Cinchkabel instandsetzen

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Musikwilli
Hat sich gelöscht
#1 erstellt: 15. Feb 2008, 22:23
habe mir ein stereo cinchkabel gekauft. macht einen hochwertigen eindruck, nur leider ist ein kanal defekt. Habe alles mal durchgemessen mit multimeter. der linke kanal(weiss) läuft einwandfrei, beim rechten kanal, (rot) schließen sich die leitungen kurz, alle sind mit allen verbunden. habe die stecker schonmal aufgeschraubt, mir fällt da nichts verdächtiges auf. ist aber mies gelötet.
Wie repariere ich das kabel am besten? Stecker abschneiden und neu auflöten? Oder kann das Kabel auch in der Mitte gebrochen sein und daher der Kurzschluß?
Zurückschicken werde ich das Kabel nicht, da der Versand genauso hoch war wie der Warenwert.
Danke für euro Hilfe
dernikolaus
Inventar
#2 erstellt: 15. Feb 2008, 22:25
Bei einem notwendigen Rückversand aufgrund eines Defektes muss normalerweise der Verkäufer haften bzw für die Kosten aufkommen, sofern eine Garantie gegeben wurde.
Anders sieht es bei einem Rückversand bei Nichtgefallen aus: Hier ist der Käufer zur Begleichung der Kosten verantwortlich.

MfG Sven
Musikwilli
Hat sich gelöscht
#3 erstellt: 15. Feb 2008, 22:57
hallo. danke für die schnelle antwort.
in den agb steht, das der verkäufer erst ab 40 euro warenwert die versandkosten übernimmt. oder gilt das nur bei nichtgefallen? Das Kabel ist natürlich Neuware mit 24 mon. Garantie.


[Beitrag von Musikwilli am 15. Feb 2008, 22:57 bearbeitet]
dernikolaus
Inventar
#4 erstellt: 16. Feb 2008, 14:42
Ich würde hier im Einzelfall einfach nachfragen.
Natürlich kann es sein, dass sich der Verkäufer durch die von dir zitierten AGB rechtlich abgesichert hat und du somit die Kosten doch selbst übernehmen musst.

MfG Sven
kon1
Stammgast
#5 erstellt: 16. Feb 2008, 15:01
Moment, wenn das Kabel defekt ist geht es hier nicht mehr um zurücksenden wegen Nichtgefallen und auch nicht um Garantie. Ich würd mal Kontakt mit dem Verkäufer aufnehmen, wenn er defektes Zeug verkauft musst du keine Versandkosten bezahlen.
Musikwilli
Hat sich gelöscht
#6 erstellt: 16. Feb 2008, 19:25
danke für eure antworten. habe dem händler gestern mal geschrieben. am wochenende tut sich da wohl nichts mehr. mal sehen was er sagt.
WinfriedB
Inventar
#7 erstellt: 16. Feb 2008, 19:29

dernikolaus schrieb:
Natürlich kann es sein, dass sich der Verkäufer durch die von dir zitierten AGB rechtlich abgesichert hat und du somit die Kosten doch selbst übernehmen musst.

MfG Sven


Bei einem Fehler innerhalb der Garantiezeit muß IMMER der Händler für die VOLLEN Kosten inkl. Rücksendekosten aufkommen. Er kann es zwar in seinen AGB so schreiben, maßgebend sind aber die gesetzl. Vorschriften bzw. deren gerichtliche Auslegung. Hier ist Par. 439 BGB einschlägig:

"(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen."

Es gibt auch immer noch ebay-Händler, die das Rückgaberecht ausschließen, weil es bei Auktionen gesetzl. ausgeschlossen sei - bei ebay-Verkäufen handelt es sich aber NICHT um Auktionen, sondern um Verkäufe zum Höchstpreis.
Wolfgang_K.
Inventar
#8 erstellt: 16. Feb 2008, 19:46
Hatte mal früher bei meinen WBT-Päärchen auch Probleme der beschriebenen Art. Dabei war ich sogar noch Schuld, habe die Anschlüsse dummerweise in meiner Bandmaschine gehabt, da liessen sich die Stecker in die schmalen Buchsenabstände der B77 nur mühsam reinstecken. Und irgendwie nahmen die Stecker dann Schaden.

Brachte dann die Dinger zu meinem Händler (lange nach der Garantiezeit) und der hat mir die Chinch-Stecker kostenlos in der Werkstatt instand gesetzt.
Gute Händler die Wert auf Kundenbindung pflegen werden da in der Regel keine Schwierigkeiten machen.

Ich hab mir auch gedacht - bei solchen wertigen Kabeln dürfte eigentlich am Stecker nichts sein.
Musikwilli
Hat sich gelöscht
#9 erstellt: 16. Feb 2008, 20:39
das mit dem BGB ist gut. das schick ich dem händler wenn er ärger macht. freu mich schon auf ein neues kabel, oder geld zurück. darf man sich das aussuchen?
jomei
Ist häufiger hier
#10 erstellt: 16. Feb 2008, 22:59
Moin,

Streng nach BGB nicht, der Hersteller/Anbieter hat 2 mal die Möglichkeit nachzubessern, erst wenn die 2. Mängelbeseitung nicht hilft, kann man den Kauf rückabwicklen, vulgo Geld zurück.

Wenn er vorher auf Kulanz Geld zurückgibt, kann, muß er dies aber nicht.

Grüße
Musikwilli
Hat sich gelöscht
#11 erstellt: 18. Feb 2008, 17:30
danke für eure hilfe. hat sich alles geklärt. ein neues kabel ist unterwegs, das alte schicke ich gegen kostenersatz zurück.
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