Haftung bei Beschädigung bei Verleih

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Three
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 09. Okt 2009, 16:54
Ich würde gerne wissen, wie ihr solche Sachen regelt, wenn eine Anlage verliehen wird und bei der Benutzung etwas kaputt geht.
Das kann ja von Beschädigungen wie optischen Schäden bis hin zur Überlast von Lautsprechern gehen. Muss dafür derjenige aufkommen der sie geliehen hat, oder gibts da Versicherungen? Oder muss ich für den ganzen Scheiss grade stehen?
Soll ja schon mal vorkommen, dass im Suff jemand dann einfach mal alle Regler voll hochreisst...
nEvErM!nD
Inventar
#2 erstellt: 09. Okt 2009, 17:15
Naja, solche Haftungsklauseln solltest du natürlich in deinen AGB bzw. dem jeweiligen Mietvertrag regeln.

Wenn da alles passt sollten die Kosten von durch den Mieter verursachten Schäden von diesem übernommen werden müssen.


[Beitrag von nEvErM!nD am 09. Okt 2009, 17:16 bearbeitet]
Three
Ist häufiger hier
#3 erstellt: 09. Okt 2009, 17:38
Gibt es bei so etwas noch weitere Dinge zu beachten? Die Anlage wird voraussichtlich nur an Privatpersonen verliehen und auch nur für Privatpartys. Also aus Veranstaltersicht nichts kommerzielles. Gewerbeanmeldung und Mwst sollte klar sein.
DB
Inventar
#4 erstellt: 09. Okt 2009, 19:18

Three schrieb:
Die Anlage wird voraussichtlich nur an Privatpersonen verliehen und auch nur für Privatpartys. Also aus Veranstaltersicht nichts kommerzielles. Gewerbeanmeldung und Mwst sollte klar sein.

Wenn Du die Anlage wirklich nur verleihst, brauchst Du auch keine Gewerbeanmeldung (MwSt. brauchst Du auch als Gewerbetreibender nicht unbedingt ausweisen), weil Verleih unentgeltlich ist.

MfG

DB
Three
Ist häufiger hier
#5 erstellt: 09. Okt 2009, 19:29
Ich komm da nicht ganz mit. Der Verleih erfolgt natürlich nicht kostenlos. Daher muss ich das doch versteuern?!?

Aktuell hab ich bereits ein Gewerbe, wo ich Personaldienstleistungen im Party-bereich anbiete (meist Geburtstage, Polterabende usw.), aktuell in sehr kleinen Kreisen. Also einfach Personal zum kellnern, grillen, aufräumen und was man sonst noch so braucht.
Nun kam mir der Gedanke, dass ich genau zu solchen Feiern (meist maximal 100 Personen) meine Anlage mitbringe und gegen einen Pauschalbetrag zur Verfügung stelle, da ich ja eh den ganzen abend da sein muss.

Aber man muss ja nicht alle Fehler selber begehen, daher besser mal hier bei Leuten mit Erfahrung fragen
nEvErM!nD
Inventar
#6 erstellt: 09. Okt 2009, 19:34
Er zieht dich nur auf, weil du verleihen statt vermieten geschrieben hast.
DB
Inventar
#7 erstellt: 09. Okt 2009, 19:36

Three schrieb:
Ich komm da nicht ganz mit. Der Verleih erfolgt natürlich nicht kostenlos.

Dann ist es kein Verleih, sondern Vermietung.


Three schrieb:
Daher muss ich das doch versteuern?!?

Wenn Du Geld dafür verlangst, mußt Du das auch versteuern, das hat aber mit der Mehrwertsteuer nichts zu tun. Wenn Du keine MwSt. erhebst, mußt Du auch keine abführen, dazu kannst Du §19/1 UStG in Anspruch nehmen.

MfG
DB
Three
Ist häufiger hier
#8 erstellt: 09. Okt 2009, 20:02
OK, die Begriffe hab ich noch nicht so drauf.
Also es wäre dann eine Vermietung. Mit der Mwst hast du natürlich recht. Aktuell weise ich ja bei meinen bisherigen Dienstleistungen auch keine Mwst aus. War da grad in Gedanken.

Gibt es außer passenden AGBs, der Gewerbeanmeldung (bzw. Änderung) und ggf. Versteuerung noch etwas zu beachten?
DB
Inventar
#9 erstellt: 10. Okt 2009, 19:05
Haftpflicht und turnusmäßige Prüfung der Geräte auf elektrische Sicherheit wären noch Dinge, die man nicht unberücksichtigt lassen sollte.

MfG
DB
Three
Ist häufiger hier
#10 erstellt: 11. Okt 2009, 12:59
Über Versicherungen werd ich eh nochmal sprechen müssen, hab da zum Glück nen Versicherungsvertreter in der Verwandschaft.

Müssen die Geräte einfach überprüft werden, oder ist da nen Prüfsiegel mit Norm etc. anzubringen?
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