Verwirrung um Toshiba Garantie - Gibts doch eine!

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mobyrocks
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 13. Dez 2006, 12:06
Hi!

Die letzte Zeit habe ich aufmerksam die Testberichte der 68er verfolgt und auch viel in Online-Shops gestöbert.

Dabei fiel mir auf, dass sowohl in den Zeitungen (SFT, Video bisher) als auch in so gut wie allen Online-Shops von einer 24monatigen Garantie (!!) die Rede ist. Hiesse es gibt doch eine Garantie und nicht nur die Gewährleistung...

Daraufhin habe ich bei x Shops angefragt wie das nun ist, ob es wirklich Garantie und nicht nur Gewährleistung auf die Produkte gibt. Die Antworten in allen Fällen: Es gibt eine 24monatige Garantie von seiten Toshibas..

Was stimmt nun?!

Grüße
Moby
mobyrocks
Ist häufiger hier
#2 erstellt: 14. Dez 2006, 10:38
Hey!

Was los, interessiert das Thema auf einmal keinen mehr?!
dharkkum
Inventar
#3 erstellt: 14. Dez 2006, 10:40

mobyrocks schrieb:
Hey!

Was los, interessiert das Thema auf einmal keinen mehr?! ;)



Vielleicht wurde das Thema schon zu oft durchgekaut.
mobyrocks
Ist häufiger hier
#4 erstellt: 14. Dez 2006, 15:47
jau klar wurds durchgekaut bis ins letzte. aber immer hiess es es gibt keine..

warum nun ueberall die andere info? ist doch wenns echt keine garantie gibt ne taeuschung oder nicht?! versteh ich etwas falsch?

mfg
moby
Tyrell77
Neuling
#5 erstellt: 14. Dez 2006, 17:49
Hallo zusammen,
ich war heute beim Expert und habe mir den 37WL68P angeschaut. Da habe ich dann direkt mal einen Verkäufer wegen der Garantie/Gewährleistung angesprochen. Der nette Verkäufer hat bei seiner Toshiba-Hotline angerufen, und von dort die Info bekommen "2 Jahre Gewährleistung". Wieviel Garantie (ob 1/2 Jahr oder wie auch immer) darin enthalten ist, konnte er leider nicht in Erfahrung bringen. Dass Toshiba keine Garantie mehr gibt war für ihn übrigens neu...
Soviel dazu
Gruß Tyrell
mobyrocks
Ist häufiger hier
#6 erstellt: 14. Dez 2006, 20:47
Hey! Alles klar Danke!

Find ich aber nen echt dickes Ding, dass in echt allen Zeitungen und bei 5 befragten Online-Shops fünf mal die klare Antwort bekommt: Klar doch vollständige Hersteller-Garantie...

Krasse Fehlinformation nenne ich das! Ist ja doch nen kleiner Unterschied... Aber damit ist das Thema Toshiba gegessen!

Grüße
Moby
Violinho
Ist häufiger hier
#7 erstellt: 15. Dez 2006, 17:00
ich hab auch bei meinem händler gefragt und ihm auch die problematik mit toshiba erklärt. er meinte das er mir auf einen toshibafernseher 2 jahre Original Herstellerinhomeservicegarantie gibt.
helle85
Stammgast
#8 erstellt: 15. Dez 2006, 21:18
hab mir gestern im MM den W66 P geholt und der verkäufer meinte ich soll für 100€ besser 5jahre garantie mitkaufen was ich soweiso gemacht hätte.

er meinte immer noch toshiba hatt nur gewährleistung wo man beweisen muss das der fehler von toshiba stammt und nicht vom kunden oder so was in der art! Er würde toshiba modelle eigentlich nur mit garantie verkaufen, man kann auch sagen er wollt mir was aufschwatzen aber ich glaub es ist wirkklich extrem bei toshiba
heuwi
Ist häufiger hier
#9 erstellt: 16. Dez 2006, 11:33
KLÄRENDE ANTWORT ZUM THEMA GARANTIE IN DER Europäischen Union (EU)

Hallo,

jeder Hersteller/ Händler der neue Produkte in der EU Verkauft MUSS 24 MONATE Garantie leisten.
Aussnahme sind sogenannte Verschleißteile.
Rake
Stammgast
#10 erstellt: 16. Dez 2006, 11:47

heuwi schrieb:
KLÄRENDE ANTWORT ZUM THEMA GARANTIE IN DER Europäischen Union (EU)

Hallo,

jeder Hersteller/ Händler der neue Produkte in der EU Verkauft MUSS 24 MONATE Garantie leisten.
Aussnahme sind sogenannte Verschleißteile.



Also ein Hersteller ist gesetzlich nicht verpflichtet Garantie auf seine Geräte zu geben.!!!!
Er muss jedoch die gesetzlich vorgeschriebene GEWÄHRLEISTUNG geben. Das ist ein Unterschied.


Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf 12 Monate verkürzt werden. Bis dahin galt bei Neuwaren eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten, eine Gewährleistung für gebrauchte Waren konnte vollständig ausgeschlossen werden.
Der Kunde kann daher seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Geräts nunmehr 2 Jahre lang (bzw. 1 Jahr bei gebrauchten Waren, sofern kaufvertraglich vereinbart) geltend machen. Zu Gunsten des Käufers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen,dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand.

Reklamiert der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies. Dies gilt für neue wie gebrauchte Waren gleichermassen.
In vielen Fällen wird dieser Nachweis wohl nur schwer zu führen sein. Das heisst in der Praxis, dass nach Ablaufen der 6-Monats-Frist nur noch in wenigen Fällen eine Gewährleistung in Anspruch genommen werden kann und der Kunde im Regelfall auf die Kulanz des Händlers angewiesen sein wird - die Situation stellt sich demnach für Händler und Käufer nicht wesentlich anders dar als bis zum Inkrafttreten der Schuldrechtsnovellierung zum 1.1.2002.


Toshiba bietet dem Kunden nach wie vor nur 24 Monate Gewährleistung. Und das ist für einen Hersteller dieser Größe doch schon sehr arm....
heuwi
Ist häufiger hier
#11 erstellt: 16. Dez 2006, 13:33
Hi,

Guter Input. Hier der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung:

1. Gewährleistung:

Unter Gewährleistung versteht man die gesetzliche Verpflichtung eines Verkäufers (bei Kaufverträgen §§ 459 ff. BGB a.F. - §§ 434 ff. BGB n.F.) bzw. Werkunternehmers (bei Werkverträgen §§ 633 ff. BGB a.F. und n.F.) für Rechts- und Sachmängel des Vertragsgegenstandes einstehen zu müssen.



Wegen Sach- und Rechtsmängel kann der Käufer bzw. der Werkauftraggeber Wandelung (= Rückgängigmachung des Kaufvertrags) oder Minderung (= Herabsetzung der Vergütung) verlangen. Beim Werkvertragsrecht hat der Werkunternehmer im Normalfall noch ein Nachbesserungsrecht (= Beseitigung eines Mangels an einer Sache).



In bestimmten Fällen kann der Käufer bzw. der Werkauftraggeber auch Schadensersatz wegen Nichterfüllung (vgl. §§ 463, 635 BGB a.F.) verlangen.



2. Garantie/Garantievertrag:

Unter einem „Garantievertrag“ versteht der Jurist nach den alten Regelungen bis zum 31.12.2001 eine vertragliche Vereinbarung, wonach der „Garantieversprechende“ sich verpflichtet, für den Eintritt oder Nichteintritt eines bestimmten Erfolges einzustehen oder die Gefahr für einen bestimmten eintretenden Schaden zu übernehmen.

Der Garantievertrag ist gesetzlich nicht geregelt, er darf aber nicht mit der Gewährleistung verwechselt werden!

In der Praxis kann ein „Garantieversprechen“ auch eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung darstellen. Hierdurch verpflichtet sich der Garantiegeber zur Einstehung für einen bestimmten Erfolg (z.B. Fehlerfreiheit eines Produkts). Häufig geben Hersteller von Produkten ein solches Versprechen ab, wenn sie über die gesetzlichen Gewährleistungspflichten hinaus einstehen wollen.



3. Wo liegt der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?

Wie oben schon erwähnt, handelt es sich bei der Gewährleistung um eine gesetzliche Verpflichtung und bei der Garantie um eine freiwillige vertragliche Leistung. Der Umfang der Gewährleistung, die ein Verkäufer für das verkaufte Produkt leisten muss, ist gesetzlich vorgegeben (vgl. oben unter Punkt 1).

Dies ist bei der Garantie anders. Eine Garantie kann über und unter den gesetzlichen Verpflichtungen der Gewährleistung liegen. Häufig liegt sie unter den gesetzlichen Verpflichtungen (Bsp.: Der Verkäufer bezahlt im Garantiefall nur die Ersatzteile oder den Reparaturlohn, den „Rest“ muss der Käufer selbst tragen.).

Weiterhin kann in den Garantiebedingungen ausgeschlossen werden, dass diese auf einen Dritten übergeht ,z.B. beim Verkauf des Gegenstandes.


4. zwei Jahre Gewährleistung seit 01.01.2002:

Nach der Schuldrechtsreform hat man bei nunmehr seit 01.01.2002 2 Jahre Gewährleistung (vgl. hierzu § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB n.F.). Vgl. Sie auch hierzu die Ausführungen unter Schuldrechtsmodernisierungsgesetz!!

5. regelmäßige Gewährleistung im europäischen Vergleich: (gesetzliche Regelung bei beweglichen Gegenständen - Stand: 01.01.2002)


[Beitrag von heuwi am 16. Dez 2006, 13:33 bearbeitet]
Tyrell77
Neuling
#12 erstellt: 13. Jan 2007, 15:26
Hallo zusammen,
obwohl das Thema nun schon alt ist, hier eine Antwort von Toshiba selbst, wie es mit der Gewährleistung aussieht:

Zitat:
Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an den TOSHIBA Kundenservice wenden.

Toshiba gibt Ihnen direkt keine Gewährleistung auf ein Gerät. Sie erhalten bei Kauf eines Gerätes grundsätzlich die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten über den Verkäufer.

Bei einem Defekt Ihres Gerätes während des Gewährleistungszeitraums wenden Sie sich daher immer an den Verkäufer. Für den Nachweis über den Gewährleistungszeitraum ist die Vorlage des Kaufbelegs notwendig.

Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Produkt von Toshiba entschieden haben, und wünschen Ihnen einen schönen Tag.

Mit freundlichem Gruß

XXX
TOSHIBA SERVICE TEAM
robby45
Schaut ab und zu mal vorbei
#13 erstellt: 13. Jan 2007, 15:44
Da kann ich dir dabei ein wenig helfen, ich habe bei Toshiba einen Lehrgang gemacht und auch bei einen zertfizierten Händler gearbeitet zwar für Kopiersysteme aber ist die selbe Firma.
Fact ist, Toshiba hat selbst keinen Reparaturdienst mehr, im Nootebookwerk Regensburg zB gibt es externe Firmen die das übernehmen. Du bringst dein Gerät zum Händler, der fordert eine sogenannte RMA Nummer an ist eine Art rep. Erlaubniss vom Werk, dann kommt das Gerät zu der Externen Firma die eine Rep. durchführt oder der Händler ist zerifiziert und darf das selbst. Toshiba hat Werkstechniker die auf Anforderung kommen und dabei Hilfestellung geben.

Früher, hat man die Geräte eingeschickt ins Werk und die Rep wurde dort abgewickelt.Hat sicher mit Kostenersparniss zu tun.
Paar ausnahen machen die zb wenn der TV oder Pc absulut nicht zu Reparieren ist, dann haben die ein kleines Elo Labor für Rep.Sind aber absulute ausnahmen.
Daher keine Gewährleistung von Toshiba, da die ja nicht prüfen ob der Fehler im Gerät oder vorm Gerät ist, dass machen die Händler.


[Beitrag von robby45 am 13. Jan 2007, 15:44 bearbeitet]
homsi
Schaut ab und zu mal vorbei
#14 erstellt: 14. Jan 2007, 03:38
In Österreich gibt Toshiba 5 Jahre Garantie. Siehe z.B. hier: http://www.schuss-ho...,276/category_id,12/
(das ist der oesterreichische Generalimporteuer. Der sollte es ja wissen ;-)
Geri10
Ist häufiger hier
#15 erstellt: 14. Jan 2007, 13:32
Ja, es stimmt schon, dass es in Österreich die 5-Jahres-Garantie der Fa. Schuss gibt, doch diese ist sehr teuer erkauft. Gibt es diese doch nur, wenn man die Toshiba Geräte bei den "Blöd"-Märkten oder bei Fachhändlern kauft. Hier sind sie jedoch um 600-700 Euro teurer als bei den billigsten I-Händlern. Alternative wäre, beim I-Händler zu kaufen und eine Garantie bei z.B. "Domestic + General" zu erwerben.
homsi
Schaut ab und zu mal vorbei
#16 erstellt: 14. Jan 2007, 16:03
Was ist "Domestic + General"?
wolff_uncut
Ist häufiger hier
#17 erstellt: 14. Jan 2007, 16:55

homsi schrieb:
Was ist "Domestic + General"?


http://www.dgplc.com/index.html
homsi
Schaut ab und zu mal vorbei
#18 erstellt: 14. Jan 2007, 17:03

wolff_uncut schrieb:

http://www.dgplc.com/index.html


Das kommt mir ein wenig dubios vor. Wo kann man so eine Versicherung abschliessen?
wolff_uncut
Ist häufiger hier
#19 erstellt: 14. Jan 2007, 17:16

homsi schrieb:

wolff_uncut schrieb:

http://www.dgplc.com/index.html


Das kommt mir ein wenig dubios vor. Wo kann man so eine Versicherung abschliessen?


muss dir ehrlich sagen ich kenne diese firma nicht und habe von dergleichen noch nichts gehört. wenn ich eine zusatzversicherung abschliessen würde, dann auch nur in dem laden in dem ich auch das produkt (in dem fall TV) gekauft habe.
Geri10
Ist häufiger hier
#20 erstellt: 14. Jan 2007, 19:03
Ich habe bereits mit ein paar I-Händler gesprochen, es konnte jedoch keiner eine Versicherung anbieten.
Kann über die Fa.D+G auch kein Urteil abgeben. War aber die einzige, die ich im Internet gefunden habe, die so etwas anbietet.Soll sich um den führenden Spezialversicherer Europas von Reparaturkosten und Garantieverlängerungen für Elektrogeräte des privaten Gebrauchs handeln. Hauptsitz ist Wimbledon, England. Deutscher Sitz in Wiesbaden.Auch in Österreich vertreten.
http://www.dgplc.com/europe/germany/index.html
bigfraggle
Inventar
#21 erstellt: 14. Jan 2007, 19:20
Soweit ich weiß, ist D+G eigentlich im B2B-Bereich tätig. Würde mich nicht wundern, wenn die hinter den MM-Versicherungen stehen...
EdRe22
Neuling
#22 erstellt: 23. Jan 2007, 22:06
Hab mir gestern einen Toshiba 37"WLT68P im I-Net bestellt. Für 104,40 konnte ich direkt beim Shop eine Garantieverlängerung auf 5 Jahre erstehen. Das ganze scheint mir recht Fair zu sein.
nullhttp://www.egw-electronics.at
homsi
Schaut ab und zu mal vorbei
#23 erstellt: 23. Jan 2007, 22:42
Ist diese Garantieverlaengerung dann direkt von Toshiba oder ueber eine Drittfirma?
EdRe22
Neuling
#24 erstellt: 24. Jan 2007, 11:03
Die Garantieverlängerung wird von der Fa. Schuss angeboten. Diese Firma ist in Österreich der General Importeur für Toshiba TV's. Sie kommt also nicht direkt von Toshiba. Alle Händler haben dann die Möglichkeit dort die Geräte mit oder ohnen 5 Jahres Garantie zu kaufen.
homsi
Schaut ab und zu mal vorbei
#25 erstellt: 24. Jan 2007, 11:12
Aja, das ist interessant. D.h. man kann auch im Versandhandel (mit Zusatzoption) die gleiche Garantie bekommen, wie die Geraete beim Mediamarkt schon automatisch dabei haben.
EdRe, ich hab bei egw-electronics im webshop geschaut, aber diese Garantieverlaengerung nicht als eigenes "Produkt" gefunden? Wann/wo genau ist die bei dir erschienen?
thx, /h.
EdRe22
Neuling
#26 erstellt: 24. Jan 2007, 11:33
Man kann bei der Bestellung in einem textfeld zusätzliche Angaben machen. Hab vorher mit der Hotline telefoniert und die haben mir gesagt, dass ich das da vermekren soll. Die garatieverlängerung ist aber vom Preis abhängig. Die 104,4€ beziehen sich nur auf den 37"WLT68P.
crusader12
Hat sich gelöscht
#27 erstellt: 02. Feb 2007, 23:50

bigfraggle schrieb:
Soweit ich weiß, ist D+G eigentlich im B2B-Bereich tätig. Würde mich nicht wundern, wenn die hinter den MM-Versicherungen stehen...


Hallo,hab das Thema Garantien schon länger im Bekanntenkreis.Neuerdings haben auch die Pro-Märkte von REWE die D+G Garantien im Angebot.Ab 3,- bis 8,-€ für eine Vollkaskoversicherung bieten sie da an.Mein Freund hat sich einen Philips LCD gekauft und man bot ihm eine "Vollkasko"Garantie an für 6,-€Monat bei 3-jähr.Mind.laufzeit.Laut Aussage des Verkäufers deckt die Garantie alle Transport-sowie Rep.kosten und Schäden ab,bis hin zum Austausch bzw.Erhalt eines neuen,gleichwertigen Gerätes.
Was haltet ihr davon? 216,-€ für 3 Jahre "Vollkasko"?

Lohnt das?
ccrider
Stammgast
#28 erstellt: 05. Feb 2007, 22:11

crusader12 schrieb:

Was haltet ihr davon? 216,-€ für 3 Jahre "Vollkasko"?

Lohnt das?


Ich glaube, da spielt man mit der Panik der Verbraucher. Schließlich hast du innerhalb dieser 3 Jahre ja trotzdem das Recht auf 2 Jahre Gewährleistung. Im berechtigten Schadensfall dürften dabei ja auch keine Kosten entstehen, nur ist es vielleicht etwas umständlicher. Ich halte das für überteuert.

Gruß


[Beitrag von ccrider am 05. Feb 2007, 22:12 bearbeitet]
americo
Inventar
#29 erstellt: 08. Feb 2007, 13:46
das hauptproblem bei der sache ist folgendes:
der händler hat eine gesetzliche verpflichtung 2 jahre zu gewährleisten.
innerhalb der ersten 6 monate gilt das beweislast umkehrprinzip.
d.h. der händler müsste dem kunden beweisen, dass ein mangel der einen gewährleistungsanspruch nach sich zieht nicht schon von anfang an bestanden hat.
dies ist so gut wie unmöglich, es sei denn es ist offensichtlich, dass z.b. der fernseher irgendwo runtergefallen ist.
also innerhalb der ersten 6 monate ist der händler dran.
nach den 6 monaten siehts dann etwas anders aus, denn jetzt könnte der händler vom kunden einen beweis fordern, was meist unmöglich ist.
macht aber kaum ein händler, denn er gibt das gerät an den hersteller, der ja eigentlich garantie gibt und wartet ab.
in den meisten fällen ist der hersteller so kulant und repariert das gerät auch.
es sei denn... (siehe oben).
macht er es aber nicht, würde der händler auf den kosten sitzen bleiben, er müsste die reparatur zahlen.
wenn der hersteller keinerlei garantie gibt, ist im endeffekt immer der händler dran.
viele händler kompensieren dies mittlerweile damit, kunden über die 2 jahre hinaus recht fragwürdige "garantien" zu geben.
es wäre mal interessant, wie's aussieht wenn nach 4 oder 5 jahren wirklich was ist.
denn vielfach klingen diese garantien ja gradezu sensationell wenn ich mir meine geräte mal so ansehe.
einmal kaufen und für 10 jahre ausgesorgt?
wäre zu schön um wahr zu sein.
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