mitnahme von Sperrmüll bleibt Diebstahl.


Das ist eine Frage des Strafrechtes. Und ist m.W. nirgendwo so geregelt, aber bitte, wenn Du als ausgewiesener Experte eine verlässliche Quelle nennen kannst, nur zu, bisher kam ja außer vehementen Behauptungen rein gar nichts. Ich habe zumindest eine juristische Fachquelle genannt....wo sind Deine Quellen, die etwas anderes sagen?!?


Schon das Durchwühlen des Sperrmülls gilt in Köln als bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit.


Das ist eine Ordnungsverfügung, die jede Kommune selber regeln kann, natürlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Regelungen. Auch eine Kommune darf nichts verfügen, was nicht dem geltenden Recht entspricht. Im Übrigen hat so etwas nichts (rein gar nichts!), mit dem Eigentumsrecht an der Sache zu tun...


die Verantwortung: ein an der Straße abgestellter Sperrmüll geht bei der Entsorgung in den Besitz des Verwerters über


Das ist nicht ganz richtig formuliert. Erst wenn sich eine Sache in der unmittelbaren Verfügungsgewalt einer Person (einer rechtlichen oder einer natürlichen Person) befindet geht es in den Besitz dieser Person über. Also genau dann, wenn der Entsorger den Müll einsammelt und natürlich, wenn sich das Zeug auf dem Betriebshof des Entsorgers befindet. Im Übrigen sind Besitz und Eigentum juristisch gesehen zwei vollkommen andere Begriffe. Auf den genauen Unterschied gehe ich hier nicht ein, steht alles in den einschlägigen Bestimmungen des BGBs...


In Köln (und in fast allen mir bekannten Städten) gibt es deswegen feste Spermülltermine, damit die Besitzansprüche an den Abholer vom Zeitpunkt Abstellen bis zur Abholung geregelt sind.


Feste Sperrmülltermine haben nichts mit Eigentumsrecht oder Besitzansprüchen zu tun. Sondern sind dem organisatorischem Anspruch einer ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Müllentsorgung geschuldet. Wie sollte man das anders organisieren? außer durch individuell vereinbarte Abfuhrtermine, dieses Modell gibt es in einigen anderen Städten. Das ist aber für alle Beteiligten teurer.


Das hast du wohl nicht ganz richtig zugehört, als der RTL-Onkel seine rechtliche Würdigung zum Besten gab


...doch, habe ich...ganz genau sogar. Und ich habe es sinngemäß korrekt wiedergegeben. Wenn Du allerdings auf eine juristisch korrekte Formulierung Wert legst, dann muss ich passen, ich bin kein Volljurist...

Gruß

RD


[Beitrag von ruedi01 am 11. Jun 2009, 09:01 bearbeitet]
Schili
Hat sich gelöscht
#2167 erstellt: 11. Jun 2009, 09:33

...tja, was soll man dazu noch sagen? ...manchmal fast man es nicht was einem hier geboten wird..


Ich kann nichts dafür, dass du das nicht begreifst... - es steht im Text.Interessanterweise raffst du gar nicht, dass der TV-Anwalt es (vermutlich) genau so rechtlich dargelegt hat.

Mit einem Sperrmülltermin erkläre ich mich einverstanden, dass meine Sachen vom Entsorger vernichtet werden. Das ist die Einschränkung, die in der Praxis nahezu immer greift. Und mit dieser Einschränkung wird es wieder eine rechtswidrige Wegnahme, weil ich so lange Eigentümer bleibe. Ich verstehe nun wiederum nicht, was daran so schwer zu begreifen ist.
andisharp
Hat sich gelöscht
#2168 erstellt: 11. Jun 2009, 09:37
Was wird das hier, Rechtsberatung für Sperrmüllmaulwürfe? Ich würde es ganz einfach so halten, wo kein Kläger, da kein Richter.

Bisher habe ich noch nie erlebt, dass ein "Sperrmülldieb" von der Polizei abgeführt wurde.
Balou7054
Stammgast
#2169 erstellt: 11. Jun 2009, 09:38
hier gibt es extra Abfuhrtermine für Elektro-Schrott. Die Anwohner melden sich dafür beim Entsorger an und stellen die Sachen am Abend vorher raus.
Die Abfuhr beginnt am nächsten morgen um 6.00h bis dahin muß man den Elektro-Schrott rausgestellt haben.
Daraus ergibt sich folgende Rechtslage; Das Eigentum der Geräte ist bis zur Abholung des Entsorgers beim Raussteller.
Sobald der Entsorger die Sachen auflädt gehören sie dem Entsorger-Betrieb.
D.h. wenn ich am abend vorher die Sachen mitnehme und vom Einverständnis des Rausstellers ausgehe, kann ich die Geräte problemlos mitnehmen.
Theoretisch müsste ich jeden fragen ob ich etwas mitnehmen darf, ist natürlich zuviel Aufwand. Sollte mich jemand der Raussteller sehen und sagen ich solle die Sachen stehen lassen, so muß ich dies tun.

gruß
ruedi01
Gesperrt
#2170 erstellt: 11. Jun 2009, 09:39
Schili schrieb:


Mit einem Sperrmülltermin erkläre ich mich einverstanden, dass meine Sachen vom Entsorger vernichtet werden...


Richtig! Aber nur wenn Du (als Eigentümer!) nicht willst, dass die Sachen in andere Hände geraten, dann darf kein anderer (als der Entsorger, der es schließendlich vernichtet) sich den Besitz und damit in Folge auch das Eigentum an der Sache aneignen. In diesem Fall wäre es tatsächlich Diebstahl. Auch das hat der Fernsehanwalt klar gesagt.

Das gilt für persönliche Sachen, wie z.B. selber erstellte Kunstgegenstände. Bei normalem Wirtschaftsgut ist aber nicht davon auszugehen, dass der Eigentümer unbedingt die Vernichtung der Sachen will.

Damit greift Dein Einwand in der Praxis idR. nicht!

Gruß

RD


[Beitrag von ruedi01 am 11. Jun 2009, 09:40 bearbeitet]
ruedi01
Gesperrt
#2171 erstellt: 11. Jun 2009, 09:42
Balou schrieb:


Sollte mich jemand der Raussteller sehen und sagen ich solle die Sachen stehen lassen, so muß ich dies tun


Das dürfte richtig sein. Sofern man den Ausführungen des Fernsehjuristen folgt...

Gruß

RD
rebel4life
Inventar
#2172 erstellt: 11. Jun 2009, 09:43
Mal wieder zurück zum Thema:

Ein paar von euch werden das Problem auch haben, dass ihre "Sperrmüllfunde" im Betrieb nach alter Elektronik riechen, reicht es wenn ich die Wärmeleitpaste tausche, dass das Gerät nicht mehr riecht? Bei meinem Marantz MR215 ist das wirklich abartig, da riecht es innerhalb von Minuten nach alter Elektronik, das im Schlafzimmer, naja, ich mags nicht.


MFG Johannes
ruedi01
Gesperrt
#2173 erstellt: 11. Jun 2009, 09:45
andisharp schrieb:


Bisher habe ich noch nie erlebt, dass ein "Sperrmülldieb" von der Polizei abgeführt wurde.


Richtig, weil der 'Sperrmülldieb' in aller Regel keinen Diebstahl begeht, wie sollte man ihn also an-/verklagen...das versuche ich ja die ganze Zeit zu erklären...aber man kann sich ja den Mund fusselig reden, fachliche Quellen anführen....die Begriffstutzigkeit ist schon erschreckend...

Gruß

RD
ruedi01
Gesperrt
#2174 erstellt: 11. Jun 2009, 09:47
rebel4Life schrieb:


Ein paar von euch werden das Problem auch haben, dass ihre "Sperrmüllfunde" im Betrieb nach alter Elektronik riechen, reicht es wenn ich die Wärmeleitpaste tausche, dass das Gerät nicht mehr riecht? Bei meinem Marantz MR215 ist das wirklich abartig, da riecht es innerhalb von Minuten nach alter Elektronik, das im Schlafzimmer, naja, ich mags nicht.


...da gibt es im Grunde zwei praktikable Möglichkeiten...

1. Nur Neugeräte im Schlafzimmer
2. Betrieb von 'riechenden' Altgeräten nur im Keller...



Im Ernst...Was da riecht ist bestimmt nicht die Wärmeleitpaste, zumindest nicht überwiegend. Alte Kisten dünnsten oft irgend etwas aus. Und ich würde so etwas ganz bestimmt nicht ins Schalfzimmer stellen, wer weiß was das für ein Gift ist. Früher waren die Umweltbestimmungen (und auch die Kenntnisse bzgl. giftiger Stoffe) in Elektronik längst nicht so streng wie heute.

Ein Neugerät riecht zwar manchmal auch, das geht aber idR. recht schnell vorbei.

Gruß

RD


[Beitrag von ruedi01 am 11. Jun 2009, 09:53 bearbeitet]
JackRyan
Inventar
#2175 erstellt: 11. Jun 2009, 09:50
Ne Woche trocken nach draußen an die frische Luft stellen
Schili
Hat sich gelöscht
#2176 erstellt: 11. Jun 2009, 10:01

Richtig, weil der 'Sperrmülldieb' in aller Regel keinen Diebstahl begeht, wie sollte man ihn also an-/verklagen...das versuche ich ja die ganze Zeit zu erklären...aber man kann sich ja den Mund fusselig reden, fachliche Quellen anführen....die Begriffstutzigkeit ist schon erschreckend...


Begriffsstutzig ?

Du schreibst so etwas:


Sollte mich jemand der Raussteller sehen und sagen ich solle die Sachen stehen lassen, so muß ich dies tun


Das dürfte richtig sein. Sofern man den Ausführungen des Fernsehjuristen folgt...


Und wenn er es nicht macht ? Dann muss er sich in die Ecke stellen und sich schämen ? Oder begeht er dann etwa einen Diebstahl ? Oder was soll das sein, wenn ich Jemanden auffordere, es stehen zu lassen und er befolgt das nicht ? Nenn mir doch mal den juristischen Begriff dafür...

Es ist ja schön, dass du dich so selbstherrlich in den Ausführungen deines TV-Anwalt weidest. Nur hast du seine Ausführungen nicht begriffen.

Du kannst dir noch so unverschämt mir ggü. den Mund fusselig reden. Wahrer wird es dadurch nicht.


[Beitrag von Schili am 11. Jun 2009, 10:18 bearbeitet]
RSV-R
Gesperrt
#2177 erstellt: 11. Jun 2009, 10:24
Ich dachte eher, das ein Mod für die Versachlichung sorgt als für Ölnachschub beim Feuer.
Ihr seid beide keine Jurististen, also was soll das Geplänkel? Hätte schon viel weiter oben, wo alles dazu gesagt war, abgebrochen werden können.
In der Juristerei gibt es keine eindeutigen Urteile.

Drei Richter, drei Meinungen - zu einem Gesetz.
So sieht es in der Realität aus - hat mir mein Prof schon vor 23 Jahren belegt.

Daher müßte man genau sehen, was in der jeweiligen Kommune vereinbart ist. Das ist hier nicht möglich und nicht sinnvoll. Also lasst das Gestocher im Nebel doch bitte.


[Beitrag von RSV-R am 11. Jun 2009, 10:31 bearbeitet]
andisharp
Hat sich gelöscht
#2179 erstellt: 11. Jun 2009, 10:38
wie dem auch sei, ich finde eh nie was auf dem Müll. Ich muss leider zu den Abholterminen arbeiten.
Alex-Hawk
Inventar
#2180 erstellt: 11. Jun 2009, 11:06

Schili schrieb:
Die Mitnahme von Sperrmüll bleibt Diebstahl. Das hat der Gesetzgeber explizit so bestimmt, um eine Umentscheidung der Aufgabe am Eigentum zu gewährleisten. In der Praxis bedeutet das nichts anderes, als dass ich mir vielleicht doch noch was von meinen Gegenständen wieder mit ins Haus nehmen möchte. Und dann soll gewährleistet sein, dass eine dritte Person es zuvor nicht wegnimmt. Auch ein nicht gesichertes Fahrrad wird nicht automatisch zu einer herrenlosen Sache, wenn ich es neben dem Sperrmüll abstelle. Und um diesen diffusen Eigentumsverhältnissen vorzubeugen, wird der Sperrmüll als Eigentum des Abstellers erklärt. Und die Wegnahme einer fremden, beweglichen Sache in (rechtswidriger) Zueignungsabsicht nennt sich nun einmal Diebstahl. Schon das Durchwühlen des Sperrmülls gilt in Köln als bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit.

Der 2. Punkt ist die Verantwortung: ein an der Straße abgestellter Sperrmüll geht bei der Entsorgung in den Besitz des Verwerters über. Zuvor habe ich die Sorgfaltspflicht über den abgestellten Sperrmüll. Ist er nicht mehr mein Eigentum ,entfiele die Haftung bei unsachgemäßer Abstellung/Lagerung/Herbeiführung einer Gefahrenstelle.



Lassen wir das einfach mit der weiteren Diskussion.

Der juristische Laie kann leider nur schwer unterscheiden zwischen Strafrecht, Zivilrecht oder Ordnungswidrigkeiten. Das zeigen die obigen Sätze. Keine Verordnung regelt die innere Willensrichtung des alten Eigentümers. Fragt einfach mal nach bei einem Rechtsanwalt.

Alexander


[Beitrag von Alex-Hawk am 11. Jun 2009, 11:11 bearbeitet]
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