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WICHTIG KEINE GARANTIE AUF SAMSUNG EU WARE+A -A |
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Autor |
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MichelRT
Inventar |
#451 erstellt: 05. Aug 2010, 11:55 | |
Mein in Österreich gekaufter UE46B6000 wurde vom Vor-Ort-Service problemlos auf Garantie repariert. Das Panel und der Rahmen wurde getauscht. Beim Rahmen gab es Lieferprobleme und es wurde mir angeboten, falls die Lieferung länger als 2 wochen dauert das Gerät komplett zu tauschen. |
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BlueStarVIE
Neuling |
#452 erstellt: 09. Nov 2012, 13:29 | |
Leider werden hinsichtlich GARANTIE und GEWÄHRLEISTUNG immer wieder sehr viele falsche Informationen verbreitet. Deshalb möchte ich an dieser Stelle einmal den Unterschied beider erklären: Bei der GARANTIE handelt es sich um ein freiweilliges Mängelbehebungsversprechen, das im Regelfall vom Hersteller ausgelobt wird (es kann aber auch vom Händler ausgelobt werden) und an beliebige Bedingungen gebunden sein kann. Meist handelt es sich dabei um regionale Beschränkungen, d.h. der Hersteller kann seine Garantiezusage prinzipiell auch danach beschränken, WO das Produkt erworben wurde. Im Falle der gegenständlichen TV-Modelle von Samsung muss man nur auf der Garantiekarte (die den Geräten beliegt) nachsehen, ob bspw. Deutschland angeführt wird. Ist das der Fall, gibt es hinsichtlich der Garantiezusage von Samsung keinerlei Grund zur Diskussion. Dass diese Garantiekarte vom Händler ausgefüllt und abgestempelt sein muss, ist - mit Verlaub - blanker Unsinn, da es sich hierbei um eine TOTE Rechtspraxis handelt, die sich in Zeiten von Fernabsatz- ("Internet-Shopping") und Selbstbedienungsgeschäften (Stichwort Media/Saturn & Co.) nicht mehr umsetzen lässt. Das würde den Händler nämlich dazu zwingen, Hunderte wenn nicht Tausende Original-Verpackungen vor dem Verkauf zu öffnen, nur um die beiliegende Garantiekarte auszufüllen. Und bei vielen Produkten würde gerade DAS zum Verlust anderer Rechtsansprüche wie dem in der GEWÄHRLEISTUNG gesetzlich geregelten Rücktrittsrecht führen ("Don't accept content, if seal is broken!") - bspw. bei 3D-Brillen (als Zubehör), Smartphones, Computern, Datenträgern usw. Es gibt etliche Beispiele, wo Produkten Garantiekarte beiliegen, die Verpackungen aber versiegelt sind. Im Übrigen entstünde dem Endkunden gegenüber womöglich der Eindruck, dass es sich bei der Ware um einen Rückläufer handelt. Kurz gesagt: Die Garantiekarte ist IMMER und ALLEINE mit dem Kaufbeleg gültig. Es ist nicht erforderlich - zumal sich das realwirtschaftlich nicht mehr umsetzen lässt - dass der Händler die Garantiekarte ausfüllt. Die Garantie ist immer dem gegenüber geltend zu machen, der sie ausgelobt hat. Da das im Regelfall der Hersteller ist, spielt es also auch keine Rolle, ob er Händler noch existiert oder nicht. Es wird lediglich in der Umsetzung etwas unkomfortabler, da man - gibt es den Händler nicht mehr - erst einen Servicepartner des Herstellers suchen oder mit der Ware direkt zum Hersteller muss. Vor allem bei Fernabsatzgeschäften spielt das aber sowieso keine Rolle, da der nächste Servicepartner (in unserem Beispiel von Samsung) sicher näher ist, als der ursprüngliche Online-Händler. Und nun zur GEWÄHRLEISTUNG: Hierbei handelt es sich um eine innerhalb der EU nach Mindestrichtlinien verpflichtende Mängelhaftung, die IMMER den Händler trifft. Diese Mängelhaftung beträgt für bewegliche Güter mindestens 2 Jahre und für unbewegliche Güter mindestens 3 Jahre. Die GEWÄHRLEISTUNG umfasst alle augenscheinlichen, als auch versteckten Mängel (das sind solche, die erst nach dem Kauf zu Tage treten, s.g. "im Keim angelegte Mängel"), sowie üblicherweise erwartbare oder in der Produktbewerbung hervorgehobene Fähigkeiten, die das Produkt nicht innehat. Interessant an der GEWÄHRLEISTUNG ist die Beweislast, die in den ersten 6 Monaten ab Kauf immer beim Händler liegt. Ist das Display des gerade erworbenen LED-TV's gebrochen, kann der Händler die Gewährleistung also nicht verweigern mit dem Hinweis, dass sei einem selbst beim Heimtransport passiert. Der Händler müsste beweisen, dass das Display VOR dem Selbsttransport in Ordnung war. Ausgenommen von der GEWÄHRLEISTUNG bzw. auf maximal 6 Monate begrenzt, sind Verschleißteile wie Akkus und Batterien und Verbrauchsmaterialien wie Toner, Druckertinte, Druckerpapier usw. (eh klar!). Bei der GEWÄHRLEISTUNG ist es wirklich so, dass man sich die auf den Bauch reiben kann, wenn der Händler nicht mehr existiert. Deshalb Finger weg von Importware aus EU-Drittländern, z.B. aus China usw.!!!. Geht nämlich der Händler meier - womit der Gewährleistungsanspruch niemandem gegenüber mehr geltend gemacht werden kann - und schränkt der Hersteller obendrein seine Garantie auf EU-Binnenware ein, hat man wirklich die "Arschkarte" gezogen. Noch etwas: Gewährleistungsansprüche (und auch ausgelobte Garantieansprüche) gehen bei Privatverkäufen immer an den Übernehmer über, sofern die Gewährleistungs- und etwaige Garantieansprüche grundsätzlich noch gelten. Allerdings muss der Übernehmer darauf bestehen, dass er auch die Händler-Rechnung erhält! Kleines Detail: Bspw. für sein iPhone braucht man nicht einmal die Rechnung, da Apple als Garantie-Startdatum den Tag der Erst-Inbetriebnahme heranzieht. Allerdings gewährt Apple auch nur 12 Monate Garantie :-( Gewährleistungsansprüche unter Händlern ("B2B-Geschäfte") gibt es übrigens keine. |
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liab
Inventar |
#453 erstellt: 09. Nov 2012, 15:22 | |
Danke für die sehr gute Erklärung der Problematik. Unbekannt war mir der Ausdruck "meier gehen", womit pleite gehen gemeint ist. Laut google bedeutet es in Österreich verhaftet werden. Mir ist nur - in anderem Zusammenhang - der Ausspruch Mensch Meier geläufig. |
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keinsamsungmehr
Neuling |
#454 erstellt: 18. Mrz 2013, 18:47 | |
Hallo liebe Leser, ich habe mich gerade hier angemeldet, weil ich Betroffener dieses Themas bin. Im letzten Jahr kaufte ich einen schönen "UE46D6500" bei "buy2go". Nun ist das Gerät kaputt. Eben telefonierte ich mit dem Service von Samsung. Ich wurde nach den Buchstaben hinter der Typbezeichnung gefragt. Dort steht ein "F" (wahrscheinlich für Frankreich). Jetz bin ich zweimal gelinkt! Zum ersten Mal hat der Verkäufer mich gelinkt. Der ist - Got sei Dank - inzwischen pleite. So kann er diese Machenschaften nicht weiter treiben. Samsung hat mit Hinweis auf andere technische Gegebenheiten die Garantie verweigert. Einen Anspruch auf ges. Gewährleistung habe ich nicht mehr. Das heisst: Samsung macht tatsächlich Unterschiede! Und das, obwohl die Geräte alle zum größten Teil in der Tschechei gebaut werden! Ist eh ein "Billiglohn-Land". Während viele andere Hersteller eine EU-Garantie anbieten, geht Samsung einen antiquierten Weg, der einigen KFZ-Herstellern auch schon fast den Hals brach. Da ich keinesfalls diese Art der Herstellerpolitik unterstütze, heisst das für mich: Finger weg von Samsung! Gruß aus dem schönen Mönchengladbach. Michael |
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