HIFI-FORUM » Fernseher & Beamer » LCD-Fernseher » Samsung » Reklamation Samsung D6er Serie | |
|
Reklamation Samsung D6er Serie+A -A |
||||
Autor |
| |||
frx111
Schaut ab und zu mal vorbei |
#1616 erstellt: 22. Sep 2012, 09:34 | |||
Ich mache das lieber schriftlich |
||||
DrJones1975
Ist häufiger hier |
#1617 erstellt: 22. Sep 2012, 18:19 | |||
Schriftlich auf jedenfall besser...in so einem fall am besten vom Anwalt...ich sage ja, aufgrund der tatsache wie MM sich hier verhält, dass es hier keine Nachfrist geben wird, sondern gleich eine Klage... |
||||
|
||||
willy11
Neuling |
#1618 erstellt: 25. Sep 2012, 05:21 | |||
Hallo alle zusammen, ich habe am Fr. 21.9. ebenfalls an Ama*** den Musterbrief gesendet und ein paar Stunden später kam schon ein Anruf , Mail wo mir die Abholung per Spedition avisiert wurde. Der Mitarbeiter bedankte sich noch für die ausführliche Schilderung, dank Coldfever seiner akribischen Vorarbeit, auch von mir herzlichen Dank. So richtig unzufrieden war ich mit meinem UE46D6500 nicht aber die Art und Weise wie Samsung mit seinen Kunden umgeht hat mich dann doch zur Rückgabe bewogen. Habe mich dann für den Panasonic TX-L47DT50E entschieden, er soll heute geliefert werden mal sehen. |
||||
burkm
Inventar |
#1619 erstellt: 25. Sep 2012, 07:37 | |||
Im Stadium vor Fristablauf auf keinen Fall das Schreiben von einem Anwalt aufsetzen lassen oder einen solchen überhaupt kostenpflichtig einschalten. Ansonsten bleibt Ihr ohne Not auf den Kosten (Anwaltsgebühren) sitzen. Ein Anwalt sollte immer erst nach erfolglosem Fristablauf einer eingeräumten mindestens 14-tägigen Frist (ab Zugang des Schreibens) eingeschaltet werden. Erst wenn der Verkäufer in Verzug gerät, sollte man einen Anwalt usw. einschalten. Es gibt auch keine sinnvollen Grund das vorher zu machen, da der Sachverhalt mit ausführlicher Begründung ja im Schreiben von ColdFever enthalten ist. |
||||
StingBicki
Schaut ab und zu mal vorbei |
#1620 erstellt: 25. Sep 2012, 13:51 | |||
Hallo zusammen, wollt emich noch einmal melden.Wurde gestern von den Abt.Leiter von MM angerufen. Dieser erzählte mir, das man am Wochenende den Sachverhalt und mein Schreiben den Samsungmitarbeiter übergeben hätte und entweder MM oder Samsung sich bei mir melden würde. Schließe mich einigen Vorrednern an, das es einfach auch manchmal auf die Art und Weise von manchen Unternehmen ankommt. Denke, werde demnächst erst einmal bei Amazon schauen, bevor ich mich für die Teueren MM oder Saturn entscheide. Klar zahlt man für Servie mehr, aber von welchen Service reden wir eigentlich ?! Also direkt günstig im Netz bestellen, schlechter als der Service bei den angesprochenen Märkten kann es ja nicht werden |
||||
Lustmolch
Ist häufiger hier |
#1621 erstellt: 25. Sep 2012, 15:16 | |||
Die 50 Euro waren ein Preisnachlassbzw. ich habe mich halt Breitschlagen lassen, war auch damals ein Amazon Warehous Deal. Ich glaube nicht das sie den TV nun noch zurück nehmen. Wenn ich die Kiste sehe vergeht es mir jeden Tag immer mehr. [Beitrag von Lustmolch am 25. Sep 2012, 15:23 bearbeitet] |
||||
Manni62
Ist häufiger hier |
#1622 erstellt: 25. Sep 2012, 16:30 | |||
Ich hab gestern nach gut 2 Wochen Antwort von meinem Händler computeruni......net bekommen und sie reden sich mit der Standardantwort von Samsung raus, dass nicht mit 3D in HD geworben wurde und es keinen Standard dafür gibt usw....dachte eigentlich, die hätten in so nem Fall nen besseren Service, aber so kann man sich täuschen. Wie gehe ich jetzt am besten weiter vor? Möchte das auf keinen Fall so stehen lassen und mich damit zufrieden geben. Es gibt ja hier schon einige, die nach so einer negativen Antwort weitere Schritte gemacht haben. Bin dankbar für jeden Tip! Gruß Manni |
||||
Neo-The-One_
Inventar |
#1623 erstellt: 25. Sep 2012, 17:14 | |||
Hallo Jetzt hilft nur dich beim Händler mit Nachdruck auf denn Musterbrief zu berufen und ihnen klar zumachen, dass sie aus der Sache nicht raus kommen und es sie nur Geld kosten würde, wenn sie stur beleiben. Wenn das nichts hilft, dann denn Anwalt einschalten auf denn Kosten wiest du sicher nicht sitzen bleiben. Alle die aus Österreich kommen und immer noch Probleme haben biete ich an euch zu helfen. Ich komme ja aus dem TV Sektor und weiß, wie man argumentieren muss. Schreibt mir einfach bei PN die Nummer des Händlers und eure Daten auf . Denn TV Typ natürlich auch. Dann schaue ich, was ich erreichen kann. Nur zu INFO ich will nur Helfen und nicht Klugsch.... MFG Andy |
||||
Thorle
Inventar |
#1624 erstellt: 25. Sep 2012, 19:01 | |||
Mir wird es jetzt zu bunt mit meinem Händler. Sehr enttäuschen bei den ihrer bisherigen Kundefreundlichkeit. Naja Frist läuft in Kürze ab und dann geht es in die Vollen. |
||||
Maxmax007
Ist häufiger hier |
#1625 erstellt: 25. Sep 2012, 23:00 | |||
Danke an ColdFever Letzte Woche habe ich den Musterbrief ausgedruckt , ausgefüllt und per Einschreiben an meinen Sat.rn Markt geschickt. Heute kam der Anruf, das Ganze würde zwar in der Rechtsabteilung liegen aber aus Kulanz bekäme ich meinen vollen Kaufpreis erstattet. Gekauft wurde er Ende August letzten Jahres. Also Leute, nicht aufgeben. Ob ich jetzt bei Samsung bleibe, weiß ich nicht. Mir gefällt die LG 669 Serie auch sehr gut. Oder hätte da noch jemand einen Rat oder Tip? |
||||
Thorle
Inventar |
#1626 erstellt: 26. Sep 2012, 12:16 | |||
Nochmal zur Frage: Muss man dem Händler die Möglichkeit zur Nachbesserung einräumen auch wenn, wie wir wissen, dies sinnlos ist. Frage deshalb, weil mein Händler darauf pocht und die Frist noch ein paar Tage geht. Bin halt brennend an Infos interessiert, auch wenn ich def. zur Beratung gehen werde. |
||||
burkm
Inventar |
#1627 erstellt: 26. Sep 2012, 13:02 | |||
Selbstverständlich. Es gibt ein vorgegebenes Prozedere. Da Du ja nicht weisst, was eventuell hinter den Kulissen passiert, muss Du dem Verkäufer Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben, auch wenn erkennbar sein sollte, das dies voraussichtlich (Vermutung) ohne Erfolg bleibt. Mängelrüge mit Frist (mindestens 14-Tage ab Zustellung) zur Mängelbeseitigung. Sollte der Händler mit einer "Reparatur" reagieren, sich anschließend den Erfolg der Mängelbeseitigung vom Händler explizit nachweisen (beweisen) lassen. Kann er das nicht, ist die Nachbesserung fehlgeschlagen. Dann zweite (und letzte Frist) zur Nachbesserung schriftlich vorgeben. Oder... Wenn keine Reaktion oder Ablehnung, dann würde ich danach (Fristversäumnis) eine Mahnung zur Mängelrüge mit Nachfrist von noch einmal 14-Tagen setzen, um der Gegenseite die Gelegenheit zur Nachprüfung und Reaktion zu geben. Nach weiterer Fristversäumnis dann Anwalt/Rechtsschutzversicherung/Verbraucherberatung kontaktieren, um erforderlichenfalls Rechtsmittel zu ergreifen bzw. das weitere Vorgehen zu besprechen. Erst bei Fristversäumnis nach Mängelanzeige besteht die Möglichkeit, die dann entstehenden Kosten der Gegenseite aufzuerlegen. Wobei dir gesetzte Frist so bemessen sein muss, dass die Gegenseite wirklich die Möglichkeit hat, das Problem zu klären bzw. zu beseitigen. Bei solchen Fällen sind dies üblicherweise 14-Tage, auch wenn die Gegenseite einen vielleicht glauben machen möchte, das dies "Monate" dauern würde. Dann ist das gegebenfalls deren Problem und man muss das nicht akzeptieren. Es braucht also immer etwas Geduld... [Beitrag von burkm am 26. Sep 2012, 13:19 bearbeitet] |
||||
Thorle
Inventar |
#1628 erstellt: 26. Sep 2012, 13:19 | |||
Das habe ich mir fast so gedacht. Nur will der Händler, dass ich den Einsende, was ja bedeutet ich stehe für wer weis wie lange ohne TV da. Werde am Freitag mal zur Verbraucherzentrale gehen und mich beraten lassen, ob man das nicht abkürzen kann. Es ist ja faktisch bewiesen, dass eine Nachbesserung erfolglos sein wird. Also warum den TV mehrfach hin und her bewegen. Und den Samsung Support zu bemühen ist ja faktisch auch sinnfrei. Nie wieder werde ich bei denen was kaufen. Dann lieber zum großem Versandhändler gehen.... [Beitrag von Thorle am 26. Sep 2012, 13:23 bearbeitet] |
||||
burkm
Inventar |
#1629 erstellt: 26. Sep 2012, 13:35 | |||
Ich bin natürlich juristischer Laie and kann deswegen keine Rechtsberatung leisten / erbringen, sondern hierzu nur meine Meinung / Einschätzung äußern. Bewiesen ist eigentlich nichts, da Du ja nicht weisst, was der Händler mit Samsung zusammen ausklüngelt (neue Platinen, neue Firmware, neue Gerätversion ?). Die Gelegenheit zur Mängelbeseitigung muss Du Ihm deshalb einräumen, es sei denn, es wäre unumstösslich klar, dass dies unmöglich ist. Anm.: Ich würde mir den äußeren Zustand des Gerätes vor Versand durch einen familienfernen Zeugen schriftlich bestätigen lassen und das Gerät (unfrei) gut verpackt an ihn einsenden. Die Versandkosten muss er übernehmen. Spätestens nach Ablauf der 14 Tage (Deine Frist) solltes Du das Gerät wieder in den Händen halten, ansonsten erste Fristversäumnis. Wichtig ist, fall er nachbessern will, dass man Ihn den Nachweis der erfolgreichen Nachbesserung erbringen lässt (Hinweis: Anschreiben bei Versand). Weigert er sich, dass zu tun bzw. kannst Du feststellen, dass diese misslungen ist, dann gilt wieder, dass die Nachbesserung erst einmal fehlgeschlagen ist, da nicht nachgewiesen. Ansonsten könnte er dies ja einfach behaupten ohne wirklich etwas zu tun. Das Gerät darf auch nicht in verschlechtertem Zustand (z.B. Kratzer usw.) zurückkommen, ansonsten ergeben sich hieraus neue Forderungen. Danach zweite Frist. Bei erneuter Fristversäumnis geht dann Alles wie beschrieben. [Beitrag von burkm am 26. Sep 2012, 13:47 bearbeitet] |
||||
hgdo
Moderator |
#1630 erstellt: 26. Sep 2012, 13:49 | |||
Das ist kein guter Tipp, weil manche Händler dann einfach die Annahme verweigern. Daher sollte man das vorher mit dem Händler klären (vielleicht lässt er das Gerät abholen oder sendet einen frankierten Aufkleber für den Rücktransport) oder man versendet frei und fordert in dem Reklamationsschreiben auch gleich die Transportkosten zurück. |
||||
burkm
Inventar |
#1631 erstellt: 26. Sep 2012, 14:39 | |||
In strittigen Fällen bin ich immer zögerlich, für etwas in Vorkasse treten zu müssen, weil es evtl. dauern kann, bis man seine Kosten ersetzt sieht. Manche Händler spekulieren in solchen Fällen auch darauf, dass viele es scheuen in Vorleistung zu treten und deswegen vorher aufgeben... Ein vom Händler zugesandtes Freistempler-Etikett, z.B. DHL Retoure, wäre ideal. [Beitrag von burkm am 26. Sep 2012, 14:40 bearbeitet] |
||||
Thorle
Inventar |
#1632 erstellt: 26. Sep 2012, 14:41 | |||
Das ist schon klar @hgdo & burkm. Werde auch auf einen Aufkleber bestehen, wobei ich keine Lust habe 2mal 14 Tage auf nen TV zu verzichten. Aber ich werde mich def. morgen beraten lassen. |
||||
-derOlle-
Ist häufiger hier |
#1633 erstellt: 27. Sep 2012, 07:45 | |||
Hallo zusammen, erstmal herzlichsten Dank an Coldfever für den tollen Musterbrief! Habe am 3. September genau diesen an meinen MM-Ansprechpartner gesendet, dieser hatte sich dann an Samsung gewandt. Gestern Abend hatte ich dann eine Mail von Samsung im Postfach:
Ist dies nicht ein Verstoß gegen die Unterlassungserklärung? man behauptet immer noch, der D6500 sei FullHD-3D-tauglich, und verweist auf ein Zertifikat vom VDE, was seit dieser Erklärung offline ist. Mein MM-AP hat nur gelacht, er versucht trotzdem alles zu klären. |
||||
Thorle
Inventar |
#1634 erstellt: 27. Sep 2012, 08:13 | |||
Hui, gerade mal auf die vde Seite geschaut und wenn ich das richtig verstanden habe, verstehen die unter Full HD; 540 Zeilen pro Auge. Abgesehen davon argumentiert Samsung hier wieder mit der alten und für mich technisch unsinnigen Aussage: Bei Anzeige im Vollbild ist ja alles Full HD. Und richtig, irgendwie widersprechen sie sich: Erst verzichten Sie auf die Werbung und argumentieren dann wieder mit der Prüfung. [Beitrag von Thorle am 27. Sep 2012, 08:29 bearbeitet] |
||||
StingBicki
Schaut ab und zu mal vorbei |
#1635 erstellt: 27. Sep 2012, 09:36 | |||
Habe mir gerade die Mühe gemacht das gleiche Schreiben wie "derOlle" einzuscannen Habe ich soeben von MM gefaxt bekommen. Also bei mir das gleiche wie bei dem Kollegen. |
||||
DrJones1975
Ist häufiger hier |
#1636 erstellt: 27. Sep 2012, 20:15 | |||
Hallo allerseits, ich war mal so frei den Text den der Olle eingestellt hat, natürlich ohne bezug zu seinem Namen hier an den VZ BZ zu schicken um mal ein Statement dazu zu bekommen...mal sehen was das raus kommt. Ich habe immer noch keine Antwort von MM bekommen, ich hoffe das bleibt auch so und die rühren sich nicht bis Ablauf der Frist...weil dann kriege ich sie dran wegen Verzug und stillschweigende Kenntnisnahme...dann greift der letzte Absatz von Coldfever....Berechtigung zum Kaufrücktritt.... |
||||
Thorle
Inventar |
#1637 erstellt: 28. Sep 2012, 07:37 | |||
Ich kann euch am Montag Nachmittag berichten.... |
||||
DrJones1975
Ist häufiger hier |
#1638 erstellt: 28. Sep 2012, 09:14 | |||
Hallo allereits, wie ich meinem post von gestern abend mitgeteilt habe, habe ich die Mail von Samsung mal an den VZ BV gesandt. Und die haben heute prompt geantwortet mit folgendem Inhalten: Sehr geehrter Herr XXXXXXXXX, vielen Dank für Ihre Informationen. Wir können zu der von Samsung abgegebenen Unterlassungserklärung Folgendes mitteilen: Unterlassungsverfahren dienen der Marktbereinigung. Urteile und Unterlassungserklärungen wirken grundsätzlich in die Zukunft. Hinsichtlich ihrer Ausstrahlung auf individuelle Ansprüche ist zu unterscheiden, ob es sich um einen Wettbewerbsverstoß oder um einen AGB-Verstoß (unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen) handelt: -UWG-Titel (Urteile, Unterlassungserklärungen) dienen der Förderung des fairen Wettbewerbs. Das Gesetz untersagt daher unlautere und irreführende geschäftliche Handlungen. Unterlassungstitel verpflichten Unternehmen, unlautere Geschäftspraktiken abzustellen. Individuelle Ansprüche für Verbraucher ergeben sich aus einem Wettbewerbsverstoß nicht. -UWG-Titel (Urteile, Unterlassungserklärungen) verpflichten Unternehmen, unzulässige Allgemeine Geschäftsbedingungen aus ihren Verträgen zu entfernen und sich gegenüber Verbrauchern nicht mehr auf diese zu berufen. Verbraucher, die aufgrund einer unwirksamen Klausel Zahlungen geleistet haben, können unter Umständen Erstattungsansprüche gegenüber dem rechtskräftig verurteilten Unternehmen geltend machen. Urteile binden nur die Prozessparteien. Gegenüber einem dritten Unternehmen, das eine identische Regelung verwendet, kann die Position der betroffenen Verbraucher gegebenenfalls gestärkt werden. In dem hiesigen Verfahren waren Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gegenüber dem Hersteller Streitgegenstand. Insofern hat der erlangte Titel keine unmittelbare Auswirkung auf die Verbraucher, die einen solchen TV in der Vergangenheit bei den Händlern erworben haben. Der Unterlassungstitel richtet sich nur in die Zukunft und beschränkt auf den Hersteller und nur auf die Bewerbung des Produktes. Daher können die Verbraucher unmittelbar keine Gewährleistungsrechte aus dieser Unterlassungserklärung gegenüber den Händlern ableiten. Allerdings kann das von uns durchgeführte Verfahren eine Argumentationshilfe darstellen, wenn Verbraucher gegenüber Händlern ggf. Gewährleistungsrechte geltend machen. Gleichwohl ist uns bekannt, dass in Verbraucherforen berichtet wird, dass die Rückgabe der Geräte bei den Händlern in vielen Fällen möglich sei. Dies haben uns auch einige Verbraucher bereits mitgeteilt. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Es ist zumindest einmal ein Statement mit dem man arbeiten kann. Gruß |
||||
Neo-The-One_
Inventar |
#1639 erstellt: 28. Sep 2012, 09:17 | |||
Hallo Jungs Da hier noch viel vor der Endscheidung stehen Geld zurück oder Tausch gegen ES Serie bzw. noch warten wie es nun weiter geht mit Samsung. Will ich euch kurz die Angst vor der ES/6710 Serie nehmen Ich habe denn TV seit einer Woche und da kann man schon eine Tv gut auf denn Zahn fühlen. Vorweg kann ich sagen das ich den Tausch zu keinem Zeitpunkt bereue habe im gegen Teil ich habe jeden Tag mehr Freude mit dem TV. Vor zwei Monaten hatte kurz mal den 32ES710 mit dem war ich auch sehr zufrieden bis auf das 3D das hatte mir zu viel Crosstalk . Somit kann ich gut beurteilen was sich mit denn Update,s so getan hat. So zu Bildqulität ist ist in HD erste Sahen alles schön Scharf und ohne Ruckeln und Bild Fehler. In SD mach er auch eine Gute Figur natürlich ist das keine HD Erlebnis aber für SD ausgezeichnet auch scharf und ohne Ruckeln. Bei SD/HD leiste die Bildberechnung ,s Softwear sehr gute Arbeit es treten viel weniger Fehler als bei der D Serie auf ich, kann das gut beurteilen weil ich denn 40D6510 ja fast 8 Monate hatte. Aber es gibt ja keine TV der Fehlerfrei bei der Bildberechnung arbeite. Jetzt zu 3D das ich ja beim 32ES710 bemängelt habe kann ich sagen das die ganzen Updates was gebracht haben. Crosstalk ist kaum noch auszumachen. Wirklich nur wenn man ganz genau hin schaut bei Kontrast reichen Bildern sonst alles ohne Crosstalk. Habe aber alles getestet Spiele, Filme und TV. Und das jetzt natürlich in Full HD 3D und das habe ich beim ersten Testen sofort gemerkt der Unterschied zu D Serie hat mich getroffen wie eine Hammer das war einfach mega Geil . Alles schön scharf. So nun zum Thema Games und da kann ich sagen alles in butter eine spürbarer Input Lag. Das habe ich aber auch schon beim 32ES710 geschrieben das der TV das sehr gut ist. Da war der 32ES710 sogar besser als es 40ES8080 denn ich ja auch kurz hatte und 40ES6710 ist es auch. Man hatte ich dies Jahr viele TV,s aber das geht hier vielen so . Also der 40ES6710 ist eine guter Gaming TV sowohl in 2D und 3D. Nun zum Paneel deswegen ja viel keine ES6XXX wollen. Ich kann die Aufregung deswegen nicht verstehen.Ok die Farben sind nicht so Knallig aber dafür viel Natürlicher. Er spiegelt auch nicht so wie die D Serie. Der Schwarz wer ist auch sehr gut. Und Clouding oder Branding habe ich auch keine. Meine Fazit der ES6710 ist der besser TV als der D6510 und daran gibt es für mich nicht,s mehr zu rüttel MFG Andy |
||||
Manni62
Ist häufiger hier |
#1640 erstellt: 28. Sep 2012, 18:15 | |||
Nachdem ich Anfang der Woche von meinem Händler computeruniverse.net eine Mail mit Standardantwort von Samsung erhielt, habe ich denen heute erst nochmal ne Mail in etwas schärferem Ton geschickt, mit der Ankündigung, den Brief nochmal per Post mit neuer Frist zu senden. Habe nochmal in aller Deutlichkeit auf den Musterbrief hingewiesen und mit rechtlichen Schritten gedroht. Mal sehen, wie sie jetzt darauf reagieren. Ich dachte eigentlich, der Laden wäre kulanter und ich werde mit Sicherheit dort nichts mehr kaufen. |
||||
yamaha1983
Neuling |
#1641 erstellt: 29. Sep 2012, 13:48 | |||
hallo,also nach 2 wöchiger reklamationsfrist,hat mir mein händler(wahrscheinlich weil ich ihn jeden tag genervt hab )300€ausgleichszahlung angeboten.hab auch angenommen,weil ich das für mich fair halte.erst hieß es ich bekomme ein austauschgerät ect...dann nach 2 wochen halt die kohle..... |
||||
DrJones1975
Ist häufiger hier |
#1642 erstellt: 29. Sep 2012, 22:03 | |||
Bei meiner Recherche im Internet bin ich Zwecks der Reklamation auf eine Kanzlei im Internet aufmerksam geworden die in einem schönen ausführlichen Text dazu formuliert haben bezgl umstausch raklamation und gewährleistung. Ist sicher für alle eine gute Hilfe: http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/reklamation-und-umtausch/ Also nicht aufgeben...wer den Text gelesen hat kann sich nun beruhigt zurücklehen... [Beitrag von DrJones1975 am 29. Sep 2012, 22:03 bearbeitet] |
||||
KaiPo
Neuling |
#1643 erstellt: 30. Sep 2012, 16:35 | |||
Hallo Zusammen, ich wollte nur mitteilen, dass SAT**N Gelsenkirchen bzw. der Geschäftsführer mich am letzten Tag meiner selbst gesetzten Frist (Anschreiben mit Musterbrief) meinen UE46D6200 gegen einen UE46ES6710 getauscht hat. Also in Werten: 8 Monate alter D Serien Tv KP: 799€ gegen 980€. ;-) Ohne Aufpreis oder was anderes. Zusätzlich hat der schon fast zu freundliche Geschäftsführer meine 3d Brille zurückgenommen. Laut Aussage GF alles wegen Kundenfreundlichkeit und Kundenbindung. Er sagte auch, dass ich wenn ich weiter Schritte eingeleitet hätte, ich gegen Samsung vor Gericht ziehen müsste und den Prozess vermutlich verloren hätte. Er würde da Urteile kennen. Da Er jedoch auch behauptet hat, dass großzügiger weise auf ein Abnutzungsgebühr verzichtet wird...(LOL - falsche Rechtsauffassung!!) - Ich denke trotzdem das die Händler keine (Sammel-) Klage vor Gericht wollen. Ich bin auf jeden Fall super Happy mit dem TV. Internet mit usb Maus und Flash + guts 3d Bild mit 2 Brillen. Die ganze TV Software läuft super flüssig. Kein vergleich zwischen den Serien. Konnte den Tausch bzw. Reklamation kaum glauben... Also macht das auch bevor die (jeweiliger Händler + Samsung) merken was da los ist. Noch mal ein dickes Danke für den Musterbrief. Mfg KaiPo |
||||
Neo-The-One_
Inventar |
#1644 erstellt: 30. Sep 2012, 17:37 | |||
Hallo KaiPo Ja das sag ich doch die ES65XX ist besser als die D65XX Ich hoffe du hast denn TV auf Grund meine Berichtes genommen Meine 40ES6710 würde ich auch nicht mehr hergeben bin so zurfieden mit dem TV:) Dann wünsch ich dir viel Spass mit deinem TV. MFG Andy |
||||
-derOlle-
Ist häufiger hier |
#1645 erstellt: 01. Okt 2012, 07:16 | |||
Grad Mail bekommen:
Aha. Kein Sachmangel. Auch noch 500€ drauflegen? Klar, mach ich. [Beitrag von -derOlle- am 01. Okt 2012, 07:17 bearbeitet] |
||||
Batigoooal
Ist häufiger hier |
#1646 erstellt: 01. Okt 2012, 10:08 | |||
Servus zusammen, nachdem ich die Sache mit meinem Rechtschutz geklärt habe und ich berechtigt bin, weiter zu klagen ( ), habe ich letzten Freitag wieder auf Abteilung Attacke geschaltet und einen modifizierten Musterbrief an meinen Händler geschickt. Mal sehen ob, und wenn ja, wie er reagiert. Die erste Anwaltsauseinandersetzung im April war ja leider erfolglos, da mir mein damaliger Anwalt ein von meiner Seite her zu zahlendes Nutzungsentgelt von ~400€ in Aussicht stellte und ich daraufhin von weiteren Schritten abgsehen habe. Jetzt werde ich aber in die Vollen gehen. Mich würde jetzt brennend interessieren, ob's schon irgendjemand bis vor das Gericht geschafft hat und wie das Urteil ausgesehen hat. Wäre für jeglichen Erfahrungsaustausch sehr dankbar! Laut meinem Anwalt waren seiner Zeit alle vorgerichtlichen Mittel ausgeschöpft, und es wäre vors Gericht gegangen. Aus o.g. Gründen hab ich dann die Füße still gehalten. Übrigens geht es bei mir um 1149€ Streitwert für einen UE46D6500, den ich im Mai 2011 gekauft habe. |
||||
Thorle
Inventar |
#1647 erstellt: 01. Okt 2012, 10:17 | |||
Wenn ich nichts überlesen habe, hatt hier noch keiner ein Verfahren durchgezogen. Eher wird ja hier von Rückgaben/Tausch berichtet. |
||||
MySol
Ist häufiger hier |
#1648 erstellt: 01. Okt 2012, 10:20 | |||
Ein Mitglied ist bis vors Gericht gezogen. Ich muss es jetzt definitiv auch. Mir wird auch Nutzungsentschädigung erhoben. Deswegen geht es jetzt auch vors Gericht. |
||||
Batigoooal
Ist häufiger hier |
#1649 erstellt: 01. Okt 2012, 10:48 | |||
@MySol Kennst du den Urteilsspruch des erwähnten Mitglieds? Hast du schon einen Termin für deine Verhandlung? Wie hoch ist die veranschlagte Nutzungsentschädigung in deinem Fall? Danke schon mal für jegliche Vorabinfo! [Beitrag von Batigoooal am 01. Okt 2012, 10:48 bearbeitet] |
||||
MySol
Ist häufiger hier |
#1650 erstellt: 01. Okt 2012, 11:14 | |||
Hey Batigoooal, ich habe noch keinen Termin. Soweit ich von dem anderen Mitglied weiß hat er das Geld zurückgezahlt bekommen. Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass das ein Richter entschieden hat. Leider ist Nachricht schon vom hifi-forum Server gelöscht worden. Die Summe ist lächerlich hoch. 30 Euro pro Monat. Ich finde es geradezu kriminell, dass die Nutzungsentschädigung die Afa-Tabelle um mehr als das 3 Fache übersteigt. Laut Afa-Tabelle ist ein TV Gerät nach 7 Jahren abgeschrieben. Bei mir versucht der Händler auch die volle Nutzungszeit zu veranschlagen und ihm ist es egal ob ich den Defekt schon nach 3 Monate nach dem Kauf versucht habe zu reklamieren. |
||||
monokrom
Ist häufiger hier |
#1651 erstellt: 01. Okt 2012, 11:34 | |||
Moin moin. Mein Zwischenstand: Mein Händler (Media Markt Lahr Schwarzwald) hatte die Frist etwas überzogen, wollte aber noch 3 Tage gewähren. Heute bekam ich dann einen Anruf vom Leiter, dass Samsung alles auf eine Klage hinauslaufen lassen würde, da haben die keine Angst und sind sich sicher zu gewinnen... (Originalaussage) Aus KULANZ (!!) nimmt der Herr meinen TV persönlich entgegen und ich darf mir für den gleichen Preis einen TV aussuchen (egal welchen), wenn niedrigpreisiger dann zuzüglich Barauszahlung der Differenz. Gut, dass es nun doch so geht. War kurz davor das Ding (46D6500) bei eBay Kleinanzeigen zu verscherbeln. Hatte einfach keine Lust mehr... Also, ich habs "geschafft" und bin bald meinen D6500 los und hab dafür einen TV mit Full HD auch im 3D Modus! YEAH! |
||||
Thorle
Inventar |
#1652 erstellt: 01. Okt 2012, 11:45 | |||
Ich dächte eher, dass vor Gerichtstermin man sich noch geeinigt hatte, also nicht zu einem Richterspruch kam.... Kann mich auch irren. |
||||
MySol
Ist häufiger hier |
#1653 erstellt: 01. Okt 2012, 11:55 | |||
Ich kann es wie gesagt nicht genau sagen. Ich freue mich echt für allen beteiligten, die auf Kulanz gestoßen sind und ich darf mich mit Nutzungsentschädigung rumschlagen, die auch noch lt. meinem Anwalt rechtens sind. --> Wegen "Rückabwicklung von einem Kaufvertrag" Nach Umtausch/Reparatur darf keine Nutzungsentschädigung erhoben werden, aber bei einer Rückabwicklung des Kaufvertrages geht das. So dumm. Eigentlich muss ich hoffen, dass es zum Gericht geht und das Gericht meine Bemühungen anerkennt und sagt, dass gar keine erhoben werden dürfen. Tja...laut meinem Anwalt hätte man schon seit dem er sich geweigert hatte zu leisten klagen sollen. Auch wenn es sich innerhalb der 6 Monatigen Beweislastumkehr befand. Ich bekomme im besten Fall 3 Monate Nutzung angerechnet und das wären dann 90 Euro. (außergerichtlich) Der verkackte Händler liest hier hoffentlich mit. Er wird nämlich schlussendlich verlieren und sein EU Import Gerät nicht mehr loswerden und daran sich schwarz ärgern. Ich kann nur jedem empfehlen: Zahlt lieber 50-150 Euro mehr für ein Gerät und kauft es bei Amazon oder bei MM/Saturn. Ich werde soetwas nie wieder machen. |
||||
b238594
Ist häufiger hier |
#1654 erstellt: 01. Okt 2012, 16:23 | |||
Wie kommt der Händler auf 30€? Verzinsung der Kaufpreises habt ihr ja angesetzt... oder?!
Hört sich nicht korrekt an - was sagt Dein Anwalt dazu? |
||||
Manni62
Ist häufiger hier |
#1655 erstellt: 01. Okt 2012, 16:42 | |||
Ich hatte ja auch, wie hier berichtet, meinen Händler computeruniverse.net nochmal angeschrieben und mehr Druck gemacht. Heute kam per e-mail folgende Antwort, was haltet ihr denn davon? wir haben unsere Angaben zu der Technischen Daten des betreffenden Samsung UE40D6200 überprüft. Eine falsche Produktbeschreibung konnten wir nicht ermitteln. http://www.computeru...g-ue40d6200.asp#data Die E-Mail des Herstellers ist ausführlich und beschreibt die Angaben zu dem gelieferten Produkt bzw. den entsprechenden Funktionsumfang. Sollte computeruniverse GmbH hier nachweisliche falsche Angaben zu diesem Produkt übermittelt haben, wird eine entsprechende Kulanzrücknahme im Rahmen eines Gewährleistungsanspruch angeboten. Allerdings wird (für der Zeitraum der Nutzung!) eine Einlagerungspauschale bzw. eine Gutschriftkürzung für festgestellte Mängel (z.B. für fehlende Verpackung!) erhoben. Für eine Abwicklung über einen Gewährleistungsanspruch muss der aufgetretene Mangel bereits von Anfang an vorgelegen haben. Der Zeitraum, in dem dies pauschal zu Gunsten des Käufers vermutet wird (6 Monate), ist in Ihrem Fall leider bereits verstrichen, so dass sich für uns ein Gewährleistungsfall schwierig umsetzen ließe (hierzu müssten Sie nachweisen, dass der Fehler bereits beim Kauf bestand). Ich werde denen jetzt nochmal ne Frist setzen und danach zum Anwalt gehen. Finde diese Antwort echt heftig, sie haben ja alles korrekt gemacht und ich muss ja nachweisen, dass das Gerät einen Fehler hat. Das ist echt das letzte! - - |
||||
adison
Ist häufiger hier |
#1656 erstellt: 01. Okt 2012, 16:48 | |||
Ich weiß schon warum ich Amazon bei vielen meiner Bestellungen bevorzuge. Und jetzt wo es einmal drauf ankommt, keine Probleme. Super Service und Kontakt. PDF von ColdFever und alles wurde gut. Bei Aussagen von Saturn oder Media Markt: Zustimmung eine Rückabwicklung nur wenn es wirklich sein muss und dann NUR auf Kulanz und der Gnade des Verkäufers, darauf kann ich verzichten. Ich hoffe das es mit dem 55ES7090 besser wird, den habe ich mir als Nachfolger ausgeguckt. |
||||
b238594
Ist häufiger hier |
#1657 erstellt: 01. Okt 2012, 17:00 | |||
Wie bereits ca. 1000x hier geschrieben (selber suchen ), geht es auch um die Bewerbung von Samsung, für die Dein Händler die "Rübe" herhalten muss - solltest ihn mal darauf hinweisen... Schick denen mal die alten AV-Kataloge mit den 3D-FullHD-Sachen und beispielhaft ein paar weitere Bewerbungen von Samsung bzgl. 3D-FullHD. |
||||
Manni62
Ist häufiger hier |
#1658 erstellt: 01. Okt 2012, 17:09 | |||
Ich werde denen auf jeden Fall nochmal deutlich sagen, dass Samsung damit geworben hat und sie daher auch als Händler dafür hinhalten müssen. Aber wo bekomme ich den alte AV-Kataloge bzw. Beispiele für die Werbung von Samsung her? Hab schon gesucht, aber nix passendes gefunden, ehrlich! Und das ich nach 6 Monaten beweisen muss, dass ein Fehler vorliegt, kann doch so auch nicht sein, oder? |
||||
Thorle
Inventar |
#1659 erstellt: 01. Okt 2012, 18:15 | |||
Formal aber völlig richtig. Nach 6 Monaten tritt eine Beweislastumkehr ein. |
||||
b238594
Ist häufiger hier |
#1660 erstellt: 01. Okt 2012, 18:26 | |||
PDFs (nicht von mir)
Ist bauartbedingt, das ist kein plötzlicher Fehler, dass 3D auf einmal "kaputt" ist. |
||||
b238594
Ist häufiger hier |
#1661 erstellt: 01. Okt 2012, 18:40 | |||
Käuferrechte Zitat: "Dennoch hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Falle eines Autokaufs entschieden, dass ein Wertersatz zu leisten ist. Das heißt, der Käufer erhält nach dem Rücktritt vom PKW-Kaufvertrag nur einen Teil seines Geldes zurück. In einem anderen Urteil, in dem es nicht um einen PKW sondern um ein technisches Gerät ging, hat der BGH gesagt, dass der Kunde keinen Wertersatz oder Nutzungsentschädigung zahlen muss. Der Kunde erhält den vollen Kaufpreis zurück." (wobei man die nächsten Sätze nach dem Zitat dringends mitlesen sollte .... hüstel.... ) Interessant.... leider ohne BGH-Verweis -> suchen! [Beitrag von b238594 am 01. Okt 2012, 18:45 bearbeitet] |
||||
ColdFever
Stammgast |
#1662 erstellt: 01. Okt 2012, 20:17 | |||
Kaum bin ich ein paar Wochen weg, lasst Ihr Euch schon wieder von Samsung in die Ecke drängen. Ist denn schon wieder alles vergessen, was wir hier gemeinsam in monatelanger Arbeit erarbeitet haben? Da der Sachmangel der Samsung D6-Reihe konstruktionsbedingt ist und damit die gesamte Serie betrifft, ist der Beweis des Vorliegens des Mangels zum Kaufzeitpunkt automatisch geführt. Damit haben alle Käufer die "Beweislast" erfüllt, und es greift die volle gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren, in denen Händler für diesen Sachmangel haften. Was die Werbung von Samsung angeht: Bitte geht noch einmal einen Monat zurück und lest, worauf es beim Musterbrief zur Reklamation bei der Argumentation ankommt, besonders die Erläuterungen in Post 1471. Nochmals: Der zentrale Ansatzpunkt des Musterbriefes zur Reklamation ist Samsungs Verschweigen der 3D-Auflösungsverluste und die deshalb am Ende erfolgreiche Unterlassungsklage/Unterlassungserklärung des vzbv. Bei dieser Unterlassungserklärung geht es nicht nur darum, womit Samsung geworben hat, sondern vor allem darum, was Samsung bewusst verschwiegen hat. Deswegen hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband Unterlassungsklage wegen Verschweigen der Auflösungsverluste gegen Samsung erhoben: "Es gibt zwischen dem 2D-Modus und dem 3D-Modus erhebliche Unterschiede in der Bilddarstellung, weil die Bildinformationen im 3D-Modus stark reduziert werden. Der Verbraucher wird auf diesen Qualitätsverlust allerdings nicht hingewiesen.“ http://www.vzbv.de/9004.htm Im Augst 2012 unterzeichnet Samsung dann die Unterlassungserklärung: "Danach verpflichtet sich Samsung, es zu unterlassen, für TV Geräte der LED D Serie mit der 3D-Technologie und der Auflösung von 1.920 x 1.080 Pixeln zu werben, ohne hierbei auf die Tatsache hinzuweisen, dass die Bildinformationen bei der 3D-Wiedergabe verringert sein können.“ http://www.vzbv.de/10102.htm Im Klartext: Verbraucher, die "Full HD"-Geräte mit 3D kauften, mussten davon ausgehen, dass "Full HD"-Auflösung auch im 3D-Modus gegeben ist, da Samsung nirgendwo auf 3D-Auflösungsverluste der D6-Reihe hingewiesen hat. Solange Samsung also die D6-Geräte mit "Full HD"-Auflösung beworben hat -was IMMER und ZU JEDER ZEIT der Fall war- aber dabei nicht auf die 3D-Auflösungsverluste hingewiesen hat, wurden die Geräte irreführend beworben und sind damit mangelhaft. Darunter fallen also ALLE jemals bis heute verkauften D6-Geräte, denn bis heute ist nirgendwo in Werbung oder Datenblättern jemals ein Hinweis auf die 3D-Auflösungsverluste erschienen. Aus dem Schneider sind nur die ganz wenigen verantwortungsbewussten Händler, die trotz der irreführenden Werbung von Samsung (siehe z.B. Post 1274: „Wir reden hier von Full HD-Bildqualität in 3D“) vorsorglich, ausdrücklich und vor allem nachweislich vor dem Verkauf auf die vorhandenen 3D-Auflösungsverluste hingewiesen haben. In der Nachweispflicht sind hierbei also die Händler, nicht die Kunden. Bei dieser Gelegenheit: Es tut mir leid, ich kann unmöglich alle persönlichen Anfragen bearbeiten, die hier in meinem Postfach in den letzten Wochen aufgelaufen sind. Wer Hilfe braucht oder etwas diskutieren möchte, poste es bitte öffentlich im Forum, sodass man sich hier gegenseitig helfen und voneinander lernen kann. Ausnahme: Sollte trotz der eindeutigen Beweislage noch jemand vor Gericht gehen müssen, kann ich als zusätzliches Beweismittel das Full HD 3D-Werbevideo zur Verfügung stellen, mit dem Samsung die SmartTV-Serie 2011 beworben hat und in dem Samsung nachweislich die Unwahrheit zur D6-Serie sagt. Samsung hat das Video natürlich inzwischen entfernen lassen, aber es ist als Beweismittel archiviert. Ich darf es nicht im Internet zur Verfügung stellen, da Samsung die Urheberrechte hierfür besitzt, aber für ein Gerichtsverfahren (bitte Nachweis) kann ich oder notfalls vielleicht auch der vzbv eine Kopie zur Verfügung stellen. Auszüge: [Beitrag von ColdFever am 02. Okt 2012, 13:19 bearbeitet] |
||||
Thorle
Inventar |
#1663 erstellt: 02. Okt 2012, 09:04 | |||
Bei mir geht es jetzt weiter, wenn auch immer noch nicht so, wie ich es mir (Kundenfreundlichkeit) wünsche. Ich habe jetzt eine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt auch wenn es ja bekannt ist, wie das ausgeht. Mein Händlerbzw. die bearbeitende Person lässt es wohl auf eine Klage drauf ankommen. Da sind die bei mir aber an die falsche Person geraten-habe damit kein Problem. |
||||
Batigoooal
Ist häufiger hier |
#1664 erstellt: 02. Okt 2012, 09:59 | |||
Ich zieh die Sache jetzt auch knallhart durch - mein erster Musterbrief ging letzten Do raus und war Fa/Sa beim Händler. Rückschein ist bei mir bereits eingetroffen. Ich vermute, der Händler wird sich binnen der Frist gar nicht melden. Die Frage nun: Was dann? Weitere Frist oder gleich zum Anwalt? |
||||
MySol
Ist häufiger hier |
#1665 erstellt: 02. Okt 2012, 12:39 | |||
Sollte er die Frist wirklich verstreichen lassen, was taktisch unklug wäre, dann musst du dich sowieso gleich und so schnell wie möglich mit deinem Anwalt auseinandersetzen. Scheut die Anwaltskosten nicht. Es wird meist bzw. immer nach Streitwert berechnet. Als Beispiel für einen 800 Euro Streitwert sind es ca. 100 Euro Anwaltskosten. Für jeden der Bafög bezieht oder Geringverdiener ist rate ich zur "Beratungshilfe" Einfach zu eurem jeweiligen Amtsgericht gehen (ihr müsst vorher rausfinden welches Amtsgericht zu eurem Bezirk/Ort gehört) und dort mit allen Unterlagen und Beweisen (Gehalt/Verdienst der letzten 2 Monate ausgedruckt mitbringen) und euren Sachverhalt schildern. Mit der Beratungshilfe könnt ihr dann zu jedem x-beliebigen Anwalt gehen. Ihr könnt euch Einen stellen lassen oder selbst Einen suchen. Sollte übrigens der Händler reagieren (wird er bestimmt) und die übliche Reaktion zeigen musst du auch den Anwalt aufsuchen. Lasst euch nicht von der Nutzungsentschädigung abschrecken. Dieses Thema ist äußerst umstritten. Bei Umtausch/Reparatur gilt die ohnehin nicht. Bei "Rückabwicklung des Kaufvertrages" (wie es im Juristischen lautet) kann der Händler dies u.U. erheben. Dabei gibt es aber keinerlei Richtlinien und hier wird es äußerst umstritten. In einem Gesetzestest steht dass man für den Nutzen, den man aus der Ware gezogen hat ein Entgelt zahlen muss, aber weiterhin könnte man jetzt sagen, dass man keinen Vorteil oder Nutzen hatte, da dieses Gerät einen Mangel vorweist. Die Gerichtsurteile helfen vor Gericht weiter, jedoch sagt mir mein Anwalt, dass Händler vor Gericht u.U. Recht bekommen können. Anwälte werden erstrangig außergerichtliche Einigungen zu erzielen. Ich weiß nicht ob ich das gut heißen soll. Diese Informationen sind alles Informationen aus eigener Erfahrung und durch Anlesen geschrieben worden. Es soll nur eine Orientierung bieten. |
||||
ColdFever
Stammgast |
#1666 erstellt: 02. Okt 2012, 13:30 | |||
Es gab seit Beginn des Falles vor über einem Jahr m.W. nicht einen einzigen Gerichtsfall, in dem ein Händler recht bekommen hätte. Die Beweislage ist zu eindeutig, weswegen die meisten widerspenstigen Händler bisher spätestens beim Eingehen eines Anwaltsschreibens eingelenkt haben. Sobald widerspenstige Händler sehen, dass die irregeführten Käufer es ernst meinen, wollen sie im Endeffekt nicht auch noch auf den Kosten für ein Gerichtsverfahren sitzen bleiben. Eine außergerichtliche Einigung ist zur Kostenreduzierung immer erstrebenswert. Sie ist in diesem eindeutigen Fall aber nur sinnvoll, wenn damit auch das klar definierte Ziel eines Rücktritts vom Kaufvertrag wegen Nichtbehebung des Sachmangels bzw. Nichterfüllung der beim Kauf zugrunde gelegten Leistung erreicht wird. Auch die geballte Macht von Samsungs deutscher Rechtsabteilung hatte am Ende der Unterlassungsklage des vzbv nichts entgegenzusetzen, und Samsung musste die Unterlassungserklärung hinsichtlich der irreführenden Werbung unterzeichnen. Das einzige Problem ist, dass nach deutschem Recht jeder Käufer sich trotzdem einzeln mit seinem Händler auseinandersetzen muss, um die mangelhaften Geräte zu reklamieren. Der Weltmarktführer Samsung wäre angesichts der Rekordergebnisse des Jahres 2011 gut beraten, die mangelhaften Geräte für alle betroffenen Kunden entweder zu reparieren, auszutauschen oder zurückzurufen. Das Konstruktionsproblem der D6-Reihe trotz der irreführenden Werbung weiter mit fadenscheinigen Argumenten auf dem Rücken von Kunden und Händlern einfach auszusitzen und zu kalkulieren, dass schon nicht so viele Betroffene notfalls klagen werden, ist unwürdig. Ein verantwortungsvoller Hersteller könnte selbst aus dieser Krise noch etwas Gutes machen, statt weiter die Gerichte zu beschäftigen. So könnte Samsung diejenigen betroffenen Geräte, die nicht repariert werden können, gegen einwandfreie Geräte austauschen und die mangelhaften Geräte an gemeinnützige Einrichtungen (Krankenhäuser, Frauenhäuser usw.), die ja kein 3D brauchen, kostenlos abgeben. Ich musste kürzlich mehrere Woches in einem öffentlichen Krankenhaus verbringen, und angesichts maroder öffentlichen Kassen sind die winzigen Fernsehgeräte in den Gemeinschaftsräumen traurig. Samsung könnte hier mit einer einmaligen Aktion viel Gutes tun und bundesweit vorteilhafte Schlagzeilen schreiben, statt weiter angesichts der Reklamationen den Kopf in den Sand zu stecken. [Beitrag von ColdFever am 02. Okt 2012, 14:25 bearbeitet] |
||||
|
|
Das könnte Dich auch interessieren: |
Samsung D6er Serie/PioVSX920, Audioformat automatisch über SPDIF möglich? acid97 am 07.06.2012 – Letzte Antwort am 28.06.2012 – 5 Beiträge |
Reklamation Samsung 46c8790 Miccel am 15.11.2011 – Letzte Antwort am 15.11.2011 – 6 Beiträge |
Pixelfehler Samsung, Reklamation? ÖffÖff12 am 20.01.2013 – Letzte Antwort am 21.01.2013 – 9 Beiträge |
Samsung Q80A DSE? Reklamation ADNOH66 am 30.01.2022 – Letzte Antwort am 06.02.2022 – 5 Beiträge |
55ES7090 Reklamation Flashlights, Clouding Andi_1000 am 04.09.2012 – Letzte Antwort am 08.12.2012 – 7 Beiträge |
Samsung 40A616 reklamation welches andere Gerät Hörnchenmeister am 31.08.2008 – Letzte Antwort am 01.09.2008 – 10 Beiträge |
Clouding Grund für Reklamation bei Samsung? DodgerTheRunner am 01.07.2009 – Letzte Antwort am 03.07.2009 – 2 Beiträge |
LE40M87 clouding. Grund für Reklamation? Günni5.1 am 23.05.2007 – Letzte Antwort am 24.05.2007 – 3 Beiträge |
Samsung M87 - Erfahrungen/Hilfe bei Reklamation wg. Wabern Haasi1985 am 13.03.2008 – Letzte Antwort am 25.03.2008 – 12 Beiträge |
Samsung le40m86bd für Reklamation wieder in Original Verpackung einpacken mulle78 am 13.04.2008 – Letzte Antwort am 13.04.2008 – 3 Beiträge |
Anzeige
Produkte in diesem Thread
Aktuelle Aktion
Top 10 Threads in Samsung der letzten 7 Tage
- Hotel Modus deaktivieren
- Von HD+ zurück zu Standard-TV
- **Gelöst** Anynet+ funktioniert plötzlich nicht mehr
- Samsung 2020 - Apps in Startseite verschieben/entfernen
- UE42F5370SSXZG obere Bildhälfte plötzlich dunkler
- Samsung UE46D5700 Neustart-Endlosschleife? Kälte ist die Lösung!!! (Gelöst)
- Problem: 2x Samsung Fernseher eine Fernbedienungsfrequenz?
- Dolby Digital oder DTS NEO 2:5?
- Samsung: Bildeinstellungen erklärt oder "das perfekte Bild"
- Falsches Seiten-Verhältnis bei Amazon Prime Video und Samsung KU6459
Top 10 Threads in Samsung der letzten 50 Tage
- Hotel Modus deaktivieren
- Von HD+ zurück zu Standard-TV
- **Gelöst** Anynet+ funktioniert plötzlich nicht mehr
- Samsung 2020 - Apps in Startseite verschieben/entfernen
- UE42F5370SSXZG obere Bildhälfte plötzlich dunkler
- Samsung UE46D5700 Neustart-Endlosschleife? Kälte ist die Lösung!!! (Gelöst)
- Problem: 2x Samsung Fernseher eine Fernbedienungsfrequenz?
- Dolby Digital oder DTS NEO 2:5?
- Samsung: Bildeinstellungen erklärt oder "das perfekte Bild"
- Falsches Seiten-Verhältnis bei Amazon Prime Video und Samsung KU6459
Top 10 Suchanfragen
Forumsstatistik
- Registrierte Mitglieder927.388 ( Heute: 4 )
- Neuestes MitgliedSilenced_Music
- Gesamtzahl an Themen1.555.549
- Gesamtzahl an Beiträgen21.640.269