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Strafrechtliche Verfolgung von Voodoo-Anbietern

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Autor
Beitrag
Kay*
Inventar
#101 erstellt: 20. Jan 2020, 12:51

ZeeeM (Beitrag #100) schrieb:
... die zur optimalen Wirkung auf der Stirn getragen werden müssen.
Erweitert deutlich die Hörerfahrung

schwierig,
damit würde man die Anhänger einer Relegion ggf. auf der Strasse erkennen,
hatten wir schon, und war richtig böse!
ZeeeM
Inventar
#102 erstellt: 20. Jan 2020, 13:02
Nun, die Aufkleber trägt man ja freiwillig und wird kaum schlimmer sein als das Tragen von Breitcordhosen.
flexiJazzfan
Inventar
#103 erstellt: 20. Jan 2020, 13:53
Das Tröstliche an verschiedenen „ungewöhnlichen“ Hilfsmitteln ist die , offenbar zur Glaubwürdigkeit notwendige, Verwendung von wissenschaftlichem Vokabular. Insbesondere zwei Grundsätze müssen zudem berücksichtigt werden: der Ursache-Wirkungszusammenhang „Von nix kommt nix“ und die Proportionalität „Viel hilft viel“. Obwohl viele Esoterikverkäufer den Zusammenhang mit den „klassischen“ Wissenschaften offen und teils offensiv ablehnen, halten sie an diesen beiden „Standards“ fest.
Es reicht also nicht, nur gute Laune zu verbreiten. Nein man möchte Probleme beseitigen, die ihre Ursachen in „Wellen“ „Potentialen“ „Feldern“ haben. Auch die Homöopathie bildet sich viel ein auf ihre detaillierte Ursachenforschung durch intensive Befragung der Patienten. (Womöglich die einzige positive Wirkung dieser Behandlung).
Die eigentliche "Problembehandlung" mit den neuartigen Gegenständen oder Techniken muss dann auf praktische und sehr verkaufsfördernde Weise wieder nach der „Viel hilft viel“ Regel stattfinden. Da wird zwar etwas milliardenfach verdünnt und dann soll man davon, völlig unlogisch, die doppelte Dosis nehmen. Oder wenn ein „Harmonizer“ schon ein ganzes Haus „entstören“ soll, sollen vier Stück sogar noch besser „wirken“. Aber ein ganzer Lagerbestand von 1000 Harmonizern im Karton im Keller wird nicht die ganze Stadt „entstören“ sondern, völlig unlogisch, gar nichts machen, weil er offenbar „weiß“, dass er noch nicht an der richtigen Stelle ist.
Kann man die missbräuchliche Verwendung von Fachvokabular oder unlogische Gedankenketten bestrafen? Das wird wohl so schnell nicht passieren.

Gruß Rainer
Kay*
Inventar
#104 erstellt: 20. Jan 2020, 14:15

Fachvokabular

ich hatte das Beispiel mit dem "Magnitiseur" absichtlich gewählt,
lässt sich doch mit einem Begriff, den jeder kennt (oder zu kennen/zu verstehen meint),
ein gewisses Vertrauen herstellen.
(es ist garnicht so einfach einem Gläubigen zuerklären,
dass Synonyme lediglich eine Vorgehensweise umschreiben)

auf der anderen Seite,
die Weltformel hat man noch nicht

und Fantasie haben Wissenschaftler auch mehr als genug
(habe vor ein paar Tagen auf zdf info eine Sendung zum Thema Dimensionen gesehen)

p.s.
heute abend ist auf ard alpha ist Homöopathie und Co. Thema
"Die Ausgaben für homöopathische Arzneimittel betragen über 600 Millionen Euro pro Jahr."

edit:
Ich fand meinen Gedankengang,
dass ggf. noch andere Geschäftsmodelle kippen,
wenn man gegen den HiFi-Voodoo vorgeht,
eigentlich garnicht so schlecht!
...
und der Gesetzgeber schreitet ohnehin nur bei grösserem öffentliche Interesse ein
(gut manchmal zwickt das Bundesverfassungsgericht)


[Beitrag von Kay* am 20. Jan 2020, 14:25 bearbeitet]
Apalone
Inventar
#105 erstellt: 19. Feb 2020, 13:05

Dadof3 (Beitrag #1) schrieb:
Bei einigen Anbietern von Voodoo-Produkten frage ich mich, warum diese nicht strafrechtlich belangt und/oder ihre Handlungen mit Rechtsmitteln unterbunden werden.

Da werden nicht selten Aussagen getroffen, die eindeutige Lügen darstellen, Produkte beworben, die nachweislich völlig unwirksam sind.

Sicher, es gibt zahlreiche Anbieter, die angreifbare Aussagen zu Klangverbesserungen meiden. Vor allem bei den großen Marken wie Naim findet man eher indirekte und unklare Werbeaussagen, die man wohl auch als Werturteil auffassen kann - damit darf man werben.

.... so anschaut, dann wird doch meiner (nicht professionellen, aber auch nicht ganz laienhaften) Einschätzung nach eindeutig der Straftatbestand erfüllt,....
Der Nachweis, dass die Produkte nicht die beworbenen Vorteile bieten, nicht tauglich für den beschriebenen Zweck sind und die gepriesenen Ergebnisse nicht von der Verwendung zu erwarten sind, dürfte doch einem technischen Sachverständigen nicht allzu schwer fallen.

Man nehme nur das erste Beispiel von der Seite oben:
Eingesteckt in die Netzleiste oder eine beliebige Steckdose im Hörraum, macht sich umgehend eine deutlich zugenommene Klarheit und eine größere räumliche Abbildung bemerkbar. Ein gut hörbarer Dynamiksprung bringt uns näher an den Live-Eindruck heran.

Es ist doch jedem Ingenieur mit etwas Hirn und Ahnung von der Materie klar, dass so etwas - mindestens in dieser Pauschalität - technisch ausgeschlossen ist, und Hersteller und Verkäufer unmöglich ernsthaft an eine solche Wirkung glauben können.

Im Bereich von Schlankheitsmitteln....haben Gerichte auch immer wieder Geschäftsleute strafrechtlich belangt.....

Stellen ihre Handlungen doch keinen Betrug und keinen unlauteren Wettbewerb dar, weil es irgendwelche Schlupflöcher gibt? Oder fehlt es einfach an Initiativen, diese Praktiken tatsächlich rechtlich zu verfolgen? ....


Nun ja, mMn stellst du dir das tatsächlich zu einfach vor. Allein ein Zitat aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb halte ich für völlig kontraproduktiv. Weshalb hast du den Tatbestand aus 263 StGB nicht abgearbeitet?

Ein Täuschen ist nur über Tatsachen und nicht über Werturteile möglich.

Ich habe jetzt aktuell nicht besonders recherchiert, aber ich habe aus der Vergangenheit sehr häufig Formulierungen, die an eine Öffnungsklausel erinnern, im Kopf. Bei Netzleisten, Netzfiltern zB. "Verbessern in der Regel den Klang", "Sollte eine problematische Installation des Netzstroms bestehen, werden sich sehr deutliche Verbesserungen einstellen" usw. usf.

Sobald der Werbetext -und die zugesicherten Eigenschaften- ein Werturteil enthält, wird die vollständige Erfüllung des Tatbestandes -und die ist bei einem Straftatbestand immer erforderlich!- eher schwieriger nachzuweisen sein.

Bei Schlankheitsmitteln -deshalb habe ich die Formulierung explizit im Zitat stehen lassen- wird das sehr häufig relativiert durch zB "bei ansonsten ausgewogener Ernährung". Da wäre eine Nennung der vorliegenden Urteilslagen (Sprich Aktenzeichen) recht hilfreich, um mal zu sehen, wie das wirklich strafrechtlich gewürdigt worden ist.

Das zB

Es ist doch jedem Ingenieur mit etwas Hirn und Ahnung von der Materie klar, dass so etwas - mindestens in dieser Pauschalität - technisch ausgeschlossen ist, und Hersteller und Verkäufer unmöglich ernsthaft an eine solche Wirkung glauben können.

ist aus strafrechtlicher Würdigungssicht relativ naiv. Diese Aussage interessiert im Zweifel niemanden.

Hat der Verkäufer nachprüfbare Sachverhalte, welche dem Beweis zugänglich sind, tatsächlich final spitz zugesichert? Die Vollinhaltlichkeit der Erfüllung des Tatbetsandes wird gerade im Strafrecht durchaus eng gesehen. Was ja auch richtig ist. Wenn die Erfüllung des Tatbestandes in weiten Teilen weich auslegungsfähig wäre, wäre ja der Subjektivität noch mehr Tür und Tor geöffnet als es jetzt schon wegen der Vielfalt der Lebensumstände der Fall ist.

ich habe beim Durchsehen des Threads doch eher den Eindruck gewonnen, dass dir die Kenntnisse, die zum vollumfänglichen Beurteilen des § 263 StGB erforderlich wären, nicht zur Verfügung stehen.
Dadof3
Moderator
#106 erstellt: 19. Feb 2020, 20:20

Apalone (Beitrag #105) schrieb:
Weshalb hast du den Tatbestand aus 263 StGB nicht abgearbeitet?
(...)
ich habe beim Durchsehen des Threads doch eher den Eindruck gewonnen, dass dir die Kenntnisse, die zum vollumfänglichen Beurteilen des § 263 StGB erforderlich wären, nicht zur Verfügung stehen

Natürlich nicht, ich bin doch kein Jurist. Wenn ich alle Kenntnisse dazu hätte, hätte ich doch die Frage gar nicht gestellt. Irgendwie tust du so, als ob ich ein Rechtsgutachten hätte posten wollen und du zeigst mir nun die Mängel auf. Genau die Diskussion darüber, wo ich von falschen Annahmen ausgehe und wie das alles zu bewerten ist, war doch das Ziel des Ganzen.

Für deine ansonsten sachliche Auseinandersetzung mit dem Thema bin ich trotzdem dankbar, auch wenn mir das meiste davon auch so klar ist.

Ein paar Punkte möchte ich aber herausgreifen:

Hat der Verkäufer nachprüfbare Sachverhalte, welche dem Beweis zugänglich sind, tatsächlich final spitz zugesichert?

Eine "final spitze Zusicherung" verlangt § 263 nicht. Es reicht, dass der Täter "durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, ". Meiner Meinung nach ging das aus der eingangs verlinkten Seite ziemlich klar hervor. Aber den Link habe ich ja nach der Aufregung entfernt und werde ihn auch nicht wieder posten. Und es war auch nur ein Beispiel.
Natürlich sind einige auch schlauer und verpacken das so geschickt, dass man es nicht nachweisen kann. Aber nicht alle.


Allein ein Zitat aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb halte ich für völlig kontraproduktiv.

Warum genau?


[Beitrag von Dadof3 am 19. Feb 2020, 20:20 bearbeitet]
Peas
Hat sich gelöscht
#107 erstellt: 19. Feb 2020, 20:43
Bei der Unterdrückung wahrer Tatsachen ist nach h.M. eine Garantenstellung für eine Strafbarkeit erforderlich. Ich hatte seinerzeit einen Aufsatz gelesen, aus dem hervorging, dass das in den hier denkbaren Konstellationen regelmäßig nicht der Fall ist.


Irgendwie tust du so, als ob ich ein Rechtsgutachten hätte posten wollen 


Nun, dass das für Dich klar und "eindeutig" ist, ergibt sich schon aus dem Text. Auf der Frageseite warst Du hier selten unterwegs. Selbst die Antwortenden hast Du noch zu belehren versucht.
Dadof3
Moderator
#108 erstellt: 19. Feb 2020, 20:54

Peas (Beitrag #107) schrieb:
Nun, dass das für Dich klar und "eindeutig" ist, ergibt sich schon aus dem Text.

Ich habe keine Lust mehr zu zählen, wie oft hier nur das Wort "eindeutig" zitiert und der direkt davor stehende Zusatz "meiner (nicht professionellen, aber auch nicht ganz laienhaften) Einschätzung nach" unterdrückt wird, um die Aussage völlig zu verdrehen und Diskussion ad hominem zu lenken. Hast du auch mal etwas zum Thema beizutragen?


Auf der Frageseite warst Du hier selten unterwegs. Selbst die Antwortenden hast Du noch zu belehren versucht.
Bei der Metadiskussion über die Nennung von Beispielen, welche mit dem eigentlichen Thema überhaupt nichts zu tun hat und nach der ich auch nicht gefragt habe.


[Beitrag von Dadof3 am 19. Feb 2020, 20:56 bearbeitet]
Apalone
Inventar
#109 erstellt: 19. Feb 2020, 20:57

Dadof3 (Beitrag #106) schrieb:
.....Es reicht, dass der Täter "durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, ".


Selbst wenn dem so wäre, reicht das natürlich nicht, um den Straftatbestand zu erfüllen.


Dadof3 (Beitrag #106) schrieb:

Meiner Meinung nach...


Sachverhalte sauber unter die Tatbestandsvoraussetzungen subsumieren, wäre zielführender.


Dadof3 (Beitrag #106) schrieb:


Allein ein Zitat aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb halte ich für völlig kontraproduktiv.

Warum genau?


Weil dort nicht der Straftatbestand für Betrug normiert ist! Einen Straftatbestand kann grundsätzlich nur eine Norm definieren. Denn vornehmste Voraussetzung des Tatbestandes überhaupt ist eine Vorschrift, die diesen beschreibt.

Nulla poena sine lege, gelle?!?
Peas
Hat sich gelöscht
#110 erstellt: 19. Feb 2020, 21:01
Nun, das ist albern. Die Kritik lässt Du abprallen, anstatt mal darüber nachzudenken, und auf die sehr wohl vorhandenen Sachargumente gehst Du gar nicht erst ein.

Deswegen hatte ich den Aufsatz seinerzeit auch nicht mehr verlinkt. Jetzt müsste ich ihn wieder suchen ... passte jedenfalls recht gut.
Dadof3
Moderator
#111 erstellt: 19. Feb 2020, 21:14

Apalone (Beitrag #109) schrieb:
Selbst wenn dem so wäre, reicht das natürlich nicht, um den Straftatbestand zu erfüllen.

Das ist klar ... aber die Zusicherung ist eben auch keine notwendige Voraussetzung.


Sachverhalte sauber unter die Tatbestandsvoraussetzungen subsumieren, wäre zielführender.

Wie gesagt, ich habe nicht den Anspruch eines Rechtsgutachtens oder Aufsatzes ... dazu kenne ich mich zu wenig aus. Ich hätte es nur gerne diskutiert und verstanden.


Weil dort nicht der Straftatbestand für Betrug normiert ist!

Natürlich nicht! Es ging doch in meiner Frage nicht nur um Betrug, sondern um die Frage, warum die Anbieter

"nicht strafrechtlich belangt und/oder ihre Handlungen mit Rechtsmitteln unterbunden werden. (...)
...der Straftatbestand des § 263 StGB erfüllt, und es müssten auch Verbraucherverbände Unterlassung und Gewinnabschöpfung verlangen können, denn § 5 I Nr. 1 UWG sagt ja (...)

(Hervorhebungen nur im Zitat)
Da wird kein Zusammenhang zwischen UWG und Straftaten hergestellt.
Nur der Titel war da etwas irreführend, weil er nur den strafrechtlichen Aspekt benennt.


[Beitrag von Dadof3 am 19. Feb 2020, 21:15 bearbeitet]
Apalone
Inventar
#112 erstellt: 19. Feb 2020, 21:25
[quote="Dadof3 (Beitrag #111)"]......dazu kenne ich mich zu wenig aus. [b]Ich hätte es nur gerne diskutiert und verstanden.[/b]

[quote]Weil dort [b]nicht[/b] der Straftatbestand für Betrug normiert ist! [/quote]
Natürlich nicht! [b]Es ging doch in meiner Frage nicht nur um Betrug, sondern um die Frage, warum[/b] die Anbieter
[quote][b]"nicht strafrechtlich belangt[/b] [b]und/oder ihre Handlungen mit Rechtsmitteln unterbunden [b]werden[/b].[/b] (...)
...der Straftatbestand des § 263 StGB erfüllt, und es müssten auch Verbraucherverbände [b]Unterlassung und Gewinnabschöpfung verlangen[/b] können, denn § 5 I Nr. 1 UWG sagt ja (...)
[/quote]

Aber wenn du wissen willst, weshalb Anbieter nicht strafrechtlich belangt werden (können/sollen/werden), musst du dich doch zwangsläufig damit auseinandersetzen?

Man setze sich mal via folgendem Link nur mit dem Tatbestand auseinander:

http://www.juraindividuell.de/pruefungsschemata/betrug-263-stgb/

Da sind so viele Schlupflöcher, dass ich mal -ohne die Volltext-Urteilsportale abgeklappert zu haben- wage zu behaupten, dass wegen "HiFi-Voodoo-Gedöns" in den allerseltensten Fällen es zu einer tatsächlichen Verurteilung kommen wird.
Dadof3
Moderator
#113 erstellt: 19. Feb 2020, 21:32

Apalone (Beitrag #112) schrieb:
Da sind so viele Schlupflöcher, dass ich mal -ohne die Volltext-Urteilsportale abgeklappert zu haben- wage zu behaupten, dass wegen "HiFi-Voodoo-Gedöns" in den allerseltensten Fällen es zu einer tatsächlichen Verurteilung kommen wird.

Ja, wahrscheinlich ist das so. Ich hatte halt die Hoffnung, dass mir - ohne dass ich erst Prüfschemata durchackere und Kommentare wälze - irgendjemand so ein Schlupfloch (oder auch zwei oder drei), also irgendeinen allgemein anwendbaren Trick, um sich aus der Affäre zu ziehen, genau benennen kann, aber anscheinend ist das nicht so einfach, sondern die Komplexität und die Interpretationsspielräume verlangen offensichtlich eine genaue Bewertung des Einzelfalls.

Ist immerhin dann auch eine Erkenntnis.
Apalone
Inventar
#114 erstellt: 19. Feb 2020, 21:42

Dadof3 (Beitrag #113) schrieb:
.....Ich hatte halt die Hoffnung, dass mir - ohne dass ich erst Prüfschemata durchackere und Kommentare wälze - irgendjemand so ein Schlupfloch (oder auch zwei oder drei), also irgendeinen allgemein anwendbaren Trick, um sich aus der Affäre zu ziehen, genau benennen kann, aber anscheinend ist das nicht so einfach, sondern die Komplexität und die Interpretationsspielräume verlangen offensichtlich eine genaue Bewertung des Einzelfalls. ....


Irgendwie bin ich jetzt irritiert:
genau das ist doch die Krux, weil es hochgradig simpel ist!

Du musst irgendwas behaupten, was die vollständige Subsumierung unter den Tatbestand des Betruges nahezu unmöglich macht.

Beispiel für Netzleisten:
- wird bei älteren Installationen mit ggf. Störungen indizierenden Leitungen für eine deutlich lebendigere Wiedergabe sorgen;
- wird Ihre sorgfältig aufeinander abgestimmte Anlage auf noch einmal anderes Niveau heben;
- sie werden Ihren CD-Player -mit entsprechender Musik gefüttert- nicht mehr wieder erkennen;
- wenn sie keine Verbesserungen hören sollten, ist Ihre Hausinstallation fehlerfrei;
- bei einer angemessen hochwertigen Gesamtverkabelung Ihrer High-End Anlage werden Sie Ihre Lautsprecher nicht mehr wieder erkennen;

usw., usf. ...

Übrigens:
Den Tatbestand des Wuchers gibt es ja auch noch.
BTW: Der ist mMn noch komplexer...
Peas
Hat sich gelöscht
#115 erstellt: 19. Feb 2020, 22:02

sondern die Komplexität und die Interpretationsspielräume verlangen offensichtlich eine genaue Bewertung des Einzelfalls. 


Ist immer so und steht schon auf S. 1.
Reference_100_Mk_II
Inventar
#116 erstellt: 20. Feb 2020, 08:20
Wäre das vielleicht was für Christian Solmecke?
Kanzlei WBS, Youtube, Userfragen?

Der greift auch hin und wieder mal solche "Betrugsmaschen" auf.
paulchen99
Ist häufiger hier
#117 erstellt: 21. Feb 2020, 19:54
Hallo,
ich bin nun seit 30 Jahren als Staatsanwalt tätig. Eine Strafanzeige wegen Betruges gem. § 263 StGB habe ich wegen vorsätzlicher falscher Werbeangaben
noch nicht gesehen. Fachlich zutreffend wäre „ irreführende Werbung „. Und da müßt Ihr mal in das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb schauen.
Ein schönes langes Wochende wünscht Euch
Paulchen
Dadof3
Moderator
#118 erstellt: 21. Feb 2020, 22:54
Danke, das finde ich in der Tat spannend. Offensichtlich kommt also kaum jemand auf die Idee, so etwas anzuzeigen.

Hast du eine Einschätzung, warum nicht? Ich meine, auch wenn die Anzeige einer rechtlichen Prüfung nicht standhält, es müsste doch Leute geben, die es wenigstens versuchen.
paulchen99
Ist häufiger hier
#119 erstellt: 21. Feb 2020, 23:39
Nun, ich gehe mal davon aus, daß der vernünftige Teil der Menschheit Werbeaussagen per se für Lug und Betrug hält. Eine gesunde Grundeinstellung, finde ich.
Reference_100_Mk_II
Inventar
#120 erstellt: 22. Feb 2020, 01:13
Aber Werbung soll doch das Produkt dem Kunden schmackhaft machen.
Indem sie die tollen Eigenschaften des Produktes hervorhebt.
Welche in diesem Fall nicht eingehalten werden (können).

Läuft da nicht gerade so ein Ding mit Dieselmotoren?
Wo den Leuten/der Allgemeinheit/dem Staat gewisse Grenzwerte versprochen wurden?

Just saying...
-Houdini-
Stammgast
#121 erstellt: 22. Feb 2020, 01:40

Dadof3 (Beitrag #118) schrieb:
... auch wenn die Anzeige einer rechtlichen Prüfung nicht standhält, es müsste doch Leute geben, die es wenigstens versuchen.

Gerade die Leute, die unter diesen "betrügerischen Machenschaften" so sehr leiden wie Du, sollten die ersten sein, die auf die Barrikaden gehen.
Wie wär's, selbst Anzeige zu erstatten anstatt im Internet rum zu jammern und auf andere zu warten?

Im Laufe des Threads habe ich mich gefragt, ob es noch kindischer geht. Die Antwort kenne ich jetzt.

Und nun fühlt Euch frei, meinen Spam wieder zu entsorgen.
Passat
Inventar
#122 erstellt: 22. Feb 2020, 02:04
In der Werbung wird viel versprochen und es wird Werbung für Produkte gemacht, die ein Problem lösen sollen, das in der Praxis gar nicht vorhanden ist.

Beispielsweise diese Waschmaschinen-Entkalker:
Ich wohne hier in einer Gegend mit ziemlich kalkhaltigem Wasser.
Meine Waschmaschine ist jetzt 15 Jahre alt und von Verkalkung keine Spur, obwohl ich diese Mittelchen nicht verwende und noch nie verwendet habe.

Oder Antifaltenchreme:
Wissenschaftliche Studien beweisen immer wieder, das die keine Wirkung haben.
Trotzdem wird dafür geworben und das Zeugs auch gekauft.

Was Waschmaschinen angeht:
Da wird man auch glatt betrogen.
Heutztage gibt es Waschmaschinen mit lt. Hersteller 7, 8 oder gar 9 kg Wäschefassungsvermögen.
Meine alte Waschmaschine ist mit 4,5 kg angegeben.

Ich habe mir mal den Spaß gemacht, das Volumen der Waschtrommeln auszumessen.

Und dabei ist herausgekommen, das bei allen 9 kg-Waschmaschinen diese nur ein 15-20% größeres Volumen der Waschtrommel haben als meine alte 4,5 kg Waschmaschine.

Jetzt frage ich mich, wie die Hersteller es schaffen, in eine 20% größere Trommel doppelt so viel Wäsche rein zu bekommen?
Nehmen die heutzutage als Maßstab keine Wäsche aus Stoff mehr, sondern Kettenhemden aus Stahl?

Der Hauptunterschied zu meiner alten Waschmaschine ist nur die größere Einfüllöffnung.
Die soll dem Käufer dann auch optisch das größere Fassungsvermögen vorgaukeln.

Hinzu kommt, das in die Ermittlung des Energieverbrauchs für das Energielabel auch das Fassungsvermögen eine Rolle spielt.
Wenn 2 Waschmaschinen den gleichen Energieverbrauch haben, die eine davon aber ein größeres Fassungsvermögen, bekommt sie eine bessere Bewertung auf dem Energielabel.

Grüße
Roman
Apalone
Inventar
#123 erstellt: 22. Feb 2020, 04:09

Dadof3 (Beitrag #118) schrieb:
.....Ich meine, auch wenn die Anzeige einer rechtlichen Prüfung nicht standhält, es müsste doch Leute geben, die es wenigstens versuchen.


Die Frage ist, was soll es bringen?!?
Wenn es vollständig durchschlägt und es zu einer Verurteilung kommt: was hast du persönlich davon??

und wenn es nicht durchschlägt und du spätestens beim dritten Mal der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft dann doch nachdenklich wirst?!?
ZeeeM
Inventar
#124 erstellt: 22. Feb 2020, 07:42

Passat (Beitrag #122) schrieb:

Oder Antifaltenchreme:
Wissenschaftliche Studien beweisen immer wieder, das die keine Wirkung haben.


Musste Keith Richards auch leidvoll erfahren.
Petersburg
Ist häufiger hier
#125 erstellt: 22. Feb 2020, 08:17
Der Sinn des Fadens erschließt sich mir nicht so ganz.
Bei Umsetzung der Forderung müsste man vermutlich komplett auf Werbung verzichten - das hat dann schon einen Volkswirtschaftlichen Schaden.
Würde die Justiz jedem Hersteller von Untersetzern für Verstärkerfüsschen o.ä. hinterhersteigen, müsste erstmal die Personal Decke verstärkt werden.
Und jetzt stelle man sich mal vor, die Füßchen funktionieren doch? Was dann? Denn zu jedem Urteil gibts ja auch ein Gegenurteil.
In einem freien Land sollte doch jeder selbst entscheiden, was er im Hifi Bereich kauft.
Und ganz einfach: Mit Rückgaberecht kaufen, ausprobieren, und wenns nicht klappt, zurückgeben
ZeeeM
Inventar
#126 erstellt: 22. Feb 2020, 08:26

Petersburg (Beitrag #125) schrieb:

Und jetzt stelle man sich mal vor, die Füßchen funktionieren doch? Was dann?


Ist es denn jemals nur ein einziges Mal gerichtsfest bewiesen worden, das die "Voodooartikel" nicht funktionieren?
8erberg
Inventar
#127 erstellt: 08. Apr 2022, 17:23

ZeeeM (Beitrag #126) schrieb:


Ist es denn jemals nur ein einziges Mal gerichtsfest bewiesen worden, das die "Voodooartikel" nicht funktionieren? :D


"Russsels Teekanne an Erde, Umlaufbahn erreicht"

Peter
bielefeldgibtsnicht
Inventar
#128 erstellt: 08. Apr 2022, 20:04
Dieser Thread strotzt vor Spitzfindigkeiten und juristischen Spekulationen, ohne in der Sache hilreich oder zielführend zu sein.

Es wäre sinnvoller, sich mal die Behauptungen in Werbeversprechungen anzusehen. So schnell wird man juristisch den Tatbestand des Betruges nicht nachweisen können, da es sich zumindest im Bereich der Musikreproduktion immer um klangliche Aspekte handeln wird, die wegen ihrer Subjektivität der Empfindung beim Hörer nicht als falsch oder richtig verifiziert werden können.

Der Gesetzgeber verbietet Krankenkassen ja nicht einmal, damit zu werben, dass sie homöopathische Behandlung bezahlen.
Das Umsatzvolumen der Homöopathiebranche ist viel größer als der Gesamtumsatz der Home-Unterhaltungsindustriebranche. Wenn man hier den Anteil der sogenannten VooDoo-Produkte herausrechnen könnte, erhielte man eine Vorstellung von der Größenordnung, die diese VooDoo-Produkte überhaupt spielen, der Anteil dürfte verschwindend gering sein.

Solange Heilpraktiker in diesem Land erlaubterweise Krebspatienten behandeln dürfen, wird in einem Thread wie diesem mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Das Thema ist eigentlich überhaupt nicht der Rede wert.

Gerd


[Beitrag von bielefeldgibtsnicht am 08. Apr 2022, 20:06 bearbeitet]
Apalone
Inventar
#129 erstellt: 11. Apr 2022, 06:36

bielefeldgibtsnicht (Beitrag #128) schrieb:
Dieser Thread strotzt vor Spitzfindigkeiten und juristischen Spekulationen, ohne in der Sache hilreich oder zielführend zu sein
......
Der Gesetzgeber verbietet Krankenkassen ja nicht einmal, damit zu werben, dass sie homöopathische Behandlung bezahlen....
Solange Heilpraktiker in diesem Land ....


du kannst ja noch nicht mal Homöopathie und Heilpraktiker auseinander halten...

Und da bewertest du "juristische Spekulationen"?"?
Popcornfly
Ist häufiger hier
#130 erstellt: 18. Apr 2022, 07:39

Irreführende Werbung: Eine Werbung darf nicht irreführend sein, insbesondere keine unwahren Angaben enthalten, um einen Verbraucher zu einer Kaufentscheidung zu bewegen. Natürlich: Werbung übertreibt, Werbung überspitzt. Das ist auch grundsätzlich in Ordnung, denn Verbraucher wissen, dass Unternehmen ihre Produkte hervorheben wollen. Doch sobald die Verbraucher mit völlig falschen Angaben angelockt werden sollen, verstehen Wettbewerbshüter zu Recht keinen Spaß mehr.

Quelle: https://www.aufrecht...kat-werbung-uwg.html

Das Problem ist eher, dass den "Wettbewerbshütern" das egal ist was die Hersteller den Kunden im Hifi-Bereich alles von Morgens bis Abends für einen Blödsinn mit den Werbungen erzählen, weil der eine Wettbewerber beschwert sich nicht über den anderen Wettbewerber. Die überbieten sich noch gegenseitig und rasieren den Markt wo sie nur können... wo ein Käufer da ein Produkt!

Du kaufst ein Kabel oder eine Netzleiste und die funktioniert doch... was ist daran Betrug. Weil du sie wegen der Werbeaussage zum Klang gekauft hast und das für ein Produktmerkmal hälst das für dich Kaufentscheidend ist und da ein hoher Preis dransteht .... gehts noch? Es ist nur ein Kabel/Steckdosenleiste.... der Richter zeigt dir den Vogel, was wollen Sie hier!? Ist das Ihr ernst? Warum haben Sie das denn überhaupt gekauft!? - Ja ich hab der Werbung geglaubt, darf doch nicht irreführend sein.

Der hält dich für Irre, überhaupt damit anzukommen und schämt sich fremd für seine Spezies!

Wer soweit ist endlich zu bemerken, dass er veräppelt wurde nachdem er hunderte Euros für irgendeinen Blödsinn ausgegeben hat und sich dann bei den Wettbewerbshütern oder Gerichten beschweren geht, wird sein Geld auch nicht zurück bekommen oder der Brange einen reinwürgen. Ganz und garnicht. Da passiert nichts, außer dass sich alle mal über einen kaputt lachen!

Das Produkt ist ganz und garnicht Betrug! Es ist funktionierende Kabel oder Netzleiste mit Netzfilter oder weiß der Geier, wie soll man das betrügen? Holzleitungen nehmen? Das könnte man anzeigen, wenn man nur Holzleitungen bekäme und nix ginge, das wäre Betrug!

Aber. Werbung, die schwierigste Herausforderung der modernen Zeit!
Extreme Erwartungen die einfach nicht realistisch sind, ob absichtlich vom Hersteller mit dem Marketing geschürt oder nicht... sind dein Bier!
Du bist doch keine 13 und glaubst jeden Mist!

Man sollte froh sein endlich geheilt zu sein und es als Lehrgeld betrachten!


[Beitrag von Popcornfly am 18. Apr 2022, 08:03 bearbeitet]
bielefeldgibtsnicht
Inventar
#131 erstellt: 18. Apr 2022, 15:11
Jeder Rechtsanwalt würde von einer Klage mangels Aussicht auf Erfolg abraten.
Was soll er denn in die Begründung schreiben, wenn eine Steckerleiste, ein Kabel oder was auch immer technisch funktioniert?

Gerd


[Beitrag von bielefeldgibtsnicht am 18. Apr 2022, 15:11 bearbeitet]
8erberg
Inventar
#132 erstellt: 18. Apr 2022, 16:55
Hallo,

na, es geht um strafrechtliche Würdigung...
Da wäre das Sache des Staatsanwalts.

Es käme auch Wucher als Strafbestand in Frage, Par. 291 Abs.1 StGB.

Man könnte die Sittenwidrigkeit und damit Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts erklären.

Dann wird es eng für den Verkäufer.
Das müsste man nur mal konsequent durchziehen.

Peter
bielefeldgibtsnicht
Inventar
#133 erstellt: 18. Apr 2022, 19:47
Mit derselben Begründung würde eine Staatsanwaltschaft wahrscheinlich zu der Einschätzung gelangen, dass kein Eröffnungsbeschluss ergehen wird, mit dem die Anklage der Staatsanwaltschaft zur Hauptverhandlung zugelassen wird. Wenn das Gericht aber zu der Auffassung gelangt, dass kein hinreichender Tatverdacht besteht, lehnt es die Eröffnung des Hauptverfahrens ab. Das Strafverfahren ist dann beendet.

Gerd
Apalone
Inventar
#134 erstellt: 18. Apr 2022, 20:40

8erberg (Beitrag #132) schrieb:
....Es käme auch Wucher als Strafbestand in Frage, Par. 291 Abs.1 StGB.....


Ist nur EIN Beispiel für den völligen Nonsense dieses Posts!

"Wer die Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche eines anderen.."

DAS soll also für jeden Käufer als Tatbestand zutreffen?!?!

Man sollte sich lieber nicht der Auslegung v Rechtsnormen widmen, wenn man derart eklatante Mängel bereits bei der Subsumierung des Tatbestandes hat!
8erberg
Inventar
#135 erstellt: 19. Apr 2022, 01:51
Hallo,

Unerfahrenheit stimmt auf jeden Fall ..

Es käme auf den Versuch an, vielleicht ist das im Entwickler-, Produzent-, und Vertreiberhühnerhof dann schon das Gegacker groß genug


Peter
Popcornfly
Ist häufiger hier
#136 erstellt: 19. Apr 2022, 04:11

Dann wird es eng für den Verkäufer.

Wieso das ist die UVP des Herstellers.
Bei anderen Händler die das Teil führen kostet es genausoviel! Die schreiben auch den selben Blödsinn vom Hersteller mit rein!

Dinge müssen keinen Sinn haben um unfassbar teuer sein zu dürfen....das ist Kunst!
Wenn dir bei deinem "Lichtenstein" für viel Geld keiner abgeht ist das weder Wucher, noch Betrug noch, irreführende Werbung.

Wichtig ist bei technischen Gerätschaften geistig in der Lage zu sein die grundlegenden Produktmerkmale der Technik von Ihren künstlerischen Werbeversprechen trennen zu können.

Bei deiner Netzleiste stehen die leeren Versprechungen in den Werbebildchen und "Beschreibungsfeldern" mit den Originalangaben des "Herstellers" und in BDA, Prospekten.

Der Händler mit dem du das Rechtsgeschäft eingeht ist für diese Werbeversprechen nichtmal verantwortlich, er hat das nur leichtfertig reinkopiert in seinen Shop, aber garantiert nicht mit auf die Rechnung!

Er verkauft dir also nur ein "Kabel" oder eine "Netzleiste" und nicht einen "Klangverbesserer". Schau mal auf die Rechnung... die Rechnung markiert das Rechtsgeschäft mit dem Händler, nicht die Werbeanzeige des Herstellers! Steht auf deiner Rechnung "klangverbessernde Netzleiste" dann hättest du eine Chance, ansonsten nicht.

Anderes Beispiel:
Du bekommst in jedem Supermarkt billiges Spüli und Pril zum dreifachen Preis. Aufm Kassenzettel steht nur : "Pril"

Nun stellst du aber fest, das teure ist garnicht besser, du kannst nicht einen Teller mehr von Fett befreien und du bist auch nicht früher wieder am feiern in Villariba. Das gleiche können wir mit Waschmittel und mit jedem anderen Produkt der Welt machen. Aber du kannst dafür den Händler nicht ans Bein pinkeln was der Hersteller dir verspricht und du blind geglaubt hast! Du wolltest Pril und Pril steht auf deinem Bon!

Anstatt nun den eigenen Fehler einzusehen weil du den Herstellern (nicht den Händlern) allen Blödsinn abgekauft hast auf "Suche nach dem besten Klang"... oder weil deine Teller noch fettig sind oder Wäsche noch schmutzig ist gehst du zum Anwalt mit der Geschichte und verlangst "Gerechtigkeit"... vom Händler!!!!


na, es geht um strafrechtliche Würdigung...

Ich stell mir erstmal der Frage ob der Kläger hier "geschäftsfähig" war und nicht an einem Wahn gelitten hat, als er diesen Kauf getätigt hat! Und ich stell mir die Frage ob es "Menschen gibt die selbst garkeine Würde mehr haben"... und ob denen das nichtmal selbst peinlich ist? Offenbar nicht!


Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts
Jo, höchstens weil der Kläger nicht Zurechnungsfähig/Geschäftsfähig war und nun offensichtlich noch ein Querulant ist und wieder einem Wahn hinterher ist! Dies ist aber sicher nicht dem Händler seine Schuld! Den muss man mal runterholen auf was fürn Flug auch immer er grad ist... den Kläger!

Lust auf einen Betreuer/Vormund?
Forensik?
Den Wahn mal in Griff kriegen....
Kommt man schneller ran als einem lieb ist... es brauch nur einen aufmerksamen Richter, der sich deines Problemchens mal wirklich an der Wurzel annimmt!


nur EIN Beispiel für den völligen Nonsense dieses Posts!



[Beitrag von Popcornfly am 19. Apr 2022, 05:29 bearbeitet]
Dadof3
Moderator
#137 erstellt: 19. Apr 2022, 07:40

bielefeldgibtsnicht (Beitrag #131) schrieb:
Was soll er denn in die Begründung schreiben, wenn eine Steckerleiste, ein Kabel oder was auch immer technisch funktioniert?

Es geht nicht darum, dass jemand einfach nur überteuerte Steckerleisten verkauft. Die meisten Anbieter schreiben ja nur so Sachen wie "für den reinsten, unverfälschten Klang" oder ähnliches. So jemandem kann man damit nicht bekommen.

Es geht um die Anbieter, die die Produkte mit erfundenen technischen Märchen verkaufen, zum Beispiel dass sie klangzerstörende Tachyonen aus dem Strom filtern oder dass durch sie das Signal "informiert" würde oder ähnliches. Es ist leicht zu beweisen, dass dies technischer Blödsinn ist und die Produkte nicht in dem beworbenen Sinne funktionieren.


[Beitrag von Dadof3 am 19. Apr 2022, 07:41 bearbeitet]
8erberg
Inventar
#138 erstellt: 19. Apr 2022, 07:50
Hallo,

es gab schon genug Urteile in Richtung der Kaffeefahrtenheinis.

Und die sind doch nicht einen Deut besser...

Peter
Popcornfly
Ist häufiger hier
#139 erstellt: 19. Apr 2022, 08:01
Die karren alte senile Greise zusammen und verkaufen denen Zeugs welches es am freien Markt sonst garnicht gibt. Nur hier bei uns... einmalige Chance... weil die sich mit nem Stückchen Kuchen locken lassen... aber musste man dich locken um dir einen zu erzählen? Ne du saugst das doch alles ausm Internet selber auf und gehst kaufen!

Du kaufst deinen Hifi-Kram aber bei Internethändlern und Internetplattformen, bist nicht senil, und die falschen Versprechungen kommen nicht vom Händler und den Handelsplattform sondern von anderen Kunden und Zeitschriften, Foren und aus dem sagenumwobenen Internet der Experten weil du so leichtgläubig bist.

Was für Vergleiche du ansetzt...

Einfach aufhören die Schuld für einen Fehlkauf irgendwoanders zu suchen als bei einem selbst! Informier dich halt vorher und lass dir keinen Bären aufbinden... prüf deine Quellen, glaub nicht jeden der sich "Experte" nennt!

Manche brauchen das aber halt, suchen sich direkt das nächste...Spezial-Sicherung 1200 euro, die muss es aber jetzt bringen, alles durchoptimieren auf guten Klang bis zum USB-Kabel. Wenn die hinterher irgendwann merken, dass sie 5000 Euro ausgegeben aber der FiiO-Player am Billigverstärker beim Bekannten über Amazon-Basic Klinkenkabel ohne jeglichen Firlefanz genauso gut klingt... und die sich dann aufregen und nach Gerechtigkeit schreien ist das in meinen Augen nurnoch ein reines "Affentheater".


[Beitrag von Popcornfly am 19. Apr 2022, 08:06 bearbeitet]
8erberg
Inventar
#140 erstellt: 19. Apr 2022, 08:17
Hallo,

sorry: ich kauf so einen Krempel eh nicht! Durfte mir schon vor 30 Jahren in der realen Welt anhören was ich nicht alles verpassen würde....

Es geht um die Wirkung gegenüber den Anbietern. Der Handel würde wenn auch nur ein Fall wirklich wasserdicht vor Gericht durch wäre sich 3 x überlegen ob die hohe "Marge" das Risiko ausgleicht.

Und ja, ich vergleich in dem Bereich viele Goldohren mit Menschen älterern Semesters mit beginnender Demzenz.
Die Symtome sind sowas von gleich... und wie sagt die Homöopathie: Gleiches mit Gleichem heilen.

Peter
Popcornfly
Ist häufiger hier
#141 erstellt: 19. Apr 2022, 08:26

Es geht um die Wirkung gegenüber den Anbietern. Der Handel würde wenn auch nur ein Fall wirklich wasserdicht vor Gericht durch wäre sich 3 x überlegen ob die hohe "Marge" das Risiko ausgleicht.


Nochmal es ist doch völlig egal, selbst wenn du denen nachweisen kannst, dass es da keine Klangverbesserung gibt und das alles kompletter hahnebüchener Unsinn ist mit dem der Hersteller sein Gerät ausweist und beschreibt in allen Facetten auf seiner Homepage und in seinen Dokumenten zum Artikel.

Du hast eine Rechnung bei einem Händler über ein Kabel oder eine Netzleiste zu welchem Preis auch immer.
Auf deiner Rechnung steht nur die Produktbezeichnung/Modellcode des Herstellers drauf.

Du bist also zum Händler gegangen und hast gesagt: DAS will ich haben zu DEM Preis!
Oder hat ein Vertreter an deiner Tür geklopft und dir das aufgeschwatzt? Wohl eher nicht!

Dass es jetzt aber nicht das kann was du glaubst während es EINWANDFREI funktioniert, ist nicht dem Händler seine Schuld, sondern dem Hersteller und deine eigene, wegen der naiven Leichtgläubigkeit! Deine Klage richtet sich an den völlig falschen Adressaten, eigentlich an dich selbst! Aber mit dem Hersteller hast du keinen Vertrag geschlossen!

Kein Gericht der Welt wird irgendeinem Händler verbieten solche funktionstüchtigen teuren Produkte von Herstellern zu führen die einem das Blaue vom Himmel versprechen, erst recht nicht wenn die Kunden das aus freien Stücken wegkaufen wie warme Semmeln weil sie auf gut deutsch "so blöd sind". Lass sie doch! Sind erwachsene Menschen!

Im Gegenteil manche würden noch Klagen warum der Staat ihnen plötzlich die teuren Kabel und Leisten verbieten will und nurnoch günstig erlaubt wären ohne leere Versprechen, was das für ne Einmischung in die Geschäftsfreiheit wär, sind wir hier in der Planwirtschaft oder was... MAN WILL ES DOCH SO!


[Beitrag von Popcornfly am 19. Apr 2022, 08:42 bearbeitet]
8erberg
Inventar
#142 erstellt: 19. Apr 2022, 08:59
Hallo,

zu einem Kaufvertrag gehören die "zugesicherten Eigenschaften" des erworbenen Geräts.

Natürlich versteh ich worauf Du hinaus möchtest, aber es wäre sehr schön wenn man einen Händler so "knackt" und damit das ganze absurde Theater in sich zusammenfallen würde.

Zu schön um wahr zu sein...

Peter
Popcornfly
Ist häufiger hier
#143 erstellt: 19. Apr 2022, 09:17

Filterung: Die 4 gefilterten Steckdosen eliminieren Strörungen aus dem Stromnetz und sorgen so für reinen Musikgenuss ohne Brummen.

Das ist der erste Satz bei der Amazon-Beschreibung der 140 Euro-Dynavox //btw. inkl Rechtschreibfehler "Strörungen"

Tut es doch auch alles richtig!

Niemand kann was dafür wenn jemand nicht richtig lesen kann oder sich da irgendwas reinfabuliert und eine Klangverbesserung sucht wo keine Klangverbesserung zu erreichen ist weil garkein Fehler vorliegt.

Nochmal: Wenn vorher schon reiner Musikgenuss da war ohne Brummen, dann wirds hinterher auch nicht besser klingen durch die 140 Euro Leiste!

ALLES LEGITIM!

"zugesicherten Eigenschaften" des erworbenen Geräts

Hier ist alles korrekt!

Trotzdem kaufen Leute die Leiste weil sie sich "reineren Musikgenuss" erhoffen! Für 140 Euros.... die lesen nur "reinen Musikgenuss" und schon tilt der Verstand komplett aus! Nepper, Schlepper, Bauernffänger!

Und?
Ist doch auch störungsfrei, oder etwa nicht? Etwa nicht? War der Sound vorher auch schon? NA UND!
Da zuckt jedes Gericht, jeder Anwalt, jeder Verbraucherschutz, jeder Mensch nur mit den Achseln!
Also du hattest garkeine Störung???
Du kaufst also ein Gerät für Störungen, die du garnicht hast! Unbegreiflich! Du bist wohl nur "nicht zufrieden", glaubst es ginge immer noch besser!
Wenn du aber vorher keine stör-behaftete Musik hattest... WIESO HAST DU ES DANN GEKAUFT? Check das mal!

Wenn du dir nun bei deiner Stereo-Anlage ein Brummen "einbildest" wo garkeins ist, weil du ja diese Leiste ausprobieren willst, soll besser klingen... selber schuld! Man sollte erkennen können wenn der Ton störfrei ist... und sich nicht einem audiophilen Optimierungswahn/-trieb hingeben!

Einfach nicht kaufen.... hörst du irgendwelche Störungen bei deiner Musik die nicht von der Aufnahme her kommen? Nicht? Was will man überhaupt verbessern!? Warum sucht man überhaupt nach "dem letzten neusten Schrei" und wedelt mit den Scheinchen... wieso tut man das auch! Fragen über fragen


[Beitrag von Popcornfly am 19. Apr 2022, 09:46 bearbeitet]
Dadof3
Moderator
#144 erstellt: 19. Apr 2022, 09:40
Beispiele für rechtlich nicht zu beanstandende Produktbewerbungen sind ungeeignet, die generelle Frage nach der Strafbarkeit zu widerlegen.
Die Existenz von weißen Schafen widerlegt ja auch nicht die Existenz von schwarzen.

Große Hersteller wie Dynavox passen schon auf, was sie da schreiben. Das trifft aber nicht auf diverse Hinterhofbuden zu.
Popcornfly
Ist häufiger hier
#145 erstellt: 19. Apr 2022, 10:03
Ist schon grundsätzlich richtig...

Nur wenn der Hifi-Kunde das Spiel dann sogar durchschaut und dann absichtlich die Produkte wählt wo irgendein Kokolores versprochen wird um dann enttäuscht zu werden nur um diesen Händler dann aufgrund der Formulierungen verklagen zu können, wegen der Aussicht auf Erfolg, fragt man sich auch was das ganze überhaupt soll... ist demjenigen langweilig und ist er auf der Suche nach Enttäuschung?

Exempel statuieren, dem Geschäftszweig Beinchen stellen? Völlige Utopie! Das wird so nicht gelingen.... man wird höchstens noch mehr Geld an den Anwalt und an Gerichtskosten verschleudern und dann spielt das garkeine Rolle für andere Fälle, man bekommt eine Entscheidung für die eine Sache, das eine Ding, den einen Kauf, von dem einen Händler, was auch immer zu bemängeln war. Wir haben hier nichtmal die Art "Präzedenzfälle" die man sich hier ausmalt.

Manche wandeln ihren Frust über sich selbst halt in ein Robinhood-Syndrom um.... "was kann man tun um sich zu rächen", es wird mit Paragraphen aus dem Strafrecht umsich gehauen die man nichtmal versteht.... mei oh mei!

Naja ich sag mal: Viel Erfolg! Hab genug dazu geschrieben! Kurz gesgat: "An die eigene Nase packen!"


[Beitrag von Popcornfly am 19. Apr 2022, 10:04 bearbeitet]
Dadof3
Moderator
#146 erstellt: 19. Apr 2022, 11:15

Popcornfly (Beitrag #145) schrieb:
Nur wenn der Hifi-Kunde das Spiel dann sogar durchschaut und dann absichtlich die Produkte wählt wo irgendein Kokolores versprochen wird um dann enttäuscht zu werden nur um diesen Händler dann aufgrund der Formulierungen verklagen zu können, wegen der Aussicht auf Erfolg, fragt man sich auch was das ganze überhaupt soll... ist demjenigen langweilig und ist er auf der Suche nach Enttäuschung?

Keine Ahnung, warum du diesen Fall konstruierst. Es ging um die allgemeine Frage einer Strafbarkeit, und insbesondere Betrug ist ein Offizialdelikt und wird daher von Amts wegen verfolgt. Da muss niemand klagen, man muss nicht einmal Strafantrag stellen.

Ich weiß auch nicht, warum du die ganze Zeit unterstellst, irgendeiner hier wäre Opfer von Voodoo-Anbietern, hätte "Frust", wollte sich rächen oder sonst irgendetwas für sich selbst erreichen. Es geht hier um die generelle Klärung einer abstrakten Rechtsfrage, nicht um persönliche Dinge. Ich habe noch nie irgendetwas gekauft, das sich als Voodoo herausstellte.
Popcornfly
Ist häufiger hier
#147 erstellt: 19. Apr 2022, 11:31
Jeder Waschpulver-Hersteller verspricht dir: "Strahlend-Weiße Wäsche"

Und obwohl noch nie ein weißes Hemd im Dunkeln geleuchtet hat, dürfen die dir diesen BETRUG immernoch andrehen!

Endlich verstanden?

Von Amtswegen verfolgen.... die hirnrissigsten Werbeversprechen der Welt verfolgen, weil irgendwer das glaubt... in was für ner Welt lebst du? Die haben von Amtswegen wichtigeres zu tun!


[Beitrag von Popcornfly am 19. Apr 2022, 11:39 bearbeitet]
Dadof3
Moderator
#148 erstellt: 19. Apr 2022, 11:46

Popcornfly (Beitrag #147) schrieb:
Endlich verstanden?

Nein.

"Strahlend weiße Wäsche" ist eben nicht "klangzerstörende Tachyonen aus dem Strom filtern".
Popcornfly
Ist häufiger hier
#149 erstellt: 19. Apr 2022, 12:01
Völlig legitim...
ist genaugenommen genau der selbe Bullshit!

In jeder Brange erzählt jeder Hersteller zu jedem Mist irgendwelchen Prosa-Blödsinn der technisch aus dem Hintern gezogene Fantasie darstellt.
Und das ist völlig in Ordnung.

Du hast genug gesunden Menschenverstand um - wenn du sowas ließt - zu wissen, dass es Unsinn ist.

Wenn du das glaubst, ist das genauso als würdest du denken deine Wäsche müßte "strahlen" oder deine Waschmaschine darf bei Calgon-benutzung keinen Lochfraß mehr erleiden usw. Alpecin müßte die Wachstumsphasen der Haare entscheidend verlängern usw. weil dir das Dr. Kling versprochen hat.

Ferrero dürfte nicht mehr sagen "in jedem siebten Ei"... etc

All das sind absichtlich überspitzte Formulierungen um das Produkt zu lobpreisen, die jeder mit zwei Gehirnzellen (geschäftsfähig) durchschauen kann!
Wenn du daraus einen Rechtsfall stricken willst, ist dir nicht mehr zu helfen. Das kannst du vergessen!

Hier mal vom nächstbesten Verstärker:

Gebrauchsanleitung für das MARANTZ .... mit vollständig diskreter Stromgegenkopplung ist hervorragend für audiophile Menschen geeignet, die sowohl exzellente Musikqualität....dank seiner symmetrischen Schaltkreise eine perfekte Musikwiedergabe. Um die beste Klangqualität zu gewährleisten...Leistungsaufnahme ...deutlich optimiert ... neu konzipiert. Der .... lässt sich aber auch einfach .... um Audiosignale in reinster Form zu genießen.

Gibts eine unreine Form irgendwo? Waren verstärker jemals unrein? Die nächste Onkyo/Denon/Yamaha-BDA erzählt dir ähnliches in ner anderen NON-sense Sprache mit den gleichen "Schlagwörtern"....
Und was ist? Jeder glaubt dass SEIN Verstärker allen anderen überlegen ist.
Im Blindtest hört keiner einen Unterschied.
Ist das jetzt auch alles BETRUG? NEIN

Mir wär da son flotter Spruch mit Tachyon garnicht so unliebsam als ständig dieses Geblubber überall!


[Beitrag von Popcornfly am 19. Apr 2022, 12:44 bearbeitet]
flexiJazzfan
Inventar
#150 erstellt: 19. Apr 2022, 12:25
Nach langem Schlaf ist der Faden wieder aufgenommen worden – es hat sich aber nichts geändert: keine neuen Urteile, keine neuen Argumente, keine neuen Sachverhalte. Das nenne ich Konstanz.

Der Widerstand gegen Quacksalber aller Art ist ja uralt. Dahinter steht immer ein Gerechtigkeitsempfinden nachdem man bei einem Tauschgeschäft eine Win-Win-Situation erwartet. Der „gute“ Kaufmann bietet „gute“ Ware gegen „gutes“ Geld, der „gute“ König bietet Frieden und Wohlstand gegen „gute“ Steuern … . Die Wirtschaftswissenschaften leugnen das schlichtweg und haben allem die Theorie des persönlichen Eigennutzens übergestülpt. Die Juristen ignorieren solche Empfindungen ebenfalls und sehen die Welt hauptsächlich bestimmt von gegenseitig oder gesellschaftlich verhandelten Regeln und Gesetzen.
Juristen werden also als erstes fragen, ob in einem Einzelfall gegen (geschriebene) Regeln verstoßen wurde. Als Fachmann würde sie äußerstenfalls noch einen Wirtschaftler heranziehen, um die „Üblichkeit“ des Verkaufsvorgangs zu beurteilen. Dann würde vermutlich der Versuch gemacht werden einen „Schaden“ zu finden …

Das ist aber doch gar nicht der Ansatz des TE. Es geht eigentlich um eine Machtfrage: Wieso haben wir als der Souverän Betrug und Quacksalberei noch nicht abgeschafft – wo doch jeder sieht, dass das ungerecht ist? Nehmen wir an, wir könnten es sofort. Dann stellt sich natürlich die Frage für den speziellen Fall des Hifi Bereichs: Wem nützt es? Muss alles und jedes in Regeln gefasst werden? Sollten Menschen jenseits des Jugendschutzalters nicht bestimmte Situationen selbst ohne Rechtsbeistand meistern können ohne Schaden zu erleiden?

Diese Diskussion können und dürfen wir als „Betroffene“ schon führen – sie wird aber leicht politisch.

Gruß
Rainer
Popcornfly
Ist häufiger hier
#151 erstellt: 19. Apr 2022, 13:08
Betroffen sind nur diejenigen, die aus sich selbst heraus eine gewisse Erwartungshaltung einem Stück Kabel, einer Steckdosenleiste, der Verstärkerwahl entgegenbringen und Ihre Musik so wie sie ist aus unerfindlichen Gründen "unrein" oder "verbesserungswürdig" empfinden und wirklich betroffen sind sie erst dann wenn sie schlussendlich merken, dass nichts von alledem einen hörbaren Unterschied macht und sich dann "ausgenommen wie eine Weihnachtsgans fühlen".

Man sollte sich also lieber die Frage stellen warum es diese Kundschaft eigentlich gibt, die einfach nur bedient werden will.

Woher kommt diese gesähte "Unzufriedenheit" mit "einwandfreiem" Klang, was will man denn noch mehr?


[Beitrag von Popcornfly am 19. Apr 2022, 13:09 bearbeitet]
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