HIFI-FORUM » Veranstaltungstechnik (PA) » Party Beschallung (PA) » Gewerbe anmelden! | |
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Gewerbe anmelden!+A -A |
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Autor |
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Betaversion
Ist häufiger hier |
#1 erstellt: 15. Jan 2008, 19:43 | |
Immer wieder werd ich gefragt,wenn ich irgendwo meine Anlage zu verfügung stelle,ob ich das gewerblich angemeldet habe. Nun zu meiner Frage;Ich mache ja keine Musik,sondern stelle nur die anlage,bin ich dann auch von irgendwas betroffen? Bin ehrlich gesagt immer davon ausgegangen,das die Formalitäten von dem Veranstalter abgewickelt werden. Kann mich jemand mal aufklären? Vielen Dank schon mal, Grüsse Beta |
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schubidubap
Inventar |
#2 erstellt: 15. Jan 2008, 19:46 | |
kriegste geld? |
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Betaversion
Ist häufiger hier |
#3 erstellt: 15. Jan 2008, 19:48 | |
Wird mit Bier von Freunden verrechnet.... |
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Steffen1989
Hat sich gelöscht |
#4 erstellt: 15. Jan 2008, 20:01 | |
nein also wenn du das ganze öffentlich machst und damit geld verdienst musst du ein gewerbeanmelden und am besten deine eigene firma gründen .... wenn das ganze öffentlich ist und der veranstalter eintritt verlangt musst du noch an die GEMA denken ! das ist wichtig ganz ganz shcön teuer werden ! |
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Gelscht
Gelöscht |
#5 erstellt: 15. Jan 2008, 20:05 | |
wenn du das im Bekanntenkreis machst zählt's meines Wissens zur Nachbarschaftshilfe |
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schubidubap
Inventar |
#6 erstellt: 15. Jan 2008, 20:12 | |
GEMA ist aufgabe des Veranstalters. da hat weder der Anlagenvermieter noch der DJ irgendwas mit zu tun! Gewerbe anmelden und Firma gründen ist das gleiche... zum Thema Nachbarschaftshilfe: kann sein aber nur wenn er kein Geld nimmt. da wurde einiges verschärft. Tatsache: GEwerbe anmelden lohnt sich. |
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sostoned
Ist häufiger hier |
#7 erstellt: 15. Jan 2008, 20:15 | |
Was lohnt sich denn daran? Du zahlst die Gebühr für die Anmeldung und musst dann auch noch steuern abgeben! |
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Steffen1989
Hat sich gelöscht |
#8 erstellt: 15. Jan 2008, 20:19 | |
dann schau bitte mal auf google oder lies dir mal das hier durch ! jeder Musiknutzer muss die Lizenz für die öffentliche Wiedergabe erwerben. Die Vergütung richtet sich nach festen, im Bundesanzeiger veröffentlichten Tarifen. Bemessungsgrundlagen für die Vergütungshöhe sind u. a.: • die Größe des Veranstaltungsraumes in qm bzw. in Einzelfällen das Sitzplatzangebot • oder das Personenfassungsvermögen eines Veranstaltungsplatzes, • das höchste Eintrittsgeld je Person, • der zeitliche Rahmen, • die Art der Musikwiedergabe Wer in Deutschland Musik der Öffentlichkeit zugänglich macht, ist damit im Normalfall automatisch Kunde der GEMA. Bei Radiound Fernsehsendern, Kinos oder Herstellern von bespielten Ton- und Bildtonträgern ist das auf den ersten Blick einleuchtend. Welche Musiknutzung muss angemeldet werden? Folgende Arten der öffentlichen Musiknutzung sind vergütungspflichtig: • Live- oder Tonträgermusik bei Veranstaltungen, • Hintergrundmusik in Gaststätten, Einzelhandelgeschäften u. ä., • Vorführungen von Filmen, • Musik in der Telefonwarteschleife, 2 • Musik im Internet, zum Beispiel auf der Homepage des Betriebes, • Vermieten oder Verleihen von Ton- oder Bildtonträgern an andere Personen, zum Beispiel in Videotheken, • Herstellung von Ton- und Bildtonträgern, zum Beispiel auf CDs, Kassetten und CD-ROMs, • Weiterleitungen von Hörfunk- und Fernsehsendungen über Verteileranlagen mit eigener Empfangsstelle, zum Beispiel in ein Hotelzimmer. |
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Betaversion
Ist häufiger hier |
#9 erstellt: 15. Jan 2008, 20:26 | |
Danke steffen,das war mal ein hilfreicher post. Mit wie vielen kosten kann ich denn rechen, anlage würde dann nur für hochzeiten,geburtstage etc. genutzt werden,also nicht für richtige veranstalltungen. Leider ist meine Frage noch offen,ob ich oder der letzendliche Dj für seine platten sammlung lizensen bezahlen muss. |
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Steffen1989
Hat sich gelöscht |
#10 erstellt: 15. Jan 2008, 20:27 | |
Wie hoch sind die GEMA-Gebühren? Die Höhe der GEMA-Gebühren richtet sich nach der Art der Musikaufführung, z.B.: 1. Aufführung (Live-Musik) 2. Wiedergabe von Tonträgern und Bidltonträgern 3. Filmvorführungen 4. Vervielfältigung auf Tonträger und deren Verbreitung 5. Sendung von Musik 6. Online-Bereich Der in der FH-Köln gängiste Tarif für Veranstaltungen mit Unterhaltungs- und Tanzmusik regelt sich neben der Größe des Veranstaltungsraumes auch nach dem erhobenen Eintrittsgeld und ob Live-Musik oder Musik von Tonträgern gespielt wird. Als Beispielrechnung lässt isch eine Live-Aufführung im GWZ darstellen: Raumgröße bis 133qm, ohne Eintrittsgeld 23,50 EUR zzgl. evtl. Pausenuntermalung von CD (10%) 2,35 EUR zzgl. MwSt. (7%) 1,81 EUR Summe 27,66 EUR Bei einem Eintrittspreis von z.B. 5,00 EUR würde isch die Gebühr bereits auf 130,18 EUR erhöhen. Weitere Tarife auf der Internetseite der GEMA: "GEMA" |
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derdaniel21
Stammgast |
#11 erstellt: 15. Jan 2008, 20:45 | |
Hi @ all, mein Saft dazu: Wegen Gewerbe folgendes:
wenn Du nun nicht auf Gewinn abzielst sondern nur Verleihst und damit kosten deckst dann brauchst Du kein Gewerbe. Mein Tip: Kleinstgewerbe anmelden, das hat den Vorteil das Du Rechnungen schreiben kannst (ohne MwSt auszuweisen) und besser mit einem Vertragspartner abgesichert bist (Schäden durch Fahrlässigkeit, Vandalismus, Diebstahl durch Gäste usw.) Versteuern musst Du dann alles was über 1.848,00 € umsatz im jahr liegt, drunter nicht. Noch was: wenn Du nur ein paar mal im Jahr Deine Mucke verleihst dann und das unregelmäßig ist dann spricht der Gesetzgeber von einer nicht auf Dauer angelegten Tätigkeit und Du brauchst Dir ne unbedingt ein Gewerbe anzumelden. Es denn wieder Du machst ordentlich Gewinn Zu der Gema Sache mit dem DJ: Du als verleiher musst garnichts anmelden und der DJ auch nicht, das muss der Veranstalter machen. Es sei denn der DJ und/oder Verleiher ist Veranstalter. Du solltest in Deinem Booking Vertrag als DJ ne Klausel drinn haben in dem der Veranstalter für sowas veranwortlich gemacht wird. Bin kein Anwalt - das sind also nur Tips. Irrtümer vorbehalten Daniel |
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schubidubap
Inventar |
#12 erstellt: 15. Jan 2008, 20:46 | |
es wird nciht die Musik angemeldet sondern die Veranstaltung! d.h. der VERANSTALTER muss seine VERANSTALTUNG anmelden. der DJ hat damit nix zu tun. zur not kann man ne klausel in den Vertrag einsetzen: "der Veranstalter hat sich um die Gemagebühren zu kümmern" osä
das beste: niemand kann dir was, du kannst säumige mieter Mahnen, du bist Krankenversichert,... soll ich weiter machen? später kannst du sogar diverse einkäufe bzw kosten von der Steuer abesetzen... alle Geschäftsinhaber sind idioten. einfach schwarz arbeiten. Legal hat ja eh nur nachteile... |
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Steffen1989
Hat sich gelöscht |
#13 erstellt: 15. Jan 2008, 20:48 | |
oh jaaaaa |
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derdaniel21
Stammgast |
#14 erstellt: 15. Jan 2008, 20:49 | |
ziemlich direkt schubidubap |
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sostoned
Ist häufiger hier |
#15 erstellt: 15. Jan 2008, 21:00 | |
Ist das ironisch gemeint? Ich will selbstständige hier nicht schlecht reden, darum geht es nicht. Auch will ich schwarzarbeit nicht befürworten! Ich sehe nur den Vorteil in der hier beschriebenen Situation nicht! Wenn ich das richtig verstanden habe hat Beta momentan nicht vor etwas einzukaufen sondern es geht darum das er seine Anlage hin und wieder an freunde ohne wirkliche Bezahlung verleiht und er sich frägt ob er sich im illegalen Bereich aufhält. Wenn er ein Gewerbe anmeldet muss er erst mal etwas für den Gewerbeschein zahlen und eine Steuerklärung machen. Dann muss er falls er einkünfte hat (was momentan nicht der Fall ist) Rechnungen schreiben und eine Umsatzsteuer kassieren und an das Amt abführen. Falls er sich mit dem Papierkram nicht auskennt braucht er auch noch einen Steuerberater, der es für ihn erledigt. (Der auch Geld will) usw. Versichert ist er dann, wenn er sich selbst privat versichert (auch das ist nicht umsonst!) Und um Etwas absetzten zu können muss er auch etwas ausgeben! Ich sehe den Vorteil nicht? So lange er dafür kein Geld bekommt ist es doch nicht illegal, oder? |
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schubidubap
Inventar |
#16 erstellt: 15. Jan 2008, 21:02 | |
der letzte teil war ironisch gemeint! ich bin dafür das man das alles ordentlich macht. also gewerbe anmelden etc. Ich kenne nun einige leute die das NICHT gemacht haben und die ärgern sich immer wieder. das Problem bei den meissten leuten hier im FOrum ist einfach das sie zu Mami und Papi gehen müssen um über die Gewerbe anzumelden. Macht das! meldet GEwerbe an und besucht fortbildungen. in www.pa-forum.de unter Termine gibts etliche angebote für Kurse zum livemischen, rigging etc. Was kostet kleinstgewerbe? paar€... edit: wenn er das 1-2mal im Jahr macht osä und das ganze nicht Illegal ist hab ich damit kein Problem. aber sobald das ganze in richtung schwarzarbeit geht finde ich sowas einfach nur assig. [Beitrag von schubidubap am 15. Jan 2008, 21:03 bearbeitet] |
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sostoned
Ist häufiger hier |
#17 erstellt: 15. Jan 2008, 21:12 | |
Das habe ich nicht in Frage gestellt! Und das mit dem Kleingewerbe war mir bisher auch nicht bekannt. Aber dann muss ich heute schon nicht dumm ins Bett gehen. Ich sehe schon hier einige Leute sind die sich wesentlich mehr mit der Materie auskennen wie ich! Allerdings jemanden "blind" in die Selbstständigleit zu stossen ohne das derjenige weiß was da genau auf ihn zu kommt (kommen kann) fande ich jetzt auch nicht den richtigen Weg. Was nicht heisst das ich das hier jemandem Ausreden will. Ich bin raus,... |
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derdaniel21
Stammgast |
#18 erstellt: 15. Jan 2008, 21:18 | |
Ich stimme Schubidubap zu. @sostoned: Er muss mit einem Kleingewerbe keine Umsatzsteuer einkassieren, denn seine Rechnungen kann er ohne das Außweisen dieser stellen so lange er im gesetzlichen Rahmen des möglichen Umsatzes bleibt. Das mit den Steuern und der Gewinnerwartung ist ne vrogedruckte a4 Seite die er vom Amt bekommt und dort einträgt das er die kleingewerbe regelung in Ansprpuch nimmt und fertig. Er muss sich auch nicht privat krankenversichern oder so was. Das kleingewerbe ist wie nen Nebenjob nur auf Selbständigen Basis. Zudem sollte jeder der Einkünfte hat auch ne Steuererklärung machen, des lohnt sich in der Regel immer. Nochwas es ist auch nicht sofort illegal wenn er Geld bekommt für seinen Verleih ohne Gewerbe, so lange er nicht auf Gewinn Erzielung aus ist. Heißt lediglich sich seine unkosten bezahlen lässt. Er kann ruhig mal nen Euro machen wenn er seine Mucke im kleinen Kreis 4-5 mal im Jahr verleiht. |
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sostoned
Ist häufiger hier |
#19 erstellt: 15. Jan 2008, 21:22 | |
@derdaniel: Ist das mit dem Kleingewerbe dann egal in welche Richtung er das macht? Oder kann er damit in jeder Branche seine eigene Fa. anmelden? z.B. Transport oder Gastro? |
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derdaniel21
Stammgast |
#20 erstellt: 15. Jan 2008, 21:25 | |
Das kann er tun. Das ist kein Problem, es könnte höchstens sein das es für bestimmte Berufsgruppen ausnahmen gibt, z.b. bei einem Juwelier könnt ich mir das gut Vorstellen Gruß |
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Memory1931
Inventar |
#21 erstellt: 15. Jan 2008, 21:36 | |
Gewerbe anmelden: -> bei der Stadt oder Gemeinde (ist kostenpflichtig) dann kommt ein Brief vom Finanzamt mit´m Fragebogen. Dieser Fragebogen sollte genauestens ausgefüllt werden. Tipp: "Anlaufverluste" (Verlust "geschätzt" im ersten Jahr) angeben, dann mußt du keine Einkommensteuervorauszahlungen leisten. (Termine: 10.03./10.06./10.06/10.12. d.Jahres) Kleinunternehmer i.S. des § 19 UStG brauchen keine Umsatz- steuer in ihren Rechnungen ausweisen, dürfen aber auch keine Vorsteuer abziehen. Ein Kleinunternehmer ist, wer nicht mehr als 17.500,-- € Umsatz im Jahr macht, und voraussichtlich nicht mehr als 50.000,-- € im folgenden Kalenderjahr erreicht. Man kann aber auch optieren. Das heisst auf Umsatzsteruer- freiheit verzichten. Das wäre sinnvoll, wenn Investitionen geplant sind (Neuanschaffungen mit Rechnungen), denn dann wird alles 19% billiger Im Jahr der Geschätseröffnung und im folgenden Jahr ist monatlich eine Umsatzsteuervoranmleldung abzugeben. Diese ist bis zum 10 Tag des Folgemonats per "ELSTER" über das Internet beim Finanzamt einzureichen. Man kann sich aber einen Moant mehr Zeit lassen wenn man einen Antrag auf Dauerfristverlängerung stellt, d.h. aber, man muß via "Elster" einen Antrag einreichen und 1/11 der voraus- sichtlichn Jahresteuerschuld (Umsatzsteuer) voraus- zahlen, die man allerdings wieder mit der USt-Voranmldung Dezember abziehen kann. Aber wenn Du sowas machen willst geh zum Fachmann, sonst hast Du evtl. schon nach einem halben Jahr die Steuerprüfung im Haus. Gruß |
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derdaniel21
Stammgast |
#22 erstellt: 15. Jan 2008, 22:00 | |
Muss ich denn da einen betimmten Gewinn erzielen um Investitionen tätigen zu können? Oder kann ich diese Investitionen gleich mit als Verlust auch im ersten Jahr angeben? |
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Betaversion
Ist häufiger hier |
#23 erstellt: 15. Jan 2008, 22:13 | |
so wie ich das verstanden hab, geht nur entweder oder. Also du kannst Anlaufverluste angeben und keine Einkommensteuervorauszahlungen zahlen.Oder auf Umsatzsteruer freiheit verzichten.Sprich bezahlen,aber dafür 19% sparen. Is das jetzt richtig? |
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Memory1931
Inventar |
#24 erstellt: 16. Jan 2008, 07:56 | |
Nein! Du brauchst Anfangs (ca. 5 Jahre) keinen Gewinn erzielen. Aber dann sollte mal was für den Fiskus rumkommen (Gewinn), denn sonst fehlt die Gewinnerzielungsabsicht. Das bedeutet wiederrum, das die Verluste, die bisher die Steuerschuld (Einkommensteuer) gemindert haben, wieder hinzugerechnet werden. Und dann muss rückwirkend für die Jahre der Selbständigkeit (Neben Arbeitnehmertärigkeit) die Einkommnsteuererstattungen aufgrund der Verluste wieder an den Staat zurückgezahlt werden. Nur dann, wenn der Einkommensteuerbescheid nicht unter dem "Vorbehalt der Nachprüfung" steht sind die Verluste im Einkommensteuerlichen Sinne "sicher". Investitionen werden eh nicht zu 100% den Gewinn mindern. Es sind "langlebige" Wirtschaftsgüter, die über Ihre "Lebensdauer" abgeschrieben werden. Z.B. Auto: Kaufpreis/Neu 35.700,-- Brutto -> 5.700,-- Umsatzsteuer -> die bekommst Du, falls du "optiert" hat innerhalb weniger Wochen vom Staat zurück (Siehe mein erstes Posting / Elster usw.) -> 30.000,-- (Nettokaufpreis) der wird über die sogenannte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben (z.B. 6 Jahre)-> d.h. 6 Jahre lang jeweils 5.000,-- € Betriebsausgabe. |
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Memory1931
Inventar |
#25 erstellt: 16. Jan 2008, 08:05 | |
Einkommensteuer hat nix mit Umsatzsteuer zu tun. Diese sind getrennt voneinander zu betrachten. Einkommensteuer: Direkte Steuer, die jeder selbst trägt. Umsatzsteuer: Indirekte Steuer, die (fast) jeder Unternehmer auf seine Rechnungen zusätzlich draufpackt (7% / 19%) und der Kunde bezahlt. Davon abzuziehen ist die Vorsteuer (Umsatzsteuer des Lieferanten: z.B. Autohändler)die dann von der an den Staat zu zahlenden Umsatzsteuer abgezogen werden kann. Der allgemeine Begriff dafür ist auch "Mehrwertsteuer". Die Umsatz- oder Mehrwertsteuer behält der Unternehmer nur komissarisch bis zum Ablauf des Abrechnungszeitraumes (monatlich / vierteljährlich / jährlich) und muß diese dann an den Staat weiterleiten. |
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derdaniel21
Stammgast |
#26 erstellt: 16. Jan 2008, 10:12 | |
Sehr interessantes Thema, vielen Dank für diese Aussagen. Hier kann man ja mal richtig was lernen. Grüße Daniel |
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dj_kebbi
Inventar |
#27 erstellt: 16. Jan 2008, 14:26 | |
und wenn es nur ein Kleingewerbe ist , damit können sie dir dann nichts anhaben da du nichts schwarz abwickelst |
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Steffen1989
Hat sich gelöscht |
#28 erstellt: 16. Jan 2008, 18:56 | |
ausser ein kabel mit shcwarzem isoband ... sry |
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