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Probleme mit Expert

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MaWe79
Hat sich gelöscht
#1 erstellt: 16. Feb 2021, 22:02
Hallo,

vielleicht kann mir bei diesem Thema jemand helfen.
Ein Bekannter von mir hat einen TV bei Expert im Angebot (Neuware) bestellt. Der TV kam auch zeitnah an und ich habe ihn zusammen mit ihm aufgebaut.
Wir mussten dann feststellen, dass der TV beschädigt ist.

Mein Kollege hat sich dann an den Expert Markt gewandt, wo er den TV gekauft hat. Diese sagten sie seien dafür nicht zuständig und haben uns an einen anderen Expert Markt verwiesen, den wir auf dem Versandetikett gefunden haben. Dieser Markt fühlte sich auch nicht zuständig und verwies auf den zentralen Expert in Langenhagen.

Dort sagte man ihm, dass sie den TV nicht umtauschen können. Einen bestimmten Grund haben sie nicht benannt. Er könne den TV nur zurückgeben oder eine Minderung erhalten.
Habt ihr sowas schon einmal erlebt?

Angeblich tauschen die Waren grundsätzlich bei Defekten nicht aus, sondern bieten Dir nur den Rücktritt vom Kaufvertrag an.

Das Problem ist aber, dass mein Kollege bei einem Schnäppchen zugeschlagen hat.
Bei einer Neubestellung beim gleichen oder bei einem anderen Händler müsste er bis zu 1000 Euro mehr bezahlen.

Es wäre echt nett, wenn man sich hier mal darüber austauschen könnte. Mir ist sowas zum Glück noch nie passiert. Ich kann es auch ehrlich gesagt nicht nachvollziehen, warum sich Expert hier so verhält.

Habt ihr sowas schon einmal erlebt? Hattet ihr vielleicht auch mal ähnliche Probleme bei Expert?
philley
Inventar
#2 erstellt: 17. Feb 2021, 01:40
Kann mich nur wiederholen:

Im Dez. den Sony 65A89 geordert und innerhalb der Wiederruffsfrist retourniert. Umtausch Zug-um-Zug nicht möglich (aufgrund von Corona, keine Ahnung warum). Ich konnte aber noch 2 Wochen später (nachdem ich es mir überlegt hatte) nochmals zum Angebotspreis ordern (was ich dann doch wieder storniert hatte).

Also: Keine Probleme bei mir.
MaWe79
Hat sich gelöscht
#3 erstellt: 17. Feb 2021, 01:50
@philley
wie konntest du nochmal zum Angebotspreis ordern?
Das Ding ist Sie behaupten selbst wenn sie tauschen könnten (versteht jemand den Sinn dieser Formulierung?), würde es nicht gehen, da Sie ja keine Ware zur Verfügung haben....

ja nee ist klar. Komisch nur, dass er Als verfügbar angezeigt wird. Man wird hier bewusst belogen.
Expert
philley
Inventar
#4 erstellt: 17. Feb 2021, 01:55
Ich hatte dort angerufen. So lassen sich Dinge am einfachsten klären.

Bitte bedenke:

Der Onlinehandel und der stationäre Handel sind völlig getrennt! Zum Großteil bzw. oft werden die Geräte aus einem völlig anderen Lager versendet.

Daher verstehe ich nicht, wie stumpf hier manchmal über die Vorgehensweisen hergezogen wird.
MaWe79
Hat sich gelöscht
#5 erstellt: 17. Feb 2021, 02:11
@philley
das mag ja alles sein, braucht den Kunden aber rechtlich nicht zu interessieren.
Der Händler muss dem Käuder die Ware frei von Mängeln zustellen, was hier nicht geschehen ist.

Der Händler hat nun das Recht auf Nachbesserung (in welcher Form auch immer). Diese wird aber hier bewusst abgelehnt und ohne Begründung (auch keine Corona-Begründung). Die Begründung von Expert ist "können wir leider nicht machen"
Sie sind aber gesetzlich dazu verpflichtet.

Das Problem beim Hauptlager in Langenhagen, da arbeiten nur Servicemitarbeiter. Die helfen Dir dann z.B. wenn du nicht weißt wie man eine Sendung trackt oder dass man zur Inbetriebnahme eines TV, zuerst den Stecker in die Steckdose stecken musst.
Aber für ernste/wichtige Themen ist dort keiner zuständig. Man wird gebeten dann sein Anliegen schriftlich einzureichen, weil dir keiner telefonisch Auskunft geben kann.

Im Markt direkt sieht es anders aus, da wird schlicht die Hilfe verweigert. Und wie gesagt dem Kunden kann völlig egal sein was der Händler treibt. Selbst wenn er zuvor die Pakete einmal um die Welt schickt, interessiert es den Kunden auch nicht, weil er seine Ansprüche dort stellt, wo er gekauft hat, da er mit diesen einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag abgeschlossen hat.
philley
Inventar
#6 erstellt: 17. Feb 2021, 10:09
Gut. Dann klärt das intern und mach doch nicht wieder ein Fass auf. Auch hier: Du trampelst ein persönliches Problem mit einem Sachverhalt zu lange breit und versuchst ein Problem zu proklamieren, was man gut selbst klären kann... fühlt sich wieder aufgeblasen an. Sorry.
MaWe79
Hat sich gelöscht
#7 erstellt: 17. Feb 2021, 11:10
@Philley
ich habe es absichtlich in die Plauderecke gepackt, damit man sich darüber austauschen kann. Wenn es Leute wie Dich gibt, die dann sagen ja mein Gott hab ich halt 1000 Euro Verlust gemacht so what, dann ziehe ich meinen Hut vor Dir.
Andere haben es eher nicht so dicke.
RoA
Inventar
#8 erstellt: 17. Feb 2021, 12:30
Faktisch ist es doch so, daß die Elektro-Märkte gerade bei Aktionsware Kartons mit irgendeinem Inhalt verkaufen (Kistenschieber), und bei Aktionen wird i.d.R. ein Kontingent verhökert. Ist das weg, kommt es nicht wieder. Bei Reklamationen gibt es also oft nur das Geld zurück, und heute wird das meist kulant gehandhabt. Die Ware geht dann irgendwohin zurück und wird dann irgendwie verwertet, damit haben die Elektro-Märkte nichts mehr zu tun, und die Hersteller/Importeure oft auch nicht - der Modell-Zyklus von TVs dauert oft nur noch Monate, bis der nächste Modellwechsel kommt. Ersatzteile oder Ersatzgeräte werden zumindest in den unteren Segmenten nicht vorgehalten oder sind absurd teuer.

Gedeckt ist das übrigens durch §439 Abs. 4 BGB. Theoretisch hat man in solchen Fällen noch Anspruch auf "Ersatz vergeblicher
Aufwendungen", aber entweder scheitert man am Nachweis oder sie sind verschwindend gering. M.M.n. ist das zwar ärgerlich, aber Geld zurück und was anderes kaufen ist immer noch besser als 2 Monate auf die Reparatur zu warten, um dann festzustellen, daß das noch nicht alles war. So war das nämlich früher.

Btw.: Expert SE ist im Wesentlichen nur eine Einkaufs- und Vermarktungsgemeinschaft, d.h. die Expert-Läden sind i.d.R. selbstständige GmbH, die untereinander nichts miteinander zu tun haben. Jeder verkauft für sich, was er im eigenen Lager hat, und Vertragspartner beim Kauf ist nur der Händler, der über die Expert-Gruppe das Gerät im Laden oder im Netz verkauft.

Der verlinkte Fernseher ist nun fast schon ein Jahr im Markt und wird aktuell für rund €3.000 incl. €500 Cash-Back abverkauft:
https://geizhals.de/samsung-gq75q800t-a2253097.html#offerlist

Das ist Best-Preis seit Markeinführung.

Auch bei Expert, 3.399€ - 500€ Cash-Back, macht 2.899 plus Versand:
https://www.expert.d...5q800t-a2253097.html

Ich nehme mal an daß der in ein paar Wochen überall ausverkauft ist. Vielleicht wird er bis dahin sogar noch etwas billiger.
MaWe79
Hat sich gelöscht
#9 erstellt: 17. Feb 2021, 14:41
@RoA
ich gebe Dir in vielen Punkten Recht, aber genau das ist ja das Problem.
Expert schiebt ja die Verantwortung auf andere Märkte ab.

Hier konkret. Ja sie haben bei uns bestellt, aber beliefert wurden sie ja nicht von uns....
Ich denke mir dann so ähm ja und? Mir ist doch egal wen ihr beauftragt, damit ich meinen TV erhalte. Am Ende soll ich vielleicht auch noch Regressansprüche bei der Post stellen, weil der Händler sich raus nimmt....sorry das ist einfach ein Nogo.

Das Problem hast du auch erkannt.
Er hat den TV beim Expert für 2399,- Euro gekauft. Also ein mega Schnäppchen. Wie du richtig erkannt hast gibt es den aber gar nicht mehr unter 3000 Euro. Soll mein Kollege jetzt wegen des Verschuldens vom Händler 1000 Euro investieren?
Genau das ist doch der springende Punkt. Wegen ein paar Cent würde sicherlich keiner ein Fass aufmachen und nur auf sein Recht pochen (ok die gibt es sicherlich auch, aber weder mein Kollege, noch ich gehören zu dieser Sorte Mensch, denen es ums Prinzip geht).
Hier geht es um jede Menge Kohle. Und mein Kollege ist noch jüngerer Natur und der hätte aktuell nicht mal das Geld sich den TV woanders zu kaufen und nur wegen Verschulden des Händlers soll er jetzt bluten?!?

Sicher nicht.
RoA
Inventar
#10 erstellt: 17. Feb 2021, 15:33

Er hat den TV beim Expert für 2399,- Euro gekauft. Also ein mega Schnäppchen.


Möglicherweise hatte das einen Grund, schließlich ist aktuell um 3.000 TEuro Bestpreis und unter 2.499,99 wird er möglicherweise nie gehen.


Wir mussten dann feststellen, dass der TV beschädigt ist.


Kann man damit leben bzw. ist das einen Abschlag von 600 Euro noch wert?
SenjorHolzOhr
Stammgast
#11 erstellt: 17. Feb 2021, 16:17
Ich kann es nicht nachvollziehen: Dein Kumpel hat sein Geld zurück bekommen.
Ich sehe da jetzt keinen Verlust. Im Gegenteil. Er kann mit den 2400€ jetzt was vernünftiges anfangen.
Sich mit sowas rumzuärgern ist Lebenszeitverschwendung. Von dir und deinem Kumpel!
dan_oldb
Inventar
#12 erstellt: 17. Feb 2021, 16:25

MaWe79 (Beitrag #7) schrieb:
... hab ich halt 1000 Euro Verlust gemacht ...


Dein Bekannter hat eben nicht 1000 Euro verloren, er hat damals nur 1000 Euro (oder was auch immer) gespart. Das ist ein fundamentaler Unterschied.
Dass das Gerät defekt ist und die Aktion vorbei dafür kann weder der Laden noch der Konzern etwas, das ist schlicht Pech. Jetzt muss dein Bekannter halt mehr ausgeben oder auf das nächste Schnäppchen warten, oder etwas kleineres kaufen, oder einen Kredit aufnehmen, oder ...

Warum sich dein Bekannter aber vom Markt abwimmeln lässt zur Rückabwicklung ist mir schleierhaft, er hat eine Rechnugn auf der der Vertragspartner draufsteht. Das ist sein Ansprechpartner.
MaWe79
Hat sich gelöscht
#13 erstellt: 17. Feb 2021, 16:37
Ich glaube hier wird leider wieder nicht korrekt gelesen.

Der TV steht nach wie vor defekt in seiner Wohnung und er kann ihn nicht nutzen. Er hat -Stand jetzt- also einen Totalverlust.
Er hat sogar bereits versucht die Sache per anwältlischer Mediation zu klären. Expert verweigert aber einen Austausch, obwohl sie wie gesagt rechtlich dazu verpflichtet sind.

Der TV wurde als Neuware verkauft. Keine deklaration als B-Ware oder sonstiges.
Normalerweise ist es ja andersrum und bei Problemen will der Kunde immer sein Geld zurück, aber der Händler hat das Recht auf Nachbesserung.

Hier ist es ja kurioserweise umgekehrt. Der Händler verweigert eine Nachbesserung. Wenn mein Kollege den TV jetzt zurücksendet, dann bekommt er das Gerät nicht mehr zu diesem Preis.
Es wurde auch bereits Kontakt zu Samsung aufgenommen. Hier bestätigt sich der Versacht, dass es sich um B Ware handelt, weil der TV schon ca. 1 Jahr alt ist.

Die Seriennummer war bereits gelöst, was lt. Samsung Techniker dann vorkommt, wenn die Rückwand demontiert wurde. Das ganze ist so und so nicht ganz koscher....

Und so Ratschläge mit, dann hat er halt Pech gehabt oder er soll sich einen Kredit aufnehmen, da fällt mir echt nichts mehr zu ein. Ich hoffe nicht, dass ihr mal so beschissen werdet und andere dann zu euch sagen, tja pech, was stellste dich so an!
dan_oldb
Inventar
#14 erstellt: 17. Feb 2021, 17:04
Also: 1 Jahr alt bedeutet nicht automatisch das es B-Ware ist, wenn der ein Jahr in einem Lager gestanden hat ist es trotzdem Neuware.
Die abgelöste Seriennummer ist aber definitiv komisch. Wenn der TV noch ein Bild anzeigt kann man in vielen Fällen über ein Menü die Betriebsstunden auslesen.

Aber nochmal: Nach meinem Verständnis des BGB hat dein Bekannter kein Anrecht auf Nachbesserung oder gleichwertigem Ersatz, sondern der Händler kann einfach das Geld zurückgeben und gut ist. Wenn er das nicht tut ist das ein anderes Thema und durchaus ein Problem, das ist aber nicht per Forum zu klären sondern nur mit dem Händler oder notfalls zivilrechtlich.
MaWe79
Hat sich gelöscht
#15 erstellt: 17. Feb 2021, 17:19
@dan_oldb

das ist aber leider falsch: siehe
BGB § 437
dan_oldb
Inventar
#16 erstellt: 17. Feb 2021, 17:30
Ich bin kein Jurist, aber ich interpretiere §439 Abs. 4 so dass der Verkäufer die gewünschte Nacherfüllung (hier: den Austausch) verweigern kann wenn das für ihn unverhältnismässige Kosten bedeutet. Allerdings könnte das zu (erheblichen?) Nachteilen für deinen Bekannten führen, da ist für mich als Laien nicht zu entscheiden wer hier den grösseren Nachteil hat und wie man das abwägt.

Aber das geschilderte Verhalten des Verkäufers, so es denn zutrifft, klingt ohnehin nach Rechtsweg ohne den es hier nicht zu gehen scheint.
MaWe79
Hat sich gelöscht
#17 erstellt: 17. Feb 2021, 17:50
@dan_oldb
in dem Sinne wollte ich die Diskussion hier auch nicht führen, weil weder du noch ich Rechtsberatung durchführen können und dafür ist das Forum auch nicht gedacht.

Ich hatte gehofft noch ein paar weitere Erfahrungen aus dem Bereich zu erhalten.
Als mein Bekannter einen wirklichen Grund herauskitzeln wollte, weshalb nicht daran gelegen ist die Ware auszutauschen, hat man sich in Erklärungen versucht, die da lauteten.

Wir haben keinen Überblick auf die Warenbestände der anderen Händler? Ähm, habt ihr wenigstens den Überblick über eure Bestände?
Da werden sich wirklich in Ausreden geflüchtet, unglaublich.
Vor allem habe ich am Screenshot ja gezeigt, dass die Ware verfügbar ist. Und es gibt aktuell so gut wie kein Expert Markt (ich habe ca. 20 Märkte gecheckt) der den TV nicht auf Lager hat. Ein einziger war dabei, wo stand aktuell nicht lieferbar.

Und wenn angeblich eh alles über die Zentrale gesteuert wird, kann man sich auch TVs aus anderen Märkten liefern lassen, was in dem Fall bei meinem Kumpel auch der Fall war. Er hat den TV ja auch aus einem anderen Markt erhalten. Verstehe also nicht, warum dies jetzt nicht auch gehen soll.

Das Ding ist. Ich bin mir zu 99%, dass er einen Prozess gewinnen würde, ABER so Prozesse können sich mal gut ein halbes Jahr ziehen und ob man dann noch Lust auf den TV hat? Ich kann meinem Kollegen da echt nichts gutem Gewissen raten, hatte nur gehofft es gab hier bereits ähnliche Fälle, muss ja nicht explizit Expert sein, nicht das mir mal wieder wer unterstellt, es geht mir hier darum eine bestimmte Firma zu diskreditieren.
RoA
Inventar
#18 erstellt: 17. Feb 2021, 18:37

MaWe79 (Beitrag #9) schrieb:
Er hat den TV beim Expert für 2399,- Euro gekauft.


Und genau das ist der Schaden, den er zivilrechtlich einfordern kann. Mehr nicht - mangels Anspruchsgrundlage. Niemals, nicht, nie. Wenn das Gerät nicht funktioniert - zurück damit. Gerne kann er sich noch den Spaß machen, den Händler anzuzeigen wg. Betrugs, weil er angeblich wußte, daß das Gerät defekt war. Viel Vergnügen damit, wo sich die Justiz sich lieber mit Hass-Kommentaren im Netz oder Corona-Verstößen beschäftigt. Keine Strafverfolgungsbehörde wird sich damit beschäftigen, den Fall aufzuklären. Hand drauf.
MaWe79
Hat sich gelöscht
#19 erstellt: 17. Feb 2021, 18:56
Achso und bevor wieder jemand kommt und das mit den 2399,- Euro anzweifelt.
Es gab ihn auch bereits nochmal günstiger.
Euronics_Bestpreis
Aragon70
Inventar
#20 erstellt: 18. Feb 2021, 02:35
Kein Online Händler ist verpflichtet(!) einen TV gegen ein anderes Modell umzutauschen. Nur zurück nehmen. Es ist also legal

Es ist evtl. etwas komisch wenn er als Neuware verkauft wurde das sie ihn nicht gegen einen anderen tauschen wollen. Somit kann man wohl davon ausgehen das sie wußten das dieser TV so ein paar Macken hat und er war deswegen so günstig.

Also nachvollziehbar das sie diesen TV wo sie wissen das der fehlerhaft ist nicht gegen einen neuen austauschen wollen.

Wie ist er den überhaupt genau beschädigt? Bild Fehler oder nur eine äußerliche Beschädigung ohne Funktions Beinträchtigung?

Abgesehen davon kann man sich auch an Samsung direkt wenden und Expert umgehen. Die werden ihn dann entweder reparieren, wenn das nicht günstig genug geht dir vermutlich auch eher den Kaufpreis zurückerstatten anstatt dir ein neues Gerät zu geben was viel teurer wäre.
-Noskill-
Ist häufiger hier
#21 erstellt: 18. Feb 2021, 13:56
Möchte mich hier mal kurz einschalten.

Ich will jetzt auch nicht zu weit ausholen, aber als erstes muss man verstehen, was eine juristische Person ist. Sobald man das verstanden hat, wird das ganze Leben etwas leichter.

Niemals irgendwo anrufen, egal ob es angenehmer oder schneller ist. Alles sollte schriftlich mit Fristen festgehalten werden. Auch lese ich immer "wer soll sich denn ein Anwalt leisten können". Sofern du den Prozess gewinnst, das ist bei Beschädigungen, Falschlieferung etc. 100% der Fall, trägt die Kosten der Verkäufer und nicht der Käufer.

Auch stelle ich mir die Frage, wer sich einen TV für 5.000€ leisten kann, der sollte sich auch eine Rechtsschutz leisten können. Mit einer Rechtsschutz bist du dann auch bei einem verlorenen Prozess abgesichert.

Wenn ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, bist du als Käufer auf der sicheren Seite. Wenn Neuware gekauft wurde und B-Ware geliefert, ist das eindeutig ein Verstoß. Die gehen hier nur auf Dummfang, sobald du selber widersprichst oder irgendein Rabatt annimmst, sind se fein raus.

Das Einzige was an solche Vorgehensweisen stört ist die Zeit. Man hat so viele Möglichkeiten. Sobald du was schriftliches hast, dass dir kein Entgegenkommen seitens des Verkäufers angeboten wird, hast du schon gewonnen. Wenn du richtig viel Zeit hast, kann man den Verkäufer sogar richtig ergärn mit diversen Schadensersatz ;-).
MaWe79
Hat sich gelöscht
#22 erstellt: 18. Feb 2021, 14:05
@Noskill
ja du hast vollkommen Recht, mit allem was du sagst.
Ich sehe es auch wie Du, wenn da nicht der Zeitfaktor wäre.

Das Ding ist, man wird so und so nicht um einen Schadensersatz herumkommen.
Das Cashback z.B. gibt es nur bis Ende März.
Bis dahin ist der Fall weder geklärt, noch hast Du Ersatz bekommen und die Aktion ist abgelaufen.

Dann haben wir auf jeden Fall schon einmal mindestens 500 Euro an Schadensersatz.
Dazu kommt das Filmpaket, was bei Samsung über 800 Euro angegeben ist.
Da weiß ich natrülich, dass man das nicht mit 800 Euro angebeen kann, sondern nur den tatsächlichen Wert berechnen kann. Bei Dingen wie HD+ ist es einfach, aber bei diesen "Sonderpaketen für Sky" gibt es ja keinen offiziellen Preis und man kann auch nicht irgendeinen mtl. Tarif von Sky heranziehen.

Dazu kommt die zeitliche Differenz. Jeder weiß, dass Technik schnell an Wert verliert. So ein Prozess kann sich gerne mal auf ein halbes Jahr strecken.
Am Ende ist es sehr wahrscheinlich, dass der Schadensersatzanspruch den eigentlichen Warenwert übersteigt.

Das Ding ist nur. Die wird es auch nicht groß interessieren. Wenn sich lediglich einer wehrt und sie haben zig andere 100 Kunden verarscht, haben Sie immer noch Gewinn gemacht.

Normalerweise sollte jeder dagegen vorgehen um dieses Verhalten nicht noch zu tolerieren.
Auch wenn ich persönlich keine Erfahrungen bisher mit Expert gehabt habe, werde ich so einen Händler sicherlich nicht in Zukunft unterstützen.
Wäre schön wenn alle so denken würden, dann würden sie das ernten, was sie verdient haben.

Aber wie heißt es doch so schön? Jeden Morgen steht ein neuer Dummer auf und an denen machen Sie eben ihr Geld.
-Noskill-
Ist häufiger hier
#23 erstellt: 18. Feb 2021, 14:13
Wenn du das nötige Geld hast, kannst du auch ein Neugerät woanders bestellen und denen die Rechnung bezahlen lassen ;-). Musst natürlich Vorrausbezahlen.

Beispiel:

XY verkauft dir ein Fernseher für 3.000€.
Dieser ist beschädigt etc. und will dir nicht entgegenkommen, auch auf deine Frist die du gesetzt hast nicht und sogar auf deine Mahnung durch Anwalt/Rechtsschutz XY.

Dann googelst du deinen TV und kaufst den dort, wo er am teuersten ist und lässt dir das dann als Schadensersatz von XY bezahlen.

Wie gesagt, es gibt viele Möglichkeiten.
MaWe79
Hat sich gelöscht
#24 erstellt: 18. Feb 2021, 14:50
@Noskill
ich weiß, wobei "teuerste" wird das Gericht auch nicht anerkennen.
Man muss schon einen "Durchschnittspreis" wählen.

Aus meiner Sicht ist das aber sogar für Expert die bessere Lösung, weil dann der Schadensanspruch wesentlich geringer ausfällt.

Vorteil für den Kunden ist ganz klar er hat sein TV Gerät, allerdings muss er seinem Geld hinterherrennen. Und wie es immer so in Deutschland ist. Es besteht immer das Prozessrisiko. Da hilft es schon gute Anwälte zu haben um dein Recht durchzusetzen.

Aber schonmal gut, dass du dich zumindest darüber aufgeklärt hast. Viele lassen sich ja leider immer noch verarschen, wie man ja auch hier im Forum liest, wenn dann Leute zu Dir sagen, ja dann haste halt Pech gehabt.......tz tz...


[Beitrag von MaWe79 am 18. Feb 2021, 23:41 bearbeitet]
Aragon70
Inventar
#25 erstellt: 19. Feb 2021, 03:56

-Noskill- (Beitrag #21) schrieb:

Wenn ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, bist du als Käufer auf der sicheren Seite. Wenn Neuware gekauft wurde und B-Ware geliefert, ist das eindeutig ein Verstoß.


Dürfte das erste Hinderniss sein das eindeutig zu beweisen. Der Händler kann sich immer damit rausreden kann daß das beim Transport passiert ist. Außerdem müßte man beweisen das man nicht selbst für den Defekt verantwortlich ist, je nachdem was es ist.

Im Idealfall hat man den kompletten Auspackvorgang auf Video aufgenommen, von dem Moment an wo der TV geliefert wurde.

Spannend ist sicher die Frage ob man den Händler wirklich zwingen kann kann das er ein anderes neues Gerät als Ersatz rausrückt. Ich glaube das nach wie vor nicht sondern bleibe dabei das man eine Geld Zurück Gabe akzeptieren muß. Vielleicht auch eine Garantie Reparatur.

Gibts dafür einen Präzedenzfall wo das geklappt hätte mit einem erzwungenen Umtausch für ein Neu Gerät?

Der Händler könnte ja auch sagen das er dieses Gerät nicht mehr auf Lager hat und alle sind schon verkauft. Dann könnte er eh nicht umtauschen,

Überhaupt nicht vorstellen kann ich mir das man damit durchkommt irgendwo das teuerste Exemplar dieses Fernsehers zu kaufen und den Händler dazu bringen kann das er diesen bezahlt wenn(!) er sich bereit erklärt hat den Kaufpreis zurück zu erstatten.

Gibts den dafür einen Präzedenzfall wo jemand damit durchgehkommen wäre?

Meine Erfahrung mit solchen Dingen ist. Wenn Händler zu sehr genervt ist, etwas nicht reparieren will, oder keine Lust mehr auf einen bestimmten Kunden haben schalten sie auf stur. Wenn man anruft sagen sie sie rufen zurück. Machen das aber nicht. Bis der Kunde irgendwann genervt aufgibt.

Klar kann mit einem gewieften Rechts Anwahlt, und Zeugen für diese Anrufe ggfs. vor Gericht damit als Beweis durchkommen. Aber dazu muß man viel Zeit und Energie investieren, und am Ende wirklich vor Gericht gehen.

Aber MaWe79 versuch gerne die maximalen möglichen rechtlichen Mittel. Ich bin gespannt wie es am Ende ausgeht.
-Noskill-
Ist häufiger hier
#26 erstellt: 19. Feb 2021, 09:48
Ich mache das schon eine ganze Weile so ;-).

Und du hast das Recht zu entscheiden, ob du dein Geld wieder willst oder auf die Ware bestehst. Es ist ein Kaufvertrag zustande gekommen und da gibts kein "oops wir haben den Artikel nicht mehr".

Ich habe aktuell das gleiche Problem.

Am 09.02 den q950t gekauft. Bestätigung erhalten, dass das Paket an die Spedition übergeben wurde, aber nie eine Bestätigung von der Spedition erhalten.

Habe Expert die Lieferzeit gegeben, mit der Sie auf Ihrer Seite werben und da steht 3 - 7 Tage. Nach dem 7. Tag habe ich ein Mahnung ausgeschrieben mit einer weiteren Frist von 10 Tagen (10 Tage ist die Norm). Als Antwort habe ich bekommen, dass man prüfen müsse, wo mein Paket ist und bis heute wieder keine Rückinfo.

Bis nächste Woche Freitag haben sie noch Zeit und dann geht eine weiter Mahnung durch meinen Anwalt raus (Frist wieder 10 Tage).

Sollte ich dann mein Paket immer noch nicht haben, dann hast du deinen Präzedenzfall ganz aktuell ;-)
MaWe79
Hat sich gelöscht
#27 erstellt: 19. Feb 2021, 10:52
@Noskill
vermutlich hat Expert aktuell nur Neugeräte vom Q950T. Du musst dich also noch ein wenig gedulden, bis eine B-Ware wieder rein kommt.
Das meine ich grade vollkommen ernst! Der Verdacht bestätigt sich leider wirklich!

Meinem Kollegen haben Sie auf einmal doch eine Ersatzlieferung angebten, allerdings erst nachdem sein Anwalt dort angerufen hat und Druck ausgeübt hat.

Vermutlich haben Sie aber auch einfach jetzt wieder ein B Gerät rein bekommen, was Sie ihm anbieten können.

Viele Leute sehen das komplett falsch und das ist sehr schade!
Was ich Dir unbedingt rate Noskill. schaue bite unbedingt auf den Aufkleber der Seriennummer! Ist der nicht sauber aufgeklebt ist dies ein Indiz dafür, dass am Gerät etwas gemacht wurde und es keine Neuware ist.

@Aragon70
du bist leider komplett falsch informiert. Es ist nämlich genau andersrum. Wenn Du eine defekte Ware bekommst und bist übelst enttäuschst und zum Händler sagst, nee ich will das einfach nicht mehr und teilst dem Händler mit, dass du dein Geld zurückhaben willst geht das nicht ohne weiteres, weil der Händler das Recht auf Nachbesserung hat.
WIE diese Nachbesserung aussieht, obliegt beim Händler. Normalerweise ist zu über 85% der Austausch der Ware die geeignete Lösung.
Scheitert die Nachbesserung 2x hat der Käufer das Recht sein Geld zurück zu bekommen!

Wenn wir uns innerhalb des Widerrufs befinden verhält es sich ein wenig anders. Wenn du die Ware ausgetauscht haben möchtest, sprichst aber dein Widerruf aus, hast du weder Anspruch auf ein Austauschgerät, geschweige denn auf Schadensersatz. Der gewerbliche Verkäufer muss Dir aber in diesem Fall die Kosten der Ware erstatten.

Ich kann nur jedem empfehlen sich ein wenig mit dem BGB vertraut zu machen, was sehr hilfreich sein kann, wenn der Händler mal wieder der Meinung ist, er könne gegen das Gesetz verstoßen!
-Noskill-
Ist häufiger hier
#28 erstellt: 19. Feb 2021, 11:03
Man sollte jedoch auch unterscheiden, dass der Verkäufer geöffnete Ware auch als Neu verkaufen darf. Das Produkt muss Neu sein und nicht die Verpackung.

Hat Expert also einen Rückläufer und testet diesen auf Funktion, kann er rein rechtlich diesen auch als Neu verkaufen, vorausgesetzt er ist voll funktionsfähig und frei von Mängel. Ein schiefer Aufkleber ist kein Mangel. Ein defekter Port jedoch schon.

Fernseher werden ja auch umgepackt, weil bei Anlieferung der Karton beschädigt wurde. Bei vielen Transportwegen kommt das schon mal vor.

In jedem Fall muss eine Ware mit Mängeln gekennzeichnet sein, sowie bei Amazon Warehouse oder wie es Euronics macht.
MaWe79
Hat sich gelöscht
#29 erstellt: 19. Feb 2021, 11:09
@Noskill
ich glaube du hast das mit dem Aufkleber falsch verstanden, bzw. habe ich es nicht ausführlich genug beschrieben.
Bei meinem Kollegen wurde die der Aufkleber mit der Seriennummer entfernt! Diese wurde nachträglich wieder draufgeklebt. Das sieht man an zwei Dingen. Eine Ecke ist abgeknibbelt (vermutlich Fingernagel) und der Aufkleber ist schief aufgebracht worden und klebt zudem nicht mehr richtig.

Ein Mitarbeiter von Samsung Service (Techniker, kein Kundendienst) meinte, es wurde dort zu 99% die Rückwand entfernt!

Bei einem bereits geöffneten Gerät können wir nicht mehr von Neuware sprechen, auch wenn Sie mangelfrei ist.

Du hast ja auch kein Recht auf Widerruf, wenn Du ein technisches Gerät geöffnet hast. Damit erlischt in jedem Fall die Garantie!
MaWe79
Hat sich gelöscht
#30 erstellt: 19. Feb 2021, 12:26
Hier gibt es aktuell den Q800T noch zu einem guten Preis:
75Q800T

und schaut euch mal die Artikelbeschreibung in roter Schrift an!
Die Händler wissen also selbst, dass es viele schwarze Schafe gibt!
-Noskill-
Ist häufiger hier
#31 erstellt: 19. Feb 2021, 12:56
Bei mir geht es jetzt voran.

Morgen soll mein TV kommen. Ich bin mega gespannt was mich erwartet.

Auch der Anruf der Spedition war schon sehr suspekt, ob die den Fernseher wo abstellen können. Niemand fragt doch sowas, zumal ich extra bis ins Wohnzimmer gebucht habe. Aber ich will jetzt mal nicht schwarz malen.

Noch hält die Freude an auf ein Megaschnäppchen ;-).
MaWe79
Hat sich gelöscht
#32 erstellt: 19. Feb 2021, 13:10
@Noskill
ich kann mich nur wiederholen. Schau Dir unbedingt direkt die Seriennummer an, also den Aufkleber auf der Rückseite des TVs. Wenn dort auch eine Ecke abgeknibbelt ist, dann ist dies ein Indiz dafür, dass die Rückwand bereits entfernt war.

Um dies nochmal zu veranschaulichen. Der Techniker von Samsung sagte mir, dass die Rückwand (warum auch immer) häufiger mal beschädigt sei. Wenn diese dann getauscht wird, dann muss die Seriennummer von der alten Rückwand auf die neue Rückwand geklebt werden. Es gibt keinen neuen Aufkleber!

Schau Dir auch unbedingt die Folie auf dem Display an. Ist überhaupt eine vorhanden oder hat diese Blasen? Wenn sie Blasen hat, ist sie nachträglich aufgebracht worden. Dies wäre ein weiterer Indiz für eine B-Ware.

Ich mein Sie betrügen ja selbst die Speditionen. Mein TV war mit 36kg angegeben, dabei wiegt der TV mit Verpackung laut Samsung HP über 50kg, was ich auch bestätigen kann. Er wiegt definitiv keine 36kg.

Auf deiner Info (vermutlich TREX) müsste ja auch ein Gewicht angegeben sein. Ich wette da stehen auch Phantasiewerte.
Bei der Rückabwicklung, also beim Abholauftrag liegt das Gewicht vom Q800T auf einmal noch bei 26kg, vermutlich holen Sie den TV in zwei Lieferungen ab, je 26kg (dies sollte ein Scherz sein)

Bzgl. Abstellerlaubnis. Das ist eigentlich legitim. Angeblich dürfen die aktuell den TV nicht aufbauen wegen Corona (wobei das für mich nur eine weitere Ausrede ist), da selbst ein Techniker von Samsung bei mir war, der sich ca. 45 Minuten in meinem Haus aufgehalten hat...
Ich finde das mit der Abstellerlaubnis eigentlich auch gar nicht so verkehrt, wenn man allerdings in einer Großstatt wohnt und sie wollen das Gerät irgendwo abladen, dann kann man sich sicher sein, dass man den TV nie zu Gesicht bekommen wird
Das kann und darf natürlich nur mit Zustimmung erfolgen und viele Kunden sind ja froh, wenn sie von der Arbeit nach Hause kommen, dass die Ware dann da ist und dass sie dieser nicht hinterhertelefonieren müssen.
Aragon70
Inventar
#33 erstellt: 20. Feb 2021, 04:42

MaWe79 (Beitrag #27) schrieb:

du bist leider komplett falsch informiert. Es ist nämlich genau andersrum. Wenn Du eine defekte Ware bekommst und bist übelst enttäuschst und zum Händler sagst, nee ich will das einfach nicht mehr und teilst dem Händler mit, dass du dein Geld zurückhaben willst geht das nicht ohne weiteres, weil der Händler das Recht auf Nachbesserung hat.


Das hast du falsch verstanden

Ich habe mich speziell auf deinen Fall bezogen wo der Händer ja schon angeboten hat das Geld zurück zu zahlen und die Ware zurück zu nehmen. Aber dein Freund will ja nicht das Geld er will ein anderes neues Gerät haben. Und da ist eben die Frage ob man das zwingend einfordern kann. Meiner Meinung nach nicht weil es z.B. sein könnte daß es das letzte Gerät ist was dieser Händler hat, vielleicht auch das letzte überhaupt das verkauft wird.

Ich hatte auch schon den Fall das ein Gerät während der Garantie kaputt ging. Ich habe bei Samsung angerufen wegen Reparatur. Sie meinten es gäbe dieses Ersatzteil nicht mehr, also haben sie mir den Kaufpreis zurück erstattet.

Und ja, sehr wahrscheinlich werden sie deinem Freund noch einige B-Geräte schicken bis er aufgeben wird

@Noskill

Dein Fall ist wieder was anderes, die Lieferung des TV hat sich verspätet. Aber könnte ja auch hier sein sein das Gerät ist gerade nicht lieferbar
oder nicht mehr, auch dann müßtest du das Geld akzeptieren.
MaWe79
Hat sich gelöscht
#34 erstellt: 20. Feb 2021, 11:12
@Aragon
Wir reden hier nicht von Unikate oder anderen Einzelstücken.
Das ist eine Massenware.

Sobald der Händler dem Kaufvertrag zustimmt, was spätestens mit Zusendung des Widerrufsrechts zustande kommt, dann ist der Händler in der Pflicht seiner Verpflichtung aus diesem Vertrag nachzukommen.

Der Händler muss bei einem Massenprodukt immer eine Nachbesserung anbieten. Er ist gesetzlich dazu verpflichtet und selbst wenn sie den TV nicht mehr auf Lager hätten, dann bestellen sie eben neue bei Samsung.
-Noskill-
Ist häufiger hier
#35 erstellt: 20. Feb 2021, 12:56
Ganz so ist das auch nicht.
Ich weiß wovon ich rede, mein Kumpel is mein Anwalt ;-). Du hast das Recht zu entscheiden was du willst.

Möglichkeit A
Geld zurück

Möglichkeit B
Reparatur
2 Versuche hat der Verkäufer

Möglichkeit C (kommt nach B)
Neues Gerät bekommen

Möglichkeit D (kommt nach C)
Wenn Gerät nicht mehr lieferbar, kann man auf ein Alternativgerät der gleichen Klasse bestehen, zum Beispiel neues Model der Generation etc.

Das Problem ist, dass bis du bei D angekommen bist schon mal paar Monate verstreichen werden, da du nach jedem Brief 10 Tage gewähren musst und da hört es halt bei vielen auf. Aber glaub mir, sobald dein Anwalt das erste mal dort anfragt geht alles sehr schnell und hier sind wir wieder beim Thema juristische Person. Du als Ottonormalvervraucher wirst Juristisch nicht gehört, das ist in Deutschland leider so. Heißt, erst wenn du mit einem Anwalt kommst öffnen sich die Türen ;).

Das man jetzt dann noch Schadensersatzansprüche hat ist dann wieder ein anderes Thema.

Mein Fernseher ist übrigens gerade gekommen, ich muss nur eben auf Arbeit. Werde die Tage berichten. Lustig ist, dass das Sendedatum genau an dem Tag meiner Mahnung ist ;-). Aber vlt. wurde mein Paket nur vergessen.


[Beitrag von -Noskill- am 20. Feb 2021, 12:58 bearbeitet]
MaWe79
Hat sich gelöscht
#36 erstellt: 20. Feb 2021, 13:11
Naja ich denk da muss man weder Jurist sein, noch Bekannte im Umfeld haben.
Das BGB regelt genau das und ist eindeutig. Den Link hatte ich ja hier geteilt.

Da bin ich mal gespannt. Mach am besten ein Video beim Auspacken. Muss ich mir auch in Zukunft auch mal angewöhnen. Bisher hatte ich zwar Glück, aber wenn man soqas mitbekommt...
RoA
Inventar
#37 erstellt: 20. Feb 2021, 15:23

RoA (Beitrag #8) schrieb:
§439 Abs. 4 BGB.



§439 Abs. 4 BGB schrieb:
(4) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.


Und dazu schrieb ich:

Theoretisch hat man in solchen Fällen noch Anspruch auf "Ersatz vergeblicher Aufwendungen", aber entweder scheitert man am Nachweis oder sie sind verschwindend gering.


Wenn der Händler keinen mehr auf Lager hat oder die Beschaffungskosten gestiegen sind oder das Gerät nicht mehr lieferbar ist oder aus welchen mehr oder weniger stichhaltigen Gründen, kann er sich aussuchen, was er macht, und der Käufer kriegt so oder so genau den vereinbarten Kaufpreis plus den "Ersatz vergeblicher Aufwendungen" zurück, und selbst wenn er vergebliche Aufwendungen nachweisen kann, lohnt dafür der Gang zum Gericht nicht, und das macht auch keine Rechtschutzversicherung mit, wenn der Verkäufer den Kaufpreis erstattet. Weitergehende Ansprüche hat man nur bei Vorliegen besonderer Sachverhalte wie arglistiger Täuschung oder Betrug, und wie schwer das nachzuweisen ist, sieht man ja bei VW.


Das BGB regelt genau das und ist eindeutig.


Ganz genau. Und ausgelegt wird das durch die ständige, gefestigte Rechtsprechung dazu. Das ist eine gesicherte Erkenntnis.

Btw.: Bevor der Händler in die Insolvenz rutscht, würde ich zusehen, daß die Kohle zurückkommt. Bekanntlich muß man aktuell im Falle der Überschuldung nicht zum Amtsrichter, und angesichts der Umsatzausfälle im Einzelhandel würde ich ungern Kredit geben, denn im Falle der Zahlungsunfähigkeit hilft einem selbst Paypal nicht weiter (Stichwort: Insolvenz-Anfechtung).
MaWe79
Hat sich gelöscht
#38 erstellt: 22. Feb 2021, 19:52
Update:
Die Spedition hat heute bei meinem Kollegen angerufen und wollte wissen wie groß der TV ist, weil sie ein wenig verwundert waren, weil das als 2 Mann Abholung beauftragt wurde.
Als Sie dann hörten, dass es sich um ein 75" Gerät handelt war die Verwirrung perfekt, weil Expert es als 20kg aufgegeben hat und sogar mit falschen Dimensionen.

Bin mal gespannt wie es weitergeht....
philley
Inventar
#39 erstellt: 22. Feb 2021, 21:13
Als mein A89 65" abgeholt wurde, kam auch nur ein Speditionsmitarbeiter vorbei, dem ich dann helfen musste.
MaWe79
Hat sich gelöscht
#40 erstellt: 23. Feb 2021, 23:35
vielleicht falsch verstanden.
Der Mensch von der Spedition hatte einen Abholauftrag eines TV Gerätes Ca. 120x90 a 20kg aber es war ein 2-Mann Service bestellt.
Er fragte dann wie groß das Gerät sei und bekam als Antwort 75" und auch nicht annähernd die Dimensionen und fast 3x so schwer
Ich finde es dreist, dass da sogar die Spedition beschissen wird.
Die Preise richten sich ja entweder nach echtem Gewicht oder Volumengewicht und beides war falsch....


[Beitrag von MaWe79 am 24. Feb 2021, 01:17 bearbeitet]
dan_oldb
Inventar
#41 erstellt: 23. Feb 2021, 23:48
Oftmals ist das aber auch in den Datenbanken der Händler falsch. Und ich kenne es auch nur so das der Versender ohnehin selbst auswiegt und dann entsprechend dem Auftraggeber in Rechnung stellt; hier kommen auch manchmal Server mit "1,0kg" auf dem Lieferschein und dem Versandetikett an, das ist UPS völlig wumpe da sie dem Kunden einfach das tatsächliche Gewicht in Rechnung stellen (so sagte mir mein UPS Auslieferungsfahrer den ich mit Snickers bei Laune halte). UPS muss nur bei mehr als (ich meine) 31kg informiert werden dass sie zu zweit losfahren wenn sie etwas abholen, mehr dürfen sie alleine nicht bewegen aus Arbeitsschutzgründen.

Es mag aber natürlich andere Abrechnungsmodelle geben, böse Absicht würde ich aber erstmal nicht unterstellen, aber wer weiss.
MaWe79
Hat sich gelöscht
#42 erstellt: 25. Feb 2021, 16:48
aktueller Status: TV abgeholt

Aktuell kein TV, kein Geld, kein Ersatz

es bleibt spannend...
WBC
Gesperrt
#43 erstellt: 25. Feb 2021, 17:21
Die werden in Deiner Kiste rumpfuschen und sie Dir dann wieder vor die Tür stellen...
Wolfgang1133
Inventar
#44 erstellt: 05. Mrz 2021, 04:31

MaWe79 (Beitrag #42) schrieb:
aktueller Status: TV abgeholt

Aktuell kein TV, kein Geld, kein Ersatz

es bleibt spannend...

Ich habe mir jetzt nicht den kompletten Thread durchgelesen, aber warum hat dein Bekannter den defekten TV nicht einfach wieder zurückgegeben. Wenn Expert nicht in der Lage ist den TV auszutauschen bzw. nicht nachbessert, gibt man den defekten TV wieder zurück und bekommt sein Geld wieder. Fertig.
Ich verstehe da irgendwie die ganze Diskussion nicht.
MaWe79
Hat sich gelöscht
#45 erstellt: 05. Mrz 2021, 10:57
Weil er den TV dort für 2400 Euro gekauft hat und aktuell liegen die Preise überall so um die 3000 Euro.

Es gibt auch sonst noch keine weiteren Neuigkeiten.
Kein TV, kein Geld.
8erberg
Inventar
#46 erstellt: 05. Mrz 2021, 12:08
Hallo,

die Rechtslage ist doch eindeutig: er hat das Gerät zurückgegeben und darf jetzt die Kohle zurückerwarten.

Freundliche Mail wann mit der Erstattung zu rechnen ist, wenn keine Reaktion innerhalb von 14 Tagen: Fristsetzung - rechtliche Mittel - fertig

Peter
MaWe79
Hat sich gelöscht
#47 erstellt: 05. Mrz 2021, 12:46
Ja natürlich ist die Rechtslage eindeutig, aber was will man machen, wenn sich eine Partei weigert?
Da bleibt nur der Weg über Anwalt und Gericht.
Die Frist wurde gesetzt und aktuell befinden sie sich noch innerhalb der Frist, die aber zu 99% nicht eingehalten wird.
8erberg
Inventar
#48 erstellt: 05. Mrz 2021, 12:54
Hallo,

es stellt sich die Frage wie gezahlt wurde, wenn Paypal verwendet wurde und die Rücklieferung nachgewiesen werden kann gehts ganz schnell, ebenso wenn mittels Kreditkarte bezahlt wurde.

Rechtsanwälte - dauert zulange und die Kosten sind sehr hoch. Mahnverfahren geht auch günstiger (Mahnbescheid)

Peter
MaWe79
Hat sich gelöscht
#49 erstellt: 05. Mrz 2021, 13:01
Hallo Peter,
es wird sehr wahrscheinlich der Rechtsweg werden, denn wie bereits mehrfach gesagt geht es hier um ein Verlustgeschäft.
Das Gerät wurde als Neuware für 2400 Euro gekauft.
Aktueller Marktpreis sind aber 3000 Euro aufwärts.

Dessen sind sich beide Parteien bewusst und keiner möchte natürlich einknicken, daher bleibt nicht viel anderes übrig.
8erberg
Inventar
#50 erstellt: 05. Mrz 2021, 13:13
Hallo,

was soll dabei rauskommen? Rückabwicklung und fertig.

Das Beharren auf den Sonderpreis bringt überhaupt nichts und ist rechtlich auch praktisch nicht durchsetzbar.

Peter
MaWe79
Hat sich gelöscht
#51 erstellt: 05. Mrz 2021, 13:20
Peter,
es ging mir hier eigentlich nicht um einen Rechtsaustausch, sondern um einen Erfahrungsaustausch.
Genau für solche Fälle ist das Gericht da.
Der Kunde hat sehr wohl Anspruch auf Schadensersatz, der ihm zweifelsfrei entsteht, wenn er das Gerät nicht zum gleichen Preis woanders herbekommt, aber wie gesagt, das soll kein Thema für hier werden.

Wenn man sich dafür interessiert, kann man sich ins BGB zum Thema Kaufrecht einlesen
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