HIFI-FORUM » Fernbedienungen, Zubehör, Kabel, HiFi-Möbel » Kontroverse Hifi-Themen » Analogspray | |
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Analogspray+A -A |
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Autor |
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blauescabrio
Stammgast |
#1 erstellt: 01. Feb 2014, 16:10 | ||
http://www.dienadel....+Datentraeger,i1.htm Alternativ dazu soll man auch den Morgenurin einer rothaarigen Jungfrau bei Neumond verwenden können. Aber bitte nur den Mittelstrahl, das gibt dann ein noch luftigeres Klangbild. |
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Giustolisi
Inventar |
#2 erstellt: 02. Feb 2014, 09:16 | ||
Da kann man ja gleich an Kobolde, Kabelklang, Elfen, Homöopathie, Esoterik, Geister und anderen Unsinn glauben. [Beitrag von Giustolisi am 02. Feb 2014, 09:17 bearbeitet] |
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ZeeeM
Inventar |
#3 erstellt: 02. Feb 2014, 10:54 | ||
Ich kenne Digitalpaste. Einmal in den CD-Player geschmiert und Ruhe ist. |
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-scope-
Hat sich gelöscht |
#4 erstellt: 02. Feb 2014, 12:20 | ||
Aus der Produktbeschreibung:
Kann ich nur bestätigen. Screenshot von meinem "Plus Piano" Beamer. Ohne Behandlung: und nochmal mit Behandlung: Funzt!!!! [Beitrag von -scope- am 02. Feb 2014, 12:23 bearbeitet] |
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ZeeeM
Inventar |
#5 erstellt: 02. Feb 2014, 12:35 | ||
Soundscape9255
Inventar |
#6 erstellt: 02. Feb 2014, 17:10 | ||
Jetzt fehlt nur noch "Perry Air"! |
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8erberg
Inventar |
#7 erstellt: 02. Feb 2014, 17:19 | ||
Hallo, und "durchkämmt die Wüste" Peter |
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blauescabrio
Stammgast |
#8 erstellt: 03. Feb 2014, 17:46 | ||
Alles sehr witzig aber mal wieder ernsthaft: könnte man den Verkäufer auch wegen Betrugs anzeigen? Sogar die ersten Kaffeefahrten-Veranstalter standen ja schon vor dem Kadi. Wie kann man denn behaupten, dass das Bild einer BluRay durch das Spray farbenfroher und detailreicher würde? |
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Giustolisi
Inventar |
#9 erstellt: 03. Feb 2014, 18:15 | ||
Das wird zumindest nicht einfach, denn Betrug erfordert Vorsatz. Wenn es keine nachweisbare Wirkung gibt, der Verkäufer aber an die Wirkung glaubt, ist es kein Betrug. Gelänge der Nachweis dass der Verkäufer um die Unwirksamkeit weis, diese Wirkung aber trotzdem anpreist, wäre eine Klage aussichtsreich. Ein solcher Nachweis wird wohl nicht gelingen. Deswegen gibt es Scharlatane, die den Leuten mit Analogsprays, Aktivatoren, Pendeln, Homöopathie, Wünschelruten, Bergkristallen und anderem esoterischen Unfug ungestraft das Geld aus der Tasche ziehen dürfen, ohne einen Wirkungsnachweis für ihre absurden Produkte und Leistungen erbringen zu müssen. Man kann in den meisten Fällen nicht einmal sein Geld von den Hochstaplern zurück klagen. |
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Soundscape9255
Inventar |
#10 erstellt: 03. Feb 2014, 18:19 | ||
Man könnte ihn mit dem ausbleiben der zugesicherten Eingenschaft konfrontieren und auf Nachbesserung bestehen. Diese wird natürlich ausbleiben und da wird es interessant, wenn der Verkäufer das Produkt weiterhin verkauft. |
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Giustolisi
Inventar |
#11 erstellt: 03. Feb 2014, 18:39 | ||
Ich würde es nur zu gerne sehen, wenn so ein Anbieter mal ordentlich auf die Schnauze fällt. Man könnte sein Geld zurück oder eben eine Nachbesserung fordern, denn es wird in der Artikelbeschreibung das angebliche Wirkprinzip beschrieben und es wird eine Wirkung zugesichert.
Wird darauf nicht eingegangen, könnte man tatsächlich einen Rechtsstreit beginnen und das Geld einklagen. Ich würde die Erfolgsaussichten als gut einschätzen. |
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Soundscape9255
Inventar |
#12 erstellt: 03. Feb 2014, 19:19 | ||
Nö, die dürften max. 50:50 stehen. |
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Giustolisi
Inventar |
#13 erstellt: 03. Feb 2014, 19:29 | ||
warum so pessimistisch? Es ist doch schon kein Problem, den Wirkmechanismus in der Theorie zu zerlegen. Für den Praxistest braucht man nur 2 gleiche Silberscheiben, Abspielgeräte und ein paar Probanden. |
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Soundscape9255
Inventar |
#14 erstellt: 03. Feb 2014, 19:33 | ||
Die Gegenseite wird versuchen den Test mitzugestalten und Juristen sind in der Regel meiste leider technisch völlig unbedarft. Hast du die Redtube-Abmahnwelle mitverfolgt? Das hat eindrucksvoll gezeigt, wie wenig man braucht... |
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Giustolisi
Inventar |
#15 erstellt: 03. Feb 2014, 19:58 | ||
Man kann einfach einen eigenen Test machen. Der muss nur anerkannt werden. Darin sehe ich kein Problem, wenn alle Einflüsse (bis auf das Mittel selbst) eliminiert werden. Man greift einfach auf den höchstmöglichen Standard zurück, welcher eine randomisierte Doppelblindstudie ist. Sollte es der Gegenseite gelingen einen Test durchzuführen, der die Wirksamkeit beweisen soll, enthält der mit Sicherheit Fehler, die man ankreiden kann. Man darf nur selbst keine Angriffsfläche bieten. Abgesehen davon wäre so ein Test sehr teuer und der Zeitaufwand stünde in keiner Relation zum Streitwert. Man müsste es wohl aus Prinzip machen, nicht um des Geldes willen. |
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hf500
Moderator |
#16 erstellt: 03. Feb 2014, 21:12 | ||
Moin, die Sache mit den Wunderspray fuer CDs, DVDs etc. funktioniert auch nur, weil den potentiellen Kaeufern nicht bewusst ist, dass es sich um digitale Speichermedien handelt. Selbst, wenn sie es eigentlich wissen, ist ihnen trotzdem nicht bewusst/bekannt, dass fuer die versprochene Wirkung die Daten von der Scheibe _gezielt_ manipuliert werden muessen. Sonst kommt nur Muell heraus. Die Leute denken immer noch an das Antistatik-Spray fuer Schallplatten, mit dem man sie entknistern kann (wenigstens etwas). Und der Name von dem Zeug sol ldiesen Zusammenhang auch suggerieren. 73 Peter |
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Giustolisi
Inventar |
#17 erstellt: 04. Feb 2014, 00:14 | ||
Das Wirkprinzip ist ja nicht mal eines. "Phasenstörungen während des Abtastvorgangs" wären bei einem digitalen Speichermedium einwandfrei nachvollziehbar. Dort gibt es nämlich nur 2 Phasenzustände, 0 und um 180° gedreht eine 1. |
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_ES_
Administrator |
#18 erstellt: 04. Feb 2014, 00:23 | ||
In den USA könnte man Erfolg haben, ich sag nur heißer Kaffee... |
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