HIFI-FORUM » Allgemeines » Allgemeines / Lifestyle » [Rechtfrage] Basskiste Verkauft, Käufer will Rückg... | |
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[Rechtfrage] Basskiste Verkauft, Käufer will Rückgabe+A -A |
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Autor |
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xJAMESx
Ist häufiger hier |
12:42
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#1
erstellt: 13. Mai 2011, |||||
Hallo, Ich habe eine hifonics ASX 12 BP verkauft. Vor dem kauf habe ich sie getestet, sie hat einwandfrei funktioniert. Habe auch keine mängel am bass selber festgestellt. jetzt 2 tage später meldete sich der käufer, das die membran eingedrückt ist, da der bass überbelastet wurde. zudem habe ich den bass mit max 750w rms belastet. belastbar ist er bis 850w rms. wir haben das so gemacht also ohne vertrag oder so und nicht mit ebay usw. wer hat denn jetzt recht? ich bin kein fachmann und konnte keine mängel feststellen, so das die kiste für mich ok schien. muss ich ihm das geld zurückgeben? war ein privatkauf. Bitte helft mir. Evt hat ja jmd schonmal so etwas gehabt. MFG |
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Jimbo195
Inventar |
12:59
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#2
erstellt: 13. Mai 2011, |||||
Wenn du dir ganz sicher bist, dass du im Recht bist, also der Woofer vorher noch funktioniert hat, dann würde ich auf keinen Fall irgendwas zurücknehmen. Wahrscheinlich hat der Käufer den Woofer ja selbst geschrottet. |
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xJAMESx
Ist häufiger hier |
13:02
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#3
erstellt: 13. Mai 2011, |||||
Das Problem ist er kennt meine Adresse und ich denke das er vorbeikommen wird um das Geld zu holen. Brauche halt irgentwie ein guten argument. Der bass hat definitiv funktioniert. habe auch keine geknickte membran oder so etwas festgestellt. er meinte, das die membran eingeknickt und durch zu hohen druck und belastung. |
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muthchen
Inventar |
13:16
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#4
erstellt: 13. Mai 2011, |||||
wegen sowas würde ich immer vorher bilder davon machen was ich verkauft habe! ich würde ihm garnix wiedergeben, auch nich wenn er vorbei kommt, da kein vertrag irgendwie besteht hat er ansich auch keine handhabe! warst du alleine als du das ausprobiert hast ob alles funktioniert? |
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xJAMESx
Ist häufiger hier |
13:20
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#5
erstellt: 13. Mai 2011, |||||
Nein, ein Kumpel war dabei, als ich sie getestet habe und beim Kauf. Der käufer hat sich die kiste auchnicht angeschaut. ich brauche aber irgentein gutes argument um den käufer davon zu überzeugen^^ |
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Jimbo195
Inventar |
13:31
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#6
erstellt: 13. Mai 2011, |||||
Also hast du dem Käufer den Woofer nicht geschickt, sondern quasi direkt übergeben oder wie? |
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xJAMESx
Ist häufiger hier |
13:44
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#7
erstellt: 13. Mai 2011, |||||
Genau, ich habe ihm für 10 Cent pro Km die kiste vorbeigebracht. Waren 200 Km ein weg, also sind ins 400 km. |
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Jimbo195
Inventar |
14:05
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#8
erstellt: 13. Mai 2011, |||||
Ja gut, also dann bist du meiner Meinung nach noch mehr im Recht (gibt es sowas?). Denn er hätte den Artikel begutachten müssen (nach dem Motto gekauft wie gesehen). Wenn da irgendwo ne Memebran eingedrückt gewesen sein soll, das hätte er doch augenscheinlich sehen müssen. Also ich würde da an deiner Stelle auf meinem Recht beharren. Und selbst wenn er weiss wo du wohnst, was soll er machen? Moskau Inkasso vorbeischicken? |
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Phili_E
Ist häufiger hier |
14:19
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#9
erstellt: 13. Mai 2011, |||||
Geile Sache kann ich dazu nur sagen! 1. Ohne Vertrag macht die Polizei sowie so nichts. 2. Da es ein Privatkauf ist gilt Grundsätzlich "wie gesehen" 3. Hat ihn der Doddl 100% ig selbst kaputt gemacht ![]() Unglaublich solche Menschen ![]() |
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xJAMESx
Ist häufiger hier |
14:28
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#10
erstellt: 13. Mai 2011, |||||
Okay, also kann er mir nichts? Naja, also ist er eigentlich selber schuld, es steht ja keinerleih Vertrag. |
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Fred._Freih._v._Furchen...
Gesperrt |
14:30
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#11
erstellt: 13. Mai 2011, |||||
So Deppen gibt es täglich und damit bist du nicht alleine. Hab gerade ein paar Kickbässe (bis 250Hz ) verkauft. Nun hat der Käufer gemerkt dass sie halt nicht ohne Mitteltöner bei ihm einsetzbar sind und hat den Fall bei Paypal gemeldet, Begründung, Artikel entspricht nicht der Beschreibung und schreibt mir eine E-mail in der steht das die Lautsprecher wohl einen Transportschaden haben. Dumm gelaufen für den Burschen, Paypal hat Aufgrund der E-mails und der Unterschiedlichen Gründen den Antrag auf Käuferschutz abgelehnt. Soll für dich bedeuten, der Käufer ist in der Pflicht den Nachweis darüber zu bringen das der Artikel schon bei der Lieferung kaputt war. |
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blitzschlag666
Hat sich gelöscht |
14:32
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#12
erstellt: 13. Mai 2011, |||||
es besteht kein schriftlicher vertrag. mündlich bzw. nach beidseitigem einverständnis besteht schon ein vertrag. |
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xJAMESx
Ist häufiger hier |
14:32
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#13
erstellt: 13. Mai 2011, |||||
Also im endeffekt kann der Käufer mir garnichts? Die Kiste habe ich vor der fahrt zu dem Käufer getestet, sie hat funktioniert. |
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fulk
Stammgast |
14:39
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#14
erstellt: 13. Mai 2011, |||||
Er hätte sich bei der Übergabe (=Gefahrenübergang) ein Bild machen können, denn bei formlosen Privatverkäufen gilt gekauft wie gesehen, ohne Garantie oder was weiß ich. Wenn er von der Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat, bei der er eventuelle Mängel hätte reklamieren können, hat er Pech gehabt, denn im Moment der Annahme ist der Vertrag geschlossen. Deswegen soll man ja auch im Beisein des Paketboten Paket und Inhalt auf Unversehrtheit überprüfen. |
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blitzschlag666
Hat sich gelöscht |
14:40
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#15
erstellt: 13. Mai 2011, |||||
wie schon gesagt wurde: gekauft wie gesehen. wenn der keinen funktionstest macht hat ers schwer zu beweisen das er ein kaputtes gerät gekauft hat (im falle das es tatsächlich kaputt war). |
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xJAMESx
Ist häufiger hier |
14:49
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#16
erstellt: 13. Mai 2011, |||||
Wie soll ich vorgehen, wenn er jetzt zu mir kommt und die Kiste mit Fahrtkosten zurückerstattet haben will? Wenn er sich auchnicht abwimmeln lässt? Der bass war DEFINITIV nicht Kaputt, habe 2 Stunden vor Kauf noch getestet. |
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blitzschlag666
Hat sich gelöscht |
14:54
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#17
erstellt: 13. Mai 2011, |||||
nein sagen?
ihn freundlich bitten dein grundstück zu verlassen weil du sonst die ordnungsmacht rufst?
da du ja einen zeugen hast kann der das ja notfalls beim anwalt und später vor gericht (falls es soweit kommt) bezeugen. |
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xJAMESx
Ist häufiger hier |
14:56
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#18
erstellt: 13. Mai 2011, |||||
okay, aber nehmen wir mal an er wähe vorher schon kaputt gewesen, dann währe er trotzdem selber schuld, da er kein funktionstest vorgekommen hätte richtig? |
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blitzschlag666
Hat sich gelöscht |
14:59
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#19
erstellt: 13. Mai 2011, |||||
er muß halt beweisen das du ihn vorsätzlich getäuscht hast. ohne überprüfung bei übergabe ist das schlecht möglich. aber die frage deutet ja schon einiges an. deshalb bin ich hier raus. wenns so ist haste dir schon ne abreibung verdient... |
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xJAMESx
Ist häufiger hier |
15:02
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#20
erstellt: 13. Mai 2011, |||||
Ich wollte nur fragen, wie es aussehen würde. Also die Basskiste war Definitiv nicht Defekt. Habe sie, wie schon gesagt, 2 Stunden vor dem Kauf überprüft. Sie hatte einwandfrei Funktioniert. |
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xJAMESx
Ist häufiger hier |
15:43
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#21
erstellt: 13. Mai 2011, |||||
Also er schreibt, dass er definitiv vorbeikommen will. Er droht mir schon fast, das er das so klärt ohne Anwalt und das nur er redet und so weiter. |
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zuckerbaecker
Inventar |
15:48
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#22
erstellt: 13. Mai 2011, |||||
Mich würde mal interessieren, wie in einem BANDPASS eine Membran eingedrückt werden soll? Mechanisch kommt man da nicht ran und selbst bei Überlastung durch zuviel Leistung oder bei einem unsauberen Signal wird erstmal die Spule verschmoren. Das einzigste wäre vielleicht noch das die Sicke schon alt ist und Risse bekommen hat. DANN solltest Du das Teil auch wieder zurücknehmen. |
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'Stefan'
Hat sich gelöscht |
15:54
![]() |
#23
erstellt: 13. Mai 2011, |||||
Na so einer wäre bei mir richtig...der dürfte gerne vorbeikommen. ![]() Wenn du dir sicher bist, dass das Ding bei der Übergabe funktioniert hat, soll er die Füße stillhalten. Wenn es wie Stefan meint z.B. ein alte, poröse Sicke ist, lässt du dir das von ihm zeigen. Ob die mutwillig kaputtgemacht (warum auch immer) oder altersbedingt defekt ist, erkennt man auf den ersten Blick. ![]() [Beitrag von 'Stefan' am 13. Mai 2011, 15:55 bearbeitet] |
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xJAMESx
Ist häufiger hier |
15:55
![]() |
#24
erstellt: 13. Mai 2011, |||||
Das ist eher soein schläger er drückt es so aus, das er mich schlagen will falls ich ihm das geld nicht gebe. |
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'Stefan'
Hat sich gelöscht |
16:01
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#25
erstellt: 13. Mai 2011, |||||
Das "Riskio" würde ich eingehen. Im Internet haben viele Leute ein großes Mundwerk. ![]() Briefkastenfirmen schicken unsinnige Mahnungen, Privatleute drohen mit körperlicher Gewalt. Solche Fälle hatte ich bisher 2 mal bei eBay...ich lebe noch und im persönlichen Gespräch war die Klappe auf einmal ganz klein. Aus meiner Erfahrung raus würde ich sagen, dass du dir da keine allzu großen Gedanken machen solltest. _Wenn_ das Ding wirklich in Ordnung war. ![]() [Beitrag von 'Stefan' am 13. Mai 2011, 16:03 bearbeitet] |
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xJAMESx
Ist häufiger hier |
16:03
![]() |
#26
erstellt: 13. Mai 2011, |||||
Hoffe ich, aber falls er mich wirklich verletzen sollte, kassiere ich normalerweise Ordentlich schmerzensgeld oder? |
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zuckerbaecker
Inventar |
16:05
![]() |
#27
erstellt: 13. Mai 2011, |||||
Mach nen Termin mit ihm und schau zu, das Zeugen mit dabei sind. Wenn das Teil wirklich net vollständig in Ordnung war, musst es auch zurücknehmen. |
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camkey
Stammgast |
16:05
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#28
erstellt: 13. Mai 2011, |||||
Läuft die "Unterhaltung" nachvollziehbar (e-mail etc.)? Dann schreib Ihm doch einfach, dass er sich den §253 StGB anschauen soll. |
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'Stefan'
Hat sich gelöscht |
16:06
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#29
erstellt: 13. Mai 2011, |||||
Keine Ahnung. "Auf der Straße" bin ich im Beziehen von Prügel nicht sonderlich erfahren. ![]() ![]() |
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zuckerbaecker
Inventar |
16:09
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#30
erstellt: 13. Mai 2011, |||||
Da wäre ich jetzt nicht so erpicht drauf und mit zB nur einem Auge den Rest meines Lebens zu gestalten, nur um Schmerzensgeld zu kassieren. Da gibts ja dann auch so Verückte die einem Nachts sontswas kaputt machen. |
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muthchen
Inventar |
16:10
![]() |
#31
erstellt: 13. Mai 2011, |||||
jetz mal mal nich den teufel an die wand...find im mom deine fragerei bissl komisch wenn ich ehrlich bin....sorg eben dafür das nen kumpel mit dabei is wenn der typ kommt und gut...wenn er denn wirklich kommen sollte grüße |
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xJAMESx
Ist häufiger hier |
16:15
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#32
erstellt: 13. Mai 2011, |||||
Ich frage nur weil der Typ ziemlich Agressiv ist und auch so aussieht. Hab halt keine lust irgentwie verhauen zu werden. Auf soein Niveu will ich mich einfach nicht begeben. Das die kiste funktioniert hat können geschätzte 20 Leute bezeugen. [Beitrag von xJAMESx am 13. Mai 2011, 16:15 bearbeitet] |
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Mondy
Ist häufiger hier |
16:29
![]() |
#33
erstellt: 13. Mai 2011, |||||
Dann mach dir da mal keinen Kopf! Mach mit ihm ein Treffen aus und sorg dafür dass paar Kumpels von dir dabei sind... ![]() |
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Olilolli88
Stammgast |
16:30
![]() |
#34
erstellt: 13. Mai 2011, |||||
Also, mach es einfach genauso. Die Mehrzahl an Personen kann so manchem (selbst bei großer klappe) das große Mundwerk besänftigen. Würde auch nicht im eMailverkehr agressiv (z.B. mit Gegendrohung) antworten. Ich muss ehrlich sagen das es total stimmen kann, dass dein ehemaliger Sub funktioniert hat und der Käufer ihn geschrottet hat (ich weiß selber wie schnell das gehen kann ![]() Ich weiß nicht, bei so einer Sache und vorallem hier im Forum, würde mir nicht einmal in den Kopf kommen, sowas zu erwähnen bzw. drüber nachzudenken. Egal. Schreib ihm einfach das (wie zuckerbaecker schon erwähnt hat) man bei einem bandpass nicht mit einem Werkzeug, an die Membran kommt. Kannst einfach mal schreiben, dass du denkst er hätte gucken wollen wieweit der Sub geht und hat voll aufgedreht. Bei zu viel Leistung kann der Sub (den Sub kenne ich ejtzt persönlich nicht) zuweit ausschlägt und mit viel Pech nach aussenhin verrutscht und stehenbleibt. Hier hieß es aber, dass der Sub nach innen gedrückt worden ist. Das kann passieren wenn die Spule durchbrennt und sich vom Kleber löst und somit die Schwingspule sich an den Rand drückt und somit nach innen stehengeblieben ist. Passiert wirklich sehr selten aber möglich. |
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xJAMESx
Ist häufiger hier |
16:32
![]() |
#35
erstellt: 13. Mai 2011, |||||
Naja, ob sich das Lohnt, Kumpels mit rein zu ziehen. Wenn ich vor paar Zeugen verletzt werde, reicht das schon, für ein bisschen Schmerzensgeld ![]() Das wird glaube ich dann seine teuerste Basskiste ![]() |
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xJAMESx
Ist häufiger hier |
16:33
![]() |
#36
erstellt: 13. Mai 2011, |||||
jetzt weigert er sich, mir bilder zu schicken, von dem mängeln ![]() |
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Mondy
Ist häufiger hier |
16:37
![]() |
#37
erstellt: 13. Mai 2011, |||||
Also... dann ist der Käse doch eh schon gegessen... Lass ihn ruhig kommen... der hat sicher nur ne große Klappe wenn er nicht mal Bilder von den Mängeln schicken will... f*** off ![]() ![]() |
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Olilolli88
Stammgast |
16:40
![]() |
#38
erstellt: 13. Mai 2011, |||||
Schmerzenzgeld hin oder her, der kann dir wirklich das Augenlicht nehmen oder sonst was unwiederheilbar kaputtmachen und kommt vllt (wenn überhaupt) für kurze Zeit in den Knast. Und dafür 3000-6000€ zu kassieren (wenn überhaupt) wäre dumm. Zumal du iwann vllt den Schaden durch eine Operation beheben willst bei der das Geld weg ist oder du dir nicht mal Leisten kannst. Immer Kollegen dabei haben, wenn man denkt man kann sich nicht verteidigen, ist nicht verboten und man steht im Vorteil ! |
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Kwietsche3
Stammgast |
18:17
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#39
erstellt: 13. Mai 2011, |||||
Du hast doch auch seine Adresse, poste die doch mal hier. =) Vllt hat schonmal jemand mit ihm zu tun gehabt bzw. in Zukunft wäre er dann bekannt ;). Andererseits hat er dann noch ein Grund dir eine rein zu hauen. ![]() Ich weis nit was du dir da für en Stress machst.... Wenn er unbedingt vorbei kommen will, soll er doch. Erstmal muss er dich auch daheim antreffen aber so wie die Sache aussieh, ist dass doch eh nur ein Abzocker der nix aufm Kasten hat. Man müsste eher zu Ihm fahren und ihm eine drücken. Sollte sich aber rausstellen das du ihn verarscht hast, dann hast du es verdient das er dir eine abräumt im Namen von allen hier die dir helfen wollten.... [Beitrag von Kwietsche3 am 13. Mai 2011, 18:21 bearbeitet] |
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JuLuKor
Schaut ab und zu mal vorbei |
12:30
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#40
erstellt: 15. Mai 2011, |||||
Einige Kommentare kannst Du hier gelinde gesagt vergessen. Schauen wir uns doch mal die Sachlage an, denn ein Blick darauf erleichtert die Rechtsfindung. Zur Sachlage: Das was ihr beide miteinander vereinbart habt ist ein Vertrag, dabei ist es vollkommen unwichtig ob dieser schriftlich oder mündlich getätigt wurde. Ein Vertrag entsteht immer, wenn übereinstimmende Willenserklärungen abgegeben werden. Das heisst im Klartext, Du hast etwas zu einem Preis angeboten und der Käufer bekommt dafür eine in seinen Augen angemessene Leistung und willigt ein. Eigentlich sind es zwei Veträge die ihr abgeschlossen habt. 1. Der Verkäufer -in diesem Fall Du- übergibt dem Käufer -also ihm- die angebotene Sache, die Bassbox. Diese ist ohne Mangel zu übergeben, da der Käufer in der Annahme sein kann, dass die Bassbox die zugesicherte Eigenschaft haben muss. Dazu gehört, dass sie in ihrer Natur funktioniert (also Basswiedergabe macht) und nicht defekt ist, denn Mängel dürfen nicht verschwiegen werden. 2. Der Käufer, hat sich vertraglich verpflichtet dem Verkäufer bei der Übergabe ein entsprechendes Entgelt für die Wegekosten zu zahlen. Gehen wir nun vom Idealfall aus. Die Bassbox ist mangelfrei, Du hast sie ihm übergeben. Dein Angebot ist erfüllt, seine Nachfrage auch, also muss er Dir den Kaufpreis wie vereinbart aushändigen. Er hält die Bassbox in den Händen und zahlt Dir die angegebenen Wegekosten. Punkt. Nun ergibt sich das Problem der Privatverkäufe. Es ist stark umstritten ob bei Privatverkäufen tatsächlich gilt "Gekauft wie gesehen" oder ob auch bei Privatverkäufen eine Garantieleistung gegeben werden muss bzw diese vorab ausgeschlossen werden muss. Das sei aber nur am Rande erwähnt, da es sich bei Deiner genannten Sachlage nicht um eine Garantieleistung handeln kann. Eine Garantie sicher die nur die funktionseigenschaft für eine festgelegte Zeit zu und beinhaltet, dass bei defekt in dieser Zeit eine Erstzaleistung oder Reparatur erfolgt. Der Käufer emfpindet jedoch, dass Du ihm einen Mangel an seiner erworbenen Sache verschwiegen hast und daher die Bassbox nicht die zugesicherte Eigenschaft hat. Er möchte also auf den jursitischen Begriff der "arglistigen Täuschung" hinaus. Wenn ich die Sache objektiv betrachte (ohne die Schuldfrage der eingedrückten Membran zu beleuchten) hat er erstmal recht. In diesem Fall wären gegenseitig gewährte Leistungen zurückzuzahlen. Heisst im Klartext, Du musst die Box zurücknehmen und ihm Geld für die Box auszahlen. Da ich angenommen habe, dass es zwei Veträge gibt würde ich das Kilometergeld nicht herausgeben, denn unumstritten hast Du diese Leistung mangelfrei erfüllt. Das Problem bei mündlichen Verträgen ist immer die Nachweisbarkeit. Es ist immer besser einen formlosen Vertrag aufzusetzen um hinterher etwas in Händen zu haben, was Angebot und Annahme deutlich beschreibt. Konfrontationen mit dem Käufer sind unangebracht. Ihr solltet versuchen Euch zu einigen. Der Käufer hat in meinen Augen aufgrund der Beschädigung der Membran und des mündlichen Vertrags gute Chancen sein Geld zu erstreiten. Was natürlich nicht geht ist, dass er Dir Mängel nicht konkret in Wort und Bild darlegt. Ich hoffe ich konnte Dir helfen. |
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Phili_E
Ist häufiger hier |
14:08
![]() |
#41
erstellt: 16. Mai 2011, |||||
schlüssige Handlung hin oder her, er hatte einen Zeugen! Mit welcher Aussage soll der Käufer begründen können, das die Membran, welche er höchst wahrscheinlich schon beim Kauf gesehen hat, erst daheim eingedrückt vorgefunden hat? Es gilt schließlich die Unschuldsvermutung. |
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Hüb'
Moderator |
14:10
![]() |
#42
erstellt: 16. Mai 2011, |||||
Es ist immer wieder ernüchternd, wie fahrlässig offensichtliche Laien mit der Verwendung feststehender Rechtsbegriffe umgehen... ![]() Allein wie hier "Garantie", "Mangel" und "zugesichterte Eingenschaft" "vergewaltigt" werden, lässt mich mit Grausen darauf hinweisen, solche Ratschläge idealer Weise zu ignorieren... ![]() |
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fulk
Stammgast |
14:36
![]() |
#43
erstellt: 16. Mai 2011, |||||
dann wäre es aber auch sinnlos, die frage hier zu stellen und keinem Anwalt. Laien-Forum --> Laien-Antworten. dazu ist es leicht, über die gegebenen antworten zu lästern ohne selbst etwas gescheites beizutragen. Hauptsache erstmal ein pauschales "ihr habt alle keine Ahnung" in den Raum werfen, das ist hohe Diskussionskultur. |
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Hüb'
Moderator |
14:42
![]() |
#44
erstellt: 16. Mai 2011, |||||
Den Konjunktiv kannst Du streichen. ![]()
Selbstverständlich ist es "leicht". Aber was nützt es denn, dem Frager auf dieser Basis Informationen zu geben, vielleicht noch Ideen und Hoffnungen aufkommen zu lassen, die sich auf nichts gründen? Juristerei ist keine Geschmacksfrage, sondern reiner Formalismus.
Es ist vor allem vielleicht die erste wirklich hilfreiche Antwort in diesem Thema - zumindest mit Blick auf rechtliche Belange. ![]() Was es übrigens zu einer Frage der Diskussionskultur macht, etwas offensichtlich Falsches als eben das zu bezeichnen (ohne gleichzeitig eine richtige und wasserfeste Antwort parat zu haben), erschließt sich mir allerdings nicht. ![]() Grüße Frank ![]() [Beitrag von Hüb' am 18. Mai 2011, 13:13 bearbeitet] |
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Hüb'
Moderator |
14:50
![]() |
#45
erstellt: 16. Mai 2011, |||||
Und um dem TE mal einen konkreten Tipp zu geben: Wenn Du hinsichtlich des Zustandes ein reines Gewissen hast, dann würde ICH mir erst weitere (begründete) Gedanken machen, wenn der Käufer beginnt, seine Ansprüche auf schriftlichem Wege geltend zu machen. Wenn er bei Dir auf der Matte stehen sollte, dann kannst Du immer noch die Polizei rufen (ggf. macht er sich sogar der Nötigung schuldig). Die (ehemals) Grün-Weißen haben allerdings mit der Durchsetzung eurer gegenseitigen Ansprüche aus dem Kaufvertrag (wir bewegen uns hier im Zivilrecht) nichts zu tun und werden in dieser Hinsicht auch nicht tätig werden (können; mangels Rechtsgrundlage). Grüße Frank ![]() [Beitrag von Hüb' am 16. Mai 2011, 14:59 bearbeitet] |
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Phili_E
Ist häufiger hier |
14:29
![]() |
#46
erstellt: 18. Mai 2011, |||||
Und wo hab ich dann bitte was anderes geschrieben als du? Ich habs lediglich vereinfacht geschrieben,... Hauptsache alle in einen Topf haun... mhm,... |
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Hüb'
Moderator |
14:35
![]() |
#47
erstellt: 18. Mai 2011, |||||
Und wo hätte ICH was geschrieben, was sich auf Dich konkret bezieht? ![]() ![]() |
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Olilolli88
Stammgast |
14:41
![]() |
#48
erstellt: 18. Mai 2011, |||||
Lasst doch einfach die sch**ß streiterei. Fakt ist, der Kerl der dich blöd anmacht von wegen der Sub sei kaputt soll doch einfach vorbeikommen. Falls er rechtlich dagegen angehen will soll er doch. Du hast einen Zeugen und er nicht. Fertig... |
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Phili_E
Ist häufiger hier |
15:43
![]() |
#49
erstellt: 18. Mai 2011, |||||
Haha,... naja dein erstes Posting war irgendwie... egal @ Oliloli88 da hast du vollkommen recht, jedoch wenn Garantie gleich mal mit Gewährleistung verwechselt wird ist es gar nicht so schlecht wenn sich jemand dazu einschaltet und es richtig stellt. @ TE... das letzte (themenbezogene) Posting von Hub' ist denk ich mal eine Zusammenfassung aus den letzten 20ig Postings... (und das ist die Wahrheit) |
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Apalone
Inventar |
13:05
![]() |
#50
erstellt: 19. Mai 2011, |||||
Im Strafrecht! Wir sind hier im Zivilrecht! das zum Thema "Schwätzer und Antworten aus dem rechtlichen Bereich ohne den Hauch einer Ahnung"!! |
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JuLuKor
Schaut ab und zu mal vorbei |
14:41
![]() |
#51
erstellt: 20. Mai 2011, |||||
Guten Tag, meiner Ansicht nach, wurden in meiner Stellungnahme keine Rechtsbgeriffe "vergewaltigt". Ich verweise Dich daher auf das BGB. Buch 2. "Recht der Schuldverhältnisse". Du kannst aber gerne eine andere Rechtsauffassung vertreten. |
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