HIFI-FORUM » Veranstaltungstechnik (PA) » Party Beschallung (PA) » Bookingvertrag Muster - Pa Verleih | |
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Bookingvertrag Muster - Pa Verleih+A -A |
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Autor |
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DaRuLe2
Inventar |
#1 erstellt: 28. Dez 2008, 17:06 | |
Hallo, ich bin seit geraumer Zeit auf der Suche nach einem Muster Booking Vertrag für meinen PA Verleih. Ich habe bei Google und Co lediglich etwas für DJ´s und Co gefunden, sprich für Artisten selbst. Ich selbst möchte die Anlage größtenteils nur verleihen und mich eben durch z.B. verursachte Schäden (Bier über Mischpult, Betrunkener schmeißt Ständer von Licht um oder dergleichen). Habt ihr eine Vorlage wo auch rechtliche Sachen wie Gema usw beinhaltet sind? (Falls ich doch mal als DJ aktiv werde!) Ich bin euch sehr dankbar. mfg Patrik |
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HenneJonnak
Inventar |
#2 erstellt: 28. Dez 2008, 18:55 | |
Willst du die Anlage jetzt Versichern? gruß niggles |
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DaRuLe2
Inventar |
#3 erstellt: 29. Dez 2008, 00:08 | |
Nein, ich möchte mich jedoch gegen "mutwillige" Fremdschäden absichern und zum anderem auch das ganze rechtliche Zeug bzgl. Gema, Zahlung usw absichern! mfg Patrik |
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seat49
Ist häufiger hier |
#4 erstellt: 29. Dez 2008, 13:39 | |
Hallo, Zum Thema Versicherung solltest Du Dir eine Musikinstrumentenversicherung zulegen (diese wird von einigen namenhaften Versicherern angeboten). GEMA muss der Veranstalter zahlen - also so lange Du nur verleihst oder den DJ mimst, hast Du mit GEMA-Gebühren nichts am Hut (die hast Du ja schon mit dem Kauf Deiner "Original"-CD´s abgegolten). Gruss Seat49 |
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Groovy1974
Schaut ab und zu mal vorbei |
#5 erstellt: 28. Mai 2009, 20:58 | |
Ich suche auch eine Vorlage eines Verleihvertrages um mich gegen Schäden durch den Mieter abzusichern. Gibt es irgendwo im Internet eine Vorlage, die tauglich ist? Habe mir schon den Wolf gesucht aber nix passendes gefunden. |
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dj_suki
Inventar |
#6 erstellt: 28. Mai 2009, 21:29 | |
Gegen Schäden, die durch den Mieter an den gemieteten Gegenständen verschuldet verursacht werden, braucht man sich im Mietvertrag nicht extra absichern. Dafür haftet der Mieter schon nach dem Gesetz aus Vertragsverletzung bzw. unerlaubter Handlung. Sinnvoll ist es aber die Haftung des Mieters auch für von den "Gästen" des Mieters verschuldete Schäden auszuweiten. Da der "Gast" der das Bier über die Anlage geschüttet hat, am nächsten Tag u.U. nicht mehr aufzugreifen sein wird oder bei ihm nix zu holen sein wird. Für für höhere Gewalt, also die Anlage fällt aus, ohne das irgendjemand einen Fehler gemacht hat (kommt leider auch vor) haftest du als Vermieter. Kann mir auch nicht vorstellen, dass man das dem Mieter (auch gewerblichen) per AGB auferlegen kann. Hierfür kann man u.U. selbst eine Versicherung abschließen oder dem anderen vertraglich auferlegen, eine entspr. Versicherung abzuschließen. Für Diebstahl beim Mieter könnte man dem Mieter die Haftung auferlegen. Aber hier ist eine eigene Versicherung vielleicht auch Sinnvoller. es kommt nat. immer auch darauf an, was vermietet wird. Das eigentliche Problem ist die Durchsetzung der Ansprüche. Zunächst müsstest du als Vermieter die fehlerhafte Bedienung beweisen. Das kann u.U. schwierig werden. Gegenüber Unternehmern (das wird die Mehrzahl der Mieter von PA sein) kann man sicher die Beweislast dahingehend umkehren, dass, wenn ein Fehler auftritt, vermutet wird, dass dieser durch den Mieter verursacht und verschuldet ist. Die Beweislast bei Fehlern trägt nun der Mieter. Ein Standart-Vertrag, der alle deine Wünsche berückschtigt wird es so nicht geben. Da hilft eigentlich nur selbst formulieren und den Vertrag ggf. von einem Fachkundigen Anwalt überprüfen zu lassen. Sichern kann man seine Ansprüche dann durch eine Kaution. Welche Höhe da sinnvoll und durchsetzbar ist, regelt der Markt. Ansonsten bleiben nat. Versicherungen. Drüber, welche Fälle versichert sein sollten, müsstest du mit deinem Versicherungsberater reden. |
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