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LG 4K OLED TVs 2016 | G6V / E6D / C6D / B6D Serie in 55", 65" und 77" flat und curved

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Hansi_Müller
Inventar
#21620 erstellt: 14. Feb 2019, 13:13

said780 (Beitrag #21617) schrieb:
Glaubt noch jemand daran, dass es für die 2016 Modelle Dolby Atmos geben wird?

Nein
Alex113
Inventar
#21621 erstellt: 14. Feb 2019, 13:19
Das mit TM und Amazon Video ist bei mir auch so gewesen (C6D), selbst bei meinem C8 ist das noch so.
Thraxas
Stammgast
#21622 erstellt: 14. Feb 2019, 19:11

said780 (Beitrag #21617) schrieb:
Glaubt noch jemand daran, dass es für die 2016 Modelle Dolby Atmos geben wird?


Ja.
UdoG
Inventar
#21623 erstellt: 14. Feb 2019, 20:01

Alex113 (Beitrag #21621) schrieb:
Das mit TM und Amazon Video ist bei mir auch so gewesen (C6D), selbst bei meinem C8 ist das noch so.


Danke für Dein Feedback. Das ist echt schwach von LG... oder wissen sie nichts von der Problematik. Dann werde ich wohl mal ein Ticket aufmachen.
TrueVision
Hat sich gelöscht
#21624 erstellt: 23. Feb 2019, 19:10

derBadenser (Beitrag #21615) schrieb:
Das kann ich auch bestätigen. Gestern extra per Updater die .55 drauf gemacht, bei Sex Education erste Folge sprang er aber weiterhin nur in den HDR-Modus. Update war aber ohne Werksreset, ob es vielleicht daran liegen kann?

Es scheint zumindest teilweise an der webOS Netflix App in Kombination mit den 2016er Modellen zu liegen. Über einen FireTV 4K sieht man auf einem B6 die Netflix 25Hz Dolby Vision Serien (wie etwa "Sex Education" oder "Black Mirror) auch tatsächlich mit Dolby Vision.


[Beitrag von TrueVision am 23. Feb 2019, 19:11 bearbeitet]
said780
Stammgast
#21625 erstellt: 24. Feb 2019, 00:27
Also ich gab das jetzt mal mit meinem C6 getestet. Ich kann über die App manche serien in dolby vision schauen und bei manchen springt er auf HDR. Ich vermute das liegt an Netflix selbst.

ich gabe auch den Amazon Fire tv 4k Box am tv wenn ich von dort sus netflix starte dann wird mir garkein Film oder Serie in Dolby Vision angeboten. Maximall 4 k oder HDR.
PapaMiraculi
Inventar
#21626 erstellt: 24. Feb 2019, 08:29
Das wird ja immer noch kurioser.
Also wenn ich das jetzt richtig mitbekommen habe laufen besagte Serien bei manchen mit der .55 FW sowie über FireTV doch wieder in DV und bei manchen unter selben Bedingungen nicht??!
Grumbler
Inventar
#21627 erstellt: 24. Feb 2019, 11:07
Um welchen FireTV geht es denn genau?

Ich habe das Dongle-Ding mit Stummel HDMI-Kabel, die eigentlich wie ein Chromecast aussieht, also die zweite 4K-Generation.
Siehe:
https://developer.am...tions.html?v=ftvgen3

Ich wusste nicht, dass da überhaupt DolbyVision an den B6 herauskommen kann.
Ist das so?
Muss ich mal probieren.
TrueVision
Hat sich gelöscht
#21628 erstellt: 24. Feb 2019, 15:58
Es geht um den aktuell bei Amazon erhältlichen FireTV 4K Stick.
Dolby Vision funktioniert damit einwandfrei mit einem B6, wenn man es nicht abschaltet werden ja sogar die SDR Inhalte hochgerechnet und in Dolby Vision ausgegeben. Also so ähnlich wie der Apple TV 4K das anbietet.

Auch das Netflix Dolby Vision Test-Video wird mit dem FireTV 4K in DV wiedergegeben, während die App des B6 das nicht tut. Leider funktioniert die automatische Refreshrate / Auflösungsumschaltung des FireTV unter Netflix mit einem B6 nicht immer richtig. Das liegt aber anscheinend an der Netflix App, da bspw. die Prime Video App das problemlos macht.

Ich bin mir mittlerweile relativ sicher, dass die Netflix App für die 2016er webOS LG TVs hier eine Limitierung für DV UHD Content hat, der nicht 24Hz ist.
24Hz DV Content wird nämlich problemlos wiedergegeben, 25Hz Content (wie "Sex Education") allerdings nicht obwohl der TV das könnte. 60Hz 4K DV kann die Generation meines Wissens nach eh nicht.


[Beitrag von TrueVision am 24. Feb 2019, 15:59 bearbeitet]
Moe1986
Ist häufiger hier
#21629 erstellt: 01. Mrz 2019, 14:15

Moe1986 (Beitrag #21550) schrieb:
Hallo Zusammen, kann mir bitte jemand erklären wie ich auf die schnelle die Betriebsstunden auslesen kann? Ich möchte mir einen gebrauchten OLED der 6er-Serie kaufen und bei der Besichtigung natürlich wissen, wie lange der Fernseher bereits gelaufen ist. Danke im Voraus.


PUSH
Dadashi
Stammgast
#21630 erstellt: 01. Mrz 2019, 14:40
Guckstu hier
Moe1986
Ist häufiger hier
#21631 erstellt: 01. Mrz 2019, 15:04

Dadashi (Beitrag #21630) schrieb:
Guckstu hier :*

Also wenn ich das richtig verstanden habe, werden die Betriebsstunden aber resettet, sobald ich in den Service Menu gehe.
Wie kann ich das denn verhinden?


[Beitrag von Moe1986 am 01. Mrz 2019, 15:53 bearbeitet]
norbert.s
Hat sich gelöscht
#21632 erstellt: 01. Mrz 2019, 23:55
Es wird nichts über InStart zurückgesetzt.

Nur wenn man an InStop herumspielt. Also an Setups, bei denen man nichts zu suchen hat. Wer sich die korrekte Bedienung der Service Menüs nicht zutraut, der sollte dringend die Finger davon lassen. Ebenso Leute mit zwei linken Fingern, die auf der Fernbedienung gerne die falsche Taste drücken, weil sie InStart und InStop verwechseln.

Servus


[Beitrag von norbert.s am 02. Mrz 2019, 00:04 bearbeitet]
PapaMiraculi
Inventar
#21633 erstellt: 02. Mrz 2019, 10:17
Nutzt hier jemand eine indirekte Beleuchtung hinter dem OLED?
Ich hatte das früher beim LCD, da so die Schwächen der LCD Technik (Schwarzwert, Couding, Flashlights usw) weniger auffällig waren.
Ist eine leichte indirekte Beleuchtung beim OLED sinnvoll (besser für Augen, immersiver o. ä...) oder wirkt sich das gar negativ aus? Die Philips OLEDs bewerben das ja sogar stark mit ihrem Ambilight.
_jonny_
Inventar
#21634 erstellt: 02. Mrz 2019, 10:24
vielleicht wollen die ihr black glow damit kaschieren
ist für mich ein no-go wenn schwarz dann abgrundtief auch wenn es einem nach 10 minuten im dunklen die pupillen wegbrennt wenn es wieder hell wird
norbert.s
Hat sich gelöscht
#21635 erstellt: 02. Mrz 2019, 10:25
Ja, benutze ich.
Aber nur so schwach eingestellt, dass ich gerade so das Knabberzeug nicht übersehe und verschütte.
Bei mir eine Philips Hue auf kleinster Flamme direkt hinter dem TV als indirekte Beleuchtung.
Das entlastet die Augen in den dunkelsten Momenten und hat keine Nachteile.
Schützt vor stolpern und verschütten in diversen Situationen.

Servus
baller02
Stammgast
#21636 erstellt: 02. Mrz 2019, 10:47
Moe1986
Ist häufiger hier
#21637 erstellt: 02. Mrz 2019, 17:41
Ok Danke für die Aufklärung. Ich gehe also per AnyMoe in den Service Menu (InStart) und dann bei UTT, um die Betriebsstunden auszulesen.
Hansi_Müller
Inventar
#21638 erstellt: 02. Mrz 2019, 18:17

PapaMiraculi (Beitrag #21633) schrieb:
Nutzt hier jemand eine indirekte Beleuchtung hinter dem OLED?
Ich hatte das früher beim LCD, da so die Schwächen der LCD Technik (Schwarzwert, Couding, Flashlights usw) weniger auffällig waren.
Ist eine leichte indirekte Beleuchtung beim OLED sinnvoll (besser für Augen, immersiver o. ä...) oder wirkt sich das gar negativ aus? Die Philips OLEDs bewerben das ja sogar stark mit ihrem Ambilight.

Ja, einen LED Strip.
baller02
Stammgast
#21639 erstellt: 02. Mrz 2019, 18:20
Die meissten Led Stripes sind zu kühl, die Antec led stripes z.b. liegen bei über 20.000k.

Bei 6500k liegen z.b die die von ideal lume ights oder die media light.
PapaMiraculi
Inventar
#21640 erstellt: 02. Mrz 2019, 18:50

baller02 (Beitrag #21636) schrieb:
https://www.itu.int/...-201307-I!!PDF-E.pdf

https://www.lightillusion.com/viewing_environments.html


Hier wird von 5nits - 10nits Surround Luminance gesprochen. Das ist ja effektiv so gut wie nichts.
baller02
Stammgast
#21641 erstellt: 02. Mrz 2019, 19:30
5 nits habe ich gemessen wo ich sitze und das ist schon sehr hell.
Da kannst du locker deine Chips erkennen;)

So ganz klar ist aber nicht wo dieser Wert anliegen muss.
Wenn es das Umgebungslicht des Sitzplatzes ist mehr als hell genug.


[Beitrag von baller02 am 02. Mrz 2019, 19:33 bearbeitet]
pspierre
Inventar
#21642 erstellt: 03. Mrz 2019, 12:12

baller02 (Beitrag #21639) schrieb:
Die meissten Led Stripes sind zu kühl, die Antec led stripes z.b. liegen bei über 20.000k.

Bei 6500k liegen z.b die die von ideal lume ights oder die media light.


Der Gedanke ist übrigens illusorisch, sobald die LEDs , egal weche Lichttemperatur, eine irgendwie abeichend von leidlich weiss gefärbte Tapete oder anlegte Wandfarbe anstrahlen.

" WER GAR ZU VIEL BEDENKT , WIRD WENIG LEISTEN " (Alte Handwerker-Regel, mein Opa so um 1890 bis 1960, Zimmermann )
...... gilt heute wie damals



mfg pspierre
baller02
Stammgast
#21643 erstellt: 03. Mrz 2019, 18:31
Daher streicht man seine Wand auch mit einer speziellen grauen Farbe.
PapaMiraculi
Inventar
#21644 erstellt: 03. Mrz 2019, 18:34
Wäre es nicht für den Kontrast sogar am besten die Rückwand schwarz zu streichen?
baller02
Stammgast
#21645 erstellt: 03. Mrz 2019, 19:01
Könnte man machen dann wirkt das Bild jedoch anders als sein sollte.
PapaMiraculi
Inventar
#21646 erstellt: 03. Mrz 2019, 22:23
Wird jetzt off-topic (würd das gern auch im passenden Thread besprechen, wenn den jemand nennen kann):
Wieso wirkt das Bild dann anders? Inwiefern anders?
Im Kino ist der Hintergrund auch schwarz.
Sind dann Kino und Heimversion unterschiedlich gemastert, je nach Farbe des Hintergrunds?

Interessiert mich gerade, da ich die Wand hinter meinem TV neu gestalten will. Was gibt's da zu beachten? Weiß will ich nicht. Dachte da tatsächlich an was dunkleres.
Hansi_Müller
Inventar
#21647 erstellt: 04. Mrz 2019, 08:25

baller02 (Beitrag #21639) schrieb:
Die meissten Led Stripes sind zu kühl, die Antec led stripes z.b. liegen bei über 20.000k.

Bei 6500k liegen z.b die die von ideal lume ights oder die media light.

Kann ich farblich einstellen.
baller02
Stammgast
#21648 erstellt: 04. Mrz 2019, 09:14
Kino Filme werden anders gemastert und es wird Gamma 2.6 verwendet.
Ideal ist Munsell Grau N5.

https://www.rpimaging.com/munsell-neutral-gray-paint.html


[Beitrag von baller02 am 04. Mrz 2019, 09:20 bearbeitet]
Cpt_Ahab
Stammgast
#21649 erstellt: 04. Mrz 2019, 10:47
Hallo die Herren,

nachdem ich hier lange nur still mitlesen durfte, gehöre ich jetzt doch auch noch zu den 65X6 Besitzern :-) Ich freue mich sehr auf meinen neuen G6 und kann es kaum erwarten die ersten Filme zu sehen.

Da mein Gerät noch im Zulauf ist, hätte ich eine Frage bzw. eine Bitte. Ich würde gerne wissen wie breit die Glasscheibe des Panels (65E6 oder 65G6) genau ist. Ich weiß von den Bildern, dass der Sockel/Stand noch etwas breiter ist aber ganz genaue Maße finde ich nicht. Also falls jemand von euch einen 65G6 hat, würde ich mich freuen beide Maße zu bekommen: Nur das Glas und einmal die Maximalbreite des Stands.

Vielen Dank und liebe Grüße,
Ahab


[Beitrag von Cpt_Ahab am 04. Mrz 2019, 15:12 bearbeitet]
kellenhusen
Stammgast
#21650 erstellt: 05. Mrz 2019, 09:42

Cpt_Ahab (Beitrag #21649) schrieb:
Hallo die Herren,

nachdem ich hier lange nur still mitlesen durfte, gehöre ich jetzt doch auch noch zu den 65X6 Besitzern :-) Ich freue mich sehr auf meinen neuen G6 und kann es kaum erwarten die ersten Filme zu sehen.

Da mein Gerät noch im Zulauf ist, hätte ich eine Frage bzw. eine Bitte. Ich würde gerne wissen wie breit die Glasscheibe des Panels (65E6 oder 65G6) genau ist. Ich weiß von den Bildern, dass der Sockel/Stand noch etwas breiter ist aber ganz genaue Maße finde ich nicht. Also falls jemand von euch einen 65G6 hat, würde ich mich freuen beide Maße zu bekommen: Nur das Glas und einmal die Maximalbreite des Stands.

Vielen Dank und liebe Grüße,
Ahab


Hallo !
Die Gesamtbreite der Glasscheibe des 77G6V beträgt genau 173,2 cm und die des 65G6V 146,0 cm
ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen
LG Horst
Cpt_Ahab
Stammgast
#21651 erstellt: 05. Mrz 2019, 14:14

kellenhusen (Beitrag #21650) schrieb:
Hallo !
Die Gesamtbreite der Glasscheibe des 77G6V beträgt genau 173,2 cm und die des 65G6V 146,0 cm
ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen
LG Horst

Hi,

vielen herzlichen Dank! Das hilft auf jeden Fall...wobei ich mich dennoch wundere. Die absolute Gesamtbreite des TVs sollte ja 146 sein und der Lautsprechersockel ist ja noch ein wenig breiter...naja. Mit dem 140cm Fernsehkastl wirds dann wohl eher nix ;-)

Ich hab noch eine Frage:
Ist es eigentlich besser 4K HDR Material von Netflix und Amazon Prime über die LG Apps zu schauen oder über die Xbox One Apps? Kann das jemand beantworten?

Vielen Dank!


[Beitrag von Cpt_Ahab am 05. Mrz 2019, 14:45 bearbeitet]
devilsown
Stammgast
#21652 erstellt: 05. Mrz 2019, 16:24
Sollte eigentlich egal sein, zumindest in der heutigen Zeit (mittlerweile können/dürfen die Apps auch 24hz wiedergeben), in der Praxis gibt es aber mit den internen Apps weniger Probleme - zudem sparst du dir ein Gerät welches Strom frisst... auf die HD-Tonformate müsstest du halt verzichten, da die 2016er OLEDs über ARC bzw. optisch nur AC3/DTS ausgeben können, zudem müsstest du auf Dolby Vision verzichten da das DV Profil von der Xbox One (X) ebenfalls von den 2016er OLEDs nicht unterstützt wird...


[Beitrag von devilsown am 05. Mrz 2019, 16:26 bearbeitet]
TrueVision
Hat sich gelöscht
#21653 erstellt: 05. Mrz 2019, 19:38

Cpt_Ahab (Beitrag #21651) schrieb:
Ich hab noch eine Frage:
Ist es eigentlich besser 4K HDR Material von Netflix und Amazon Prime über die LG Apps zu schauen oder über die Xbox One Apps? Kann das jemand beantworten?

Da die 2016er Generation den Dolby Vision Mode der Xbox One X nicht unterstützt würde ich i. A. zu den LG webOS Apps raten. Für HDR10 Material sollte es keine Rolle spielen.
Cpt_Ahab
Stammgast
#21654 erstellt: 05. Mrz 2019, 21:30
Danke für eure hilfreichen Antworten!

Mein "neuer" 65G6 vom Händler hat nun komischerweise doch 1635 Betriebsstunden auf dem Panel (Service Menu / UTT) :-( Kann mir vielleicht jemand sagen wie ich schnellstmöglich rausfinden kann, ob das Panel unter dem Betrieb (vielleicht sogar in Demo Mode/Laden) bereits gelitten hat? Welche Tests kann ich halbwegs zügig durchführen...gibts da was?

Vielen Dank für eure Hilfe. Bin ehrlich gesagt gerade ziemlich enttäuscht und traurig. Mir wurde glasklar versichert, dass das Gerät neu und mit voller Garantie verkauft wird :-(

LG
Ahab


[Beitrag von Cpt_Ahab am 05. Mrz 2019, 21:30 bearbeitet]
tribal-sunrise
Inventar
#21655 erstellt: 05. Mrz 2019, 21:33

Cpt_Ahab (Beitrag #21651) schrieb:
der Lautsprechersockel ist ja noch ein wenig breiter...naja.


Nein, die Glasscheibe ist breiter. Was Du evtl. meinst/siehst ist das Ende des schwarzen Rahmens, nicht das Ende vom Glas. Das Glas ist durchsichtig


[Beitrag von tribal-sunrise am 05. Mrz 2019, 21:34 bearbeitet]
TrueVision
Hat sich gelöscht
#21656 erstellt: 06. Mrz 2019, 00:42

Cpt_Ahab (Beitrag #21654) schrieb:
Mein "neuer" 65G6 vom Händler hat nun komischerweise doch 1635 Betriebsstunden auf dem Panel (Service Menu / UTT) :-( Kann mir vielleicht jemand sagen wie ich schnellstmöglich rausfinden kann, ob das Panel unter dem Betrieb (vielleicht sogar in Demo Mode/Laden) bereits gelitten hat? Welche Tests kann ich halbwegs zügig durchführen...gibts da was?

Wenn der Fernseher sonst noch keine Probleme im Normalbetrieb gezeigt hat würde ich empfehlen auf Burn-In-Effekte zu testen. Das geht sehr einfach, in dem du einfarbige Bilder mit den Primärfarben darstellst. Siehst du keine gleichmässige einfarbige Fläche und bspw. "Schatten", dann hast du leider diesen Effekt und es deutet auf eine hohe Abnutzung hin.
Siehe auch: Real Life OLED Burn-In Test on 6 TVs


Cpt_Ahab (Beitrag #21654) schrieb:
Vielen Dank für eure Hilfe. Bin ehrlich gesagt gerade ziemlich enttäuscht und traurig. Mir wurde glasklar versichert, dass das Gerät neu und mit voller Garantie verkauft wird :-(

Bei 1635 Betriebsstunden war der Fernseher mit größter Wahrscheinlichkeit mehr als 2 Jahre in Betrieb und es ist unwahrscheinlich, dass er noch Hersteller-Garantie hat.

Ich weiß natürlich nicht was du bezahlt hast, aber bei einem kleinen Betrag hätte dich das schon stutzig machen müssen für ein als neu beworbenes Gerät. Ein neuwertiger 65G6 mit Garantie dürfte heute immer noch deutlich mehr als 1000€ kosten, ins Besondere auch weil er 3D Funktionen hat, die bei den späteren Generationen entfernt wurden. Deshalb sind C6/E6 und G6 auch 2019 noch begehrte OLED TVs bei 3D Enthusiasten.
Cpt_Ahab
Stammgast
#21657 erstellt: 06. Mrz 2019, 09:04

TrueVision (Beitrag #21656) schrieb:
Wenn der Fernseher sonst noch keine Probleme im Normalbetrieb gezeigt hat würde ich empfehlen auf Burn-In-Effekte zu testen. Das geht sehr einfach, in dem du einfarbige Bilder mit den Primärfarben darstellst. Siehst du keine gleichmässige einfarbige Fläche und bspw. "Schatten", dann hast du leider diesen Effekt und es deutet auf eine hohe Abnutzung hin.
Siehe auch: Real Life OLED Burn-In Test on 6 TVs

Vielen Dank! Ich schau mir das mal an und werde testen. Ich habe gehört, dass man die Farben und gerade das Grau auch mit weniger Helligkeit (15% und so) testen sollte. Kann mir jemand sagen wo ich die entsprechenden Grafiken finden könnte?


TrueVision (Beitrag #21656) schrieb:
Bei 1635 Betriebsstunden war der Fernseher mit größter Wahrscheinlichkeit mehr als 2 Jahre in Betrieb und es ist unwahrscheinlich, dass er noch Hersteller-Garantie hat.

Oder 150-200 Tage in der Demo beim Händler. Ich weiß nicht wie ich rausfinden kann ob ich bei LG noch Garantieleistungen bekomme?! Ich hab das Gerät ja als Neuware gekauft. Wäre mir schon wichtig gewesen.


TrueVision (Beitrag #21656) schrieb:
Ich weiß natürlich nicht was du bezahlt hast, aber bei einem kleinen Betrag hätte dich das schon stutzig machen müssen für ein als neu beworbenes Gerät. Ein neuwertiger 65G6 mit Garantie dürfte heute immer noch deutlich mehr als 1000€ kosten, ins Besondere auch weil er 3D Funktionen hat, die bei den späteren Generationen entfernt wurden. Deshalb sind C6/E6 und G6 auch 2019 noch begehrte OLED TVs bei 3D Enthusiasten.

Was du nicht sagst ;-) Wobei ich nicht wüsste warum ich bei einem neuen TV als Reststück in Originalverpackung stutzig sein sollte. Ich hab ja auch nicht 1500 bezaht ;-)
Ich weiß, dass die begehrt sind. Ich habe jetzt 1 Jahr nach so einem Gerät gesucht und keinen G6 oder E6 mit oder ohne Restgarantie um unter 1800 gefunden (und die waren weit weg). Darum hab ich eben noch etwas draufgelegt um vielleicht das letzte neue Gerät vom Händler zu kaufen. Offensichtlich wurde ich aber beschi**en :-(

Weiß nicht ganz was ich jetzt tun soll, wenn ich nicht weiß ob die LG Garantie überhaupt noch gilt.
Und ohne zu wissen ob das Gerät ev. schon gelitten hat...werde aber heute mal testen.

LG und danke!

P.S.: 4K HDR ist natürlich schon toll, aber das TV Bild inkl. Upscaling ist nicht mal ansatzweise ein Vergleich zum Sony X9 den ich hergebe. Bin gespannt wie der Unterschied bei 3D ist. 2 von 3 meiner wichtigsten Kategorien sollte das Ding schon gewinnen!


[Beitrag von Cpt_Ahab am 06. Mrz 2019, 09:05 bearbeitet]
devilsown
Stammgast
#21658 erstellt: 06. Mrz 2019, 09:19
Würde den Händler mal zur Rede stellen, will hier nicht den Hobby Internet-Juristen raushängen lassen, aber rein der Vollständigkeit halber...


Eine Kennzeichnungspflicht des Händlers ist mit der Rechtsprechung erst dann anzunehmen, wenn bereits ein Gebrauch von einiger Dauer durch einen Dritten stattgefunden hat. Kennzeichnet der Händler ein solches Gebrauchtprodukt nicht und verkauft es als „neu“, kann der Käufer seine Mängelgewährleistungsansprüche geltend machen. Schließlich weicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit (neu) hier von der tatsächlichen Beschaffenheit (gebraucht) ab – und das stellt einen Mangel dar.

Liegt ein solcher Sachmangel tatsächlich vor, ergeben sich daraus folgende Käuferrechte:
Der Käufer kann gemäß § 439 BGB Nacherfüllung verlangen. In diesem Falle bedeutet das: Er kann die Übersendung einer mangelfreien, tatsächlich neuen Kaufsache fordern.
Der Verkäufer muss hierbei die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen tragen. Das bedeutet: Er muss die Sache abholen oder Portokosten o.ä. tragen.
Weigert sich der Verkäufer, die Ware gegen eine neue auszutauschen oder scheitert die Nacherfüllung mehrfach, kann der Käufer gemäß § 437, 440 BGB vom Kaufvertrag zurücktreten und eine Rückerstattung des Kaufpreises verlangen.
Unter den gleichen Voraussetzungen kann er eine Minderung des Kaufpreises gemäß § 441 BGB vornehmen. Hat der Käufer den vollen Kaufpreis bereits entrichtet, kann er die Rückerstattung eines Teilbetrags verlangen.
Ist dem Käufer durch die Lieferung der gebrauchten statt einer neuen Sache ein Schaden entstanden, kann er auch diesen gemäß § 437 Nr. 3 BGB ersetzt verlangen.


Wenn ich einen Neuwagen mit 2000 km am Tacho geliefert bekomme, frag ich den Händler auch ob er nicht ganz dicht ist? Vermutlich hat der Händler darauf spekuliert, dass der 0815 User ohnehin nie ins Service-Menü gelangt um die Betriebsstunden auszulesen. So oder so ne Sauerei wie ich finde...
Cpt_Ahab
Stammgast
#21659 erstellt: 06. Mrz 2019, 09:32
Danke...genau das werde ich auch machen!

Es ist nichts anderes als lupenreiner Betrug, würde ich mal sagen. Ich habe beim Kauf NUR 2 Sachen gefragt: 1. Ist das Gerät wirklich neu? 2. Hab ich volle Herstellergarantie auch wenn das Gerät von 2016 ist.
Allerdings hatte ich einen weeiiiiiten Weg auf mich genommen! Der Händler ist im Pot und ich, sowie der TV sind nun wieder in Landshut (Niederbayern). Meine Optionen sind halt auch begrenzt, vor allem wenn er ihn "einfach zurücknehmen würde". Mal sehn was ich tun kann. Rausfinden, wie gut das Gerät noch in Schuss ist, damit ich weiß ob ich eine Preisreduktion annehmen sollte, ist jetzt die Devise.
(Neuwagen mit 2000km Vergleich hinkt sogar...ich würde eher Sagen ein Neuwagen mit ca. 20-30.000km würde eher passen, denn der TV ist so viele Stunden gelaufen wie es "normal" innerhalb von 2 Jahren der Fall wäre)


[Beitrag von Cpt_Ahab am 06. Mrz 2019, 09:36 bearbeitet]
PapaMiraculi
Inventar
#21660 erstellt: 06. Mrz 2019, 10:14
Oh Mann, das ist ja Mist!
Sorry, Ahab, hab deine Odyssee einen der letzten 3D OLEDs zu ergattern ja quasi live miterlebt.

Würd ich aber jetzt auch so machen:
Erstmal mit Testbildern kucken ob Einbrenner vorhanden sind. Wenn das Gerät tatsächlich 100+ Tage im Demo Modus war wird man da was sehen. Versuchs mal mit vollflächig Rot und Magenta, das sind im BurnIn Test auf Rtings die auffälligsten Farben. Einfach PC anschließen und im Paint rot / magenta im Vollbild anzeigen lassen. Wenn Einbrenner zu sehen sind, Geld zurück verlangen mit Abholung des TVs auf Kosten des Händlers.
Wenn keine Einbrenner zu sehen sind auf Minderung des Kaufpreises drängen.
Ansonsten Anzeige wg Betrugs (vorher mit Anwalt abklären, vllt reicht ja schon die Drohung um den Händler kooperationsbereit zu machen).

Abgesehen davon: Wie zuverlässig ist denn die Betriebsstundenanzeige im Service Menü? Sicher, dass du den richtigen Wert angemessen hast?


[Beitrag von PapaMiraculi am 06. Mrz 2019, 10:14 bearbeitet]
kellenhusen
Stammgast
#21661 erstellt: 06. Mrz 2019, 10:17

devilsown (Beitrag #21658) schrieb:
Würde den Händler mal zur Rede stellen, will hier nicht den Hobby Internet-Juristen raushängen lassen, aber rein der Vollständigkeit halber...


Eine Kennzeichnungspflicht des Händlers ist mit der Rechtsprechung erst dann anzunehmen, wenn bereits ein Gebrauch von einiger Dauer durch einen Dritten stattgefunden hat. Kennzeichnet der Händler ein solches Gebrauchtprodukt nicht und verkauft es als „neu“, kann der Käufer seine Mängelgewährleistungsansprüche geltend machen. Schließlich weicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit (neu) hier von der tatsächlichen Beschaffenheit (gebraucht) ab – und das stellt einen Mangel dar.

Liegt ein solcher Sachmangel tatsächlich vor, ergeben sich daraus folgende Käuferrechte:
Der Käufer kann gemäß § 439 BGB Nacherfüllung verlangen. In diesem Falle bedeutet das: Er kann die Übersendung einer mangelfreien, tatsächlich neuen Kaufsache fordern.
Der Verkäufer muss hierbei die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen tragen. Das bedeutet: Er muss die Sache abholen oder Portokosten o.ä. tragen.
Weigert sich der Verkäufer, die Ware gegen eine neue auszutauschen oder scheitert die Nacherfüllung mehrfach, kann der Käufer gemäß § 437, 440 BGB vom Kaufvertrag zurücktreten und eine Rückerstattung des Kaufpreises verlangen.
Unter den gleichen Voraussetzungen kann er eine Minderung des Kaufpreises gemäß § 441 BGB vornehmen. Hat der Käufer den vollen Kaufpreis bereits entrichtet, kann er die Rückerstattung eines Teilbetrags verlangen.
Ist dem Käufer durch die Lieferung der gebrauchten statt einer neuen Sache ein Schaden entstanden, kann er auch diesen gemäß § 437 Nr. 3 BGB ersetzt verlangen.


Wenn ich einen Neuwagen mit 2000 km am Tacho geliefert bekomme, frag ich den Händler auch ob er nicht ganz dicht ist? Vermutlich hat der Händler darauf spekuliert, dass der 0815 User ohnehin nie ins Service-Menü gelangt um die Betriebsstunden auszulesen. So oder so ne Sauerei wie ich finde...


Natürlich ist es eine sauerei, der Verkäufer hätte es ruhig sagen können, daß das Gerät nicht vollkommen neu ist, so etwas tut man eigentlich nicht.
Gleichzeitig möchte ich auch hinzufügen, daß meine 2 Kisten 66 + 77 G6V auch schon weit über 2 Jahre alt sind und die laufen jeden Tag und ich erfreue mich immer noch an der guten Qualität und die haben bestimmt auch etliche Stunden auf dem Buckel. Sollte das Gerät keine schwerwiegende Fehler aufweisen, dann würde ich noch einmal mit dem Verkäufer reden, ob er Dir einen Preisnachlass gewährt, ich weiß ja nicht, was Du für Deinen G6 bezahlt hast, aber die G6er Reihe ist auch heute noch Top und ich empfange mit meinen Geräten, seit der ersten Ausstrahlung DV in einer Klasse Qualität, was die anderen Modelle aus dem Jahr 2016 nicht konnten, und das 3D Bild ist einfach ein Traum.
Cpt_Ahab
Stammgast
#21662 erstellt: 06. Mrz 2019, 10:33
@ PapaMiraculi
Danke dir! Das mit dem Menu kann ich dir nicht sagen wie verlässlich das ist. Aber das Gerät war 100% NICHT NEU. Keine Folie vorne auf dem Panel. Fernbedienung hatte leichte Kratzer und Fingerabdrücke. Gerät war auch nicht im Werkszustand sondern bereits eingerichtet. Die haben ihn also nicht mal zurückgesetzt!?
Danke für die Tipps...ich werde heute mal wegen dem Einbrennen schauen. Kannst du mir sagen wo ich solche 5% grau oder 15% grau Bilder etc. zum Testen finden kann? Ists nicht besser ich spiele die JPGs auf einen Stick? Oder ists wirklich besser ich spiele die Bilder vom PC zu?

@ kellenhusen
Auch vielen Dank für deinen Zuspruch. Es freut mich, dass die Performance bei deinen 16er Oleds weiterhin so gut und fehlerfrei ist. Ich hoffe mal das Beste! 3D muss ich heute testen, da es für mich sehr wichtig ist und alle das Bild extrem loben. Aber ich weiß nicht ob irgendwer vorher einen Sony X9 9005A gesehen hat. Da hieß es ja auch immer das ist der beste 3D TV aller Zeiten. Klare könnte OLED noch mehr rausholen...bin gespannt.
Motionflow und TV Bild vom Sony werde ich auf jeden Fall sehr vermissen. 720P TV sah auf dem X9 einfach viel viel viel besser aus. Gefühlt doppelte Auflösung, sauberer Farbverlauf und keine Blockbildung etc.

Hier noch das Bild aus dem Service Menu: UTT müsste die Betriebsstunden anzeigen:
Betriebsstunden von \


[Beitrag von Cpt_Ahab am 06. Mrz 2019, 10:36 bearbeitet]
'klappstuhl'
Ist häufiger hier
#21663 erstellt: 06. Mrz 2019, 10:40
Hallo, ich hänge mich hier mal rein. LG 55B6D aktuelle FW 05.30.55- aufespielt mitt Februar. Was ich nun Feststellen musste, alle neu erstellten Filme im mkv containerformat werden seit dem FW Update nicht mehr abgespielt: Wiedergabe unmöglich. Alle alten Filme auf dem Synology funktionieren weiterhin. Quelle der Filme ist die Cam Sony alpha 7II. Probeweise von YT eine Vid geladen, in mkv gewandelt--funktioniert nicht. Jemand Kennung hier?
napster1701e
Stammgast
#21664 erstellt: 06. Mrz 2019, 10:57

'klappstuhl' (Beitrag #21663) schrieb:
...alle neu erstellten Filme im mkv containerformat werden seit dem FW Update nicht mehr abgespielt


Kann ich nicht bestätigen. Alle meine Filme, die ich mit Handbrake in mkv h.265 umgewandelt habe, funktionieren weiterhin sehr gut.
devilsown
Stammgast
#21665 erstellt: 06. Mrz 2019, 11:02
Hat schon jemand von euch mal versucht auf einem 6er OLED einen Film mp4 Remux mit Dolby Vision Layer abzuspielen? Funktioniert bei mir prinzipiell, aber nach 20-30 min kommt immer die Meldung, dass die Anwendung neu gestartet wurde um Speicherplatz freizumachen... ziemlich nervig! 65B6D mit 05.30.55


[Beitrag von devilsown am 06. Mrz 2019, 11:03 bearbeitet]
PapaMiraculi
Inventar
#21666 erstellt: 06. Mrz 2019, 13:18

Cpt_Ahab (Beitrag #21662) schrieb:
Danke für die Tipps...ich werde heute mal wegen dem Einbrennen schauen. Kannst du mir sagen wo ich solche 5% grau oder 15% grau Bilder etc. zum Testen finden kann? Ists nicht besser ich spiele die JPGs auf einen Stick? Oder ists wirklich besser ich spiele die Bilder vom PC zu?

Geht natürlich auch per USB Stick.
5% Bilder und andere nützliche Bilder hat mal jemand hier als Link eingestellt, war glaube ich ein KalibrierungsCD Rip. Vllt kann jemand den Link hier nochmal posten, ich hab ihn nicht mehr.
Um auf Einbrenner zu checken brauchst du die 5% Bilder eh nicht, die brauchst du wenn du dir das Near Black Banding in seiner vollen Ausprägung antun willst. Alternativ kannst du im Weißabgleich auf 10Punkte gehen, Signal von externen auf intern umschalten und IRE 5 anwählen, da siehst du auch schon was. Raum muss komplett dunkel sein.
Cpt_Ahab
Stammgast
#21667 erstellt: 06. Mrz 2019, 13:23
@ PapaMiraculi
Danke...ich werde heute mal mit den Grundfarben und 50% grau testen. Diese Bilder hab ich gefunden. Wenn jemand noch andere hätte, wäre das fein. Ansonsten schau ich mir diese eben mal an und lass auch noch Spyder drüber laufen um zu sehen wie es mit dem Farbraum und so aussieht.

LG
pspierre
Inventar
#21668 erstellt: 06. Mrz 2019, 13:36

Cpt_Ahab (Beitrag #21662) schrieb:
@ PapaMiraculi


Hier noch das Bild aus dem Service Menu: UTT müsste die Betriebsstunden anzeigen:
Betriebsstunden von \


Im Schnitt hatte der alle 7,25 Stunden einen kleinen Algo gefahren.
(Private Nutzer kommen nur sehr selten über einen Durchschnittszeit über 5,5 Stunden)

Das deutet schon eher auf gewerbliche Aussstellung als privaten Gebrauch hin.

Wenn der Einbrenner hat würde ich ihn zurückgeben, egal wieviel der Preis ggf runter gehen würde.

Wenn er keine relevanten hat würde ich bei ca. 1650 Stunden eine Minderung des bisherigen Kaufpreises um 25% anstreben,...da scheint mir hier realistisch angemessen.

Will man das beim Verkäufer nicht einsehen, würde ich auf Wandelung bestehen.

Nur wenn auf Deiner Rechnung was von Vorführgerät, Gebrauchtgerät, oder Vornutzung steht, könnte man schlechte Karten haben.
Auch wenn da das wort "Sonderpreis" steht ist Vorsicht geboten, denn das kann als Hinweis auf eine mündliche oder sonstige Vereinbarung gelten, und wenn der Verkäufer Zeugen benennen kann, dass von einem Gebrauchtgerät o.ä. die Rede war könnte es auch eng werden.
Wenn mündliche Vereinbarungen aber im Kleingedruckten ausgeschlossen waren, und wenn der Schriftform bedürfen ( was sehr wahrscheinlich dennoch in den AGB des Händlers steht und nicht gestrichen wurde) , kann auch das Dir egal sein. Solche mündl. Abreden gelten dann als nicht getätigt, bzw nicht vertragswirksam.

Wenn da jedoch im KV bzw Rechnung so gar nichts steht, was auf eine Vornutzung oder sonstigen Sonderstatus des Gerätes irgendwie hindeuten könnte hast du eindeutige und beste Karten den Vertag zu wandeln.
Liegt ein eindeutiger Wandelungsgrund festgestellt vor, kann man Dir glaube ich nicht mal das Zurückbringen zum Händler auf Deine Kosten bzw überhaupt als zumutbar aufs Auge drücken. ...... vorsicht Grauzone.



Wenn Du den Händler ärgern bzw zum Einlenken drängen willst, melde doch einfach mal nen Servicefall bei LG an.
(Wg Banding, Clouding , oder sontswas üblichem,...hauptsache die schicken einen Techniker zur "Beschau" raus.

Wenn der Techniker dann sieht und feststellt, dass das Gerät lt. Rechnung erst weniger Tage in Gebrauch sein soll, aber um die 1650 Stunden hat und 226 Algos sieht, sollte das nach ein Paar Telefonaten zum Rücknahmne und Wandelungs-Selbstläufer werden, ohne dass man einen Anwalt einschalten müsste, ...da wird LG sicherlich mal selbst beim Händler anrufen tippe ich, und fragen was das denn soll.......


Wenn man sich auf angemessene Wertminderung einlässt,,was ich hier für wahrscheinlich und ehrlich gesagt auch anstrebenswert halte, lass Dir dennoch schriftlich bestätigen, dass das Gerät die volle Herstellerarantie von 2 Jahren ab Übernahme haben soll. ....für den Fall der Fälle.



Es spricht nichts gegen einen angemessen preiswürdigen Gebrauchten ! (, ...solange er keine bleibenden Mängel wier Einbrände hat, ...dann Finge davon)


Du hast uns übrigens glaube immer noch nicht verraten, was Du fürs Gerät bezahlt hast, bzw ob und was denn auf Deiner Rechnung ggf zusätzlich noch ausser dem Kaufpreis so drauf steht !
!!! ...oder kommt da noch was nach, was Du bisher lieber hier noch nicht verraten hast ?! ....




mfg pspierre


[Beitrag von pspierre am 06. Mrz 2019, 13:48 bearbeitet]
Cpt_Ahab
Stammgast
#21669 erstellt: 06. Mrz 2019, 15:04

pspierre (Beitrag #21668) schrieb:
Im Schnitt hatte der alle 7,25 Stunden einen kleinen Algo gefahren.
(Private Nutzer kommen nur sehr selten über einen Durchschnittszeit über 5,5 Stunden)

Ahh, danke. Das ist auch eine sehr gute Info! Wobei ich nicht weiß was ein Algo ist!?


pspierre (Beitrag #21668) schrieb:
Nur wenn auf Deiner Rechnung was von Vorführgerät, Gebrauchtgerät, oder Vornutzung steht, könnte man schlechte Karten haben.
Auch wenn da das wort "Sonderpreis" steht ist Vorsicht geboten, denn das kann als Hinweis auf eine mündliche oder sonstige Vereinbarung gelten, und wenn der Verkäufer Zeugen benennen kann, dass von einem Gebrauchtgerät o.ä. die Rede war könnte es auch eng werden.
Wenn mündliche Vereinbarungen aber im Kleingedruckten ausgeschlossen waren, und wenn der Schriftform bedürfen ( was sehr wahrscheinlich dennoch in den AGB des Händlers steht und nicht gestrichen wurde) , kann auch das Dir egal sein. Solche mündl. Abreden gelten dann als nicht getätigt, bzw nicht vertragswirksam.

Auf der Rechnung steht nichts dergleichen sondern einfach nur die Produktbezeichnung. Der Verkäufer wurde EXPLIZIT nur gefragt ob das Gerät neu ist und volle Herstellergarantie hat, was eindeutig beides mit "ja" bestätigt wurde.


pspierre (Beitrag #21668) schrieb:
Wenn Du den Händler ärgern bzw zum Einlenken drängen willst, melde doch einfach mal nen Servicefall bei LG an.
(Wg Banding, Clouding , oder sontswas üblichem,...hauptsache die schicken einen Techniker zur "Beschau" raus.

Vorerst gibt es keinen Grund ihn zu ärgern bzw. verspreche ich mir noch nichts davon, aber danke für den Tipp ;-)


pspierre (Beitrag #21668) schrieb:
Wenn man sich auf angemessene Wertminderung einlässt,,was ich hier für wahrscheinlich und ehrlich gesagt auch anstrebenswert halte, lass Dir dennoch schriftlich bestätigen, dass das Gerät die volle Herstellerarantie von 2 Jahren ab Übernahme haben soll. ....für den Fall der Fälle.

Sehr guter Tipp, danke!!


pspierre (Beitrag #21668) schrieb:
Du hast uns übrigens glaube immer noch nicht verraten, was Du fürs Gerät bezahlt hast, bzw ob und was denn auf Deiner Rechnung ggf zusätzlich noch ausser dem Kaufpreis so drauf steht !
!!! ...oder kommt da noch was nach, was Du bisher lieber hier noch nicht verraten hast ?! ....

Er war für 2400 ausgeschrieben und für 2300 hab ich ihn genommen. Ich finde, dass das ein top Preis ist, wenn er neu wäre. Gebraucht mit kurzer Restgarantie hab ich G6 und E6 ab 1800 gefunden. Wie gesagt, stand nichts sonst auf der Rechnung außer die Produktbezeichnung. Was ich noch nicht verraten habe, ist dass ein Kumpel von mir das Gerät gekauft und abgeholt hat, weil ich so weit von dort weg bin. Wir haben uns jetzt nach 5 Tagen getroffen und ich hab ihn daheim (ca. 600km entfernt) nun testen können. Das macht die Sache leider nicht einfacher, aber mein Kumpel ist auch stinksauer nachdem sie ihn im Geschäft belogen haben. Er wird heute nochmals hingehen um das zu klären. Er ist kein HiFi Freak und hat deswegen für mich auch nur genau die 2 wichtigen Sachen gefragt: Neu? Volle Herstellergarantie? Sonst nix.


[Beitrag von Cpt_Ahab am 06. Mrz 2019, 15:06 bearbeitet]
buerts
Stammgast
#21670 erstellt: 06. Mrz 2019, 15:07

Cpt_Ahab (Beitrag #21669) schrieb:

Ahh, danke. Das ist auch eine sehr gute Info! Wobei ich nicht weiß was ein Algo ist!?



Sowas sollte man aber wissen wenn man sich einen OLED zulegt denn der trägt nicht unwesentlich dazu bei das du möglichst lange mit dem Gerät Spass hast
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