Kabelanschluss in einer WG

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blackhawk87
Neuling
#1 erstellt: 19. Apr 2012, 11:01
Hallo,
ich wohn in einer 4er WG. Ein Bewohner hat regulär einen Kabelanschluss bei Unitymedia angemeldet. Der Anschluss geht in den Keller von dort in eines der Zimmer, von dort wird das Signal dann in jedes Bewohnerzimmer weiterverteilt.

Muss nun jeder Bewohner der WG einen eigenen Kabelvertrag abschließen, um TV gucken zu können?
Und was ist wenn nun einer gar keinen TV im Zimmer stehen hat und nicht gucken will, aber trotzdem den Anschluss im Zimmer liegen hat (kann ja nix dafür dass von der Verteilerdose nen Kabel in sein Zimmer gelegt wurde)

Ist schließlich ein Einfamilienhaus, und Kinder die bei Eltern wohnen aber nen TV im Zimmer stehen haben zahlen ja auch nicht einen extra Vertrag.

Schöne Grüße
blackhawk
KuNiRider
Inventar
#2 erstellt: 19. Apr 2012, 13:22
Jeder mit eigenem Einkommen und Empfangsgerät (dazu zählen auch PC mit Internet und Streicheltelefone mit Intenet!) zahlt GEMA und wenn es über Kabelnetzbetreiber geht auch an den.
Wenn ihr alle euch gegenseitg heiratet, zahlt ihr nur noch 2x
Radiowaves
Inventar
#3 erstellt: 20. Apr 2012, 19:25
Hier werden offenbar zwei Dinge in einen Topf gehauen.

1.
Der Preis für den Kabelanschluß. Einer zahlt, sein Signal wird weitergeleitet in die anderen Räume. Innerhalb einer Wohnung (z.B. Wohnzimmer, Schlafzimmer) ist das immer völlig legal, und wenn die Verteilung mit "T-Stücken" nach der 1. Anschlußdose erfolgt, ist man absolut auf der sicheren Seite, denn das Netz des Kabelbetreibers endet an der Dose.

Bei WGs kann ichs spontan nicht sagen. Ein Blick in die Vertragsbedingungen (müßte der, der zahlt, ja vorliegen haben) könnte da ggf. weiterhelfen. Schauen wir doch mal...

4.4 Der Kunde wird ohne vorherige schriftliche Erlaubnis des Kabelnetzbetreibers, die dieser nur aus
sachlichen Gründen verweigern darf, den Kabelanschluss Dritten nicht zur ständigen Alleinnutzung
überlassen.


-> Hier liegt keine "Alleinnutzung" vor, also unkritisch.

4.5 Der Kunde wird dem Kabelnetzbetreiber Änderungen in der Anzahl der an den Übergabepunkt
angeschlossenen Nutzer/Wohneinheiten sowie eintretende Änderungen des Namens oder der Anschrift
unverzüglich mitteilen.


-> Wenn nicht am Übergabepunkt verteilt wird, sondern erst hinter der Empfängeranschlußdose, ist das auch wirkungslos.

4.12 [...] Ferner
ist der Kunde nicht berechtigt, das Signal für den Gebrauch außerhalb seiner Räumlichkeiten umzuleiten
oder weiterzuleiten.


-> Sind die anderen WG-Zimmer "außerhalb seiner Räumlichkeiten"? Ich bezweifle das bei gemeinsamer abschließbarer Wohnung.

Mehr finde ich dazu auf die Schnelle nicht, was freilich nichts heißen soll. Demnach: solange es nur um die frei empfangbaren Programme geht, könnte (!) das für die anderen ohne Zahlung an UM durchgehen. Wer freilich eine Smartcard oder ein HD+-Modul oder sowas wünscht, muß denjenigen, der den Anschluß hat, um die Bestellung von Zweitkarten etc. für ihn (!) bitten und diese dann nutzen. Das tangiert dann ein wenig

4.11 Der Kunde ist nicht berechtigt, die SmartCard Dritten ohne entsprechende Gestattung zum
Empfang der Produkte über einen Kabelanschluss außerhalb seines privaten Haushalts – bzw., soweit
Vertragsgegenstand ausdrücklich ein als „Business“ bezeichnetes Produkt ist, außerhalb seiner
Geschäftsräume – zu überlassen.


ich gehe aber davon aus, daß es sich bei der WG um einen gemeinsamen "privaten Haushalt" handelt. Also auch da keine Probleme, hoffe ich doch mal.


2.
Anders ist das bei der GEZ (nicht GEMA!). Da gilt in WGs nach wie vor:

33. Wohngemeinschaft

Jedes Mitglied einer Wohngemeinschaft muss für Rundfunkgeräte in seinem Wohnraum Rundfunkgebühren zahlen. Hat ein Mitglied nur ein Autoradio / Navigationsgerät mit Empfangsteil, so ist dieses als Erstgerät gebührenpflichtig.

Für Rundfunkgeräte in gemeinschaftlich genutzten Räumen gelten alle Mitglieder als Rundfunkteilnehmer. Es genügt allerdings, wenn eines der Mitglieder diese Geräte anmeldet und die Gebühren zahlt (siehe auch "nichteheliche Lebensgemeinschaften").


-> Also: jeder muß einzeln anmelden und zahlen, wenn er ein in seinem Raum aufgestelltes Gerät hat.

Das wird sich 2013 ändern, WGs kommen dann unter gewissen Bedingungen deutlich billiger weg.

Bitte korrigiert mich, sollte ich falsch liegen.
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