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WICHTIG KEINE GARANTIE AUF SAMSUNG EU WARE+A -A |
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Autor |
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hanspampel
Inventar |
#151 erstellt: 17. Jan 2009, 15:32 | |||
Glaube nicht das Sie den jetzt noch ändern werden. Stand ja schonmal im Raum. Und dann wurde doch nix draus und Samsung gab aufeinmal auf alle 956er 3 Jahre Garantie. Ausserdem ist Er ja schon ein Auslaufmodell. |
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LE-40F86BD
Inventar |
#152 erstellt: 17. Jan 2009, 15:36 | |||
Hast eigentlich recht |
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Ray-Blu
Inventar |
#153 erstellt: 17. Jan 2009, 15:45 | |||
Hmm, das gilt dann sicher auch für den A789 bzw. das Import Modell A786 Nur warum gibt Samsung keine Garantie, obwohl die Geräte baugleich sind ? |
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LE-40F86BD
Inventar |
#154 erstellt: 17. Jan 2009, 15:48 | |||
Das kannst Du für alle 6-er Endnummern annehmen Die Frage Nr. 2 meinst Du aber jetzt nicht im Ernst oder ? [Beitrag von LE-40F86BD am 17. Jan 2009, 15:49 bearbeitet] |
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hanspampel
Inventar |
#155 erstellt: 17. Jan 2009, 15:49 | |||
Was mich interessiert ist, wie verhält es sich wenn ich einen XXC im Netz kaufe der dann aus der Schweiz oder so kommt. Gibt mir dann Samsung drauf Garantie? Kann man das überhaupt nachprüfen, wegen den internen Nummern, woher das Gerät kommt? |
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velmont956
Stammgast |
#156 erstellt: 17. Jan 2009, 15:49 | |||
Weil Samsung Deutschland an einem 786, 856 etc. nichts am Vekauf verdient hat, ist doch ganz enfach. Wenn du Händler wärst und ein Kunde kommt zu Dir und sagt: 'Diesen Artikel habe ich woanders gakauft, möchte aber bei Ihnen die Gewährleistung in Anspruch nehmen', was sagst du dem? 'Ja sicher mach ich gerne'? Ich denke nicht... |
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LE-40F86BD
Inventar |
#157 erstellt: 17. Jan 2009, 15:51 | |||
Anhand der Seriennummer ist bei Samsung alles gespeichert |
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sieben9
Ist häufiger hier |
#158 erstellt: 17. Jan 2009, 15:54 | |||
[quote] MXXC und Rechnung aus der Schweiz nützen Dir bei Samsung Deutschland natürlich nichts.[/quote] meinte das in Bezug auf den Importeur, keiner weis für welches EU land sein XXC Modell ist, kann durchaus sein das es z.b aus der Schweiz, über einen Importeur an den Deutschen Händler geht ohne das Samsung DE was davon weiß, so wie es auch mit den XXH/XXU Geräten ist. [quote] Anhand der Seriennummer ist bei Samsung alles gespeichert [/quote] Anscheinend nicht, ich habe per mail den deutschen Support gefragt, wie es bei meinem Modell um die Garantie steht. Anhand der Seriennr konnte mir der Support nichts sagen, sie wollten den Modelcode wissen [Beitrag von sieben9 am 17. Jan 2009, 15:57 bearbeitet] |
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hanspampel
Inventar |
#159 erstellt: 17. Jan 2009, 15:58 | |||
Das meinte Ich ja. Da müsste man ja beim Händler vorher nachfragen woher er das Gerät bezogenn hat. |
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Sinus212
Schaut ab und zu mal vorbei |
#160 erstellt: 17. Jan 2009, 16:02 | |||
Richtig Haiopai und deshalb steht auch in den deutschen Samsung Garantiebedingungen unter Punkt 1: "Bei der Anmeldung von Garantieansprüchen muss der Kunde die vollständig und richtig ausgefüllte Garantiekarte sowie die Originalrechnung oder den vom Händler ausgestellten Kassenbeleg oder eine entsprechende Bestätigung vorlegen. Die Seriennummer muss lesbar sein." Anhand der Seriennummer kann Samsung ohne Probleme jedes Gerät identifizieren und unberechtigte Garantieansprüche abweisen. Beste Grüße Sinus [Beitrag von Sinus212 am 17. Jan 2009, 16:05 bearbeitet] |
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evilernie74
Inventar |
#161 erstellt: 17. Jan 2009, 16:09 | |||
Hallo, da ich mir wohl einen der 55er der neuen B7/B8 Serie kaufen möchte nun mal eine kurze Frage: Welcher Onlinehändler vertreibt überhaupt ausschließlich deutsche Modelle? Die Frage stelle ich, da ich selbst bei uns im Saturn mal einen 46A786 gesehen habe, der von der Nummer für UK war. |
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Haiopai
Hat sich gelöscht |
#162 erstellt: 17. Jan 2009, 16:22 | |||
Hi Sinus ,ganz ehrlich wenn ich das hier so lese frag ich mich ob hier einige hartnäckig Begriffs oder lern resistent sind . Da wird als Beispiel für einen EU Staat die Schweiz genommen und ein anderer zitiert ein komplettes Schreiben von Samsung indem wortwörtlich genau das gleiche drin steht ,was ich vorher selber ausgeführt hatte ,nur um unter dem Zitat nochmal das zu fragen was im Zitat wie ich finde extrem einfach verständlich schon beantwortet wurde . Da fällt einem schon echt nicht mehr viel zu ein . Interessant für alle ,welche sich derzeit Geräte anschaffen wollen ist dabei eigentlich nur eins . FRAGT BEIM KAUF NACH OB ES SICH DEFINITIV UM EIN DEUTSCHES GERÄT HANDELT UND LASST EUCH DIES SCHRIFTLICH BESTÄTIGEN !! Es scheint sich derzeit durch die Finanzkrise und die teilweise extremen Währungsschwankungen tatsächlich auch innerhalb der EU zu lohnen wieder Geräte am offiziellem Vertrieb vorbei zu importieren . Und scheinbar gibt es dabei auch wieder schwarze Schafe ,die dies dem Kunden nicht von selber mitteilen . Das ist mies aber nicht mal unbedingt illegal ,wenn der Händler offiziell in seinen AGBs die gleichen Garantie Leistungen verspricht ,wie es der offizielle Importeur(Hersteller) auch tut . Es hat da in der Vergangenheit verschiedene sich teilweise widersprechende Urteile gegeben ,wo Leute geklagt hatten ,die sich betrogen fühlten ,weil ihnen unwissentlich ein Parallel ,Re oder Grau Importiertes Produkt verkauft wurde . Im Gegenteil ,VW musste sogar teilweise böse Strafen zahlen ,weil sie es unter Androhung von Repressalien EU Händlern verboten hatten an Bürger anderer EU Staaten zu verkaufen . Ein Erfolg sich also gegen einen unwissentlichen Kauf von Parallel Import Geräten gerichtlich zu wehren ist absolut nicht garantiert ,bringt wenn es blöd läuft stattdessen nur Kosten . Gruß Haiopai |
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LE-40F86BD
Inventar |
#163 erstellt: 17. Jan 2009, 16:34 | |||
Ich denke mal da wird es keinen einzigen geben Man wird immer gezielt nachfragen müssen, ob es sich beim gewünschten Gerät auch, wie schon Haiopai schrieb, um ein Deutsches Gerät handelt |
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Ray-Blu
Inventar |
#164 erstellt: 17. Jan 2009, 16:41 | |||
Woher soll ein Kunde wissen ... ... dass es Modelle gibt, die nicht für den Verkauf in Deutschland zugelassen sind ? ... welches Modell er hat ? ... ob dieses Modell für den Verkauf in Deutschland zugelassen ist ? ... dass es auch Import Geräre gibt ? ... dass es sich um ein Import Gerät handeln kann, auf das es keine Garantie gibt ? ... ob es sich um ein Import Gerät handelt ? ... dass ein Import Gerät nicht für den Verkauf in Deutschland zugelassen ist. ... dass es auf ein Import Gerät keine Garantie gibt, obwohl ein deutschsprachiger Garantieschein beiligt. ... es in Deutschland Händler gibt, die Import Geräte verkaufen, ohne darauf hinzuweisen, dass diese keine Garantie haben ? ... dass er überhaupt erst nachfragen muss, ob es sich um ein Import Gerät handelt oder um ein Gerät das für den deutschen Markt zugelassen ist. Und kommt mir nicht mit dem Spruch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", denn der gilt nur, wenn es dafür eine gesetzliche Regelung gibt ... |
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Ray-Blu
Inventar |
#165 erstellt: 17. Jan 2009, 16:44 | |||
Auf welcher Seite im BGB steht denn, dass ich dazu verpflichtet bin ? Da steht wohl eher, dass der Händler verplichtet ist anzugeben, dass es sich um ein Import Gerät ohne Garantie handelt ! |
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LE-40F86BD
Inventar |
#166 erstellt: 17. Jan 2009, 16:47 | |||
Ich muß Dir schon recht geben ... das kann der Otto Normalverbraucher alles nicht wissen. Aber es wird ja auch niemand bestraft, sondern es wird lediglich eine freiwillige Leistung verweigert. Und das ist freilich mehr als ärgerlich. |
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LE-40F86BD
Inventar |
#167 erstellt: 17. Jan 2009, 16:48 | |||
Du bist dazu nicht verpflichtet Aber dann hast Du unter Umständen keine freiwillige, nicht einklagbare Garantieleistung Jeder ist selbst dafür verantwortlich was er kauft .... das war schon immer so. [Beitrag von LE-40F86BD am 17. Jan 2009, 16:56 bearbeitet] |
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Ray-Blu
Inventar |
#168 erstellt: 17. Jan 2009, 16:59 | |||
Sobald der Kaufvertrag abgeschlossen wurde, gilt die Garantie. Ich habe den Artikel nur gekauft, weil ich die Garantie bekomme. Ohne diese Garantie hätte ich den Artikel garnicht erst gekauft. Nachträglich kann diese Garantie nicht mehr verweigert werden. |
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velmont956
Stammgast |
#169 erstellt: 17. Jan 2009, 17:03 | |||
Liest hier auch mal einer???? Das einzige was beim Kauf verbindlich gilt ist die GEWÄHRLEISTUNG!!! Und natürlich kann ein Hersteller die Garantie verweigern, schliesslich ist die Herstellergarantie freiwillig. |
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LE-40F86BD
Inventar |
#170 erstellt: 17. Jan 2009, 17:03 | |||
Wo bitte wird denn mit dem Kaufvertrag ein Vertrag über die Garantieleistung von Samsung abgeschlossen ? |
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Haiopai
Hat sich gelöscht |
#171 erstellt: 17. Jan 2009, 17:05 | |||
Hab ich das irgendwo geschrieben ,wie wäre es wenn du über Antworten die gegeben werden mal versuchst nachzudenken und nicht aus der Hüfte irgendwelche Erwiderungen loslässt . Nochmal für dich ,aus dem Post von mir aus dem du übrigens sowieso zitiert hast : Es hat da in der Vergangenheit verschiedene sich teilweise widersprechende Urteile gegeben ,wo Leute geklagt hatten ,die sich betrogen fühlten ,weil ihnen unwissentlich ein Parallel ,Re oder Grau Importiertes Produkt verkauft wurde . Im Gegenteil ,VW musste sogar teilweise böse Strafen zahlen ,weil sie es unter Androhung von Repressalien EU Händlern verboten hatten an Bürger anderer EU Staaten zu verkaufen . Ein Erfolg sich also gegen einen unwissentlichen Kauf von Parallel Import Geräten gerichtlich zu wehren ist absolut nicht garantiert ,bringt wenn es blöd läuft stattdessen nur Kosten . Zitat Ende Einfach mal konzentriert lesen ,dann brauchst du das Selbe auch nicht dreimal zu fragen . Wenn hier im Forum jemand etwas fragt und ich bin über die Sachverhalte informiert ,bzw. habe damit Jahre lang zu tun gehabt ,dann rate ich genau das ,was für den normalen Menschen das Beste ist und er am wenigsten in Gefahr läuft Geld zu verlieren . Richtig bist du zu nix in der Hinsicht verpflichtet ,der Händler 100 % sicher aber eben auch nicht ,sprich diese Erkenntnis vielleicht im Recht zu sein hilft nicht eben weiter ,oder siehst du das anders ?? Hast du aber auf Anfrage eine schriftliche Bestätigung ,das es sich auf jeden Fall um ein deutsches Gerät handelt und dies stellt sich als Lüge heraus ,kannst du ohne großartigen Verzug und lange Verhandlungen dein Recht durchsetzen . Sprich wenn es um finanzielles geht auch ohne lange Verfahren einen Titel erwirken und gezahlte Beträge zur Not per Gerichtsvollzieher eintreiben lassen . Das ist zwar auch nicht unbedingt schön und auch nervig aber wie ich meine doch erheblich besser ,als nicht mal sicher zu sein zu können ob man überhaupt im Recht ist ,geschweige denn es zu bekommen . Gruß Haiopai |
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Dook
Stammgast |
#172 erstellt: 17. Jan 2009, 17:07 | |||
Ouha, also langsam komme ich ins schleudern. Ich versuchs mal. Axx6 Geräte mit XXU/XXH <-- freiwillige Garantie von Samsung Deutschland greift nicht. Geräte mit XXU/XXH + Blauer Garantiekarte wo Deutschland mit auf gelistet ist. Greift die Garantie nicht. Geräte mit XXC <-- Garantie nicht vorhanden. Geräte mit XXC + Blauer Garantiekarte <-- Garantie greift Axx9 XXG(War doch so oder ? G = Germany) Gerät + Blauer Karte <-- Garantie greift. Aber so wie man liest muss man denn Händler dennoch darauf hinweisen, das der Händler es schriftlich bestätigt, das der TV "deutsch" ist ja? Auch wenn es um ein XXC bzw. XXG handelt. Richtig? Bzw. man kann bei Samsung anrufen und fragen anhand der Seriennr. ob das Gerät für denn deutschen Markt vorhanden ist ja? bzw. man sieht es als Laie schon an XXG,XXU,XXH,XXC, Aye? *völlig verwirrt* |
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evilernie74
Inventar |
#173 erstellt: 17. Jan 2009, 17:18 | |||
was ich nicht verstehe, warum zieht Samsung keinen einheitlichen EU Vertrieb (für Euro Länder) und einen für andere Länder (UK usw) auf. Preisangaben in Euro gelten imho für alle Euro-Länder. Das man z.Z. mit dem schwachen Pfund ein gutes Reimportgeschäft machen kann, sollte klar sein. Daher denke ich, dass sich Samsung Gedanken dazu gemacht hat. Um in UK zu verkaufen stimmt der Preis zum Euroland nicht mehr. Man kann also schön reimportieren und hier für den besseren Europreis verkaufen. Samsung musste für die UK Garantieleistungen aufkommen und durch den schlechten Wechselkurs der UK Produkt auch weniger Gewinn einfahren. |
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Haiopai
Hat sich gelöscht |
#174 erstellt: 17. Jan 2009, 17:24 | |||
Dook ,ich bin über die einzelnen Endungen bei Samsung nicht informiert und wie auch schon gesagt ,nein MÜSSEN tust du gar nix ,aber du kannst es und stehst auf der sicheren Seite wenn du es tust ,auch was schönes ,oder ? Wo du recht hast ist ,das dies ein tierisches Wirrwar ist ,wobei ja auch jedes Jahr neue Bezeichnungen auftauchen können . Von daher schlicht als Rat , nachfragen beim Händler , schriftlich die Herkunft bestätigen lassen und wenn du über das Net gekauft hast zur Sicherheit innerhalb deiner 2 wöchigen Widerrufsfrist einfach beim Importeur(Hersteller) nachfragen . Tut mir leid wenn das für einige scheinbar einen zu nervigen Aufwand bedeutet ,aber wenn es in der Wirtschaft wie gerade drunter und drüber geht ,versuchen da immer einige im Schlepptau der Verwirrungen Leute über den Tisch zu ziehen . Vor allem mit vermeintlichen Schnäppchen klappt das immer sehr gut . Gruß Haiopai |
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Big_Dunker
Ist häufiger hier |
#175 erstellt: 17. Jan 2009, 17:28 | |||
Haha, ja, das sieht man natürlich als Laie. Einige wissen nicht mal was die Buchstaben bedeuten. |
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Haiopai
Hat sich gelöscht |
#176 erstellt: 17. Jan 2009, 17:32 | |||
Bravo genau so sieht es aus derzeit und deswegen auch die Maßnahmen wohl von Samsung . Da die EU aber leider sich nicht im mindesten schert ob ihre Bürger den gleichen Lebensstandard haben ,gibt es auch in der Euro Zone noch scheinbar zu heftige Preis Differenzen . Hier mal ein Beispiel aus der KFZ Branche ,die aber mittlerweile gelernt hat mit Importen aus der EU sogar zu werben . klick mich (link) Wie man sieht wird da oben strikt zwischen Import Fahrzeugen und deutschen Fahrzeugen unterschieden . Gruß Haiopai |
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Ray-Blu
Inventar |
#177 erstellt: 17. Jan 2009, 17:45 | |||
Das musst du daber auch machen, denn XXU steht für eine Import Gerät aus Grossbritannien (United Kingdom) und da bringen uns EU Geschichten nichts. Genauso die Bezeichnung "deutsches Gerät". Wenn dann gibt es Geräte die für den Vertrieb in Deutschland gedacht sind, aber gebaut werden die sonstwo. Wieso soll ich beim Händler fragen, ob es sich um ein Gerät für den deutschen Markt handelt geschweigen denn mir das schriftlich bestätigen zu lassen ? Ich weiss doch garnicht, dass es in Deutschland überhaupt Import Geräte gibt bzw. das es Geräte ohne Garantie gibt und das muss ich auch nicht wissen. Es gibt bestimmt Gesetze die den Kunden schützen, wie zB Verkaufsverbot von Grauimporten oder die Händler Angabe Pflicht "Importgerät ohne Garantie". Leider hat keiner hier im Thread hat Ahnung von der Rechtslage, aber es macht trotzdem Spass darüber zu diskutieren, ein Hoch auf Samsung |
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Dook
Stammgast |
#178 erstellt: 17. Jan 2009, 17:48 | |||
Vllt. sollte man einfach mal einen Rechtsanwalt fragen der sich spezialisiert hat auf sowas? Der könnte doch bestimmt...Licht ins Dunkle bringen oder? |
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LE-40F86BD
Inventar |
#179 erstellt: 17. Jan 2009, 18:08 | |||
Du willst Dir hier so etwas wie ein Gewohnheitsrecht für die Garantieleistung vorstellen ..... OK ... OK so etwas müßte natürlich durch einen Rechtskundigen mal abgeklärt werden, ob man damit vor Gericht eine Chance haben könnte [Beitrag von LE-40F86BD am 17. Jan 2009, 18:10 bearbeitet] |
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Haiopai
Hat sich gelöscht |
#180 erstellt: 17. Jan 2009, 18:17 | |||
Was ich geschrieben habe gilt für jeglichen Import am offiziellen Importeur vorbei ,egal woher sony fan . Mal abgesehen davon das die Länder des UK sehr wohl EU Mitglieder sind ,sie nur die Währungsunion nicht mitmachen . Die Fragen die du sonst stellst sind logisch durchaus berechtigt ,aber sie haben leider keine Rechtsgrundlage . Ich kenne durchaus mehrere Urteile ,bei denen es seitens der Kläger um die Verheimlichung ging ,das es sich um ein Parallelimport Produkt handelt . Streitpunkte gibt es da viele ,Urteile auch ,aber eben leider keine Grundsatzurteile die jetzt ermöglichen definitiv zu wissen ,zu was genau der Händler verpflichtet ist . 1) Ein Kunde hatte bei einem Händler eine neue Kawasaki GPZ 900 R gekauft ,keinerlei Probleme bis er im Urlaub eine Bagatelle Panne hatte und in Frankreich bei einem Kawa Händler diese beheben ließ (kein Garantiefall) . Der sagte ihm im Scherz sinngemäß "Ooh du fährst ja eine Französin ". Uuuups ,der Kunde fragte nach und es kam anhand der Fahrgestellnummer raus ,das sein Gerät tatsächlich für Frankreich bestimmt war und über Umwege nach Deutschland kam Normal kein Problem ,doch der Kunde machte eins draus ,klagte und hat verloren . Begründung : Weder durch die Herkunft noch durch das Verhalten wurde der Kunde in irgendeiner Form durch den Händler benachteiligt . Die Maschinen waren baugleich und die Service und Garantie Abwickelung über den Händler wo er gekauft hatte vorbildlich und in keiner Weise schlechter als bei einer deutschen Version . Beispiel 2 : Ein Kunde wollte in unserem Laden seine Honda zur Inspektion geben ,ich schaute wie üblich in den Schein bei der Auftragsannahme und sagte ihm ,da gibt es ein Problem ,die Inspektion wird etwas teurer ,weil wir erst sämtliche Teile abgleichen müssen . Deine Maschine ist ein US Modell . Der Kunde fiel aus allen Wolken ,wir machten die Inspektion bei der sich unter anderem rausstellte ,das die Bremsanlage nicht der deutschen entsprach sondern qualitativ schlechtere Bremssättel verbaut waren als beim deutschen Modell ,Ursache in den USA gilt größtenteils 55 Meilen(88 Stundenkilometer) Limit,deswegen wird da öfter mal an den Bremsen gespart . Lange Rede ,kurzer Sinn ,der Kunde klagte mit den Erkenntnissen und gewann . Begründung ,das Motorrad erfüllt zwar trotz der schlechteren Bremsanlage noch deutsche Zulassungsnormen ,was vom Tüv ja geprüft wird . Aber das Modell entspricht zum Nachteil des Käufers eben NICHT dem Namens gleichen deutschem Modell ,deswegen wäre der Händler zur ungefragten Auskunft verpflichtet gewesen . Fazit daraus ,wenn wirkliche technische Unterschiede da sind zum Nachteil des Kunden ,dann hat der Kunde gute Chancen beim bemerken Schadensersatz oder Wandlung zu verlangen . Entstehen wegen identischer Eigenschaften und gleichen Garantie Bedingungen keine Nachteile ,ist die Chance sehr gering nur auf Grund der Herkunft etwas rechtlich machen zu können . Diese Geschichten wurden nicht umsonst "Grau" Importe genannt ,der Spitzname ist schon tatsächlich wegen der vorhandenen Grauzone im Recht so gewählt Gruß Haiopai P.S Aber such ruhig Sony Fan ,wäre schön wenn es da endlich mal Grundsatzurteile geben würde ,denn du hast völlig recht ,jemand der da nix mit zu tun hat steigt da nicht durch ,er mekt es manchmal nicht einmal . [Beitrag von Haiopai am 17. Jan 2009, 18:20 bearbeitet] |
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Ray-Blu
Inventar |
#181 erstellt: 17. Jan 2009, 18:38 | |||
Das wäre natürlich schade für den unwissenden Kunden. Vielleicht kennen sich die Verbraucherzentralen damit aus. Wenn ich Montag Zeit habe, werde ich dort mal nachfragen. |
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Lord_FT
Ist häufiger hier |
#182 erstellt: 17. Jan 2009, 19:01 | |||
Das mit den Endungen und der jeweiligen Garantien wird wohl wirklich zu einem schwierigen Thema. Mein Fernseher z.B. ist ein 55A956 und hat die Endung XXC, diese gibt Samsung auch auf der deutschen Internetseite bei den Technischen Daten an. Somit kann man nicht grundsätzlich die Schlussfolgerung ziehen, dass die Ware die laut der Kennung ja für den europäischen Raum gedacht ist, von den Garantieansprüchen seitens Samsung beschränkt wird. Denn dann würde eine Klage schon vielversprechend sein. Man kauft einen Fernseher bei einem deutschen Händler und der Hersteller weist diesen auch als Produkt für den deutschen Markt aus. Somit ist es für den Kunden, auch mit einer XXC Kennung, ein Gerät für den deutschen Markt inklusive der angepriesenen Garantie. Ich denke aber mit viel Freundlichkeit und dem nötigen Verständnis seitens Samsung Support, erreicht man vielmehr. Denn ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Hersteller mutwillig den Support und die Garantie verweigert, wenn der Kunde ein so teures Produkt wie ein Fernseher kauft und weiterhin ein potentieller Kunde von morgen ist. Eventuell kann man auch viel erreichen indem man auf die einschlägige Fachpresse verweist und dass man sich bei diesen mit Leserbriefen eingehend über den Fall Beiträge hinsendet. Das ist zwar dann schon ein ernormer Schritt, aber negative Publicity möchte so gut wie kein Hersteller haben. Denn viele Menschen kaufen, ohne sich intensiv mit so Kürzeln zu beschäftigen, ein sehr teures Fernsehgerät und verlassen sich dann auch unter anderem darauf, dass der Händler als auch der Hersteller die angepriesene Garantie für dieses Gerät anbietet. Ich bin mir aber sicher, dass Samsung sich im konkreten Fall nicht quer stellt, oder gibt es bereits hier Erfahrungen hierzu? |
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Dook
Stammgast |
#183 erstellt: 17. Jan 2009, 19:05 | |||
Lord FT Könntest du nicht mal Samsung fragen wie es bei dir aussieht? =) Weil XXC + Blaue Garantiekarte?. Einfach mal Anrufen & Nett fragen |
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Haiopai
Hat sich gelöscht |
#184 erstellt: 17. Jan 2009, 19:14 | |||
Das Problem sony fan ist es überhaupt erstmal zu begründen ,warum man nun klagt . Eine Klage mit dem Grund ,mein Gerät kommt nicht aus Deutschland ,bringt logischer Weise gar nix . Frage ist : 1) Entstehen mir beim Service und/oder der Garantie Abwicklung Nachteile oder nicht . 2) Gibt es in Qualität und/oder technischen Eigenschaften für mich Nachteile als Kunde ,wenn es sich nicht um ein deutsches Modell handelt . Zum ersten Punkt ,wenn der Händler seriös ist entstehen keine Nachteile ,es ist völlig egal ,die Abwicklung übernimmt eh der Händler ,er ist der Ansprechpartner und für dich als Kunden ist es Latte wohin der Händler das Gerät im Bedarfsfall schickt . Hauptsache die Abwicklung erfolgt korrekt und zügig . Einziger erkennbarer Nachteil ,man ist unter Umständen auf den einen Händler fixiert ist ,was wenn man umzieht eine dumme Geschichte sein kann ,das kann aber der Händler nicht wissen . Der zweite Punkt ist gravierender ,aber auch seltener ,dank der zunehmend gleichen Bedingungen kommen in der EU gravierende technische Unterschiede kaum noch vor . Im KFZ Bereich häufiger ,was die Grundausstattung anbetrifft ,aber was man haben will ,bestimmt und bezahlt man als Kunde ja selber ,von daher sehr schwer hier zu sagen ,das man nur auf Grund der Herkunft benachteiligt wurde ,man weiß schließlich was man bekommt für sein Geld . Rechtlich gegen sowas vorzugehen bedingt natürlich ein rechtlich erkennbares Fehlverhalten und das ist nur dadurch ,das ich als deutscher Händler bei einem englischen Kollegen kaufe ,anstatt beim deutschen Importeur absolut nicht gegeben . Dazu kommen Sammler ,die gerade nach solchen Händlern suchen ,weil sie ein Produkt erweben wollen ,welches der deutsche Importeur nicht anbietet . Da der Einzelimport von privat auch recht Risiko reich ist ,sind Händler mit direkten Beziehungen in den fernen Osten oder die USA oft sehr gefragt ,die einem das seltene Schätzchen eben besorgen und auch noch Garantie anbieten ,die man als Privater Importeur kaum oder nur unter großen Kosten wahr nehmen kann . Gruß Haiopai |
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Tussy
Inventar |
#185 erstellt: 17. Jan 2009, 19:28 | |||
Genau das ist der Punkt, den ich immer wieder betone. Wenn der Kunde einen Nachteil hat ( z.B. keine Garantie ) ist es ein Mangel. Und den Mangel muss der Händler abstellen - wenn nicht kann man den Kaufvertrag stornieren. ..oder er hat es denn Kunde gesagt, und damit ist es kein Mangel. PS: Und wenn die Geräte gleich sind incl. Garantie, hat man ja auch keinen Grund verärgert zu sein [Beitrag von Tussy am 17. Jan 2009, 19:30 bearbeitet] |
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LE-40F86BD
Inventar |
#186 erstellt: 17. Jan 2009, 19:41 | |||
Aber nicht wenn es sich um die von Samsung freiwillig gewährte Garantie handelt |
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Lord_FT
Ist häufiger hier |
#187 erstellt: 17. Jan 2009, 19:41 | |||
Ich brauch da gar nicht anzurufen, weil ich die Antwort jetzt schon weiß. Die werden sicherlich für die 956er den Vor-Ort-Service sowie die Garantie nicht einschränken. Zumindest sehe ich keinen Grund, da alle Fernseher dieses Typs sowohl bei den Händlern vor Ort mit der Kennung XXC als auch auf der Samsung Seite haben. Ich persönlich denke einfach der Threadtitel ist ziemlich ungünstig gewählt. Selbst wenn jetzt Samsung auf die Idee kommt ein XXG Gerät nachzuliefern, wie es sich auch in einem anderen Thread andeutet, dass ein 959 herauskommen soll, wird Samsung sicher nicht für die Geräte die bis zu diesem Zeitpunkt gekauft wurden im Support einschränken. Dann müssten sie auch sofort die Internetseite ändern, die Händler informieren, etc.. Da ich aber eh die Plus-Garantie vom Media-Markt noch habe ist mir das im Prinzip egal. Haiopai bringt es auf den Punkt. Die Begründung ist wohl mitentscheidend, falls man überhaupt in so eine Situation kommt. Denn wenn ein offensichtlicher Nachteil beim Kunden entsteht, hat dieser sehr wohl Möglichkeiten an sein Ziel zu kommen. Ich denke die Situation ist einfach folgende, dass Samsung mit ihren Fernsehern und Endungen, sowie deren Bestimmungsort ein kleines Problem bekommen haben und die jetzt versuchen dem Herr zu werden. Samsung möchte einfach vermeiden, dass deutsche Kunden billig importieren und somit die für den entsprechenden Markt gedachten Fernseher umgehen. Warum die das machen ist eine andere Frage, wird aber wie immer wirtschaftliche Gründe haben. Dass Samsung aber jetzt wie hier der Thread und einige Beiträge vermuten lassen, komplett den Vor-Ort-Service, sowie die Garantie auf nicht XXG Geräte einschränkt bezweifle ich sehr stark. Und das fatale ist, viele lesen das hier und lassen sich dadurch im Kauf stark beeinflussen. Ich würde eher sagen falls es zwei Gerätetypen existieren wie z.B. 656 und 659, 756 und 759, 786 und 789,... und die Endung mit 9 für den deutschen Markt gedacht ist, dann wird auch nur dieser auf der deutschen Internetseite angepriesen und erhält auch die volle Garantie seitens Samsungs mit Vor-Ort-Service. Bei den gleichen Modellen mit Endung 6, die nicht direkt für den deutschen Markt gedacht sind möchte eventuell Samsung vermeiden, dass deutsche Kunden diesen kaufen und deswegen vielleicht auch diese Garantiepolitik?! |
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Lord_FT
Ist häufiger hier |
#188 erstellt: 17. Jan 2009, 19:43 | |||
Das Argument "freiwillig" ist ein schönes Wort, ändert aber eventuell nichts an der Tatsache, dass man durch die Angaben seitens des Händlers getäuscht wurde und dieser dann dafür haften muss. |
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LE-40F86BD
Inventar |
#189 erstellt: 17. Jan 2009, 19:47 | |||
So wie ich das Ganze bisher verstehe wären XXC- Geräte mit 6-er Endziffer von der Misere nicht betroffen. Also ich würde mir mit solcher Konstellation keine großen Sorgen machen [Beitrag von LE-40F86BD am 17. Jan 2009, 19:48 bearbeitet] |
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Big_Dunker
Ist häufiger hier |
#190 erstellt: 17. Jan 2009, 19:48 | |||
Aber, sagen wir mal einen A786 mit der Endung C zu bekommen, ist doch wie ein 6 im Lotto? |
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LE-40F86BD
Inventar |
#191 erstellt: 17. Jan 2009, 19:50 | |||
Das ist natürlich eine andere Frage .... da muß ich Dir Recht geben [Beitrag von LE-40F86BD am 17. Jan 2009, 19:51 bearbeitet] |
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Lord_FT
Ist häufiger hier |
#192 erstellt: 17. Jan 2009, 19:51 | |||
Ich zitier mich mal selbst! Denn diese Aussage trifft, so wie es aussieht, nicht auf alle Geräte mit XXC Kennung und der Endung 6 zu! Es wird sich aber sicherlich für die Geräte, für die es noch gar kein alternatives "deutsches" Modell gibt zutreffen.
[Beitrag von Lord_FT am 17. Jan 2009, 19:52 bearbeitet] |
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LE-40F86BD
Inventar |
#193 erstellt: 17. Jan 2009, 19:53 | |||
Das Stimmt, aber solche Geräte gibt es definitiv. EDIT: Ich weiß das natürlich nicht speziell für den 786 [Beitrag von LE-40F86BD am 17. Jan 2009, 20:04 bearbeitet] |
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Haiopai
Hat sich gelöscht |
#194 erstellt: 17. Jan 2009, 19:55 | |||
du hast in deinem Post unfreiwillig beide Standpunkte klar gemacht . Gegen Import Händler wettern die ,welche eben meinen in einer nicht vorhandenen Garantie des deutschen Importeurs einen Nachteil zu sehen . Im P.S. dann das Gegenargument dieser Händler ,es gäbe eben keinen Unterschied weil die freiwillige Garantie des Herstellers von ihnen durch eine so genannte Händlergarantie ebenfalls gegeben ist .Ergo kein Unterschied und kein Recht sich zu beschweren ,nur weil die Herkunft nicht genannt wurde . Genau deswegen gibt es in dieser Thematik auch keine Grundsatzurteile . Denn allein durch den Parallelimport erwachsen dem Kunden keine Nachteile ,sondern nur wenn dabei eine gewisse kriminelle Energie des einzelnen Händlers gegeben ist . Würde man beschließen ,das jeder Händler die Herkunft ungefragt offen zu legen hat ,würde unter Garantie sofort wegen Diskriminierung dagegen geklagt werden und wegen Eingriff in Geschäftsgeheimnisse . Denn niemanden gehen die Einkaufsquellen des Unternehmens etwas an . Gruß Haiopai |
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Lord_FT
Ist häufiger hier |
#195 erstellt: 17. Jan 2009, 19:55 | |||
Oh da bin ich selbst jetzt darauf hereingefallen. Die Kombination mit 6 und XXC ist vermutlich wirklich das was die volle Samsung Garantie seitens Samsung Deutschland voraussetzt! |
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Dook
Stammgast |
#196 erstellt: 17. Jan 2009, 20:25 | |||
Das denke ich auch das XX6 Modelle mit der Kennung XXC, die Garantie auch erhalten, weil die Leute die Samsung anrufen immer nur XXU/XXH erwähnen, das diese keine Garantie erhalten von Samsung. [Beitrag von Dook am 17. Jan 2009, 20:26 bearbeitet] |
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Sinus212
Schaut ab und zu mal vorbei |
#197 erstellt: 17. Jan 2009, 22:46 | |||
Och nö Tussy, nochmal extra für Dich: Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des jeweiligen Herstellers = Herstellergarantie und/oder eines Händlers = Herstellergarantie. Da diese Leistung freiwillig ist, KANN der jeweilige Garantiegeber die Spielregeln z.B. die Garantieleistung oder den Geltungsbereich oder die Garantiedauer (außer einer lebenslangen Garantiedauer, wie oft in den USA üblich, aber leider in der EU verboten) .... usw. usw. vollkommen frei bestimmen. Ein und derselbe Hersteller kann und darf für jedes EU-Land unterschiedliche Garantiebedingungen formulieren. Die unterschiedlichen Garantieleistungen führen je nach Garantieumfang zu höheren oder niedrigeren Gerätepreisen. Die umfangreichere Garantieleistung von Samsung Deutschland gilt auch nur für die Geräte, die für den deutschen Markt vorgesehen waren und in Deutschland betrieben werden. Eine fehlende Garantie ist also KEIN MANGEL, da es dem Käufer obliegt, beim Kauf das Angebot auf Garantieleistungen zu überprüfen und ggf. auch hierfür zu bezahlen. Einen Kaufvertrag kann man aber ANFECHTEN, wenn einem beim Kauf, VOM HÄNDLER, z.B. falsche Angaben gemacht worden sind. Um überhaupt eine Chance zu haben, sollte man sich deswegen sämtliche wichtigen Vertragsangelegenheiten, !!! VOR DEM KAUF VOM HÄNDLER !!! unbedingt schriftlich bestätigen lassen. Gesetzlich geregelt und vom Hersteller und/oder Händler nicht veränderbar, ist die sogenannte 24 monatige gesetzliche Gewährleistung. Auf dieses Recht hat man wie gesagt einen gesetzlichen Anspruch, egal wo man in der EU seine Waren kauft. Leider ist diese Gewährleistung an sich mangelhaft, da man nach dem 6 Monat ab Kaufdatum, dem Hersteller/Händler ggü. beweisen muss, daß der Mangel von Beginn an vorhanden war. Beste Grüße Sinus |
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pizarro01
Ist häufiger hier |
#198 erstellt: 17. Jan 2009, 22:50 | |||
Hallo zusammen, habe mir auch vor 10 Tagen einen 46" 656 über redcoon zugelegt mit der Endung XXH ,und gestern hier diesen Thread entdeckt. .Habe heute morgen mit Samsung telefoniert und der Herr konnte mir nur sagen das Geräte mit XXH und XXU von der Garantie über Deutschland ausgeschlossen sind.Warum konnte er mir nicht sagen,er hat mir aber einen Rückruf vom Kundendienst am Montag zugesagt,die könnten mir dann angeblich genauer erklären warum. Er hat aber so durchblicken lassen das durch die vielen Importe der Deutsche Markt ziemlich drunter leiden würde.Die wollen damit nur erreichen das die Leute mehr Geräte für den Deutschen Markt verkaufen.Ich werde mal am Montag meinen Anwalt kontaktieren ob das so richtig ist was die sagen und ob die das so einfach tun können. Wenn ja, ist es halt so. Aber wie schon viele vorher geschrieben haben ist die gesetzliche Gewährleistung(24 Monate) nicht betroffen.Wenn die halt nee sagen bei Samsung müsst Ihr Euch halt an Euren Händler wenden.Habe mal bei redcoon geschaut und bei denen steht: "Bei uns gekaufte Artikel können Sie mit dem, bei unserem Service-Center angeforderten, Retouren-Adressaufkleber innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist zurücksenden. Bitte füllen Sie den Rücksendebegleitschein mit genauer Beschreibung des Defektes aus und schicken Sie nur den defekten Artikel (keine Bedienungsanleitung, keine Speicherkarte, etc.) in der Originalverpackung an uns zurück. Geben Sie das mit der Retourenmarke frankierte Paket bei der Deutschen Post auf und lassen Sie sich den Retouren-Einlieferschein abstempeln. redcoon übernimmt sämtliche Portogebühren bei der Deutschen Post. Außerdem können Sie auch Ihr defektes Gerät zu einem vom Hersteller autorisiertem Reparaturbetrieb (2) bringen, der es im Auftrag des Herstellers repariert, oder dem Hersteller zur Nacherfüllung zuleitet" und unter Gewährleistung steht folgendes: "§ 9 GEWÄHRLEISTUNG (1) Die Ansprüche des Kunden gegen redcoon bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb der gesetzlichen Fristen, soweit sich nicht durch nachstehende Regelungen Abweichungen ergeben. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt derzeit zwei Jahre. (2) Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden, bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen redcoon. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers. (3) Bei Kauf einer gebrauchten Sache verjähren die Ansprüche des Kunden bei Mängeln mit Ablauf von einem Jahr ab Erhalt der Ware. (4) Ist der Kunde Unternehmer und erfolgt die bestellte Leistung für seinen Gewerbebetrieb, so verjähren seine Ansprüche bei Mängeln mit Ablauf von einem Jahr ab Erhalt der Ware. Also ist doch ganz garnicht so schlimm! |
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Spiegelbild
Ist häufiger hier |
#199 erstellt: 17. Jan 2009, 22:54 | |||
Ihr habt hier alle einen kleinen Denkfehler wie ich finde. SAMSUNG ist ein großes Unternehmen! Ihr vergleicht es immer so als wenn ein Kunde von Media Markt in Saturn sein LCD abgeben will. So kommt mir es vor. Es ist doch vereinfacht gesagt ein großer Topf bei Samsung oder nicht? Samsung verdient doch so oder so, ob ich nun in Össiland kaufe oder in Deutschland. ?? |
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hade-fan
Hat sich gelöscht |
#200 erstellt: 17. Jan 2009, 23:12 | |||
Ach wenn es doch nur so einfach wäre. Warum haben dann alle größeren Firmen hier innerhalb Deutschland hunderte kleinere Subunternehmen mit eigenem Namen ? Ich werde Dir das jetzt nicht erklären, das würde den Rahmen sprengen. Nur soviel Samsung Deutschland GmbH ist ein eigenständiges Unternehmen, was sogar im ungünstigsten Fall Insolvenz anmelden kann. Alerdings würde das am Samsung Angebot bzw. Sortiment nicht viel ändern. |
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Sinus212
Schaut ab und zu mal vorbei |
#201 erstellt: 17. Jan 2009, 23:17 | |||
Hallo pizarro01, genau hier liegt aber der Hund begraben. Nach 6 Monaten (Ab Kaufdatum) musst !!!Du!!! in einem Gewährleistungsfall Deinem Händler ggü. beweisen, daß ein evtl. Mangel an Deinem Gerät, eben nicht durch eine z.B. unsachgemäße Bedienung ... alles weitere steht ja schon in der Antwort von Redcoon, zustande gekommen ist. Das dies leider kaum möglich ist, wird Dir am Montag auch Dein Anwalt bestätigen. Deshalb ist eine Garantie so besonders wichtig. Aber auf die Garantieleistungen von Samsung Deutschland hast Du verzichtet, weil Du hierfür nichts bezahlen wolltest und ein EU Gerät (Grauimport), besonders günstig, gekauft hast. Aber mach Dir nichts draus, solange Dein Gerät funktioniert fährst Du mit Deinem Kauf besser und günstiger als einige andere hier im Forum. Aber bitte jammere auch nicht, wenn Du nach 6 Monaten erhebliche Probleme mit Samsung Deutschland bekommst, sollte Dein Gerät dann defekt sein. Die Redcoon Garantie, sollest Du Sie haben ist auch .... lese hierzu bitte mal den Thread durch. Beste Grüße und viel Glück. Ich hoffe Du hast einen guten Anwalt. Sinus |
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