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Mit Radio Feuerwehrfunk hören!+A -A |
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Autor |
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Mofarocker
Neuling |
#1 erstellt: 03. Aug 2006, 11:20 | |
Hey Leute, ich habe mal gehört das man mit so einem alten Röhrenradio oder wie man die Dinger nennt, mit wenig aufwand den Feuerwehrfunk mithören kann! Stimmt das? Ich habe von meinem Opa so ein altes Radio bekommen. Ist ein Blaupunkt. Genaue Bezeichnung hab ich leider nicht, aber dafür ein Bild! Meine Frage: Ist es möglich das ich es schaffe das Radio auf Feuerwehrfunk umzubauen? Könntet ihr mir erklären wie das geht? Klick mich zärtlich! thx mannie |
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lakritznase
Inventar |
#2 erstellt: 03. Aug 2006, 11:49 | |
Oha, Anstiftung zur Straftat ... Bin gespannt, wie lange der Thread existiert ... Hier mal kurz auszugsweise zum Thema: "Mit einer Funkanlage dürfen Nachrichten, die für die Funkanlage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden (§ 86 Telekommunikationsgesetz - TKG). Wer dem zuwiderhandelt kann mit einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe nach § 95 TKG belegt werden. Im Sinne der Vorschrift begeht der eine Straftat nach § 95 TKG, der den Polizeifunk mit einem Empfangsgerät abhört. Zum Abhören gehört nicht nur das Zuhören, sondern auch das Aufzeichnen um sich dies später anzuhören. Bei einem Funkgerät kann es sich um einen sogenannter Scanner oder auch ein umgebautes Radio handeln. Auch eine CE-Kennzeichnung des Gerätes befreit nicht vom Mithörverbot. Strafbar ist das Abhören des Polizeifunks bereits dann, wenn der Zuhörer diesen als solchen erkannt hat. Weiterhin wenn er diese bekannte Frequenz einstellt, beim Suchlauf findet und erkennt oder ihn auf dem Scanner fixiert hat. (BayObLG, Beschluss vom 9.2.1999 - 4 St RR 7/99)" Grüssle, Ralph |
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MAC666
Inventar |
#3 erstellt: 03. Aug 2006, 12:18 | |
Mist, wollt ich auch schreiben... Aber: vieleicht darf er ja mithören, wenn er a) Leitstellendisponent ist, b) Presse (bedingt) oder c) Bei einer Feuerwehr der Funkbeauftragte / Funkwart ist (bedingt) Also, der Feuerwehrfunk liegt je nach Funkverkehrsbereich soweit ich weis zwischen 74 und 78 MHz... Also einfach runterdrehen, das Ding und wenn Du Glück hast, kommt er so tief... [Beitrag von MAC666 am 03. Aug 2006, 12:20 bearbeitet] |
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TrottWar
Gesperrt |
#4 erstellt: 03. Aug 2006, 12:26 | |
In unserer Gegend wird das mittlerweile digital übertragen, ob man das dann noch so ohne Weiteres empfangen kann, weiß ich nicht. Dass es digital übertragen wird, weiß ich aber sicher, da mein Vater beim Rettungsdienst tätig ist. Außerdem: was ist daran so interessant, zu erfahren "Hier Leitstelle Hinterdupfingen, fahren Sie 010"... gibt doch nix Langweiligeres! Interessante Details werden eh nicht übertragen, zumindest im Rettungsdienst läuft alles über Codes (wie eben "010" -> zurück zur Heim-Wache) und selbst während meiner aktiven Zeit habe ich mir den DRK-Funk nicht lange anhören können oder wollen... |
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fly_hifi
Hat sich gelöscht |
#5 erstellt: 03. Aug 2006, 14:21 | |
habe ich früher mal gemacht, auch bei Transistorenempfängern im HF-Teil ...... und es war auch Polizeifunk zu hören. Ein kleines bißchen Anarchie, was aber schnell langweilig wurde. |
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LX-44
Ist häufiger hier |
#6 erstellt: 03. Aug 2006, 14:24 | |
Hallo, Ich dachte nur das Abhören des Polizeifunks sei verboten. meine Amateurfunk-Prüfung liegt zwar schon ein bisschen zurück, meines Wissens nach ist das Abhören der BOS-Frequenzen der Feuerwehr jedoch nicht strafbar. Auf diesen darf nur nicht gesendet werden. Gruß LX-44 |
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MAC666
Inventar |
#7 erstellt: 03. Aug 2006, 14:35 | |
falsch... Feuerwehr is auch nicht erlaubt, selbst für Feuerwehrleute nicht, wenn sie nicht direkt im Einsatz sind o. ä. Hab einen Feuerwehr-Funklehrgang, da lernt man das. Selbst hören ist nicht so schlimm, ist nur eine Ordnungswiedrigkeit. Aber anderen vorführen oder Inhalte verbreiten ist strafbar... [Beitrag von MAC666 am 03. Aug 2006, 14:36 bearbeitet] |
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Schili
Hat sich gelöscht |
#8 erstellt: 03. Aug 2006, 14:43 | |
Hi. Folgende Rechtslage ist mir bekannt: Nach einem Urteil des OLG Hannover ist es nicht verboten den Feuerwehr-/Polizeifunk abzuhören, sondern die Erkenntnisse anschließend zu verwerten.(Aktenzeichen Az 4DS / 16JS 7932/97) In der Urteilsbegründung heisst es: Nach der derzeitigen Rechtslage ist es die Aufgabe des Herstellers einer Funkanlage(also auch Radio..), dafür zu sorgen, daß Nachrichten, die für die Funklage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden, indem das Gerät so hergestellt wird, daß der Empfang dieser Nachrichten technisch nicht möglich ist. Damit ist im Sinne des Abhörverbotes des Telekommunikationsgesetzes ALLES ÖFFENTLICH UND FREI HÖRBAR, was mit einem ganz normalen Radio-Scanner empfangen werden kann. Wer NICHT ABGEHÖRT WERDEN WILL MUß HINGEGEN SELBST FÜR SCHUTZ SORGEN. Beispielsweise durch eine Verschlüsselung. Und die muß sogar laufend dem Stand der Abhörtechnik angepasst werden. Wer anderslautende Urteile oder Kommentare vorliegen hat, bitte einstellen. Bis dahin halte ich es für völlig unproblematisch diesen Thread laufen zu lassen. Gruß, Schili |
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lakritznase
Inventar |
#9 erstellt: 03. Aug 2006, 15:08 | |
Du sagst es. Der TE will aber Tipps zum rechtswidrigen Umbau eines normalen Radios, welches weder vom Hersteller noch vom Gesetzgeber für das Abhören von BOS-Funk konzipiert oder berechtigt wurde. Gruss, Ralph |
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Schili
Hat sich gelöscht |
#10 erstellt: 03. Aug 2006, 15:57 | |
Hi. Du hast Recht. Nachfolgendes Urteil habe ich noch gefunden:
Da die Rechtslage wohl immer noch diffus und von Gericht zu Gericht zu variieren scheint, werde ich im Zweifel und zum Wohle des Forums - diesen Thread dicht machen. Ich hoffe auf Verständnis. Gruß, Schili |
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