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Kabelanschluss nur gering vorhanden, rechltiche Lage???+A -A |
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Autor |
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Saschbert
Ist häufiger hier |
#1 erstellt: 04. Feb 2005, 20:29 | |||||
Hallo! In meiner neuen Wohnung habe ich nur 12 Programme, die ich empfangen kann, obwohl mir gesagt wurde, dass die Wohnung einen Kabelanschluss hat. Nach etlicher Überprüfung und durch das Ausschlussprinzip konnte ich feststellen, das es nicht an mir lag. Doch mein Vermieter und der Hausverwalter konnten, bzw. wollten mir nicht mehr dazu sagen. Inzwischen habe ich herausgefunden, dass es mal einen Kabelanschluss gab, dieser aber zu teuer wurde. Daher hat man auf das Dach eine Satellitenanlage gebracht, und irgendwie eingestellt, dass 12 Programme über die bestehende Verkabelung zu erreichen sind. Ich habe daher keine Möglichkeit, dies aufzustocken. Des Weiteren sind die 12 Programme teils in einer miserablen Qualität, so dass das Fernsehen kein Spaß mehr macht. Nun meine Frage: Darf ich auf meinem Balkon, im Blickgeschützten bereich eine SAT-Anlage aufstellen? Unsere Balkone sind Blickdicht zu allen Seiten, außer nach vorne. Glücklicherweise hat der Balkon die richtige Ausrichtung. Nur wie sieht es juristisch aus? Also in meinem Mietvertrag steht folgende Klausel (Mietvertrag ist übrigens noch nicht unterschrieben!):
Nur ist hier die Frage, ab wann was gilt. Denn eine Gemeinschaftsanlage besteht ja, ist aber auf 12 Programme begrenzt. Und das möchte ich nicht. Kann mir hierzu einer ein paar Tipps geben??? Gerne auch Links zu juristischen Entscheidungen in dieser Sache. Ich bin (leider) ein Deutscher, denn ausländische Mitbürger dürfen ja Aufgrund der Landsprache eine Einzelaanlage aufstellen. Für jede Hilfe dankbar! Saschbert PS: Ich denke übrigens an einen 60cm Spiegel mit zwei LNB´s für Astra und Hotbird. Vll. ist dies ja wichtig, die Spiegelgröße meine ich. |
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Peter_Wind
Inventar |
#2 erstellt: 05. Feb 2005, 13:01 | |||||
Du hast den Mietvertrag noch nicht unterschrieben. O.K. Aber gleich in einer neuen Wohnung evtl. mit Ärger anfangen? Ich an deiner Stelle würde diesbezüglich erst einmal mit dem Vermieter reden, wie er zur bestehenden Empfangsanlage steht. Die ganze Anlage ist ja scheinbar älter. Wird jede Antennensteckdose mit einer eigenen Leitung versorgt? Weitere Frage: Kannst du auf dem Balkon die Schüssel so anbringen, dass sie nicht - von unten - sichtbar ist? |
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Saschbert
Ist häufiger hier |
#3 erstellt: 05. Feb 2005, 13:13 | |||||
Hallo Peter, erstmal schönen Dank für die Antwort. Nun zu den Antworten im einzelnen:
Naja, das versuche ich ja eigentlich zu vermeiden, aber nur 12 Sender, dazu noch schlechter Empfang, kommt für mich nicht in Frage!
Ja, es ist eine sehr alte Anlage. Und es ist nicht vorgesehen, diese "demnächst" zu aktuallisieren. Und es sind 2 Anschlusskabel. Eine für die 6 Parteien der einen Haushälfte, das andere für die anderen 6.
Ja, der Balkon ist Blickdicht, dass heißt, er ist "nur" 1m tief und 3m breit. Und ich habe Sicht-/Windschutz nach links und rechts. Nach oben ist Dicht, weil das gleich der Boden vom Balkon der Mieter über mir ist, und nach vorn heraus bis auf 1,10m auch, da dort nicht nur ein Geländer ist. Und wenn ich die Schüssel in der Nähe meines Fensters aufstelle (mit z.B. so einem Standfuß mit Gehwegplatte), dann dürfe den auch fast keiner sehen. Und durch meine Balkontür brauch ich ja auch net Bohren, da gibt es ja diese Durchführungen. Gruß Saschbert |
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Peter_Wind
Inventar |
#4 erstellt: 05. Feb 2005, 14:23 | |||||
Wenn du da die richtige Auskunft erhalten hast, wissen wir höchstwahrscheinlich schon die Antwort auf die schlechte Qualität. Das würde ja bedeuten das 6 Parteien in Reihe angeschlossen sind, wenn nicht irgendwo noch ein Multischalter für eine Haushälfte ist. Jede Sat-Empfangsdose benötigt einen eigen Anschluss. Ein Multischalter hat neben mehreren Eingängen (z.B. mehrere Sat, terrestrisch etc) für jeden Teilnehmer einen Antennenausgang. Wenn die Vermutung stimmen sollte, dass 6 Teilnehmer in Reihe an einer Leitung hängen, entsprach die SAT-Anlage schon bei Inbetriebnahme nicht dem Stand der Technik; sie war nicht richtig installiert. Nachdem früher ja KABEL vorhanden war, ist sogar davon auszugehen, dass es so ist wie vermutet. Obwohl man auch bei Kabel der Sicherheit wegen jede Wohneinheit hätte extra anschließen sollen (Sternverteilung; ein Übergabepunkt, jeder Teilnehmer oder eine Leitung), wurde aber oft anders gemacht. Erst mit einem Digitalem Einkabelsystem ist es möglich, mehrere Teilnehmer in Reihe hintereinander anzuschließen. Kostenpunkt für den Verteiler (einmalig 150 Euro bis 250 Euro; danach für jede Anschlussstelle - andere Anschlussdose - ca. 15 Euro á Stück). Investitionskosten á Wohneinheit im ungünstigstem Fall nicht mehr als 50 Euronen; dies gilt aber nur dann, wenn es möglich ist (wie liegen die Leitungen) alle 12 Wohnungen in Reihe zu schalten. Wenn nicht, werden 2 Verteiler benötigt. Das mit den neuen Anschlussdosen muss aber u.U. auch nciht sein ist aber am einfachsten. Vielleicht dazu später mehr. Um letzteres zu installieren braucht es nur etwas handwerklichen Geschicks. Ich würde an deiner Stelle erst einmal die technische Seite genau eruieren und besprechen und ggf. dem zukünftigen Vermieter o.a. Lösung vorlegen. Die Einmalkosten würde ich sogar als Mieter übernehmen unter den von dir genannten Empfangsbedingungen. Der Vermieter kann die Kosten aber auch über die Mietnebenkosten einnehmen. Da wird es aber jetzt wieder zu individuell, da wir den Mietvertrag in seiner Gesamtheit nicht kennen. Fazit: Erst einmal "abklopfen" wie technisch die derzeitige Anlage aussieht. Dann sind nähere Aussagen möglich. Wie sieht es denn eigentlich aus Fast hätte ich diese Frage vergessen: benötigst du in der Wohnung einen eigenen SAT-Receiver? Wenn nicht, ist nämlich nicht - fällt mir erst jetzt ein, nur 12 Programme) die von mir vermutete Anlage eingebaut. [Beitrag von Peter_Wind am 05. Feb 2005, 14:59 bearbeitet] |
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Saschbert
Ist häufiger hier |
#5 erstellt: 05. Feb 2005, 18:26 | |||||
Genau so ist es. Ich benötige keinen Receiver, da ist irgend soein Teil verbaut, was aus den empfangenden Signalen halt genau diese 12 Programme raus bastelt. Ich habe daher nur eine ganz normale Antennendose in der Wand, ohne F-Stecker-Anschluss. Also Koax-Buchse-/Stecker. Und zur Umrüstung: In dem Haus hier wohnen nur 50+, das heißt, ich bin mit meinem Vierteljahrhundert der jüngste hier. Die anderen Mieter haben kein Bedarf, mehr Programme zu empfangen. Ich aber schon. Und die Hausverwaltung hat mir sehr klar Verständlich gemacht, dass sie nicht diese Umbauarbeiten für einen "neuen Mieter" machen. Würden hingegen alle Mieter sich für eine neue Anlage aussprechen, sähe es anders aus. Aber das birngt es nicht. Gruß Saschbert |
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Tobias_Claren
Gesperrt |
#6 erstellt: 06. Feb 2005, 05:35 | |||||
Auf dem eigenen Balkon darf man alles aufstellen, auch wenn man es sehen kann. Wenn der Vermieter gegenüber wohnt könnte man sich ja sonst auch beschweren wenn seine häßliche Frau dort steht, oder er seinen Bierbauch sonnt. Das ist rechlich ganz eindeutig! Ganz egal was im Mietvertrag steht, der Balkon ist genau so zu verwenden wie die eigene Wohnung. Da hat der Vermieter gar nichts zu sagen. Auch wenn man es wissentlich unterschreibt, und der Vermieter extra darauf hinweist! Wenn man keine Löcher bohrt, oder den Balkon nicht verlässt (aussen an der Wand), kann die Schüssel auch gelb, mit einem Smiley versehen, und so groß wie ein Sonnenschirm sein. Der Sonnenschirm darf er chließlich auch nicht verbieten..... 8) Tobias Claren |
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Peter_Wind
Inventar |
#7 erstellt: 06. Feb 2005, 11:25 | |||||
Hier der mir bekannte Sachstand aus http://www.softnews.de/recht/mietrecht.htm
Hier ein Urteil aus 1997 http://www.immobilie...52A5F96A909A.worker1
Anderes ist mir nicht bekannt. "Nicht sichtbar angebracht" ist außerdem interpretationsfähig: Bedeutet das nur von der Straße aus n.s. oder muss es z.B. auch von gegenüberliegenden Häusern aus n.s. sein? Ein Ansatzpunkt besteht aber hier
Aus: http://www.mieterverein-regensburg.de/zeitung/antenne.htm Wenn alle Stricke reißen . d.h. der Vermieter spielt nicht mit - löse dich vielleicht von einer Doppel LNB und denke an mobile Sat-Systeme - Flachantenne 35cm x 35 cm x 10 cm manuell auszurichten ca. 200 Euro (ohne Receiver) - dto. selbstausrichtend mit SAT Receiver ca. 700 Euro - Minisat Campimgkofferanlage mit Receiver (Schüssel 35 cm), Analog ca. 115 Euro, Digital ca. 170 Euro. - Mobil, digital mit Receiver, 35cm, ca. 90 Euro. Nur der Hinweis deswegen, dass eine kleinere Schüssel besänftigen kann. Gruß PETER [Beitrag von Peter_Wind am 06. Feb 2005, 13:55 bearbeitet] |
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Tobias_Claren
Gesperrt |
#8 erstellt: 06. Feb 2005, 14:59 | |||||
Die Informationen sind alt. Z.B. 1997. Hier Mitte 2000: http://www.gutfeld.de/urteile/bw2004.htm
Hiee eine kleine Antenne: http://www.precon.com/sat/antennen/antenne_cubsat.htm Oder ganz klever als Aussenleuchte, was aber durch das Anschrauben wohl wegfällt: http://www.precon.com/sat/antennen/antenne_digitalkugel.htm Ist eher was für Leute mit Eigentum die es selbst um des optischen Eindrucks tarnen wollen..... |
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Peter_Wind
Inventar |
#9 erstellt: 06. Feb 2005, 15:25 | |||||
@Tobias Claren Deine sind zum Teil noch viel älter und/oder zum großen Teil von Amtsgerichten; mit denen ist gar nichts anzufangen. Anders sieht es mit Urteilen von Landgerichten oder Oberlandesgerichten aus; die werden schon einmal eher woanders akzeptiert. Die Sache ist immer noch nicht eindeutig, in oberster Instanz geklärt: Ausnahme, mein zitiertes Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Was soll denn das Ganze, da möchte jemand eine Wohnung beziehen und handelt sich u.U. schon nach dem Umzug Ärger ein. Ich würde versuchen, das im Vorfeld einvernehmlich zu regeln, sonst wird saschbert m.E. nicht glücklich da. Deswegen mein Hinweis auf andere Dimensionen der Schüssel und der Ansatzpunkt "Empfangsqualität". Dein LINK zu CUB-Sat ist doch schon einmal ein guter Weg, dem Ärger aus dem Haus zu gehen. Oder eben andere Flachantennen. Bei der Ungewissheit würde ich mich nach dem BVerfG (das ist das einzige mir höchstrichterliche Urteil zu diesem Thema) und den Ausführungen des Mietervereins richten. [Beitrag von Peter_Wind am 06. Feb 2005, 15:26 bearbeitet] |
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Tobias_Claren
Gesperrt |
#10 erstellt: 06. Feb 2005, 15:52 | |||||
Ich meine et5was davon auch vom Mieterbund bzw. Mieterschutzbund kopiert zu haben. Es existiert dort auf jeden Fall eine Seite die das aussagt. Mal angenommen der Mieter hat am Boden Seines Balkones eine Schüssel mit schwerem Fuss aufgesetzt. Der Vermieter sieht diese von seinem höher gelegenen Balkon gegenüber. Er kann es nicht verbieten, ganz egal ob er meint dass es ihn stört. Dem seinen häßlichen Sonnenschirm müsste auch der Mieter nicht akzeptieren wenn dem so wäre. Die Sache mit den Ausländern ist noch größerer Blödsinn, denn Lut EU hat jeder Mensch das Recht auf Informationsfreiheit. Ob der Spanier sein Landesfernsehen, oder ich DolbyDigital bzw. HDTV (will und tue ich) und weitere Sender empfangen will macht da absolut keinen Unterschied. Wenn man will, kann man sogar so argumentieren dass mein Verlangen nach DD und HDTV höher zu bewerten ist als dem Spanier sein Heimatsender. Die meisten können (bzw. sollten) zumindest deutsch (wenn sie hier leben). Hier noch etwas: http://www.mieterbun...Balkon.rtf.ver3.html
"Mobil" ist >jede< Antenne nicht nicht fest montiert ist. Es gibt Standfüße die man mit billigen Gehwegplatten beschwert. Genau das würde ich auch auf Reisen mitnehmen (wenn man mit dem Auto und evtl. Anhänger z.B. campen fährt). Auch wenn sie 75cm Durchmesser hat. Hier ein schöner Fall mit Bildern: http://www.sat-easy....=Ihr%20gutes%20Recht [Beitrag von Tobias_Claren am 06. Feb 2005, 15:54 bearbeitet] |
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Peter_Wind
Inventar |
#11 erstellt: 06. Feb 2005, 16:08 | |||||
Zu diesem Thema sage ich jetzt nur noch hier etwas. - Es geht mir nicht darum RECHT zu haben. - Außer vom Bundesverfassungsgericht gibt es kein mir bekanntes höchstinstanzliches Urteil. - Urteile von Amtsgerichten, Landgerichten sind zwar schön, wenn sie zu Gunsten des eigenen Standpunktes ausgehen, helfen aber nicht wirklich. Bei Amts-/Landgerichten nützt es gar nichts, wenn ich nicht in dessen Bezirk wohne. Selbst ein Urteil des Bayerischen Oberlandesgerichts nützt mir in einem anderem Bundesland nichts. - Deine neuen Links bestätigen doch teilweise meine Auffassung - Es hilft keinem, irgendwo nach einem Einzug direkt Krach zu bekommen - Also alles vorher klären - Mit nicht sichtbaren - zumindestens von der Straße - oder nicht gleich erkennbaren - deine ersten LINKS zu Mini-Satantennen - ist es leichter das Einverständnis des Vermieters zu bekommen. Gleichgültig ob man in einem Rechtsverfahren Recht bekäme. Denn eine einvernehmliche Lösung ist immer besser als ein Streit. - Mein Hinweis auf die schlechte Empfangsqulaität - die ich aber nicht bewerten kann - wäre für mich der Ansatzpunkt für das Gespräch mit dem Vermieter. Denn: Recht haben oder glauben Recht zu haben, verhilft immer noch nicht zu dem, von dem man glaubt das es Recht ist. Saschbert muss entscheiden welchen Weg er gehen möchte. Gruß an Euch beide. PETER [Beitrag von Peter_Wind am 06. Feb 2005, 16:14 bearbeitet] |
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Tobias_Claren
Gesperrt |
#12 erstellt: 06. Feb 2005, 16:32 | |||||
Ja, ich würde grundsätzlich keinen Vermieter fragen ob ich eine Antenne auf dem Balkon aufstellen darf. Da begibt man sich schon von vornherein in eine schlechte Position. Da kann man auch gleich fragen ob man nachts Duschen oder die Toilette benutzen darf..... Dazu gab es auch schon Verahren..... Das errinert mich irgendwie an diese "Disclaimer" die Aussagen dass man mit den Links der folgenden Seite nichts zu tun hat. Oder eine Domian wie TeuArUs.de (gibt es tatsächlich) auf der man daruf hinweist dass man nichts mit Toysrus zu tun hat. Gerade so etwas wird einem dann als bewusst begangen ausgelegt. Hier wird es keinen Einfluss auf ein Gerichturteil haben, aber es geschieht eine herabwürdigung gegenüber dem Vermieter..... So ein Gerichtsverfahren mit allgemein überragenden Chancen für den Mieter kann nur das Gegenteil bewirken. Der Vermieter verliert und bleibt auf den Gerichtskosten sitzen ("na sdarovje"). = Herabwürdigung des Vermieters. Auch die angeratenenen Mietervereine, Schutzbund, Bund werden auf Anfrage auch angeben dass amn auf dem Balkon tun und lassen knn was man will..... |
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Saschbert
Ist häufiger hier |
#13 erstellt: 06. Feb 2005, 16:43 | |||||
Hallo Peter, Hallo Tobias, ich danke Euch für alle diese Hinweise. Ich habe mir einen Weg überlegt. Da man ab einem gewissen Zeitpunkt weiß, dass nur schriftliche Absprachen die wahren Absprachen sind, habe ich meinem Vermieter ein Fax geschickt. In dem Fax habe ich ihm mitgeteilt, dass ich eine Parabolantenne auf meinem Balkon installiere, hierzu nicht die Bausubstanz ändere, und die Antenne nicht über das Balkongeländer hinausragen lasse. Somit habe ich eine Art Mitteilungspflicht (die ja nicht besteht) erfüllt. Sollte mein Vermieter sich nun regen, kann ich ja ein klares Gespräch suchen. Mir ist es eigentlich auch wichtig, hier im Haus keinen Ärger zu haben, aber Fakt ist, dass ich nicht mit 12 Sendern (dazu in schlechter Qualität) leben kann und will. Ich werde Euch hier auf dem laufenden halten, was noch weiter passiert ist. Achso, Tobias, diese "komischen" Antennen kommen für mich nicht in Frage, da ich nicht soviel Geld für eine Antenne ausgeben würde. Ich hatte vor, für max. 200 € das ganze System stehen zu haben. Ich werde es mit einem Standfuß und einem Balkontürkabel (diese Flachen) machen, so dass die Antenne innerhalb von 5 Minuten vom Balkon verschwinden könnte. Jedoch vielen Dank für die Informativen Antworten. Gruß Saschbert |
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Tobias_Claren
Gesperrt |
#14 erstellt: 06. Feb 2005, 16:55 | |||||
Das sollte auch nur ein Beispiel sein. Gebraucht bekommt man kleine Lösungen natürlich viel billiger. Für Digitalfernsehen kannn eine kleine bzw. eine kleine Flachantenne sowieso reichen. Naja, ich würde mich mit so einem Fax noch unwohl fühlen. Das suggeriert quasi eine vorhandene Schuldbewusstheit. Ich hätte es (schon aus eigenem Interesse am Platz) einfach so aufgebaut dass an der Bausubstanz nichts verändert wird (klemmen, z.B. mit Gummipuffern sind auch erlaubt) und es nicht riesengroß ist, über die Brüstung ragt usw.. Wenn es dann wirklich -von wem auch immer- zu einer Beschwerde kommt, kann man immer noch in selbstverständlicher Art auftreten und sagen bzw. schreiben dass es so selbstverständlich war (wie Gartenmöbel) dass man darüber nichts bescheid gab. Dazu eine Erklärung die mit Quellen belegt dass ein Verfahren für den Vermieter nur teuer enden kann..... Also kein "das würde teuer werden", sondern nur die Urteile und Informationen. Es wäre schon ein Ding, wenn ich mir einen HDTV-Projektor baue (1920x1200) und dann keine Sender empfangen kann..... [Beitrag von Tobias_Claren am 06. Feb 2005, 16:56 bearbeitet] |
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fRESHdAX
Inventar |
#15 erstellt: 07. Feb 2005, 00:36 | |||||
Wie schaut es eigentlich bei Denkmalgeschützen Gebäuden aus? Gibt es da Sonderregelungen, da wir demnächst in die Mainzer Altstadt umziehen werden und ich hier in der Wohnung eine schöne DigitalSatAnlage geniessen kann und eigentlich nicht vor habe, dies zu ändern. Leider wird in den meisten Wohnungen nur Kabel angeboten. Zur Not geht ja zum Glück in Mainz auch DVB-T (aber das ist auch nicht das Gelbe von Ei). In diesem Sinne, fRESHdAX |
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