Toshiba gibt keine garantie!

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Tomy1969
Neuling
#1 erstellt: 09. Sep 2008, 14:25
hallo
ich bin eigentlich begeistert von Toshiba hab seit 17 jahren nen Röhren TV ,dvd player und 2 laptops und begeistert nun lese ich verhäuft das toshiba keine garantie auf seine geräte gibt was mich doch irgentwie irritiert da ich dachte das es gesetztlich geregelt ist das es 24 monate garantie geben soll ich wolte mir eigentlich einen von den Tvs hier kaufen aber da bin ich mir jetzt nimmer so sicher

42xv501p
42XV505D
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37xv505d

also mal ganz klar muß ich angst haben wenn ich mir nen neuen TV von toshiba kauf und er geht kaput das ich dann die reperatur selber zahlen muß oder ich schließe halt ne extra versicherung ab würde mich über eine ganz klare antwort freuen Garantie 24 Monate ja oder neín

Gruß
Tomy
homchen
Stammgast
#2 erstellt: 09. Sep 2008, 14:42
Wie hier auch schon oft geschrieben wurde, ist die Garantie grundsätzlich eine freiwillige Leistung eines Herstellers. Die kann er anbieten, muss er aber nicht.

Daneben gibt es noch die gesetzlich geregelte Gewährleistungspflicht. Die gilt in Deutschland 2 Jahre, wobei hierbei beachtet werden muss, dass für den Kunden i.A. nur die ersten 6 Monate relevant sind, da ab dem 6 Monat der Kunde in der Beweispflicht für einen Mangel ab Kaufdatum ist, was er de facto sowieso nicht nachweisen kann.

D.h. im Schadensfall bist du ohne Garantie vom Hersteller in Deutschland nur 6 Monate ab Kaufdatum auf der sicheren Seite

Und: ja, natürlich ist es eigentlich eine Frechheit von Toshiba, keine Garantie anzubieten

Wenn du denn ein Toshiba Gerät erwerben möchtest, musst du zu dem Kaufpreis halt noch die Kosten für eine externe Gerätegarantie (z.B. von MediaMarkt) dazurechnen.
Tomy1969
Neuling
#3 erstellt: 09. Sep 2008, 14:46
danke dir
das wolt ich wissen da muß ich jetzt mal ne nacht drüber schlafen:-(

Gruß
Tomy
GardenaAufDrehstromAdap...
Stammgast
#4 erstellt: 09. Sep 2008, 14:46
Sorry,

...sind auf deiner Tastatur irgendwie verschiedene Tasten kaputt? (Shift oder . oder , etc.)

Im Übrigen wurde dieses Thema hier in letzter Zeit schon mehrfach behandelt. Einfach mal ein paar Seiten zurückblättern oder nach 'Gewährleistung' & Toshiba suchen.

Gruß GardenaAufDrehstromAdapter

P.S.: Wie schon mehrfach geschrieben, verzichtet Toshiba in seinen AGB auch angeblich auf die Beweislastumkehr für die Zeit nach den ersten 6 Monaten.


[Beitrag von GardenaAufDrehstromAdapter am 09. Sep 2008, 14:50 bearbeitet]
Hannoman
Inventar
#5 erstellt: 10. Sep 2008, 10:18

homchen schrieb:
Und: ja, natürlich ist es eigentlich eine Frechheit von Toshiba, keine Garantie anzubieten :{

Dafür verlängern sie lt. Aussage auf der HP die Beweislastumkehr von 6 auf 24 Monate, das wird dabei gerne unter den Tisch fallen gelassen.

Gruß,
Hanno
homchen
Stammgast
#6 erstellt: 10. Sep 2008, 14:42

Dafür verlängern sie lt. Aussage auf der HP die Beweislastumkehr von 6 auf 24 Monate, das wird dabei gerne unter den Tisch fallen gelassen


Und warum bieten sie dann nicht gleich eine Garantie an

Das wäre für den Kunden doch viel transparenter!
Hannoman
Inventar
#7 erstellt: 10. Sep 2008, 15:01

GardenaAufDrehstromAdapter schrieb:
P.S.: Wie schon mehrfach geschrieben, verzichtet Toshiba in seinen AGB auch angeblich auf die Beweislastumkehr für die Zeit nach den ersten 6 Monaten.


Nein, Toshiba verlängert die Beweislastumkehr von 6 auf 24 Monate.

Gruß,
Hanno
Hannoman
Inventar
#8 erstellt: 10. Sep 2008, 15:03

homchen schrieb:

Dafür verlängern sie lt. Aussage auf der HP die Beweislastumkehr von 6 auf 24 Monate, das wird dabei gerne unter den Tisch fallen gelassen


Und warum bieten sie dann nicht gleich eine Garantie an :?

Das musst Du Toshiba fragen.


Das wäre für den Kunden doch viel transparenter!

Was ist an der verlängerten Beweislastumkehr intransparent?
Die Bedingungen der Gewährleistung stehen im BGB, ich brauche mich nicht durch irgendwelche Garantiebedingungen zu wühlen, transparenter geht es nicht.

Gruß,
Hanno
enix
Neuling
#9 erstellt: 10. Sep 2008, 20:57
Ich würd einfach bei einem Händler kaufen der Garantie anbietet. Bei redcoon.de für 44 Euro 3 Jahre Garantie zum Beispiel. Du wickelst über die alles ab und die Zahlen was auch immer Toshiba haben will, wenn was sein sollte. Genaues entnimmst du am besten deren Seite.
GardenaAufDrehstromAdap...
Stammgast
#10 erstellt: 11. Sep 2008, 06:23
Moin,


GardenaAufDrehstromAdapter schrieb:
P.S.: Wie schon mehrfach geschrieben, verzichtet Toshiba in seinen AGB auch angeblich auf die Beweislastumkehr für die Zeit nach den ersten 6 Monaten.


Nein, Toshiba verlängert die Beweislastumkehr von 6 auf 24 Monate.

Gruß,
Hanno


...auf der Toshiba HomePage steht unter Gewährleistung genau dieses Zitat:

"Wir verzichten grundsätzlich auf die Beweisumkehr nach 6 Monaten."

Passus nach BGB:

§ 476 Beweislastumkehr
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.


Aber deine Formulierung nach BGB ist natürlich korrekter. Toshiba will mit seiner 'Negation der Negation' aber sicher dann das selbe (aus)sagen...

Gruß GardenaAufDrehstromAdapter
newbiii
Ist häufiger hier
#11 erstellt: 11. Sep 2008, 19:24
und das heißt jetzt auf deutsch für alle, und nicht nur für beamte?

im übrigen, meine shift-taste ist auch nicht kaputt, benutze sie nur nicht, damit sie nicht kaputt geht
GardenaAufDrehstromAdap...
Stammgast
#12 erstellt: 12. Sep 2008, 06:48
Moin,


im übrigen, meine shift-taste ist auch nicht kaputt, benutze sie nur nicht, damit sie nicht kaputt geht


...aber bei dir gehen wenigstens noch die anderen Tasten wie . und ,


und das heißt jetzt auf deutsch für alle, und nicht nur für beamte?


...soll Umgangssprachlich formuliert wohl heißen:

Auch nach Ablauf der ersten 6 Monate (sprich 6Monate-24 Monate) nach dem Kauf musst du dem Verkäufer (Hersteller) nicht nachweisen das das Gerät schon bei der Übergabe/Kauf durch dich den Defekt/Mangel hatte. Damit werden in der Regel die Defekte in den ersten 24 Monaten nach Kauf genauso kostenlos behoben wie (ohne diese Aussage) sonst nur in den ersten 6 Monaten nach Kauf des Gerätes. Für den Normalbürger ist es oft kaum möglich/machbar, ohne technisches Gutachten dem Hersteller zu beweisen, dass der Mangel für Defekte nach den ersten 6 Monaten schon bei Kauf/Übergabe vorhanden war. Andere Hersteller geben sonst eben oft noch eine 'Garantie' über die ersten 24 Monate, die meistens das selbe (oder auch mehr) abdeckt. Wobei aus meiner Sicht eine Garantie vom Hersteller schon besser ist, da sie weniger 'Spielraum' für 'Diskussionen' lässt. Soweit ich aber bisher überall lesen konnte, sind die 'Jungs' von Toshiba eigentlich in den ersten 24 Monaten relativ kulant...

Gruß GardenaAufDrehstromAdapter
Meninblack
Inventar
#13 erstellt: 12. Sep 2008, 07:43
Wenn ich noch Erbsen zählen darf ;)...Toshiba verzichtet wortwörtlich grundsätzlich auf die Beweislastumkehr nach 6 Monaten.


Anders als im Privatbereich werden im Juristendeutsch die Worte „Grundsatz“ und „grundsätzlich“ jedoch relativierend verwendet - als übliche Richtschnur, von der in Einzelfällen auch abgegangen werden kann.


Also kann Toshiba durchaus die Beweislast umkehren.
GardenaAufDrehstromAdap...
Stammgast
#14 erstellt: 12. Sep 2008, 08:25

Wenn ich noch Erbsen zählen darf ...Toshiba verzichtet wortwörtlich grundsätzlich auf die Beweislastumkehr nach 6 Monaten.


Anders als im Privatbereich werden im Juristendeutsch die Worte „Grundsatz“ und „grundsätzlich“ jedoch relativierend verwendet - als übliche Richtschnur, von der in Einzelfällen auch abgegangen werden kann.


Also kann Toshiba durchaus die Beweislast umkehren.


...und genau aus dem Grund hatte ich ja auch geschrieben, dass mir eine 'Garantie' deutlich lieber wäre...

Gruß GardenaAufDrehstromAdapter
Hannoman
Inventar
#15 erstellt: 12. Sep 2008, 08:33

GardenaAufDrehstromAdapter schrieb:
Moin,


GardenaAufDrehstromAdapter schrieb:
P.S.: Wie schon mehrfach geschrieben, verzichtet Toshiba in seinen AGB auch angeblich auf die Beweislastumkehr für die Zeit nach den ersten 6 Monaten.


Nein, Toshiba verlängert die Beweislastumkehr von 6 auf 24 Monate.

Gruß,
Hanno


...auf der Toshiba HomePage steht unter Gewährleistung genau dieses Zitat:

"Wir verzichten grundsätzlich auf die Beweisumkehr nach 6 Monaten." :D

Was nur zeigt, dass das jemand geschrieben hat, der keine Ahnung hat. Diese Aussage ist einfach falsch.


Passus nach BGB:

§ 476 Beweislastumkehr
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.


Aber deine Formulierung nach BGB ist natürlich korrekter.

Natürlich, richtig ist richtiger als falsch.


Toshiba will mit seiner 'Negation der Negation' aber sicher dann das selbe (aus)sagen... :D

Warum schreiben sie es dann nicht? Auf meinen dezenten Hinweis per Mail haben sie noch nicht mal reagiert. Weist Du sie auch mal drauf hin?

Gruß,
Hanno
Hannoman
Inventar
#16 erstellt: 12. Sep 2008, 08:34

Meninblack schrieb:
Wenn ich noch Erbsen zählen darf ;)...Toshiba verzichtet wortwörtlich grundsätzlich auf die Beweislastumkehr nach 6 Monaten.


Anders als im Privatbereich werden im Juristendeutsch die Worte „Grundsatz“ und „grundsätzlich“ jedoch relativierend verwendet - als übliche Richtschnur, von der in Einzelfällen auch abgegangen werden kann.


Also kann Toshiba durchaus die Beweislast umkehren. :P

Das tun sie doch grundsätzlich nach 6 Monaten, sie wissen es nur nicht.
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