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Der Ebay-Verpackungskünstler-Vorstell-Fred

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boep
Inventar
#1624 erstellt: 13. Aug 2010, 10:19
Ich hoffe du hast Fotos von der Verpackung und die Sendung war versichert! Denn dann kannst du UPS mal Feuer machen. Gut (Foto-) dokumentiert knicken die Paketdienste schnell ein und ersetzen den Schaden.
mroemer1
Inventar
#1625 erstellt: 13. Aug 2010, 10:22
Ne, mache ich etwas anders.

Fahre gleich zu Creaktiv (telefonisch abgesprochen, nachdem ich Fotos geschickt hatte), die sind nur knapp 50 KM von mir weg und tausche die defekten Böden.

Dann weiß ich auch das die neuen in Ordnung sind und kann Morgen endlich mein Rack aufbauen.

Wird auch Zeit, meine neuen (gebrauchten) Mcs wollen endlich ausprobiert werden, die stehen hier schon eine gute Woche.

Wollte eh nur drauf hinweisen, das mann manchmal einpacken kann wie mann will, wenn der Transporteur Mist macht hilfts dann auch nicht.


[Beitrag von mroemer1 am 13. Aug 2010, 10:25 bearbeitet]
boep
Inventar
#1626 erstellt: 13. Aug 2010, 10:24

mroemer1 schrieb:
Ne, mache ich anders.

Fahre gleich zu Creaktiv (telefonisch abgesprochen, nachdem ich Fotos geschickt hatte), die sind nur knapp 50 KM von mir weg und tausche die defekten Böden.

Dann weiß ich auch das die neuen in Ordnung sind und kann Morgen endlich mein Rack aufbauen.

Wird auch Zeit, meine neuen (gebrauchten) Mcs wollen endlich ausprobiert werden, die stehen hier schon eine gute Woche.


Bei soner Entfernung fahre ich sowieso immer persönlich hin, dann weiß man auch, dass nichts kaputt geht.

In deinem Fall natürlich sinnvoller als sich mit UPS zu streiten - bei der Entfernung!
Claus-Michael
Inventar
#1627 erstellt: 13. Aug 2010, 10:27

boep schrieb:
Hi!

Ich hab das Muster nochmals überarbeitet und einige deiner Vorschläge vornehmlich bei 1. und 2. übernommen.

Auf Fettgedrucktes habe ich bewusst verzichtet und stattdessen zur "Schreischrift" gegriffen, da diese Formatierung beim Kopieren in bspw eine eBay Nachricht verloren gehen würde und daher unnötig ist.

LG und danke

Chris :)


Stimmt - bei Ebay-Nachrichten gehen Formatierungen verloren.

Wo ist jetzt das Endmuster zu finden (gepinnt)?

Gruß
mroemer1
Inventar
#1628 erstellt: 13. Aug 2010, 10:28
Ich hätte es da ja auch gekauft bzw. abgeholt, nur normalerweise machen die das nicht, nur kauf über den Handel.

Bin ja froh, das sie mir überhaupt den Austausch zugesagt haben.

Habe ich also Glück im Unglück gehabt.

Mir graust es nur jetzt schon davor, das meine T+A M 800, die optisch und technisch einwandfrei zum Verkauf steht, dann irgendwann mal gekauft wird und die auch so behandelt wird auf dem Weg zum neuen Besitzer.

Mehr als gut einpacken geht ja gar nicht, nur muß das nicht unbedingt helfen wie mann sieht.

Deswegen habe ich die auch noch nicht bei E-Bay drin, nur lokal in der Umgebung und hier im Forum und hoffe auf einen Käufer der sie abholt.


[Beitrag von mroemer1 am 13. Aug 2010, 10:31 bearbeitet]
Joad
Ist häufiger hier
#1629 erstellt: 14. Aug 2010, 09:36
Der Verkäufer des Onkyo A-8250 hat geantwortet:

"Guten Tag Herr X, als ich den Verstärker beim Hermes-Shop zum Versand abgegeben habe, war das Gerät in einem einwandfreien Zustand. Auch die Verpackung wurde nicht bemängelt. Wenn nun wie von Ihnen berichtet so starke Schäden vorhanden sind, stelle ich mir folgende Fragen: Deutete der Zustand der Verpackung auf so eine starke Gerätebeschädigung hin? Warum wurde der Schaden nicht bei Hermes angezeigt? Wenn sogar der Lautstärkeregler beschädigt ist, zeugt das sicherlich von einer sehr starken Ausseneinwirkung (Sturz ...)! Ich bitte Sie den Schaden bei Hermes anzuzeigen und die weitere Abwicklung abzustimmen (ggf. Versicherungsfall). Wenn die Schadensaufnahme erfolgt ist, leiten Sie mir bitte die Meldung weiter und ich kümmere mich selbstverständlich um die weitere Abwicklung. Das Gerät werde ich nicht zurück nehmen, da auch ich nicht für den Schaden verantwortlich bin. Ich hoffe, schnellstmöglich eine Klärung herbeiführen zu können.
Gruß Y"


Der Schaden wurde bei Hermes gemeldet und mit entsprechenden Fotos beschrieben. Von Einsicht in die eigenen Fehler fehlt beim Verkäufer jede Spur. Ärgerlich.
boep
Inventar
#1630 erstellt: 14. Aug 2010, 09:48
Das Problem ist, dass Hermes bei der Verpackung keine Verantwortung übernehmen wird.

Und der Typ findet seine Verpackung auch noch in Ordnung.

Falls keine Einigung möglich ist, würd ich meinen Anwalt einschalten. Son nettes Briefchen wirkt da oft wunder.


[Beitrag von boep am 14. Aug 2010, 09:56 bearbeitet]
kadioram
Inventar
#1631 erstellt: 14. Aug 2010, 09:53

Joad schrieb:
Der Verkäufer des Onkyo A-8250 hat geantwortet:

"Guten Tag Herr X, als ich den Verstärker beim Hermes-Shop zum Versand abgegeben habe, war das Gerät in einem einwandfreien Zustand. Auch die Verpackung wurde nicht bemängelt. Wenn nun wie von Ihnen berichtet so starke Schäden vorhanden sind, stelle ich mir folgende Fragen: Deutete der Zustand der Verpackung auf so eine starke Gerätebeschädigung hin? Warum wurde der Schaden nicht bei Hermes angezeigt? Wenn sogar der Lautstärkeregler beschädigt ist, zeugt das sicherlich von einer sehr starken Ausseneinwirkung (Sturz ...)! Ich bitte Sie den Schaden bei Hermes anzuzeigen und die weitere Abwicklung abzustimmen (ggf. Versicherungsfall). Wenn die Schadensaufnahme erfolgt ist, leiten Sie mir bitte die Meldung weiter und ich kümmere mich selbstverständlich um die weitere Abwicklung. Das Gerät werde ich nicht zurück nehmen, da auch ich nicht für den Schaden verantwortlich bin. Ich hoffe, schnellstmöglich eine Klärung herbeiführen zu können.
Gruß Y"


Der Schaden wurde bei Hermes gemeldet und mit entsprechenden Fotos beschrieben. Von Einsicht in die eigenen Fehler fehlt beim Verkäufer jede Spur. Ärgerlich. :KR




Hi,

Hermes wird da gar nichts ersetzen.
das Statement des VK

da auch ich nicht für den Schaden verantwortlich bin.
greift nicht, denn da liegt er einfach falsch.

Lies es dir durch und schick dem VK doch mal die Verpackungsrichtlinien von Hermes, dort Punkt 2 ff, zu finden in den AGB unter 4.2.10.


2.
Verpackungsbedingungen für Pakete

2.1.
Grundsätzliches

Sendungen sind durch den Auftraggeber nach Inhalt, Art der Versendung und Umfang sicher zu verpacken, damit eine Beschädigung während des Transportes ausgeschlossen wird und der Inhalt vor Verlust und Beschädigung geschützt ist. Zur Verpackung gehören immer eine geeignete Außenverpackung, eine geeignete Innenverpackung sowie ein sicherer Verschluss.

2.2.
Sichere Verpackung

Die Außenverpackung muss dem Inhalt gerecht so beschaffen sein, dass die verpackten Gegenstände nicht herausfallen, keine anderen Sendungen beschädigen und nicht selbst beschädigt werden. Es ist eine ausreichende Innenverpackung vorzusehen und durch Füllstoffe zu ergänzen. Bei transportsensiblen Gegenständen muss die Verpackung auf deren besondere Empfindlichkeit abgestimmt sein, um Eigenart, Menge sowie alle anderen Besonderheiten des jeweiligen Inhaltes im Einzelfall zu berücksichtigen. Die Verpackung muss den Inhalt der Sendung gegen Beanspruchungen, denen sie normalerweise während des Versands ausgesetzt ist (z. B. durch Druck, Stoß, Fall, Vibration oder Temperatureinflüsse), sicher schützen.

2.2.1
Eine Außenverpackung muss hinreichend fest und druckstabil sein. Sie muss außerdem ausreichend groß bemessen sein, um Platz für den gesamten Inhalt und die notwendigen Innenverpackungsteile zu bieten. Sie darf keinen Rückschluss auf Art und Wert des Gutes zulassen.

2.2.2
Die Innenverpackung muss den Inhalt fixieren und zur Außenverpackung hin und bei mehreren Inhaltsteilen untereinander allseitig polstern. Verkaufs- und Lagerverpackungen sind oftmals nur für den palettierten Versand ausgelegt. Für den Einzelversand sind zusätzliche Verpackungsmaßnahmen (z. B. Formschaum) als Transportverpackung zwingend erforderlich.

2.2.3
Zum Verschließen der Pakete sind widerstandsfähige Materialien (z. B. reißfeste, selbstklebende Kunststoff-Packbänder oder faserverstärkte Nassklebebänder) zu verwenden, die den Sendungszusammenhalt garantieren. Je schwerer eine Sendung ist, desto widerstandsfähiger muss der Verschluss ausgeführt sein.


Auch wenn der VK grade etwas "unbelehrbar" erscheint, würde ich nicht sofort auf Konfrontation gehen sonder eine gemeinsame Lösung suchen, bei der du nicht draufzahlst.

Grüße
Max
_ES_
Administrator
#1632 erstellt: 14. Aug 2010, 09:56

Immerwieder erstaunlich mit wie wenig Intelligenz solche Leute durchs Leben kommen


"Nichts auf der Welt ist gerechter verteilt als der Verstand, denn jeder ist überzeugt, dass er genug davon habe. (Réne Descartes) "

Andere Leute deren intelligenz objektiv zu beurteilen, sollte man aus oben genannten Grund lieber lassen.

Die Sache selbst erscheint mir eindeutig und du hast recht, Hermes wird defintiv keine Verantwortung übernehmen, so mies wie das verpackt war.
Einen Anwalt würde ich nur einschalten, wenn mich das nicht mehr kostet, als der Kasten wert ist.
Kann man da nicht über ebay-Käuferschutz was machen?
kadioram
Inventar
#1633 erstellt: 14. Aug 2010, 10:35
Nochwas:


Joad schrieb:
Der Verkäufer des Onkyo A-8250 hat geantwortet:

"Guten Tag Herr X, als ich den Verstärker beim Hermes-Shop zum Versand abgegeben habe, war das Gerät in einem einwandfreien Zustand. Auch die Verpackung wurde nicht bemängelt.[...]



Wenn die Verpackung nicht bemängelt wurde, wohl im Paket-Shop auf Grund der Unkenntnis bzgl. der Richtlinien seitens des Shopinhabers, dann muss er sich mit dem dortigen Betreiber rumschlagen, das ist nicht dein Job.
Dynacophil
Gesperrt
#1634 erstellt: 14. Aug 2010, 10:49
Entschuldigung, aber seine (des Verkäufers) Unfähigkeit zu verpacken dem Paketshopinhaber anzulasten ist ja wohl ein Witz... bei mir ist das ne 70jährige Oma mit ner Reinigung...Soll die jedes Paket wieder Auspacken zur Kontrolle? Für den Shize den der VK baut ist der VK mMn selber verantwortlich.


[Beitrag von Dynacophil am 14. Aug 2010, 10:51 bearbeitet]
boep
Inventar
#1635 erstellt: 14. Aug 2010, 11:21
Seh ich ähnlich wie Helge. Ich geh mich auchnich beim Autohaus beschweren wenn ich ne Kitsche in die Kiste fahre, weil der Verkäufer mich nicht drauf hingewiesen hat, dass das Blech kaputt geht wenn ich gegen ne Wand fahre. Was ein quatsch.

Hinzu kommt, dass es nicht zu den Pflichten der Verkäuferin gehört eventuelle Verpackungsmängel zu erkennen. Dafür ist allein der Absender verantwortlich.

Echt der Hammer, mit ner solchen Verpackung würde ich so ein Gerät nichtmal persönlich mit dem Auto über weite Strecken transportieren. Selbst da würd ichs besser verpacken.


[Beitrag von boep am 14. Aug 2010, 11:21 bearbeitet]
Hann45500
Stammgast
#1636 erstellt: 14. Aug 2010, 11:28
Hallo Forum,
ich fahre in der nächsten Woche ( 16.- 20.08.)von Hannover nach Suttgart um einen Dreher abzuholen...

Gegen kleine Kostenbeteiligung bringe ich gern Euere ersteigerten Geräte mit. Sollte aber Platz im Kofferraum / Rücksitzbank vom 5er-BMW haben.

Audiophile Grüsze
Helmut


[Beitrag von Hann45500 am 14. Aug 2010, 11:29 bearbeitet]
Dynacophil
Gesperrt
#1637 erstellt: 14. Aug 2010, 11:36
Hann, dafür gibts nen Thread!


[Beitrag von Dynacophil am 14. Aug 2010, 11:37 bearbeitet]
Peter_Wind
Inventar
#1638 erstellt: 14. Aug 2010, 12:03
@Haftung bei Versand
Ich möchte nicht gerne Öl in´s Feuer gießen. Das Risiko eines unversicherten Versandes trägt grundsätzlich der Käufer, nach zu lesen im Bürgerlichen Gesetzbuch.



§ 447 BGB
Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.


Handelt es sich aber um einen gewerblichen Verkäufer gilt dies nicht nach § 474 Abs. 2 BGB

Die §§ 445 und 447 finden auf die in diesem Untertitel geregelten Kaufverträge keine Anwendung."

Ein gewerblicher Verkäufer trägt das Versandrisiko, bis der Verbraucher die Ware tatsächlich erhalten hat. Dieses Risiko kann er nach § 475 BGB nicht an den Kunden weitergeben. Anderslautende Vereinbarungen in den AGB sind ungültig.


[Beitrag von Peter_Wind am 14. Aug 2010, 12:09 bearbeitet]
Dynacophil
Gesperrt
#1639 erstellt: 14. Aug 2010, 12:45
Vor dem Versand liegt die "sachgerechte" Verpackung - trotz allen Einwänden - für die nur der Versender die Verantwortung trägt.


Peter_Wind schrieb:
@Haftung bei Versand
Ich möchte nicht gerne Öl in´s Feuer gießen. Das Risiko eines unversicherten Versandes trägt grundsätzlich der Käufer, nach zu lesen im Bürgerlichen Gesetzbuch.



§ 447 BGB
Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.


Handelt es sich aber um einen gewerblichen Verkäufer gilt dies nicht nach § 474 Abs. 2 BGB

Die §§ 445 und 447 finden auf die in diesem Untertitel geregelten Kaufverträge keine Anwendung."

Ein gewerblicher Verkäufer trägt das Versandrisiko, bis der Verbraucher die Ware tatsächlich erhalten hat. Dieses Risiko kann er nach § 475 BGB nicht an den Kunden weitergeben. Anderslautende Vereinbarungen in den AGB sind ungültig.


[Beitrag von Dynacophil am 14. Aug 2010, 12:47 bearbeitet]
Claus-Michael
Inventar
#1640 erstellt: 14. Aug 2010, 12:49
Moin,

Peter_Wind schrieb:
@Haftung bei Versand
Ich möchte nicht gerne Öl in´s Feuer gießen. Das Risiko eines unversicherten Versandes trägt grundsätzlich der Käufer, nach zu lesen im Bürgerlichen Gesetzbuch.
....

Ich wusste gar nicht, dass Hermes auch unversichert verschickt (m.W. nämlich nicht).

Gruß
Peter_Wind
Inventar
#1641 erstellt: 14. Aug 2010, 12:57
@Dynacophil
Stimmt im Grundsatz, es ist aber schwieriger vom Versender Ersatz zu erhalten. Wir wissen wass wir unter "sachgerecht" verstehen, dies ist aber nirgenwo genau definiert.
Beweispflichtig wäre dann aber der Käufer. Damit wollte ich aufzeigen, dass es nicht so einfach sein wird.

@Claus-Michael
Mit der Frage, ob Hermes nur einen versicherter Versand anbietet, habe ich mich nicht befasst.
boep
Inventar
#1642 erstellt: 14. Aug 2010, 13:01

Peter_Wind schrieb:
@Dynacophil
Stimmt im Grundsatz, es ist aber schwieriger vom Versender Ersatz zu erhalten. Wir wissen wass wir unter "sachgerecht" verstehen, dies ist aber nirgenwo genau definiert.
Beweispflichtig wäre dann aber der Käufer. Damit wollte ich aufzeigen, dass es nicht so einfach sein wird.


Klar ist das definiert: DHL definiert es mit einer Fallhöhe von knapp 2m (1,80m). Die Verpackung muss so gewählt werden, dass die Ware nach dem Fall noch völlig intakt ist. Bei o.g. Verpackung weist die Ware bereits bei einem Fall von 10cm Höhe schwere Schäden auf.

Ist wohl die Definition mit dem kleinsten Interpretationsspielraum, da die Erdbeschleunigung an allen Orten der Erde wo Pakete zum Einsatz kommen beinahe die Gleiche ist.


[Beitrag von boep am 14. Aug 2010, 13:03 bearbeitet]
andisharp
Hat sich gelöscht
#1643 erstellt: 14. Aug 2010, 13:13
Peter hast grundsätzlich Recht. Das Versandrisiko trägt bei Privatgeschäften immer der Käufer. Hier irgendeinen Schadenersatz geltend zu machen, ist nahezu aussichtslos. Bei 20 Euro würde ich dem VK einfach eine Negative reindrücken und beim nächsten mal detaillierte Versandhinweise geben, oder aber abholen.
Dynacophil
Gesperrt
#1644 erstellt: 14. Aug 2010, 13:29
Sachgerecht ist sicher definiert: Der Sache entsprechend. Das ist abhängig vom Gegenstand. ne socke ist anderes sachgerecht verpackt als ein Kristallglas... jedenfalls geeignet den Gegenstand zu versenden.

Einer der Versender deren Versandbedingungen ich mal las erwähnt sogar explizit den mehrmaligen den sturz aus 1m Höhe auf eine ecke.



Peter_Wind schrieb:
@Dynacophil
Stimmt im Grundsatz, es ist aber schwieriger vom Versender Ersatz zu erhalten. Wir wissen wass wir unter "sachgerecht" verstehen, dies ist aber nirgenwo genau definiert.
Beweispflichtig wäre dann aber der Käufer. Damit wollte ich aufzeigen, dass es nicht so einfach sein wird.

@Claus-Michael
Mit der Frage, ob Hermes nur einen versicherter Versand anbietet, habe ich mich nicht befasst.


[Beitrag von Dynacophil am 14. Aug 2010, 13:34 bearbeitet]
Peter_Wind
Inventar
#1645 erstellt: 14. Aug 2010, 19:12
@andisharb
Danke für die Unterstützung.
Lest das BGB, und denkt was ihr wollt.


Das Risiko - Privatverkauf und -versand - trägt der Käufer. Das ist Fakt, darum ging es mir. Mit allen sich daraus ergebenden möglichen rechtlichen Varianten. Die müssen aber in einem Rechtsverfahren geltend gemacht werden. Da ist es gleichgültig was DHL oder HERMES definiert.

Überseht aber nicht 474 Abs 2 BGB.


[Beitrag von Peter_Wind am 14. Aug 2010, 19:43 bearbeitet]
Zweck0r
Inventar
#1646 erstellt: 14. Aug 2010, 19:57

Peter_Wind schrieb:
Das Risiko - Privatverkauf und -versand - trägt der Käufer.


Das ist klar, wobei ich nicht weiß, ob das automatisch gilt oder man es wie die Gewährleistung explizit ausschließen muss.

Interessant wäre jetzt, wie viel Dummheit ein Gericht einem Verkäufer durchgehen lässt. Wann fängt die fahrlässige und wann die vorsätzliche Sachbeschädigung an ? Schließlich ist der verkaufte Gegenstand fremdes Eigentum, und das darf der Verkäufer ja auch nicht auf den Boden schmeißen.

Grüße,

Zweck


[Beitrag von Zweck0r am 14. Aug 2010, 20:00 bearbeitet]
Überspannung
Ist häufiger hier
#1647 erstellt: 14. Aug 2010, 20:43
Der Verkäuft hat das den Versandbedingungen gerecht zu verpacken, auch nur dann ist die Sendung versichert. Meist wird Originalverpackung oder vergeichbares mit zusärtlicher umverpackung verlangt.

BTW: Gibt auch Gewerbliche versandkünstler. Wenn man beim großen C einen Hammer und eine (bulk) Grafikkarte bestellt bekommt man ein große Karton ohne Polsterung der einem Hammer und eine Tüte Krümel enthält. Selbst schon erlebt.
PRW
Hat sich gelöscht
#1648 erstellt: 14. Aug 2010, 20:45
Auch nicht schlecht

Peter
boep
Inventar
#1649 erstellt: 14. Aug 2010, 23:37
Auch nicht schlecht!

Auch immer sehr toll *ironie aus* finde ichs, wenn man Geräte mit 3 oder 4 stelligem Preis kauft und der Versender einfach nen Paketaufkleber auf die OVP haut. Sieht man schön was drin ist und bei welchem Paket es sich "lohnt". (Ohne hier irgendjemandem was unterstellen zu wollen, dass sowas vorkommt ist aber leider Tatsache.)
_ES_
Administrator
#1650 erstellt: 14. Aug 2010, 23:41
NOCH BESSER ist, wenn man wie ich eine von den Maßen her kleine Sache zu einen 3-stelligen Preis ersteigert hatte und diese unversichert, unerfasst als Päckchen versendet wird...


[Beitrag von _ES_ am 14. Aug 2010, 23:41 bearbeitet]
Peter_Wind
Inventar
#1651 erstellt: 15. Aug 2010, 08:23

Zweck0r schrieb:

Peter_Wind schrieb:
Das Risiko - Privatverkauf und -versand - trägt der Käufer.

Das ist klar, wobei ich nicht weiß, ob das automatisch gilt oder man es wie die Gewährleistung explizit ausschließen muss.

Es steht so im BGB, muss somit nicht ausgeschlossen werden. Wenn der Verkäufer der Ansicht ist, die Verpackung war sachgerecht - weil z.B. in der OVP versandt (wir wissen das reicht oft nicht) - fängt es schon an schwierig zu werden.
Ist der VK uneinsichtig muss der Käufer seine Forderung auf dem Rechtsweg durchsetzen.
Dynacophil
Gesperrt
#1652 erstellt: 15. Aug 2010, 09:51
Der VK hat das Gerät NUR in Packpapier eingewickelt....
wir reden hier von ziemlich eindeutig unsachgemäßer Verpackung... nicht mal schlechte Verpackung, eher gar keine.
Das ist grob fahrlässig.


[Beitrag von Dynacophil am 15. Aug 2010, 09:52 bearbeitet]
Peter_Wind
Inventar
#1653 erstellt: 15. Aug 2010, 10:32
@dynacophil
In meinen Beiträgen habe ich keinen Sachverhalt behandelt, sondern nur im allgemeinen das Thema Versandkostenrisiko.
nice2hear
Inventar
#1654 erstellt: 15. Aug 2010, 10:46
um mal wieder was positives zu lesen, hier die tolle Verpackung, in der mir Christian, auch Forum-User, eine kleine Skalen-Lampe 28-30V/80mA, zur Beleuchtung meines R-300 geschickt hat.


Da hätte man nix besser machen können, sollten sich alle, auch eBay-VKs, ein Beispiel dran nehmen

Gruß Peter
kadioram
Inventar
#1655 erstellt: 16. Aug 2010, 09:43
Hi,

Peters Beitrag ist wirklich prima und äußerst konstruktiv, Dank an dich.

Denn aus dem entspr. Paragraphen ergeben sich ganz klare "Handlungsanweisungen" für uns potentielle Käufer.

*nochmal hochhol*

Peter_Wind schrieb:

§ 447 BGB
Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.



Das BGB ist den Verpackungsrichtlinien der Versandunternehmen übergeordnet, das ist klar und volle Zustimmung.

Und weiter darf man auf keinen Fall dabei vergessen oder gar etwas verwechseln:

Die Verpackungsrichtlinien machen die Versandunternehmen nicht zum Schutz des Empfängers, damit der unbeschädigte Ware erhält, sondern damit sie im Falle eines Schadens durch unsachgemäße Verpackung nicht in Regress genommen werden können. Die haben nix zu verschenken, Leute!

So oder so, der Käufer ist bei Privatkäufen immer der Dumme,
außer:

§447.2 findet Anwendung,

was für uns ganz klar bedeutet:

Prinzipiell eine detailierte Versand- und Verpackungsanleitung an den Verkäufer senden
, bestenfalls im freundlichen, wohlgesonnenen Ton und nicht ála "Achtung Räuber" und ggf. auch mit dem Angebot einer entspr. Übernahme von dadurch anfallenden Mehrkosten.

Das läßt sich alles im Vorfeld einigermaßen abklären, und wenn der pot. VK nicht darauf eingehen sollte einfach mal nicht kaufen und bei der Schnäppchenjagd ruhig mal ins Hintertreffen geraten.

Und wenn man sich einigt, und es kommt trotzdem wie im letzten Fall ein in Packpapier gewickeltes unbrauchbares Etwas an, dann erst kann man den VK auch in die Pflicht nehmen (oder auf deutsch "am A***h packen").



Grüße
Max

EDIT: Und wie "dumm" ergo "fahrlässig" oder was sonst ein VK auch sein mag, das ist nicht verboten, rechtlich also nicht relevant.
Der obere Paragraph ist da eindeutig und daran gibt´s nichts zu rütteln. Wer keine "Anweisung" erteilt, der ist selbst schuld.


[Beitrag von kadioram am 16. Aug 2010, 09:46 bearbeitet]
Dynacophil
Gesperrt
#1656 erstellt: 16. Aug 2010, 21:38
Also sollte man den VK vorher fragen ob er sich als

a) saublöd
b) normaldebil
c) voll jut schlau

und wenn er antwortet c dann kann man ihn ankacken falls er Müll baut?

Ich frage immer ob der VK in der Lage ist eine sichere Verpackung für den Versand der speziellen Ware unter Berücksichtigung deren besonderen Anforderungen zu gewährleisten.

Wenn der Darauf antwortet, ja, na klar, kann ich ihn DANN bei miserabler Verpackung und Beschädigung anurinieren?

Wenn ich ausserdem eine Anleitung für eine Verpackung anbiete und der VK dankend ablehnt, dann?

Wenn ich ausserdem eine Zusendung von passendem Verpackungsmaterial anbiete und er ablehnt, dann (urinieren)?


[Beitrag von Dynacophil am 16. Aug 2010, 21:43 bearbeitet]
Joad
Ist häufiger hier
#1657 erstellt: 17. Aug 2010, 06:12
Ein Verkäufer hat mit dem Versand die AGB des Transportunternehmens und somit auch die Verpackungsrichtlinien akzeptiert. Bei einem Transportschaden wegen mangelhafter Verpackung ist das Transportunternehmen nicht in der Pflicht den Schaden zu ersetzen. Nach meiner Meinung ist aber der Verkäufer gegenüber dem Käufer zu Schadenersatz verpflichtet, da das Transportunternehmen mit seinen Verpackungsrichtlinien rechtlich an die Stelle des Käufers tritt. Insbesondere dann, wenn - wie in meinem Fall des Onkyo A-8250 - der Versand als L-Paket durch Hermes vereinbart wurde.

Dennoch wäre es immer sicherer, wenn man den Käufer auf eine angemessene Verpackung hinweist.

Gruß Joad
kadioram
Inventar
#1658 erstellt: 17. Aug 2010, 11:59
Hi,



Joad schrieb:
Ein Verkäufer hat mit dem Versand die AGB des Transportunternehmens und somit auch die Verpackungsrichtlinien akzeptiert. [...] Nach meiner Meinung ist aber der Verkäufer gegenüber dem Käufer zu Schadenersatz verpflichtet, da das Transportunternehmen mit seinen Verpackungsrichtlinien rechtlich an die Stelle des Käufers tritt.


Nein, hat er nicht zwingend (s.o.g.§).
Das Versandunternehmen tritt auch nicht an die Stelle des Käufers, das würde ja Mehrarbeit und somit Umsatzminderung bedeuten, die werden sich also hüten.



Dynacophil schrieb:

Ich frage immer ob der VK in der Lage ist eine sichere Verpackung für den Versand der speziellen Ware unter Berücksichtigung deren besonderen Anforderungen zu gewährleisten.

Wenn der Darauf antwortet, ja, na klar, kann ich ihn DANN bei miserabler Verpackung und Beschädigung anurinieren?


Rechtlich gesehen im Prinzip wohl "ja".


Wenn ich ausserdem eine Anleitung für eine Verpackung anbiete und der VK dankend ablehnt, dann?

Wenn ich ausserdem eine Zusendung von passendem Verpackungsmaterial anbiete und er ablehnt, dann (urinieren)?


Wenn er vor dem Kauf ablehnt, dann kauf auch nicht bei ihm, ist doch wohl klar.
Wenn du dennoch bei ihm kaufst, obwohl er abgelehnt hat, und es kommt ein Haufen Schrott an, dann bist du eben selber Schuld.
Da ist dann nix mit anurinieren (außer hier im Forum in diesem Thread, aber von meiner Seite z.B. gäbe es da kein Mitleid).


Also sollte man den VK vorher fragen ob er sich als

a) saublöd
b) normaldebil
c) voll jut schlau
[...]


Das sollte man vorher nicht den Verkäufer sondern sich selbst fragen, hab zumindest ich so den Eindruck


[Beitrag von kadioram am 17. Aug 2010, 12:01 bearbeitet]
Dynacophil
Gesperrt
#1659 erstellt: 17. Aug 2010, 13:44
nun, wenn er der Meinung ist er hätte alles Nötige... ich kann ihn ja nicht zwingen mein Angebot anzunehmen. Aber ich hab bei Vielen sowieso den Verdacht das Verpacken von Sachen eine beliebte Müllentsorgungsmethode ist...
Joad
Ist häufiger hier
#1660 erstellt: 17. Aug 2010, 15:31

Joad schrieb:
Ein Verkäufer hat mit dem Versand die AGB des Transportunternehmens und somit auch die Verpackungsrichtlinien akzeptiert. [...] Nach meiner Meinung ist aber der Verkäufer gegenüber dem Käufer zu Schadenersatz verpflichtet, da das Transportunternehmen mit seinen Verpackungsrichtlinien rechtlich an die Stelle des Käufers tritt.



kadioram schrieb:
Nein, hat er nicht zwingend (s.o.g.§).
Das Versandunternehmen tritt auch nicht an die Stelle des Käufers, das würde ja Mehrarbeit und somit Umsatzminderung bedeuten, die werden sich also hüten.


Der Verkäufer bei eBay bietet einen Versandservice an und der Käufer geht auf dieses Angebot ein und kann erwarten, dass die Bedingungen (versicherter Versand, unversichert oder die Verpackungsrichtlinien) eingehalten werden. Ich sehe das als zusätzliche Vertragsbedingung. D.h. der Verkäufer muß sich an den Vertrag halten und diesen erfüllen. Bei unzureichender Verpackung eben auch mit berechtigten Schadenersatzforderungen rechnen.
celsius
Inventar
#1661 erstellt: 19. Aug 2010, 10:45
hier ein weiteres beispiel:




sony TA F730ES. Verstärker wiegt über 20 Kilo. Und da so eine Verpackung?
Aber wie durch ein Wunder ist fast nichts passiert!!!!!!!
(Die Holzbacken haben eine leichte Quetschung

und hier mein STR 7055:


Vorstufe und FM im Eimer.......
-Vintage-Fan-
Inventar
#1662 erstellt: 19. Aug 2010, 10:53

mann mann mann..es wird immer schlimmer...ich glaub ich lass mir nix mehr schicken von Ibääh!! nur noch Selbstabholung und wenn ich 300km fahren muss !!!
Zulu110
Inventar
#1663 erstellt: 19. Aug 2010, 11:09

celsius schrieb:
hier ein weiteres beispiel:




sony TA F730ES. Verstärker wiegt über 20 Kilo. Und da so eine Verpackung?
Aber wie durch ein Wunder ist fast nichts passiert!!!!!!!
(Die Holzbacken haben eine leichte Quetschung

und hier mein STR 7055:


Vorstufe und FM im Eimer....... :|


Naja, bei dem Gewicht des Amps und somit auch des Paketes, hat der Paketbote wohl Schwierigkeiten gabt es überhaupt hochzubekommen, geschweige denn es zu werfen

Aber mal im Ernst, mich würden aber mal die Hintergründe interessieren. Hast du mit dem Verkäufer über das Thema "Verpackung" gesprochen oder ihn einfach machen lassen?
Ich hatte in letzter Zeit die Erfahrung gemacht, dass immer alles gut gegangen ist wenn ich mit dem Verkäufer vorher darüber gesprochen habe. Klar, irgendwas konnte man immer besser machen, aber im großen und ganzen war immer alles ok.

Grüße, Marcel


[Beitrag von Zulu110 am 19. Aug 2010, 11:17 bearbeitet]
celsius
Inventar
#1664 erstellt: 19. Aug 2010, 11:22
ich Bitte die Verkäufer immer sich zu bemühen die Geräte so sicher wie nur möglich zu verpacken. Auch bekommen die von mir eine Anleitung in Textform und bebilderte Form. Beim STR 7055 hatte ich das nicht gemacht, weil auf die Frage ob er sicher verpacken kann, seriös und sicher beantwortet wurde.




das kann schon sein, dass schwere Pakete nicht geworfen werden können aber es braucht in der Verteilerzentrale nur vom Band fliegen, was auch öfters mal passieren kann, und schon lösen sich die tollen und schweren Geräte in Ihre Einzelteile auf


[Beitrag von celsius am 19. Aug 2010, 11:24 bearbeitet]
Dynacophil
Gesperrt
#1665 erstellt: 19. Aug 2010, 11:31
Wichtig ist, dass Sie in den Gelben Sack nur Verpackungen mit dem Grünen Punkt hineinwerfen, beispielsweise: Joghurt- und Quarkbecher, Sahnebecher
Hann45500
Stammgast
#1666 erstellt: 19. Aug 2010, 20:14
Hallo,
in in `nen Plastiksack und ab in den Karton - Mann das isr echt heftig

Um einer solcher Erfahrung aus dem Wege zu gehen, fahre ich nachher von Hannover nach Stuttgart - für nen schweren Dreher. Besser is da

Gruzs
Helmut
TomBe*
Inventar
#1667 erstellt: 20. Aug 2010, 00:08
N´Abend Helmut,
hab hier (in der Nähe v. Stgt) noch einen (amtlichen) Karton,
in dem mir mal ein (amtlicher) PS geschickt wurde,über...
...könntest dir also den Weg sparen ;).

Edit meint, es gibt hier intern einen nicht zu verachtenden Abhol-Fred


[Beitrag von TomBe* am 20. Aug 2010, 07:39 bearbeitet]
dedicated2audio
Hat sich gelöscht
#1668 erstellt: 20. Aug 2010, 02:10
Bei Versandunternehmen die nicht Gewichtsbezogen berechnen kann doch selbst der geizigste und hinterlistigte Bastard eine geeignete Verpackung verwenden.

INFO:
Bei der Annahmeverweigerung eines Nachnahmepaketes muß der Versender Hin und Rücktransport und die Nachnahmegebühr bezahlen oder das Paket wird von der Post versteigert um die Kosten zu decken.(nach bestem Wissen, zumindest in AT)

FRAGE:
Was passiert wenn man bei Privat-an-Privat die Annahme eines gewöhnlichen Paketes verweigert und guter Grund dazu besteht, etwa Packpapier als Verpackung?

Beste Grüße,

V
Dynacophil
Gesperrt
#1669 erstellt: 20. Aug 2010, 07:36
Das Problem sind doch die, die Grössenbezogen berechnen... über 30Kg kommt man in den seltensten Fällen, der Trend geht dazu, Hifigeräte grundsätzlich mit nem Blatt Zeitungspapier gepolstert mit Hermes M-Karton zu verschicken.
Zulu110
Inventar
#1670 erstellt: 20. Aug 2010, 07:56
Also ich weiß nicht, ich verschicke fast alle Geräte in einem M-Karton und habe noch nie Beschwerden gehabt. Ganz im Gegenteil, ich werde oft gelobt wie gut die Verpackung doch ist.
Ich muss dazu aber auch sagen, dass ich die Hermes M-Kartons kaufe und die Geräte dann in diesen Verschicke. Für Hifi-Geräte sind die meiner Meinung nach von den Abmessungen her optimal. Zumindest für die meisten Geräte.

Marcel
Dynacophil
Gesperrt
#1671 erstellt: 20. Aug 2010, 08:01
ein m-karton ist grad gross genug fürs Gerät. Jeder Schlag von aussen geht direkt aufs Gerät. Mein Dual Receiver kam im M-karton. Heckschaden, komplette Rückwand gefaltet, 3 Platinen gebrochen, Printbuxen ausgerissen... Trafo losgerissen (aus Blech). Da war immerhin Platz für ne 1cm dicke Styroporplatte oben. Das ware in original Hermes M-Karton und außer der Styro-Deckenplatte sonst nix, war ja auch kein Platz für irgendwas mehr. Das hätt er auch gleich ohne Verpackung auf den Boden schmeissen können. Wenn etwas ideal reinpasst in nen Karton fehlen mindestens 15 cm Einschlagzone in alle Richtungen. Wenn da noch nichts passiert ist bei dir hast du nur unglaubliches Glück oder du verschickst nur winzige Geräte. Ein Midi oder Minikomponentengerät würde ich uU in M-Karton verschicken.


[Beitrag von Dynacophil am 20. Aug 2010, 08:05 bearbeitet]
andisharp
Hat sich gelöscht
#1672 erstellt: 20. Aug 2010, 08:10
Das ist, mit Verlaub, Quatsch. Der M-Karton ist bei weitem groß genug für die allermeisten Geräte mit Standardmaß. Dass man da keine überbreiten Receiver oder 30kg Endstufen hineinbekommt, ist ja wohl klar.
51IST31DE
Hat sich gelöscht
#1673 erstellt: 20. Aug 2010, 08:14
Moin zusammen

Führe gerade Schriftverkehr mit einem Verkäufer (nicht hier) der nicht einsieht, dass die OVP eines etwa 13 - 15 kg schweren Receivers für den Einzelversand mit Paket-Dienst nicht ausreicht.

Sein Argument: "Ich erhielt von Schluderb... und H+I zig Geräte in der OVP und die machen auch keine Umverpackung rum, warum soll ich dann ?"

Gruss
D.M.
achim96
Inventar
#1674 erstellt: 20. Aug 2010, 09:15
bei soviel unverständnis selbst abholen oder unseren abholfred in anspruch nehmen.
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