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LG OLED 2020 X: 4K 48-77"/8K 65-88"|α9III |HGiG |G-sync+FreeSync | 120Hz-BFI| DV IQ+A -A |
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Autor |
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-FB07-
Stammgast |
#3413 erstellt: 03. Jul 2020, 12:32 | |||||
In den ersten 6 Monaten ist der Händler im Beweispflicht und nicht der Kunde |
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Ralf65
Inventar |
#3414 erstellt: 03. Jul 2020, 13:46 | |||||
das würde ich auf keinen Fall machen, so könnte man im schlimmsten Fall arglistige Täuschung vorwerfen, sprich das Gerät selber beschädigt zu haben und es dann einfach zurück senden wollen..... ist wirklich eine blöde Situation, aber ich würde dies auf jeden Fall als Sachmangel schriftlich beanstanden |
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SeMeLi
Stammgast |
#3415 erstellt: 03. Jul 2020, 13:53 | |||||
So wie ich das verstanden habe, wurde doch Expert schon über den Mangel informiert. Die Frage war doch eher ob Expert noch einen Preisnachlass gibt und ob LG das Panel auf Garantie tauschen würde. |
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Gerd_S.
Ist häufiger hier |
#3416 erstellt: 03. Jul 2020, 13:58 | |||||
Also ich würde es auf jeden Fall versuchen zu tauschen. |
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Ralf65
Inventar |
#3417 erstellt: 03. Jul 2020, 14:50 | |||||
wenn es bereits geklärt ist, würde ich auch tauschen. Einen Preisnachlass würde ich vor dem Hintergrund eines möglichen späteren Verkaufs nicht akzeptieren, da wirkt sich so eine Delle oder Knick nicht verkaufsfördernd sondern eher abstoßend aus.... |
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PapaMiraculi
Inventar |
#3418 erstellt: 03. Jul 2020, 15:30 | |||||
Dein Geld bekommst du auf jeden Fall wieder. Ich hatte auch einen Transportschaden. Einfach dem Kundenservice melden, die veranlassen die Abholung. Habe das Geld anstandslos wiederbekommen. Ein Ersatzgerät müsstest du allerdings per Anwalt erzwingen (ggf reicht die Drohung). |
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pspierre
Inventar |
#3419 erstellt: 03. Jul 2020, 16:57 | |||||
Kam der per post oder Selbstabholung ? Wenn per Versand, der Verpackung an der enstpr. Stelle mal nen wirklich heftigen Tritt auf die Ecke geben, Fotos von Verpackung und Panel machen, und den Umtausch anleiern. Versender versenden auf ihr eigenes Risiko, wenn nichts explizit anderes vereinbart wurde. Es ist dem Kunden auch nicht zumutbar an einer etwas angestossenen Verpackung einen Defekt des Inhalts zu vermuten und die Sendung ggf nicht anzunehmen..... und dann mal hoffen. Schutzverpackungen haben die zumtbare Eigenschaft sich zum Schutz des Inhaltes aufopfern zu müssen Ware mit beschädigter Verpackung, beider man den Ihalt noch nicht sieht dennoch anzunehmen ist zumutbar ohne fahrlässig zu sein. (Wenns bei Übergabe vermerkt wurde sieht nur besser aus ) Wenn Du den jedoch selbst abgeholt hast ..... wenig Chance...... nur Hoffern auf Kulanz ! Mal ehrlich: ...... sowas wie dieses Gerät landet nicht ab Werk so in der Verpackung . (Mit "Rückbiegewelle" ) Wenn die Verpackung nichts hat, kam die "obskure primäre Verbiegigung" später nach, oder ursächlich ggf primär schon beim (unsachgemässen?) Auspacken hinzu. !?! Wie sieht denn die rechte Kante des Panels aus, wenn man von weit oben runterschaut, bzw fotografiert ? Ist die noch 100 pro ? Ich glaue in der Vergrössserung schon zu sehen, dass die auch ne leichte Verformung va 7-10 cm von oberen Rand entfernt hat Solche "Eckenknicker" von OLEDS seh ich auch nicht zum ersten mal, ..... die Entfernung der "primär-Welle" zum rechten Panelrand ist sogar eher typisch für "ooops , ...zu ungeschicckt hingelangt" . Die Geräte trägt man zum einen niemals waagerecht liegend , und auch oben nur mit offener Hand , um Hebelwirkungen an den Ecken zu vermeiden, bzw erst gar nicht auftreten lassen zu können. In dem meisten Aufstellanweisungen ist das auch idR so erklärt oder mit Bildern verdeutlicht. Kleine Hände haben bei Missachtung noch geringeres eventuelles Schadenspotential..... Mit der kanadischen Holzfäller-Klaue, und bei Leuten die ggf kräftiges Zupacken beruflich gewohnt sind, ist so ein "OLED-Knicker" mit "Vorne Daumen und hinten Hand" (oder umgekehrt) unter gewisser gar nicht mal sooo grosser Hebelkraft sehr schnell passiert ! mfg pspierre [Beitrag von pspierre am 03. Jul 2020, 17:21 bearbeitet] |
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Sinalco3
Stammgast |
#3420 erstellt: 03. Jul 2020, 17:04 | |||||
Wird eigentlich beim Streamen übers Netzwerk (HDD an der Fritz über die Shield an den TV per Kodi) die Qualität runtergeschraubt? |
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mpad
Ist häufiger hier |
#3421 erstellt: 03. Jul 2020, 19:50 | |||||
Nein |
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Reeves
Inventar |
#3422 erstellt: 03. Jul 2020, 21:38 | |||||
Echt die Drängen Zu stornieren ?? Das brauchen die doch eigentlich garnicht oder ?? Nehmen die sich in ihren AGBs nicht das recht darauf Bestellungen stornieren zu können ?? |
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SeMeLi
Stammgast |
#3423 erstellt: 03. Jul 2020, 21:50 | |||||
Wenn ich es richtig mitbekommen habe, habe die schon Versandbestätigungen geschickt. Später kam die Mail mit KW33. Also ist der Kaufvertrag zustande gekommen. |
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PapaMiraculi
Inventar |
#3424 erstellt: 04. Jul 2020, 00:55 | |||||
Es wirkt auf mich (und andere) zumindest so, wenn jegliche Kontaktaufnahme mit den Worten "Wir verstehen wenn Sie lieber stornieren wollen" kommentiert wird. Sie müssten das nicht tun, tun sie aber.
Im Fernabsatz ist das vollkommen egal. Da muss man auch nicht im Nachhinein die Verpackung manipulieren. Ebenso wenig muss man die Verpackung auf Schäden hin untersuchen oder einen Transportschaden schon beim Paketboten quittieren lassen. Der Verkäufer ist in der beweispflicht. Als Käufer ist man da in einer sehr guten Position. |
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burkm
Inventar |
#3425 erstellt: 04. Jul 2020, 01:07 | |||||
Da ein Widerruf bei Onlinekauf keinerlei Begründung verlangt, ist das zulässig. |
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BornChilla83
Inventar |
#3426 erstellt: 04. Jul 2020, 08:04 | |||||
Du musst keine Begründung für den Widerruf angeben, aber den Widerruf selbst musst Du erklären. Eine kommentarlose Rücksendung ist formal kein korrekter Widerruf. Darüber hinaus ist es selbstverständlich nicht zulässig, einen Artikel zu beschädigen und ihn per Widerruf zurückzusenden. Daher hat Ralf65 absolut recht, den Schaden vom Transport würde ich auf jeden Fall anzeigen. Ansonsten könnte der Händler davon ausgehen, dass der Schaden vom Kunden selbst beim "Ausprobieren" des Gerätes verursacht worden ist und kann Wertersatz verlangen. [Beitrag von BornChilla83 am 04. Jul 2020, 08:10 bearbeitet] |
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burkm
Inventar |
#3427 erstellt: 04. Jul 2020, 11:50 | |||||
Nein, Du musst nur auf einem der offiziell zugelassenen Wege den Widerruf Deines Online-Kaufs innerhalb der vorgegebenen (Widerrufs-)Frist (nach Zugang der Ware) unter Angabe der relevanten Vertragsdaten gegenüber dem Verkäufer erklären, damit er "offiziell" darüber informiert wird. Ansonsten ist keinerlei weitere Angabe oder Information bezüglich des Widerrufs erforderlich. Die Ware des betreffenden Widerrufs muss dann innerhalb 14-Tagen nach Erklärung des Widerrufs gegenüber dem Verkäufer (nachweislich ?) verschickt worden sein, ansonsten verfällt der Widerruf wegen Fristüberschreitung. Irgendwelche Begründungen eines Widerrufs sind ansonsten rein freiwilliger Natur und ändern an der Gültigkeit des Widerrufs nichts, der Widerruf ist auch ohen irgendwelche weiteren Informationen gültig. Einzige Ausnahme: Der Widerruf wird wegen eines Mangels der Ware ausgesprochen, die der Verkäufer zu verantworten hat, und man möchte ein bereits freigemachtes (kostenloses) Rücksendelabel dafür haben, um den Rückversand (für einen selbst ohne Kosten) abzuwickeln. Das muss man dann begründen, ansonsten gelten entweder die separat vereinbarten oder ansonsten allgemein gültigen Regeln für die Kostenübernahme des Rückversandes (üblicherweise durch den Käufer, wenn nicht anders vereinbart). Beispiel: Ich widerrufe hiermit fristgerecht meinen Online-Kauf (BestellNr. 1234 vom xx.yy.zz usw.). Die Ware wurde gemäß den gesetzlichen Vorgaben nur überprüft aber nicht in regulären Gebrauch genommen. usw. Das genügt. [Beitrag von burkm am 04. Jul 2020, 11:53 bearbeitet] |
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pspierre
Inventar |
#3428 erstellt: 04. Jul 2020, 11:53 | |||||
mag sein, ..wird ihm letztlich aber nichts nutzen. Der Versender darf die Retouren prüfen, und wenn da dannoffensichtliche Beschädigungen an der Sache vorliegen, die im Ramen der der uzugestandenen Prüfung der Sache gar nicht entstehen können word es auf ihn zurückfallen. mfg pspierre |
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burkm
Inventar |
#3429 erstellt: 04. Jul 2020, 11:57 | |||||
Mein Meinung: Das hat dann aber nichts mit dem Widerruf zu tun. Der Käufer muss nur für eine sachgemäße, den Anforderungen entsprechende Verpackung bei der Rücksendung sorgen, dazu am Einfachsten z.B. die originale (Um-)Verpackung usw. verwenden. Wenn die gekaufte Ware beim Käufer in irgendeiner Weise beschädigt oder mangelhaft eintrifft, haftet dafür der gewerbliche Verkäufer ausschließlich. Ihm dadurch entstehender Aufwand und Kosten muss der Verkäufer gegebenenfalls dann z.B. beim Logistikunternehmen usw. einfordern. Im Zweifelsfall muss man dies als Käufer aber nachweisen können, deshalb z.B. durch Zeugen, Fotos usw. dokumentieren. [Beitrag von burkm am 04. Jul 2020, 12:05 bearbeitet] |
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Matz71
Inventar |
#3430 erstellt: 04. Jul 2020, 12:07 | |||||
hat er den Fall beim Händler angegeben.? |
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PapaMiraculi
Inventar |
#3431 erstellt: 04. Jul 2020, 12:16 | |||||
Nicht im Fernabsatz. Der Verkäufer müsste hier erstmal hieb- und stichfest beweisen können, dass die Ware nicht schon vor dem Versand beschädigt war und dann, dass der Käufer die Ware selbst beschädigt hat. Der Verkäufer ist in der Beweispflicht, und es ist kaum nachzuweisen, dass die Beschädigung nicht schon vor oder während des Versands passiert ist, ebenso schwer ist es nachzuweisen, dass der Käufer für den Schaden selbst verantwortlich ist. Das ist auch der Grund, weswegen ich einen TV dieser Größe und Preisklasse ausschließlich per Fernabsatz erwerben würde. Man hat so wesentlich mehr Sicherheit und mehr Rechte als wenn man selbst abholt (Stichwort: Gefahrenübergang). Im Zweifelsfall aber immer erstmal den Rechtsbeistand befragen, das ist nur, was mir gesagt wurde, da ich auch zunächst die Befürchtung hatte, der Transportschaden fällt auf mich zurück, da ich ihn noch nicht bei der Annahme bemerkt hatte. Mein CX8 mit einem von außen nicht erkenntlichen Transportschaden (Panel hat den Styroporboden durchschlagen, vermutlich falsch vom Logistikpartner gehandelt) wurde aber ohne Probleme von Expert zurück genommen, das muss ich Ihnen zugestehen, lief reibungslos. Ein Anruf, eine Email mit Bildern, Abholung wurde beauftragt und durchgeführt, Geld erstattet bekommen. Genau dasselbe würde ich Bott3R auch empfehlen, allerdings ist das Angebot und der Preis dann weg, da Expert sich weigert Ersatzgeräte zu versenden. Man muss neu bestellen. [Beitrag von PapaMiraculi am 04. Jul 2020, 12:24 bearbeitet] |
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BornChilla83
Inventar |
#3432 erstellt: 04. Jul 2020, 12:26 | |||||
Also nicht nein, denn genau das war von mir mit "erklären" gemeint. Kommentarlos, wie von Dir zuvor geschrieben, kann die Ware eben nicht einfach zurück gesendet werden. |
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Ralf65
Inventar |
#3433 erstellt: 04. Jul 2020, 12:52 | |||||
die AGBs sagen es deutlich aus, um vom 14 tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen zu können, muss eine entsprechende Info an den Händler in Form eines Briefes, Fax, oder Mail z.B. erfolgen, indem eindeutig der Vertrag widerrufen wird, dazu kann auch das entsprechende Formular genutzt werden. Weiterhin ist in den AGBs angemerkt, das ein Wertersatz geltend gemacht werden kann, wenn Funktion oder Zustand bei Rücksendung auf eine unsachgemäße Handhabung des Käufers schließen lassen. Ein verbogenes Panel bei unbeschädigter Verpackung (wenn ich das aus dem Post so richtig entnommen habe) spricht dabei leider erst einmal gegen den Käufer Edit: im allgemeinen kann die Annahme zurückgesendeter Ware "ohne" ausdrücklicher Widerrufserklärung, auch auf Kosten des Käufers verweigert werden [Beitrag von Ralf65 am 04. Jul 2020, 13:05 bearbeitet] |
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burkm
Inventar |
#3434 erstellt: 04. Jul 2020, 13:59 | |||||
Habe ich auch vorher schon entsprechend geschrieben Der Widerruf muss schriftlich, kann aber ohne Begründung erfolgen. [Beitrag von burkm am 04. Jul 2020, 14:00 bearbeitet] |
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burkm
Inventar |
#3435 erstellt: 04. Jul 2020, 14:02 | |||||
Was habe ich denn in Post anderes geschrieben ??? Vielleicht einfach noch einmal lesen |
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burkm
Inventar |
#3436 erstellt: 04. Jul 2020, 14:03 | |||||
Was habe ich denn in Post #3427 anderes geschrieben ??? Vielleicht einfach noch einmal lesen |
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BornChilla83
Inventar |
#3437 erstellt: 04. Jul 2020, 14:13 | |||||
Dann lies doch bitte noch einmal, was Du in Beitrag 3411 geschrieben hast da schriebst Du was von "kommentarlos zurücksenden" und darauf bezog ich mich. |
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burkm
Inventar |
#3438 erstellt: 04. Jul 2020, 14:20 | |||||
Da ist das anscheinend "missverständlich" rübergekommen. Gemeint war: Der Widerruf kann kommentarlos verfasst werden. Dass man die Ware "einfach so" zurückschicken kann habe ich weder gemeint oder impliziert noch so geschrieben. Sollte auch aus den zwischenzeitlich verfassten Folgeposts "eindeutig" (!) hervorgehen Zudem sind die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Handhabung des Widerrufs maßgeblich und nicht die AGB des Verkäufers. [Beitrag von burkm am 04. Jul 2020, 17:54 bearbeitet] |
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ehl
Inventar |
#3439 erstellt: 04. Jul 2020, 20:47 | |||||
Lässt sich das so verallgemeinern, die einzelnen Händler entscheiden doch selbst über ihren Kundenumgang? Welcher expert-Händler genau verweigert denn die Gewährleistung bzw. Ersatzlieferung, den würde ich nämlich gezielt meiden wollen? Man kann auch erstmal auf reclabox das Problem beschreiben und dem Händler mitteilen, die Rechtsschutz hätte bereits zugestimmt. Nicht klagen kann man dann ja immer noch, wenn doch, so könnte das einiges an Zeit in Anspruch nehmen und die Anwaltskosten sind auch erstmal vorzustrecken. Muss jeder selbst entscheiden, ob es einem das Wert ist. EDIT: Unnötiges Mehrfach-Komplettzitat durch die Moderation gekürzt! [Beitrag von OSwiss am 04. Jul 2020, 20:55 bearbeitet] |
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PapaMiraculi
Inventar |
#3440 erstellt: 04. Jul 2020, 21:21 | |||||
Bestellungen laufen über die einzelnen Filialen, der Kundenservice (und damit auch die Retoure) läuft bei Expert Onlinebestellung jedoch immer über die Zentrale (Expert Ecommerce). Zumindest kann ich das von meinen zwei Bestellungen bei unterschiedlichen Filialen berichten. Zudem wurde mit das auch von Kundenservice und der Filiale bestätigt. Wer genau für den Versand verantwortlich ist, würde mir nicht zweifelsfrei genannt. Die Filiale meint, die Aufträge werden zentral bearbeitet. Als Absender auf meinem Paket stand dann aber die Adresse der Filiale. Gewährleistung wird meines Wissens übrigens nicht verweigert, nur die Ersatzlieferung. [Beitrag von PapaMiraculi am 04. Jul 2020, 21:22 bearbeitet] |
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*HRK*
Stammgast |
#3441 erstellt: 05. Jul 2020, 06:43 | |||||
leo_62
Inventar |
#3442 erstellt: 05. Jul 2020, 07:24 | |||||
Sonntags ist hier Ruhetag. |
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burkm
Inventar |
#3443 erstellt: 05. Jul 2020, 07:59 | |||||
Man muss nur mal genau hinschauen. Auf der Rechnung ist der eigentliche Verkäufer benannt während die sog. Lagerstelle (Versandadresse) hierfür eigentlich nur untergeordnet ist. Bei allen mir bekannten namhaften Elektro-Handelsketten wird der Online-Handel über eine jeweils eigene zentrale Gesellschaft abgewickelt, die dem Käufer gegenüber im rechtlichen Sinn als Verkäufer auftritt. Woher dann die Ware tatsächlich kommt (welche Filiale), bleibt sich dabei weitgehend "egal". Deswegen macht es auch keinen Sinn, sich die Filiale zu merken, weil man es eben beim Onlinekauf mit einem anderen Verkäufer zutun hat. Ein Widerruf usw. muss gemäß den gesetzlichen Vorgaben gegenüber dem Verkäufer erklärt werden, nicht gegenüber dem Versender, weil nur der Verkäufer der eigentliche Vertragspartner ist. Alle jeweiligen Online-Geschäfte haben deshalb den jeweils gleichen Ansprechpartner in der für diese Kette zuständigen Online-Verkaufsgesellschaft. Da ist es normalerweise auch "egal", ob man die Ware dann bei einer lokalen Niederlassung abholt. solange man dort nicht den Kauf tätigt, was aber bei einem Onlinekauf üblicherweise nicht der Fall ist. [Beitrag von burkm am 05. Jul 2020, 09:45 bearbeitet] |
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ehp
Inventar |
#3444 erstellt: 05. Jul 2020, 08:53 | |||||
Jogitronic
Inventar |
#3445 erstellt: 05. Jul 2020, 09:12 | |||||
354 Beiträge in 12 Jahren und dann so ein Kommentar |
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ehp
Inventar |
#3446 erstellt: 05. Jul 2020, 09:25 | |||||
Ob die anderen 353 genauso inhaltsschwangwr sind?😂 |
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ssj3rd
Inventar |
#3447 erstellt: 05. Jul 2020, 11:33 | |||||
Trotzdem hat er recht, for Garantiebedingungen etc gibts doch bestimmt passendere Foren, gelle? |
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tobeast
Ist häufiger hier |
#3448 erstellt: 05. Jul 2020, 11:57 | |||||
Ich habe jetzt auch seit ein paar Tagen einen 65CX von Expert bei mir stehen. Eine Frage an die Besitzer bezüglich HDR: Habt ihr Probleme, dass der TV nicht immer in den HDR Modus schaltet? Ich habe keine Probleme mit Dolby Vision UHD-BDs, das funktioniert. Aber bei HDR10 hab ich das Problem, dass sich der TV inkonsistent verhält... mit Blauer Planet 2/Planet Erde 2 startet er die Discs z.B. erstmal problemlos und zeigt das Menü auch in HDR an. Sobald aber eine Episode gestartet wird geht er in den SDR Modus. Ich muss dann erst einmal den TV auf einen anderen Input (z.B. internen Tuner) umschalten und dann auf den Bluray-Player zurückschalten, damit er wieder in den HDR Modus schaltet. Ideen? Ich bilde mir ein, dass das evtl erst nach dem Firmware Upgrade anfing (3.00.60 -> 3.00.70), aber da ich das Update recht bald installiert hatte bin ich mir da nicht sicher Kette ist Pana 820->Denon 4500H->CX HDMI2 Bin mit der Panellotterie leider auch nicht ganz glücklich, die linke untere Ecke ist in dunklen Szenen etwas dunkler als der Rest des Bildschirms, was man hauptsächlich natürlich im berüchtigten 5% Graubild Video deutlich sieht aber mir auch schon vorher direkt nach dem ersten Einschalten beim Start der ersten UHD (Planet Erde 2 Intro) aufgefallen ist. Beim Grau des Einstellungsmenüs des Apple TVs sieht man es auch ganz gut... Ich warte mal noch ein paar kleine Algorithmen ab und poste dann vielleicht mal ein Bild im Parallelthread. Wäre schade um den schönen Preis von Expert |
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norbert.s
Hat sich gelöscht |
#3449 erstellt: 05. Jul 2020, 15:56 | |||||
Nein. Bei mir hängt der UHD-Blu-ray-Player direkt am TV. Servus |
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Sinalco3
Stammgast |
#3450 erstellt: 05. Jul 2020, 20:10 | |||||
Bei welchem Ton-Modus kommt der Sound des CX am unverfällschsten ( ) am AVR an? |
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pspierre
Inventar |
#3451 erstellt: 05. Jul 2020, 20:35 | |||||
Für den Vorgang zur Einrede des formalen Wiederufs zum Kaufvertrag BGB mag das gelten . Das beinhaltet aber noch lange nicht die zwingend letztlich vollständige Rückzahlung des Kaufpreises aus dem gewandelten Kaufvertrag, wenn die Ware selbst unter der Verantworung des Käufers eine erhebliche Verschlechterung (hier äusserliche mechanische Beschädigung) erfahren hat, die aus der vorübergehenden Inbetriebnahme lt. Herfstellervorgaben zur Prüfung und Ansicht der Sache typischerweise nicht hervorgegangen sein kann. Nicht umsonst erfolgt eine zwingende Rückzahlung aus einem gewandelten Kaufvertag überhaupt erst dann, wenn der Verkäufer wieder über die Ware, hier auch zur Überprüfung deren wesentlicher Unversehrtheit, verfügen kann. Wie und ob überhaupt ein Spediteur oder Logistikdiensleister dazwischen hängt, ist dafür erst mal gar nicht so wichtig. Dennoch: Wenn Logistk-Dienstleister bei einer Rücksendung nachweislich eine noch immer zumindest innerlich, und für den Schaden mit Relevanz betreffend unbeschädigten Orginal-Transport-Schuzverpackung beim Verkäufer wieder abliefern , ......und schon die äusserlich funktionale Unversehrtheit der Umverpackung lassen die sich bei Übergabe formal mit der Unterschrift zur Ablieferung bestätgen, sind sie aus der Sache letzlich raus, wenn alle Wäsche gewaschen ist. Ist der Verkäufer nach Aufruf durch den Verkäufer nicht breit eine letztlich Geldwerte Verschlechterung der Ware zu kompensieren, der Verkäufer aber darauf besteht , liegt halt zunächst mal ein Dissens bzw Störung in der Rückabwicklung des Vertrages vor, die der juristischen Klärung bedarf. Wenn nicht vorher schon eine Partei des lieben Friedens willens einknickt , obwohl sie ggf nicht müsste. Das klären dann, so eine Seite diesen weg geht, Anwälte im Verlauf eine Klage über einen Gutachter. Spätestens dann wirds für den Käufer in unserem Fall denke ich sehr eng Sollte der Verkäufer unter Vorbehalt juristischer Abklärung der Verschlechterung der Sache zunächst dennoch vollständig zurückerstatten, schütz das nicht davor, dass nach juristischer Klärung des schwebend gehaltenen Innenverhältnises Käufer-Verkäufer letztlich noch eine rechtwirksame Rückforderung auf den Käufer zukommen kann. Je höherwertiger ein Wirtschaftsgut , je wahrscheinlicher wird solch ein Verlauf. Ein 3000,- +/- Euro-TV kann da, je nach Facon des Verkäufers, schon mal drunter fallen. Ein Toaster wohl eher nicht ..... Der hier beschädigte TV ist so wie er jetzt ist, an sich auch nicht mehr verkäuflich. Die Verschlechterung des Gutes also erheblichst ,fast wie ein Totalschaden (......auch wen man damit noch Fernsehen kann) Es ist also durchaus ev. auch mit Gegenwind zu rechnen, sobald der Verkäufer den TV körperlich in Augenschein nehmen konnte. Je kleiner der Versender, je wahrscheinlicher dass sich auch mal einer bei an sich eindeutiger Sachlage und hohem Schadenswert wehrt. Amazon schluckt sowas vlt. auch mal weg ...doch so macher hat durch solche Aktionen auch schon im Nachgang seinen Account eingebüst und bekommt unter seinem Namen auch so schnell keinen neuen. Es gibt in diesem Waren-Umfeld kein Recht darauf Kunde zu sein ....... mfg pspierre (selbständig in Handel und Handwerk) [Beitrag von pspierre am 05. Jul 2020, 21:00 bearbeitet] |
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leo_62
Inventar |
#3452 erstellt: 06. Jul 2020, 07:07 | |||||
Daraus schlussfolgere ich mal: Um jedweden Ärger zu vermeiden, muss man die Ware bei Anlieferung sofort auspacken, in Augenschein nehmen und auf Funktion überprüfen. Im Zweifelsfall dann die Annahme verweigern. Wie soll das bei einem TV funktionieren, wenn der Lieferant/Spediteur vor der Haustüre wartet?? |
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SeMeLi
Stammgast |
#3453 erstellt: 06. Jul 2020, 07:24 | |||||
Gar nicht, muss auch nicht. Auf jeden Fall sollten Fotos beim Auspacken gemacht werden. Zudem ist bei > 55 meist eine zweite Person anwesend, die im Fall der Fälle als Zeuge dienen kann. |
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ehl
Inventar |
#3454 erstellt: 06. Jul 2020, 07:33 | |||||
Gar nicht? Man sollte eher einen eigenen Thread daraus machen oder das in den passenden verschieben, das ist tv-Modell unspezifisch und füllt schon min. eine Seite. |
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SeMeLi
Stammgast |
#3455 erstellt: 06. Jul 2020, 07:54 | |||||
Ein extra Thread wäre ein Möglichkeit. Warum habe ich "Gar nicht" geschrieben? Kein Spediteur/Paketdienst (wenn er nicht der Lieferant selber ist), wird bei einem unversehrten Paket auf die Kontrolle des Inhaltes warten. Selbst wenn die Umverpackung beschädigt ist, gibt es meist nur annehmen oder verweigern. Selbst hier gibt es Fahrer, die bei einem beschädigten Paket dies nicht auf den Frachtbrief notieren wollen. |
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#-Gerald_Z-#
Stammgast |
#3456 erstellt: 06. Jul 2020, 07:57 | |||||
Sowie für unser Sony FHD Fernsehgerät wohl auch, gelle? |
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burkm
Inventar |
#3457 erstellt: 06. Jul 2020, 08:55 | |||||
Man sollte nur erkennbare äußere Beschädigungen der Verpackung protokollieren (lassen), damit der Verkäufer es eventuell leichter hat. Machen muss man das aber nicht, da gemäß den gesetzlichen Vorgaben hierzu kein Zwang und auch keine Einschränkung der eigenen Rechte bestehen. [Beitrag von burkm am 06. Jul 2020, 09:20 bearbeitet] |
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ssj3rd
Inventar |
#3458 erstellt: 06. Jul 2020, 09:09 | |||||
Vollkommen richtig, ich bin Stolz auf dich 👍 |
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#-Gerald_Z-#
Stammgast |
#3459 erstellt: 06. Jul 2020, 10:04 | |||||
Na dann, ab in Sony 55“ FHD Bereich. Einen CX wird doch nie unser Heim zieren, deswegen sollten wir hier nicht weiter unseren Senf breit tragen. Kleine Erinnerung, deiner Tonkenntnisse… gelle? |
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Tarabus
Stammgast |
#3460 erstellt: 06. Jul 2020, 10:08 | |||||
Gibt es eigentlich immer noch aufgehellte Kinobalken bei extern zugespieltem Dolby Vision Content? Habe erst gestern gelesen, das dies bei einem C) wohl im Mai 2020 immer noch der Fall ist. Ich hatte diese Probleme schon damals beim B7. |
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CrackXT
Ist häufiger hier |
#3461 erstellt: 06. Jul 2020, 11:04 | |||||
#3307 DVB-C Tuner CX: Alles IO, Probleme lagen/liegen am Signalbereitsteller PYUR (teilw. tritt das Problem nur immer genau ab 19:00 bis 20:00 auf)... mal sehen ob Sie dieses Problem in den Griff bekommen. MFG CrackX |
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fizzle12
Ist häufiger hier |
#3462 erstellt: 06. Jul 2020, 12:00 | |||||
Hat jemand versucht den TV durch ein Podest etwas höher zu stellen? Gibts dafür auch vorgefertigte Lösungen? |
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ssj3rd
Inventar |
#3463 erstellt: 06. Jul 2020, 12:00 | |||||
Bin schon am überlegen, ob es nun ein GX wird. Beim Ton habe ich mich bereits entschieden, der Denon 4700 wird es werden. Danke für deine Entscheidungshilfen über die letzten Wochen, bist ein echter Schatz. Ps: Falls du mal wieder Hilfe vom Tonexperten brauchst, sag einfach Bescheid, ich helfe immer gerne 🙏 [Beitrag von ssj3rd am 06. Jul 2020, 12:04 bearbeitet] |
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