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Toshiba Garantie ?+A -A |
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Autor |
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V-Maxx
Ist häufiger hier |
#101 erstellt: 17. Okt 2006, 16:58 | |||||
Auf der Toshiba-Page "waren" die Garantieleistungen für die verschiedenen Produktgruppen ganz klar abgegrenzt. Leider finde ich den Link nicht mehr Ich hatte das zur Kenntnis genommen und mich daher für Panasonic entschieden. Wer nun immer noch nicht auf Geräte der Firma Toshiba verzichten kann, dem bietet z.B. Tevi eine Anschlußgarantie für 5 Teuros/Monat für das erste Jahr (=60Euro) mit einem 20%igen Aufschlag auf den Monatspreis für das zweite Jahr. (=72Euro) Um die gesetzlichen 6 Monate Sachmängelhaftung kommt aber auch Toshiba-San nicht herum! Wie die "Bewertung" eines Garantiefalles ausfällt ist wohl mehr oder weniger dem Zufall, oder vielleicht auch der Willkür, überlassen. Wie jetzt die Garantiebedingungen bei Tevi zu verstehen sind entzieht sich meinem Interesse. Cheers |
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winkelman
Stammgast |
#102 erstellt: 17. Okt 2006, 19:14 | |||||
Es spielt schon eine Rolle was Toshiba tut, nämlich keine Garantie zu gewähren. Vor Ort Abholung, Austauschgeräte oder ähnliches sind freiwillige Service-Zugaben des Herstellers und haben weder was mit der Garantie noch mit der Gewährleistung zu tun.
Eine Gewährleistung entspricht vielleicht in den ersten Monaten einer Garantie ist aber keine. Das kann man schon alleine daran festmachen, dass das ganze über den Händler und nicht über den Hersteller abgewickelt wird. |
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winkelman
Stammgast |
#103 erstellt: 17. Okt 2006, 19:18 | |||||
Also laut Toshiba-Service (Aussage ca. 5 Wochen alt) gibt Toshiba lediglich die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren in Deutschland. Alles andere ist keine Toshiba-Garantie. |
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fraster
Inventar |
#104 erstellt: 18. Okt 2006, 05:53 | |||||
Nanana, wenn das die GEZ mitkriegt... |
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commainz
Neuling |
#105 erstellt: 28. Okt 2006, 16:03 | |||||
Hallo, heute hatte auch ich im MM dieses merkwürdige Gespräch mit dem Verkäufer, der meinte: "Sie haben keine Garantie, wissen Sie das?" Mein Fazit: Ich habe das Gerät dennoch gekauft. So blöd wie der Media Markt oder der Verkäufer meines Nichtvertrauens glaubt bin ich ja nicht. Erstens gibt es immer 6 Monate Garantie, und die anschließende Gewährleistungszeit/Sachmängelhaftung hat man ja auch. Ich schliesse mich dem o.g. Kommentar an. Wenn nach bspw. einem Jahr der Fernseher defekt ist, geht die Rechtsprechung von einem bereits beim Kauf vorhandenen Mangel aus, d.h. von einem mangelhaften Bauteil. Richtig ist, man hat evtl. die Diskussion und muß bei hartnäckigen Fällen mit dem Rechtsanwalt drohen, ich denke aber, zumindest der jeweilige Geschäftsführer wird über soviel Sachverstand verfügen, einzulenken. Mich würde interessieren, wie denn die konkreten Erfahrungen mit der Reparaturabwicklung nach einem halben Jahr sind. [Beitrag von commainz am 28. Okt 2006, 16:08 bearbeitet] |
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winkelman
Stammgast |
#106 erstellt: 31. Okt 2006, 21:00 | |||||
Falsch. Das was der blöde MediaMarkt Mitarbeiter gesagt hat stimmt schon. Toshiba gibt keine 6 Monate Garantie. Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Gesetzlich vorgeschrieben ist nur die Gewährleistung. Und die gewährt Toshiba, und zwar nur die. Das wurde aber alles schon desöfteren nicht nur von mir hier gepostet. Das ganze lässt sich aber auch in den Gesetzestexten und dazugehörigen Kommentaren nachlesen. |
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alex1977
Stammgast |
#107 erstellt: 18. Nov 2006, 18:44 | |||||
Was ist denn wenn die Kiste nach 6 Monaten kaputt geht? Muss man dann die Reperatur selber bezahlen oder was? |
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fraster
Inventar |
#108 erstellt: 19. Nov 2006, 13:45 | |||||
Exakt. |
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wolff_uncut
Ist häufiger hier |
#109 erstellt: 19. Nov 2006, 14:37 | |||||
Mein erster Videorecorder den ich mir gekauft habe war ein Toshiba vor weit mehr als 10 Jahren. Der läuft heute noch einwandfrei !! Wenn ich einer Marke vertraue dann eben dieser. Noch dazu gibts in Österreich 5 Jahre Garantie auf alle Toshiba Produkte. |
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HighDefDoug
Inventar |
#110 erstellt: 19. Nov 2006, 15:46 | |||||
naja, nur weil dein vhs-rekorder 10 jähgre hält, heisst das noch lange nicht, das dein lcd - tv dies ebenso tut.. mein ex - toshi lcd ging übrigens nach 7 monaten schon kaputt.. |
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JanXP
Stammgast |
#111 erstellt: 19. Nov 2006, 22:44 | |||||
Das glaube ich jetzt weniger, worauf stützt du deine Aussage? [Beitrag von JanXP am 19. Nov 2006, 22:45 bearbeitet] |
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fraster
Inventar |
#112 erstellt: 20. Nov 2006, 17:32 | |||||
Auf derzeit gültiges Verbraucher-Recht. Ohne jetzt alle Details zum x-ten Mal durchzukauen: Nach 6 Monaten dreht sich die Beweislast um: Der Käufer muss dem Verkäufer beweisen, dass ein Defekt bereits am Tag des Kaufs vorlag. Wir alle wissen, dass dieser Beweis niemals zu führen ist, es sei denn, mit immens teuren Gutachter-Schlachten, die kein Käufer auf eigenes Risiko vorfinanzieren wird. Sollte dein Verkäufer kulant sein, könnte er auf die Beweislastumkehr ggf. verzichten und eine Reparatur auch nach 6 Monaten kostenlos durchführen (lassen), einen Rechtsanspruch hast du als Käufer jedoch nicht. Dann bliebe nur noch der Weg der Klage, in der Hoffnung, auf einen verbraucherfreundlichen Richter zu treffen, der zu deinen Gunsten entscheidet. Eine Garantie, solch einen Rechtsstreit zu gewinnen, gibt es ebenfalls nicht. Weitere Infos: siehe BGB. |
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darkbound
Ist häufiger hier |
#113 erstellt: 20. Nov 2006, 18:46 | |||||
jop.. deswegen wirds kein toshiba.. is zwar nen tolles gerät.. aber da greife ich lieber zu samsung. |
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JanXP
Stammgast |
#114 erstellt: 20. Nov 2006, 22:23 | |||||
Das ist mir alles schon klar, aber mit einem Zitat aus einem Gesetzbuch hat es sich nicht getan. Spiegelt meiner Meinung nicht die Realität wider. Als Beweis lies einfach im Forum, gab einige User die ohne Probleme nach knapp 2 Jahren noch eine Reparatur bekommen haben. XP [Beitrag von JanXP am 20. Nov 2006, 22:24 bearbeitet] |
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Red_Ring_Rico
Stammgast |
#115 erstellt: 20. Nov 2006, 22:37 | |||||
Porsche gibt auch nur Gewährleistung |
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JanXP
Stammgast |
#116 erstellt: 20. Nov 2006, 22:56 | |||||
Genau. Der Hersteller sichert sich so ab, handelt aber nicht unbedingt so. Sicher, Garantie ist besser, aber ein Grund deshalb die Geräte nicht zu kaufen ist es nicht, jedoch ein Negativ-Punkt. Alles halt nur Kompromisse. XP |
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alex1977
Stammgast |
#117 erstellt: 21. Nov 2006, 07:55 | |||||
Das ist ja alles schön und gut aber bei diesen großen TV's sind die Transport Kosten sehr hoch ( Siehe Online Kauf, Transport Kosten bis 50 Euro)Wer trägt die in den ersten 2 Jahren Gewährleistung ? |
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Taylor23
Stammgast |
#118 erstellt: 21. Nov 2006, 13:35 | |||||
In den ersten 6 Monaten sicher der Händler, aber bei den derzeitigen Preisunterschieden zwischen Online-Händlern und "Fach"-geschäften von ca. 500 € kann man, im schlimmsten Fall, die Transportkosten auch mal auf die eigene Kappe nehmen, und hat am Ende immer noch gespart. |
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Eismann2Dope
Ist häufiger hier |
#119 erstellt: 21. Nov 2006, 17:06 | |||||
Also wenn ich das richtig verstanden hab bekommt man bei Amazon für alles aus dem Elektronik & Foto Bereich 24 Monate Garantie. Amazon Das müsst dann auch für den Toshiba gelten. |
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alex1977
Stammgast |
#120 erstellt: 21. Nov 2006, 17:08 | |||||
Aber nur wenn du ihn da gekauft hast! |
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fraster
Inventar |
#121 erstellt: 21. Nov 2006, 17:14 | |||||
Also wenn ihr jetzt ernsthaft Toshiba mit Porsche vergleicht, ist euch echt nicht mehr zu helfen! Porsche ist - im Gegensatz zu Toshiba - ein absoluter High-End-Hersteller im obersten Preissegment. Hier ist eine höchstmögliche Kulanz selbstverständlich, ja überlebenswichtig, weil Porsche einfach nicht die hohen Stückzahlen verkauft. Die Erfahrung hat gezeigt, dass eben diese Kulanz für viele Händler und auch für Toshiba ein Fremwort ist. Bei einem Massen-Produkt kann es dem Hersteller schließlich egal sein, wenn ein paar Leute ihm den Rücken kehren, nicht so Porsche. Also bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, auch wenn beides Obst ist. |
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JanXP
Stammgast |
#122 erstellt: 21. Nov 2006, 21:10 | |||||
Dann sage mir bitte, warum Porsche keine Gerantie gibt, sondern Gewährleistung...? Eben um sich das Hintertürchen offen zu halten, wie Toshiba. Es ging dabei nicht um Porsche und ob die Produkte besonders gut sind oder nicht. XP |
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Red_Ring_Rico
Stammgast |
#123 erstellt: 21. Nov 2006, 22:57 | |||||
Genau @fraster Lieber fraster.... Ich kenn doch deine Toshiba Geschichte. Und ich hab ja auch mit Toshiba nicht immer gute Zeiten gehabt,aber das mit Porsche...das war nur ein Beispiel Gibt halt hier Leute, die hier so nen Wind machen weil Toshi keine Garantie gibt!Na und....die mehrzahl an Produkten in Deutschland wird nur mit Gewährleistung verkauft....nicht mit Garanite!! Und nein, ich kauf mir keinen Pana Und ja, Garantie ist natürlich besser R_R_R |
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HighDefDoug
Inventar |
#124 erstellt: 22. Nov 2006, 09:31 | |||||
der gedanke hat sich für mich übrigens auch zerschlagen ( hatte mal vor 3 monaten darüber nach gedacht ), seitdem die pana - käufer jetzt in massen von lila pixelwolken berichten, die wohl äusserst störend daher kommen.. zur garantie / gewährleistung : mein ex toshi ist nach 7 monaten defekt gewesen und wurde ohne murren repariert ( dauerte allerdings ca 5 - 6 wochen ). ob das aber an der kulanz des MM's ( also händler ) lag, oder doch an toshiba selber, weiss ich nicht genau.. |
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fraster
Inventar |
#125 erstellt: 22. Nov 2006, 20:49 | |||||
Ganz einfach: Weil Porsche es im Gegensatz zu Toshiba nicht nötig hat, eine Garantie geben zu müssen. Die Qualität von Porsche ist über jeden Zweifel erhaben. Dies kann man schon allein aufgrund der immensen Zahl an Reklamationen bei Toshiba nicht behaupten. |
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fraster
Inventar |
#126 erstellt: 22. Nov 2006, 20:50 | |||||
Danke, dass du es eingesehen hast. |
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JanXP
Stammgast |
#127 erstellt: 22. Nov 2006, 21:40 | |||||
Das hat ja nie jemand bezweifelt, falls du die Texte etwas genauer gelesen hast... XP |
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fraster
Inventar |
#128 erstellt: 22. Nov 2006, 22:40 | |||||
Dies habe ich auch nie behauptet, falls du noch genauer gelesen haben solltest. |
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rutti77
Schaut ab und zu mal vorbei |
#129 erstellt: 23. Nov 2006, 12:32 | |||||
Hallo zusammen, hat jemand schon Erfahrungen sammeln können bezüglich amazon.de und Toshiba. Sollte das Paket stimmen bei Amazon, mit Rückgabe und Schadensfälle jenseits der 6 Monate, würde ich eventuell den 37 WL 68 dort bestellen. Zur Zeit für ca. 1550 € gelistet, allerdings wohl nicht auf Lager Hat eigentlich schon jemand irgendwo Testergebnisse für die 68 Reihe gefunden. Greetz |
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rutti77
Schaut ab und zu mal vorbei |
#130 erstellt: 23. Nov 2006, 12:39 | |||||
Hallo Fraster, das kann man so auch nicht sagen. Mein Chef hat auch ein Porsche gehabt. Ich betone gehabt. Er war ganz und gar nicht zufrieden Ein Auto was ca. 150.000 € gekostet hat, darf nich von innen feucht bwz. nass werden. Das Cabrio-Dach war undicht. Und angeblich lag der Fahler natürlich nicht bei Porsche. Nein mein Chef ist natürlich mit der Gießkanne durchs Auto gegangen |
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pokermants
Ist häufiger hier |
#131 erstellt: 23. Nov 2006, 16:30 | |||||
Hallo! Weiß jemand in Österreich einen Toshiba Vertragshändler der 5 Jahre Garantie auf die LCDs gibt?? Gibt es evtl. einen Link, wo man die Händler in Österreich finden kann? Vielen Dank, Tobias! |
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Taylor23
Stammgast |
#132 erstellt: 23. Nov 2006, 16:54 | |||||
Google spuckt unter "5 Jahre Österreichgarantie" u.a. folgenden Händler aus: http://www.satmedia.at/s_product_catalog.php?ag1=691 |
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alex1977
Stammgast |
#133 erstellt: 23. Nov 2006, 18:16 | |||||
Der hat keinen Toshiba im Progamm. |
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wolff_uncut
Ist häufiger hier |
#134 erstellt: 23. Nov 2006, 22:42 | |||||
Hallo, Du bekommst in allen Geschäften sowohl in Elektroketten wie Saturn, Cosmos usw und auch im Einzelhandel auf Toshiba Produkte "5 Jahre Garantie". Ob das auch für österr. Onlinehändler gilt bin ich überfragt! PS: www.geizhals.at |
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JanXP
Stammgast |
#135 erstellt: 25. Nov 2006, 01:33 | |||||
Hab wegen ner Bestellung bei nem Onlinehändler ein paar Dinge gefragt, darunter hab ich auch was zur Garantie gefragt. Der sagte doch glatt, dass Toshiba einen Vor-Ort-Service hat. Stimmt doch gar nicht, oder XP |
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alex1977
Stammgast |
#136 erstellt: 25. Nov 2006, 08:08 | |||||
Ja, dass ist eine Frechheit |
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SpeedyDL
Stammgast |
#137 erstellt: 27. Nov 2006, 14:37 | |||||
hu zusammen habe grad mal hier die 1. und bissel die 2. seite gelesen. stimmt es nun echt (und wird auf den seiten 3-7 nicht widerlegt), dass man keine garantie auf die tvs bekommen kann? wollte mir wahrscheinlich nen 32wl66z gekauft haben. kostet bei geizhals.at ergoogelt grad unter 800€ und wollte da vllt. zuschlagen. aber wenn das nun mit der garantie so ne sache ist, dann weis ich auch net weiter meldet euch mal bitte zurück! gruß, speedy |
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Taylor23
Stammgast |
#138 erstellt: 27. Nov 2006, 15:18 | |||||
Wohnst/Kaufst Du in Österreich? Dann wäre der "zusätzliche" Abschluss einer 5-Jahres-Garantie beim Händler möglich, soweit ich das verstanden habe. Gab schonmal 'nen Thread zum Thema: http://www.hifi-forum.de/viewthread-148-68.html |
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JanXP
Stammgast |
#139 erstellt: 27. Nov 2006, 20:05 | |||||
Man wie oft denn noch, es gibt nur das, was gesetzlich vorgeschrieben ist, also 2 Jahre Gewährleistung, wie bei vielen tausend anderen Produkten auch... XP |
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wolff_uncut
Ist häufiger hier |
#140 erstellt: 28. Nov 2006, 11:05 | |||||
Wohne in Wien, der 32WL66Z kostet aktuell € 1.199,-- mit "5 Jahres Garantie" beim Elektrohändler. (neuderdings haben auch die 32WL66 LCDs im Laden das "Regza" Logo) Hab aber bei Amazon gekauft, inkl. Lieferung € 868,-- |
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wolff_uncut
Ist häufiger hier |
#141 erstellt: 28. Nov 2006, 11:07 | |||||
nicht in Österreich. Da gibts auf Toshiba Produkte 5 Jahre Garantie ohne Zuzahlung! Ob Du nun willst oder nicht |
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JanXP
Stammgast |
#142 erstellt: 28. Nov 2006, 20:41 | |||||
Schon klar, aber ich bin hier in Deutschland und nicht in Ö |
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Spiderschwein
Stammgast |
#143 erstellt: 04. Okt 2007, 20:08 | |||||
Entschuldigung, dass ich den alten Thread wieder ausgrabe, aber die Suche hat ihn mir ausgespuckt. Auf der Toshiba-Homepage (http://www.toshiba.de/consumer/content/defaultid1_2_id2_105.aspx) steht: Wir verzichten grundsätzlich auf die Beweisumkehr nach 6 Monaten. Stand das schon immer dort? Wenn ich mich darauf berufen kann, entspricht das ja doch 2 Jahren Garantie. Jedenfalls ist es mehr als die gesetzliche Gewährleistung. |
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ramoray
Ist häufiger hier |
#144 erstellt: 04. Okt 2007, 22:49 | |||||
Garantie ist und bleibt etwas anderes als Gewährleistung! Das Problem an der Aussage von Toshiba ist das Wort "grundsätzlich",
http://de.wikipedia.org/wiki/Grundsatz wenn Du der Einzelfall bist hilft Dir das also rein gar nichts. |
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dharkkum
Inventar |
#145 erstellt: 05. Okt 2007, 11:19 | |||||
Bei Garantie ist der Ansprechpartner der Hersteller, bei der Gewährleistung der Verkäufer (der dann wiederum seine Ansprüche beim Hersteller geltend machen muss). Ist also nicht das gleiche. |
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ramoray
Ist häufiger hier |
#146 erstellt: 05. Okt 2007, 12:11 | |||||
Nicht nur das ... Eine Garantie garantiert die Funktionsfähigkeit des Gerätes oder in den Garantiebedingungen genannter Teile davon über den gesamten Garantiezeitraum. Die Gewährleistung geht von einer unversehrten Ware bei Übergabe aus, d.h. ein Mangel muss bereits bei der Übergabe bestanden haben. In der ersten 6 Monaten geht man davon aus, dass dies so ist/war, danach muss der Käufer dies nachweisen (Beweisumkehr). |
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@rico106
Stammgast |
#147 erstellt: 26. Okt 2007, 12:07 | |||||
Von der praktischen Seite betrachtet: Ich bestelle mir einen Toshiba LCD im Netz. Normalerweise ist jetzt der Händler bei Defekten in der Pflicht. Angenommen, der macht Zicken (kennt man ja) und Ärger ist vorprogrammiert - wird die Gewährleistung auch von den Toshiba-Vertragswerkstätten übernommen? Ich fahr den TV hin, die reparieren und es kostet mich nichts? Vielleicht weißt das ja jemand. |
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achim-martin
Stammgast |
#148 erstellt: 26. Okt 2007, 17:17 | |||||
Mal abgesehen von der Frage, wer nun nach Ablauf der halbjährigen Toshiba-Garantie den Transport bezahlt... Da Toshiba grundsätzlich (und dieser Ausdruck ist durch aus wünschenswert im Sinne des Verbrauchers) auf Beweisumkehr bzw. Nachweispflicht verzichtet, hat man doch quasi 2 Jahre Garantie. Der Händler reicht das Gerät dann halt weiter. Am Besten ists natürlich in Österreich - zumindest was die Garantie angeht. 5 Jahre sind Top. Könnte mir vorstellen, dass die dort dann auch die erlesensten Geräte hingeliefert bekommen, damit Toshiba hernach nicht in finanzielle Engpässe kommt. |
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@rico106
Stammgast |
#149 erstellt: 26. Okt 2007, 18:31 | |||||
Bezüglich der Gewährleistung ist es ja gesetzlich geregelt, dass dem Kunden keine Kosten auferlegt werden dürfen. Somit auch keine Versandkosten. Die Frage ist, ob ich zwingend über den Händler gehen muss (wegen Abrechnung, Ansprüche oder weiß der Kuckuck) oder ob ich direkt bei der Vertragswerkstatt vorfahren kann. Nunja, die Frage ist jetzt nur noch theoretischer Natur, weil ich mich aufgrund dieser Garantie-Sache doch lieber für einen Panasonic entschieden habe. |
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Koordinate
Ist häufiger hier |
#150 erstellt: 04. Nov 2007, 16:00 | |||||
Hallo, Was die Garantien betrifft hat die europäische Union klare Gesetze geschaffen die in jedem Land dieses Bündnis gelten. Hier ein Auszug dieses Reglements: Ein Gesetz vom 21. April 2004 (veröffentlicht im Mémorial A Nr. 60 vom 29. April 2004) setzt, wenn auch mit Verspätung, eine wichtige gemeinschaftliche Richtlinie um, welche die Grundregeln betreffend den Verkauf von Verbrauchsgütern und die damit verbundenen Garantien in der ganzen EU harmonisiert. Ein wichtiger praktischer Aspekt dieser Bestimmung: die Verbraucher können die neuen Bestimmungen für jeden Vertrag geltend machen, der seit dem 1. Januar 2002 abgeschlossen wurde! Sobald die neuen materiellen Güter (Auto, elektrische Haushaltsgeräte, Möbel …) geliefert wurden, verfügt der Kunde über eine zweijährige Frist um dem Verkäufer mögliche Fehler zu melden. Das Gesetz verleiht ihm dieses Recht, das also keineswegs von einer mit dem Produkt verbundenen Garantieleistung abhängt. Der Verkäufer darf diese europaweit geltende gesetzliche Mindestgarantie nicht durch gegenteilige Vertragsklauseln einschränken. Sie gilt für alle Güter, die für private Zwecke gekauft werden, ausschließlich der Immobilien. Der Einbau oder die Montage durch den Verkäufer (z.B. einer Küche oder eines Heizungskessels) unterliegen auch der Garantie, wenn sie Bestandteil des Kaufvertrags waren, d.h. wenn kein separater Vertrag für diese Dienstleistungen abgeschlossen wurde. Wenn der Zusammenbau oder die Montage durch den Verbraucher selbst wegen fehlerhafter Anweisungen misslingen, kann er sich auch auf die gesetzliche Garantie berufen. Achtung bei gebrauchten Waren: der Verkäufer kann eine Frist von nur einem Jahr vorschlagen, aber der Verbraucher muss diese Einschränkung separat unterzeichnen. Steht diese Klausel in den allgemeinen Bedingungen, so ist sie wertlos und der Verbraucher kann sich auf die normale Zweijahresfrist berufen. Bei Autos gilt eine solche Einschränkung nur, wenn die erste Freigabe für den Verkehr vor über einem Jahr erfolgte. Auf diese Art möchte man die „falschen“ Gebrauchtwagen verhindern. Aber fast alle Autobauer bieten heute Garantieleistungen, die sich über 2-3 Jahre oder sogar über noch längere Zeiträume erstrecken. Der Verbraucher kann jeden Konformitätsmangel der gelieferten Ware anführen. Es kann sich dabei um das Nichtbeachten speziell vereinbarter Punkte handeln (Farbe, Material, Form und Muster …). Bei Massenware muss das Produkt sich für jenen Verwendungszweck eignen, der üblicherweise für ein Gut dieser Art vorgesehen ist, oder aber es muss jene Eigenschaften aufweisen, die ein Verbraucher aufgrund der Werbebotschaften mit Recht davon erwarten kann (zum Beispiel hinsichtlich des Energieverbrauchs oder der Stärke eines Geräts). Das Fehlen von Stücken oder von Komponenten und echte Pannen sind natürlich ebenfalls abgedeckt. Vorsicht bei bekannten Mängeln: Der Verbraucher kann nicht wegen eines genauen Mangels reklamieren, den er zum Zeitpunkt des Kaufs kannte und angenommen hat. Allgemeine Verkaufsklauseln wie „der Verkauf erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers“ oder aber „der Verkäufer kann nicht für Fabrikationsfehler oder die Materialqualität haftbar gemacht werden“ sind nichtig! Auch wenn der Käufer zwei Jahre Zeit hat, um einen Fehler beim Händler zu melden, so liegt es in seinem eigenen Interesse, sich mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen, sobald der Fehler auftritt. Ansonsten läuft er Gefahr, dass man ihm antworten wird der Fehler habe noch nicht bei der Lieferung bestanden, oder er habe sich wegen der Nachlässigkeit des Käufers verschlimmert. Der Verbraucher muss sich beflissen zeigen, um so mehr da seine Position während der ersten sechs Monate nach der Lieferung besonders vorteilhaft ist: das Gesetz geht davon aus, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung bestand, es sei denn der Verkäufer kann einen falschen Gebrauch oder einen anderen Fehler des Käufers nachweisen. Nach dieser Frist muss der Verbraucher im Prinzip beweisen, dass der Fehler bereits vor der Lieferung bestand, was oft ein Gutachten erfordert, das zu Lasten des Verbrauchers geht. Wenn der Fehler nicht eindeutig identifiziert wird, berücksichtigen die Gerichte eine ganze Reihe von Spuren: so wurde festgehalten, dass der Brand einer Maschine auf einen Konstruktionsfehler zurückzuführen ist, wenn keine andere Ursache des Schadensfalls ermittelt werden kann, oder dass die Explosion einer Spraydose auf einen wesentlichen verborgenen Mangel hinweist. Glücklicherweise ist der Nachweis des ursprünglichen Fehlers bei Garantieleistungen des Handels nicht erfordert, und das macht sie besonders interessant. Der Verbraucher kann zwischen vier Lösungsmöglichkeiten wählen: Reparatur, Ersetzen, Preisnachlass oder Rückgängigmachen des Kaufs. Bevor er die beiden letztgenannten Lösungen annimmt, kann der Verkäufer die Ware aber ersetzen oder reparieren. Dies darf keine Kosten oder keinen größeren Nachteil für den Verbraucher nach sich ziehen, und vor allem darf es nicht länger als einen Monat dauern. In der Praxis müssen die Natur des Gegenstands und die vom Verbraucher gewünschte Nutzung berücksichtigt werden. Wenn der Verbraucher beispielsweise einen Fotoapparat kauft bevor er in Urlaub fährt, kann der Verkäufer nicht auf einer Reparatur bestehen, die erst nach Urlaubsantritt des Kunden beendet wäre. Bezüglich der Lösungsmöglichkeiten war der Verbraucher bis jetzt vom Verkäufer abhängig. Nun wird der Kunde „König“, aber um unnütze Konflikte zu verhindern, sollte man dennoch den gesunden Menschenverstand walten lassen. So muss man sich darauf gefasst halten, dass fehlerhafte kleine Elektrogeräte ersetzt werden und dass es bei großen Elektrogeräten oder langlebigen Wertgegenständen (Autos) zu Reparaturen kommt, unter der Voraussetzung dass der eigentliche Wert des Gegenstands dadurch nicht gemindert wird. Der Verbraucher kann den Kauf nicht rückgängig machen, wenn es sich nur um einen geringfügigen Fehler handelt. Das neue Gesetz gibt Einigungen auf gütlichem Wege den Vorzug, aber es stärkt auch die Rechte des Verbrauchers, falls die Verhandlungen scheitern. Nachdem der Kunde dem Verkäufer den Mangel gemeldet hat, verfügt er noch über eine Frist von zwei Jahren, um vor Gericht zu klagen. Der Fehler kann dem Verkäufer über jeden Weg gemeldet werden, aber es wird zu einem Einschreibebrief geraten, insbesondere im Distanzhandel. So kann der Verbraucher sich besser verteidigen, insbesondere wenn der Verkäufer sich in Schweigen hüllt. Wenn er aber zu Verhandlungen bereit ist und es dennoch zu keiner gütlichen Einigung kommt, verfügt der Verbraucher über eine weitere Frist von einem Jahr um vor Gericht zu gehen. Laut der Richtlinie (und vielen Mitgliedstaaten, darunter Deutschland), verliert der Verbraucher nach Ablauf der zwei Jahre jedes Beschwerderecht, vorbehaltlich der Weigerung den Restbetrag zu begleichen. Glücklicherweise bietet unser Gesetz dem Verbraucher ein zusätzliches Sicherheitsnetz , d.h. die Klage wegen verborgenen Mangels auf der Grundlage von Artikel 1641 und nachfolgenden des Code civil. Zwei Jahre nach der Lieferung kann der Verbraucher zwar nicht mehr gegen offensichtliche Mängel klagen, aber immer noch gegen verborgene Mängel, die nicht vorher feststellbar waren und die den normalen Gebrauch des Gegenstands einschränken oder unmöglich machen (zum Beispiel Korrosion oder vorzeitige Materialalterung). Der Verbraucher muss dem Verkäufer den Mangel innerhalb einer „kurzen Frist“ nach dessen Entdeckung melden. Von diesem Zeitpunkt an hat der Verbraucher ein Jahr lang Zeit, vor Gericht zu klagen, falls der Verkäufer zur Angelegenheit schweigt oder eine Einigung ablehnt. Wenn die Verhandlungen ergebnislos bleiben, gesteht der Code civil eine neue Frist von einem Jahr nach dem Scheitern der versuchten gütlichen Einigung zu. All diese Rechte ergeben sich direkt aus dem Gesetz und die Verkäufer müssen sich daran halten. Wozu brauchen wir dann eigentlich die Handelsgarantie? Es ist vor allem ein Konkurrenzmittel zwischen den Herstellern dauerhafter Gebrauchsgüter, das eingesetzt wird um sich die Gunst der Kunden zu sichern. Diese Garantien sind fakultativ und normalerweise im Kaufpreis inbegriffen. Die Frist (manchmal gleich oder über den gesetzlichen zwei Jahren), der Inhalt (d.h. die vorgesehenen Leistungen oder Lösungen) und der geografische Zuständigkeitsbereich (besonders interessant sind die gesamteuropäischen Garantien für Markenprodukte, die von zugelassenen Vertretern verkauft werden, die aber einen gleichen Schutz bieten, unabhängig vom Land oder dem Ort, an dem die Ware gekauft wurde). Das neue Gesetz verfügt, dass die Handelsgarantien klar und verständlich sein müssen, nach Wahl des Kunden in französischer oder deutscher Sprache, dass sie auf einem dauerhaften Träger stehen müssen (so hält der Kunde einen Beweis in Händen) und dass angegeben sein muss, dass dieseHandelsgarantien die gesetzliche Garantie nicht behindern. Kurz gesagt, die Handelsgarantie muss dem Verbraucher ein Plus bieten und es darf sich nicht um trügerische Werbung handeln, die vorgibt Rechte zu gewähren, die jedem Verbraucher laut Gesetz und gemeinschaftlicher Richtlinie automatisch zustehen. Man muss darauf achten, nicht zur Kasse gebeten zu werden für Leistungen, die laut Gesetz kostenlos erbracht werden müssen: lehnen Sie es ab, die Transportkosten für Einzelteile, die Versandkosten zur Reparaturwerkstatt oder die Reisekosten des Technikers zu übernehmen, wenn die Reparatur unter die gesetzliche Garantie fällt! Die neue Gesetzgebung ist anwendbar auf alle Verträge, die seit dem 1. Januar 2002 mit Verkäufern abgeschlossen wurden, die in Luxemburg ansässig sind oder ihre Waren dort aktiv anbieten (Distanzhandel). Die gleichen Prinzipien gelten für Käufe, die in jedem anderen Mitgliedstaat auf direkte Initiative in Luxemburg ansässiger Personen erfolgten, aber in diesem Fall müssen Sie auf die Fristen achten! Man verfügt überall über mindestens zwei Jahre (Deutschland), aber einige Gesetzgebungen haben längere Fristen vorgesehen (z.B. sechs Jahre im Vereinigten Königreich) und andere (wie Frankreich und Belgien) wollen das luxemburgische Verfahren übernehmen: zwei Jahre + Garantie für verborgene Mängel nach dieser Frist. Mfg. Koordinate. |
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Hucky_1
Schaut ab und zu mal vorbei |
#151 erstellt: 19. Dez 2007, 18:13 | |||||
Hallo Koordinate, ist das so zu verstehen, dass mir mein Händler meinen Fernseher innerhalb der 2 Jahre, wenn eine Reparatur nicht möglich ist, ersetzen, oder Geld zurück geben muss?? Der bietet mir nämlich 900 Euro weniger an, wie das Gerät gekostet hat. Wo gibt es so einen Gesetzestext?? Hucky |
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- Toshiba 40L5441D lässt sich nicht komplett ausschalten
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