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WICHTIG KEINE GARANTIE AUF SAMSUNG EU WARE

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Autor
Beitrag
Haiopai
Hat sich gelöscht
#51 erstellt: 15. Jan 2009, 12:02

Spiegelbild schrieb:
Also das sind alles Samsungmitarbeiter und die machen Fehler.

Also in den Garantiebedingungen auf der .at Seite zum Beispiel steht nichts dergleichen drin!

Von daher ...


??????????

Du hast es doch selber gerade zitiert .

Zitat :
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Garantieverpflichtung nur für Produkte gilt, welche durch SAMSUNG Electronics Austria GmbH nach Österreich importiert wurden. Es gibt keine internationale Garantie bei SAMSUNG Produkten. Sollte ein Gerät aus dem Ausland importiert worden sein, gelten die österreichischen Gewährleistungsrichtlinien, welche besagen, dass der Inverkehrbringer der Ware für die Gewährleistung verantwortlich ist. Die Garantieverpflichtung seitens SAMSUNG Electronics Austria GmbH ist in diesem Fall ausgeschlossen.

Zitat Ende

Was nix anderes bedeutet ,als das die Garantie nur für Geräte übernommen wird ,die über den offiziellen Importeur gekauft sind ,was im übrigen eine völlig normale Sache ist .

Wenn rein hypothetisch dein Händler in Berlin sich die Geräte in Russland besorgt hat und trotzdem ganz normale 2 Jahre Garantie anbietet ist dies eine so genannte Händlergarantie ,die mit Samsung nix zu tun hat .

Das muss nicht schlechter sein ,kann aber ,wenn sich diese Geräte von den originalen für den deutschen Markt bestimmten technisch unterscheiden .

Ich kenne das von früher aus der Motorradbranche ,da nannte man solche Händler Grau oder Reimporteure .
Je nach dem ,wo die Kräder her kamen ,passten bestimmte Ersatzteile der deutschen Modelle nicht und der Käufer war so auf diesen einen Händler angewiesen ,was häufig zu extrem langen Wartezeiten auf Ersatzteile führte .

Wie weit das übertragbar ist ,kann ich nicht beurteilen .

Gruß Haiopai

Nachtrag ,im Hifi Sektor ist der Accuphase Importeur auch für ein wirklich rigides Verhalten gegenüber nicht über ihn gekaufte Geräte bekannt .
Genau wie damals in der Motorradbranche wird nicht nur die Garantie sondern sogar generell eine Reparatur abgelehnt ,sprich es kann passieren das dir mit einem defektem Gerät die Tür gewiesen wird ,auch wenn du bezahlen willst für die Reparatur .


[Beitrag von Haiopai am 15. Jan 2009, 12:08 bearbeitet]
Spiegelbild
Ist häufiger hier
#52 erstellt: 15. Jan 2009, 12:39
Es wird finde ich dennoch nicht deutlich klar. Jeder interpretiert das anders und selbst Servicemitarbeiter widersprechen sich zum Teil.

Ich habe bei meinem Händler nachgefragt und mir wurde "versichert", dass ich eine 2 Jährige Garantie auch in Deutschland habe - Herstellergarantie. -.-


Wir möchten darauf hinweisen, dass die Garantieverpflichtung nur für Produkte gilt, welche durch SAMSUNG Electronics Austria GmbH nach Österreich importiert wurden. Es gibt keine internationale Garantie bei SAMSUNG Produkten. Sollte ein Gerät aus dem Ausland importiert worden sein, gelten die österreichischen Gewährleistungsrichtlinien, welche besagen, dass der Inverkehrbringer der Ware für die Gewährleistung verantwortlich ist. Die Garantieverpflichtung seitens SAMSUNG Electronics Austria GmbH ist in diesem Fall ausgeschlossen.


Das besagt doch, dass Geräte die nach Österreich importiert werden an den österreichischen Gewährleistungsrichtlinien gebundnen sind? Ist doch für mich völlig uninterssant? Oder stehe ich auf dem Schlauch?
Haiopai
Hat sich gelöscht
#53 erstellt: 15. Jan 2009, 12:53
Hi ,du hast es doch kopiert ,die Formulierung wird in Deutschland die gleiche sein ,auch wenn du nun mal gerade die österreichische Site am Wickel hattest .

Was dein Händler da anstellt ,kann ich nicht beurteilen ,wobei er ja wenn er von Herstellergarantie spricht im Prinzip recht hat ,der Hersteller bleibt ja Samsung ,man weiß halt nur nicht wohin er das Gerät einschickt im Garantiefall.

Teste es doch mal an ,wende dich mit der Seriennummer direkt an den deutschen Importeur mit eben dieser Frage ,dann stellt sich heraus ,ob das so geht .

Vom Prinzip her kann es dir so lange du nicht den Wohnort wechselst oder dich mit deinem Händler zoffst auch egal sein ,interessant wird diese Frage ja erst dann ,wenn ich das Gerät zu einem Händler gebe ,bei dem es nicht gekauft ist .

Ganz bitter ,wenn sich dann rausstellt ,es ist ein Import für den der deutsche Importeur keine Garantieleistungen übernimmt und der Händler bei dem es gekauft wurde ist derweil pleite gegangen .
Von der Sorte hab ich ein paar Fälle mit Motorrädern erlebt ,wo es den Kunden eben auch nicht gesagt wurde oder sie sogar vorsätzlich angelogen wurden .

Deswegen betonen viele Händler auch im Net und im Hifi Bereich oftmals ,das es sich explizit um offizielle Deutsche Modelle handelt .
Gibt nämlich so einige ,die das wenn ,dann nur auf Anfrage rausrücken .

Gruß Haiopai
Spiegelbild
Ist häufiger hier
#54 erstellt: 15. Jan 2009, 13:09


Also soweit habe ich nicht gedacht jetzt. Ist der Importeur immer der Händler? Habe nur mit meinem Händler wo ich das Gerät gekauft habe Kontakt.

Und ich habe auch eine Garantiekarte - ich weiß mehrfach heiß diskutiert. ^^

Aber im Endeffekt kann es doch egal sein oder? Wenn mir schwarz auf weiß zugesichert wird, dass ich Garantie habe.

Und so weit ich weiß, beträgt die gesetzliche Gewährleistung 2 Jahre von daher ist doch mein Händler verpflichet - solange er noch nicht insolvent ist - mein Gerät zu reparieren oder auszutautschen?

Also wenn das nicht so ist, wäre das ein totaler Betrug am Kunden ..

EU Ware hin oder her, wir gehören zur EU.
LE-40F86BD
Inventar
#55 erstellt: 15. Jan 2009, 13:16

Spiegelbild schrieb:
... gesetzliche Gewährleistung 2 Jahre von daher ist doch mein Händler verpflichet - solange er noch nicht insolvent ist - mein Gerät zu reparieren oder auszutautschen?

Für ein halbes Jahr lang geht das gut, ja .... dann dreht sich die Beweislast um .... und schon können die Probleme anfangen
Spiegelbild
Ist häufiger hier
#56 erstellt: 15. Jan 2009, 13:22
Ja das ist richtig, aber ich meine davon mal abgesehen kann Samsung nicht einfach die Garantie streichen.

Ist sowas nicht gesetzwidrig? Wenn man beim Kaufabschluss in den AGBs einen Garantieanspruch hat auf Hardwareschäden und dann danach das zu ändern?

Sehr merkwürdig alles.

Ich glaube dennoch, dass es nur halb so schlimm ist. Schließlich hatten hier schon einige einen Servicefall mit ihrem EU Gerät und es gab auch keine Probleme.
LE-40F86BD
Inventar
#57 erstellt: 15. Jan 2009, 13:29

Spiegelbild schrieb:
Ja das ist richtig, aber ich meine davon mal abgesehen kann Samsung nicht einfach die Garantie streichen.

Ist sowas nicht gesetzwidrig? Wenn man beim Kaufabschluss in den AGBs einen Garantieanspruch hat auf Hardwareschäden und dann danach das zu ändern?

Sehr merkwürdig alles.

Ich glaube dennoch, dass es nur halb so schlimm ist. Schließlich hatten hier schon einige einen Servicefall mit ihrem EU Gerät und es gab auch keine Probleme.

War nicht die Rede davon, daß es erst ab 8.1.09 greifen soll ?
Spiegelbild
Ist häufiger hier
#58 erstellt: 15. Jan 2009, 13:30

LE-40F86BD schrieb:

Spiegelbild schrieb:
Ja das ist richtig, aber ich meine davon mal abgesehen kann Samsung nicht einfach die Garantie streichen.

Ist sowas nicht gesetzwidrig? Wenn man beim Kaufabschluss in den AGBs einen Garantieanspruch hat auf Hardwareschäden und dann danach das zu ändern?

Sehr merkwürdig alles.

Ich glaube dennoch, dass es nur halb so schlimm ist. Schließlich hatten hier schon einige einen Servicefall mit ihrem EU Gerät und es gab auch keine Probleme.

War nicht die Rede davon, daß es erst ab 8.1.09 greifen soll ? :.


War es das? Ich habe es nicht gelesen.
Haiopai
Hat sich gelöscht
#59 erstellt: 15. Jan 2009, 13:44
Hi ,nein der Importeur ist nicht immer ein Einzelhändler und wenn du eine offizielle deutsche Garantiekarte von Samsung hast ,dann ist dein Gerät ziemlich sicher auch ein deutsches (sowas zu fälschen wäre schon heftig) .

Der Affentanz der veranstaltet wird liegt schlicht daran ,das es auch in EU Ländern noch kräftige Preisunterschiede gibt ,deswegen gibt es überhaupt auch noch Importeure für einzelne EU Länder .

Ich denke mal am bekanntesten sind die Geschichten ,die VW da praktiziert hat ,eben unter Androhung der Aberkennung des Vertragshändler Status zu verbieten im jeweiligen Land an Ausländer zu verkaufen ,innerhalb der EU wohlgemerkt .

Problem insbesondere im KFZ Sektor ist dabei ,das die Fahrzeuge eine EU Zulassung haben und problemlos in jedem EU Staat Zulassungs fähig sind.
Da kann man seit Einführung der EU Zulassung kräftig sparen ,zu Lasten des einheimischen Handels natürlich ,denn die deutschen Händler können ja nix dabei machen ,das beispielsweise ein spanischer Händler den Golf vom spanischen Importeur 20 % billiger bekommt ,weil VW dem geringerem Pro Kopf Einkommen in Spanien Rechnung trägt .

Aus solchen Problematiken heraus entstehen diese Aktionen von wegen Garantie Verweigerung bei Geräten aus dem EU Ausland seitens der jeweiligen Länder Importeure .
Verstehen kann man das aber schon ,der Händler und der ausländische Import macht den Gewinn und hier vor Ort sollen dann die Kosten für den Garantiefall übernommen werden .
Das ein deutscher Importeur dabei nicht mitmachen will ist doch logisch .

Gruß Haiopai


[Beitrag von Haiopai am 15. Jan 2009, 13:46 bearbeitet]
Hoggle1848
Neuling
#60 erstellt: 15. Jan 2009, 13:57
ja ist seit dem 08.01.

aber was ja noch dazu kommt. habe jetz mehrfach gelesen "bei vertragsabschluss..."

man schliesst ja keinen vertrag mit dem herstellern, sondern mit dem haendler. da hat meines erachtens samsung erstmal gar nix mit am hut. die liefern nur an den haendler aus, alles weitere laeuft ueber eben diesen.

selbst in den garantiebedingungen von samsung steht folgendes:

"Sollte es erforderlich werden, Garantieleistungen in Anspruch zu nehmen, wenden Sie sich bitte an Ihren Fachhändler, bei dem Sie das Gerät erworben haben."

wie schon weiter oben geschrieben, ist die garantie eines herstellers freiwillig und kann, so denke ich zumindest, auch komplett gestrichen werden. ich meine zumindest, das wir frueher sowas in bwl durchgenommen haben :-D ist aber schon gut 9 jahre her.

ich denke, wir koennen hier einfach nur abwarten, bis sich die ersten melden, wo der service verweigert wurde.
LE-40F86BD
Inventar
#61 erstellt: 15. Jan 2009, 14:02

Hoggle1848 schrieb:
... ich denke, wir koennen hier einfach nur abwarten, bis sich die ersten melden, wo der service verweigert wurde.

Da gibt`s schon welche glaube ich
Wenn mich nicht alles täuscht habe ich das die Tage schon mal hier in irgendwelchen Threads gelesen.
Dook
Stammgast
#62 erstellt: 15. Jan 2009, 14:17
Also is man so gesehen jetzt mehr oder weniger gezwungen sich das teurere Modell zu kaufen ?

Aber es gibt doch die Möglichkeit noch sowas wie ein Schutzbrief wie z.b bei Redcoon zu kaufen der je 3J. o. 5J anhält. Man bezahlt zwar etwas mehr aber man ist doch dann eigentlich abgesichert, falls mal was kaputt geht oder nicht?

Wenn jetzt Samsung herum zickt nur weil wir 200€ weniger zahlen für denn A756 z.B
Alles sehr verwohren.
Haiopai
Hat sich gelöscht
#63 erstellt: 15. Jan 2009, 14:23

Dook schrieb:
Also is man so gesehen jetzt mehr oder weniger gezwungen sich das teurere Modell zu kaufen ?

Aber es gibt doch die Möglichkeit noch sowas wie ein Schutzbrief wie z.b bei Redcoon zu kaufen der je 3J. o. 5J anhält. Man bezahlt zwar etwas mehr aber man ist doch dann eigentlich abgesichert, falls mal was kaputt geht oder nicht?

Wenn jetzt Samsung herum zickt nur weil wir 200€ weniger zahlen für denn A756 z.B
Alles sehr verwohren.


Ne um die 200 Euro weniger geht es nicht ,sondern darum ,das der deutsche Importeur an diesem Gerät gar nix verdient ,weil es nicht über ihn nach Deutschland gekommen ist ,er aber dann noch für dieses Teil die Kosten der Garantie Leistungen erbringen soll .

Alter Schwede ,mit sowas hab ich das letzte Mal vor fast 15 Jahren zu tun gehabt ,ich dachte echt das man sowas so langsam mal geregelt hätte ,nicht das es von vorne losgeht .

Freihandel dank EU ,mit kleinen Tücken wie mir scheint

Gruß Haiopai
Tussy
Inventar
#64 erstellt: 15. Jan 2009, 14:51

Ne um die 200 Euro weniger geht es nicht ,sondern darum ,das der deutsche Importeur an diesem Gerät gar nix verdient ,weil es nicht über ihn nach Deutschland gekommen ist ,er aber dann noch für dieses Teil die Kosten der Garantie Leistungen erbringen soll .


Nee, nicht ganz richtig

Gegenüber den Händler hat man Gewährleistung - 2 Jahre,
heißt nichts anderes, wie das der Händler dich nicht beschi... hat.

Gegenüber den Hersteller Garantie.

Also wenn das Gerät defekt ist, und du auf deine Garantie "pochst", hast du nur mit den Hersteller zu tun, nicht mit den Händler oder Importeur.
Das heißt hier konkret mit Samsung und der Vor-Ort Garantie.

Und auf Gewährleistung gehen, ist sehr schwer. Du musst ab den 6 Monat beweissen, daß das Gerät schon bei Auslieferung defekt war.
Vorher muss der Händler dies beweisen, und das könnte für den Händler einfach sein, zu beweisen ein ordentliches Gerät geliefert zu haben.
Tussy
Inventar
#65 erstellt: 15. Jan 2009, 14:53

LE-40F86BD schrieb:

Hoggle1848 schrieb:
... ich denke, wir koennen hier einfach nur abwarten, bis sich die ersten melden, wo der service verweigert wurde.

Da gibt`s schon welche glaube ich
Wenn mich nicht alles täuscht habe ich das die Tage schon mal hier in irgendwelchen Threads gelesen.


Bis jetzt habe ich noch nichts gelesen........

War bis jetzt nur Theorie
LE-40F86BD
Inventar
#66 erstellt: 15. Jan 2009, 14:57

Tussy schrieb:

LE-40F86BD schrieb:

Hoggle1848 schrieb:
... ich denke, wir koennen hier einfach nur abwarten, bis sich die ersten melden, wo der service verweigert wurde.

Da gibt`s schon welche glaube ich
Wenn mich nicht alles täuscht habe ich das die Tage schon mal hier in irgendwelchen Threads gelesen.


Bis jetzt habe ich noch nichts gelesen........

War bis jetzt nur Theorie ;)

OK wenn Du das sagst ... dann wird es stimmen
War da nicht was mit Ösiland / Deutschland und das ganze grenznah ?


[Beitrag von LE-40F86BD am 15. Jan 2009, 14:58 bearbeitet]
Haiopai
Hat sich gelöscht
#67 erstellt: 15. Jan 2009, 15:07
Das ist die Frage Tussy ,wer bietet die Vorort Garantie , Samsung als weltweiter Hersteller oder der jeweilige Importeur ,da gilt es ganz genau zu lesen !!!!

Wenn diese Garantie an die Importeure gekoppelt ist(was fast sicher der Fall ist) ,kannst du die bei einem aus beispielsweise Ungarn importiertem Gerät vergessen .
Der deutsche Importeur ist NICHT verpflichtet diese zu leisten und Samsung als Hersteller wird dir richtiger Weise sagen ,das die Vor Ort Garantie für ein ungarisches Gerät auch NUR in Ungarn gilt .

Ansprechpartner ist in diesen Fällen einzig der Händler ,bei dem du kaufst ,weil er bei Import am offiziellem Deutschland Importeur vorbei gleichzeitig selber Importeur und Händler ist .

Das wird noch richtig interessant ,viel Spass jedem der darauf nicht achtet ,ob es sich um ein offizielles deutsches Gerät handelt ,ganz böse Falle im Garantiefall.

Hätte nicht gedacht ,das sich diese Problematik innerhalb der EU nochmal ergeben würde .

Gruß Haiopai

P.S. Auch immer dran denken Tussy ,Vor Ort Garantie und jegliche Leistungen die über die EU Vorschriften hinaus gehen sind seitens der Hersteller FREIWILLIG und können jederzeit auch im Einzelfall widerrufen werden .Es sei denn dir wird es beim Kauf schriftlich im Kaufvertrag garantiert .
Tussy
Inventar
#68 erstellt: 15. Jan 2009, 15:31

Haiopai schrieb:
Das ist die Frage Tussy ,wer bietet die Vorort Garantie , Samsung als weltweiter Hersteller oder der jeweilige Importeur ,da gilt es ganz genau zu lesen !!!!

Wenn diese Garantie an die Importeure gekoppelt ist(was fast sicher der Fall ist) ,kannst du die bei einem aus beispielsweise Ungarn importiertem Gerät vergessen .
Der deutsche Importeur ist NICHT verpflichtet diese zu leisten und Samsung als Hersteller wird dir richtiger Weise sagen ,das die Vor Ort Garantie für ein ungarisches Gerät auch NUR in Ungarn gilt .


Gruß Haiopai




Steht eindeutig auf der Samsung Homepage!

# Service innerhalb der Garantiezeit:
Bei einem Defekt steht Ihnen unser Home Service zur Verfügung. Um diesen Service in Anspruch zu nehmen, kontaktieren Sie bitte unsere Home Service Hotline.

Und die Entscheiden wie es weiter geht, oder eben nicht



Ansprechpartner ist in diesen Fällen einzig der Händler ,bei dem du kaufst ,weil er bei Import am offiziellem Deutschland Importeur vorbei gleichzeitig selber Importeur und Händler ist .


Und beim Händler gibt es keine Vor Ort Garantie sondern nur Gewährleistung.


P.S. Auch immer dran denken Tussy ,Vor Ort Garantie und jegliche Leistungen die über die EU Vorschriften hinaus gehen sind seitens der Hersteller FREIWILLIG und können jederzeit auch im Einzelfall widerrufen werden .Es sei denn dir wird es beim Kauf schriftlich im Kaufvertrag garantiert .


Das ist klar. Aber beim Kauf zählt die zum Zeitpunkt geltenden Garantiebedingungen.
Ist eigentlich klar, oder?

Beispiel:
Samsung verkauft TV mit 10 Jahren Garantie wie verrückt, und nach 3 Jahren sagen die, das wars. Alle Gerät die vor 3 Jahren gekauft wurden haben nur noch 3 Jahre Garantie.
Geht nicht!
Ab den Zeitpunkt der Ankündigung dürfen die natürlich "nur" 3 Jahre Garantie geben, auf neu gekaufte Geräte.
Spiegelbild
Ist häufiger hier
#69 erstellt: 15. Jan 2009, 17:07
Man ... ^^

Was heißt das jetzt auf Deutsch?!

Das wenn ich ein Problem mit meinem LCD (EU WARE) habe, den auf meine Kosten nach össiland transportieren (lassen) muss und dann dort meine Garantieansprüche zu bekommen?

Ist es das?

Aber ich versteh es trotzdem nicht ganz warum es jetzt mit Import zu tun hat und ob die daran was verdienen oder nicht, wenn die meinen LCD reparieren.
sieben9
Ist häufiger hier
#70 erstellt: 15. Jan 2009, 17:28
so, habe gestern eine anfrage bezüglich meines Gerätes(XXH) bei Samsung gestellt und heute eine antwort bekommen


....vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zur Beantwortung dieser Fragen, senden sie uns bitte den Model Code des TV zu. Diese Angabe finden sie auf der Rueckseite des TV. Dann koennen wir ihnen ein genau Antwort zu ihrer Frage geben.


angegeben habe ich die Seriennummer, die samsung wohl nicht viel nützt, die intressiert wohl nur XXC/XXH/XXU. Na danke.

Naja ich werde dehnen schreiben und bin gespannt auf die antwort.
Big_Dunker
Ist häufiger hier
#71 erstellt: 15. Jan 2009, 17:32
Welche Gerätebezeichnungen sind denn betroffen?
H und U?
don-el
Neuling
#72 erstellt: 15. Jan 2009, 19:46
Hi

kann Euch mal meine Erfahrung wiedergeben

Samsung Plasma gekauft Mai 2008

letzte Woche hat sich der Fernseher verabschiedet - ich dachte alles kein Problem Samsung Support angerufen der mir mitteilte das für mein Gerät keine Garantie in Deutschland greift.

habe mich dann an den Händler gewandt der das alles nicht verstehen konnte da ich eine europäische Garantiekarte meine eigen nennen kann.

Händler hielt Rücksprache mit Samsung und teilte mir mit das alles geklärt wäre ich sollte nochmals anrufen und denen von den Neuigkeiten erzählen.

allerding war die Hotline unbeeindruckt von den Neuigkeiten und versagte mir ein zweites Mal die Reparatur auf Garantie

habe jetzt eine Mail in Richtung Händler sowie in Richtung Samsung abgeschickt und werde wohl nur noch mit Rechtsmitteln weiterkommen.

also kann ich nur jedem von EU Ware abraten

Schöne Grüße
Sinus212
Schaut ab und zu mal vorbei
#73 erstellt: 15. Jan 2009, 20:30
@tussy: Was auf der DEUTSCHEN Samsung Homepage steht gilt auch nur für deutsche Geräte. Warum meinst Du, gibt es für fast jedes Land eine unterschiedliche und länderspezifische Homepage mit i.d.R. unterschiedlichen Typenbezeichnungen für ansonsten baugleiche Geräte????

Wenn Samsung "Deutschland" eine freiwillige Garantie bietet, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht, kann die deutsche Niederlassung diese auch ausschliesslich auf die Geräte für den deutschen Markt beschränken. Eine Kulanzregelung, die Samsung Deutschland ja bisher ohne Probleme angewendet hat, kann JEDERZEIT für "ausländische" Geräte einseitig gestrichen werden und genau dies macht Samsung Deutschland jetzt.

Die Eierlegende Wollmilchsau ist "leider" noch nicht erfunden worden und Samsung ist keine karitative Einrichtung sondern eine gewinnorientierte Aktiengesellschaft.

Beste Grüße
Sinus
-Bin neu hier und wie man Beiträge zitieren und kopieren kann, finde ich schon noch raus-
_*Naseweis*
Neuling
#74 erstellt: 15. Jan 2009, 21:33
ja könnt ihr mir dann auch sagen welcher welcher ist???
maikgen
Neuling
#75 erstellt: 15. Jan 2009, 21:43
Wollte nur mal anmerken weis net ob euch das bekannt ist.
Es gibt in Deutschland nur 6Monate Garantie wo der Hersteller gesetzlich verpflichtet ist das Gerät auf eigene Kosten zu reparieren. Die 2 Jahre welche so immer im Umlauf sind ist eine Art Kolanz oder man kann beweisen das der Fehler am Gerät schon beim Kauf war. Die meisten Hersteller halten sich an die 2 Jahre "Garantie" aber rechtlich kann man nix machen wenn sie sich nicht daran halten.
velmont956
Stammgast
#76 erstellt: 15. Jan 2009, 21:55

maikgen schrieb:
Wollte nur mal anmerken weis net ob euch das bekannt ist.
Es gibt in Deutschland nur 6Monate Garantie wo der Hersteller gesetzlich verpflichtet ist das Gerät auf eigene Kosten zu reparieren. Die 2 Jahre welche so immer im Umlauf sind ist eine Art Kolanz oder man kann beweisen das der Fehler am Gerät schon beim Kauf war. Die meisten Hersteller halten sich an die 2 Jahre "Garantie" aber rechtlich kann man nix machen wenn sie sich nicht daran halten.


Es gibt keine 6 Monate Garantie und schon gar nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Das was du meinst ist die gesetzlich vorgeschrieben 2 Jahre Gewährleistung. Diese gibt aber der Händler. Und nach 6 Monaten greift die Beweislastumkehr, d.h. man muss nach diesen 6 Monaten, sollte ein Mangel auftreten, Beweisen können, dass dieser Mangel schon zum Zeitpunkt des Kaufs bestand.

Jaja, ich weiss das du Gewährleistung meintest, ich meine nur, man sollte das nicht mit Garantie verwechseln, das bringt nur noch mehr Verwirrung.

In diesem Sinne entschuldigumg für meine Erbsenzählerei

Gruss Velmont
LE-40F86BD
Inventar
#77 erstellt: 15. Jan 2009, 21:56

maikgen schrieb:
Es gibt in Deutschland nur 6 Monate Garantie wo der Hersteller gesetzlich verpflichtet ist das Gerät auf eigene Kosten zu reparieren.

Der Hersteller ist zu keiner Garantie verpflichtet
Du verwechselst da was mit Gewährleistung und Beweislastumkehr
Dook
Stammgast
#78 erstellt: 15. Jan 2009, 22:03
Hab nicht richtig gelesen

kann gelöscht werden der Beitrag!


[Beitrag von Dook am 15. Jan 2009, 23:11 bearbeitet]
Landwarrior
Schaut ab und zu mal vorbei
#79 erstellt: 15. Jan 2009, 22:14
Wenn ich ein Gerät bei einem deutschen Händler kaufe, woher soll ich dann immer wissen, für welches Land dieses Gerät bestimmt war?
Und solange eine angebliche nicht mehr existierende Garantie nicht vom deutschen Händler explizit beim Angebot genannt wird, kaufe ich das EU-Modell und lasse mir die Garantie schriftlich bestätigen. Sollte diese trotz allem nicht mehr gelten (was ich nicht glaube), dann nehme ich den Händler in die Verantwortung.

Aber sollte es keine internationale Garantie mehr geben, müsste ja der Markt der EU-Importfahrzeuge ab sofort tot sein

Kaufe ich das Gerät bei einem in Deutschland ansässigen Händler mit einer für Deutschland gültigen Garantiekarte, muss auch die Garantie für Deutschland gelten.
Ansonsten müsste Samsung erstmal den Händlern den Verkauf von Geräten, die NICHT für Deutschland bestimmt sind, untersagen! Man kann nicht einfach die Geräte auf den Markt kommen lassen und dann dem Endverbraucher an den Garantiebedingungen drehen, wie es Ihnen passt.

Und sollte es auch nur die gesetzliche Gewährleistung mit 24 Monaten geben, brauch ich nach 6 Monaten nicht sofort alles zahlen. Der Hersteller muss das mit der Beweislastumkehr auch wasserdicht beweisen können und nicht nur eine Behauptung aufstellen
Big_Dunker
Ist häufiger hier
#80 erstellt: 15. Jan 2009, 22:42
Ai Ai Ai, ich bin so hin und her gerissen und weiß nicht was ich mit meinem A786 am Montag machen soll.
Ich gehe davon aus, dass Samsung mir keine Garantie gibt, werde mich aber nochmal erkundigen.
Wie würdet ihr vorgehen, Gerät behalten und Risiko eingehen keine Garantie zu haben oder den LCD innerhalb der 14 Tage zurückschicken?

Gruß


PS. Warte aber noch ab, bis sich mein Shop äußert
Sinus212
Schaut ab und zu mal vorbei
#81 erstellt: 15. Jan 2009, 23:13
Gewährleistung & Garantie-FAQ
Informationen über das neue Gewährleistungsrecht ab 1.1.2002


Hinweis: Die untenstehenden Ausführungen beziehen sich ausschliesslich auf den Verkauf von Waren von Händlern (d.h. Unternehmern i.S.d. BGB) an Verbraucher i.S.d. BGB


Was ist Gewährleistung ? Was beinhaltet die (gesetzliche) Gewährleistung ?

Wenn der Verkäufer "Gewähr zu leisten" hat, steht der Verkäufer dafür ein, dass die gehandelte Ware ZUM ZEITPUNKT DES VERKAUFS frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Das heisst konkret, dass die Ware die (kauf)vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweisen muss. Seit der BGB-Novellierung bedeutet das auch, dass Werbeaussagen zutreffen müssen und Lieferungen mengenmässig richtig ausgeführt sein müssen. Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt der Käufer.

Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf 12 Monate verkürzt werden. Bis dahin galt bei Neuwaren eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten, eine Gewährleistung für gebrauchte Waren konnte vollständig ausgeschlossen werden.
Der Kunde kann daher seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Geräts nunmehr 2 Jahre lang (bzw. 1 Jahr bei gebrauchten Waren, sofern kaufvertraglich vereinbart) geltend machen. Zu Gunsten des Käufers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen,dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand.

Reklamiert der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies. Dies gilt für neue wie gebrauchte Waren gleichermassen.
In vielen Fällen wird dieser Nachweis wohl nur schwer zu führen sein. Das heisst in der Praxis, dass nach Ablaufen der 6-Monats-Frist nur noch in wenigen Fällen eine Gewährleistung in Anspruch genommen werden kann und der Kunde im Regelfall auf die Kulanz des Händlers angewiesen sein wird - die Situation stellt sich demnach für Händler und Käufer nicht wesentlich anders dar als bis zum Inkrafttreten der Schuldrechtsnovellierung zum 1.1.2002.

Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

"Gewährleistung" bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die gehandelte Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche, die sich erst später bemerkbar gemacht haben (sog. versteckter Mangel). Der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe ist dabei entscheidend. Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzt werden. Bei etwaigen Mängeln muss IMMER beim Händler reklamiert werden.

Eine "Garantie" ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers, sofern der Händler diese "Herstellergarantie" an den Kunden weitergibt - wozu der Händler aber nicht verpflichtet ist. Die Garantiezusage bezieht sich immer auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit der besagten Teile (oder des gesamten Geräts) für den Zeitraum "garantiert" wird. Je nachdem, ob die Garantiezusage gegenüber dem Kunden vom Händler oder vom Hersteller kommt, ist bei Mängeln der Händler oder der Hersteller anzusprechen. Bei der Garantie muss der Garantiegeber nachweisen, dass der vom Käufer beanstandete Mangel bei Übergabe der Ware noch nicht bestand.

Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar - im Umfang oder der Zeitdauer - verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet.


[Beitrag von Sinus212 am 15. Jan 2009, 23:22 bearbeitet]
Ray-Blu
Inventar
#82 erstellt: 15. Jan 2009, 23:34
Ich habe heute einen Samsung LE-40A786 von pixxbay bekommen. Natürlich ist es ein EU Modell mit dem Model Code ...XXU

Es lag ein nicht ausgefüllter Garantieschein bei, in dem steht, dass Samsung auf dieses Gerät eine 36 monatige Garantie gibt.

Den Garantieschein werde ich ausfüllen, von pixxbay unterschreiben lassen und danach ist der Handel für mich abgeschlossen.

Es steht nirgends, dass das Gerät nicht für Deutschland zugelassen ist und es ist nicht meine Plicht mich danach zu erkundigen.
hade-fan
Hat sich gelöscht
#83 erstellt: 15. Jan 2009, 23:37
Also je länger ich hier mitlese, um so mehr habe ich den Verdacht das hier manche gar nicht lesen sondern einfach nur wild rumschreiben.

So schwer ist das ganze eigentlich nicht :

Fall 1 : Ich kaufe im Internet einen Artikel von einem ungarischen Hersteller (Samsung LE-40A856XXH) und spare richtig fette Kohle. Das Gerät funktioniert 3 Wochen lang ohne Probleme und geht dann kaputt. Dann melde ich den Schaden bei meinem Händler (Habe ja Gewährleistung !), der dann entsprechende Schritte einleitet. Im Ernstfall wird das Gerät zum HÄNDLER eingeschickt (mit oder ohne Kosten), der dieses dann entweder an Samsung Ungarn oder, was wahrscheinlicher ist an seinen Zwischenhändler weiterleitet. Wenn das Gerät repariert wurde, bekomme ich das Gerät postwendend zurück. FERTIG.

Fall 2 : Wenn mir das alles verständlicherweise zu blöd ist, gebe ich 300 Euro mehr für einen Samsung LE-40A859MXXG (o.ä.) aus (der anders als der 856 auch auf der deutschen Samsung-Homepage zu finden ist !), dann kommt Samsung Deutschland mit einem Techniker zu mir nach Hause und kann den Schaden unter Umständen gleich vor Ort beseitigen (Service war noch nie wirklich kostenlos !). FERTIG.

Welche Variante nun besser gefällt, kann jeder für sich selbst entscheiden.

Gewähleistung oder Garantie habe ich in beiden Fällen, nur die Art der Abwicklung weicht massiv ab.


Dennoch muß ich rein vom Bauchgefühl "Sony_Fan" Recht geben


[Beitrag von hade-fan am 15. Jan 2009, 23:40 bearbeitet]
FlyingHorse
Ist häufiger hier
#84 erstellt: 15. Jan 2009, 23:41
Ich bekomme jetzt auch am Samstag meinen LE46A656. Redcoon meinte ich hätte auf jeden Fall 2 Jahre Garantie. Ich werde mich aber auch direkt schriftlich an Samsung wenden.
Ich habe allerdings bei Redcoon den Schutzbrief für 5 Jahre Garantie mitbestellt. Eigentlich sollte ich doch damit abgesichert sein!?
Eyeglow
Ist häufiger hier
#85 erstellt: 16. Jan 2009, 07:01

Sinus212 schrieb:
@tussy: Was auf der DEUTSCHEN Samsung Homepage steht gilt auch nur für deutsche Geräte. Warum meinst Du, gibt es für fast jedes Land eine unterschiedliche und länderspezifische Homepage mit i.d.R. unterschiedlichen Typenbezeichnungen für ansonsten baugleiche Geräte????

Wenn Samsung "Deutschland" eine freiwillige Garantie bietet, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht, kann die deutsche Niederlassung diese auch ausschliesslich auf die Geräte für den deutschen Markt beschränken. Eine Kulanzregelung, die Samsung Deutschland ja bisher ohne Probleme angewendet hat, kann JEDERZEIT für "ausländische" Geräte einseitig gestrichen werden und genau dies macht Samsung Deutschland jetzt.

Die Eierlegende Wollmilchsau ist "leider" noch nicht erfunden worden und Samsung ist keine karitative Einrichtung sondern eine gewinnorientierte Aktiengesellschaft.

Beste Grüße
Sinus
-Bin neu hier und wie man Beiträge zitieren und kopieren kann, finde ich schon noch raus- :)


Genau so ist das
Toni73
Inventar
#86 erstellt: 16. Jan 2009, 07:01

FlyingHorse schrieb:
Ich bekomme jetzt auch am Samstag meinen LE46A656. Redcoon meinte ich hätte auf jeden Fall 2 Jahre Garantie. Ich werde mich aber auch direkt schriftlich an Samsung wenden.
Ich habe allerdings bei Redcoon den Schutzbrief für 5 Jahre Garantie mitbestellt. Eigentlich sollte ich doch damit abgesichert sein!?


Das bist Du auch, es geht hier ja nicht um die Garantie vom Verkäufer sondern um die Herstellergarantie und den Vorort Service.
Das dein Händler das Gerät reparieren lässt wenn es einen Defekt hat, hat meist nichts mit Samsung zu tun.
LG


[Beitrag von Toni73 am 16. Jan 2009, 07:02 bearbeitet]
LE-40F86BD
Inventar
#87 erstellt: 16. Jan 2009, 07:02

Landwarrior schrieb:
... Und sollte es auch nur die gesetzliche Gewährleistung mit 24 Monaten geben, brauch ich nach 6 Monaten nicht sofort alles zahlen. Der Hersteller muss das mit der Beweislastumkehr auch wasserdicht beweisen können und nicht nur eine Behauptung aufstellen ;)

Stimmt, nach 6 Monaten mußt Du nicht sofort alles zahlen, aber nach dieser Zeit muß der Hersteller nichts beweisen, denn der hat mit Gewährleistung überhaupt nichts zu tun.
Du bist es, der nach 6 Monaten Beweise antreten muß (nicht der Händler)
Eyeglow
Ist häufiger hier
#88 erstellt: 16. Jan 2009, 07:06

Eyeglow schrieb:

Sinus212 schrieb:
@tussy: Was auf der DEUTSCHEN Samsung Homepage steht gilt auch nur für deutsche Geräte. Warum meinst Du, gibt es für fast jedes Land eine unterschiedliche und länderspezifische Homepage mit i.d.R. unterschiedlichen Typenbezeichnungen für ansonsten baugleiche Geräte????

Wenn Samsung "Deutschland" eine freiwillige Garantie bietet, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht, kann die deutsche Niederlassung diese auch ausschliesslich auf die Geräte für den deutschen Markt beschränken. Eine Kulanzregelung, die Samsung Deutschland ja bisher ohne Probleme angewendet hat, kann JEDERZEIT für "ausländische" Geräte einseitig gestrichen werden und genau dies macht Samsung Deutschland jetzt.

Die Eierlegende Wollmilchsau ist "leider" noch nicht erfunden worden und Samsung ist keine karitative Einrichtung sondern eine gewinnorientierte Aktiengesellschaft.

Beste Grüße
Sinus
-Bin neu hier und wie man Beiträge zitieren und kopieren kann, finde ich schon noch raus- :)


Genau so ist das


Im übrigen sollte bei einer HÄNDLER-Garantie darauf geachtet werden, ob diese neben der Herstellergarantie gewährt wird oder im Anschluss. Ansonsten könnte der Händler ggf. darauf verweisen, dass eine Garantieanspruch über das jeweilige Bestimmungsland existiert. Das wär dann aber schon echt mies
Jaral
Ist häufiger hier
#89 erstellt: 16. Jan 2009, 09:38

Spiegelbild schrieb:
Es wird finde ich dennoch nicht deutlich klar. Jeder interpretiert das anders und selbst Servicemitarbeiter widersprechen sich zum Teil.

Ich habe bei meinem Händler nachgefragt und mir wurde "versichert", dass ich eine 2 Jährige Garantie auch in Deutschland habe - Herstellergarantie. -.-


Wir möchten darauf hinweisen, dass die Garantieverpflichtung nur für Produkte gilt, welche durch SAMSUNG Electronics Austria GmbH nach Österreich importiert wurden. Es gibt keine internationale Garantie bei SAMSUNG Produkten. Sollte ein Gerät aus dem Ausland importiert worden sein, gelten die österreichischen Gewährleistungsrichtlinien, welche besagen, dass der Inverkehrbringer der Ware für die Gewährleistung verantwortlich ist. Die Garantieverpflichtung seitens SAMSUNG Electronics Austria GmbH ist in diesem Fall ausgeschlossen.


Das besagt doch, dass Geräte die nach Österreich importiert werden an den österreichischen Gewährleistungsrichtlinien gebundnen sind? Ist doch für mich völlig uninterssant? Oder stehe ich auf dem Schlauch?


Naja, ich hatte das Zitat von der österreichischen Homepage, obwohl ich aus Deutschland komme...
Denn da fängt für mich ja das Problem schon an. Ich kann ja nicht die Garantiebestimmungen von Samsung auf der deutschen Homepage nutzen, wenn ich ein Gerät erwerben will, welches von Samsung auf der deutschen HP gar nicht beworben wird.
Also habe ich mich in den Ländern umgesehen, wo es das Gerät gibt und bin dabei auf diese Infos gestossen.

Im Endeffekt hilft aber wohl tatsächlich nur abwarten, welche Erfahrungen die Käufer machen werden. Gerade beim 789/786 sind die Preisunterschiede so extrem, dass es schon verlockend wäre...


sony_fan schrieb:
Ich habe heute einen Samsung LE-40A786 von pixxbay bekommen. Natürlich ist es ein EU Modell mit dem Model Code ...XXU

Es lag ein nicht ausgefüllter Garantieschein bei, in dem steht, dass Samsung auf dieses Gerät eine 36 monatige Garantie gibt.

Den Garantieschein werde ich ausfüllen, von pixxbay unterschreiben lassen und danach ist der Handel für mich abgeschlossen.

Es steht nirgends, dass das Gerät nicht für Deutschland zugelassen ist und es ist nicht meine Plicht mich danach zu erkundigen.


Eine solche Einstellung ist weder für den Samsung, noch allgemein hilfreich...
Zum Glück gibt es im deutschen Rechssystem den Grundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Es ist sehr wohl die Pflicht des Kunden, sich zu informieren. Sonst könntest das Gerät ja gleich auf dem Schwarz- anstatt dem Graumarkt kaufen...
Battimann
Ist häufiger hier
#90 erstellt: 16. Jan 2009, 10:39
Tach:)

Da ich mir einen LE46A856 bestellt habe interessiert mich die Garantieentwicklung schon.
Bestellt habe ich bei Redcoon und der 5 Jahre-Schutz-Brief ist auch mitbestellt.

Nach Aussage der Mitarbeiter läuft es so ab, dass nach Ablauf der Hersteller-Garantie, ich die Reparatur selber zaheln muss und die Rechnung dann bei Redcoon einreichen muss.

Würde bedeuten:
Also selbst wenn, es eine eingeschränkte Herstellergarantie gibt würde Redcoon für die Reparatur aufkommen. Auch wenn ich erst in Vorkasse gehen würde.
Ist das soweit richtig?

Wäre super, wenn mir jemand helfen würde;)
LE-40F86BD
Inventar
#91 erstellt: 16. Jan 2009, 10:43

Battimann schrieb:
Also selbst wenn, es eine eingeschränkte Herstellergarantie gibt würde Redcoon für die Reparatur aufkommen. Auch wenn ich erst in Vorkasse gehen würde.
Ist das soweit richtig?

Das solltest Du mit Redcoon abklären
Eyeglow
Ist häufiger hier
#92 erstellt: 16. Jan 2009, 10:48

Battimann schrieb:
Tach:)

Da ich mir einen LE46A856 bestellt habe interessiert mich die Garantieentwicklung schon.
Bestellt habe ich bei Redcoon und der 5 Jahre-Schutz-Brief ist auch mitbestellt.

Nach Aussage der Mitarbeiter läuft es so ab, dass nach Ablauf der Hersteller-Garantie, ich die Reparatur selber zaheln muss und die Rechnung dann bei Redcoon einreichen muss.

Würde bedeuten:
Also selbst wenn, es eine eingeschränkte Herstellergarantie gibt würde Redcoon für die Reparatur aufkommen. Auch wenn ich erst in Vorkasse gehen würde.
Ist das soweit richtig?

Wäre super, wenn mir jemand helfen würde;)


Und genau das ist der Punkt. Du hast weiterhin 24 Monate Garantie nur ggf. nicht mehr bei Samsung Deutschland sondern bei Samsung Ungarn, England u.s.w.!! Ich würde da dringend nochmal nachhaken und mir schriftlich bestätigen lassen, dass aufgrund der fehlenden Deutschland Garantie du direkt Redcoon in Anspruch nehmen kannst!
Tussy
Inventar
#93 erstellt: 16. Jan 2009, 11:14

Eyeglow schrieb:

Eyeglow schrieb:

Sinus212 schrieb:
@tussy: Was auf der DEUTSCHEN Samsung Homepage steht gilt auch nur für deutsche Geräte. Warum meinst Du, gibt es für fast jedes Land eine unterschiedliche und länderspezifische Homepage mit i.d.R. unterschiedlichen Typenbezeichnungen für ansonsten baugleiche Geräte????

Wenn Samsung "Deutschland" eine freiwillige Garantie bietet, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht, kann die deutsche Niederlassung diese auch ausschliesslich auf die Geräte für den deutschen Markt beschränken. Eine Kulanzregelung, die Samsung Deutschland ja bisher ohne Probleme angewendet hat, kann JEDERZEIT für "ausländische" Geräte einseitig gestrichen werden und genau dies macht Samsung Deutschland jetzt.

Die Eierlegende Wollmilchsau ist "leider" noch nicht erfunden worden und Samsung ist keine karitative Einrichtung sondern eine gewinnorientierte Aktiengesellschaft.

Beste Grüße
Sinus
-Bin neu hier und wie man Beiträge zitieren und kopieren kann, finde ich schon noch raus- :)


Genau so ist das


Im übrigen sollte bei einer HÄNDLER-Garantie darauf geachtet werden, ob diese neben der Herstellergarantie gewährt wird oder im Anschluss. Ansonsten könnte der Händler ggf. darauf verweisen, dass eine Garantieanspruch über das jeweilige Bestimmungsland existiert. Das wär dann aber schon echt mies



Ich rede die ganze Zeit für Deutschland und den A956.


Wenn ich bei einem deutschen Händler kaufe( und die Bezeichnung weicht nicht ab zb. A956 / bei 656 und 659 ist das was anderes ), muss und gehe ich davon aus, das dieses Gerät für den deutschen Markt bestimmt ist und Garantie hat.
Klingt blöd, ist aber so.

Außer der Händler macht den Kunde darauf aufmerksam

Wenn sich später herausstellt, das dieses Gerät KEIN für den deutschen Markt hergestelltes Gerät ist und keine Garantie besitzt, hat dieses Gerät einen Mangel und man kann beim Händler reklamieren.
Punkt.


Wenn Samsung "Deutschland" eine freiwillige Garantie bietet, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht, kann die deutsche Niederlassung diese auch ausschliesslich auf die Geräte für den deutschen Markt beschränken.


Gebe ich Dir recht, und habe auch nichts anderes gesagt.
Wie gesagt, ich rede hier nur für den A956!
Jedenfalls steht auf der deutschen Homepage nichts davon, das nur MMC Geräte Garantie haben.
Auch in den Bezeichnungen/Prospekten steht nur A956D1.
Klingt blöd, ist aber so.
In wieweit dann die Samsungbedingungen rechtens sind, kann ich nicht sagen.
Irreführend allemal...........
mkern1981
Neuling
#94 erstellt: 16. Jan 2009, 12:22

Battimann schrieb:
Tach:)

Da ich mir einen LE46A856 bestellt habe interessiert mich die Garantieentwicklung schon.
Bestellt habe ich bei Redcoon und der 5 Jahre-Schutz-Brief ist auch mitbestellt.

Nach Aussage der Mitarbeiter läuft es so ab, dass nach Ablauf der Hersteller-Garantie, ich die Reparatur selber zaheln muss und die Rechnung dann bei Redcoon einreichen muss.

Würde bedeuten:
Also selbst wenn, es eine eingeschränkte Herstellergarantie gibt würde Redcoon für die Reparatur aufkommen. Auch wenn ich erst in Vorkasse gehen würde.
Ist das soweit richtig?

Wäre super, wenn mir jemand helfen würde;)


Aber Achtung!! Wenn du den Schutzbrief bei Redcoon bestellst gibt es immer einen Selbsbehalt (mind. 25% - finde ich ziemlich hoch):

Auszug aus den Infos zum Schutzbrief:

Selbstbehalte werden von den Kosten der Reparatur des geschützten Gerätes bzw. den Kosten eines Neugerätes im Totalschadenfall berechnet.

redcoon Schutzbrief:
Selbstbehalt von 25% jedoch mindestens € 30,– inkl. MwSt. bei allen Handys sowie allen stationären Geräten (Audio, Hifi, DVD, PC etc.) für Schadensfälle die aufgrund von Ungeschicklichkeit des Geräteinhabers (Sturz, Bruch, Fehlbedienung, Flüssigkeiten) entstanden sind.

Selbstbehalt von 33% jedoch mindestens € 90,– inkl. MwSt. bei allen der Bauart nach transportablen Geräten (Notebooks, Foto, Video, Auto-Hifi, MP3-Player etc.) für Schadensfälle die aufgrund von Ungeschicklichkeit des Geräteinhabers (Sturz, Bruch, Fehlbedienung, Flüssigkeiten) entstanden sind.

redcoon Schutzbrief Plus:
Selbstbehalt von 33% jedoch mindestens € 90,– inkl. MwSt. bei allen Geräten für Schadensfälle die aufgrund von Ungeschicklichkeit des Geräteinhabers (Sturz, Bruch, Fehlbedienung, Flüssigkeiten), Diebstahl, Einbruchsdiebstahl und Beraubung entstanden sind.



http://www.redcoon.d...r.schutzbrief/#s102/
FlyingHorse
Ist häufiger hier
#95 erstellt: 16. Jan 2009, 12:29
Wenn du den Schutzbrief richtig gelesen hättest, dann hättest du gesehn, dass man den Selbstbehalt nur bei Eingenverschulden zahlen muss. Wenn das Gerät aber einfach kaputt geht, dann muss man kein Selbstbehalt zahlen.

redcoon Schutzbrief:
Selbstbehalt von 25% jedoch mindestens € 30,– inkl. MwSt. bei allen Handys sowie allen stationären Geräten (Audio, Hifi, DVD, PC etc.) für Schadensfälle die aufgrund von Ungeschicklichkeit des Geräteinhabers (Sturz, Bruch, Fehlbedienung, Flüssigkeiten) entstanden sind.


[Beitrag von FlyingHorse am 16. Jan 2009, 12:30 bearbeitet]
Ray-Blu
Inventar
#96 erstellt: 16. Jan 2009, 12:30

Jaral schrieb:
Es ist sehr wohl die Pflicht des Kunden, sich zu informieren. Sonst könntest
das Gerät ja gleich auf dem Schwarz- anstatt dem Graumarkt kaufen... ;)


Als wenn du dich beim Kauf eines Artikels jedesmal vorher
erkundigst, ob dieser für den deutschen Markt bestimmt ist.

Das würde ja dann für alle Waren gelten, egal ob DVD Player,
AV Receiver, Lautsprecher, Hifi Anlagen, Computer, Monitore,
Drucker, Kameras, Kühlschränke, Waschmaschinen, usw.

Wo soll man etwas auf dem "Schwarzmarkt" kaufen können ?

Wenn ich etwas in Deutschland bei einem deutschen Shop kaufe,
dann gehe ich davon aus, dass es für Deutschland bestimmt ist,
denn es stand ja nicht dabei: "Import Ware ohne Garantie"
mkern1981
Neuling
#97 erstellt: 16. Jan 2009, 12:31

FlyingHorse schrieb:
Wenn du den Schutzbrief richtig gelesen hättest, dann hättest du gesehn, dass man den Selbstbehalt nur bei Eingenverschulden zahlen muss. Wenn das Gerät aber einfach kaputt geht, dann muss man kein Selbstbehalt zahlen.


Da hast du recht Hab den Teil irgendwie überlesen
FlyingHorse
Ist häufiger hier
#98 erstellt: 16. Jan 2009, 12:35
Trotzdem werde ich jetzt wohl am Montag, wenn mein TV kommt erstmal mit Redcoon abklären müssen ob der Schutzbrief ab sofort gilt, falls mir Samsung bestätigt das ich keine Garantie habe.
Big_Dunker
Ist häufiger hier
#99 erstellt: 16. Jan 2009, 14:34
Habe meinen Shop, bei dem ich den LE40A786 bestellt habe, gefragt:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
vor ein paar Tagen habe ich den oben genannten LCD bestellt.
Ich wollte mich über die Dauer der Garantie erkundigen, die dem Gerät beiliegt.
Wie soll ich bei einem Garantiefall vorgehen?"

Als Antwort:
"Bei diesem Artikel handelt es sich um ein original EU-Modell mit 2 Jahren EU Garantie.

Bei Problemfällen können wir für Sie den Samsung Home in Service in Auftrag geben.

Oder Sie können selber den Home In Service beauftragen."

Wie soll ich das nun interpretieren? EU-Garantie?
Home-In-Service = VorOrt-Service?
LE-40F86BD
Inventar
#100 erstellt: 16. Jan 2009, 14:40

Big_Dunker schrieb:
Ich wollte mich über die Dauer der Garantie erkundigen, die dem Gerät beiliegt.
Wie soll ich bei einem Garantiefall vorgehen?

Hättest fragen sollen in welchem Land die Garantieleistung gilt
Spiegelbild
Ist häufiger hier
#101 erstellt: 16. Jan 2009, 14:41
Also um noch mal das Thema aufzuwühlen..

Ich habe eine blaue Garantiekarte und der schwarz auf weiß steht, dass ich eine 24 monatige Garantie auf mein Samsung Produkt habe.

Das heißt doch, dass Samsung jetzt viel erzählen kann, wenn ich eine schriftliche Bestätigung habe beim Kauf!
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