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Hilfe, wie funktioniert die Wandlung?+A -A |
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Autor |
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behrangc222
Stammgast |
#1 erstellt: 06. Sep 2018, 16:57 | |
Hallo Leute, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, da ich echt verzweifelt bin. Hatte eben ein langes Telefonat mit Samsung und es geht um meinen KS9090, der bei jeder HDMI-Quelle Bildruckler/Nachzieheffekte aufweist. Die Mitarbeiterin von Samsung hat mir am Telefon gesagt, dass ich keinesfalls zu meinem Händler (Media Markt) gehen soll, da diese den TV nicht an Samsung schicken könnten. Ich würde auf dem TV sitzen bleiben, da es bei mir ein Softwarefehler ist und kein Hardwarefehler, wodurch mein TV irreparabel ist. Ich soll also zuerst mit der Fachabteilung von Samsung sprechen, um dann weitere Schritte zu klären. Bei mir waren 3 x Techniker am Fernseher dran. Auch über Remote-Service hat man im Servicemenü vorgenommen, alles hat nichts geholfen. Seit 1 Jahr warte ich auf eine Lösung. Die Mitarbeiterin meinte zu mir am Telefon, dass nur die Fachabteilung mir eine Lösung anbieten kann . Die Entscheidung, wie es weitergeht, würde nur die Fachabteilung treffen. Kann mir bitte jemand seine Erfahrungen mitteillen bzw. mir ein paar Tipps geben, wie ich vorgehen soll. Ich wäre auch gerne bereit mit jemanden zu telefonieren, wenn es leichter ist, als die Antworten hier zu schreiben? Grundsätzlich möchte ich gerne wissen, ob das so stimmt wie die Mitarbeiterin von Samsung es mir erzählt. Was muss ich als erstes tun, was muss ich beachten etc... Liebe Grüße [Beitrag von behrangc222 am 06. Sep 2018, 22:32 bearbeitet] |
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Sammy-TV
Ist häufiger hier |
#2 erstellt: 08. Sep 2018, 07:42 | |
Solche Sachen sollte man grundsätzlich schriftlich machen, sonst hat man eine schlechte Beweislage! Der Verkäufer ist dein rechtlicher Vertragspartner, nicht der Hersteller! Den Verkäufer schriftlich auffordern und eine angemessene Zeitfrist setzen. Danach schriftlich den Rücktritt vom Kauf und den Anspruch auf Wandlung einreichen. https://www.wandlung.de/ https://www.wandlung.de/wandlungsrecht-kaufvertrag/ Wandlungsrecht Kaufvertrag Ein Wandlungsrecht bzw. Rücktritt vom Kaufvertrag hat jede Person, wenn bestimmt Voraussetzungen erfüllt sind. Es sagt aus, dass der Käufer einen erworbenen Kaufgegenstand zurückgeben kann und hierfür den bezahlten Preis vom Verkäufer erstattet bekommt. Dies gleicht einer Aufhebung des Vertrages, der Verkäufer ist nach der Wandlung nicht mehr zur Leistungserfüllung verpflichtet. Was berechtigt zur Wandlung Kaufvertrag Vorausgegangen muss erst einmal ein vorhandener Sachmangel (§ 434 BGB) an der Kaufsache sein. Dies ist z.B. der Fall, wenn der Kaufgegenstand bei Lieferung in seiner Beschaffenheit von dem abweicht, was ursprünglich vom Käufer gewünscht wurde. Ist keine Vereinbarung über die Beschaffenheit getroffen worden und die Kaufsache ist für die im Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet, ist sie frei von Sachmängeln. Eine Fehllieferung, d.h. ein Fernseher wird anstelle der bestellten Stereoanlage geliefert, ist ebenfalls ein Sachmangel und auch eine unsachgemäße Montage des Kaufgegenstandes durch den Verkäufer oder seine Arbeitskräfte. Wenn ein Sachmangel vorliegt, muss der Käufer dem Verkäufer dies unverzüglich mitteilen und ihn schriftlich (bedarf keiner Form) mit Nachweis des Zugangs und einer angemessenen Frist dazu auffordern, den Mangel zu beseitigen. Dies nennt man Nacherfüllung. Nacherfüllung vor Wandlung Die Nacherfüllung steht immer an erster Stelle. Diese kann in Form von Nachbesserung oder aber Ersatzlieferung erfolgen. Der Verkäufer hat 2 Chancen auf Nachbesserung. Gelingt diese nicht oder wird nicht fristgemäß erfüllt, kann der Käufer die Wandlung des Kaufvertrages verlangen. Auch wenn der Verkäufer die Nacherfüllung grundsätzlich ablehnt, kann der Käufer vom Kaufvertrag sofort zurücktreten. Die Wandlung muss dem Verkäufer schriftlich (formlos) erklärt werden. Am besten per Einschreiben, damit der Käufer im Falle eines Rechtsstreits einen Nachweis über den Zugang hat. Erkennt der Verkäufer die Wandlung an, zahlt er dem Käufer den Kaufpreis zurück und der Käufer gibt im Gegenzug die Kaufsache an den Verkäufer zurück. Ausschluss von der Wandlung Hat der Käufer irgendwelche Veränderungen an dem Kaufgegenstand vorgenommen, die den Mangel verursacht haben oder ihm war der Mangel schon vor dem Kauf bekannt, ist die Wandlung ausgeschlossen. Wie ist das richtige Vorgehen bei einer Wandlung, was ist zu beachten Der Mangel muss dem Verkäufer schriftlich mitgeteilt werden. Am sichersten ist dieses per Einschreiben, um einen Nachweis über die Zustellung zu erhalten. Es sollte eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt werden, die allerdings nicht zu kurz sein darf. Der Käufer muss nachweisen, dass der Mangel beim Kauf vorgelegen hat. Dann hat der Verkäufer 2 Versuche den Mangel zu beseitigen. Gelingt es dem Verkäufer nicht, kann der Kunde sein Recht auf Wandlung in Anspruch nehmen. Der Rücktritt wird ebenfalls schriftlich erklärt und mit Nachweise dem Verkäufer zugestellt. Sind die Parteien sich einig, wird die Kaufsache zurückgegeben und der Käufer erhält den dafür gezahlten Preis vom Verkäufer zurück. [Beitrag von Sammy-TV am 08. Sep 2018, 07:56 bearbeitet] |
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maweb
Ist häufiger hier |
#3 erstellt: 10. Sep 2018, 00:36 | |
Hallo Vielleicht kann ich dir etwas Helfen wie es bei mir lief! Ich habe mein Panelproblem bei Samsung gemeldet, die einen Auftrag ausgelöst, und einen Techniker von Letmerepair, zu mir geschickt haben. Beim 3ten Reparaturversuch hat er, es war jedesmal der gleiche Techniker bei mir um meinen KS8090 zu reparieren, selbst eine RMA angefordert und von mir aus gleich in der Zentrale bei letmerepair angerufen, die sich dann mit Samsung in verbindung gesetzt haben. Eine Woche später kam er dann erneut und hat meinen TV der zurück ging abgeholt. Das ganze hat dann noch einmal einige Wochen gedauert, ich glaube so 6 bis 7 Wochen, bis ich Info bekam das ich nun im Mediamarkt, in dem ich meinen TV gekaufte hatte, mir das Geld auszahlen lassen könne. |
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behrangc222
Stammgast |
#4 erstellt: 18. Sep 2018, 09:55 | |
Hallo, Danke für die Hilfe! @Maweb Also bei mir wird am Freitag der TV vom Techniker abgeholt und zu Samsung zurückgeschickt. Bekomme ich dann auch eine RMA-Nummer bei der Abholung? Und: Bedeutet das jetzt das ich 6-7 Wochen keinen TV habe? Kann ich bei Media Markt ein Ersatzgerät bekommen, wenn ich den Abholschein vorzeige? [Beitrag von behrangc222 am 18. Sep 2018, 09:55 bearbeitet] |
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Spencer2k6
Inventar |
#5 erstellt: 18. Sep 2018, 19:37 | |
Der Techniker bzw. die Werkstatt meldet das Gerät bei Samsung zur Rücknahme an. Geht eigentlich recht schnell und unkompliziert. Auch bis das bestätigt wird. Dann erhählt die Werkstatt schon mal ne Vorgangsnummer. Die erfährst du dann. Dann fordert Samsung vom Händler den Bezugsnachweis usw an. Das kann sich dann leider etwas hinziehen. Wenn das dann alles irgendwan durch ist, erhält der Händler sein Geld wieder. Ob du vorher schon dein Geld vom Händler bekommst, entscheidet der selber. Musst du sehen. Eigentlich sollte das klappen, wenn du die Rücknahme-Nummer hast. Dann ist das bei Samsung eigentlich durch. |
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behrangc222
Stammgast |
#6 erstellt: 18. Sep 2018, 21:14 | |
@Spencer2k6 Vielen Dank für deine Antwort. Also kann ich fest davon ausgehen, dass es zurückgenommen wird. Techniker war da und hat den Defekt festgestellt und mir einen Reparaturbericht dagelassen. Davor war auch ein Techniker da. Jetzt bekam ich einen Anruf von den Technikern das die den TV abholen wollen. Dann hab ich nach dem weiteren Verlauf gefragt und mir wurde dann mitgeteilt, dass der TV zu Samsung zurückgeht. Bedeutet das also gleichzeitig eine Rücknahme, oder wie darf ich das verstehen? Hast du eventuell auch eine Zeitangabe, wie lange so etwas ungefähr in "Wochen" dauert? Nach einem 40 minütigen Gespräch mit Samsung wurde mir unter anderem gesagt, dass es 2 bis 4 Wochen dauern kann bis ich eine Gutschriftnummer erhalte. Kannst du das bestätigen? |
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