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Sperrmüllfund (ausschließlich Hifi !!!)

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Kirschi1988
Inventar
#2079 erstellt: 05. Jun 2009, 19:55
Hi!

@ ruedi01:

Ja der Meinung bin ich auch, in Zukunft werden die alten Geräte nähmlich immer seltener bzw. gibts welche die früher zu massen verkauft wurden und mittlerweile zum grossteil verschrottet sind fast nicht mehr. Ein gutes Beispiel sind da diese CVC Videorekorder, obwohl sie total mies gebaut waren und sich das system nicht ordentlich durchsetzen konnte sind gerade diese dinger zum sammeln umso beliebter weil die heutzutage sehr selten anzutreffen sind da die meisten wegen ihrer reparaturanfälligkeit schon sehr bald wieder weggeworfen wurden - Mir ist soeins noch nicht untergekommen aber wenn ich mal soetwas am Müll finde nehm ichs auf alle fälle mit denn das ist mehr als nur rar. Das nächste, auch ein videorekorder den ich unbedingt mal haben will und auf den ich schon lange warte ist ein Philips VR2350 Video2000 Rekorder - es gibt fast nix das interessannter ist als dieser, das vorgängermodell habe ich schon nähmlich einen VR2340, er sieht halt mit seinem Top-Loading und den ganzen gehäuse noch sehr nach einem klassischem Video2000 Rekorder aus. Das kann man vom VR2350 nichtmehr behaupten denn der geht mit seinem Front-Loading Design als einziger so gebauter Video2000 schon einen schönen schritt in richtung Zukunft und damit in richtung der heute bekannten VHS Videorekorder die fast alle nur Front-Loading haben. So oder so ähnlich haben alle geräte so ihren reiz sie zu sammeln, naja ich sammle halt auch besonders gerne die die vom Design her aus de reihe tanzen, so möchte ich unbeding mal diesen modernen VHS Rekorder von Philips haben der eine Analoguhr hatt - der war als er auf den Markt kam vor ca. 8 bis 10 Jahren ziemlich teuer und wurde glaubich auch nicht so häufig gekauft (Type weis ich jetzt nicht so genau).
Monkey_D._Ruffy
Inventar
#2080 erstellt: 09. Jun 2009, 01:35
´Hier gabs in den letzten Wochen auch wieder einiges vom Hof.

Vor allem CD-Player und irgendwelche mittelkleine bis etwas größere Boxen diverser heimischer und japanischer Hersteller rutschen mir jedes Wochenende in die Finger.

Der letzte größere Fund war eine JBL L-50 in fast tadellosem Zustand und ein Sony ES Player.

Verstärker sind eher rar zur Zeit. Und Receiver sind leider auch nicht sonderlich häufig. Einen wirklich guten "großen" Plattenspieler (heile) gabs hier komischerweise noch garnicht
ruepelchen
Ist häufiger hier
#2081 erstellt: 09. Jun 2009, 08:38
Hallo,
ich wollte neulich auf dem hiesigen Recyklinghof (Erlenbach / Main)einen ordentlich abgestellten HIFI Turm mit FB obendrauf mitnehmen. Da war aber sofort ein "Aufseher" der mir mit Anzeige drohte, falls ich das Teil nicht wieder abstelle. Ist euch schon mal ähnliches passiert?
showtime25
Inventar
#2082 erstellt: 09. Jun 2009, 08:50
Dürften viele User des Threads so oder ähnlich kennen. Bei mir im Landkreis gibt es einen Tauschmarkt. Jeder kann etwas abgeben und etwas anderes mitnehmen, alles ohne Geld. E-Geräte sind sind kurzem gestrichen. Vermute wg. Haftungs Regelungen.

Besonders bei E-Schrott sind die Müll Leute seeehr aufmerksam.
hifibrötchen
Inventar
#2083 erstellt: 09. Jun 2009, 08:58
Ein Sony ES Player ? Was für einen denn ?

Und was machste mit den einen JBL-50 ?
ruedi01
Gesperrt
#2084 erstellt: 09. Jun 2009, 09:08
ruepelchen schrieb:


ich wollte neulich auf dem hiesigen Recyklinghof (Erlenbach / Main)einen ordentlich abgestellten HIFI Turm mit FB obendrauf mitnehmen. Da war aber sofort ein "Aufseher" der mir mit Anzeige drohte, falls ich das Teil nicht wieder abstelle. Ist euch schon mal ähnliches passiert?


Dann solltest Du diesen 'Aufpasser' mal daran erinnern, dass er rein rechtlich wohl kaum eine Chance hat mit seiner 'Anzeige'!

Die ursprünglichen Eingentümer haben durch schlüssiges Handel ihr Eigentum an den Sachen offenkundig freiwillig aufgegeben, das ist der entscheidende Punkt, wenn Du diesen 'Müll' also mitnimmst, begehst Du somit keinen Diebstahl!

Gruß

RD
showtime25
Inventar
#2085 erstellt: 09. Jun 2009, 09:17
Genau den Punkt sieht man bei uns anders, der Müll gehört dem Entsorger.
ruedi01
Gesperrt
#2086 erstellt: 09. Jun 2009, 09:20
Tja, das müsste mal rechtlich geklärt werden, auf welcher juristischen Grundlage dieser Standpunkt beruht!

Gruß

RD
Kawa
Inventar
#2087 erstellt: 09. Jun 2009, 09:22

ruedi01 schrieb:

Die ursprünglichen Eingentümer haben durch schlüssiges Handel ihr Eigentum an den Sachen offenkundig freiwillig aufgegeben, das ist der entscheidende Punkt, wenn Du diesen 'Müll' also mitnimmst, begehst Du somit keinen Diebstahl!


AGBs des R-Hof lesen. I.d.R. geht das Eigentum auf den Betreiber des R-Hof über durch Abladen des „Mülls“. Ein Mitnehmen ohne Absprache wäre somit Diebstahl.

Das ist aber nur das Rechtverständnis eines Nichtjuristen.

Grüße

Kawa
showtime25
Inventar
#2088 erstellt: 09. Jun 2009, 09:26
Na ja, wie so eine Auseinandersetzung praktisch aussieht ist halt vor Ort schwierig. Komm den Jungs doch mal mit "rechtlichen Vorschriften" o.ä. Zeugs. Da wird es schwierig. Mag auch sein, dass das von Landkreis zu Landkreis verschieden ist. Aber für alles, was bei denen abgegeben wurde bzw. im Container liegt, ist die Argumentation so.
ruedi01
Gesperrt
#2089 erstellt: 09. Jun 2009, 09:26
Dazu sage ich nur, AGB sind keine gesetzliche Grundlage und können jederzeit angefochten werden!

Wenn Du 'Müll' mitnimmst, der nach allgemeinem Rechtsempfinden nichts mehr Wert ist und ohnehin mit Aufwand und Kosten entsorgt werden muss, dürfte es kaum eine Grundlage geben, Dir daraus einen rechtlichen Strick zu drehen. Es kommt da natürlich auf den jeweiligen Richter an...

Gruß

RD
bierman
Inventar
#2090 erstellt: 09. Jun 2009, 09:34

Wenn Du 'Müll' mitnimmst, der nach allgemeinem Rechtsempfinden nichts mehr Wert ist und ohnehin mit Aufwand und Kosten entsorgt werden muss, dürfte es kaum eine Grundlage geben, Dir daraus einen rechtlichen Strick zu drehen.




Gerade bezüglich Schrottdiebstahls (Buntmetalle v.a. Kupfer) gab es da vor 1-2 Jahren andere Urteile.

Ob die auf das Mitnehmen von (offensichtlich?) hochwertigen Geräten aus dem Müll greifen, würde im Einzelfall einen Richter beschäftigen.

Ich weiß es nur von meinem (Bonner) RecHof, dass die Angestellten selbst regen Handel mit dem E-Schrott betreiben und es daher gar nicht gern sehen wenn der Kunde sich bedient. Die drohen einem dann nicht nur mit der Polizei. Und wenn man dann kontra gibt, gibt's Hausverbot (sic!) damit zwei Minuten später ein paar Afrikaner, wie abgesprochen, einen VW-Bus voller 37-55cm-Fernseher für 5-10 Euro das Stück beladen...

Das wird möglicherweise überall so sein. Trotzdem bleibt für mich genug Wohlstandsmüll übrig


[Beitrag von bierman am 09. Jun 2009, 09:40 bearbeitet]
showtime25
Inventar
#2091 erstellt: 09. Jun 2009, 09:39
Außerdem gibt es ja wohl so etwas wie Hausrecht. Wenn mich ein Mitarbeiter vom Gelände runterwirft, habe ich immer die schlechteren Karten.
Ist aber sowieso nur Theorie, ich bleibe freundlich und glaube die Aussagen erst mal. Auf eine Auseinandersetzung habe ich da keine Lust. Führt auch zu nix.
M.Schopf
Stammgast
#2092 erstellt: 09. Jun 2009, 09:40
Ich weiße darauf hin, dass das mitnehmen von Müll von einem Wertstoffhof Diebstahl sein kann, und das es aktuell gerade einen Prozess darüber gibt. Die Begründung liegt darin, das selbst Schrott noch einen Wert hat. Im Gegensatz dazu ist jedoch Müll im Einzelstück gesehen ohne Wert. Die Richter haben sich vertagt. Aber so einfach ist es nicht! Ein H4 Empfänger wurde doch glatt entlassen, weil er ein Bett für sein Kind mitnehmen wollte. Er hatte es als Mitarbeiter auf dem Müllhof gesehen und nahm es mit. Ihm wurde gekündigt - wegen Diebstahl. Wie es ausgeht? Weiß keiner!


[Beitrag von M.Schopf am 09. Jun 2009, 09:41 bearbeitet]
Kawa
Inventar
#2093 erstellt: 09. Jun 2009, 09:46

ruedi01 schrieb:
Dazu sage ich nur, AGB sind keine gesetzliche Grundlage und können jederzeit angefochten werden!

Wenn Du 'Müll' mitnimmst, der nach allgemeinem Rechtsempfinden nichts mehr Wert ist und ohnehin mit Aufwand und Kosten entsorgt werden muss, dürfte es kaum eine Grundlage geben, Dir daraus einen rechtlichen Strick zu drehen. Es kommt da natürlich auf den jeweiligen Richter an...

Gruß

RD


Es kommt immer auf den Richter ab, aber ehrlich gesagt sehe ich da keine großartigen Chancen. Denn durch den Akt der Entsorgung erkennt der Vorbesitzer ja die AGBs an und „schenkt“ sein Eigentum dem R-Hof, der neuer Eigentümer ist. Damit ist die Sache nicht herrenlos (gehört also jemandem). Darüber hinaus verdienen sich einige R-Höfe durch Verkauf der Sachen durchaus was hinzu.

Ein Richter würde IMHO die Sache so sehen. Die AGBs verletzen kein geltendes Recht, der Vorbesitzer überträgt durch Handeln sein Eigentum dem R-Hof, wodurch dieser neuer Eigentümer wird. Eine vom R-Hof nicht erlaubte Wegnahme durch einen Dritten bedeutet dann Diebstahl (§242 StGB).

Aber wie gesagt, vor Gericht und auf hoher See usw.

ICH würde nach der Ansage des Mitarbeiters jedenfalls nicht mit Rechtsbelehrung reagieren, da sie IMHO keine Grundlage hat.

Grüße

Kawa


[Beitrag von Kawa am 09. Jun 2009, 09:47 bearbeitet]
ruedi01
Gesperrt
#2094 erstellt: 09. Jun 2009, 09:54
bierman schrieb:


Ich weiß es nur von meinem (Bonner) RecHof, dass die Angestellten selbst regen Handel mit dem E-Schrott betreiben und es daher gar nicht gern sehen wenn der Kunde sich bedient. Die drohen einem dann nicht nur mit der Polizei. Und wenn man dann kontra gibt, gibt's Hausverbot (sic!) damit zwei Minuten später ein paar Afrikaner, wie abgesprochen, einen VW-Bus voller 37-55cm-Fernseher für 5-10 Euro das Stück beladen...


wenn so etwas rauskommt, dürfte es in der Tat peinlich werden für die Betreiber...

Sicherlich ist das rechtlich gesehen so eine Sache, dazu bedarf es mal einer grundsätzlichen richterlichen Klärung.

Gruß

RD
semmeltrepp
Gesperrt
#2095 erstellt: 09. Jun 2009, 10:00
Man darf selbst vom Sperrmüll nichts mitnehmen. Ab dem Moment, wo das Gerümpel auf der Straße steht, gehört es dem Entsorger.


[Beitrag von semmeltrepp am 09. Jun 2009, 10:00 bearbeitet]
ruedi01
Gesperrt
#2096 erstellt: 09. Jun 2009, 10:02
...sagen die Entsorger...rechtlich geprüft hat das wohl noch niemand!

Gruß

RD
lyticale
Inventar
#2097 erstellt: 09. Jun 2009, 10:03
Rein rechlich gesehen dürfte man ohne Erlaubnis vom Eigentümer nicht mal Sperrmüll vom Straßenrand mitnehmen.
semmeltrepp
Gesperrt
#2098 erstellt: 09. Jun 2009, 10:03
In der Regel stelle ich eher was dazu als daß ich was mitnehme.
bierman
Inventar
#2099 erstellt: 09. Jun 2009, 10:07
Wo kein Kläger, da kein Richter...



wenn so etwas rauskommt, dürfte es in der Tat peinlich werden für die Betreiber...



Weiß ich, hab bloß weder Zeit noch Lust mich damit zu beschäftigen. Beweise sammeln wär nicht schwer: die machen das tagsüber wenn "weniger los ist" und nicht gerade heimlich.

Die Leute dort sind bei mir unter "Arschloch" abgeheftet und ich lass mich halt nicht mehr beobachten wenn ich doch mal was mitnehm.

Am meisten stört mich diese Doppelmoral. Ich darf den Plattenspieler nicht mitnehmen (hätte auch nen 10er dagelassen), dafür machen sich andere die Kleinlaster voll mit TVs und DVD-Playern zwecks Export.

Gleiches Recht für alle würde ich akzeptieren.
lyticale
Inventar
#2100 erstellt: 09. Jun 2009, 10:08


Bei uns kostet die Sperrmüllentsorgung Geld.
Man benötigt dafür eine Plakette, die man bei der Stadtverwaltung kaufen muss und sichtbar auf den Sperrmüll geklebt werden muss.
Ohne diese muss der Entsorger auch nix mitnehmen - was er meist aber doch macht.
Was glaubt ihr, worauf es manche dann wohl abgesehen haben?!
ruedi01
Gesperrt
#2101 erstellt: 09. Jun 2009, 10:16
lyticale schrieb:


Rein rechlich gesehen dürfte man ohne Erlaubnis vom Eigentümer nicht mal Sperrmüll vom Straßenrand mitnehmen.


Wo steht das???

bierman schrieb:


Am meisten stört mich diese Doppelmoral. Ich darf den Plattenspieler nicht mitnehmen (hätte auch nen 10er dagelassen), dafür machen sich andere die Kleinlaster voll mit TVs und DVD-Playern zwecks Export.


...eben und genau das dürfte einem Richter böse aufstoßen, weshalb die Herren Entsorger auch schön ihre Klappe halte.

Mal im Ernst, wenn es verboten wäre, an den Straßenrand gestellten (Sperr)Müll einfach so mitzunehmen, warum gibt es dann keine (Müll)Polizei, die das verhindert?!? ...Ganz genau, die städtischen Entsorger sind doch froh über jedes Stück Elektroschrott, was die Müllmarder in ihren Kleinlaster packen. Denn das müssen sie nicht mehr unter hohen Kosten, gemäß umweltschutzrechtlicher Vorschriften entsorgen. Aber bei Stücken, die noch was wert sind, halten sie ihre Hand drauf...

Mit so einer Doppelmoral kämen sie wohl kaum bei einem Richter mit klarem Verstand durch...

Gruß

RD
Alex-Hawk
Inventar
#2102 erstellt: 09. Jun 2009, 10:31
Hallo

Also bei der Wegnahme auf dem Hof dürfte es fast sicher Diebstahl sein aufgrund des erlangten Eigentums des Betreibers.

Anders sehe ich das am Straßenrand. Der alte Eigentümer gibt sein Eigentum wohl schon durch das hinausstellen auf. Darin liegt aber keine Übereignung an den Entsorger. Dieser erlangt nämlich zu dem Zeitpunkt noch keinen Besitz. Der alte Eigentümer ist auch kein mittelbarer Besitzer für den Entsorger. Somit scheitert auch eine Übereignung mittels Besitzkonstitut an den Entsorgen. Somit ist der "Müll" dann eine herrenlose Sache und ein Diebstahl ist nicht möglich.

Ich schau bei Gelegnheit nochmal nach passender Rechtsprechung. Bin übrigen Rechtsreferendar am LG Dresden.

Grüße

Alexander
ruedi01
Gesperrt
#2103 erstellt: 09. Jun 2009, 10:33
Alex-Hawk schrieb:


Also bei der Wegnahme auf dem Hof dürfte es fast sicher Diebstahl sein aufgrund des erlangten Eigentums des Betreibers.


Wie begründet sich dieser Ansatz?!?

Die Entsorger haben einen öffentlichen Auftrag zu erfüllen, nicht den Auftrag, sich Eigentum anzueignen....

Gruß

RD
showtime25
Inventar
#2104 erstellt: 09. Jun 2009, 10:36
Die ganze Thematik wurde hier (glaube sogar in dem Thread) schon mal behandelt.
Granuba
Inventar
#2105 erstellt: 09. Jun 2009, 10:37
Hi,


Die Entsorger haben einen öffentlichen Auftrag zu erfüllen, nicht den Auftrag, sich Eigentum anzueignen....


viele Entsorger sind Privatunternehmen, die mit der Gemeinde Verträge schließen. Was lässt Dich vermuten, daß die Gemeinde den Müll auch nach Entsorgung behält und es kein Privatbesitz ist?

Harry
Kawa
Inventar
#2106 erstellt: 09. Jun 2009, 10:42

ruedi01 schrieb:
Alex-Hawk schrieb:


Also bei der Wegnahme auf dem Hof dürfte es fast sicher Diebstahl sein aufgrund des erlangten Eigentums des Betreibers.


Wie begründet sich dieser Ansatz?!?

Die Entsorger haben einen öffentlichen Auftrag zu erfüllen, nicht den Auftrag, sich Eigentum anzueignen....

Gruß

RD


Das ist doch völlig egal, was für einen öffentlichen Auftrag die Entsorger haben. By the way, der Rechnungshof dürfte für jeden Euro froh sein, den die Rec-Höfe mit dem Müll machen.

Wenn du einem was wegnimmst, was ihm gehört und dir nicht, nennt man das Diebstahl. Stell Dich vor den Hof und schwatz das Zeugs dem Besitzer ab, dann hast Du keine Probleme.
Alex-Hawk
Inventar
#2107 erstellt: 09. Jun 2009, 10:42
Also ein eventueller öffentlicher Auftrag spielt da nach meiner Meinung absolut keine Rolle. Es kann ja sein, daß der Entsorger das im Innenverhältnis nicht darf gegenüber einer Gemeinde. Er kann es aber trotzdem tun im Außenverhältnis. Somit wird der ehemalige Eigentümer das Eigentum zumindest konkludent übertragen auf den Entsorger.

Hier noch ein Link zum Thema Sperrmüll auf der Straße:

http://www.hsb-entsorgung.de/faq/sperrmuell-mitnehmen-diebstahl


Ich habe ein paar mal gelesen, daß der Entsorger schon durch das Rausstellen auf die Straße Eigentümer wird. Das geht auf gar keinen Fall, siehe §§ 929 ff. BGB.


Alexander
ruedi01
Gesperrt
#2108 erstellt: 09. Jun 2009, 10:52
Murray schrieb:


viele Entsorger sind Privatunternehmen, die mit der Gemeinde Verträge schließen. Was lässt Dich vermuten, daß die Gemeinde den Müll auch nach Entsorgung behält und es kein Privatbesitz ist?


Damit erfüllen auch Privatunternehmen einen öffentlichen Auftrag...davon ab ist unser Entsorger ein öffentlich Rechtliches Unternehmen der Stadt.

Kawa schrieb:


Das ist doch völlig egal, was für einen öffentlichen Auftrag die Entsorger haben.


Das ist sicherlich nicht ganz egal...da die Entsorger sich aus öffentlichen Mitteln finanzieren...

Alex-Hawk schrieb:


Also ein eventueller öffentlicher Auftrag spielt da nach meiner Meinung absolut keine Rolle. Es kann ja sein, daß der Entsorger das im Innenverhältnis nicht darf gegenüber einer Gemeinde. Er kann es aber trotzdem tun im Außenverhältnis. Somit wird der ehemalige Eigentümer das Eigentum zumindest konkludent übertragen auf den Entsorger.


...das wäre ggf. ein juristisch gewichtiges Argument...

Gruß

RD
lyticale
Inventar
#2109 erstellt: 09. Jun 2009, 10:55
Bei der Wegnahme vom Grundstück des Eigentümers ist die Sache doch klar, oder?! Diebstahl, da man ja nicht weiß, ob es Sperrmüll ist oder einfach ein abstraktes Kunstwerk ....
Zumal es bei uns auf dem Lande auch nicht immer so einfach ist, zu erkennen, ob es noch Grundstück oder schon öffentlicher Grund ist.

Und an der Straße kann es doch im Grunde gar nicht "herrenlos" werden. Sonst könnte doch jeder seinen "Müll" an die Straße stellen, und schwubbs, bin ich fein raus.
Und was würde passieren, wenn sich jemand an diesem Sperrmüll verletzt, weil er im Wege steht? Natürlich nix, weil an der Straße hätte er ja dann keinen Eigentümer mehr. Kann doch nicht sein!
Wann das Eigentum der Sache/dem Sperrmüll auf den Entsorger/dem Entsorgungsbetrieb übergeht, wird sicherlich in den ensprechenden Satzungen der Gemeinde oder der Stadt nachzulesen sein.
ruedi01
Gesperrt
#2110 erstellt: 09. Jun 2009, 10:58
lytical schrieb:


...weil an der Straße hätte er ja dann keinen Eigentümer mehr. Kann doch nicht sein!


...doch ist aber so...der ursprüngliche Eigentümer hat sein Eigentumsrecht aufgegeben...

Gruß

RD
Kawa
Inventar
#2111 erstellt: 09. Jun 2009, 11:04

ruedi01 schrieb:

Kawa schrieb:


Das ist doch völlig egal, was für einen öffentlichen Auftrag die Entsorger haben.


Das ist sicherlich nicht ganz egal...da die Entsorger sich aus öffentlichen Mitteln finanzieren...




So what?

Deswegen dürfen die Entsorger dennoch Eigentum übertragen bekommen, und wenn Du dir dieses aneignest begehst du Diebstahl. Selbst wenn es diese Abtretung des Eigentums nicht gäbe, müsste der Entsorger dafür sorgen, dass die ihm zur Entsorgung überlassenen Dinge nicht in andere Hände fallen, damit er seinen öffentlichen Auftrag erfüllen kann. Er kann ja nicht dafür garantieren, dass Du die Anlage nicht in deinem Kaminofen verheizen möchtest.

Ich gönne ja jedem sein R-Hof Schnäppchen, aber rechtlich gibt es IMHO keine Handhabe, wenn der Betreiber die Sachen nicht rausrückt.
Kawa
Inventar
#2112 erstellt: 09. Jun 2009, 11:06

ruedi01 schrieb:
lytical schrieb:


...weil an der Straße hätte er ja dann keinen Eigentümer mehr. Kann doch nicht sein!


...doch ist aber so...der ursprüngliche Eigentümer hat sein Eigentumsrecht aufgegeben...

Gruß

RD


Aber nicht seine Sorgfaltspflicht im öffentlichen Verkehrsraum. Deswegen haftet der Verursacher für nicht ordnungsgemäß aufgestellten Sperrmüll.
RSV-R
Gesperrt
#2113 erstellt: 09. Jun 2009, 11:25
Zuallererst ist es so, dass der Sperrmüll in das Eigentum der Gemeinde übergeht - sie bietet ja die Termine an.

"Auch das Mitnehmen von Sperrmüll auf der Straße kann ein böses Ende nehmen. Von vielen Menschen wird angenommen, dass Sperrmüll auf der Straße von den Besitzern "aufgegeben" wurde und deshalb ein problemloses Mitnehmen möglich ist. Hier kann es sich sogar um Straftaten wie Diebstahl oder Unterschlagung handeln, wenn der Gegenstand für einen bestimmten Zweck zum Sperrmüll bestellt wurde. Dies ist z.B. bei karitativen Sammelaktionen der Fall (Altkleidersammlung), aber auch, wenn das Entsorgungsunternehmen, dass den Sperrmüll einsammelt, ein wirtschaftliches Interesse an der Verwertung der Gegenstände hat. Gemäß § 242 StGB kann als Strafe für einen Diebstahl Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren verhängt werden, für eine Unterschlagung gemäß § 246 StGB kann eine Strafe von bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden. Einzelne Gemeinden ahnden es im übrigen auch als Ordnungswidrigkeit, den Sperrmüll lediglich zu durchsuchen mit dem Ziel sich daran zu bereichern. Z.B. hat der Landkreis Südliche Weinstraße für das Durchsuchen des Sperrmülls eine Ordnungswidrigkeit angenommen, die mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden kann."

Quelle: http://www.anwaltzen...11&Fachgebiet_id=176

In §959 wird hauptsächlich die Dereliktion erläutert, also die Aufgabe des Eigentums an einer Sache durch den Eigentümer.
Dabei sind zwei Sachen entscheidend:

a) Der Eigentümer gibt den Besitz an der Sache auf

b) Der Eigentümer hat dabei den Willen, das Eigentum erlöschen zu lassen (und es nicht an einen anderen zu übertragen).

Durch diese Dereliktion wird die Sache herrenlos (§ 959 BGB).

Und da kommen die Gemeindegesetze wieder zum Tragen und auch der richterliche Ermessensspielraum:

Die Bereitstellung von Gegenständen für den Sperrmüll führt in der Regel nicht zu einer Dereliktion. Der Eigentümer will nicht das Eigentum erlöschen lassen, sondern zumeist auf das Entsorgungsunternehmen übertragen.


[Beitrag von RSV-R am 09. Jun 2009, 11:28 bearbeitet]
lyticale
Inventar
#2114 erstellt: 09. Jun 2009, 11:26
Also, ich bleibe dabei: Wenn ich bei uns Sperrmüllmarken kaufe, und dem Entsorgungsbetrieb damit den Auftrag gebe, die Klotten zum vereinbarten Termin abzuholen, ist die Sache nicht herrenlos. Egal, wo sie steht.
Das mag aber bei kostenloser Entsorgung, die die Verwaltungen anderswo anbieten, evtl. anders sein.
Ist im Grunde genommen eh nicht so wichtig. Oder wurde schon mal jemand von euch dafür belangt?

Es ist eher traurig, daß es immer weniger Abfuhren gibt. Ob nun in der Bucht, oder auf Flohmärkten, jeder glaubt auch bei noch so offensichtlichen Müll noch ne Mark damit machen zu können.
Kirschi1988
Inventar
#2115 erstellt: 09. Jun 2009, 11:33
Hi!

Oh Gott, Oh Gott! - Was geht hier denn wieder ab?!? Na Gut, vieleicht sollte ich auch mitmischen:

@ ruepelchen:

Sowas kenne ich auch - prinzipiell kommt sowas vor wenn Wertstoffhöfe neu eröffnet wurden, anfangs halten die Angestellten sich nähmlich striktest an ihre Vorschriften damit sie vor dem neuen Firmenchef "gut aussehen" - später werden die aber normalerweise schleissig und gewöhnen sich daran dass ständig Leute (insbesondere Ausländer ) kommen und sich noch brauchbares Zeugs raussuchen. - Das ist besonders mir aufgefallen bei meinem RecHof, als der vor etwa 4 Jahren umgebaut und von einer anderen Firma übernommen wurde die auch neue Angestellte mitbrachte war es anfangs für die Quasi eine Sünde zur Todesstrafe wenn die da jemanden rumsuchen lassen hätten - aber Gott sei Dank wurden die einfach nicht von den Stirdlern in ruhe gelassen und gewöhnten sich von Woche zu Woche immer mehr daran dass ständig irgendwas mitgenommen wird. Anfangs ging halt gar nix und dann nach etwa 3 Monaten konnte man nach einem freundlichen "Bitte" schon was mitnehmen - heute gehen viele so wie früher da rein und nehmen sich einfach was ihnen gefällt, das einzige was die nicht wollen und das haben die auch schon jedem gesagt ist wenn einer nur alles aus einem Container rausräumt um was von weiter unten zu bekommen und dann den anderen Müll einfach liegen lässt ohne wieder Ordnung zu schaffen.
Das ist aber grundsätzlich anders bei Wertstoffhöfen bei denen man für jeden gramm Müll den man dort ablädt Entsorgungsgebühren bezahlen muss - dort gehört das Zeugs dann wirklich dem endgültig Entsorger - also unbedingt vorher fragen und weenns nein heisst dann bleibts vermutlich auch immer dabei, es sei denn es tritt irgendwann der Fall ein von dem ich oben erzählt habe!

showtime25 schrieb:


...E-Geräte sind sind kurzem gestrichen. Vermute wg. Haftungs Regelungen.


Ja das kenne ich auch von wo anders, und zwar vom Flohmarkt der ab und zu in meiner Stadt ist - seit einiger Zeit darf da kein Elektrogerät mehr hingebracht oder verkauft werden - pech für mich. Ich denke auch dass das was mit der Haftung zutun hat - schade, früher brachten die Ausländer die dort ver- und ankauften oft gutes Gerätezeugs von anderen Orten mit wie sie es dort halt ergattert haben...

Kawa schrieb:


I.d.R. geht das Eigentum auf den Betreiber des R-Hof über durch Abladen des „Mülls“. Ein Mitnehmen ohne Absprache wäre somit Diebstahl.


Das sehe ich genau so - wenn man fragt und es der Angestellte erlaubt Dinge mitzunehmen dann welzt man das Rechtsdesaster sowieso automatisch auf den Angestellten ab -der es erlaubt hat- falls es doch verboten ist und doch einer draufkommen sollte - also immer wenigstens einmal fragen wenn man zum ersten mal auf einen neuen Rechof kommt, später gelten vermutlich sowieso noch immer noch die selben Regeln, aber ein pasr mal würde ich schon fragen - Ggf. sollte man auch immer jeweils einen anderen Angestellten fragen falls mehrere vorhanden sind um sicher zu gehen dass einem keiner verarscht hat - Arschl.... und Angeber gibts nähmlich überall - auch bei meinem Rechof gabs mal einen der glaubte er währe der beste indem er alles verbietet obwohl der gerade mal Lehrling war - ich hab den zum Glück nachher nimmer oft dort gesehen, der dürfte wohl wegen seines verhaltens rausgeflogen sein !

bierman schrieb:


Gerade bezüglich Schrottdiebstahls (Buntmetalle v.a. Kupfer) gab es da vor 1-2 Jahren andere Urteile


Das kann ich mir eher vorstellen dass das wirklich verboten ist denn da gehts wirklich um Werte die der Entsorgerfirma entgehen - also immer erst fragen wenn man was aus den Altmetallcontainer haben will!



Ich weiß es nur von meinem (Bonner) RecHof, dass die Angestellten selbst regen Handel mit dem E-Schrott betreiben und es daher gar nicht gern sehen wenn der Kunde sich bedient. Die drohen einem dann nicht nur mit der Polizei. Und wenn man dann kontra gibt, gibt's Hausverbot (sic!) damit zwei Minuten später ein paar Afrikaner, wie abgesprochen, einen VW-Bus voller 37-55cm-Fernseher für 5-10 Euro das Stück beladen...


Sowas ist natürlich ärgerlich für jeden von uns wenn der E-Schrott von den Angestellten selbst verbotenerweise ausgesucht wird um den dann an Ausländer zu verkaufen die das Zeugs grösstenteils ins Ausland abtransportieren und dort verscherbeln - das hatte ich auch schonmal auf meinem RecHof beobachtet da waren ein par Ausländer mit einem alten Lieferwagen öfters da (laut Autokennzeichen waren es Polen) - die brachten garnix sondern gingen zu den Angestellten in deren Bürocontainer und kamen mit allerhand Coolen Zeugs das ich vorher schonmal interessiert angeschaut hatte und ich nicht mitnehmen durfte u.A. Elektrogeräten wie teure Kassettendecks wieder heraus - danach konnte ich beobachten wie einer von den Ausländern mit einem Angestellten verhandelte und dann ein par 10-Euro-Scheine hervorholte die der Angestellte in seine private Gelbörse reinstopfte . Die Ausläönder hab ich nie wieder hier gesehen auch einen Elektronikschrotthaufen den man nicht mitnehmen darf gibts keinen mehr - offensichtlich war das den Angestellten zu brisant oder die haben deswegen eine Verwarnung oder so bekommen.
Alex-Hawk
Inventar
#2116 erstellt: 09. Jun 2009, 12:17
Zwei Juristen, drei Meinungen.

Was ich zu Sperrmüll auf der Straße geschrieben habe stimmt natürlich nur, wenn der alte Eigentümer nach § 959 BGB handeln möchte. Das ist der entscheidende Punkt. Handelt er mit dem Willen der Eigentumsaufgabe, dann wird die Sache herrenlos und es gibt auch keinen Diebstahl. Will er sein Eigentum behalten und erst bei Abholung an den Entsorger übertragen, dann sieht das natürlich anders aus. Die Regel bei einem juristischen Laien ist aber wohl der erste Fall. Dieser macht sich wohl kaum Gedanken über diese rechtlichen Konstruktionen. Da hilft dann auch keine Auslegung.

lyticale:
"Und an der Straße kann es doch im Grunde gar nicht "herrenlos" werden. Sonst könnte doch jeder seinen "Müll" an die Straße stellen, und schwubbs, bin ich fein raus."

Das hat rein gar nichts mit dem Eigetum zu tun. Die Sache wird herrenlos, wenn die innere Willensrichtung darauf abzielt. Man begeht dadurch nur gegebenenfalls eine Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat. Außerdem verstößt man dadurch eventuell gegen eine Sorgfaltspflicht, wenn andere verletzt oder sonst beeinträchtigt werden. Auch das ändert nichts an der Herrenlosigkeit. Sind einfach zwei verschiedene paar Schuhe.


Alexander
rebel4life
Inventar
#2117 erstellt: 09. Jun 2009, 12:58
Wieso habt ihr da solche Sorgen? Notfalls frägt man bei der Gemeinde/Eigentümer schnell nach, es ist schnell geklingelt oder telefoniert, dann muss man sich da keine Gedanken machen. Es ist auch ein Unterschied ob da jetzt ein Privatmann einen Plattenspieler mitnimmt weil er den braucht, oder wenn einer einen Schrottplatz hat und das Zeug mitnimmt um es dann zu verkaufen, letzeres ist meiner Meinung nach nicht in Ordnung, aber wie gesagt, beim Privatmann sehe ich das nicht so kritisch. Bei uns im Ort gibt es auch einen, der holt Altmetall zu gewerblichen Zwecken vom Wertstoffhof, das ist eine Sauerei, aber der schmiert die vom Wertstoffhof wahrscheinlich damit die nichts sagen, gegen sowas sollte etwas unternommen werden...


MFG Johannes
Monkey_D._Ruffy
Inventar
#2118 erstellt: 09. Jun 2009, 13:02

hifibrötchen schrieb:
Ein Sony ES Player ? Was für einen denn ?

Und was machste mit den einen JBL-50 ?


Wa smit der L50 passiert weiß ich noch nciht, ich brauche momentan auf jeden Fall keine weiteren Lautsprecher.

Der Sony ist ein X333ES, also ein kleiners Modell. Aber trotzdem ein schön verarbeiteter schwerer Player.

Wer wirft sowas weg
celsius
Inventar
#2119 erstellt: 09. Jun 2009, 13:11

Monkey_D._Ruffy schrieb:


Wer wirft sowas weg :?



die Mp3 Generation?
ruedi01
Gesperrt
#2120 erstellt: 09. Jun 2009, 14:03
..tja, so gehen die Meinungen auseinander, wie das rechtlich genau begründet ist. Ich denke, da wäre eine höchst richterliche Klärung sicher mal langsam angebracht.

Gruß

RD
Monkey_D._Ruffy
Inventar
#2121 erstellt: 09. Jun 2009, 14:14
Hier gibt es auch so eine Recyclinghof-Mafia. Allerdings beschränkt sich diese rein auf PC-Teile. Das gute Zeugs wird meist von den anwesenden Zuständigen selber rausgefischt und versilbert.

Das HiFi-Gedöns landet jedoch in der Tonne ohne dass sich auch nur einer umdreht
JackRyan
Inventar
#2122 erstellt: 09. Jun 2009, 14:30
Mir würde das in der Seele wehtun, wenn ich irgendwo nen schönes Hifi Gerät sehe, das weggeschmissen wird. Ist mir aber noch nicht passiert. In dem Gitterkasten auf unserem Rec-Hof liegt meist wirklich nur Schrott. Bin aber auch nur so 5 mal im Jahr da. Aber es ist zumindest erfreulich, dass viele damalige Highend Geräte heute für einen geringen Bruchteil des Neupreises zu bekommen sind.
Monkey_D._Ruffy
Inventar
#2123 erstellt: 09. Jun 2009, 14:42
Ich musste schon sehr oft mit ansehen wie schöne Gerätschaften zerstört werden. Man kann längst nicht immer alles retten.

Am Schmimmsten war es mal mit einer Sony Endstufe (TA-N77ES) Sie lag ziemlich weit unten in der Gitterbox und man durfte weder was mitnehmen, noch war es möglich sich da ungesehen durchzugraben um den 30Kilo Klotz zu bergen.

Ein anderes mal hingegen konnte ich beobachten wie ein Glücklicher "vor mir" eine Denon POA-3000RG aus der Kiste zog und mit goldenen Augen von dannen zog

Es gibt also Beides
vivianit
Stammgast
#2124 erstellt: 09. Jun 2009, 15:04
Ich wollte immer mal hier am Hof in Hannover nachfragen, ob man da sich was rausnehmen kann, falls da was interessantes rumliegt. Muss wohl auf nicht sovielen R-hoefen moeglich sein.
Ne.. TAN-77 oder die Denon....

Gruss


[Beitrag von vivianit am 09. Jun 2009, 15:12 bearbeitet]
Kirschi1988
Inventar
#2125 erstellt: 09. Jun 2009, 15:11
Hi!

@ ruedi01:

Ich denke das das von Gemeinde zu Gemeinde bzw. von einer Entsorgerfirma zur anderen bereits unterschiedlich ist - daher wirds schwiereig bis kompliziert da genaue Gesetze zu machen - da müsste für jede art der Entsorgerfirmen ein anderer § gemacht werden, dann währe das möglich es genau zu regeln wann es eine straftat ist ein Gerät von der Strasse oder RecHof mitzunehmen - ausserdem währe dann noch die frage zu klären wer darüber die aufsicht behält dass nichts gestohlen wird, dazu währe zusätzliches Personal nötig und das kostet dementsprechend was sich aber niemand leisten kann.


Monkey_D._Ruffy Schrieb:


Am Schmimmsten war es mal mit einer Sony Endstufe (TA-N77ES) Sie lag ziemlich weit unten in der Gitterbox und man durfte weder was mitnehmen, noch war es möglich sich da ungesehen durchzugraben um den 30Kilo Klotz zu bergen.


Ja sowas ist ärgerlich - ich finde es sollte RecHöfe geben die sich "HiFi-Friedhof" nennen - wo jeder seine Alten aber edleren Gerätschaften hinbringen kann die ausgedient haben bzw. er nichtmehr braucht aber auch nicht sonstwo verkaufen will und daher weggibt - dafür sollte man dann auch ein par Euro bekommen die Geräte sollten dort so glagert werden dass nichts kaputtgeht, und wenn einer kommt der ein Gerät oder Ersatzteile sucht kann dann für wenig Geld das Gerät holen und was länger als etwa 3 Monate oder so dort herumsteht wird endgültig entsorgt (da denke ich an kleine Aufkleber mit Datum wann es gebracht wurde um auch den Zeitpunkt der endgültigen Entsorgung festzulegen).
ruedi01
Gesperrt
#2126 erstellt: 09. Jun 2009, 15:35
Was wäre so schwer daran, bundesweit eine einheitliche gesetzliche Regelung diesbezüglich zu treffen?!?

...richtig, es fehlt alleine der Wille dazu, nichts anderes.

Gruß

RD
Granuba
Inventar
#2127 erstellt: 09. Jun 2009, 15:40

ruedi01 schrieb:
Was wäre so schwer daran, bundesweit eine einheitliche gesetzliche Regelung diesbezüglich zu treffen?!?

...richtig, es fehlt alleine der Wille dazu, nichts anderes.

Gruß

RD


Wozu braucht man bitte so ein Gesetz? Stehts auf der Straße, nimmt man es mit (Siehe vorherige Beiträge bezüglich Besitzaufgabe). Steht es auf dem Privatgrundstück, ist es Diebstahl. Steht es auf dem Recyclinghof, liegt es im Ermessen des Betreibers, ob man es mitnehmen darf oder nicht. Wo ist denn das Problem?

Harry
Alex-Hawk
Inventar
#2128 erstellt: 09. Jun 2009, 15:45
Ein Gesetz ist da wirklich nicht nötig, denn es steht ja schon alles im BGB. Hart auf hart kommt es ja wohl auch in den seltensten Fällen. Fragen schafft meistens Abhilfe.

Also: Erfolgreiche Jagd!



Alexander
ruedi01
Gesperrt
#2129 erstellt: 09. Jun 2009, 15:46
So einfach scheint es ja offensichtlich nicht zu sein...einige Entsorger behalten sich ja bereits für auf der Straße stehenden 'Müll' Eigentumsrechte vor...wie sie das begründen und vor allem wie sie das praktisch durchsetzen wollen, steht auf einem ganz anderen Blatt...

...und dann gibt es da noch die vielen Abfallentsorgungsrichtlinien, die so viel ich weiß auf komunaler Ebene festgelegt werden dürften und sogar eilweise einschlägigen gesetzlichen Regelungen widersprechen...es lebe unser föderaler Regulierungswahn, auf dass den Beamten auch in Zukunft die Arbeit nicht ausgehen mag...

Gruß

RD


[Beitrag von ruedi01 am 09. Jun 2009, 15:50 bearbeitet]
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