Gehe zu Seite: Erste 2 3 4 Letzte |nächste|

Ebay Mogelpackungenverkauf und überteuerte Gebote

+A -A
Autor
Beitrag
Peter_Wind
Inventar
#1 erstellt: 16. Apr 2010, 18:05
Passt gerade zum Thema:
http://cgi.ebay.de/A...0f??31#ht_500wt_1182

Haben wohl einige nicht richtig gelesen

Sie bieten hier auf eine Apple MacBook Pro Originalverpackung.
Rainer_dre
Stammgast
#2 erstellt: 16. Apr 2010, 18:39

Peter_Wind schrieb:
Passt gerade zum Thema:
http://cgi.ebay.de/A...0f??31#ht_500wt_1182

Haben wohl einige nicht richtig gelesen

Sie bieten hier auf eine Apple MacBook Pro Originalverpackung.



Das ist ja heftig.
Was macht man denn in so einem Fall.
Die Beschreibung in der Titelzeile wird wohl angreifbar sein, denn sonst müsst da stehen: Originalverpackung eines Mac....

Ich denke mal das ist absichtlich so gemacht, aber man hat trotzdem gute chancen den Kauf rückgängig zu machen
Granuba
Inventar
#3 erstellt: 16. Apr 2010, 18:41
Hi,


aber man hat trotzdem gute chancen den Kauf rückgängig zu machen


Titel ist korrekt, ebenso die Fotos und die Beschreibung. Geändert wurde da nichts, so das ich das zwar nicht für gut heiße, mich gleichzeitig aber frage, wie doof man als Bieter sein muss?

Harry
TomBe*
Inventar
#4 erstellt: 16. Apr 2010, 18:46
Vielleicht brauch ja ein Schmuggler od. Hehler ne Verpackung .
Dynacophil
Gesperrt
#5 erstellt: 16. Apr 2010, 18:55
Finde ich absolut nicht korrekt.
würde da stehen:

"OVP eines Apple Mac Book Pro 13,3 Zoll"
wäre es korrekt formuliert.

"Apple Mac Book Pro 13,3 Zoll OVP"

macht den Gegenstand der Auktion zur Nebensache, das ist mE absichtlich irreführend formuliert.
Genau flüchtige Leser sind das Ziel, du suchst nach MacBook, hast 30 Suchergebnisse, womöglich haust du die Nummern mit Limit in nen Sniper...
Und die Taktik ist eben ausführlich den nicht im Umfang enthaltenen Gegenstand zu erwähnen und den tatsächlichen auf 3 Buchstaben am Ende zu reduzieren.
Ich würd nicht drauf reinfallen, aber es ist darauf angelegt Leute reinzulegen.








Murray schrieb:

Titel ist korrekt, ebenso die Fotos und die Beschreibung. Geändert wurde da nichts, so das ich das zwar nicht für gut heiße, mich gleichzeitig aber frage, wie doof man als Bieter sein muss?

Harry
kölsche_jung
Moderator
#6 erstellt: 16. Apr 2010, 19:44

Murray schrieb:
Hi,


aber man hat trotzdem gute chancen den Kauf rückgängig zu machen


Titel ist korrekt, ebenso die Fotos und die Beschreibung. Geändert wurde da nichts, so das ich das zwar nicht für gut heiße, mich gleichzeitig aber frage, wie doof man als Bieter sein muss?

Harry


na immerhin hat er (sie) es ja in der Abteilung "Notebooks" eingestellt ...

das Problem ist nur, das der Bieter wohl nicht merkt, was er da ersteigert hat ... bis die Lieferung da ist ... und bis dahin ist die Kohle erst mal futsch

klaus
Granuba
Inventar
#7 erstellt: 16. Apr 2010, 19:47
Hi,


na immerhin hat er (sie) es ja in der Abteilung "Notebooks" eingestellt ...


ist ja auch ne Notebookverpackung. Nochmal: Ich empfinde das auch nicht als 100% korrekt. Nur ist EINDEUTIG zu erkennen, daß es eben eine Notebookverpackung ist, also stimmt sogar die Kategorie. Wenns danach geht, müsstet man bei Hifi>HighEnd 95% des Geraffels rausschmeißen. Der Gewinner der Auktion bekommt also nichts von meinem Mitleid ab, da er zu doof zum gucken UND lesen ist.

Harry
kölsche_jung
Moderator
#8 erstellt: 16. Apr 2010, 19:52

Murray schrieb:
... Nur ist EINDEUTIG zu erkennen, daß es eben eine Notebookverpackung ist, also stimmt sogar die Kategorie. Wenns danach geht, müsstet man bei Hifi>HighEnd 95% des Geraffels rausschmeißen. ;) Der Gewinner der Auktion bekommt also nichts von meinem Mitleid ab, da er zu doof zum gucken UND lesen ist.

Harry


weder bei dem einen, noch bei dem anderen kann ich widersprechen
Dynacophil
Gesperrt
#9 erstellt: 16. Apr 2010, 19:58
Nun, ich finde es durchaus irreführend, und da der grösste Teil der Bevölkerung doof ist, sind die auch gefährdet. Du meinst also wer zu doof ist darf betrogen werden? Ist ne interessante Rechtsauffassung. Ich finde das das eine ziemlich eindeutig missverständlich zum Zweck des Missverstehens gestaltete Auktion ist und durchaus hart am Betrug vorbei schlittert wenn nicht sogar Betrug ist.
Granuba
Inventar
#10 erstellt: 16. Apr 2010, 20:04
Hi,


Du meinst also wer zu doof ist darf betrogen werden? Ist ne interessante Rechtsauffassung.


nein, ich meine, daß Du Dich mit dem Betrugsvorwurf auf sehr dünnem Eis bewegst. Wo siehst Du da den potentiellen Betrug? Falsche Fotos? Falsche Artikelbeschreibung? Falsche Kategorie wie z.B. Bürobedarf/Verpackungen?

Harry
kölsche_jung
Moderator
#11 erstellt: 16. Apr 2010, 20:06
naja ob das einen Betrug darstellt?

wenn ein jeder etwas besser überlegt, was er macht, wäre das jedenfalls nicht schlimm ...

wenn ich mir vorstelle, dass der "Gewinner" so aufmerksam Auto fährt, wie er auf Kartons bietet .... oder vielleicht genau so aufmerksam nen Plattenspieler verpackt ...

man kann nicht jeden vor seiner eigenen Blödheit schützen
semmeltrepp
Gesperrt
#12 erstellt: 16. Apr 2010, 20:07
Ich hab Helge gerade auf meine "Blacklist"gesetzt.Der findet ja immer was.Selbst, wenn nichts ist.


[Beitrag von semmeltrepp am 16. Apr 2010, 20:07 bearbeitet]
Ingo_H.
Inventar
#13 erstellt: 16. Apr 2010, 20:14
Werde die Sache auf alle Fälle mal weiterbeobachten und warte schon ganz gespannt auf die Bewertung!
Compu-Doc
Inventar
#14 erstellt: 16. Apr 2010, 20:28
Wie sollte sich denn in so einem Fall der Verkäufer verhalten, bzw. welche rechtlichen Möglichkeiten hat selbiger, wenn sich der Käufer weigert, den ersteigerten Artikel zu bezahlen?

Ich frage deshalb, weil mir als Verkäufer ähnliches passiert ist!

In gutem Glauben und ehrenwertester Absicht habe ich drei, sich sehr ähnelnde Artikel in der Bucht eingestellt.

Um die Geschichte hier im Forum nicht allzu transparent aufzuzeigen, verändere ich hier einmal den/die Gegenstände, welche von mir angeboten wurden.

Ok, sagen wir mal es waren drei Originalgebrauchsanweisungen von drei unterschiedlichen Receivern.

Ich habe in jedem der drei Auktionstexte mehrmals darauf hingewiesen, daß es sich um "Gebrauchsanweisungen/Manuals" handelt und nicht um die Geräte selbst !!!

Alle verwendeten Bilder in der Auktion zeigten ausschliesslich die Gebrauchsanweisungen und nichts anderes!!! Also 100% Transparenz !!!

Ein-gieriger-Käufer hat alle drei Auktionen gewonnen und fragt mich dann 2 Tage später via interner "Bucht-PM", ob er denn die Geräte ersteigert hätte, oder lediglich die Gebrauchsanweisungen.

In guter Absicht erwiederte ich, daß er lediglich das ersteigert hat, was von mir explizied in den Auktionen angeboten wurde!

Daraufhin wurde er oberfrech, beschimpfte mich nach allen Regeln der Kunst und warf mir betrügerisches Handeln vor.

Ich habe die drei Artikel jetzt ersteinmal vorsoglich ebay -als nicht bezahlt-gemeldet.

Was würden die Buchtprofis hier im Forum weiter tun?

Wenn die Ratte nicht so wadenbeisserisch unterwegs gewesen wäre, hätte ich ihm eine der Gebrauchsanweisungen sogar noch zum gleichen Preis wie die anderen beiden überlassen.

So ein Dreckshund muss leiden, oder?
kölsche_jung
Moderator
#15 erstellt: 16. Apr 2010, 20:40

Compu-Doc schrieb:
...

Ich habe in jedem der drei Auktionstexte mehrmals darauf hingewiesen, daß es sich um "Gebrauchsanweisungen/Manuals" handelt und nicht um die Geräte selbst !!!

Alle verwendeten Bilder in der Auktion zeigten ausschliesslich die Gebrauchsanweisungen und nichts anderes!!! Also 100% Transparenz !!!

...

Daraufhin wurde er oberfrech, beschimpfte mich nach allen Regeln der Kunst und warf mir betrügerisches Handeln vor.

...

So ein Dreckshund muss leiden, oder?


JA, sonst lernt er es nie!
TomBe*
Inventar
#16 erstellt: 16. Apr 2010, 20:55
...ist es nicht so, dass jemand der für über 700,- Latschos für etwas ersteigert, das nicht im Geringsten mit dem tatsächlichen Gegenwert zu tun hat, vom Kauf zurücktreten kann? Ich meine es gibt diese (Preis/Gegenwert)Relations-Klausel (-Tipfehler o.s.ä.) in der Bucht für den Bietenden.
hf4711
Stammgast
#17 erstellt: 16. Apr 2010, 21:12
Es ist irreführend! Wie Hütchenspieler, wo man ja offensichtlich auch sehen sollte/kann, was passiert aber dennoch angeschmiert wird.

Hütchenspiele sind verboten. Was sagt uns das?

VG, HF
TomBe*
Inventar
#18 erstellt: 16. Apr 2010, 21:17
....Augen auf beim Eierkauf
Dynacophil
Gesperrt
#19 erstellt: 16. Apr 2010, 21:26
na, zitier mal wenigstens korrekt, ich schrieb dass man es als Betrug ansehen könnte. Dazu muss, und das unterstelle ich, die Intention des VK einbezogen werden. Wenn der Grenzdebil ist und einfach nicht klar formulieren kann... ok. Sehe ich allerdings keine Anzeichen für. Der könnte durchaus eindeutig formulieren, wenn er es denn wollte. Da sind selbst White-Van-LS weniger Betrug

Sicher ist es hart am Betrug wenn ich durch geschickte Formulierung den Eindruck erwecke etwas Anderes zu verkaufen als ich tatsächlich verkaufe. Lies bitte mein anderes Posting in dem ich eine unmissverständliche neben die absichtlich missverständliche gestellt habe.
Es ist nicht nur potentieller Betrug, sondern vollendeter, da bei dem Endgebot mindestens 2 Bieter drauf hereinfielen, wenn nicht sogar noch ein Account des VK am Preistreiben beteiligt war... falsch ist einzig die Formulierung, eben genau so dass es dies aber auch das sein könnte...


Murray schrieb:
Hi,


Du meinst also wer zu doof ist darf betrogen werden? Ist ne interessante Rechtsauffassung.


nein, ich meine, daß Du Dich mit dem Betrugsvorwurf auf sehr dünnem Eis bewegst. Wo siehst Du da den potentiellen Betrug? Falsche Fotos? Falsche Artikelbeschreibung? Falsche Kategorie wie z.B. Bürobedarf/Verpackungen?

Harry


[Beitrag von Dynacophil am 16. Apr 2010, 21:30 bearbeitet]
kölsche_jung
Moderator
#20 erstellt: 16. Apr 2010, 21:56

Dynacophil schrieb:
... Der könnte durchaus eindeutig formulieren, wenn er es denn wollte. ...


ok, wenn du meinst, gib doch mal ein Beispiel für ne eindeutigere Formulierung.
In der Verkaufsanzeige steht:

Sie bieten hier auf eine Apple MacBook Pro Originalverpackung.





ich möchte gerade dein Schimpfen mal hören, wenn dein Plattenspielerverkäufer deinen "Versandhinweise" so ordentlich ließt, wie der "Gewinner" des Kartons die Anzeige gelesen hat.
... und "deinen" 700€-Dreher in ne Plastiktüte steckt und mit Tesa umklebt verschickt ...

ich werd dich an "er hat es halt nicht gelesen" erinnern

klaus
Dynacophil
Gesperrt
#21 erstellt: 16. Apr 2010, 22:28
Ich spreche die ganze Zeit wie ach aus meinen Vergleichsbeispielen ersichtlich vom TITEL. Das ist in meinen vorigen Post zu erkennen. Nie hab ich von der Beschreibung gesprochen.
Wenn Ich nach Macbooks suche weil ich eines kaufen will MUSS mir diese Auktion ins Suchergebnis kommen. Aus dem TITEL ist NICHT ersichtlich das es NUR eine OVP ist. insofern ist es bei normalem such- und kaufverhalten möglich (und das beabsichtigt der VK) dass er durchrutscht wenn ein Suchender dann 20 Macbooks als Gruppe in den Sniper überträgt und dann mit einem entsprechenden Limit versehen geschossen wird...
Der Beschreibungstext ist nicht unbedingt missverständlich. Das ist genau dieselbe Taktik wie die Masche 20000 Rechnungen über Büromaterial a 25,70 zu verschicken, ein paar hundert passen nicht auf und bezahlen ohne Prüfung. Das machts nicht weniger betrügerisch...
Natürlich, würde sich jemand ausschliesslich mit DIESER EINEN Auktion beschäftigen, bemerkt er den Trick... aber wer sucht nach EINEM Macbook wenn er es will. man findet 25 Angebote, listet die im Sniper, hofft eines zum Limit zu bekommen, und der VK hat gute Chancen dass durch den Titel übersehen wird dass ER NUR NE KISTE verkauft... was im TITEL absolut nicht erstichtlich ist. Dazu ist das Angebot unter Laptops eingestellt. Warum ist der TITEL wohl nicht eindeutig?
Auch ich hab schon OVPs verkauft, unter Zubehör eigestellt und 3sprachig eindeutig, auch im Titel beschrieben..

Ein grosses Problem ist das 90% der Deutschen weder formulieren noch lesen können... das ist schon fast wie der Turmbau zu Babel was heutzutage an Kommunikation abläuft... mündlich wie schriftlich, absichtlich wie unabsichtlich.





kölsche_jung schrieb:

Dynacophil schrieb:
... Der könnte durchaus eindeutig formulieren, wenn er es denn wollte. ...


ok, wenn du meinst, gib doch mal ein Beispiel für ne eindeutigere Formulierung.
In der Verkaufsanzeige steht:

Sie bieten hier auf eine Apple MacBook Pro Originalverpackung.





ich möchte gerade dein Schimpfen mal hören, wenn dein Plattenspielerverkäufer deinen "Versandhinweise" so ordentlich ließt, wie der "Gewinner" des Kartons die Anzeige gelesen hat.
... und "deinen" 700€-Dreher in ne Plastiktüte steckt und mit Tesa umklebt verschickt ...

ich werd dich an "er hat es halt nicht gelesen" erinnern

klaus


[Beitrag von Dynacophil am 16. Apr 2010, 22:36 bearbeitet]
Neu_Wave
Stammgast
#22 erstellt: 16. Apr 2010, 23:04
Also ich kann nur sagen, dass wenn der Verkäufer ernste Ansichten hat und nur die Originalverpackung verkaufen möchte,
würde er schon bei eine Gebot dass die -sagen wir mal 100 Euro überstiegen hat,
selber noch mal im Anzeigetext darauf hinweisen dass es sich "nur" um die Verpackung handelt.

Welcher Verkäufer würde sich denn nicht wundern wenn das Gebot schon bei über 600 Euro liege und sich nicht denken

"der Bieter hat bestimmt übersehen dass ich nur die Verpackung versteigere"

Dieser hier lacht sich aber schon die ganze Zeit ins Fäustchen und denkt sich
"ja ist das geil, so viel Kohle nur für die Verpackung sind die blöd....."

Und schon damit hat er sich nicht an "die e-bay Regeln" gehalten!

Dort steht geschrieben: (so ähnlich)

"Es muss in der Überschrift klar und deutlich zu sehen sein was da angeboten wird "!!!
(ich habs jetzt mit meinen Worten formuliert )

Ich denke es gehört einfach in der "Überschrift"
Originale Mac...Verpackung.....neu...


Meine Meinung,



Gruß Bruno
lyticale
Inventar
#23 erstellt: 16. Apr 2010, 23:19
Die Artikelbeschreibung ist Bestandteil einer Auktion.
Und wer die im oben genannten Fall falsch versteht, hat defintiv ein Problem ...
Dynacophil
Gesperrt
#24 erstellt: 16. Apr 2010, 23:27
Der Titel muss den Auktionsgegenstand eindeutig darstellen. das ist nicht der Fall. Nur 3 Buchstaben könnten mit viel gutem Willen darauf hinweisen, stehen aber am Ende ins Abseits gedrängt. Was 90% des Titels einnimmt und so den Anschein erweckt der Auktionsgegenstand zu sein ist NICHT Bestandteil der Auktion. Das dies in der Beschreibung anders beschrieben ist ändert da nix dran.
Zweck0r
Inventar
#25 erstellt: 16. Apr 2010, 23:33
Ich kann allerdings auch nicht verstehen, wie jemand viel Geld bieten kann, ohne die Beschreibung genau zu lesen. Ich frage grundsätzlich nach, wenn etwas unklar ist, z.B. bei dem beliebten Prell-Trick, Lautsprecher als Einzelstücke anzubieten, ohne eine Stückzahl explizit zu erwähnen.

Unklare Beschreibungen nehme ich nur dann hin, wenn die 'worst-case-Interpretation' nicht so schlimm ist wie der preistreibende Effekt einer in die Beschreibung geposteten Antwort.

Grüße,

Zweck
Rainer_dre
Stammgast
#26 erstellt: 17. Apr 2010, 04:05
Ich habs jetzt mal Ebay gemeldet.
Wir werden das Ergebnis zwar nicht mehr mitkriegen, aber vl. hilfts dem Käufer.

Ich bleibe dabei: Die Titelbezeichnung ist ne Riesengroße Sauerei und in betrügerischer Absicht bewusst so gestaltet.
hifilegende
Stammgast
#27 erstellt: 17. Apr 2010, 05:20
Morgen

Schaut mal genau hier:

Apple OVP

oder hier:

Apple OVP zum Zweiten

Jeweils sehr ähnlicher Auktionstext. Einfach nur kopiert oder doch größerer Betrug mit anderen Account? vielleicht Mitläufer?

Der Höchstbietender hatte über 500 Bewertungen, das sollte Erfahrung genung sein in der Bucht. Außerdem war der Artikel auch unter Versandmaterialien eingestellt.

Alles sehr merkwürdig

beste Grüße Sven
kölsche_jung
Moderator
#28 erstellt: 17. Apr 2010, 07:02

Dynacophil schrieb:
Ich spreche die ganze Zeit wie ach aus meinen Vergleichsbeispielen ersichtlich vom TITEL. Das ist in meinen vorigen Post zu erkennen. Nie hab ich von der Beschreibung gesprochen.....


VÖLLIG RICHTIG, du schreibst nur über den Titel!

... und wer ist jetzt schuld, dass ICH nicht richtig gelesen habe, was du schreibst

... und wenn wir es schon genau nehmen ... wenn es sich um ein Gerät gehandelt hätte, hätte es "...in OVP" heißen müssen

klaus
andisharp
Hat sich gelöscht
#29 erstellt: 17. Apr 2010, 08:19
Apple in Ostvorpommern, oder wie? Diese Originalverpackungen werden von einigen absichtlich extrem hoch gepusht, um den netten Anbietern eins auszuwischen. Gerne werden die Gebote dann nämlich kurz vor Schluss zurückgenommen.
Claus-Michael
Inventar
#30 erstellt: 17. Apr 2010, 08:36
Moin,

kölsche_jung schrieb:
...
... und wenn wir es schon genau nehmen ... wenn es sich um ein Gerät gehandelt hätte, hätte es "...in OVP" heißen müssen

klaus


...und wenn wir es schon genau nehmen ... wenn es sich nur um den Karton (OVP) handelt, sollte es heißen: OVP eines Apple Mac Book Pro 13,3 Zoll (MD990D/A). So wird ein Schuh draus!
Alles Andere ist zweideutig-eindeutig. Weil viele Anbieter in der Überschrift in Aufzählungsform schreiben, ist das letztgesetzte "OVP" nicht immer der einzig angebotene Artikel, sondern stellt einen Zusatz bzgl. Vollständigkeit dar.

Ich muss Helge und Rainer in ihrer Einschätzung Recht geben.
Die beiden letzten Anbegote von OVP haben zumindest unter dem Bild zunächst Folgendes: "Artikelmerkmale - Kartons & Schachteln" (einzig j-u-l-a arbeitet seriös) - dann aber einer auch "Artikelmerkmale - Apple Laptops"
Und was hat uner Freund zuerst: "Artikelmerkmale - Apple Laptops" und dann erst "Artikelmerkmale - Kartons & Schachteln". Das macht den Unterschied!
Hier wird ein Käufer-Irrtum vom VK billigend in Kauf genommen.

Und richtig: wenn ein seriöser VK merkt, dass die Gebote marktunüblich hoch gehen, setzt er unter den Text einen fetten Zusatz-Hinweis.

Gruß
Claus-Michael
hifilegende
Stammgast
#31 erstellt: 17. Apr 2010, 09:03
Betrug im rechtlichen Sinne wird das Ganze sicherlich
nicht sein, aber es zeugt doch deutlich
von Charakter des Verkäufers.

Letztendlich nur ein Spiegelbild unserer
Gesellschaft. Gewinnoptimierung (Gier)auf Kosten
der Schwächeren.

beste Grüße Sven
Neu_Wave
Stammgast
#32 erstellt: 17. Apr 2010, 11:42

Claus-Michael schrieb:



Und richtig: wenn ein seriöser VK merkt, dass die Gebote marktunüblich hoch gehen, setzt er unter den Text einen fetten Zusatz-Hinweis.

Gruß
Claus-Michael



Genau meine Rede


Gruß Bruno
kölsche_jung
Moderator
#33 erstellt: 17. Apr 2010, 11:59

Neu_Wave schrieb:

Claus-Michael schrieb:



Und richtig: wenn ein seriöser VK merkt, dass die Gebote marktunüblich hoch gehen, setzt er unter den Text einen fetten Zusatz-Hinweis.

Gruß
Claus-Michael



Genau meine Rede


Gruß Bruno


ne, is klar, wenn ich meinen Dual704 verkaufen wollte und der Preis geht über 150€, schreib ich, dass er das nicht wert ist ...

in welcher Planwirtschaft lebt ihr denn?


Mit der Dummheit des Käufers, der innerhalb einer Stunde wild auf (ich glaube) 16 verschiedene Artikel bietet, beschäftigt sich hier komischerweise niemand .... (es sei denn, der blöde Penner reagiert eingeschnappt auf Versandhinweise ... oder verpackt (entsprechend deiner üblichen Handlungsweise!) recht "unbekümmert".

Es ist ja niemand zum bieten gezwungen worden.
Wenn ich auf ein Notebook bieten will, sollte ich mir miondestens mal die techn. Angaben durchlesen, da wäre dem Trottel schon ein Licht aufgegangen.

SELBER SCHULD
_ES_
Administrator
#34 erstellt: 17. Apr 2010, 12:11

ne, is klar, wenn ich meinen Dual704 verkaufen wollte und der Preis geht über 150€, schreib ich, dass er das nicht wert ist ...


Apropos "doof"...

..ich hatte mal einen defekten Amp eingesetzt.

Und wenn ich sowas lieber defekt verkaufe, dann ist das auch nichts mehr.
Alles haarklein aufgeführt und als Sofortkauf eine "utopische" Summe von 400 Euro veranschlagt, denn normal war das ein hochwertiger, wenn auch älterer Amp.
Dies wurde durch ein 1euro Gebot zunichte gemacht, mich hats ja nicht gewundert, war eh nur ein Spässle..
Was soll ich euch sagen ?
Am Ende lief der für 638,50 Euro aus...
Da sag ich doch nicht nein, wer das so haben will, der solls auch so bekommen.


[Beitrag von _ES_ am 17. Apr 2010, 12:16 bearbeitet]
Neu_Wave
Stammgast
#35 erstellt: 17. Apr 2010, 12:34

kölsche_jung schrieb:


ne, is klar, wenn ich meinen Dual704 verkaufen wollte und der Preis geht über 150€, schreib ich, dass er das nicht wert ist ...




Es ist doch wohl was anderes wenn auf einen Dual Dreher der funktioniert über 150 Euro geboten wird,
als auf eine Pappschachtel ohne Elektronik die weit über 600 Euro erreicht hat....



Gruß Bruno
bytelutscher
Inventar
#36 erstellt: 17. Apr 2010, 13:02
Ich nenne das so: Bei diesen Pappschachtelangeboten wird eine Täuschung billigend in Kauf genommen.

Gab oder gibt es bei Ebay schon seit Jahren. Vor allem im Handybereich.

Hatte mal so einen Spacken von VK gefragt, der ebenso verschleiert eine OVP eines AVR an den Dummen bringen wollte, ob er hier nur einen Karton verkaufen wolle. Da lag die Auktion schnon bei über 70,- Euro.
Als Antwort kam ein "Ja" mit einem augenzwinkernden Smilie zurück.
Hatte die Auktion dann sofort bei Ebay gemeldet. Passiert ist nüschte.
Der hat das Ding dann für über 200 Euro versilbert.
Hatte dann immer mal auf eine folgende Bewertung geachtet aber die wollte nicht kommen.
_ES_
Administrator
#37 erstellt: 17. Apr 2010, 13:11

Hatte dann immer mal auf eine folgende Bewertung geachtet aber die wollte nicht kommen.


Wer gibt auch schon gerne zu, das er verkokelt wurde ?

Diese "Dummy" Sache allerdings, da gehe ich mit Helge konform.
Das ist Betrug und nichts anderes, da kann man hundertmal irgendwo am Ende klein hinschreiben, das es nur die Verpackung ist.
Das ist imho vorsätzliche Täuschung.
Dynacophil
Gesperrt
#38 erstellt: 17. Apr 2010, 13:16
Diese Auktionen werden genau zum Zweck der Täuschung in genau dieser Aufmachung eingestellt. Das ist kein Zufall oder Versehen.
Sie haben den Zweck "Doofe" oder Unaufmerksame reinzulegen. Das ist in meinen Augen ein Betrugsversuch. Und Menschen die so etwas billigen sind in meinen Augen nicht viel besser.


Nett dass du mich über die Gesellschaft erheben willst, aber ich bin nicht frei von Schuld. Letztes Jahr verkaufte ich ein Contax Systemblitzgerät. Im Titel gab ich an mit Manual. Nun, das fand ich nicht, und hab dann dummerweise nur im Text erwähnt dass ich das Manual im Falle es zu finden selbstverständlich beilege, aber es zur Zeit nicht auffindbar wäre.
Ok, das hat der holländische Käufer nicht verstanden und im Titel stand "mit Manual"... mea Culpa. Ohne Manual ist der Blitz deutlich weniger Wert... im Grunde nix anderes, nur hier ein Versehen und nicht in der Absicht jemanden abzuledern.
Nun, ich hab das Manual 3 Monate später beim Aufräumen entdeckt (in ner Nikon OVP...) und dem Käufer zugeschickt.

Edit: Bezugslosen Teil entfernt.


[Beitrag von _ES_ am 18. Apr 2010, 09:51 bearbeitet]
bytelutscher
Inventar
#40 erstellt: 17. Apr 2010, 13:25

R-Type schrieb:

Hatte dann immer mal auf eine folgende Bewertung geachtet aber die wollte nicht kommen.


Wer gibt auch schon gerne zu, das er verkokelt wurde ?

Diese "Dummy" Sache allerdings, da gehe ich mit Helge konform.
Das ist Betrug und nichts anderes, da kann man hundertmal irgendwo am Ende klein hinschreiben, das es nur die Verpackung ist.
Das ist imho vorsätzliche Täuschung.



Moralisch sehe ich das ebenso. Juristisch mag ich mir da kein Urteil erlauben. Gerade, wenn man mal so die diversen Urteile deutscher Gerichte Revue passieren lässt.
hifilegende
Stammgast
#41 erstellt: 17. Apr 2010, 14:38

bytelutscher schrieb:

Hatte die Auktion dann sofort bei Ebay gemeldet. Passiert ist nüschte.


Wenn man mal ein bisschen blättert bei Ebay , stellt man schnell fest das es in vielen Rubriken diese Pappschachteverkäufe gibt.

Ebay verdient also fleissig mit an dieser höchst unmoralischen Verkausfsstrategie.

Die Gier nach Umsatzsteigerung ist weit ausgeprägter als der Käuferschutz.

beste Grüße Sven
andy1966
Inventar
#42 erstellt: 17. Apr 2010, 15:39
Hmmm,muss ich auch mal ausprobieren....hätte noch ne OVP eines Sony TA-E2000ESD Digitaler Highend Vorverstärker hier rumliegen

Mal schauen was sie mir einbringt

mfg.andy
Dynacophil
Gesperrt
#43 erstellt: 17. Apr 2010, 16:40
natürlich muss der Titel der Auktion nicht
OVP eines Sony TA-E2000ESD (Digitaler Highend Vorverstärker)
sondern
Sony TA-E2000ESD (Digitaler Highend Vorverstärker) OVP
lauten
andy1966
Inventar
#44 erstellt: 17. Apr 2010, 16:48

Dynacophil schrieb:
natürlich muss der Titel der Auktion nicht
OVP eines Sony TA-E2000ESD (Digitaler Highend Vorverstärker)
sondern
Sony TA-E2000ESD (Digitaler Highend Vorverstärker) OVP
lauten



Okay,werde es berücksichtigen
mfg
hifilegende
Stammgast
#45 erstellt: 17. Apr 2010, 16:52

Dynacophil schrieb:
natürlich muss der Titel der Auktion nicht
OVP eines Sony TA-E2000ESD (Digitaler Highend Vorverstärker)
sondern
Sony TA-E2000ESD (Digitaler Highend Vorverstärker) OVP
lauten


Kampf gegen Windmühlen Helge?

beste Grüße Sven
Claus-Michael
Inventar
#46 erstellt: 17. Apr 2010, 16:58
Sven - Du hast nicht gemerkt, dass Helge die Ironie-Smilies vergessen hat.

Gruß
Claus-Michael
Dynacophil
Gesperrt
#47 erstellt: 17. Apr 2010, 17:02
wollte nur verhindern dass seine Verpackung vielleicht unter 10€ bleibt...
_ES_
Administrator
#48 erstellt: 17. Apr 2010, 17:08
Wie schon erwähnt, wenn GERÄTE für mehr weg gehen, als sonst, so ist das m.M.nach ok, weil eigene Doofheit/Gier.

Verpackungen jedoch gehören imho verboten bzw. die Leute wg. absichtlicher Täuschung vorm Kadi.
Zweck0r
Inventar
#49 erstellt: 17. Apr 2010, 17:24
Wobei ich das, was die trantütige Regulierungsbehörde bei den Telefontarifen durchgehen lässt, für viel krimineller halte. Wie soll ein technisch unbedarfter Mensch z.B. darauf kommen, dass irgendwelche blöden Smartphone-Programme unbemerkt Autoupdates starten und 'Spartarife' bei Volumenüberziehung astronomische Kosten verursachen ?

So etwas ist klarer Betrug und darf in einem Rechtsstaat nicht sein. Dagegen sind diese Verpackungprellereien vergleichsweise harmlos, weil nur etwas Aufmerksamkeit und kein technisches Spezialwissen erforderlich ist, um sie zu durchschauen.

Grüße,

Zweck
bytelutscher
Inventar
#50 erstellt: 17. Apr 2010, 17:27

R-Type schrieb:
Wie schon erwähnt, wenn GERÄTE für mehr weg gehen, als sonst, so ist das m.M.nach ok, weil eigene Doofheit/Gier.

Verpackungen jedoch gehören imho verboten bzw. die Leute wg. absichtlicher Täuschung vorm Kadi.


Warum das denn? Nö, nur muss gewährleistet sein, dass solche Auktionen auch als Auktionen zu erkennen sind, in denen nur die Verpackung versteigert wird. Auch für Dummies und ganz Eilige.
Ich glaube, manche kaufen solche Verpackungen um anschließend ihre Geräte mit Aufwertung in der Bucht zu verkaufen.
Macht doch mehr Eindruck wenn das Gerät noch mit OVP angeboten wird.

Das wäre ja recht einfach, wenn man da eine Ebay-Rubrik einbaut oder eben schon beim Einstellen ankreuzen muss, dass es sich um eine Leerverpackung handelt.
Dann ein automatisches Script, dass "Achtung Leerverpackung" in fett rot ganz oben auf die Aktion pappt und fertig ist die Laube.

Wer dann noch astronomisch bietet, hat wahrscheinlich eh schon die Geschäftsfähigkeit irgendwo eingebüßt.
Dynacophil
Gesperrt
#51 erstellt: 17. Apr 2010, 17:34
Ja klar... ich verkaufe auch OVP von hochwertigen Geräten falls ich sie finde... Ich fänd es schade sie weg zuwerfen und irgendwer kann sie brauchen... hab noch Revox-A-Serie Kartons, deren Geräte schon lange weg sind... Ein Sinn liegt schon darin. Nur nicht zum Zweck der Gewinnmaximierung unklar eingestellt...
Es muss auf den ERSTEN Blick EINDEUTIG erkennbar sein WAS der Auktionsgegenstand ist, auch nur anhand des Titels. Wenn in der Beschreibung noch Eigenschaften des Gegenstands beschrieben sind wie der Abriss des Preisschildes o.ä. - ok.... aber es darf nicht erst in der Beschreibung erkennbar sein WAS da verscherbelt wird.
_ES_
Administrator
#52 erstellt: 17. Apr 2010, 17:44

aber es darf nicht erst in der Beschreibung erkennbar sein WAS da verscherbelt wird.


Und dann womöglich noch ganz weit unten, als letztes.
Nee, das ist Absicht, kann mir keiner was anderes erzählen.
Suche:
Gehe zu Seite: Erste 2 3 4 Letzte |nächste|

Anzeige

Aktuelle Aktion

Partner Widget schließen

  • beyerdynamic Logo
  • DALI Logo
  • SAMSUNG Logo
  • TCL Logo

Forumsstatistik Widget schließen

  • Registrierte Mitglieder928.183 ( Heute: 7 )
  • Neuestes Mitglied-AKKA-
  • Gesamtzahl an Themen1.557.645
  • Gesamtzahl an Beiträgen21.683.716