Garantie Toshiba Deutschland

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Rheinland2
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 23. Okt 2006, 20:43
Hallo ! Wer weiß mehr ??:Das Online-Kaufhaus "Fairprice4U.com" gibt auf Toshiba LCD Fernseher 5 Jahre Garantie !
Handelt es sich hierbei um eine volle Werksgarantie ?
Haben sich die Garantiebedingungen von Toshiba plötzlich so radikal geändert?

Übrigens: Fariprice hat "Wahnsinnspreise bei den Tosh."
Juergen64
Stammgast
#2 erstellt: 17. Jun 2007, 21:50
Wenn Du darunter wahnsinnig teuer verstehst, ja, dann hast du absolut recht. Da mit deren Onlineshop irgendwas nicht stimmt, kann ich Dir zu deren Garantie allerdings herzlich wenig sagen.

Toshiba selbst schreibt dazu folgendes:


Gewährleistung
Auf Toshiba Produkte aus dem Bereich „Home Entertainment“ haben Sie 2 Jahre Gewährleistung. Wir empfehlen Ihnen, Gewährleistungsfälle über Ihren Fachhändler abzuwickeln, bei dem Sie das Gerät gekauft haben. Viele Probleme lassen sich auf Fehlbedienungen oder Fehlverkabelungen zurückführen, bei denen Ihr Fachhändler kompetent helfen kann. Sollte Ihr Fachhändler in Konkurs gegangen sein oder ihnen aus anderen Gründen nicht helfen können, haben Sie die Möglichkeit, sich direkt an eine Vertragswerkstatt in Ihrer Nähe zu wenden.


Gruß
Jürgen
Apalone
Inventar
#3 erstellt: 17. Jun 2007, 22:11
Leute, Leute!
Suchfunktion, googln oder sonstwas, altes Thema.
Der Shop gibt nie Garantie, sondern immer Gewährleistung.
Wenn Toshiba schon auf der Homepage keinerlei Garantie gibt, sondern auf die Gewährleistung des Händlers verweist, wäre ich bei dem marktschreierischen Gehabe des Händlers sehr vorsichtig.

Der Händler kann niemals Garantie im Auftrage v Toshiba geben.

kurzer Abriss -zB- hier:

http://www.ra-kotz.de/garantie.htm

Viele Grüße
Marko
Juergen64
Stammgast
#4 erstellt: 17. Jun 2007, 22:30
@ Apalone:

Auch Quatsch: Nirgendwo steht etwas von
Garantie im Auftrage v Toshiba
! Er schrieb lediglich, dieser Shop böte eine Garantie von 5 Jahren

Garantie ist grundsätzlich mit Geld aufzuwiegen, und dafür gibt es Versicherungen. Wenn also ein Shop seine 89 Euro (angenommener Preis, können auch 500 sein) für eine 5-Jahres-Garantie an eine Versicherung abdrückt und das in seine Verkaufspreise einkalkuliert, so ist das seine Sache.

Gruß
Jürgen
Apalone
Inventar
#5 erstellt: 20. Jun 2007, 07:59

Juergen64 schrieb:
@ Apalone:

Auch Quatsch: Nirgendwo steht etwas von
Garantie im Auftrage v Toshiba
! Er schrieb lediglich, dieser Shop böte eine Garantie von 5 Jahren

Garantie ist grundsätzlich mit Geld aufzuwiegen, und dafür gibt es Versicherungen. Wenn also ein Shop seine 89 Euro (angenommener Preis, können auch 500 sein) für eine 5-Jahres-Garantie an eine Versicherung abdrückt und das in seine Verkaufspreise einkalkuliert, so ist das seine Sache.

Gruß
Jürgen


Garantie kann immer nur der Hersteller geben...
Vielleicht sollte man erst lesen, dann verstehen und dann posten...

Händler erweitern die Gewährleistung in Zusammenarbeit mit Versicherungen.

Viele Grüße
Marko
Juergen64
Stammgast
#6 erstellt: 20. Jun 2007, 09:15
Hallo Apalone,

Garantie kann jeder geben. Der Unterschied liegt woanders, ist mir jetzt hier zu Umfangreich. Es gibt genügend Abhandlungen im Netz ...

Gruß
Jürgen
Flixe
Ist häufiger hier
#7 erstellt: 20. Jun 2007, 09:44

Apalone schrieb:

Juergen64 schrieb:
@ Apalone:

Auch Quatsch: Nirgendwo steht etwas von
Garantie im Auftrage v Toshiba
! Er schrieb lediglich, dieser Shop böte eine Garantie von 5 Jahren

Garantie ist grundsätzlich mit Geld aufzuwiegen, und dafür gibt es Versicherungen. Wenn also ein Shop seine 89 Euro (angenommener Preis, können auch 500 sein) für eine 5-Jahres-Garantie an eine Versicherung abdrückt und das in seine Verkaufspreise einkalkuliert, so ist das seine Sache.

Gruß
Jürgen


Garantie kann immer nur der Hersteller geben...
Vielleicht sollte man erst lesen, dann verstehen und dann posten...

Händler erweitern die Gewährleistung in Zusammenarbeit mit Versicherungen.

Viele Grüße
Marko


Sorry, aber so ein Schmarrn!
Natürlich kann jeder Garantie geben.

Entscheidend ist, welchen Umfang die Garantie hat. So sind 5 Jahre Funktionsgarantie auf das gesamte Gerät sicherlich ein nicht zu verachtender Mehrwert, 5 Jahre Anti-Sprung-Garantie auf die Frontverglasung dagegen schon weniger ...

In jedem Falle müssen die aus der Garantie hervorgehenden Rechte über die aus der gesetzlichen Sachmangelhaftung resultierenden herausgehen, da die Garantie ansonsten unzulässiger Weise einen nicht vorhandenen Mehrwert suggerieren würde.

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