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Strafrechtliche Verfolgung von Voodoo-Anbietern+A -A |
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Autor |
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Dadof3
Moderator |
#1 erstellt: 16. Jan 2020, 20:02 | |||||||
Bei einigen Anbietern von Voodoo-Produkten frage ich mich, warum diese nicht strafrechtlich belangt und/oder ihre Handlungen mit Rechtsmitteln unterbunden werden. Da werden nicht selten Aussagen getroffen, die eindeutige Lügen darstellen, Produkte beworben, die nachweislich völlig unwirksam sind. Sicher, es gibt zahlreiche Anbieter, die angreifbare Aussagen zu Klangverbesserungen meiden. Vor allem bei den großen Marken wie Naim findet man eher indirekte und unklare Werbeaussagen, die man wohl auch als Werturteil auffassen kann - damit darf man werben. Aber wenn man sich viele Seiten von Voodoo-Anbietern* so anschaut, dann wird doch meiner (nicht professionellen, aber auch nicht ganz laienhaften) Einschätzung nach eindeutig der Straftatbestand des § 263 StGB erfüllt, und es müssten auch Verbraucherverbände Unterlassung und Gewinnabschöpfung verlangen können, denn § 5 I Nr. 1 UWG sagt ja
(relevante Punkte in Nr. 1 durch mich hervorgehoben) Der Nachweis, dass die Produkte nicht die beworbenen Vorteile bieten, nicht tauglich für den beschriebenen Zweck sind und die gepriesenen Ergebnisse nicht von der Verwendung zu erwarten sind, dürfte doch einem technischen Sachverständigen nicht allzu schwer fallen. Man nehme nur das erste Beispiel von der Seite oben:
Es ist doch jedem Ingenieur mit etwas Hirn und Ahnung von der Materie klar, dass so etwas - mindestens in dieser Pauschalität - technisch ausgeschlossen ist, und Hersteller und Verkäufer unmöglich ernsthaft an eine solche Wirkung glauben können. Im Bereich von Schlankheitsmitteln, Mitteln gegen Haarausfall oder Esoterikprodukten zum Beispiel haben Gerichte auch immer wieder Geschäftsleute strafrechtlich belangt. Der HiFi-Sektor aber scheint seit Jahrzehnten davon unberührt, eine ganze Branche lebt eigentlich davon, mit der Erregung unwahrer Vorstellungen über die klanglichen Auswirkungen Geschäfte zu machen. Warum aber können Leute wie XXX* seit Jahrzehnten damit ihren Lebensunterhalt bestreiten, offensichtlich ohne dass sie dafür rechtlich belangt werden (oder zumindest nicht so schwer, dass es ihnen dauerhaft das Geschäft vermasselt)? Stellen ihre Handlungen doch keinen Betrug und keinen unlauteren Wettbewerb dar, weil es irgendwelche Schlupflöcher gibt? Oder fehlt es einfach an Initiativen, diese Praktiken tatsächlich rechtlich zu verfolgen? Wenn letzteres, was könnte man als Privatperson tun, damit sich das ändert? Zwei Anmerkungen noch:
* zuvor genannte konkrete Beispiele entfernt, um die leidlichen (wenn auch substanzlosen) Vorwürfe endlich zu beenden [Beitrag von Dadof3 am 17. Jan 2020, 22:31 bearbeitet] |
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jehe
Inventar |
#2 erstellt: 16. Jan 2020, 20:51 | |||||||
wie sagt man so schön: Wo kein Kläger, da kein Richter. |
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ZeeeM
Inventar |
#3 erstellt: 16. Jan 2020, 22:50 | |||||||
Die Sachen nicht kaufen. Eine rechtliche Bewertung sollte man Juristen überlassen und denen dich sich vermeintlich geschädigt fühlen. |
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kölsche_jung
Moderator |
#4 erstellt: 16. Jan 2020, 23:10 | |||||||
Homöopathie darf von Krankenkassen bezahlt werden... So faktenbasiert, wie du glaubst, ist unsere Welt nicht... |
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Peas
Hat sich gelöscht |
#5 erstellt: 16. Jan 2020, 23:16 | |||||||
Eindeutig ist es eben nicht, mindestens bedürfte es dazu einer gerichtlichen Feststellung und trotz nachgeschobenem Disclaimer bezichtigst Du in dem Satz dann doch einen konkreten Anbieter. Ich würde sagen, das ist in die Hose gegangen. |
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Dadof3
Moderator |
#6 erstellt: 16. Jan 2020, 23:24 | |||||||
Öh, nein! Es macht eben einen Unterschied, ob man sagt "X ist ein Verbrecher." oder "Ich glaube, X könnte in einem Gerichtsverfahren zum Verbrecher erklärt werden." Das eine ist eine Behauptung über eine Tatsache, das andere ein Werturteil. https://strafrecht-o...tatsache-werturteil/ |
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Peas
Hat sich gelöscht |
#7 erstellt: 16. Jan 2020, 23:28 | |||||||
Du schreibst, X ist Deiner Einschätzung nach eindeutig ein Beispiel von vielen für Betrug. Kein "ich glaube, könnte". Eindeutig ist eindeutig, aber eben keine Meinung. Dagegen würde ich mich als Anbieter rechtlich zur Wehr setzen. [Beitrag von Peas am 16. Jan 2020, 23:29 bearbeitet] |
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höanix
Inventar |
#8 erstellt: 16. Jan 2020, 23:40 | |||||||
Genau das bedeutet doch Einschätzung - seine Meinung. Sonst würde man nicht schätzen sondern wissen. |
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Peas
Hat sich gelöscht |
#9 erstellt: 16. Jan 2020, 23:53 | |||||||
Ein professioneller, so gar nicht laienhafter Jurist hätte seine Einschätzung anders formuliert. Der gesamte Eingangsbeitrag ist in seiner Widersprüchlichkeit pseudojuristisches Geschwätz. Einerseits werden reale Namen mit konkreten Paragraphen in Verbindung gebracht, was wohl Sachlunde vortäuschen soll, anderseits will man nichts Konkretes gesagt haben. Das ist mal meine Einschätzung. Zuvorderst ging es mir aber um die rechtlichen Bedenken. Diese sind ja nun der Moderation bekannt. |
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-Houdini-
Stammgast |
#10 erstellt: 16. Jan 2020, 23:56 | |||||||
Danke, Peas! Käme das in dieser Deutlichkeit von mir.... huuuiiiii, nicht auszudenken! |
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Dadof3
Moderator |
#11 erstellt: 17. Jan 2020, 00:05 | |||||||
Soll er tun. Ich sehe dem ganz gelassen entgegen. Nun wäre schön, wenn wir uns auf das zur Diskussion gestellte Thema beschränken könnten. Also, sind es rechtliche Schlupflöcher, die das ganze legal machen, oder fehlende Strafverfolgung und lustlose Verbraucherverbände? |
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höanix
Inventar |
#12 erstellt: 17. Jan 2020, 00:13 | |||||||
Ich tippe eher darauf, da sich die "geschädigten" Kunden nicht beschweren. |
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Dadof3
Moderator |
#13 erstellt: 17. Jan 2020, 00:19 | |||||||
Also, was ich mir beim Handel vorstellen könnte ist, dass der Vorsatz nicht nachgewiesen werden kann. Nach dem Motto "Ich habe keine Ahnung, der Hersteller hat mir das mit den informierten polykristallin geordneten Higgs-Boson-Tachyonen so erzählt und ich habe das geglaubt, und außerdem haben mir sieben Kunden erzählt, es habe bei ihnen gewirkt." Beim Hersteller, der sich das mit den Tachyonen ausgedacht hat, zieht das allerdings nicht mehr. [Beitrag von Dadof3 am 17. Jan 2020, 00:21 bearbeitet] |
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höanix
Inventar |
#14 erstellt: 17. Jan 2020, 00:34 | |||||||
Dafür muss es beim Hersteller aber rechtlich relevant als verbindliche Eigenschaft genau so irgendwo stehen. Wenn das nur in irgendwelchen "Testberichten" von Zeitschriften / Testern auftaucht wird niemand dafür belangt. [Beitrag von höanix am 17. Jan 2020, 00:37 bearbeitet] |
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Kay*
Inventar |
#15 erstellt: 17. Jan 2020, 00:44 | |||||||
ich wurde vor einigen Tagen von einem Moderator darauf hingewiesen, dass man hier im Forum grundsätzlich keine politischen Beiträge akzeptiert. Wie lässt sich "Recht" unpolitisch diskutieren? Im Kapitalismus im Endstadium darf selbstverständlich auch z.B. Homöopathie von Krankenkassen zum Kundenfang/-bindung genutzt werden. Die von dir angesprochenen Produkte habe ähnliche "Eigenschaften". Dein Thema ist doch eindeutig, der Kunde kauft, und wenn er feststellt, dass die behaupteten Eigenschaften für ihn nicht zutreffend sind, geht das Produkt eben zurück. Kaufen kann man allerdings nur Produkte, die nicht per Recht verboten sind, z.B. Kinder-Pornografie, sprich, es gibt zum Glück, und für mich auch selbstverständlich, ein politischer Eingriff in den "freien" Markt. Ich würde mir mehr Regulierung wünschen, gerade hinsichtlich Klima-/Artenschutz, aber dies ist (m)eine politische Forderung. Eine besondnere Gefährdungssituation sehe ich allerdings bei sehr vielen esoterischen Produkten nicht. Es wäre eine gesellschaftliche Diskussion/Instanz nötig für weitere Reglementierungen .. die sehe ich aber nicht ... und da wäre ich dann wieder bei meiner Empfehlung: Georg Schramm und sein Programm, z.B. "Volksverblödung" (youtube) |
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Dadof3
Moderator |
#16 erstellt: 17. Jan 2020, 00:59 | |||||||
Die Rechtswissenschaften tun nichts anderes. Sie analysieren, welche Gesetze welche Folgen haben und prüfen auch, welche Auslegungen mit dem (mutmaßlichen) Willen des Gesetzgebers konform gehen und welche nicht, aber sie diskutieren nicht den Willen des Gesetzgebers an sich. Der wird einfach hingenommen. Das ist ja auch das Prinzip der Gewaltenteilung. Und auch hier wird nicht diskutiert, ob die aktuellen Gesetze gut oder schlecht sind. Sie sind, wie sie sind. Es geht darum, ob sich die Hersteller und Verkäufer an die Gesetze halten. Mit Politik hat das also gar nichts zu tun. [Beitrag von Dadof3 am 17. Jan 2020, 01:00 bearbeitet] |
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Kay*
Inventar |
#17 erstellt: 17. Jan 2020, 01:08 | |||||||
Die Aussage halte ich für falsch!
selbstverständlich doch! Ein politisches System besteht aus Legislative, Judikative, Exkutive Wer glaubt die Rechtswissenschaften sind unpolitisch, ist (für mich) ein Esoteriker
was ist denn mit einem Waschmittel das besonders "weiss" wäscht? Käufertäuschung? Rechtlich relevant ist i.d.R. nicht die Werbung, sondern die AGB's (welche geregelt sind = den Markt regulieren) edit: mal ganz doof, wiki: "Der Rechtsbegriff der Judikative bezeichnet die „richterliche Gewalt" im Staat", d.h. Rechtswissenschaften bewegen sich nicht im luftleeren Raum [Beitrag von Kay* am 17. Jan 2020, 01:30 bearbeitet] |
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Dadof3
Moderator |
#18 erstellt: 17. Jan 2020, 01:30 | |||||||
Gut, deine abweichende Meinung habe ich zur Kenntnis genommen. Wäre aber schön, wenn hier nicht ständig Nebenkriegsschauplätze und Metadiskussionen eröffnet werden, die nichts mit der Fragestellung zu tun haben. |
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Peas
Hat sich gelöscht |
#19 erstellt: 17. Jan 2020, 01:33 | |||||||
Es ist halt ein Schwachsinnsthread, und in den Voodoothreads sind die Forenregeln ja auch teilweise außer Kraft gesetzt. Da darf man gegen alles und jeden schießen. Hier ja auch. Das siehst Du gelassen, dann kannst Du das andere ja auch gelassen sehen. Alles andere wäre Doppelmoral. |
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Kay*
Inventar |
#20 erstellt: 17. Jan 2020, 01:34 | |||||||
deine Definition ... ich zitiere mich "Dein Thema ist doch eindeutig, der Kunde kauft, und wenn er feststellt, dass die behaupteten Eigenschaften für ihn nicht zutreffend sind, geht das Produkt eben zurück." Rechtliche Grundlage sind immer die AGB's (weil diese definiert und überprüfbar sind. Werbeaussagen hingegen sind für einen Rechtswissenschaftler nicht überprüfbar) Eine "Strafrechtliche Verfolgung von Voodoo-Anbietern" efolgt, wie oben schon geschrieben, sich ein Kläger findet (z.B. wenn vom Produkt eine Gefährdung ausgeht) "Rechte" hat man, aber mitunter muss man sie eben einklagen [Beitrag von Kay* am 17. Jan 2020, 01:46 bearbeitet] |
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Dadof3
Moderator |
#21 erstellt: 17. Jan 2020, 11:33 | |||||||
Wenn du es für schwachsinnig hältst, die Legalität dieses Tuns und die rechtliche Verfolgung zu erörtern, dann halte ich dich von dem Schwachsinn einfach fern. Ich finde die Frage jedenfalls interessanter als die drölftausendste Vorstellung eines neuen Voodoo-Produkts und die folgenden 137 schenkelklopfenden Kommentare.
Ah ja? Wusste ich als Moderator noch gar nicht.
Wo da der Zusammenhang ist, musst du mir erklären. @ Kay, sei mir nicht böse, aber deine Beiträge lassen erkennen, dass Recht jetzt wirklich nicht so dein Spezialgebiet ist. Die Dinge stellen sich in der Realität doch deutlich anders dar. [Beitrag von Dadof3 am 17. Jan 2020, 11:33 bearbeitet] |
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Peas
Hat sich gelöscht |
#22 erstellt: 17. Jan 2020, 12:06 | |||||||
Nun, Recht ist auch nicht Dein Spezialgebiet, ich wäre da vorsichtig. Da gibt es allein hier, aber auch woanders sogar in der Funktion als Moderator etliche Beispiele mit haltlosen Ansichten. Ich würde mich da also nicht aus dem Fenster lehnen oder mit anderen messen. Wir sind hier alle Laien, eine Kräftemessung ist nicht erforderlich. Es gibt keinen professionelleren Laien als den normalen Laien.
Ist doch logisch: Anbieter und andere Foren darf man lächerlich machen. Du selber darfst einen Anbieter des "Deiner Einschätzung nach eindeutigen Betrugs" bezichtigen. Den ungleich harmloseren Hinweis auf diese für den Betreiber ggf. schädliche Verfehlung verbittest Du Dir dann. Nur wenn der Start schon misslungen ist, kann der Verlauf nix werden, sofern keine Einsicht erfolgt. Warum steht man sich eigentlich selber besser, wenn man andere durch den Kakao zieht? [Beitrag von Peas am 17. Jan 2020, 12:07 bearbeitet] |
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kölsche_jung
Moderator |
#23 erstellt: 17. Jan 2020, 12:18 | |||||||
Nö ... |
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LarsA.
Stammgast |
#24 erstellt: 17. Jan 2020, 12:29 | |||||||
Alleine das nennen von Namen oder Internet Seiten die angeblich trügerisch sind ist Rufmord und da kannst du froh sein das das noch kein Anzeige gab wenn die Betreffenden das raus bekommen. Auch das andere Foren als völlig bescheuert hingestellt werden ist mehr als fraglich. Für mich schießt du über das Ziel hinaus. |
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-Houdini-
Stammgast |
#25 erstellt: 17. Jan 2020, 12:33 | |||||||
@ kölsche jung: Niemand hier kennt die rechtliche Lage besser als Du und es wäre nur fair von Dir, sie dem TE (so schonend, wie möglich... ) zu erörtern, damit diese Farce nicht noch peinlicher wird. @ Peas: beim lesen Deiner Beiträge wird mir langsam unheimlich... Du liest meine Gedanken!!! |
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Dadof3
Moderator |
#26 erstellt: 17. Jan 2020, 12:35 | |||||||
Den Unterschied zwischen "lächerlich machen" oder "durch den Kakao" ziehen gegenüber einer sachlichen Analyse oder Kommentierung ihres Handelns hast du anscheinend nicht verstanden, oder er ist dir egal. Es hat niemand etwas dagegen, wenn zum Beispiel gemutmaßt wird, dass ein Käufer eines solchen Produktes dies aus einem Mangel an technischem Verständnis, Leichtgläubigkeit oder fehlendem oder Urteilsvermögen tut. Das ist etwas anderes, als ihn als reichen Idioten zu bezeichnen und sich lustige Wörter dafür auszudenken, Parallelen zu peinlichen literarischen Figuren zu ziehen und was auch immer hier Volkssport ist. Und diese Grenze ist nicht nur im Forum, sondern auch im Strafrecht absolut maßgeblich, zum Beispiel bei der Beurteilung, ob eine Aussage eine Beleidigung darstellt.
Diese Straftat gibt es im deutschen Recht nicht. Bitte werde etwas genauer, nach welcher gesetzlichen Regelung du hier eine Straftat siehst, oder von mir aus auch nur einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch.
Wurde hier irgendwann von irgendwem ein anderes Forum erwähnt?
Ich hätte das Thema wohl besser mal in einem Juraforum zur Diskussion gestellt. Hier scheint ja jeder mitreden zu wollen, der mal irgendwo in der Zeitung was gelesen hat und nun genau weiß, was legal ist und was nicht. [Beitrag von Dadof3 am 17. Jan 2020, 12:44 bearbeitet] |
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Peas
Hat sich gelöscht |
#27 erstellt: 17. Jan 2020, 12:46 | |||||||
Wenn Dein Feldzug hier sachlich wäre, könnte man über eine Differenzierung reden ... @ Houdini, ich kann Dich beruhigen. Klanglich und technisch kämen wir eher nicht auf einen Nenner. Aber LarsA. hat es in seinem Schlusssatz schön zusammengefasst. Zum Glück wird über Betrug noch im konkreten Einzelfall entschieden und nicht pauschal anhand von einem Beispiel von vielen. Rechtliche Diskussionen in Foren sind daher Jurisprudenz auf Stammtischniveau. |
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LarsA.
Stammgast |
#28 erstellt: 17. Jan 2020, 13:24 | |||||||
Dann solltest du das Internet bemühen Paragraph 186 und 187 StGB Verleugnen und Üble Nachrede da kommt bei beiden Rufmord mit vor. Und solange es zufriede Kunde gibt und keiner gesundheitlich gefährdet ist kannst du nix machen |
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Peas
Hat sich gelöscht |
#29 erstellt: 17. Jan 2020, 13:38 | |||||||
Das war eine Brücke, um etwaige standesrechtliche Hürden zu umschiffen, die entstehen könnten, wenn sich ein Jurist zu konkreten Namen äußert und sich dabei als Jurist zu erkennen gibt. Wäre m.E. vorher zu prüfen, wenn es über Radio Eriwan hinausgehen sollte. Ob das hier die "Sache" wert ist, vermag ich nicht zu beurteilen. |
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Dadof3
Moderator |
#30 erstellt: 17. Jan 2020, 13:55 | |||||||
Ich kenne die Paragraphen gut, dazu brauche ich das Internet nicht zu bemühen. Und da kommt weder das Wort Rufmord vor noch beschreiben sie etwas, das hier zutrifft. Für beide fehlt das Straftatbestandsmerkmal der Tatsachenbehauptung. Ich bin auch kein Profi, aber ein Mindestmaß an juristischen Kenntnissen sollte man doch haben, wenn man hier solche Behauptungen aufstellt. Ich mag den bekannten Dieter-Nuhr-Spruch ja nicht besonders, aber manchmal ist er einfach zutreffend. |
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Peas
Hat sich gelöscht |
#31 erstellt: 17. Jan 2020, 14:02 | |||||||
Man muss nicht mit LarsA. übereinstimmen, um zu erkennen, dass Du Dich mit dieser selbstgerechten, herablassenden Bemerkung auf ganz dünnes Eis begibst. Eine Diskussion auf Augenhöhe war, ist und wird das hier nie. Es geht Dir mutmaßlich einzig um Kraftmeierei und etwas Ablästern mit juristischem Anschein. [Beitrag von Peas am 17. Jan 2020, 14:04 bearbeitet] |
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Dadof3
Moderator |
#32 erstellt: 17. Jan 2020, 14:30 | |||||||
Soso, und worum geht es dir in diesem "Schwachsinnsthread"? |
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Kay*
Inventar |
#33 erstellt: 17. Jan 2020, 14:36 | |||||||
warum sollte ich dir böse sein? Dir fehlt halt ein gewisse "Weiträumigkeit", m. M. n. deshalb auch das Beharren auf ein vermeintlich eingrenzbares Thema. Wer mit Sozialwissenschaft/Ökonomie zu tun hatte, erschlägt die Rechtswissenschaft gleich mit Bevor ein RA irgendwas macht, braucht der einen Kläger (in irgendeiner Form mit Geld). - Er würde nach einem einklagbaren Schaden fragen, weil sich draus sein Honor ableitet - In diesem Fall würde er ggf. von einer Religion (Vooddoo) sprechen. In diesem Land ist aber die Religionsfreiheit gesetztlich verankert. Was hältst du denn von den Werbeaussagen der Kath. Kirche? (da wäre ich jetzt bei Volker Pispers Beitrag zum Thema Religionsfreiheit )
Ist Rechtsberatung in konkreten Fällen per Forum mittlerweile erlaubt? Allgemein kann man "Voodoo" nichtbehandeln, da eben Religion
Langsam wird's langweilig. wenn eine versilberte 230V-Netzsteckdose als klangliche Offenbahrung behauptet wird, so wäre Beweis/Gegenbeweis rechtlich äusserst schwierig. Ein RA würde gleich einen Gutachter bestellen |
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LarsA.
Stammgast |
#34 erstellt: 17. Jan 2020, 14:37 | |||||||
Einzig und allein das du dich Profilieren kannst nicht mehr und nicht weniger. |
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Dadof3
Moderator |
#35 erstellt: 17. Jan 2020, 14:46 | |||||||
Beides trifft auf ein Zivilverfahren zu, danach habe ich aber überhaupt nicht gefragt und es ist auch völlig irrelevant.
Das hier ist keine Rechtsberatung.
Ja und? Natürlich bräuchte man Gutachter in so einem Verfahren. Schrieb ich doch eingangs. Der würde aussagen, dass die Netzsteckdose nach allen Regeln der Wissenschaft keinen klanglichen Einfluss haben kann. |
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Kay*
Inventar |
#36 erstellt: 17. Jan 2020, 15:05 | |||||||
... und warum ist dann Homöopathie nicht nur erlaubt? In diesem Rechtssystem (Gesellschaft/Wirtschaft) geht's nicht darum, dass Produkte betr. Ursache und Wirkung (bis hin zum Beweis) nachvollziehbar sind ... und weil ich das weiss, schaue ich als Käufer oder Nicht-Käufer in die AGB's und nicht in die Werbeaussagen p.s. Wir haben ansatzweise eine Marktregulierung, mit Physik hat das alles nix zutun edit aus Beitrag #1
= Tatsachenbehauptung https://www.gwup.org...-auch-mit-erklaerung ich finde gerade den Artikel nicht, der erläutert, dass derartige Wirkungen nicht nur zum Menschen/Tieren gehören, sondern (überlebens-) notwendiger Bestandteil sind. (wenn man schon nicht politisch diskutieren will, ich halte mich ja lieber an Kalle, Religion ist das Opium des Volkes ) [Beitrag von Kay* am 17. Jan 2020, 15:35 bearbeitet] |
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Peas
Hat sich gelöscht |
#37 erstellt: 17. Jan 2020, 15:38 | |||||||
Um den Hinweis, dass der Zweck nicht die Mittel heiligt. |
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LarsA.
Stammgast |
#38 erstellt: 17. Jan 2020, 15:44 | |||||||
Bei einigen Anbietern von Voodoo-Produkten frage ich mich, warum diese nicht strafrechtlich belangt und/oder ihre Handlungen mit Rechtsmitteln unterbunden werden. Da werden nicht selten Aussagen getroffen, die eindeutige Lügen darstellen, Produkte beworben, die nachweislich völlig unwirksam sind. Alleine diese Aussage ist schon der Hammer. Selbst wenn es ein Placebo sein sollte hat der Zweck erfüllt das jemand Glücklich ist und wer es nicht ist gibt es wieder zurück. Wo ist das jetzt ein Straftatbestand ? |
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Kay*
Inventar |
#39 erstellt: 17. Jan 2020, 15:54 | |||||||
Ich stimme für mehr Marktregulierung, ... sehe aber z.T. auch die damit verbundenen Probleme |
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Trype
Inventar |
#40 erstellt: 17. Jan 2020, 15:55 | |||||||
Da ist doch schon alles gesagt. Und einen Negativbeweis zu erbringen ist halt schwer möglich. |
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Kay*
Inventar |
#41 erstellt: 17. Jan 2020, 17:23 | |||||||
nicht kaufen daneben, wozu ist ein Forum da, zum Aufklären - so gut als möglich - ! |
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kölsche_jung
Moderator |
#42 erstellt: 17. Jan 2020, 17:33 | |||||||
doch grundsätzlich ist das eigentlich schon so ...
wobei dir das exakt gar nicht nutzt, wenn es um ein spezielles Produkt geht ... die AGB sind die Bedingungen für Abwicklung etc, die für alle Verkäufe gelten (so sie denn einbezogen) ... mit dem speziellen Produkt haben die nix zu tun ... mE ... und ich mache ausschließlich Strafrecht, kann man den Betrugsvorwurf zumindest diskutieren (wobei man dann aber sofort bei der Gewerblichkeit Absatz 3 oder gar Absatz 5 wäre ...) das würde ich persönlich schon als etwas seltsam empfinden ... insbesondere sind dann die Krankenkassen, bzw deren Vorsitzende wegen Beihilfe fällig ... wenn ich bei HiFi so "hart" auslege, muss ich dass bei Homöophatie gleich 2 mal ... wobei ich mir jetzt ehrlich gesagt unschlüssig wäre, an welcher Stelle in der Prüfung man aussteigen könnte ... dogmatisch spricht auf den ersten Blick mehr für als gegen Betrug, gefühlsmäßig ist es genau andersrum ... ich mach mir mal Gedanken ... vielleicht guck ich sogar am WE mal in nen Kommentar ... |
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Kay*
Inventar |
#43 erstellt: 17. Jan 2020, 17:50 | |||||||
da ich hier nicht politisch argumentieren dürfte, war mein Satz eben unvollständig
völlig korrekt, aber wir haben kein all-umfassendes Recht, sondern "lediglich" ein Basis, also z.B. das Rückgaberecht ... und für das Fehlen von mehr gibt es Gründe
Homöophatie ist doch wirklich ein sehr gutes Beispiel, die Krankenkasse muss wirtschaftlich abwägen, ob mit Homöophatie mehr oder weniger in der Kasse ist ... da geht's doch nicht um Recht, Moral, oder sonst was, es geht um Mitglieder = Kohle, Wenn per Legislative Homöophatie verboten wäre, sähe es natürlich anders aus ... Warum ist denn Homöophatie nicht verboten? Da denke mal drüber nach ... |
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kölsche_jung
Moderator |
#44 erstellt: 17. Jan 2020, 17:55 | |||||||
nein ... ich beschäftige mich übers WE lieber mit der Grundfrage ... stellt der Verkauf nutzlosen Tands einen Betrug dar? |
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ZeeeM
Inventar |
#45 erstellt: 17. Jan 2020, 18:10 | |||||||
Zumindest ist der Umstand, dass man so etwas auf allen Gebieten gibt ein starkes Indiz dafür, das es erlaubt ist. Selbst Heilversprechen sind offenbar kein Problem. Wenn durch das Produkt durch ein falsches Wirkversprechen zu Schäden kommen kann, wie sieht es dann aus? Ein Aufkleber der Firma Albern auf dem Lenkrad vermindert das Verletzungsrisiko bei einem Auffahrunfall. |
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Dadof3
Moderator |
#46 erstellt: 17. Jan 2020, 18:16 | |||||||
Danke, kölsche jung, würde mich wirklich sehr freuen. Bzgl. des Arguments der Nichtbeweisbarkeit: In diesem Urteil des BGH ging es um angebliche Verjüngungspillen: https://research.wol...9d-b81d-d58e4fbb8c9e Jedenfalls hat die theoretisch unmögliche Nachweisbarkeit der Nichtwirkung hier den Vertreibern auch nicht geholfen. (Ja, die darf man nun auch offiziell als Betrüger bezeichnen.) Damit haben sich die auch gar nicht herauszuwinden versucht; ihr Trick war, ein volles Rückgaberecht zu gewähren und somit zu argumentieren, es sei den Käufern ja kein Vermögensnachteil entstanden, weil sie das Produkt ja jederzeit zurückgeben und ihr Geld zurückgeben könnten. Dem hat sich der BGH zum Glück nicht angeschlossen. Dazu werden ja häufig auch gar nicht Wirkungen auf die Wahrnehmung versprochen, sondern bestimmte physische Eigenschaften beschrieben, die das Produkt haben oder erzeugen soll. Zum Beispiel soll ein Netzstecker unter anderem die "Ausbreitung des Tons im Raum" beeinflussen. Oder es "... beeinflusst unsere Router Optimizer Card durch Abgabe ausgewählter Submolekular-Impulse gezielt die Technik Ihres Routers und den hierdurch fließenden Strom." Das ist einfach Unsinn, ein Richter würde sich wohl kaum auf die wissenschaftheoretische Entgegnung über Russell Teekanne einlassen, man könne ja gar nicht wissen, ob diese Karte nicht vielleicht doch "Submolekular-Impulse" sende (wahrscheinlich alleine deswegen schon, weil niemand weiß, was das genau sein soll. :D). Die Frage, ob Homöopathie oder deren Bewerbung nicht auch Betrug oder irreführende Werbung darstellt, wurde hier im Jura-Forum auch bereits einmal sehr lange und ernsthaft diskutiert: https://www.juraforu...de-werbung.623896/13 Ich habe nicht alles gelesen, aber eine Einigkeit scheint man dort auch nicht erzielt zu haben. [Beitrag von Dadof3 am 19. Jan 2020, 16:12 bearbeitet] |
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Peas
Hat sich gelöscht |
#47 erstellt: 17. Jan 2020, 19:11 | |||||||
Wenn die Anbieter oder Hersteller selber von der Wirkung überzeugt sind, dann wird es schwierig, ihnen Vorsatz in Bezug auf eine Täuschung nachzuweisen. Ebenso wenig dürfte es schwierig sein, wenn ein Händler wie eingangs verlinkt zum Beispiel durch "Studien", "Hörtests" etc. von einer Wirkung überzeugt wurde, ihm Vorsatz und die nötige Schuld nachzuweisen. Welche eigenen Anstrengungen sind einem Händler zumutbar, um die Wirkung zu überprüfen? Was ist, wenn der Hersteller eine Vorführung gemacht und dabei "nachgeholfen" hat? Es ist wie gesagt nicht eindeutig, sondern hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Alles andere ist in seiner Bestimmtheit Unsinn und dass der Name hier nach wie vor zu lesen ist, sagt sehr viel aus. |
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grautvOHRnix
Stammgast |
#48 erstellt: 17. Jan 2020, 19:32 | |||||||
Mich interessiert das auch sehr, zumal in unserem Ladengeschäft entgegen meiner Einwände als "Techniker mit Gewissen" auch solche Produkte angeboten werden (vom "Klangkabel" bis zum "CD-Besserklingmachwässerchen"). Argument des Inhabers : Geld einnehmen (was sonst). Und natürlich : "Man hört es doch". Ingo (huhu ! ) erscheint nur noch seinen Kram anzupreisen, wenn er weiß, daß ich nicht mehr im Hause bin und von einem anderen Vertreiber eines Wunderproduktes wurde mir nach meinen Kommentaren schon körperliche Gewalt angeboten - der Typ erscheint glücklicherweise wohl gar nicht mehr. Gut so. [Beitrag von grautvOHRnix am 17. Jan 2020, 20:49 bearbeitet] |
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Kay*
Inventar |
#49 erstellt: 17. Jan 2020, 19:48 | |||||||
Finde ich gut, so nebenbei, das "intelligenste" Geschäftsmodell hat(te) die kath. Kirche, wo eine diesseitige Aktivität, z.B. Spende, ihre Wirkung erst im Jenseits zeigt |
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Uwe_1965
Inventar |
#50 erstellt: 17. Jan 2020, 19:57 | |||||||
Hallo zusammen, ich hoffe ich grätzsche jetzt nicht in diese humorige Runde aber mal ganz ehrlich, ich arbeite zufäliig für eine dieser Verbraucherverbände, zwar andere Abteilung, aber das alles hier grenzt schon wirklich ganz nahe an …. habe gerade keinen richtigen Namen dafür … aber äußerst grenzwertig. Macht mal nicht so weiter. Uwe |
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Kay*
Inventar |
#51 erstellt: 17. Jan 2020, 20:24 | |||||||
https://www.orpanit.de/orgonit-pyramiden/ https://www.martin-oberhauser.de/energiepyramiden/ https://www.titanpyramide.de/titanpyramide/ ich erinnerte eine Seite, wo per Oszi + bild eine Funktion der Pyramide "nachgewiesen" wurde. Die Pyramiden waren aus irgendwelchen Metallstangen, sollten gekauft und im Garten aufgestellt werden. Wenn man "es" dann braucht, geht man eben in den Garten und stellt sich solange Bedarf unter die Pyramide. Ach, und www.bpes.de gibt's auch schon wenigstens 20 Jahre Dieser Käse ist weiter verbreitet als man so denkt [Beitrag von Kay* am 17. Jan 2020, 20:43 bearbeitet] |
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