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Onkyo 609 HDMI Fehler+A -A |
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Autor |
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hoolger01
Schaut ab und zu mal vorbei |
#1 erstellt: 29. Aug 2011, 12:46 | ||
Hallo, ich habe vor ca 4 Wochen meinen Onkyo 609 als Garantiefall beim Media Markt abgegeben. Über HDMI wurde kein Bild mehr übertragen, lediglich der Ton ging noch. Jetzt habe ich eine Email bekommen, dass die HDMI Einheit getauscht werden muss und auf das Ersatzteil "HDMI Einheit" gewartet wird. Jetzt meine Frage.. gibt es überhaupt das Teil HDMI Einheit? Ich dachte immer dass dann das ganze Board getauscht werden muss. Und dann lohnt sich doch die Reparatur nicht oder ?? Gruß Holger [Beitrag von hoolger01 am 29. Aug 2011, 12:47 bearbeitet] |
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Igelfrau
Inventar |
#2 erstellt: 29. Aug 2011, 17:39 | ||
Du bekommst deinen defekten Onkyo kostenfrei auf Garantie repariert. Wo genau ist dabei jetzt dein Problem? Oder habe ich was falsch verstanden... |
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kafi112
Ist häufiger hier |
#3 erstellt: 29. Aug 2011, 20:07 | ||
Ein defektes Gerät sollte wohl innerhalb der Garantie immer kostenlos repariert werden! Gell? Oder habe ich jetzt was falsch verstanden? Gruß kafi112 |
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hoolger01
Schaut ab und zu mal vorbei |
#4 erstellt: 30. Aug 2011, 08:00 | ||
Jetzt meine Frage.. gibt es überhaupt das Teil HDMI Einheit? Ich dachte immer dass dann das ganze Board getauscht werden muss. Und dann lohnt sich doch die Reparatur nicht oder ?? Hier stehts :-) Es ist eine mehr technische Frage. Über die Garantie weiß wohl jeder Bescheid. Meine Befürchtung ist halt dass ich in 8 Wochen die gleiche Nachricht bekomme dass das Ersatzteil "HDMI Einheit" noch nicht lieferbar ist. Weil es dieses Ersatzteil eventuell gar nicht gibt. Ich würde den Prozess gerne mit etwas Fachwissen, welches ich erhoffte hier zu bekommen, abzukürzen. Gruß Holger |
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shinyelve
Stammgast |
#5 erstellt: 30. Aug 2011, 19:06 | ||
Warum lässt du reparieren??? Innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf hast Du bei einem defekten Gerät, die Möglichkeit entweder reparieren zu lassen, oder gegen ein neues Gerät zu tauschen – Du entscheidest! Die Beweislast liegt innerhalb der ersten 6 Monate beim Händler, danach bei Dir! |
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hoolger01
Schaut ab und zu mal vorbei |
#6 erstellt: 31. Aug 2011, 05:19 | ||
Das ist mir neu. Hast Du da irgendeine Quelle/Gesetz dazu. Das Gerät ist jetzt 4 Monate alt, natürlich würde ich lieber tauschen. Gruß Holger |
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shinyelve
Stammgast |
#7 erstellt: 31. Aug 2011, 06:53 | ||
Ist zwar ein ganz anderes Forum, aber bin ich mal per Google Suche drauf gestoßen: Gewährleistung ...les Dir mal die 3 Blogs durch. Kannst die Paragraphen im BGB nachschlagen: BGB Auszug |
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Tussy
Inventar |
#8 erstellt: 31. Aug 2011, 07:50 | ||
Oje Oje Ich nenne das gefährliches Halbwissen. "Ob nun Ersatz oder Reparatur, darf eigentlich der Kunde entscheiden. Doch der Händler darf einen Austausch ablehnen, wenn das zu teuer oder unmöglich wäre. Oft muss der Kunde also mit einer Reparatur zufrieden sein. Wie lange die dauern darf, entscheidet der Einzelfall: „In der Regel ist gegen zwei bis drei Wochen nichts einzuwenden“, meint Martin W. Huff, Rechtsanwalt in Frankfurt/Main. „Aber bei einem Auto, einem Handy oder anderen Gebrauchsgegenständen, die man rasch wieder braucht, ist mehr als ein Woche zu viel.“ Der Händler hat aber nur zwei Versuche. Schlägt auch die zweite Reparatur fehl, darf der Kunde vom Vertrag zurücktreten: Ware zurück, Geld zurück. Alternativ kann er auch den Fernseher behalten und Preisnachlass verlangen. Dasselbe gilt, wenn der Händler das Gerät austauscht: Nach dem zweiten erfolglosen Versuch ist Schluss." http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/Gewaehrleistung-Die-Tricks-der-Haendler-1133564-1133565/ Ergo, wenn der Händler meint die Reparatur ist "günstiger", dann musst Du das akzeptieren. Du hast nur die Möglichkeit "Druck" zu machen, wenn es zu lange dauert. [Beitrag von Tussy am 31. Aug 2011, 07:52 bearbeitet] |
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Tussy
Inventar |
#9 erstellt: 31. Aug 2011, 07:58 | ||
Achso vergessen Hast Du ein Toshiba TV? siehe hier: http://www.hifi-forum.de/viewthread-272-2510.html |
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shinyelve
Stammgast |
#10 erstellt: 31. Aug 2011, 08:01 | ||
Hast Du Dir die Posts durchgelesen? Falls ja spar die die Sprüche von gefährlichem Halbwissen! Denn darin steht genau das, was Du auch geschrieben hast. Was im BGB steht und darauf habe ich verwiesen, ist nun mal Gesetz und kein Halbwissen, sondern Fakt! Wenn wirklich die benannte HDMI Einheit, d.h. das Mainboard oder was auch immer getauscht werden muss, dann ist: 1. die Wartezeit von veranschlagten 4 - 8 Wochen zu lang 2. die Reparatur sehr teuer, d.h. dem Händler entstehen bei der vom Käufer gewählten Art der Nacherfüllung – neues Gerät – keine unverhältnismäßigen Kosten, weil die Reparatur selbst ziemlich teuer ist. Darauf wird aber auch in meinem anderen Link Bezug genommen, also immer erst komplett durchlesen, dann meckern. |
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Tussy
Inventar |
#11 erstellt: 31. Aug 2011, 08:34 | ||
So jetzt noch einmal OT
Sagt wer? Zu deinem Punkt2 - das hat der Händler zu entscheiden, ob es für Ihn günstiger ist - und nicht der Käufer! Und wenn er dieser Meinung ist - der Händler, muss man als Käufer dies erst mal akzeptieren. |
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hoolger01
Schaut ab und zu mal vorbei |
#12 erstellt: 31. Aug 2011, 09:22 | ||
@tussi, nee ist kein Toshiba. Hab nen Philips aber danke für den Link. Ich denke ich werde mal nächste Woche einen Brief schreiben in dem ich den Austausch des Gerätes ansprechen werde. @shinyelve, deshalb wollte ich wissen ob es die HDMI Einkeit einzeln gibt oder ob das Mainboard getauscht werden muss. Ich würde dann halt ein Argument, der hohe Preis des Ersatzteils, mehr haben damit ich ein Neugerät bekomme. Viele Grüße Holger |
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shinyelve
Stammgast |
#13 erstellt: 31. Aug 2011, 13:33 | ||
Was die Reparaturkosten betrifft. Denke mal der Tausch eines Mainboards ist sicher teuer, aber der geht je eigentlich sowieso nciht zu Lasten des Verkäufers, weil Hersteller Garantie. § 439 Abs. 2 BGB beschränkt diesen Grundsatz (wie bereits geschrieben):" Der VERKÄUFER kann die vom KÄUFER gewählte Art der Nacherfüllung (...) verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte." ...heißt im Klartext. Nicht der Verkäufer entscheidet, wie nacherfüllt wird, sondern der Käufer. Nur wenn die Wahl des Käufers für den Verkäufer mit unverhältnismäßigen Kosten durchführbar ist, dann kann er das verweigern. Nicht der Verkäufer sucht sich raus, was für ihn günstiger ist, sondern darf nur verweigern, wenn die Wahl des Käufers für ihn mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Dabei ist aber zu berücksichtigen, daas die dann vom Verkäufer angestrebte Form der Nacherfüllung nicht ohne erhebliche Nachteile für den Käufer passiert. Als Nachteil im Sinne des BGB sind die 4-8 Wochen Bearbeitungszeit zu sehen. Außerdem entstehen dem Verkäufer keine unverhältnismäßigen Kosten. Denn das Gerät wird eingeschickt, auf Hersteller Garantie repariert. Danach erhält der Verkäufer es wieder und kann es als Vorführgerät mit Preisnachlass verkaufen. Sofern er nicht Vereinbahrungen für die Rücknahme defekter Geräte mit dem Hersteller hat. Da die Reparatur den Verkäufer wahrscheinlich aber gar nichts kostet, entstehen für ihn Nachteile nur in Form der Portogebühren und des Preisnachlasses. Und ob die Unverhältnismäßig sind, sei mal dahingestellt. 4-8 Wochen Wartezeit stehen dagegen. Ein Leihgerät für die Zeit, das den Kunden entschädigt kostet mehr, als der Preisnachlass bei einem Vorführgerät. |
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hoolger01
Schaut ab und zu mal vorbei |
#14 erstellt: 27. Sep 2011, 13:35 | ||
so, habe jetzt das Geld für das Gerät wiederbekommen. Hab ne Email bekommen in der steht dass der Fehler nicht behoben werden kann. Nun denn... hätte mir gewünscht das eher zu hören, so wars doch ne lange Zeit ohne. Naja, jetzt werde ich wohl mal einen Yamaha versuchen. Ich hoffe, das der dann länger hält. Danke für die Tips Holger |
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