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Reparatur wer übernimmt die Kosten? Verkäufer oder Panasonic+A -A |
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Autor |
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jackydose
Neuling |
#1 erstellt: 23. Jul 2013, 13:25 | |
Hallo, Ich habe ein kleines Problem mit dem Panasonic Service und dem Verkäufer, bei dem ich Unterstützung brauche, weil ich sowas noch nie erlebt habe. Kurze Schilderung: Ich habe einen Panasonic STW Plasma vor 4 Wochen günstig beim Händler gekauft. Es war ein Ausstellungsstück. Auf der Rechnung steht drauf, dass die Garantiezeit 24 Monate beträgt. Der Fernseher wurde vor Ort kurz angeschaltet, um zu testen, ob er funktioniert. Er funktionierte auch. Letzte Woche habe ich gemerkt, dass links oben Senderlogos, von Sendern die ich nicht habe, eingebrannt sind. Daraufhin habe ich den Panasonic Service angerufen und die haben 2 Mitarbeiter geschickt. Es wurden u.A. Fotos gemacht und der Fall aufgenommen. Der Mitarbeiter hatgesagt, dass vermutlich das Panel ausgetauscht werden muss. Der Fernseher blieb bei mir und ich sollte abwarten bis die sich wieder melden. Nun nach 5 Tagen bekomme ich einen Anruf vom Verkäufer, dass Panasonic denen einen Kostenvoranschlag gestellt hat. Die Kosten dabei liegen über dem Verkaufspreis. Der Veräufer hat gesagt, dass sie das nicht bezahlen können und dass ich mich besser zuerst bei ihm hätte melden sollen. Außerdem hat er Andeutungen darauf gemacht, dass ich die Servicekosten (ca. 70€ für das Kommen, der Panasonic Mitarbeiter) tragen muss. Außerdem hat er gesagt, dass ich das Gerät vorbeibringen soll und dass wir das klären. Auf die Frage: ob gleichwertige Geräte vorhanden sind, gab es ein "vermutlich nicht". Meine Frage ist nun: was soll ich tun? Müsste ich die 70€ Kosten übernehmen? Ich habe das Gefühl, wenn ich den Fernseher zurückbringe will der Verkäufer zwar den Fernseher zurücknehmen allerdings die Servicekosten vom Kaufbetrag abziehen. Ich weiß außerdem, dass schlechtere und höherpreisige Geräte vorhanden sind. Ich bin eigentlich sehr zufrieden mit dem Fernseher (bis auf die Flecken) und möchte eigentlich keinen anderen. Ich bedanke mich sehr für Ihre Antworten. [Beitrag von jackydose am 23. Jul 2013, 13:32 bearbeitet] |
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xpw
Ist häufiger hier |
#2 erstellt: 23. Jul 2013, 13:50 | |
Du hättest zuerst dem Verkäufer die Mängel anzeigen müssen. Der hätte der dann evtl.Panasonic beauftragt sich den Fernseher anzuschauen, Der Verkäufer hätte wahrscheinlich mit etwas Verhandlungsgeschick deinerseits noch einen Preisnachlaß gemacht. Das mit dem Einbrennen steht aber ganz vorne in der Bedienungsaleitung! Übrigens, jeder Plasma Aussteller den ich bis jetzt bei Händlern gesehen habe, hatte eingebrannte Logos. [Beitrag von xpw am 23. Jul 2013, 13:52 bearbeitet] |
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jackydose
Neuling |
#3 erstellt: 23. Jul 2013, 14:45 | |
Danke für die Antwort. Ich berichte dann wieder sobald sich die Situation entwickelt. |
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olewed
Gesperrt |
#4 erstellt: 23. Jul 2013, 14:58 | |
Lass dir bloß keine Angst einjagen. Die Antwort von xpw ist so auch nicht richtig. Du hast einen Mangel am Gerät Festgestell und in diesen Fällen Ist bei Panasonic der Panasonic Service zuständig. Und das die sich nun an den Händler wende weil er wohl das Gerät Unsachgemäß behandelt hat ist nicht dein Problem. Auch die entstandenen Kosten gehen auf keinen Fall zu deine lasten! Das der jetzt versucht das Gerät wieder zu bekommen und dir auch noch versucht Die 70Euro aufzudrücken ist aus seiner sicht verständlich. Ich würde mich auf gar nichts mehr mit dem Händler einlassen. Dein Ansprechpartner ist der Pana Service. Wie oder was die mit dem Händler abklären und wer letztendlich den Schaden übernimmt Pana oder Händler ist auch nicht mehr dein Problem. MFG olewed |
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norman68
Stammgast |
#5 erstellt: 23. Jul 2013, 16:49 | |
Genau so seh ich das auch. |
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fraster
Inventar |
#6 erstellt: 23. Jul 2013, 19:59 | |
Gleich zweimal falsch! @ jackydose: Im Rahmen der im BGB verankerten 2-jährigen Sachmängelhaftung (früher "Gewährleistung") ist bei einem Kaufvertrag immer der Händler erster Ansprechpartner. Diesem muss ein Mangel angezeigt werden. Anschließend bestimmt man als Käufer die Art, wie dieser Mangel auf Kosten und Risiko des Verkäufers zu beheben ist. Infrage kommen hier Rücknahme der mangelhaften Ware und Tausch gegen fabrikneue Ware, Preisminderung oder Reparatur (jeweils Abholung und Neulieferung auf Kosten des Verkäufers!). Wie gesagt, wie die Art der Nacherfüllung aussieht, bestimmt einzig und allein der Käufer. In dem hier vorliegenden Fall hast du den Fehler gemacht, den Hersteller im Rahmen einer freiwilligen Garantie (ungleich Sachmängelhaftung!) als dritten Beteiligten in den Kaufvertrag reinpfuschen zu lassen. Der Händler behauptet zu Recht, dass zu allererst ihm die Möglichkeit der Nacherfüllung einzuräumen ist. Einigt man sich dann auf die Reparatur der Ware, wäre der Auftrag an den Pana-Service der richtige Schritt gewesen. Nun hat offenbar der von dir gerufenen Pana-Service festgestellt, dass die Einbrenner aufgrund des Betriebs als Vorführgerät und nicht durch dein eigenes Verhalten herbeigeführt wurde und verweigert gemäß seinen Garantiebedingungen den kostenlosen Panel-Tausch. Somit sind die 70 Euro für die "Fehlerdiagnose" von demjenigen zu zahlen, der die Musik eigeninitiativ bestellt hat, also dir. Wenn man die Sachlage eng auslegt, könnte es darüber hinaus so sein, dass der Verkäufer sich fortan weigert, für Sachmängel geradezustehen und du nun auf einem eingebrannten Plasma sitzen bleibst und ggf. einen Paneltausch ebenfalls aus eigener Tasche bezahlen musst. Hier ist dann - falls sich der Händler quer stellt - gutes Zureden oder ein guter Anwalt gefragt. Die Rücknahme des Gerätes gegen den vollen Kaufpreis UND die Übernahme der 70 Euro sind mMn reine Kulanz des Händlers. Fazit: 1. Die 70 Euro wirst du wahrscheinlich selbst bezahlen müssen und kannst froh sein, wenn der Verkäufer das Gerät zurück nimmt. 2. Niemals einen Plasma-TV als Aussteller kaufen. 3. Im Falle von Mängeln direkt den Verkäufer unter Fristsetzung schriftlich kontaktieren und die weitere Vorgehensweise abstimmen. |
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Wodde
Stammgast |
#7 erstellt: 24. Jul 2013, 00:58 | |
Fraster hat leider recht, der Händler ist im Gewährleistungsfall immer zuerst zu informieren. Erst wenn dieser entscheidet den Schaden beim Hersteller reparieren zu lassen, kommt dieser ins Spiel. Nun hast du eigenmächtig Pana bemüht, diese haben festgestellt das der Schaden (Einbrenner) von unsachgemässer Nutzung beim Händler verursacht wurde (NIEMALS einen vorführerplasma kaufen) und verweigern selbstverständlich die kostenlose Garantie und berechnen auch die Kosten für die Bestellung der Techniker, auf denen du jetzt wohl sitzenbleibst. Du kannst nur hoffen das der Händler dir den Kaufpreis zurückerstattet, den wie du selbst gesagt hast hat er kein gleichwertiges Gerät im Sortiment. |
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olewed
Gesperrt |
#8 erstellt: 24. Jul 2013, 05:41 | |
Ich habe es schon richtig geschrieben. Wir sind bei Panasonic und nicht bei Samsung ,LG und co. Panasonic prüft alle Mängel und Garantieansprüche selber. Sie werben sogar damit. Auf der Pana Seite steht geschrieben wie man sich in so einen Fall Verhält „Schnell und professionell Im Falle eines technischen Problems mit Ihrem Panasonic TV Fernseher wenden Sie sich bitte an die Panasonic Hotline „ Wen es sich nach eurer Theorie verhalten würde müsste die Hotline darüber informieren. Außerdem hätte das Service Team die 70Euro schon von ihm abkassiert . Die dürfen überhaupt nicht antanzen ohne vorher über eventuelle koste zu informieren. @fraster Im Rahmen der im BGB verankerten 2-jährigen Sachmängelhaftung (früher "Gewährleistung") ist bei einem Kaufvertrag immer der Händler erster Ansprechpartner. Diesem muss ein Mangel angezeigt werden. Anschließend bestimmt man als Käufer die Art, wie dieser Mangel auf Kosten und Risiko des Verkäufers zu beheben ist. Infrage kommen hier Rücknahme der mangelhaften Ware und Tausch gegen fabrikneue Ware, Preisminderung oder Reparatur (jeweils Abholung und Neulieferung auf Kosten des Verkäufers!). Wie gesagt, wie die Art der Nacherfüllung aussieht, bestimmt einzig und allein der Käufer. Das übernimmt Panasonic selber die Händler sind außen vor. MFG olewed |
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flyingscot
Inventar |
#9 erstellt: 24. Jul 2013, 07:21 | |
Gelten Vorführgeräte überhaupt noch als Neugeräte?! Die Herstellergarantie gilt doch üblicherweise nur für Neuware und auch nur für den Erstbesitzer... In diesem Fall ist es ja ganz offensichtlich so, dass Panasonic die Herstellergarantie-Regelung ablehnt! Einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch hat man als Käufer trotzdem, aber nicht gegenüber Panasonic sondern gegenüber dem Händler. Und Panasonic kann (und will) den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch gar nicht übernehmen, da sie selber gar nicht der direkte Verkäufer sind. [Beitrag von flyingscot am 24. Jul 2013, 07:22 bearbeitet] |
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jackydose
Neuling |
#10 erstellt: 24. Jul 2013, 12:22 | |
Vielen Dank für die Antworten! Ich habe mehrmals telefoniert, aber es ist immer noch keine Ende in Sicht. Der letzte Stand war, dass ich die Servicekosten nicht übernehmen muss, weil es unter Garantie fällt. Was mit dem Gerät passiert werde ich heute oder morgen erfahren. |
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fraster
Inventar |
#11 erstellt: 24. Jul 2013, 17:04 | |
Genau so ist es. @olewed: Es ist Blödsinn zu behaupten, dass Pana aktiv in den Kaufvertrag reinpfuscht. Und wieso muss Pana über geltendes Recht (BGB) informieren (und prüfen, ob nicht evtl. andere Rechte aus einem Kaufvertrag verletzt werden könnten), wenn jemand dem Pana-Service einen Auftrag erteilt? Ist doch gar nicht deren Aufgabe! |
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jackydose
Neuling |
#12 erstellt: 29. Jul 2013, 14:27 | |
Um die Sache abzuschließen: Der Verkäufer hat den Fernseher zurückgenommen und das Geld ausgezahlt. Es sind außerdem keine Kosten weder für mich noch für den Verkäufer entstanden. Die 70€ von der hier die Rede war ein Fehler seitens Panasonic. Der Kundenservice von Panasonic hat diesbezüglich gesagt, dass sie etwas nur in Rechnung stellen würden, wenn ich vorher einen Serviceauftrag mit dem entsprechenden Betrag unterschrieben hätte. Das Personal in der Panasonic Service Zentrale war freundlich und kompetent. Leider weniger kompetent war eine Dame am Telefon im Panasonic Service Center in Hamburg, weswegen sich alles unnötig in die Länge gezogen hat... Nochmal vielen Dank für die Hilfe evtl. hilft dieser Beitrag ja auch jemandem [Beitrag von jackydose am 29. Jul 2013, 14:27 bearbeitet] |
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fraster
Inventar |
#13 erstellt: 31. Jul 2013, 18:26 | |
Danke für die Info. Du hast anscheinend noch mal Glück gehabt, und der Händler hat aus Kulanz (oder Unwissenheit) das Gerät zurück genommen, ohne auf sein Nacherfüllungsrecht zu bestehen. D. h., normalerweise hätte er entweder seine komplette Nacherfüllungspflicht abgelehnt, weil du vorher auf eigene Faust den Pana-Service beauftragt hast. Oder er hätte darauf bestehen können, dass der Kaufvertrag weiter eingehalten wird, indem er dir ein fabrikneues Gerät geliefert hätte, ohne den Kaufpreis zu erstatten. Aber schön, dass es auch so funktioniert hat. |
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