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LG 4K OLED TVs - Vertikales Banding, Near-Black-Thematik, 5% Graubild

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Autor
Beitrag
norbert.s
Inventar
#9578 erstellt: 16. Feb 2022, 10:21
Manchmal komme ich mir vor wie crystal_ball_002. ;-)

Servus
blowfly6
Inventar
#9579 erstellt: 16. Feb 2022, 15:57
Ich hätte für dich eher PAPA SCHLUMPF gewählt...

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[Beitrag von blowfly6 am 16. Feb 2022, 16:00 bearbeitet]
danmojar
Ist häufiger hier
#9580 erstellt: 20. Feb 2022, 21:35
Guten Abend,

Wollte mal kurz melden wie es bei meinem 77B19 weiterging.

Das Austauschpanel war ja noch schlimmer wie das ursprüngliche Panel. Es hatte einen komischen Fleck und einen heftigen Bandingstrich inklusive Farbunterschied. Wie wenn das Panel durch den Strich abgetrennt war:

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Habe darauf gleich wieder bei LG angerufen und gesagt dass ich das Panel so nicht akzeptiere. Sollte daraufhin wieder Bilder einschicken. Dies habe ich gemacht. Allerdings habe ich seit dem 8.2. auch noch nichts von LG gehört.

Habe daraufhin mich an den Verkäufer gewandt und nach viel Diskussion und Aufklärung meinerseits was der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist habe ich ein Neugeräte bekommen und das „Alte“ wurde zurückgenommen.

Mit dem Neugerät bin ich nun völlig zufrieden. Das Banding ist im akzeptablen Rahmen und fällt beim TV schauen nicht stöhnend auf.
realGoliath
Ist häufiger hier
#9581 erstellt: 20. Feb 2022, 23:17
*klugscheisser modus an

Gewährleistung = gesetzlich verpflichtend ( jeder Hersteller muss für 2 Jahre lang den vollen Funktionsumfang garantieren)
Garantie = Kulanz ( Es obliegt dem Hersteller was unter Garantie fällt)

Ein Gerät hat auf die ersten 2 Jahre eine gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungspflicht vom Hersteller. Der Volksmund spricht hier dennoch von 2 Jahren Garantie.

Erst nach Ablauf dieser Gewährleistungspflicht, greift die Garantie.

Eine Garantieverlängerung bedeutet eigentlich dass man nach der gesetzlichen Gewährleistungspflicht eine Garantie abschliesst.

* Klugscheisser modus aus
danmojar
Ist häufiger hier
#9582 erstellt: 20. Feb 2022, 23:24
Die Gewährleistung von 2 Jahren muss der Verkäufer/Händler geben. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.

Garantie ist eine freiwillige Leistung vom Hersteller oder Händler.
realGoliath
Ist häufiger hier
#9583 erstellt: 20. Feb 2022, 23:26
Der Händler handelt
Der Hersteller produziert
Die Gewährleistung kommt vom Produzent.
danmojar
Ist häufiger hier
#9584 erstellt: 20. Feb 2022, 23:31
Jeder Händler muss zwei Jahre Gewährleistung (auch Mängelhaftung genannt) auf Neuwaren und zwölf Monate auf Gebrauchtwaren einräumen. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet (§§ 437, 438 BGB). Die Gewährleistung deckt Mängel ab, die das Produkt bereits zum Zeitpunkt des Kaufs hatte.

Gewährleistung kommt vom Verkäufer/Händler. Das was vom Hersteller kommt ist freiwillig und nennt sich Garantie.

Mehr schreib ich hier jetzt aber nicht mehr dazu, weil das vom Thema abschweift.
realGoliath
Ist häufiger hier
#9585 erstellt: 20. Feb 2022, 23:55

. Die Gewährleistung deckt Mängel ab, die das Produkt bereits zum Zeitpunkt des Kaufs hatte.


Ja, die Beweislastumkehr kommt zum tragen, aber nur in den ersten 12 Monaten (seit Januar 2022) zu Deinen Gunsten. In dieser Zeit muss der Hersteller beweisen dass ein Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe noch nicht vorhanden war.
Danach wirds schwierig für Dich was umzutauschen. Ab dann musst Du beweisen dass der Fehler bei Übergabe vorlag.
burkm
Inventar
#9586 erstellt: 21. Feb 2022, 00:50
Wobei es von der Art des Mangels abhängt, ob die Beweislastumkehr (jetzt nach 12 Monaten) wirklich die gefürchteten Konsequenzen aufweist. Das sollte man dann aber lieber einen Anwalt machen lassen......
pspierre
Inventar
#9587 erstellt: 21. Feb 2022, 14:32
Weiter oben stehen zwar paar Halbwahrheiten , auf die ich jedoch nicht vertiefend eingehen will.

Aber etwas ggf Entscheidendes wurde nicht erwähnt oder missverständlich falsch dargestellt:

Eine "Garantie" wird zwar vom Hersteller freiwillig gegeben und eigenem Gutdünken definiert . Wird sie so ausgesprochen (beworben, mitgeteilt, verkauft) wirkt sie jedoch für den Käufer genauso "rechtsverbindlich einklagbar" wie eine Gewährleistung vom Händler.

Obwohl freiwillig ausgesprochen, kommt der Hersteller da also nicht mehr raus, ...so wenig wie der Händler aus seiner Gewähleistungspflicht.


Wegen der unterschiedlichen Leistungsumfänge und Leistungsvorraussetzungen sollte jeder Käufer bei Reklamation vor dem Händler immer klar kommunizieren, ob er wegen der Händler-Gewährleistung oder akternativ der Herstellergarantie bei ihm vorspricht.
Denn es ergeben sich für ihn durchaus jeweils unterschiedich Rechte und Pflichten, die zuvor abgewogen werden sollten.

Denn letztere (die Herst-Garantie) wird vom Händler dann "bevorzugt gerne" als freiwilliger Kundenservive lediglich vermittelt" .
(Er könnte übrigens ganz theoretisch sogar ablehnen einen Vorgang wegen Hersteller-Garantie entgegen zu nehmen, denn die Herstellergarantie existiert an sich nur im Innenverhälnis Käufer und Hersteller ...der Händler ist da formal ganz aussen vor )

Und:
Erklärt der Käufer vor dem Händler zu einem Vorgang selbst den Eintritt in einen Gewähleistungsfall , muss er als solcher auch vor dem Kunden abgewickelt werden.
Der Händler darf formal in diesem Fall auch nicht einseitig in die Abwicklung als "Garantiefall beim Hersteleller" "umswitchen" .
Was verdständlicherweise sehr gerne getan wird.( s. später auch ganz unten).
Dazu wäre jedoch wiederum das formale Einverständnis des Käufers notwenig, und tut er das, beendet das dann formal sogar den zunächst angeleierten Gewähleistungsfall, und macht ihn ab dann, und im weiteren Ablauf, dann wiedrum nur noch zum "Hersteller-Garantiefall".

Vorsicht Falle 1
, denn damit entfällt formal zunächst in weiterer Abfolge wieder das Recht auf Rückgabe und Wandelung aus der Händler-Gewährleistung ....auch wenn das zunächst so vor dem Kunden nicht "ausgesprochen oder explizit kommuniziert" wird.

Man muss als Käufer im Fall der Reklamation also vorher wissen was man selbst will (Gewähleistung oder Herst-Garantie), bzw welche Rechte man gff letztlich ableiten will . ...vor allem wenn ev. doch der Wusch der eventuellen Rückgabe (Wandelung des KV und Rückzuahlung) für ihn weiter im eventuellen Hintergrund steht

Vorsicht Falle 2
War man beim Händler und wollte eigentlich Gewähleistung (mit ev. Rückgabe/Wandelung im Hinterkopf) , hat sich dann aber dennoch (ggf ohne dass es einem bewusst wurde) bereit erklärt dass der Händler latent dennoch lediglich das Gerät annimmt und nun doch lediglich die Herstellergarantie " formal im Kundenauftrag in Gang setzt", birgt das gewisse Restrisiken oder ev. finale Nachteile für den Käufer.

Denn:
Gesetz den Fall der Käufer hat in einem solchen Scenario vom Hersteller als Leistung aus der Herst.-Garantieleistung ein Austauschgerät bekommen, (egal ob nun diret vom Hersteller geliefert oder im Umweg über den Händer ausgeliefert) , kann ev. folgender Fall eintreten:

Das Austauschgerät, letztlich formal aus der Garantieleistung des Herstellers, ist leider auch nicht "zufreidenstellend" ,
dem Käufer platz der Kragen und er will nun doch vom Kaufvertrag zurücktreten , also formal wieder in den Gewährleistungsfall als Abwicklungsform (beim mittlerweile genervten Händler) einsteigen, könnte der Händler sich nun verweigern ! (?)

Denn er gewährt nur zwingend, wenn ein Defekt am Gerät schon letztlich nachweislich am von ihm ausgelieferten Gerät , und am Tage der Auslieferung vorhanden war.
Das Gerät, was er als Käuferwunsc nun als Gewährleistungsfall zurücknehmen und im KV wandeln soll, ist aber nicht mehr das Gerät was er an den Kunden ausgeliefert hatte ! An Diesem anderen Gerät sich auch keine verbindlichen Gutachternachweise mehr zu führen.

Ein Blick auf die Seirennummer auf der Rechnung genügt um das zu belegen, um den Gewährleistungsanspruch des Käufers nun abzulehnen.
Denn er steht nur für das Gerade was er angeblich nicht sachmängelfrei an den Kunde ausgeliefert hatte, ...und das ist nun mal nicht mehr das Gerät was er ausgeliefert hatte , und auf der Rechnung steht , bzw auf das sich der Kaufvertrag eigentlich bezieht .

Spätestens ab jetzt wird ggf Blöde ..... und das eher einseitig für den Käufer !
Ich weis auch ehrlich gesagt nicht wie es hier juristisch formal sauber weitergehen kann, und wer hier letzlich Recht oder Unrecht bekäme und was hier fornal alles zuvor noch rückabgewickelt werden müsste um in ableitbare Eindeutigkeit für den Gewährleistungsanspruch zurück zu kommen .....keine Ahnung

Ich weis nur Eines:
Man sollte von vornherein vermeiden in diese neue Ausgangssituation zu geraten in der man formal ggf zunächst nur noch dem Godwill anderer Parteien ausgeliefert ist , bevor man doch bei ggf nunmehr verhärteten Fronten , einem dann vlt auch nur noch ein Anwalt letztlich doch doch wieder weiterhelfen kann. (!?)

Deshalb:
Eindeutige Ansage bei der Reklamation beim Händler , wo es formal (und final) lang gehen soll :
Gewährleistung [b]oder
Garantie ! [/b] Keine Grauzonen offen lassen !
Beides gleichzeitig geht nicht, ..eine Mischung auch nicht.
Nur eindeutiges Entweder Oder.

Was der Verkäufer selbst uneztrnimmt oder von/mit dem Hersteller (im vom Kunden geforderten Gewährleistungsfall ) in deren Innenverhältnis verhackstücken muss um zur letztlichen Abhilfe/Nachbesserung für den Käufer zu kommen, braucht den Käuferselbst nicht zu interessieren,... geht ihn umgekehrt aber auch nichts an. Nur der Händler entscheidet wie er nachbessert, bzw nachzubesseren hat.

Der Verkäufer darf 2x zumutbar Nachbessern um seiner Gewährleistungspflicht zu genügen , gelingt dies im 2. Fall letztlich nicht, kann der Käufer zum KV auch einseitig die Wandelung aussprechen , und auf Herausgabe des Kaufpreises bestehen, bzw den Rechtsweg dorthin bemühen.

( .......falls es mal soweit kommt......idR (aber leider halt nicht immer) war vorher einer "vernünftig" und/oder hat "aufgegeben", oder es wurde einvernehmlich eine Einigung erziehlt )


mfg
pspierre


[Beitrag von pspierre am 21. Feb 2022, 16:36 bearbeitet]
norbert.s
Inventar
#9588 erstellt: 21. Feb 2022, 17:09

Im OLED-Bereich führt LG noch deutlicher, denn man steht hier für 62 % des Marktes. Kunden, die also einen OLED-Fernseher kaufen, greifen zu fast zwei Dritteln dann auch zu einem Modell von LG.

https://www.4kfilme....tweiten-tv-anbieter/

Wenn auch "nur" weltweite Zahlen und keine deutschen Zahlen, so doch ein Indiz, wieso scheinbar immer der Schwerpunkt der Reklamationen bei Modellen von LG(E) liegt. Unabhängig von der Qualitätskontrolle von LG, schlägt hier auch bereits die nackte Zahl an.

Servus
the-dreamer
Stammgast
#9589 erstellt: 21. Feb 2022, 17:33
@pspierre:

Ich wünsch mir und und anderen niemals an dich zu geraten....

Von einem Fall, der mir persönlich bekannt ist:

3x Reparaturversuche seitens LG mit anschliessendem Schriftstück (Retour) seitens LG hat anstandslos eine Wandlung des KV geführt.

Der Händler wurde diesbezüglich nur einmal kontaktiert, als das Schriftstück von LG vorlag.

Panel wurde vorher mehrfach getauscht. Gerät somit nicht mehr "Ursprungszustand". Das ist Kundenfreundlich von allen Seiten. Kauf lag > 12 Monate zurück.
Wolfgang1133
Inventar
#9590 erstellt: 21. Feb 2022, 19:45
Drei Versuche braucht man aber nicht hinzunehmen. Beim zweiten erfolglosen Reparaturversuch hat man das Recht auf Ersatz bzw. Wandlung.
Und Gewährleistungsansprüche sind immer an den Verkäufer geltend zu machen, da man mit diesem den Kaufvertrag abgeschlossen hat.
pspierre
Inventar
#9591 erstellt: 21. Feb 2022, 20:11
ok, ..dann gibts diesbezüglich offenbar ein freiwilliges agreement zwischen Hersteller und Handler .
.... und sofern er ein echter Vertragshändler ist, ist das beruhigend zu wissen und auch vlt noch leidlich verlässlich disponierbar, das heisst mit gewissen Verlass auch vorab wissend als Option absehbar .

Beim Internet-Kistenschieber von ev. "sonstwo" , der das Gerät vlt. selbst gar nicht über die übliche Vetriebschiene zu LG erworben hatte (Zb EG-Modelle), stellt sich die Frage obs dann auch so "kundenfrendlich glatt durchläuft", wenn man eine formal berechtigte Gewährleistungs-Rückgabe zur Wandelung ausserhalb der Fernabsatzfrist erreichen will, wobei das Gerät schon mal kurz vorher auf Direktgarantie (LG-Service) in ein anderes getauscht wurde, und man mit dem Tauschgerät wiederum nicht zufrieden ist.

Hier wäre dann zumidest gewisse Skepsis bzw Zweifel angesagt.
OK, diese Fälle wirds eher seltener in geschilderter Konstellation geben....aber es gibt sie.

Worauf ich eig. hinauswollte :
Es sollte jeder Käufer, auch wenns ihm sonstig kundennah leicht gemacht wird, im Idealfall dennoch wissen was die eigenliche Grundlage der Reklamationsform formal sicher hergiebt, oder vlt auch voll abgesichert im Zweifel eher nicht, ...oder bei ihm nur villeicht hergiebt.

Ein paar Wissensgrundlagen vorab schaden da sicherlich nicht !




mfg
pspierre


[Beitrag von pspierre am 21. Feb 2022, 20:13 bearbeitet]
the-dreamer
Stammgast
#9592 erstellt: 21. Feb 2022, 21:00
LGs Schriftstück las sich sinngemäß: Gerät wird innerhalb der Distributionsketten zurückgenommen.

Ich hatte auch nicht schlecht gestaunt, dass das so geht, als ich das erfahren hatte.

LG hatte meines Wissen keine Kenntnisse über den Händler; das Gerät war über Fernabsatz erworben worden. Ich weiss nicht, ob beim ersten Kontakt mit LG die Ursprüngliche Rechnung mal versendet wurde.

Es war ebenfalls kein Unbekannter Händler, da bei solchen Summen damals ~3-4k nicht auf die letzten Hundert Euro geschaut wurde, gerade falls etwas bezüglich Gewährleistung / Garantie sein würde.

PS: Aber richtig, man sollte allgemein die Prozesse/Möglichkeiten ggü. Händler kennen und entsprechende Erwartungshaltung haben aus Käufer sicht.


[Beitrag von the-dreamer am 21. Feb 2022, 21:03 bearbeitet]
burkm
Inventar
#9593 erstellt: 22. Feb 2022, 00:43
Da Du als Endverbraucher nicht direkt bei LG DE gekauft haben kannst, muss es einen Verkäufer (auch online) als Händler geben, der seine Ware, wenn auch auf Umwegen je nach TV-Type "irgendwoher" bezogen haben muss. Irgendwo muss es dann auch eine LG Niederlassung geben, die das Gerät an "irgendjemanden" "irgendwohin" geliefert haben muss, egal ob bei uns oder im europäischen Ausland. Anhand der Seriennummer eines Gerätes kann man (LG) sicherlich auch die Lieferhistorie jedes einzelnen Gerätes nachverfolgen


[Beitrag von burkm am 22. Feb 2022, 09:33 bearbeitet]
SharpFan
Stammgast
#9594 erstellt: 22. Feb 2022, 01:04
Bei welchen Einstellungen fällt das Banding am meisten auf?

Bei hellen oder dunklen Bildeinstellungen?

Mein 65 E9 hat Vertikale Linie im Bild. Diese Woche kommt ein Techniker zwecks Panel Tausch. Hier möchte ich ihm die Streifen möglichst klar demonstrieren.
the-dreamer
Stammgast
#9595 erstellt: 22. Feb 2022, 12:09
Falsche Frage!

Die richtige Frage ist: Bei welchem Material fällt es mehr auf.

Mit Bildeinstellungen kannst du vielleicht bei Film A das Banding reduzieren, dann hast du aber bei Film B mehr...
SharpFan
Stammgast
#9596 erstellt: 22. Feb 2022, 15:31
Und bei welchem Material fällt es mehr auf?

Bei Mindhunters fällt es bei mir auf. Dachte nur, dass die Helligkeit such noch Auswirkungen auf die Ausprägung des Bandings hat...
the-dreamer
Stammgast
#9597 erstellt: 22. Feb 2022, 15:48
Du hast meinen Text gelesen und verstanden?

Ja, du kannst die Helligkeit verschieben. Dann ist es genau bei Mindhunters weniger. Aber was nützt dir dass dann beim Film z.B. Matrix (Vorsicht, rein Hypothetisch, ich weiss nicht ob das da dann sichtbarer wird...)


[Beitrag von the-dreamer am 22. Feb 2022, 15:51 bearbeitet]
Durchblicker
Stammgast
#9598 erstellt: 22. Feb 2022, 20:19
@SharpFan

Was the-dreamer meint ist möglicherweise die Bildquelle.
Ich hatte das hier etwas weiter vorn beschrieben. Mir ist aufgefallen,
dass VB zum Beispiel beim Streamen auftritt.
Schau ich den gleichen Film aber als BR über den Player als andere Quelle, ist keinerlei VB zu sehen.
Ein Grund mehr das VB nicht immer unbedingt beim Panel zu suchen, sondern vielleicht auch mal die Quelle und das Material dafür verantwortlich machen

P.S:
Das hat dann übrigens mit den Einstellungen auch nix zu tun. Die waren in beiden Fällen identisch.


[Beitrag von Durchblicker am 22. Feb 2022, 20:20 bearbeitet]
the-dreamer
Stammgast
#9599 erstellt: 22. Feb 2022, 20:51
So ein Schwachsinn.

Ich bin immer wieder erstaunt, was aus meinen Texten gelesen wird, was ich einfach nicht geschrieben habe.

Wenn SharpFan in Mindhunter Banding sieht, dann ist das völlig egal ob die Serie aus Streaming, 4k Bluray oder Tele 5 kommt.

Solange die Helligkeitseinstellung überall gleich sind ist das ebenfalls überall sichtbar. Es hat rein garnichts mit der Quelle zu tun. Banding tritt bei bestimmten leuchtdichten und Farbtönen aus. Von Panel zu Panel unterschiedlich stark.

Und wir sprechen hier explizit nur über das near black vertical banding.


[Beitrag von the-dreamer am 22. Feb 2022, 20:54 bearbeitet]
realGoliath
Ist häufiger hier
#9600 erstellt: 22. Feb 2022, 20:58
Die Quelle als Ursache?
Banding bedeutet eigentlich einen abgestuften Farbverlauf. Im Himmel z.B.

Euer banding hat damit aber nichts zu tuhen.
Euer banding sind unterschiedlich dunkle bzw. helle vertikale Streifen.

Euer TV hat ein Problem, nicht der Film. Sich schön reden dass es die Quelle ist, ist ganz schön naiv. Einmal gesehen, immer gesehen.
Durchblicker
Stammgast
#9601 erstellt: 22. Feb 2022, 21:49

the-dreamer (Beitrag #9599) schrieb:
So ein Schwachsinn.

Ich bin immer wieder erstaunt, was aus meinen Texten gelesen wird, was ich einfach nicht geschrieben habe.

Wenn SharpFan in Mindhunter Banding sieht, dann ist das völlig egal ob die Serie aus Streaming, 4k Bluray oder Tele 5 kommt.




Sorry, aber Du hast keine Ahnung.

Der im VB beschriebene abgestufte Farbverlauf ist durchaus auch von Quellen und Material abhängig.
Das solltest Du eigentlich wissen und wurde hier auch schon mehrfach bestätigt. Und unabhängig davon hab ich es ja selbst gesehen. Ich versuch mal hier Screenshots zu posten.
the-dreamer
Stammgast
#9602 erstellt: 22. Feb 2022, 21:53
Der Klassiker damals in der Schule: Thema verfehlt, setzen, sechs.


Kein Mensch redet hier über Color-Banding. Niemand.
Durchblicker
Stammgast
#9603 erstellt: 22. Feb 2022, 22:03
Ok, dann klär mich bitte auf.
Wo liegt der Unterschied zwischen VB und CB?
the-dreamer
Stammgast
#9604 erstellt: 22. Feb 2022, 22:07
Das werde ich nicht.

Ich empfehle die erste Seite im Thread und google.


[Beitrag von the-dreamer am 22. Feb 2022, 22:07 bearbeitet]
Durchblicker
Stammgast
#9605 erstellt: 22. Feb 2022, 22:10
Jo, hast recht. Sorry. Hab mich verlesen

Jetzt kann mich nur noch SharpFan retten, indem er vielleicht mit seinem Banding doch das Colour Banding meint
In dem Fall wäre ich aber wieder im Spiel
SharpFan
Stammgast
#9606 erstellt: 22. Feb 2022, 23:03
Ja ich habe Deinen Text verstanden.

Mir geht es doch nur darum morgen dem Techniker, das Vertical Banding zu demonstrieren und habe mit die Frage gestellt, ob es z. B. bei Mindhunters eher bei hoher Helligkeit stärker ist oder bei geringer Helligkeit. Jetzt probiere ich es einfach selber aus.

Ich sehe das Banding, möchte nur morgen unnötige Diskussionen mit dem Techniker vermeiden, der das VB angeblich nicht "sieht"...
norbert.s
Inventar
#9607 erstellt: 22. Feb 2022, 23:07

norbert.s (Beitrag #1109) schrieb:
...
6. Der Fehler bei der Leuchtdichte hat einen quasi absoluten Wert. Er ist also konstant und nicht abhängig von der angesteuerten Zielleuchtdichte.
7. Der Fehler addiert sich zur Zielleuchtdichte und ist daher in dunklen Bildern relevanter als in hellen Bildern.


Servus
realGoliath
Ist häufiger hier
#9608 erstellt: 22. Feb 2022, 23:09
Pixelfehler, clouding, Lichthöfe, banding, blooming, tearing, smearing, glooming......

Nieder mit den Selbstleuchtern, es lebe der Kathodenstrahlröhrenbildschirm
the-dreamer
Stammgast
#9609 erstellt: 23. Feb 2022, 10:08

SharpFan (Beitrag #9606) schrieb:


Ich sehe das Banding, möchte nur morgen unnötige Diskussionen mit dem Techniker vermeiden, der das VB angeblich nicht "sieht"...


Nimm das Video aus Beitrag #1; das 5% Graubild und wenn der Service da ist, sollte der Raum absolut abgedunkelten sein. Genauso die Einstellungen aus dem Beitrag #1 übernehmen.

Das Problem ist, dass man es sonst immer auf den Content schieben kann. Der Content ist immer nur das i tüpfelchen.


[Beitrag von the-dreamer am 23. Feb 2022, 10:12 bearbeitet]
norbert.s
Inventar
#9610 erstellt: 23. Feb 2022, 10:16
Oft werden vom Service synthetische Testbilder für sich alleine stehend nicht akzeptiert. Man muss es ihnen im Regelfall schon auch im realen Material aufzeigen. Letzteres ist so oder so das beste Argument gegenüber dem Service.

Bewährt hat sich beispielsweise diese Sequenz in Marco Polo (SDR) mit den in Beitrag #1 genannten Einstellungen im gedimmten Raum (absolute Dunkelkammer ist nicht nötig).

Hat man mit dieser Sequenz keine nennenswerten Probleme, dann hat man normalerweise in der Praxis auch keine Probleme, die einen Austausch des Panels rechtfertigen.

Servus


[Beitrag von norbert.s am 23. Feb 2022, 10:28 bearbeitet]
the-dreamer
Stammgast
#9611 erstellt: 23. Feb 2022, 10:36
Nein alleine an sich reicht nicht. Das ist richtig.

Aber ich weiss aus eigener Erfahrung, dass es anhand von nur Bildmaterial manchmal schwierig ist, den Service Menschen etwas zu zeigen.

Insbesondere bei meine kaputte Gamma-Kurve bei RGB 24-28 haben mich die Service Menschen angeschaut, als ob ich irgendwelche anderen Problem hätte. Für die war das alles mehr oder weniger in Ordnung.

Aber bei VB haben die selber ein 5% Testbild genommen bzw. das, was ich ihnen vorgelegt hatte. Es ist halt dann nur wichtig, dass die nicht das Youtube Video nehmen, was ja zu hell ist.

Tipp an SharpFan: lass den Service mit ihrer eigenen Kamera Bilder machen. Manchmal sieht es in real life weniger dramatisch aus.

Selber erlebt: Der Service sagte, ist doch nicht so schlimm. Foto gemacht: oh, ja...
SharpFan
Stammgast
#9612 erstellt: 23. Feb 2022, 11:10
Wie kann ich denn bei Netflix auf SDR gehen? Bei Marco Polo geht er immer automatisch auf Dolby Vision...
the-dreamer
Stammgast
#9613 erstellt: 23. Feb 2022, 11:15
MP ist nur ein Beispiel... Am Besten du zeigst dem Service den Content, wo du es auch sehen kannst. Mindhunter meintest du ja zum Beispiel.

Schau bei MP ob du in der Reitszene Banding sehen kannst. Kino Modus ohne home. Ich glaub fast, ob DV oder SDR ist fast egal.

Nicht vergesseen, der Service macht bei dir kein Filmabend ;-)
BornChilla83
Inventar
#9614 erstellt: 23. Feb 2022, 15:46

norbert.s (Beitrag #9610) schrieb:
Hat man mit dieser Sequenz keine nennenswerten Probleme, dann hat man normalerweise in der Praxis auch keine Probleme, die einen Austausch des Panels rechtfertigen.


Wie würdest Du denn in diesem Kontext "nennenswerte Probleme" definieren?
norbert.s
Inventar
#9615 erstellt: 23. Feb 2022, 16:56
Die Grenze, wo einem das vertikale Banding stört oder eben nicht stört.
Am Ende kann das nur jeder für sich selbst entscheiden, ob es für ihn nennenswert ist oder nicht ist.

Ich habe mir auch extra einmal in Amazon Video die Sequenz in Marco Polo besorgt um überhaupt mitreden zu können. Das vertikale Banding, welche dort zu sehen ist (bei den Settings aus Beitrag #1), ist zwar bei meinem CX existent, aber für mich in dieser Sequenz nicht störend, da nur bei voller Konzentration auf das vertikale Banding wahrnehmbar.

Es bleibt nun einmal subjektiv in weiten Bereichen, da der eine 7x in Folge den TV tauscht und immer noch nicht zufrieden ist und der andere (ich) 2016 und 2020 je einen TV kauft und kein einziges Mal tauscht. Und unkritisch mit reduzierter Wahrnehmung bin ich nun wahrlich nicht. :-)

Die Sequenz in Marco Polo ist aber eine gute zum testen. Wenn es da einem passt, dann passt es eigentlich überall.

Servus


[Beitrag von norbert.s am 23. Feb 2022, 17:47 bearbeitet]
pspierre
Inventar
#9616 erstellt: 24. Feb 2022, 12:27
Zur Abwechslung mal richtig kurz.

Das unterschreibe ich voll mit.


mfg
pspierre
realGoliath
Ist häufiger hier
#9617 erstellt: 24. Feb 2022, 12:30
Bei 2 Fernseher und mehr verdoppeln sich die Fehler proportional

Schreckliche Vorstellung
BruceLee!
Ist häufiger hier
#9618 erstellt: 25. Feb 2022, 01:58
Hey Leute,

ich war heute im MM meinen LG C55C16 abholen. Die Seriennummer beginnt mit 109XXXXX... Laut Verpackung ist der TV von 07/2021.

Auf der Verpackung war sogar ein Hermes Aufkleber drauf. Der MM Store hat den Fernsehr laut Hermes Label 11/2021 geliefert bekommen.

Meine Frage nun...

Kann man anhand der Seriennummer oder so ableiten ob ein WBC oder WBE (EVO) Panel verbaut ist? Oder ist dies immer Lotterie? Seit wann wird bei dem C16 denn ein EVO Panel verbaut?

Gibt es dazu Infos?

Die Service Fernbedienung ist bestellt und sollte Samstag eintreffen. Ich erhoffe mir so über das Forum vorab ein paar Infos zu beschaffen.

Soll man sich nun mehr über ein WBC oder WBE Panel mehr freuen?
paradox1201
Inventar
#9619 erstellt: 25. Feb 2022, 09:22
Immer und immer wieder die selben Fragen....benutzt doch einfach mal die Suchfunktion.
Tino12
Stammgast
#9620 erstellt: 25. Feb 2022, 10:31

BruceLee! (Beitrag #9618) schrieb:
Hey Leute,

ich war heute im MM meinen LG C55C16 abholen. Die Seriennummer beginnt mit 109XXXXX... Laut Verpackung ist der TV von 07/2021.

Auf der Verpackung war sogar ein Hermes Aufkleber drauf. Der MM Store hat den Fernsehr laut Hermes Label 11/2021 geliefert bekommen.

Meine Frage nun...

Kann man anhand der Seriennummer oder so ableiten ob ein WBC oder WBE (EVO) Panel verbaut ist? Oder ist dies immer Lotterie? Seit wann wird bei dem C16 denn ein EVO Panel verbaut?

Gibt es dazu Infos?

Die Service Fernbedienung ist bestellt und sollte
Samstag eintreffen. Ich erhoffe mir so über das Forum vorab ein paar Infos zu beschaffen.

Soll man sich nun mehr über ein WBC oder WBE Panel mehr freuen?



Hey ja gibt es anhand der SN Nummer OLED 55C16 DEU (P) LJP. Wichtig ist der Buchstabe

Das steht auf der Verpackung das P oder W steht für WBE Panel und wenn dort ein Q oder Y steht das ist es ein WBC Panel.

Screenshot_2021-12-25-08-43-56-160_com.android.chrome
Vossi_80
Ist häufiger hier
#9621 erstellt: 26. Feb 2022, 00:31
Hab meinen 65B17 gegen einen 65C17 aufgrund des schlechten Panels getauscht.
Ich denke ich bin vom Regen in die Traufe gekommen. Was meint ihr?
Das pink Tinting fällt schon stark aus auf der linken Seite?!?
Bis Dienstag kann ich ihn noch von Saturn austauschen lassen.

06501FEB-47F1-417B-AB10-F627BE83A925
paradox1201
Inventar
#9622 erstellt: 26. Feb 2022, 10:16
Oje....Was für Schrottpanele LG doch immer und immer wieder verbaut. Wahnsinn.
Wolfgang1133
Inventar
#9623 erstellt: 26. Feb 2022, 11:44
Bei mir steht ja auch ein Kauf an. Allerdings habe ich mich für den A80j entschieden, weil der Bildschirm weniger spiegelt als bei LG.
Wenn ich jetzt aber das Bild sehe, komme ich wieder ins Grübeln.
Ist das eigentlich technisch bedingt nicht anders machbar, dass die Displays so viele "Mängel" haben.
An den sogenannten Kinderkrankheiten dürfte es eigentlich nicht liegen. Die OLED TV's gibt es ja schon über zehn Jahre lang.
Meister_Oek
Inventar
#9624 erstellt: 26. Feb 2022, 11:51
Kinderkrankheiten sind das schon lange nicht mehr, eher bauartbedingte, mögliche Mängel. WIR sind hier aber keine Display-Ingenieure und können wohl keine Antwort darauf geben, ob und wie man es technisch anders machen könnte. Wir sehen nur die Ergebnisse. Gibt ja nur die beiden Möglichkeiten:

1. Ja, es lässt sich technisch anders lösen, aber so teuer, dass es sich nicht rechnet
2. Nein, es lässt sich technisch nicht anders lösen ;-)

Also muss man damit einfach leben oder wenn es nicht wichtig ist einen neuen TV zu kaufen, auf die QD OLEDs warten. Hier erwarte ich aber bereits andere Mängel. Welche das sein werden, sehen wir dann. Wenn es keine gibt, ja dann Glückwunsch
realGoliath
Ist häufiger hier
#9625 erstellt: 26. Feb 2022, 13:45
Also wirklich

ich sehe vertikal banding, color banding, keine homogene Ausleuchtung, clouding....

Das Teil würde ich sofort austauschen oder besser noch, zu einer anderen Marke greifen.

Wer billig kauft, kauft zweimal.
pspierre
Inventar
#9626 erstellt: 26. Feb 2022, 14:07

paradox1201 (Beitrag #9622) schrieb:
Oje....Was für Schrottpanele LG doch immer und immer wieder verbaut. Wahnsinn.


Soo schlecht ist der nun auch nicht.

Sollte mich nicht wundern, wenn der sich an real Content nicht dennoch als recht akzeptabel hevortun sollte.

mfg
pspierre
pspierre
Inventar
#9627 erstellt: 26. Feb 2022, 14:16

Also wirklich

ich sehe vertikal banding, color banding, keine homogene Ausleuchtung, clouding....


Seh ich auch, ... und zwar von hochsensibler Handy-Kameratechnik richtig schön digital aufgeplustert.
.....bin aber gleichzeitig zuversichtlich dass sich der TV an real Content als ganz normales Durchschnittsgerät entpuppt.

Warten wir erst mal ab , was der Besitzer noch so berichtet , wenn er erst mal anfängt damit fernzusehen, und sich hier nicht nur verrückt machen lässt.

Die sich ständig hier von einigen gebetsmühlenartig wiederholenden "Negativ-Propagandameldungen" sobald hier jemand "sich noch traut" ein Foto einzustellen, verlieren so langsam ihren "ziehlführenden Charakter" .



mfg
pspierre


[Beitrag von pspierre am 26. Feb 2022, 14:27 bearbeitet]
BruceLee!
Ist häufiger hier
#9628 erstellt: 26. Feb 2022, 19:42
Vielen Dank.

Inzwischen ist auch die Service Fernbedienung eingetroffen und es handelt sich bei dem LG C1 55 C16 um ein WBC Panel. Also kein Evo Panel verbaut.
Allerdings ist mir das auch ziemlich egal, da ich die Wahl zwischen C1 und G1 hatte und mich für den C1 entschieden habe. Der Unterschied zum G1 ist meiner Meinung wirklich sehr gering und keine 500€ Aufpreis wert.

Ich bin ziemlich neu in der TV Rubrik.

Nach 10 Jahren habe ich nun den 55 Zoll C1 und ich bin sowas von erstaunt über das Bild! Wahnsinnig schön!

Kann mir jemand sagen, wie ich dieses „banding“ prüfen kann?🤔


[Beitrag von BruceLee! am 26. Feb 2022, 19:47 bearbeitet]
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