Plattenspieler anschließen - viel zu leise!

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julie-
Neuling
#1 erstellt: 11. Mrz 2015, 14:45
Hallo,

die Suchfunktion war leider nicht sehr ergiebig, daher frage ich euch nochmal. Entschuldigt bitte, falls ich einen passenden, schon existierenden Beitrag übersehen habe...

Ich habe eine Sony-Kompaktstereoanlage mit Plattenspieler, Tuner und Doppelkassettendeck, ca. 25 Jahre alt. Nun ist nach jahrelangem Betrieb natürlich ausgerechnet der Plattenspieler kaputt gegangen. Wegen finanziellen Mangels habe ich mir "nur" einen neuen Plattenspieler gekauft: Dual CS 412.
Ich wollte diesen über den AUX-Eingang der Anlage anschließen und dann eben so meine Platten hören. So weit, so gut. Dachte ich zumindest... Denn anscheinend ist der in der Anlage eingebaute Verstärker nicht stark genug oder was auch immer, auf jeden Fall muss ich die Lautstärke voll aufdrehen, um ganz leise Musik zu hören...

Hat jemand eine Idee, woran genau das liegt, und kann mir helfen, das Problem kostengünstig zu lösen? Muss ich mir doch noch einen zusätzlichen Vorverstärker kaufen, den ich dann auf den Turm draufstelle? (Weg kann die Anlage nicht, weil ich das Kassettendeck brauche...)

Ich danke euch schon mal im Voraus für die Hilfe!
b_orla
Stammgast
#2 erstellt: 11. Mrz 2015, 14:50
Kann an AUX nicht gehen. Hat Magnet-Tonabnehmer DMS 251 S.
Dieser braucht einen Vorverstärker. Entweder hat die Anlage einen Phono Eingang oder du brauchst einen externen Entzerrer-Vorverstärker, nicht zu verwechseln mit Vorverstärker.


[Beitrag von b_orla am 11. Mrz 2015, 14:57 bearbeitet]
Cogan_bc
Inventar
#3 erstellt: 11. Mrz 2015, 15:20
julie-
Neuling
#4 erstellt: 11. Mrz 2015, 15:30
Super, vielen Dank euch! Das ist ja doch günstiger als erwartet.
Soundy73
Inventar
#5 erstellt: 11. Mrz 2015, 15:31
gefällt mir @Cogan bc

Kuckst Du auch...
not0815
Inventar
#6 erstellt: 12. Mrz 2015, 07:55
Hi Julie,

es müsste auch (fast) kostenlos gehen..

Die "alte" mit einem Plattenspieler ausgestattete Kompktanlage muss einen Entzerrervorverstärker eingebaut haben. Diesen kann man nutzen. Einfach die NF-Zuleitung (Ton-Zuleitung) des alten Plattenspieler von diesem trennen, nach außen legen und Cinchkupplungen anlöten. Dort dann den neuen Plattenspieler anschließen.

Gruß
Soundy73
Inventar
#7 erstellt: 12. Mrz 2015, 09:28
Ja nee, ist klar.
Das bedarf aber eines Öffnens des für Netzbetrieb vorgesehenen Gerätes, welches ausschließlich Elektrofachkräften oder elektrisch unterwiesenen Personen, gemäß DGUV3 erlaubt ist.
not0815
Inventar
#8 erstellt: 12. Mrz 2015, 14:20
Mit Anwendung und Auslegeung juristischer Vorschriften ist wie mit Arbeiten an elektrischen Geräten und Anlagen: Sie sollten nur von "Fachkräften" vorgenommen werden. DGUV Vorschriften sind hier wohl nicht einschlägig, es sei denn, der TE sei Unternehmer i.S.d. DGUV und seine Kompaktanlage Teil seiner oder Teil in seiner Betriebsstätte. Fener wäre unter der Prämisse des Vorredeners ein Großteil nicht nur des HF illegal, was jedoch weder dem Anwendungsbereich noch dem Sinn und Zweck der genannten Vorschriften entspräche. Aber ich stimme durchaus zu, dass man die Finger davon lassen sollte, wenn man nicht weis an welcher Seite des Lötkolben man anfassen muss.
Soundy73
Inventar
#9 erstellt: 12. Mrz 2015, 14:33
Neu: Die DGUV sind auch vom Verband der Sachversicherer als allgemeingeltend angenommen worden und somit auch für den schnöden, privat praktizierenden Bastler gültig.

Alles ist immer nur im Schadensfall ein Problem, aber mit für (uns) Praktiker schnell und plausibel klingenden Eingriffen gibt es dieses eben auch immer, wenn man solche Tipps ohne Alters- und Kenntnisnachweis (Haftung!) empfiehlt.
not0815
Inventar
#10 erstellt: 12. Mrz 2015, 16:04
**** Off topic ****
Auch wenn private Versicherer die DGUV Regeln aus nachvollziehbaren Gründen gern als antizipierten Sachverständigengutachten bezeichnen wollen, bleiben es auf gesetzlichen Grundlagen basierenden Empfehlungen privater und z.T. öffentlich-rechtlicher Verbände und deren Geltung auf deren Anwendungsbereich begrenzt.

Allgemeine praktische Hinweise und/oder Meinungen eines einfachen Foren-Users stellen i.d.R. keine eine Haftung begründende Handlung dar, da sie stets als allgemein und unverbindlich zu betrachten sind und ein "Einstehenwollen" im rechtlichen Sinne i.d.R. wegen offensichtlicher Unverbindlichkeit und der Unentgeltlichkeit der Äußerungen auszuschließen ist. Im übrigen ist dies keine Rechtsberatung i.S.d. § 1 Abs. 1 RberG, sondern lediglich eine unverbindliche Meinung.
**** Off topic end ****
Soundy73
Inventar
#11 erstellt: 13. Mrz 2015, 08:55
Danke für die Aufklärung an not0815. Du scheinst Dich ja rechtlich hervorglänzend auszukennen - und uns Elektrokomikern macht man (jährl. Schulungen) immer vor, wir wären schon potentielle Rufmörder, wenn wir nur den Schnabel öffnen.

Im Geltungsbereich der DGUV 3 wird nicht zwischen gewerblich und privat unterschieden.

Aber genug vom rechtlichen Klimmbimm:

  1. Vor dem Öffnen des Gerätes, den Netzstecker sicher aus der Steckdose entfernen und auch dort belassen!
  2. Bestenfalls beim Auseinanderbau Fotos anfertigen, vom Zwischenstand der Bauarbeiten. Auch festhalten, welche Schraubenlänge wo drin war.
  3. Schrauben, die herausgedreht werden müssen, gehören in ein kleines Behältnis am Arbeitstisch, welcher natürlich vorher aufggeräumt sein sollte.
  4. Es ist hilfreich, vor Beginn der Arbeit, das erforderliche Material vorrätig zu haben. Sonst lernen in der Zeit zwischen Sektion des Gerätes und Zusammenbau meist einige Einzelteile das Laufen (Erfahrung).
  5. Bei Geräten, die mit Schutzkontakt an die Steckdose angeschlossen werden, nach erfolgtem Zusammenbau, immer die Durchgängigkeit des Schutzkontakts zu leitenden Gehäuseteilen, zumindest mit dem Multimeter prüfen!
  6. Nach erfolgtem Zusammenbau, darf da kein Finger mehr irgendwelche mit dem Netzteil des Gerätes auch nur irgendwie zusammenhängende Teile erreichen können.
  7. Im auseinandergebauten Zustand bleibt der Netzstecker immer aus der Steckdose gezogen!
  8. Und: Der Probelauf findet immer in Anwesenheit des Experimentators statt. Der Raum wird nicht verlassen, ohne dass nach der Wiederinbetriebnahme wieder ausgeschaltet wurde.


Bei Beherzigung dieser Regeln sollte bei Bastelarbeiten kaum schwerer Schaden entstehen können.

Zurück zum Thema:
Der defekte Plattenspieler kann natürlich, wenn vermutlich unreparabel, auch durch z.B. eine Abdeckplatte aus Sperrholz ersetzt werden. Die den Plattenspieler mit Spannung versorgenden Anschlüsse müssen dann aber vollständig aus dem gehäuse entfernt werden

Die abgeschirmten Leitungen des Plattenspielers gehen zum Phono-Eingang der Anlage. Bei Lötkenntnis kann man nun diese Anschlüsse auch aus dem Gehäuse herauslegen, um z.B. an möglicher Stelle Cinch-Buchsen einzubauen.

Das ist - langer Rede kurzer Sinn - das, was not0815 oben meinte. Erspart den extra Vorverstärker und kostet nur ein wenig Arbeit und zwei Cinch-Buchsen
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