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Subwoofer Versandschaden :-/+A -A |
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Autor |
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escort_fahrer32
Inventar |
#1 erstellt: 29. Dez 2011, 17:09 | |
Servus, Hab bei Ebay einen Woofer verkauft Hab ihn per DHL zum Käufer geschickt,nun hat er den Woofer bekommen und ist verärgert da der Woofer nun anscheinend defekt ist
Bei mir ging er noch einwandfrei,kurz bevor ich verschickte noch getestet!! Was soll ich machen? Den Schaden bei DHL melden!? Sollte das die Versicherung übernehmen!? |
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Bass-Frek
Stammgast |
#2 erstellt: 29. Dez 2011, 17:14 | |
Schau mal in der SuFu. Das wird wohl widr darauslaufen das unzureichend Verpackt war, somit wird nichts übernommen.... Aber der Käufer sols mal Melden, und dann wirds DHL Anschauen usw. Grüsse Dominik |
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Böötman
Inventar |
#3 erstellt: 29. Dez 2011, 17:19 | |
Jupp, wird auf unzureichende Verpackung hinauslaufen. Musste Ich schon mehrfach erfahren, bin aber seither geheilt. Die DHL Vorschriften sagen aus das das Paket und desen Inhalt einen sturz im freien Fall von 1m oder 1,20 m schadfrei überstehen muss um als ausreichend verpackt zu gelten wobei die aufschlaglaage auch egal sein muss. |
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Mr.Subsonic
Stammgast |
#4 erstellt: 29. Dez 2011, 17:51 | |
Zumal dass absoluter Mist ist was dhl sich da denkt. Lass mal nen 20kg woofer aus 1m fallen. Egal ob gut oder schlecht verpackt kann man davon ausgehen das ein Schaden entsteht.... ausserdem wird einem schlecht wenn man sieht wie der Zusteller manche Sachen rumwirft...... hab schon paar Sachen Schrott geliefert bekommen. 1mal sogar total durchnässt, das Gerät war wie vorraus zusehn defekt. Seit dem versende ich nurnoch mit Hermes oder dpd. Oder eben Selbstabholung. Ich würde es dhl melden aber viel Hoffnung würde ich mir nicht machen..... |
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janwoecht
Hat sich gelöscht |
#5 erstellt: 29. Dez 2011, 20:30 | |
Leider: Passiert! habe allerdings in der Schadensabwicklung mit DHL die besten Erfahrungen. Bisher habe ich alle ersetzt bekommen, und meist noch Gutscheine. Ich verpacke allerdings auch Bombensicher, das besteht jede DHL prüfung |
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SoundSalieri
Stammgast |
#6 erstellt: 29. Dez 2011, 20:54 | |
Die Schickschuld ist ein Rechtsbegriff aus dem Schuldrecht, (§§ 241 ff. BGB). Sie ist abzugrenzen von der sogenannten Holschuld, dem gesetzlichen Regelfall für Leistungen (vgl. § 269 Abs. 1 BGB), und der Bringschuld. Für die Schickschuld spezifisch ist, dass Leistungsort und Erfolgsort auseinanderfallen. Dabei bedient sich der Schuldner einer Transportperson (z. B. Post), um die Leistung zu bewirken. Beispiel: K kauft eine Sache von V in einer Online-Auktion. V verpackt die Sache und übergibt sie der Post (Leistungshandlung), welche dem K das Paket an seinem Wohnsitz übergibt (Eintritt des Leistungserfolgs). Übergang der Preisgefahr: Nach dem gesetzlichen Regelfall geht mit der Übergabe der Kaufsache an die Transportperson auch die sog. Preisgefahr über, vgl. § 447 Abs. 1 BGB. Geht die Sache unter, erhält der Käufer zwar nicht die Kaufsache, ist aber gleichwohl verpflichtet, den Kaufpreis zu zahlen. Von dieser Regelung wird zum Schutz des Verbrauchers eine Ausnahme gemacht, vgl. § 474 Abs. 2 BGB. Wenn Du kein Unternehmer bist, muss der andere für den Sub zahlen, da Du alles nötige deinerseits getan hat, um die Ware ordnungsgemäß an ihn zu senden. So gesehen nicht dein Problem, da er den Ausgleich von DHL über die Drittschadensliquidation verlangen kann.Unter Drittschadensliquidation versteht man die Lösung eines in mehreren Fallkonstellationen auftretenden juristischen Problems im Recht des Schadensersatzes im Zivilrecht: Ersatzanspruch und Schaden fallen im Dreipersonenverhältnis zum Schädiger zufällig personenverschieden auseinander. Ursache hierfür ist in der Regel ein Rechtsverhältnis zwischen dem Ersatzberechtigten und einem Dritten, durch das der Schaden auf den Dritten verlagert wird. Mit Hilfe des Rechtsinstituts der Drittschadensliquidation kann der Ersatzberechtigte den bei dem Dritten eingetretenen Schaden gegenüber dem Ersatzverpflichteten geltend machen. Der Dritte kann im Rahmen der zwischen ihm und dem Ersatzberechtigten bestehenden Rechtsbeziehung gemäß § 285 BGB die Abtretung dieses Ersatzanspruches an sich verlangen. Bedeutet in kurz, dass deine Schadensersatzansprüche automatisch an den Käufer abgetreten werden, da Du einen Anspruch gegen die DHL aber keinen Schaden hast und der Käufer einen Schaden aber keinen Anspruch gegen die DHL hat. [Beitrag von SoundSalieri am 29. Dez 2011, 20:55 bearbeitet] |
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kay1212
Inventar |
#7 erstellt: 30. Dez 2011, 09:26 | |
hab da ne idee , Woofer schön in Folie einwickeln und dann alles im großen Karton mit Bauschaum ausschäumen , ist wie nen "Sakofarg" fürn Subwoofer ..... |
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DigitalD
Stammgast |
#8 erstellt: 30. Dez 2011, 09:41 | |
Sowas hatte ich auch schon, nur umgekehrt. Den Schaden muß der Verkäufer melden, da dieser den Auftrag an die Lieferfirma erteilt hat, damit hat der Empfänger nichts zu tun! Bei uns war es so das es geheißen hat das ich beim Empfang des Paket es kontrollieren hätte müssen und dann einen Schein vom Fahrer bekommen hätte, dann hätte man was machen können, so nicht. 1) haben die Fahrer nie so lange Zeit das sie warten das du es auspackst, die sind meistens weg bevor du die Tür öffnest und 2) hat es mein Portier entgegengenommen da ich nicht zuhause war, also was sollten wir da tun Es ist einfach eine Frechheit wie die Paketdienste sich immer herraus reden! |
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escort_fahrer32
Inventar |
#9 erstellt: 30. Dez 2011, 16:39 | |
Werde es wohl nicht melden... bei einem "Wert" von 7,50EUR lohnt sich das denke ich doch nicht-.- Zum Dank haben die bei DHL wohl jetzt auch noch ein anderes Packet von mir verschlamt |
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Smartjaner
Inventar |
#10 erstellt: 30. Dez 2011, 16:52 | |
Hy ich hab mit dhl echt keine probleme. versandschaden wurden immer übernommen. hab auch mit hermes und dpd verschickt, auch keine probleme bei einem versandschaden.verschollene pakete hatte ich noch keins gehabt |
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escort_fahrer32
Inventar |
#11 erstellt: 30. Dez 2011, 16:56 | |
Das Verschlampte Packet ist zum Glück wieder aufgetaucht und der Käufer hat es bekommmen *Puh* Hatte bisher auch keine Probleme und ich verschicke oft! |
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