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Arcam-AVR mit Dirac Live: AVR390, AVR550, AVR850 und AV860+A -A |
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Autor |
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matzekahl
Inventar |
08:09
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#2451
erstellt: 06. Okt 2016, |||
Versuchs vorher mit der genannten Steckdose. So würde ich vorgehen...
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Filou6901
Inventar |
08:19
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#2452
erstellt: 06. Okt 2016, |||
Diese könnte auch funktionieren , im Allgemeinen ist ELV schon ganz gut : ![]() |
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speiche
Inventar |
10:13
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#2453
erstellt: 06. Okt 2016, |||
![]() Dieser hat mein "Einschaltsicherungsfliegtrausproblem" ![]() |
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KKK101
Inventar |
16:08
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#2454
erstellt: 06. Okt 2016, |||
war ja klar , haben bei uns in der garage die 16ampere C Sicherung eingebaut , haben auf Power gedrückt und es hat hinten kurz geblitzt und dann ging das Gerät auch wieder in den Standby modus. Wenn ich dann auf Menü gedrückt habe , ging die Leuchte auf Grün , 2 Sekunden später ging der AVR wieder auf Standby. Somit muss irgendwo im Gerät ein kurzschluss drinne sein , dass die Sicherung geflogen ist im Gerät. Mann mann mann Achja und das hat der Verkäufer geschrieben: Das Gerät ist nur 3 Monate alt und hat noch fast 5 Jahre Garantie. Dies ist der erste Punkt. Darüber hinaus habe ich das Gerät sowohl optisch als auch technisch in einem einwandfreien Zustand abgeschickt und das Gerät war vollkommen funktionstüchtig. Ich hab das Gerät sogar mit einem versicherten Versand versendet, weil es ja doch eine sehr hohe Summe ist und mit der Versicherung im Rücken fühl ich mich wohler. Nach Vorschrift MÜSSEN SIE VOR DER UNTERSCHRIFT BEI ZUSTELLUNG das Gerät überprüfen und optisch auf Mängel sowie auf die technische Funktion überprüfen. Somit wären Transportschäden abgedeckt und alles wäre kein Thema. Sie haben unterschriften und erst danach die Funktion überprüft, somit ist jedoch die Versicherung nicht mehr gültig und die Last liegt nun bei Ihnen. Ich hab mich bei der Post erkundigt und wenn ein Transportschaden entstanden ist, dann muss bei Zustellung gemeinsam mit dem Lieferanten ein Transportschadenprotokoll ausgefüllt werden. Ist dieses nicht vorhanden so ist die Versicherung nicht mehr aufrecht. Alle weiteren Unkosten liegen jetzt nicht bei mir. Das Gerät gehört mit Unterschrift der Zustellung Ihnen und Sie haben bei Zustellung die Kontrolle selbst verabsäumt. Darüber hinaus möchte ich Sie hinweisen, dass leere Drohungen mit Anwälten überhaupt nicht Angebracht sind!” |
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Filou6901
Inventar |
16:16
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#2455
erstellt: 06. Okt 2016, |||
Hast du GP Acoustics mal angerufen ? Denen würde ich auf jeden Fall mal Bescheid geben ! |
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KKK101
Inventar |
16:21
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#2456
erstellt: 06. Okt 2016, |||
GP Acoustic nimmt nur Garantiefälle an die von Deutschen Händler gekauft wurden... MANN MANN MANN MANN MANN .... hier das Video wie sich der AVR verhält ![]() |
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Memphis
Inventar |
17:10
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#2457
erstellt: 06. Okt 2016, |||
Ein Transportschaden muss ja nicht gleich erkannt werden, wenn der Karton nicht zerdrückt ist. Auch wenn Überweisung gewählt wurde: Ein Kaufvertrag kommt zu Stande, in dem das Gerät angeboten wurde und das Angebot angenommen wurde. Anschließend wird das abgerät übergeben und angenommen. Nun ist es aber als heil beschrieben worden, was es bei Übergabe aber nicht war, somit stimmt der Zustand nicht mit dem Angebot überein. Ich würde trotzdem einmal bei eBay fragen. Denn die Mail von dem Typen leist sich eher so, als wäre er froh, dass du das Paket angenommen hast und es nichtmehr ssein Problem ist. Finde ich persönlich. Liest sich irgendwie so. |
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Memphis
Inventar |
17:16
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#2458
erstellt: 06. Okt 2016, |||
Ich habe etwas gefunden, was das beschreibt, was ich meine. "Ein privater Verkäufer kann die Gewährleistung für die Ware grundsätzlich völlig ausschließen. Hierzu ist jedoch ein entsprechender Hinweis auf der Artikelseite erforderlich. Ein Gewährleistungsausschluss ist allerdings unwirksam, wenn der Verkäufer einen Mangel verschweigt oder bewusst falsche Angaben macht. Selbst wenn ein privater Verkäufer die Gewährleistung ausgeschlossen hat, haftet er für die von ihm zugesicherten Eigenschaften der Sache (BGH, VIII ZR 96/12, vom 19.12.2012)" Quelle: ![]() In der überprüfen eines Gerätes, wenn der Karton heil ist, ist wenn überhaupt nur bei ner Spedizion möglich. [Beitrag von Memphis am 06. Okt 2016, 17:18 bearbeitet] |
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*Hwoarang*
Stammgast |
17:51
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#2459
erstellt: 06. Okt 2016, |||
Liest sich so, als wäre das Gerät defekt und entspricht nicht der Artikelbeschreibung des Verkäufers. In diesem Fall muss er haften und das Gerät zurücknehmen. Ein Transportschaden ist auszuschließen, da keine optischen Schäden an der Kartonage oder dem Gerät erkennbar waren. Leider sind solche "Streitereien" in der Regel sehr umständlich. Wenn der Verkäufer das Gerät bei Arcam registriert hat und seine Rechnung vorliegt ist es ein "Garantiefall" und du kannst dich an Arcam wenden. |
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KKK101
Inventar |
17:57
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#2460
erstellt: 06. Okt 2016, |||
Habe mit den Händler gesprochen , ich muss für den Hin und Rückversand aufkommen, ich habe den Verkäufer gebeten mir die 80 euro zu erstatten , ich gebs auf mich mit so einem Schwein noch herum zu quälen. Ich schicke das teil morgen los und dann hoffe ich dass ich bald ein laufendes Gerät wiederbekomme. Morgen wird auch der Sony VW 320 zur reparatur nach England abgeholt. Alles Geht weg hier .... Bin so genervt .... Hasse so welche Leute . Was der sich vorstellt. Als ob die Post an der Tür wartet bis ich das Paket ausgepackt habe und angeschloßen hab etc. Oh es geht , sie können gehen. Einfach unfassbar. Und ans Telefon geht der Typ auch nicht mehr. Bestimmt auch schon 20 euro jetzt verballert an telefonie nach österreich.... das War mir eine Lehre , nie wieder großgeräte aus Österreich kaufen. [Beitrag von KKK101 am 06. Okt 2016, 17:58 bearbeitet] |
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Filou6901
Inventar |
17:59
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#2461
erstellt: 06. Okt 2016, |||
Sei froh wenn du einigermaßen aus der Nummer wieder raußkommst !!! Frag mal bei Happy Cinema wegen einem Arcam ... |
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Dadof3
Moderator |
18:37
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#2462
erstellt: 06. Okt 2016, |||
Ich bin mir ehrlich gesagt nicht sicher, ob bei einem Privatverkauf von Österreich nach Deutschland österreichisches oder deutsches Recht zur Anwendung kommt. Bei einem Kauf vom Unternehmer gilt stets das Recht am Wohnsitz des Käufers. Wenn deutsches Recht gilt: Der Verkäufer schreibt in seinem Angebot:
Das ist eine Zusicherung, für die er gerade stehen muss. Der Ausschluss der Gewährleistung ändert daran nichts - siehe Wanderboot-Entscheidung des BGH. Die Einwendungen bezüglich einer Verpflichtung, die Ware vor der Empfangsquittung überprüfen zu müssen, sind aus mehreren Gründen lächerlich. Erst mal trifft eine solche Verpflichtung nur Kaufleute. Mit Verbrauchern müsste dies einzelvertraglich vereinbart werden. Über AGB lässt sich das nicht regeln. Hier gibt es keine solche Vereinbarung. Zweitens müsste der Verkäufer dann sicherstellen, dass der gewählte Versandunternehmer dies zulässt. Das ist faktisch unmöglich. Problematisch ist hingegen, dass die Beweislastumkehr aus § 476 BGB nur für Verbrauchsgüterkäufe gilt. Den Käufer trifft also die Beweislast, dass der Schaden im Moment der Übergabe des Pakets an den Versandunternehmer bereits bestand. Für einen danach eintretenden Schaden (auch Transportschaden!) muss ein privater Verkäufer nicht haften! Dieser Beweis würde dir vor Gericht vermutlich schwer fallen, es sei denn, du hast unabhängige Zeugen, der Annahme, Auspacken und sofortiges Anschließen mit dem Fehler bestätigen kann oder einen Gutachter. |
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Memphis
Inventar |
19:10
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#2463
erstellt: 06. Okt 2016, |||
Der Verkäufer muss sich an geltendes Recht des Landes halten, in welchem er verkauft. |
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Dadof3
Moderator |
19:57
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#2464
erstellt: 06. Okt 2016, |||
Sicher, das muss jeder, aber dennoch kann man gewerbliche Verkäufer am Erfüllungsort nach lokalem Recht verklagen. |
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KKK101
Inventar |
21:19
![]() |
#2465
erstellt: 06. Okt 2016, |||
ich habe ihn nochmal ne mail gesendet , er soll mir die 92 euro hin und rücksendekosten erstatten , wow er hat sich zurückgemeldet , er macht es. wenigstens etwas. |
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Memphis
Inventar |
05:12
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#2466
erstellt: 07. Okt 2016, |||
Das freut mich. Wenigstens nimmt es dann ein gutes Ende. Musstest Du die Garantie nun extra auf dich übertragen lassen? Bei GP stand ja im Dokument, dass man das machen kann. Aber GP ist ja für Österreich nicht zuständig, wie Du schriebst. |
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KKK101
Inventar |
06:10
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#2467
erstellt: 07. Okt 2016, |||
nee das geht ja nicht , leider... gerät ist raus shit , habe gedacht das paket wiegt über 20 kg. mit karton öhhh unter 20 kg. auf der postwaage... hätte ich 12 euro sparen können .... naja |
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max25game
Stammgast |
07:20
![]() |
#2468
erstellt: 07. Okt 2016, |||
Hi, @KKK101 hast zwar schon ne PN mit dem Link zu meinem 550 bei ![]() Noch zur Info: Ich komme aus Österreich, Gerät gekauft bei einem deutschen Händler (Happy Cinema). Garantie über GP-Acoustics. Garantie übertragbar, die Übertragung kostet 20€ (die liegen bei), dazu muss nur mit der "Garantienummer" der Hersteller-Garantie-Urkunde (die 5 Jahre Garantie abdeckt, die nach dem Kauf angefordert werden musste), die "Anforderungskarte für die Herstellergarantie" angefordert werden. Diese Anforderungskarte ist dann auszufüllen und an GP zurückzusenden. VG Markus |
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BennyTurbo
Inventar |
07:30
![]() |
#2469
erstellt: 07. Okt 2016, |||
Hi Markus, rein aus Interesse, was ist es für eine Vorstufe geworden? Viele Grüße |
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matzekahl
Inventar |
07:39
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#2470
erstellt: 07. Okt 2016, |||
@Max25game, Darf man mal fragen welche Vorstufe den 550er ersetzt hat? Denn 3 Monate Betrieb suggerieren eine Unzufriedenheit mit dem Gerät...? |
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max25game
Stammgast |
09:00
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#2471
erstellt: 07. Okt 2016, |||
@benny Yamaha CX-A5100 @matzekahl ich hab den Arcam wegen DIRAC und Atmos gekauft, das sollte mein miniDSP mit DIRAC ersetzen. Da das aber nicht so geklappt hat, da der Regelbereich für meine Anwendung (ich entzerre ein SBA mit 8x18") im Arcam zu klein ist, bringt mir die Kiste nix. Außerdem ist das Cinch-XLR Gemische (ich habe XLR-Endstufen) nicht so das Wahre bei mir, hatte immer Probleme mit Masseschleifen, die ich nie ganz weg brachte. 3 Monate war er auch nicht wirklich in Betrieb, da ich in der Zeit auf Atmos aufgerüstet habe, Boxen/Endstufen gebaut habe und mehr Zeit mit messen wie Filme gucken verbracht habe. |
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ingo74
Inventar |
09:18
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#2472
erstellt: 07. Okt 2016, |||
Bei einer Summe >2000€..? Sorry, aber das ist extrem leichtsinnig..! Aber zum Glück hast du hiermit:
wiederum extrem viel Glück gehabt. Ich drück dir die Daumen, dass alles gut wird... |
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Object_TiHa
Ist häufiger hier |
09:31
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#2473
erstellt: 07. Okt 2016, |||
@Dadof kleiner Exkurs zum internationalen Privatrecht (im ganz Groben): Nach Rom I VO (da UN-Kaufrecht wegen privatem Gebrauch ausgeschlossen) gilt bei Verträgen ohne Rechtswahl: Unternehmer-Verbraucher: Art 7 Rom I VO - Recht des Mitgliedstaats in welchem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt (Lebensmittelpunkt) hat. Privat-Privat: Art. 4 I a) Rom I VO - Recht des Mitgliedstaats in welchem der Verkäufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt (Lebensmittelpunkt) hat. Bei beidem sind aber eventuell besondere Umstände zu berücksichtigen. Grundsätzlich wäre im oben genannten Fall (auf den ersten Blick ohne Kenntnis aller Einzelheiten) vermutlich wohl österreichisches Recht anwendbar und müsste geprüft werden ob die von dir genannten Regelungen auch derart in Österreich existieren. Darüber hinaus bezüglich eventueller Klage (wieder nur ganz im Groben): Brüssel Ia VO bei fehlender Gerichtsstandsvereinbarung: Unternehmer - Verbraucher: Art 18 wahlweise Wohnsitz des Verkäufers oder des Verbrauchers Privat-Privat - Art. 4 Wohnsitz des Beklagten oder besonderer Gerichtsstand Art 7 1. a) am Leistungsort Allen Angaben hier fehlt die nötige tiefe und kann deswegen in keinster Weise als Rechtsberatung in irgendeiner Form gesehen werden. LG [Beitrag von Object_TiHa am 07. Okt 2016, 09:39 bearbeitet] |
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ingo74
Inventar |
09:37
![]() |
#2474
erstellt: 07. Okt 2016, |||
Ist alles völlig wurscht, wenn man es eh nicht durchsetzen kann... |
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Memphis
Inventar |
10:50
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#2475
erstellt: 07. Okt 2016, |||
Wieso nicht durchsetzen können? Es geht hier alleine um das wollen. Denn auch wenn er die Gewährleistung ausschließt: Wenn das Paket heil ankam, kann es eigentlich nur vorher defekt gewesen sein, wodurch die Artikelbeschreibung falsch ist. Meistens findet man aber eine Lösung, die weniger Aufwand bedeutet und evtl. mit weniger Kosten verbunden ist. Gut für den Kläger, schlecht, wenn der Verkäufer so etwas absichtlich gemacht hat, da solche Typen dann mal wieder nichts zu befürchten haben. Denn wer klagt schon, wenn das mit hohen Kosten verbunden ist, wenn man für 100€ die Sache aus der Welt schaffen könnte? Ist halt nicht so einfach. |
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Dadof3
Moderator |
12:37
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#2476
erstellt: 07. Okt 2016, |||
Danke, Object-TiHa! Das hatte ich mir fast gedacht. |
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ingo74
Inventar |
12:39
![]() |
#2477
erstellt: 07. Okt 2016, |||
Mir geht es eher ums können - was machst du bei Aussage gegen Aussage und wer zahlt das ganze..? Ich kann nicht verstehen, wie man solche Summen bezahlt ohne das man irgendeine Absicherung hat, gerade wenn schon Paypal angeboten wird.... |
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KKK101
Inventar |
13:09
![]() |
#2478
erstellt: 07. Okt 2016, |||
paypal habe ich nicht und ich werde auch paypal nicht mehr betretten , Geld einbehaltung . Nicht zurückerstattung obwohl ich einen Artikel nie bekam .... schon mehrmals diese 2 Sachen gehabt und es hat mir irgendwann gereicht. |
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Memphis
Inventar |
13:25
![]() |
#2479
erstellt: 07. Okt 2016, |||
Aussage gegen Aussage: Der Käufer kann leicht beweisen, dass das Gerät nicht funktioniert, der Karton heil ist und in der Artikelbeschreibung steht, dass das Gerät funktionieren soll. Das es aber ja nicht so weit kommt, ist das ja nicht so wichtig. PayPal: PayPal bietet KEINE Sicherheit. Klar, man kann einen Fall aufmachen, das wird dann von PayPal geprüft. Es untersteht alleine PayPal, zu entscheiden, ob Du das Geld bekommst oder nicht. Es gibt keinen Schutz per AGB perse, sondern ist alles im Einzelfall durch PayPal zu prüfen und entscheiden. Wenn die der Meinung sind, dass das Gerät ja angekommen und heil ist, können die entscheiden, dass der Fall geschlossen wird und Du bekommst kein Geld. PayPal bietet eine einfach Möglichkeit der Bezahlung, jedoch hast Du keinerlei Rechte, sondern bist der Entscheidung von PayPal ausgeliefert, egal wer eigentlich Recht hat. EDIT: ![]() [...] 4.2. Der gelieferte Artikel weicht erheblich von der Artikelbeschreibung des Verkäufers ab. [...] PayPal entscheidet von Fall zu Fall anhand einzureichender Nachweise, ob der Artikel tatsächlich erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht. [...] 4.5. Die Entscheidung über den Antrag auf PayPal-Käuferschutz ist endgültig. Der Rechtsweg gegenüber PayPal wegen dieser Entscheidung ist ausgeschlossen; neben den Regelungen der PayPal-Käuferschutzrichtlinie stehen Ihnen jedoch Ihre gesetzlichen Rechte gegen PayPal als Abtretungsempfänger uneingeschränkt zu. Das weiß nur kaum jemand und wähnt sich in Sicherheit. Wenn man mal genauer sucht, sieht man, welche Fehlentscheidungen PayPal so trifft, obwohl die Fälle teilweise eindeutig sind. Muss man sich darauf verlassen, ist PayPal genauso gut, wie eine Überweisung, nur dass man noch 1,9% und 0,35€ zahlen darf. Aber das stört ja die Leute nicht und so lange verdienen die sich dumm und dämlich, da die meisten denken, dass PayPal eine Art Treuhand ist. [Beitrag von Memphis am 07. Okt 2016, 13:31 bearbeitet] |
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matzekahl
Inventar |
14:07
![]() |
#2480
erstellt: 07. Okt 2016, |||
Leute, Könnten wir uns wieder etwas schönem zuwenden? Vielleicht den 550/850ern?... ![]() ![]() |
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Langerr1
Ist häufiger hier |
14:53
![]() |
#2481
erstellt: 07. Okt 2016, |||
Jap genau ![]() Hat jemand was neues zu dts❌gehört ❓ |
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ingo74
Inventar |
19:44
![]() |
#2482
erstellt: 07. Okt 2016, |||
Sorry - noch eine Anmerkung
1. Paypal bietet natürlich eine Absicherung (Teile der Bedingungen hast du zitiert), eine weitere wäre der Käuferschutz von Kreditkarten. Zahlung per Überweisung beinhaltet keinerlei Absicherung. 2. Vor Gericht muss der Käufer beweisen, dass das Gerät schon vor Versand defekt war, bei Paypal muss der Verkäufer beweisen, dass das Gerät nicht defekt war, wenn der Käufer darlegen/aufzeigen kann, dass das Gerät defekt ist, dh von der Artikelbeschreibung erheblich abweicht. 3. Für den Käufer ist Paypal kostenfrei. |
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Dadof3
Moderator |
23:24
![]() |
#2483
erstellt: 07. Okt 2016, |||
Welcher Käuferschutz von Kreditkarten? So etwas wird höchstens in Einzelfällen angeboten. Abgesehen davon, dass diese Zahlungsart bei ebay keine Rolle spielt.
Wieso das? Beide Seiten können ihren Standpunkt darlegen, und Paypal entscheidet dann - irgendwie, je nach Laune des Sachbearbeiters, und endgültig. Wem das nicht passt, der landet auch vor Gericht, oder schreibt die Kohle direkt ab. |
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ingo74
Inventar |
06:05
![]() |
#2484
erstellt: 08. Okt 2016, |||
Zu beiden Punkten solltest auch du dich voher informieren Dadorf, in meinem Post steht das Grundprinzip und Einzelfälle solltest du/man nicht verallgemeinern. Mehr schreibe ich hier nicht mehr... [Beitrag von ingo74 am 08. Okt 2016, 06:28 bearbeitet] |
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BlackBean
Ist häufiger hier |
06:40
![]() |
#2485
erstellt: 08. Okt 2016, |||
Männer, was hat das mit dem Thema AVR550 und 850 zu tun? ![]() |
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ingo74
Inventar |
07:07
![]() |
#2486
erstellt: 08. Okt 2016, |||
Dadof3
Moderator |
07:15
![]() |
#2487
erstellt: 08. Okt 2016, |||
Gut so, es ist wirklich offtopic. Kannst mir ja gerne mal per PN senden, wo du dich vorher informiert hast und solche Behauptungen aufgestellt werden. |
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KKK101
Inventar |
08:18
![]() |
#2488
erstellt: 08. Okt 2016, |||
der händler hat bereits bestätigt , dass es so nicht normal ist und wird aufjedenfall repariert. Ob nun in Österreich oder in England wird sich noch zeigen. |
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matzekahl
Inventar |
09:10
![]() |
#2489
erstellt: 08. Okt 2016, |||
Moin zusammen, gibt es jemanden von euch der sich ein AB Vergleich zwischen dem 550 und 850er unterzogen hat? Gibt es soundtechnisch unterschiede? |
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marco_008
Inventar |
11:26
![]() |
#2490
erstellt: 08. Okt 2016, |||
Mal was anderes 😊 Den AMAZON FIRE STICK direkt in den ARCAM,kann ich dann den USB nutzen um den Stick mit Strom zu versorgen,oder doch lieber mit Steckdose verbinden? Jemand das so in der Art am laufen? |
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std67
Inventar |
11:31
![]() |
#2491
erstellt: 08. Okt 2016, |||
Hi hab zwar keinen ARCAM, aber meine Sticks meckern am AVR und allen 3 TVs das sie zu wenig "Saft" bekommen Proiers aus, du wirst es merken obs geht oder nicht |
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KKK101
Inventar |
09:34
![]() |
#2492
erstellt: 11. Okt 2016, |||
so der arcam ist heute beim Händler in Österreich angekommen. mal schauen wies weiter geht. |
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Filou6901
Inventar |
08:26
![]() |
#2493
erstellt: 12. Okt 2016, |||
Kurze Frage : Meine Konfiguration sieht wie folgt aus : Sky Sat Receiver mit HDMI zum Arcam SAT , HDMI 1 out zum TV Ich möchte in Zukunft auf ARC verzichten ! Nun möchte ich den Arcam mit dem TV verbinden, mit einem digitalem Audio Cinchkabel . Gehe ich mit diesem Kabel nun auch in den Arcam Eingang digital Audio SAT ? Nun müsste ich doch eigentlich nur noch im AVR SAT Menü Audio digital eingeben, oder ? Sollte doch so alles funktionieren , bei SAT TV und Streaming (Netflix & Amazon) ? Oder gibt es hier eine andere Lösung , wie sehr ihr das ? |
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mcd001
Ist häufiger hier |
19:31
![]() |
#2494
erstellt: 12. Okt 2016, |||
Hallo Filou, So ganz verstehe ich noch nicht, was Du vorhast. Wenn Du über den Sky Receiver schaust, bekommt der Arcam den Ton ja über HDMI SÄT Eingang direkt vom Sky R. Ich vermute, dass Du den TV dann für Smart TV nutzt. Dann kannst Du das natürlich auch über ein digitales Kabel zum Arcam führen. Ich würde aber vermuten, dass Du einen anderen Eingang brauchst, weil bei SÄT ja im Arcam hinterlegt ist, dass er seinen Ton über HDMI SÄT vom Sky Receiver bekommt. Zwei tonquellen auf einem Eingang dürften nicht gehen. Was stört Dich denn an ARC? CU Micha [Beitrag von mcd001 am 12. Okt 2016, 19:34 bearbeitet] |
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Filou6901
Inventar |
20:42
![]() |
#2495
erstellt: 12. Okt 2016, |||
ARC ....... anderes Thema ! ![]() Was ich vor habe : Stream TV Ton über Cinch zum Carma OK , Eingang SAT würde 2 Tonquellen zugefügt bekommen . Müsste aber doch auch gehen, würde SAT TV den HDMI Ton zuschalten , Schalte ich auf Amazon Prime, gehe ich ins Arcam Menü schalte Ton/Audio von HDMI auf Digital ? Oder habe ich hier einen Denkfehler ? OK, Plan B wäre hier, gehe mit dem Cinch zum Beispiel in PVR bei Digital Audio !? Kann und werde das erst morgen testen können! |
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mcd001
Ist häufiger hier |
20:56
![]() |
#2496
erstellt: 12. Okt 2016, |||
Wenn man das im Menü umstellt, sollte es schon gehen. Ist aber halt sehr umständlich. Würde es halt einfach auf einen anderen Eingang legen. Dann ist das nur ein FB Taste. Ich habe mein Apple TV auch per HDMI am Arcam hängen und dann nochmal per Optischen Kabel an einem anderen Anschluss, wenn ich nur Ton haben will. |
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KKK101
Inventar |
06:55
![]() |
#2497
erstellt: 14. Okt 2016, |||
Der Arcam 550 wurde nun weiterversendet von Österreich nach England zur Reparatur. Finde den Umweg zwar etwas merkwürdig, aber naja... Hätte ich ja auch gleich nach England Senden können , anstatt erstmal nach Österreich , dann nach England von England wieder nach Österreich und von Österreich wieder nach Deutschland |
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Memphis
Inventar |
07:37
![]() |
#2498
erstellt: 14. Okt 2016, |||
Kannst ja mal nachfragen, ob der Rückweg direkt sein kann. Durch längere Versandwege wird er ja nicht unbedingt besser. |
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KKK101
Inventar |
09:58
![]() |
#2499
erstellt: 14. Okt 2016, |||
ahh ok , habe mit den Händler gesprochen , dass Gerät wird durch ein komplett neues ersetzt , was der Händler erstmal in betrieb nimmt und dann zu mir sendet. |
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ingo74
Inventar |
10:01
![]() |
#2500
erstellt: 14. Okt 2016, |||
Schwein gehabt, da relativiert sich dann auch der Stress und Aufwand ![]() |
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Memphis
Inventar |
10:21
![]() |
#2501
erstellt: 14. Okt 2016, |||
Hört sich toll an. Nur wozu soll der Händler es in Betrieb nehmen? Ich habe meines auch original Verpackt direkt übernommen. Naja, egal. Glückwunsch, dann wendet sich ja alles zum guten. |
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