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[Rechtfrage] Basskiste Verkauft, Käufer will Rückgabe

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Autor
Beitrag
JuLuKor
Schaut ab und zu mal vorbei
#51 erstellt: 20. Mai 2011, 14:41

Hüb' schrieb:
Es ist immer wieder ernüchternd, wie fahrlässig offensichtliche Laien mit der Verwendung feststehender Rechtsbegriffe umgehen...
Allein wie hier "Garantie", "Mangel" und "zugesichterte Eingenschaft" "vergewaltigt" werden, lässt mich mit Grausen darauf hinweisen, solche Ratschläge idealer Weise zu ignorieren...
:prost


Guten Tag,

meiner Ansicht nach, wurden in meiner Stellungnahme keine Rechtsbgeriffe "vergewaltigt". Ich verweise Dich daher auf das BGB. Buch 2. "Recht der Schuldverhältnisse".

Du kannst aber gerne eine andere Rechtsauffassung vertreten.
Böötman
Inventar
#52 erstellt: 20. Mai 2011, 15:13

xJAMESx schrieb:

jetzt 2 tage später meldete sich der käufer, das die membran eingedrückt ist


Wie will er das bei dem Sub sehen???
Leon_der_Profi_5080
Hat sich gelöscht
#53 erstellt: 21. Mai 2011, 14:20
Spätestens nach dem erwähnt wurde, dass der Käufer erst nach zwei Tagen Kontakt aufnahm, selbst die Theorie aufstellt, der Bass sei überlastet worden (Wodurch es kaum möglich ist, tatsächlich einen Eindruck zu erzielen) und die Ware nicht bei der Lieferung begutachtet wurde, hört sich alles nach Selbstverschulden an. Vor dem nächsten Verkauf, würde ich ein Foto der Ware anfertigen.

Ich würde jede weitere E-Mail ignorieren, da der Käufer in die Kategorie Prolet fällt. Welcher, subjektiv gesehen, normale Mensch, droht jemanden Gewalt wegen einer solche Lapalie oder überhaupt an. Die Klage wäre ebenfalls amüsant, da die Kosten um ein Vielfaches höher als der tatsächliche Wert des Artikels wären und gleichzeitig durch die Fakten wohl kaum zu seinem Gunsten entschieden werden würde


[Beitrag von Leon_der_Profi_5080 am 21. Mai 2011, 14:32 bearbeitet]
etzi83
Inventar
#54 erstellt: 21. Mai 2011, 14:33
wenn ich der verkäufer wäre und ich 100%ige ware verkauft hätte wäre der käufer bei mir genau richtig...der sollte nurmal vorbeikommen...
Böötman
Inventar
#55 erstellt: 21. Mai 2011, 19:30
Wenn Ich was verkaufe dann wird bei der Übergabe immer Vorgeführt, lehnt das der Käufer ab so ist´s sein Problem.
Hüb'
Moderator
#56 erstellt: 22. Mai 2011, 15:54

JuLuKor schrieb:
meiner Ansicht nach, wurden in meiner Stellungnahme keine Rechtsbgeriffe "vergewaltigt".

Was lediglich ein weiterer Beleg Deiner sehr eingeschränkten Kenntnisse in diesem Bereich ist.
Auf Wunsch kann ich Dir Deinen Beitrag gerne entsprechend "zerlegen". Allerdings ist es in der Regel müßig, eine solche Diskussion mit einem völligen Laien zu führen...
muthchen
Inventar
#57 erstellt: 23. Mai 2011, 08:35
klärt das doch per PN,hier hilft es dem TE null weiter!
@TE: ich würde ebenfalls wenn du ein "reines gewissen" bezüglich des woofers beim verkauf hast es wirklich auf ein treffen ankommen lassen!DU hast dir dann nichts zu schulden kommen lassen!
der käufer is wohl wirklich irgend nen "prolet" der sich einfach ärgert seinen woofer zerschossen zu haben oder er gefällt ihm einfach doch nich und jetz versucht er eben seine kohle wieder zu bekommen!

grüße
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