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AGB`s und Mietvertragsbedingungen+A -A |
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Autor |
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derdaniel21
Stammgast |
#1 erstellt: 29. Jul 2009, 20:23 | |
Hallo, ich habe einen kleinen Verleih. Ich habe bis Dato noch keine AGB`s. Bei meinen Mietverträgen habe ich aber Mietvertragbedingungen in Form von Paragraphen aufgeführt. Meine Fragen: 1. Kann ich Mietvertragsbedingungen auch auf meiner HP veröffentlichen und diese als rechtsgrundlage für mein Mietgeschäft nutzen wie sonst AGB`s? 2. Wo bekomme ich rechtsichere AGB`s zum Thema Verleih von Veranstaltungstechnik her? geht das nur über einen teueren Anwalt oder gibt es andere Quellen die ich nutzen kann/darf? Vielen Dank im Voraus - Daniel |
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dj_suki
Inventar |
#2 erstellt: 29. Jul 2009, 20:51 | |
Wenn du immer die gleichen Mietbedingungen in deinen Verträgen verwendet hast, liegen schon AGB vor.
Ein Hinweis auf AGB die nur auf einer Webseite hinterlegt sind halte ich, bei einem Vertragsschluss der nicht Online erfolgt, für problematisch
Gegenüber Unternehmern ist die Verwendung von AGB leichter (§ 310 I BGB), ich würde aber meine AGB einfach auf der Rückseite meines Vertragsformulares abdrucken und forne einen Hinweis auf die umseitig abgedruckten AGB, fertig. Ob es für den Verlei von Veranstaltungstechnik auch so etwas wie Musterverträge gibt, weiß ich nicht. Grundsätzlich gilt, du darfst den Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen. Was das heißt, weiß aber nur der liebe Gott und der BGH. Grundsätzlich kannst du dich mal an §§ 308 und 309 BGB orientieren. Gegenüber Verbrauchern sind diese Normen direkt anzuwenden, gegenüber Unternehmern können sie als Anhalt genommen werden. Wenn es um ein größeres Auftragvolumen geht (also jedenfalls dann, wenn du davon lebst) dann kann der Gang zum Anwalt sinnvoll sein. Der kennt zumindest die einschlägige Rechtsprechung zu grenzwertigen AGB und kann dir direkt sagen, was geht, was noch nicht eindeutig ist. So teuer ist ein anwalt auch nicht. So oder so gibt es aber keine Garantie dafür, das deine AGB wirksam sind. Auch nicht in fertigen Formularen aus dem Fachhandel nicht (bekanntes Beispiel: Mietverträge). |
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mix4munich
Stammgast |
#3 erstellt: 29. Jul 2009, 22:13 | |
Nimm meine - die sind von einem Vertragsanwalt geprüft: http://www.mix4munich.de/agb.htm Viele Grüße Jo |
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derdaniel21
Stammgast |
#4 erstellt: 30. Jul 2009, 13:44 | |
Vielen Dank für die Antworten und vielen Dank für das Angebot mix4munich. Das finde ich echt super Nett von Dir und das nehme ich auch gern an. LG Daniel |
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