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Reklamation Samsung D6er Serie

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Beitrag
Deutscher_Michel
Stammgast
#813 erstellt: 20. Jan 2012, 07:39

Torben2206 schrieb:
Rein Theoretisch könnten die dir bei Problemen mit einem Gerät die Telefonnummer des jeweiligen Hersteller-Supports in die Hand drücken und dich damit stehen lassen.

Sorry, das ist Unsinn. Rechtlich werden Kaufverträge zwischen Käufern und Händlern geschlossen. Damit haften die Händler für Eigenschaften, die Grundlage der Kaufverträge sind, nicht Samsung. Wenn Händler mit Eigenschaften werben, die nicht vorhanden sind, müssen sie im Rahmen der Gewährleistung dafür gerade stehen, siehe §§433ff BGB oder Coldfevers Rechtsanalyse. Die Händler wiederum können ihre Verluste bei Samsung geltend machen, z.B. wenn sie mit Werbematerial voller Werbelügen beliefert wurden, wie Samsung es im Jahr 2011 mit Katalogen, Werbevideos und Aufklebern voller Full HD 3D-Lügen praktiziert hat. Hätte Samsung eine Nase, würde die inzwischen von der Erde bis zum Mond reichen.


[Beitrag von Deutscher_Michel am 20. Jan 2012, 07:42 bearbeitet]
burkm
Inventar
#814 erstellt: 20. Jan 2012, 08:05
Es geht nicht darum, was Du glaubst, dass sie machen müssen, sondern um die bestehende Rechtsgrundlage für diese Forderungen gegenüber dem Verkäufer / Händler und die daraus entstehenden Konsequenzen für denselben. Grundlage für irgendwelche Forderungen oder Ansprüche können dabei nur bestehende Vertragsbeziehungen sein, die in diesen Fällen erst einmal nur zwischen Käufer und Verkäufer bestehen, wie Deutscher Michel bereits ausgeführt hat.


Torben2206 schrieb:
Wenn die das müssten, müsste das auch jeder noch so kleine Laden, egal in welcher Branche.
Wer würde da bitte noch einen eigenen Laden aufmachen? Ein kleiner Laden würde wahrscheinlich an sowas früher oder später kaputt gehen.

Rein Theoretisch könnten die dir bei Problemen mit einem Gerät die Telefonnummer des jeweiligen Hersteller-Supports in die Hand drücken und dich damit stehen lassen.


[Beitrag von burkm am 20. Jan 2012, 08:12 bearbeitet]
Polo1985
Stammgast
#815 erstellt: 20. Jan 2012, 15:21
Und ja - jeder noch so kleine Händler zählt dabei auch
Und gerade DIESE machen es auch ohne mit der Wimper zu zucken, da sie froh sind Kunden zu haben!!!

Die Großkonzerne könnens sich da schon eher leisten sch... zu bauen


Aber wie gesagt...solange man glücklich ist, mit dem was man getan hat ist die Welt in Ordnung.

Btw. den 7090 bekommt man mit Rechnung für 1.100 €
Aber das nur so am Rande der Technik ^^
Ob jetzt bei Ebay (100% positiv) oder MediaMarkt - Beratung bekommst du bei beiden nicht
Jogibaer2k
Stammgast
#816 erstellt: 20. Jan 2012, 19:49

Polo1985 schrieb:
...
Ob jetzt bei Ebay (100% positiv) oder MediaMarkt - Beratung bekommst du bei beiden nicht :D

Richtig ... dafür gibts das Hifi-Forum.
Ich jedenfalls hab mich erstmal ca. 2 Wochen lang vor dem Kauf im Internet informiert, bevor ich die Beratung im MM in Anspruch genommen habe.
Schallal
Hat sich gelöscht
#817 erstellt: 22. Jan 2012, 13:39
Was ist los??
Alle Ihr neues TV von Samsung bekommen oder die Entschädigung?
Ich noch nicht.
supersoniccharly
Schaut ab und zu mal vorbei
#818 erstellt: 22. Jan 2012, 16:17
Hallo allerseits,

ich habe meinem Händler folgende eMail geschrieben.

Hallo Amazon Service Team,

das Gerät, das ich am 24. Juli 2011 bei Ihnen gekauft habe wurde zum damaligen Zeitpunkt durch die Fa. Samsung und Amazon als Full HD - 3D Fernseher beworben. Nachdem ich kürzlich eine als Referenz gelobte 3D BluRay (Korallenriff 3D) gesehen habe fiel mir auf das starke Doppelkonturen auftraten und die Bildqualität in 2D merklich besser war. Nach einer kurzen Recherche im Internet musste ich zu meiner Enttäuschung feststellen das dieses Gerät offensichtlich kein Full HD-3D darstellen kann.
Ich verweise hier mal auf zwei Seiten auf die ich gestossen bin:

1. http://www.cine4home...st_Samsung_D6500.htm

2. http://www.hifi-foru..._id=151&thread=19942

Es ist schon erschreckend wie die Kunden hier übers Ohr gehauen werden. Schliesslich geht es hier um ein teures Gerät, dass im Normalfall mehrere Jahre im Haushalt steht.
Ich unterstelle Amazon im Gegensatz zu Samsung hier keinen Vorsatz da Ihr als Händler vermutlich auch nichts davon wusstet. Allerdings habe ich das Gerät bei euch erworben.

So wie es nach meinen Recherchen aussieht haben lediglich die Geräte der 7er und 8er Serie bei Samsung die versprochene Full HD-3D Auflösung. Wären Sie bereit die Geräte zu tauschen? Oder haben Sie andere Vörschläge wie wir dieses Problem lösen können.


[Beitrag von supersoniccharly am 22. Jan 2012, 16:21 bearbeitet]
supersoniccharly
Schaut ab und zu mal vorbei
#819 erstellt: 22. Jan 2012, 16:20
Hier die Antwort:

Guten Tag .......,

vielen Dank für Ihre E-Mail an Amazon.de. Gerne helfe ich Ihnen weiter.

Es tut mir leid zu hören, dass der Artikel " Samsung UE46D6500VSXZG 116 cm (46 Zoll) 3D-LED-Backlight-Fernseher (Full HD, 400Hz, DVB-T/C/S2, CI+) schwarz " nicht der Beschreibung entspricht.

Bislang gibt es keinen anerkannten Industriestandard für die 3D-Full-HD-Wiedergabe. Dies ist auch den Unterlagen der Deutschen TV-Plattform zu entnehmen . So können die Definitionen der Hersteller und Prüfinstitute untereinander abweichen. Samsung möchte jedoch mehr Transparenz für die Verbraucher schaffen und ist deshalb mit Zertifizierungsinstituten im Gespräch, um seine TV-Geräte von unabhängiger Seite auf die 3D-Darstellung in Full HD-Qualität prüfen zu lassen.

Wir wollen den Verbrauchern ein intensives und entspanntes 3D-Erlebnis eröffnen – auch abseits der Premiumtechnologie. Dies wird durch eine flüssige, räumliche Bilddarstellung bei reduzierten Cross-Talk Effekten (Doppelkonturen) erzielt.

Um dieses hochwertige 3D-Seherlebnis auch bei der Serie LED D6000 zu ermöglichen, setzen wir hierfür eine spezielle Video-Technologie ein, die die Bildwiederholungsrate erhöht und damit den Cross-Talk-Effekt weitestgehend minimiert. Diese Optimierungsweise hat den Effekt, dass bei der Serie LED D6000 im 3D Betrieb im Vergleich zu den deutlich höherpreisigen Samsung Premium 3D-Fernsehern dezente Unschärfen entstehen können.

Aufgrund des fehlenden Industriestandards und um keine weitere Unsicherheit beim Konsumenten zur verursachen, haben wir uns vorerst entschlossen das bisher verwendete 3D-Full-HD-Logo bei der Samsung Smart TV Serie LED D6000 nicht mehr einzusetzen, auch wenn wir die Definition von Full HD im 3D-Modus als erfüllt sehen.

Für Samsung Kunden, die Fragen zur 3D-Darstellungsqualität der Serie LED D6000 haben, hat Samsung eine Hotline eingerichtet. Die unter der kostenlosen Rufnummer 0800 1213161 zu erreichen ist.

Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte und wünsche Ihnen einen angenehmen Sonntag.

Konnte ich Ihr Problem lösen?



Nun frage ich mich wie ich darauf denn reagieren soll. Für mich ist das nur blabla von Samsung, da sie sich offensichtlich den Fehler nicht eingestehen wollen.
Schallal
Hat sich gelöscht
#820 erstellt: 22. Jan 2012, 16:43
Die Nummer kannst du vergessen. Da läuft ein Band mit immer der selben Ansage.
Mail nütz auch nichts.
Da schreibe ich immer Briefe direkt ans Hauptquartier von Samsung Deutschland.
Zuletzt als Antwort: Geduld ist gefragt. Die Reklamationen werden der Reihe nach abgearbeitet.
Das zieht sich jetzt schon 3 Monate hin.
Ich hab noch ca 5000 Blatt Din A4 Papier.
Also da lass sich nicht locker jede Woche ein neuer Brief dahin.


[Beitrag von Schallal am 22. Jan 2012, 16:44 bearbeitet]
supersoniccharly
Schaut ab und zu mal vorbei
#821 erstellt: 22. Jan 2012, 17:38
Was genau hast du denn geschrieben Schallal?
Kannst es mir ja als PN zukommen lassen wenn du willst.

Hat mal jemand über so eine Art Sammelklage nachgedacht?

Wenn sich mehrere mit dem gleichen Problem melden müssen die doch reagieren.
Xenion85
Stammgast
#822 erstellt: 22. Jan 2012, 18:39
Glaube nicht, dass die paar Hanseln hier aus dem Forum da recht viel bewirken...
b238594
Ist häufiger hier
#823 erstellt: 22. Jan 2012, 19:10
@supersoniccharly
Die Antwort von meinem Händler war vergleichbar.
Ich habe ihn zusätzlich u.a. auf den Industriestandard der "Blu-ray Disc Association" hingewiesen,
und auf den §434 "Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten(!) kann,".
Auf ein "Bitte wenden Sie sich an Samsung" musste ich auch die Jungs hinweisen, mit wen ich den Kaufvertrag abgeschlossen hatte ;-)
=> Letzendlich hatten mich aber die Ausreden und Abwimmel-Mails nicht wirklich interessiert.
Mal schaun wie's weitergeht.
Ich gehe schon davon aus, dass das noch ein bischen Aufwand bedeutet.
Aber ich glaube auch nicht, dass der Händler sich auf einen Rechtsstreit einlassen wird.
- auch Samsung nicht, die wollen wahrscheinlich kein Präzidenzfall schaffen.
b238594
Ist häufiger hier
#824 erstellt: 22. Jan 2012, 19:44
@supersoniccharly
Was ich noch vergessen hatte,
mach mal Google nach ' "Deutsche TV-Plattform" "3D Full HD" ', was da definiert ist und schau Dir mal an WER die "Deutsche TV-Plattform" eigentlich ist, welche Ziele die haben und frage Dich wie die Relevanz davon auf einem Südkoreanischen Fernsehhersteller sein mag.
Der Eintrag von "Jimmbean1986" von Seite 2 aus diesem Thread ist lesenswert.
MarcWessels
Inventar
#825 erstellt: 22. Jan 2012, 20:19

supersoniccharly schrieb:
Hier die Antwort:

[i]Guten Tag .......,

vielen Dank für Ihre E-Mail an Amazon.de. Gerne helfe ich Ihnen weiter. (...)
Ziemlich frech von Amazon, dieses erste Statement seitens Samsung einfach immer noch wiederzukäuen.
burkm
Inventar
#826 erstellt: 22. Jan 2012, 22:29
In Deutschland gibt es keine rechtliche Basis für Sammelklagen wie z.B. in den USA. Hier verfolgt man seinen Weg selbst. Ein Anwalt kann aber viele gleichartige Klagen übernehmen.
Wenn dann eine rechtliche Bewertung durch die Gerichte erfolgt ist und ein Urteil vorliegt kann man sich erforderlichenfalls aber darauf beziehen um sein eigene Ausgangsposition zu stärken.


supersoniccharly schrieb:
Was genau hast du denn geschrieben Schallal?
Kannst es mir ja als PN zukommen lassen wenn du willst.

Hat mal jemand über so eine Art Sammelklage nachgedacht?

Wenn sich mehrere mit dem gleichen Problem melden müssen die doch reagieren.


[Beitrag von burkm am 23. Jan 2012, 14:34 bearbeitet]
Schallal
Hat sich gelöscht
#827 erstellt: 23. Jan 2012, 14:26
Xenion85,
das mit den Hanseln ist gut!!
Wenn du das so siehst, warum bist du dann noch hier und gibst deine dazu "nicht" Maßgebende Meinung ab.??
Wie Entstehen Veränderungen.?
Nicht durch " Seppelfricken " wie dich. , die nur kritisieren.
Und das nicht mal Sinnvoll und mit eigener Lösung dazu.


[Beitrag von Schallal am 23. Jan 2012, 15:13 bearbeitet]
Babyzicke23
Schaut ab und zu mal vorbei
#828 erstellt: 23. Jan 2012, 17:39
So , war mal so frei und habe Neckermann , da haben wir unseren 6er her, eine Mail zukommen zu lassen. Eigentlich sind die immer sehr Kulant, mal abwarten und Tee trinken.
Wahrsager
Stammgast
#829 erstellt: 23. Jan 2012, 18:28
@supersoniccharly

Im Prinzip gibt es auf eine Weigerung der Rücknahme des Gerätes bei deinem Händler Amazon nur eine Antwort zu deinem Problem:

Setzt Amazon als deinen Händler eine Frist für die Rücknahme.
Kündige weiterhin an, dass falls Amazon sich weiterhin weigert und die Frist verstreichen lässt du einen Anwalt einschalten wirst.
Falls die Frist verstreicht und nichts passiert, dann solltest du deine Rechtschutzversicherung anrufen (hast du doch?) und um Kostenübernahme für einen evtl. Rechtsstreit bitten.
Falls du ein OK bekommst , dann such dir einen guten Anwalt der sich mit Verbraucherrecht gut auskennt.

Es kann sein, dass dann die Anwaltschreiben sich motivierend auf den Händler auswirken das Gerät zurückzunehmen. Wenn nicht, dann wird es wohl nötig sein den Händler zu verklagen und es wird zum Prozess kommen.
Ob die Angelegenheit mit dem FullHD3D wirklich glasklar im juristischen Sinne definiert ist und du Erfolg haben wirst, oder ob Samsung sich mit seiner Meinung durchsetzt wird sich dann zeigen.

Unendliche viele Briefe an den Händler monatelang zu schreiben, oder noch ungünstiger, weil nicht Ansprechpartner an Samsung (du hast den Kaufvertrag mit dem Händler abgeschlossen nicht mit Samsung!) bringt nichts. Hier bringt es nur Nägel mit Köpfen zu machen.

Bei Einschaltung einer Rechtschutzversicherung kannst du dem Ausgang eines Prozesses auch recht gelassen entgegensehen. Zumindest wegen der zu erwartenden Kosten, falls du den Prozess verlieren solltest.

Nachtrag:

Ohne Rechtschutzversicherung wird die Angelegenheit allerdings etwas riskanter. Es wird wohlmöglich notwendig sein Gutachter einzuschalten, die nicht gerade wenig Geld kosten. Es werden sich Anwaltskosten aufsummmieren und beim Prozess auch Gerichtskosten anfallen. Amazon ist keine kleine Klitsche, hat eine eigene Rechtsabteilung und kann sich auch gute externe Anwälte leisten. Bisher hat Amazon sich gegenüber Kundenwünschen oft recht kulant gezeigt. Das Schreiben an dich zeigt aber, dass Amazon wohl die Meinung hat, dass Samsungs mit der Definition des Begriffes FullHD3D aus juristischer Sicht sich keine große Blösse gegeben hat. Wenn die juristische Interpretation glasklar und eindeutig wäre könnte ja Amazon das Gerät zurücknehmen und sich schadlos an Samsung halten. Das wäre auch ein deutliches Signal eines der größten Händler weltweit an die Hersteller, nicht durch irreführende Werbung den Händlern Ärger zu bereiten. (Damit ist natürlich nicht dein Einzelfall gemeint, sondern die generelle Verfahrensweise bei 6000er Geräten. Bei Tausenden weltweit an Samsung zurückgegebenen Geräten würde sich das schon motivierend an Samsung auswirken ) Aber Amazons bzw. deren Rechtsabteilung will wohl nicht an die Sache ran, die Rücknahme von Samsung zu erzwingen. Es ist gut möglch, dass Amazon nicht d i e eindeutigen juristischen Chancen sieht, sich gegenübe Samsung durchzusetzen.

Wenn ein Rechtstreit also nicht durch eine Versicherung abgesichert ist, solltest du dir überlegen, ob du das Risiko, den Prozess zu verlieren, eingehen willst.


[Beitrag von Wahrsager am 23. Jan 2012, 19:25 bearbeitet]
zaffa
Ist häufiger hier
#830 erstellt: 23. Jan 2012, 20:01
Reklamation des Samsung UE37D6770

Hallo liebe Samsung-Forengemeinde,

(wenn ich schon "Samsung" schreibe, kommt mir das Kotzen)
Heute wurde mir von meinem Fachhändler nach endlosen telefonischen Beschwerdeanrufen ein eMail-Anhang von Samsung weitergeleitet. Mit folgendem Inhalt:

"Sehr geehrter Samsung Kunde,
unser technischer Service hat sehr umfangreiche Untersuchungen durchgeführt, und zwar nicht nur hinsichtlich des von Ihnen beschriebenen Fehlers, sondern hat darüber hinaus weitere Funktionen Ihres Geräts überprüft." (Mein Gerät wurde überhaupt nicht abgeholt und überprüft!) "Die Untersuchung hat ergeben dass kein technischer Mangel vorliegt, sondern die Funktionsfähigkeit des Samsung Produkts im Spektrum der Gerätespezifikation (Stand der Technik des Produktionsjahres) liegt.
Ihre Reklamation „Unschärfen im 3D Betrieb“ konnte bei der Überprüfung durch unseren zertifizierten Samsung DTV Service Center nicht festgestellt oder simuliert werden, ein Defekt ist auszuschließen. Ihr Gerät hat alle Testroutinen mit den vorgeschriebenen, genormten Referenzsignalen von Samsung mangelfrei bestanden. Bitte beachten sie das ihr Modell der D*6* Serie im 3D Modus keine Full HD Auflösung anbietet" (obwohl auf meiner der Verpackung ein Full-HD-3D-Logo steht) ", deshalb kann der subjektive Eindruck entstehen das Bild wäre bei dieser Betriebsart „unscharf“ gegenüber normalen HD Inhalten.
Prüfpunkte waren:
 3D Konvertierung
 3D Wiedergabe verschiedener Quellen und Medien
 3D Autoabgleich
 3D Bildkorrektur
 3D Blickwinkelkorrektur
Erklärung der möglichen Seiteneffekte bei der Nutzung der 3D Technik:
 Entscheidend ist die Art des verwendeten Inhalts, echte 3D Inhalte, die mit echten 3D Kameras aufgezeichnet wurden gibt es erst seit 2010 in guter Qualität, d.h. alle anderen Medieninhalte vor diesem Zeitraum werden vor der Verbreitung als 3D Inhalt von den Filmstudios und den Vertreibern digital nachbearbeitet und von 2D auf 3D konvertiert. Es kommt zwangsläufig zu Berechnungsfehlern die sich im s.g. „Ghosting“ mehr oder weniger stark äußern. Dieser Effekt ist technisch NICHT vermeidbar und vor allem KEIN Defekt. Er liegt nicht im Einflußbereich von Samsung 3D TV
 Bei der Nutzung von 3D kommt es sehr auf den Betrachtungswinkel an, dieser nimmt mit zunehmender Entfernung zum DTV ab, es können Verzerrungen und Fehler auftreten
 Die Lichtverhältnisse vor Ort, wie auch die Beschaffenheit der Wände und Decken haben direkten Einfluß auf die fehlerfreie Darstellung von 3D Inhalten unter Verwendung einer 3D Technik mit Shutter Brillen. Bei ungünstigen Konstellationen kann es zu Störungen durch Lichtbrechung und Reflexionen kommen, dies liegt nicht im Einflußbereich von Samsung 3D TV
Wir versuchen immer alles um Ihnen einen optimalen Kundendienst anzubieten, die Untersuchung Ihrer Reklamation im zuständigen Samsung Service Center erfolgt deshalb ohne Berechnung und ist für Sie kostenlos.
Damit Ihr Samsung Produkt stets wie in der Geräte-Spezifikation angegeben arbeitet, müssen zunächst alle möglichen Fehlerquellen und „Seiteneffekte“ am Aufstellungsort ausgeschlossen, wenn vorhanden überprüft, lokalisiert und ggf. nachgebessert werden. Dazu gehören auch die Optimierung und der Abgleich der Geräteeinstellungen, dies gilt in gleichem Maße für externe „Zuspieler“. Diese Zusatzdienstleistung wird jedoch nicht von der Gerätegarantie abgedeckt und kann unter Umständen mit Kosten verbunden sein, sollten Sie eine Fachfirma für die Durchführung dieser Maßnahme beauftragen.
Mit freundlichen Grüßen,
SAMSUNG Technical Service Support CE"

Aus Kulanz seitens meines Fachhändlers wurde mir eine Garantieverlängerung von 6 Monaten angeboten - was ich auf keinen Fall annehmen werde. Im übrigen heißt der Laden Atlas Vision Store in München.
Am Telefon gab mir mein Fachhändler zu verstehen, dass 3D sowieso Kinderkram sei, und wer schaut schon 3D. Und überhaupt hätte ich das doch gar nicht bemerkt, wenn ich nicht im Internet davon gelesen hätte.

Das ist nicht nur eine Beleidigung, das ist schon kriminell.
Ich persönlich kann euch nur davon abraten, nochmals ein Produkt von Samsung zu kaufen - und erst recht nicht aus diesem Münchner Shop.

Inzwischen habe ich mir ein Gerät von Panasonic gekauft und kann endlich Full HD 3D geniesen.
Gegen meinen Fachhändlicher Atlas Vision Store in München werde ich über meinen Anwalt Klage einreichen.
Es geht mir schon lange nicht mehr um's Geld, sondern um Prinzip.

Gruß
Sandro
Wahrsager
Stammgast
#831 erstellt: 23. Jan 2012, 20:11
Viel Glück bei deiner Klage. Ich nehme an, du klagst auf Rücknahme und Kaufpreiserstattung?
Halte uns bitte auf dem Laufenden, wie der Rechtsstreit ausgeht.
Batigoooal
Ist häufiger hier
#832 erstellt: 24. Jan 2012, 13:10
Servus zusammen!

Ich bin Besitzer eines UE46D6500 (KD: 12.05.2011) und verfolge die Thematik seit November,
hatte zwei E-Mails mit Beschwerden zum Thema an meinen Händler rausgeschickt und lediglich den Hinweis bekommen, ich solle mich an den Samsung Support wenden.

Kokolores dachte ich mir und hab dann gleich bei meiner Rechtschutz-Versicherung nachgefragt - der Fall ist gedeckt.

Ich war also gestern beim Anwalt und hab die Sache übergeben - dann muss ich mich nicht weiter rumärgern und im schlimmsten Fall bekomme ich eine Minderungszahlung.
Als Ziel haben wir aber erst einmal vereinbart, dass wir die beworbene Eigenschaft Full HD 3D einfordern -das wäre mit einem Upgrade auf das nächste Model zu machen, also mit dem UE46D7090.

Ob sich der Händler tatsächlich drauf einläßt kann noch nicht gesagt werden - möglich ist aber alles.

Wie gesagt, schlimmsten falls bekomme ich ein paar Öcken zurück. Das mindert meinen Ärger evtl. ein bisschen.

Jedenfalls würde ich den vielen, abervielen Jammerern hier vorschlagen nicht weiter zu jammern, sondern endlich tätig zu werden. Nur so bekommt Samsung die Quittung - dann halt über die jeweiligen Händler.

Gruß
Batigoooal

P.S. Eine Rückgabe kommt für mich nur bedingt in Betracht, da laut meinem Anwalt ein Nutzungsgeld abgezogen würde. Außerdem bräuchte ich eine fähige Alternative - und bisher bin ich mit keiner der bisher recherchierten zu 100% glücklich. Macken haben sie alle...

P.P.S. Mein erster Beitrag!
Babyzicke23
Schaut ab und zu mal vorbei
#833 erstellt: 24. Jan 2012, 14:26
So, also mal ne kurze Frage bezueglich Full HD im 3D Modus.
Mein Haendler erklaerte sich eben bereit mein Geraet (D6200) gegen eines meiner Wahl zu tauschen.... nun....... .... betrifft das 3D Debakel die komplette Samsung 6er Serie LED und auch die 6er Plasma etc. Serien? Wenn naemlich nicht , werde ich auf ein Plasma Geraet umsteigen ( PS51D6900 )

Herzlichst Zicke


[Beitrag von Babyzicke23 am 24. Jan 2012, 14:28 bearbeitet]
dexterm
Ist häufiger hier
#834 erstellt: 24. Jan 2012, 15:22
Die komplette Samsung 6er Serie.
filmfreak78
Ist häufiger hier
#835 erstellt: 24. Jan 2012, 17:00
@Babyzicke23

So weit ich weiß gilt das aber nicht für die Samsung Plasmas.
dexterm
Ist häufiger hier
#836 erstellt: 24. Jan 2012, 17:19
Äh stimmt, ich glaube auch nur die komplette Samsung LED 6er Serie.
wgump
Stammgast
#837 erstellt: 24. Jan 2012, 17:25

zaffa schrieb:
Reklamation des Samsung UE37D6770

"Sehr geehrter Samsung Kunde,

...Bitte beachten sie das ihr Modell der D*6* Serie im 3D Modus keine Full HD Auflösung anbietet"


Das ist das erste mir bekannte Eingeständnis von Samsung, dass die 6er-Serie kein Full HD 3D kann.
Finde ich interessant.
Babyzicke23
Schaut ab und zu mal vorbei
#838 erstellt: 24. Jan 2012, 18:20
Hallo nochmal

Ich habe gerade mit dem Samsung Support telefoniert, und die Aussage erhalten, dass der PS51D6900 3D Inhalte in Full HD wiedergeben kann.

Dann will ich das mal glauben?! Und tausche nun den UE46D6200 gegen das Plasmageraet?!

Ich hab Angst

LG Zicke
filmfreak78
Ist häufiger hier
#839 erstellt: 24. Jan 2012, 19:18
Also ich hätte ja jeden gefragt, aber nicht Samsung selber! ;-)
Babyzicke23
Schaut ab und zu mal vorbei
#840 erstellt: 24. Jan 2012, 19:33
Habe ja sicherheitshalber im Plasmabereich hier im Forum nochmal gefragt.....und warte auf Antwort denn:
*gebranntes Kind scheut das Feuer
rockwilda
Stammgast
#841 erstellt: 25. Jan 2012, 19:23
Achja, ich bin grad durchgekommen. Der Typ meinte er hat von dem Problem mal gehört, aber es hat schon ewig keiner mehr angerufen. Anscheinend wurde ich von der 0800 Nummer auf eine 0180 Nummer umgeleitet. Er hat das jetzt aufgenommen und gemeint er hat gehört die Kunden kriegen nen 150 Euro Gutschrift ... echt lustig ;-)
Anaxuan
Ist häufiger hier
#842 erstellt: 26. Jan 2012, 11:45
@rockwilda,


hallo, ich bin auch besitzer eines UE46D6500 TV und bei mir war es eben genauso, hab die 0800 Nummer angerufen und bin anscheinend wo anders gelandet. Der freundliche Mitarbeiter nahm alles auf und leitet es jetzt weiter an ein speziell geschultes Team.

Der knüller ist, daß ich mein TV im Juni 2011 beim Media Markt gekauft habe, die mir aber nicht weiterhelfen können und nur meinten ich solle mich direkt an Samsung wenden, toller Kundenservice. Das war garantiert mein letzter TV den ich beim Media Markt gekauft habe. Der Mitarbeiter vom MM gab mir auch diese 0800/1213161 Nummer und meinte die wäre kostenlos, sollte sich jetzt herausstellen, daß Samsung die Anrufe auf eine kostenpflichtige 0180 Nummer umleitet, dann ist aber der Teufel los

LG
Anaxuan

P.S. Mit 150 EUR laß ich mich nicht abspeißen, ich will 3D in Full HD anschauen, hab deswegen viel Geld in Brillen (4 St.) und 3D-Player gesteckt.
b238594
Ist häufiger hier
#843 erstellt: 26. Jan 2012, 14:03

wgump schrieb:

zaffa schrieb:
Reklamation des Samsung UE37D6770

"Sehr geehrter Samsung Kunde,

...Bitte beachten sie das ihr Modell der D*6* Serie im 3D Modus keine Full HD Auflösung anbietet"


Das ist das erste mir bekannte Eingeständnis von Samsung, dass die 6er-Serie kein Full HD 3D kann.
Finde ich interessant.


Mittlerweile, nach etlichen Diskussionen per E-Mail, wobei sichtbar geworden ist, dass mein Händler die Argumente sich nicht durchliest, habe ich folgende Antwort bekommen:
[...]
Die Bezeichnung „Full-HD 3D“ ist aktuell kein anerkannter Standard und kann daher von den Herstellern verwendet werden, sofern dieser die Beschreibung als erfüllt ansieht.
Wie auch im offiziellen Samsung Statement erwähnt sieht Samsung die Full-HD-3D Funktion als erfüllt an, auch wenn es sich dabei um ein Interpolationsverfahren von 720p auf 1080p handelt.
[...]
Wobei das jedoch kein Originalzitat von Samsung gewesen ist, jedoch da ich gegen den Händler klagen werden und nicht gegen Samsung, dürfte das ggf. unerheblich sein.
Zumindest wird es nicht mehr um die Frage gehen "kann der 6500er 3D in 1080p darstellen?".
Mein nächster Schritt ist jetzt das Einwurf-Einschreiben mit letzter Fristsetzung und danach der Klage-Weg.
Die Zeit der Diskussion mit meinem Händler ist nun vorbei....
MarcWessels
Inventar
#844 erstellt: 26. Jan 2012, 20:46
Richtig so!

Besonders kompetent scheint Dein Händler im Übrigen auch nicht zu sein, wenn ich mir so seine Aussage bezüglich "720p" angucke.
Deutscher_Michel
Stammgast
#845 erstellt: 27. Jan 2012, 03:59

MarcWessels schrieb:
Besonders kompetent scheint Dein Händler im Übrigen auch nicht zu sein, wenn ich mir so seine Aussage bezüglich "720p" angucke.

Richtig, denn nach Analyse von Cine4Home zeigen die kleineren Samsung-D6-Modelle (unter 55 Zoll) trotz der Werbung mit Full HD 3D in diesem Modus statt 1080p maximal nur die Hälfte an, also nur 540p:
Cine4Home-Problemanalyse: "Full-HD, Half-HD oder doch nur Quarter-HD?"

Samsungs bekanntes Statement an Cine4Home dazu, bei dem nach den ursprünglichen Werbeversprechungen wie "Full HD-Bildqualität in 3D" nun beim nachgewiesenen Verlust der halben Bildschirmauflösung von "dezenten Unschärfen" gesprochen wird, ist hier nachzulesen:
Cine4Home-Blog zum Samsung-Statement


[Beitrag von Deutscher_Michel am 27. Jan 2012, 06:38 bearbeitet]
TDO
Inventar
#846 erstellt: 27. Jan 2012, 12:58
@b238594

Wird sicher spannend was da in 2 - 3 Jahren für ein Urteil rauskommen wird.

Ich hoffe du bleibst nicht auf den 20.000 bis 30.000 EUR Kosten sitzen. (so Sachverständigenprozesse sind leider recht teuer)
burkm
Inventar
#847 erstellt: 27. Jan 2012, 13:30
Er beliebt zu scherzen.
Er möge schweigen, wenn Er ahnungslos ist.

Der Streitwert ist was ? EUR 800 ?
Da zuckt die Rechtsschutzversicherung nicht einmal...
b238594
Ist häufiger hier
#848 erstellt: 27. Jan 2012, 15:18

Batigoooal schrieb:


P.S. Eine Rückgabe kommt für mich nur bedingt in Betracht, da laut meinem Anwalt ein Nutzungsgeld abgezogen würde.



Tip:
Such im Internet mal nach:
Quelle Elektroherd Urteil
Alternativ nach:
"AZ. VIII ZR 200/05"

Frag den Anwalt mal, ob das relevant ist....


[Beitrag von b238594 am 27. Jan 2012, 15:48 bearbeitet]
Jogibaer2k
Stammgast
#849 erstellt: 27. Jan 2012, 19:38
MM hat den 55D6500 gerade in der Werbung. Er wird angepriesen mit 55" Full HD 3D LED TV.
Ist das nun einfach eine Aufzählung der Funktionen, oder suggeriert es, dass auch im 3D Full HD geboten wird? In den Eigenschaften steht auch nur "Full HD: ja" und "3D-tauglich: ja", gleiches steht auch so beim D8090.


Btw.: Wer sich die Fotos des UE55D8090 im MM-Shop anschaut, findet dort ein Bild einer Sony Shutter-Brille.
TDO
Inventar
#850 erstellt: 27. Jan 2012, 20:24

burkm schrieb:
Er beliebt zu scherzen.
Er möge schweigen, wenn Er ahnungslos ist.

Der Streitwert ist was ? EUR 800 ?
Da zuckt die Rechtsschutzversicherung nicht einmal...


Das solltest du dir lieber zu Herzen nehmen.

Der Streitwert ist für die Kosten von Gutachten von vereidigten Sachverständigen vollkommen irrelevant.

Und davon denen werden durch die Instanzen einige notwendig sein um zu Beweisen dass ein Sachmangel vorliegt.

Und um nichts anderes wird es in diesem Verfahren gehen.
burkm
Inventar
#851 erstellt: 27. Jan 2012, 21:05

Oh, wirklich
Tja, da wird die Rechtsschutzversicherung aber staunen...


[Beitrag von burkm am 27. Jan 2012, 21:09 bearbeitet]
MarcWessels
Inventar
#852 erstellt: 27. Jan 2012, 23:04
Glaube kaum, dass es der Händler auf einen Prozess ankommen lässt.
Lustmolch
Ist häufiger hier
#853 erstellt: 28. Jan 2012, 10:28
Ich gebe mal meine "Neusten" Infos weiter die ich habe.

Am 13.01 hat mir der Samsung Service mitgeteilt das am 09.01 es an die "Interne" Abteilung weitergeleitet wurde.

Auch wurde mir mitgeteitl dass das Komplette Call-Center gewechselt hat wegen dieser Problematik da dort zuviel "Mist" passiert ist.

Was auch immer das heist, bis heute wie keine Reaktion.
Werde alle 2 Wochen nun mal wieder anrufen (gibt ja noch die möglichkeit über die Kostenlose 0800 Nummer) und denen auf den Sack gehen.
wgump
Stammgast
#854 erstellt: 29. Jan 2012, 12:04

Lustmolch schrieb:

Auch wurde mir mitgeteitl dass das Komplette Call-Center gewechselt hat wegen dieser Problematik da dort zuviel "Mist" passiert ist.


Der Mist, der dort passiert ist, ist vermutlich der, dass jemand eine Zusage gemacht hat zu einer Entschädigung, die es aber nicht geben wird....
Wahrsager
Stammgast
#855 erstellt: 29. Jan 2012, 19:18
TDO hat recht. Ein Verfahren kann durch Sachverständige sehr teuer werden. Der Streitwert bei den Kosten der Sachverständige spielt dabei keine Rolle. LINK
Wenn die Rechtschutzversicherung ein OK für die Einschaltung eines Rechtsanwaltes und ein mögliches Verfahren gibt, ist das eigene finanzielle Risiko klein, solange die maximalen Kosten für den Rechtsstreit (maximale Deckungssumme im Versicherungsvertrag) nicht überschritten werden. Allerdings sollte man sich auch folgendes vor Augen halten und in die eigene Kosten/Nutzen Analyse für und gegen einen Rechtsstreit mit einfliessen lassen:

Wenn die Kosten in einem Rechtsstreit explodieren, dann wird es die Rechtschutzversicherung nicht einfach mit einem Achselzucken abhaken, so wie vielleicht (?)"Burkm" meint, sondern sich den Kunden/Vertragspartner genau "ansehen".
Ist der Kunde bisher unauffällig gewesen (keine Schadensfälle in der Vergangenheit), dann passiert vielleicht nichts nach dem Verfahren. Hat man in der Vergangenheit wiederholt geklagt und der Versicherung Kosten verursacht, dann kann es durchaus sein, dass bald fristgerecht von der Versicherung gekündigt wird. Bei zwei Schadensfällen innerhalb von 12 Monaten hat die Versicherung auch Sonderkündigungsrecht. Quelle: LINK

Es ist also auch die Frage, ob man es sich bei der eigenen Rechtschutzversicherung leisten kann, einen Rechtsstreit anzufangen und ob das Ärgernis (der TV)wirklich so gross ist, dafür möglicherweise jahrelang zu streiten und dann unter Umständen den Rauswurf der Rechtschutzversicherung zu riskieren. Kunden die grosse Kosten verursachen sind nun mal nicht so gern gesehen Ein relativ geringer Streitwert bei extrem hohen Prozesskosten kommt natürlich auch nicht so gut an beim Versicherer.
Die haben natürlich Angst dass sich der Kunde zum Prinzipenreiter und Streithansel entwickelt. Beides aus Sicht der Versicherungsbranche keine gerngesehenen Kunden.

Denn wenn der Rechtschutz-Vertrag durch die Rechtschutzversicherung gekündigt wird, dann wird man es sehr sehr schwer haben eine neue Versicherung zu finden (gegenseitige Information der Versicherungen)
Und ich glaube es gibt existenziellere Risiken und Probleme im Leben die man gerne durch eine Rechtschutzversicherung absichern will.

Allerdings sollte man sich im Leben auch nicht alles Gefallen lassen und nicht nur die Faust in der Tasche ballen.

Es ist wirklich ein Dilemma und ich beneide diejenigen nicht, die jetzt vor der Entscheidung stehen "soll ich klagen oder nicht".


[Beitrag von Wahrsager am 29. Jan 2012, 19:28 bearbeitet]
b238594
Ist häufiger hier
#856 erstellt: 30. Jan 2012, 09:41
Der Hinweis zur Rechtsschutzversicherung ist richtig und wichtig an der Stelle.
Btw. glaube ich nicht, dass mein Händler "Bock" hat, ein so hohes Risiko einzugehen
(wenn im Prozessfall ich "gewinne", dann wird er wohl die Kosten tragen).
Auch Samsungs Interesse an Präzidenzfällen dürfte wohl nicht hoch sein...

Wichtig ist nach den letzten Mails aber auch der Hinweis, dass m. E. eine mögliche Klage keineswegs hoffnungslos ist, wie man einigen der letzten Mais entnehmen kann.
In Deutschland gilt ja das BGB (auch wenn mein Händler das indirekt abstreitet):
§434:
Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann.

Wobei das "erwarten kann" m. E. die wichtige Formulierung ist. Wenn ich Samsungs Werbematerialien mir ansehe, dann tauchen da schon etliche Formulierungen auf, das 3D in FullHD angezeigt wird.
... 2D in FullHD und 3D in FullHD ..... hmmm...... was mag man da wohl erwarten?
Im BGB steht da kein Verweis auf Industriestandards.

---------------------------

Was soll auch diese Aussage von Samsung bzgl. Standards?
Kein Standard lt. ETSI und EICTA?! (wie kann ein "normaler" Konsument das eigentlich überprüfen? und welches Gericht würde das von einem Käufer denn von dem Kauf erwarten????) (habe ich die beiden Institute richtig geschrieben?)
Standard lt. BluRay-Disc-Association + HDMI...-Verein.
=> Gleichstand?! Oder wer mehr Institute "bringt" hat gewonnen?

-----------------------------
Batigoooal
Ist häufiger hier
#857 erstellt: 31. Jan 2012, 12:27
Servus zusammen!

Kurzer Update von meiner Seite:
Mittlerweile habe ich eine Kopie vom Schreiben erhalten, das mein Anwalt an den Händler geschickt hat. Darin wird - wie vereinbart - sukzessive die Rücknahme des alten und die Bereitstellung eines neuen Geräts gefordert, das die beworbene Eigenschaft 3D in FULL HD (in diesem Fall der UE46D7090) erfüllt.

Zum Thema Rechtschutz: Es gibt nichts einfachers als bei der jeweiligen Versicherung - sofern vorhanden - anzufragen, ob der vorliegende Fall übernommen wird - so wie bei mir geschehen. Wäre der Fall nicht gedeckt gewesen, hätt ich Tatsache zähnknirschend akzeptieren müssen. So werde ich aber zähnefletschend um mein Recht als Käufer kämpfen. Wie hoch die laufenden Kosten dann tasächlich ausfallen ist mir im Prinzip egal. Ich sehe mich zu 100% auf der Seite des Lichts und gehe nicht davon aus, dass ich nicht zu meinem Recht komme.

Und sollte es kein Upgrade auf einen 3D FULL HD Fernseher werden bekomme ich wenigstens einen Minderungsbetrag - davon gehe ich jedenfalls fest aus.

Die Zeit wirds zeigen.

Übrigens: Die Anfrage beim Rechtschutz hätte sogar mein Anwalt für mich übernommen. Da kam ich ihm aber zuvor.


[Beitrag von Batigoooal am 31. Jan 2012, 12:29 bearbeitet]
burkm
Inventar
#858 erstellt: 31. Jan 2012, 13:02
Es gibt hier den Begriff des "verkehrsüblichen", d.h., ob man man bestimmte Eigenschaften anhand der gegebenen Formulierungen erwarten kann, weil in der Interpretation oder Handhabung allgemein üblich. Weicht der Hersteller mit seiner - nachgereichten - Interpretation hiervon deutlich ab, so steht er in der Pflicht.


b238594 schrieb:
Der Hinweis zur Rechtsschutzversicherung ist richtig und wichtig an der Stelle.
Btw. glaube ich nicht, dass mein Händler "Bock" hat, ein so hohes Risiko einzugehen
(wenn im Prozessfall ich "gewinne", dann wird er wohl die Kosten tragen).
Auch Samsungs Interesse an Präzidenzfällen dürfte wohl nicht hoch sein...

Wichtig ist nach den letzten Mails aber auch der Hinweis, dass m. E. eine mögliche Klage keineswegs hoffnungslos ist, wie man einigen der letzten Mais entnehmen kann.
In Deutschland gilt ja das BGB (auch wenn mein Händler das indirekt abstreitet):
§434:
Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann.

Wobei das "erwarten kann" m. E. die wichtige Formulierung ist. Wenn ich Samsungs Werbematerialien mir ansehe, dann tauchen da schon etliche Formulierungen auf, das 3D in FullHD angezeigt wird.
... 2D in FullHD und 3D in FullHD ..... hmmm...... was mag man da wohl erwarten?
Im BGB steht da kein Verweis auf Industriestandards.

---------------------------

Was soll auch diese Aussage von Samsung bzgl. Standards?
Kein Standard lt. ETSI und EICTA?! (wie kann ein "normaler" Konsument das eigentlich überprüfen? und welches Gericht würde das von einem Käufer denn von dem Kauf erwarten????) (habe ich die beiden Institute richtig geschrieben?)
Standard lt. BluRay-Disc-Association + HDMI...-Verein.
=> Gleichstand?! Oder wer mehr Institute "bringt" hat gewonnen?

-----------------------------
b238594
Ist häufiger hier
#859 erstellt: 01. Feb 2012, 15:55
hmmm.....
nachdem mir mein Händler den Stinkefinger auf meine Fristsetzung gezeigt hat, wollte ich schon zum Anwalt gehen, zwecks Klageeinreichung.

Was mich jetzt jedoch etwas stutzig macht, sind die letzten Mails aus dem Thread "SAMSUNG: D65x0 Serie: schlechte 3D-Qualität", bezüglich der VDE-Zertifizierung.
wgump
Stammgast
#860 erstellt: 01. Feb 2012, 17:54

b238594 schrieb:

hmmm.....
nachdem mir mein Händler den Stinkefinger auf meine Fristsetzung gezeigt hat, wollte ich schon zum Anwalt gehen, zwecks Klageeinreichung.

Was mich jetzt jedoch etwas stutzig macht, sind die letzten Mails aus dem Thread "SAMSUNG: D65x0 Serie: schlechte 3D-Qualität", bezüglich der VDE-Zertifizierung.


Damit zeichnet sich auf alle Fälle eine "Sachverständigenschlacht" mit unabsehbarem Ausgang ab.
Wenn die jetzt ein Zertifikat haben, dass die Darstellung in FULL HD 3D ist.
burkm
Inventar
#861 erstellt: 02. Feb 2012, 10:28
Kann wohl nicht stimmen, da der Ausdruck "Full HD" hinsichtlich der Auflösung eindeutig bestimmt ist.
Deutscher_Michel
Stammgast
#862 erstellt: 02. Feb 2012, 10:32

wgump schrieb:
Damit zeichnet sich auf alle Fälle eine "Sachverständigenschlacht" mit unabsehbarem Ausgang ab.
Wenn die jetzt ein Zertifikat haben, dass die Darstellung in FULL HD 3D ist.


Das muss nicht sein. Vielleicht gibt es bald endlich einmal eine gute Nachricht. Wie ich bereits im Technik-Thread geschrieben habe, hat laut Produktdatenblatt das vom VDE getestete Gerät eine ältere Seriennummer und nur die alte Version "02". Dieses Gerät ist also definitiv keine neue Baureihe. Jedoch fallen zwei Sätze auf:

"1080p Zeilen mit ausgeschaltetem Motion Plus"
"Softwareversion 002000"

Bisher (bis Firmware 1018) hatte die Motion Plus-Einstellung m.W. keinen Einfluss auf die 3D-Auflösungsverluste. Möglicherweise hat Samsung aber nun eine neue Firmwareversion 2 (2000) entwickelt, welche die volle Full HD 3D-Aufösung bei ausgeschaltetem Motion Plus ermöglicht. Dies wäre m.E. ein gangbarer Kompromiss, um das Thema endlich zu lösen.


[Beitrag von Deutscher_Michel am 02. Feb 2012, 10:34 bearbeitet]
Lustmolch
Ist häufiger hier
#863 erstellt: 02. Feb 2012, 10:57
So ich habe heute nochmal bei Samsung angerufen und ab jetzt kommen Sie mit dem VDE Zertifikat an.

Ich hab um Rückruf von einem "Mitarbeiter" gebeten der weiter oben ist als der Arme kleine Telefonist. Zumindest hat er gesagt das er es eingetragen hat das mich jemand zurück ruft.

Danach habe ich aber bei VDE Angerufen:
VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut GmbH
Merianstraße 28
DE-63069 Offenbach

Telefon: 069 8306-0
Telefax:069 8306-555
vde-institut@vde.com

Mit dem Hinweis das dieses Zertifikat nicht richtig sein kann und um Rückmeldung zu dem Test gebeten da sie Samsung anscheinend auf den Leim gegangen sind und dieses Zertifikat dann zu unrecht ausgestellt haben.

Ich halte euch auf dem Laufenden.
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