CS bei HD+ illegal?

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BigBlue007
Inventar
#52 erstellt: 26. Jan 2010, 16:19
Womit wir dann wieder bei der Begriffsdefinition von "illegal" wären. Ich habe Dir die Definition des Wortes weiter oben schon gegeben. Du kannst oder willst es scheinbar nicht verstehen. Ich habe Dir ebenfalls erklärt, dass und warum im Falle von HD+ überhaupt keine AGB in irgendeiner Form Vertragsbestandteil sind.

Mehr als richtig erklären kann ich es nicht; verstehen musst Du es schon selber.
itzek
Inventar
#53 erstellt: 26. Jan 2010, 17:29
@mgb,

Du kannst es dir schenken, weiter gebetsmühlenartig deine leienhafte Meinung zu verteidigen. Sie ist und bleibt falsch.

BigBlue könnte Dir wohl 100 Anwälte und Richter benennen, die seine Meinung (teilweise sind es auch harte Fakten) stützen. Aber auch das würde dich wohl nicht überzeugen, weil es von Big Blue kommt. Er hat nunmal in den Punkten AGB usw. recht.

Im Übrigen wird man nicht "nach dem BGB bestraft". Straftatbestände stehen im StGB und anderen Strafgesetzen. BGB ist da die völlig falsche Baustelle.


[Beitrag von itzek am 26. Jan 2010, 17:30 bearbeitet]
Randomtask
Ist häufiger hier
#54 erstellt: 26. Jan 2010, 19:10
Ich muss sagen, ich halte CS im privaten Bereich schon für eine Grauzone. Man macht aus dem Abo mehr, als es derHerrausgeber eigentlich vorgesehen hat. (im folgenden mal Sky als Beispiel)

Hab ich ein normales Abo, kann ich genau ein Programm gleichzeitig empfangen (Kann man mit einem (Sky)-HDD-Recorder ein anders Programm sehen als das welches man aufzeichnet, nein oder?) So bietet's Sky an, so nutzen es die allermeisten Skykunden, sprich die Kunden akzeptieren auch in ihrem Verhalten den von den AGB gesetzten Rahmen

Jetzt mache ich aber CS zu hause, dann hab ich immer noch nur ein Abo aber ich kann Bundesliga im Wohnzimmer gucken, meine Frau RTL-Living im Schlafzimmer, mein Sohn BeateUhse-TV in seinem Zimmer und meine Tochter in ihrem den Disney Channel, alle geleichzeitig. Ich denke das ist ein Mehrwert und da wäre es für mich schon fraglich ob nicht ein Richter diesen auch Sky zuerkennen würde.

Was ich überhaupt nicht als Argument gelten lasse ist das fehlen eines Angebotes für eine Art "Partnercard". Beispiele gibt's da aus vielen Bereichen, manchmal gibt es dieses Angebot, manchmal nicht. Auch wenn es blöd ist, die Partnercard ist halt das 2. Vollabo (mal davon ab, dass Bedingungen dafür verhandelbar sind). Von meiner Kreditkarte gibt es auch kein Partnercard, obwohl meine bank damit mehr Umsatz generieren und gleichzeitig Administrationskosten einsparen könnte. Ich darf deshalb noch lange nicht einfach meine Kreditkarte duplizieren um auch eine für meine Frau zu haben.

Das natürlich alles nur hypothetisch, wegen Kläger & Richter usw.


[Beitrag von Randomtask am 26. Jan 2010, 19:13 bearbeitet]
mgb
Inventar
#55 erstellt: 26. Jan 2010, 19:14

itzek schrieb:
@mgb,


Im Übrigen wird man nicht "nach dem BGB bestraft". Straftatbestände stehen im StGB und anderen Strafgesetzen. BGB ist da die völlig falsche Baustelle.


Irgendwie hast du noch nie das BGB zu Gesicht bekommen.
itzek
Inventar
#56 erstellt: 26. Jan 2010, 19:20

mgb schrieb:

itzek schrieb:
@mgb,


Im Übrigen wird man nicht "nach dem BGB bestraft". Straftatbestände stehen im StGB und anderen Strafgesetzen. BGB ist da die völlig falsche Baustelle.


Irgendwie hast du noch nie das BGB zu Gesicht bekommen.


Nenn mir bitte auch nur einen Paragraphen des BGB, der als Rechtsfolge eine Strafe bestimmt. Dabei meine ich wirkliche Strafen, also solche im Sinne des § 4 BZRG und nicht etwas, was Du persönlich als Strafe empfindest.
Das ist nämlich ziemlich egal, was Du als Strafe emfindest.

Ich wette um eine einwöchige Beteiligungspause im Forum -jeweils für den Verlierer der Wette, dass es Dir nicht gelingen wird.

und viel Spaß beim lesen der 2385 Normen mit zahlreichen Absätzen.


[Beitrag von itzek am 26. Jan 2010, 19:22 bearbeitet]
mgb
Inventar
#57 erstellt: 26. Jan 2010, 19:43
@itzek
Ich muss dir zerknirscht recht geben. Es ist §265a Stbg
Erschleichen von Leistungen.
Das ändert aber nichts an der Strafbarkeit von CS.
Harzi
Inventar
#58 erstellt: 26. Jan 2010, 20:19

master-martin schrieb:
mal ne Frage wenn ich zb.Sky hätte und in meinem Haushalt
4 Tv-Geräte wer will mich daran hindern jedesmal meine Satreceiver zu tauschen vom Wohnzimmer ins Schlafzimmer??
um im falle eines falles meine
Programme zu sehen wo ich will
oder ich habe 2x den selben Receiver und tausche nur die Karte.
wo ist da der Unterschied :?

Dies ist ja auch erlaubt btw. überhaupt nicht verboten. Denn nirgends steht das die Sky Karte nur an ein und dem selben Receiver oder in einem bestimmten Raum verwendet werden darf. Es findet auch keinerlei Hardwarebindung statt. Bei HD+ sollte dies mal so sein in Zukunft, kann mich aber in diesem Punkt irren.


BigBlue007 schrieb:
Diesen Unterschied zwischen Gesetzen und AGB versteht der Harzmann halt nicht

Doch das versteht der Harzi schon, aber die Blaue Luise scheint nicht zu wissen was Cardsharing ist. Oben beschriebenes ist es nämlich mitnichten!
Entscheidend ist die gleichzeitige Nutzung! Genau da ist aber eben nur ein Gerät pro Karte erlaubt und nicht das gleichzeitige Betreiben mehrerer Receiver zur selben Zeit parallel.
Also komm erstmal mit dem begriff "Cardsharing" klar bevor du dummes Zeug erzählst.


Zunächst mal ist eine "Abmahnung" ein völlig anderes juristisches Konzept. Selbst wenn Sky von jemandem weiß, dass er in seinem Haushalt eine Karte shared, könnten sie ihn nicht "abmahnen". Sie könnten von ihm irgend etwas fordern, und genau das ist dann der Punkt: WAS fordern sie, auf welcher Grundlage tun sie dies, und vor allem: Bekommen sie vor Gericht Recht oder nicht.

Sie könnten natürlich nicht nur "irgendwas" fordern, sondern, wenn würden sie "Unterlassung" im ersten Schritt fordern und dies dann innerhalb eines strafrechtlichen Verfahrens. Da der Kunde mit Abschluss eines Sky Vertrages auch die AGB anerkannt hat wäre er dazu auch verpflichtet dem nachzukommen. In einem weiteren Verfahren dann würden die etwaigen Zivilrechtlichen Fragen inklusive Schadenersatz geklärt.


Sehr viel realistischer ist, dass der Richter Sky dazu verdonnern würde, in den AGB eine Sky genehme Möglichkeit vorzusehen, wie die Kunden das Abo an mehr als einem TV nutzen können, und sei es im einfachsten Fall auch nur durch die offiziell erlaubte Nutzung der Karte in mehreren Receivern.

Diese unsinnige Aussage ist durch nichts gedeckt, eher das Gegenteil ist der Fall, da ansonsten schon Leute darauf geklagt hätten um diesen Passus als Unwirksam zu erklären. Mal ganz unabhängig davon das dann auch die Gesetzeslage geändert werden müsste, siehe von mir genannte Paragraphen.
Bringe ein entsprechendes Urteil, wenn du dies nicht kannst höre auf hier Lügen zu erzählen die nicht der Wahrheit entsprechen.


Abgesehen davon: Der Threadtitel ist, ob das Ganze "illegal" ist. Die Frage, inwieweit es gegen irgendwelche AGB verstößt, ist also eigentlich gar nicht Thema des Threads. Und da man als "illegal" i.A. etwas bezeichnet, das gegen Gesetze (und nicht gegen AGB) verstößt, ist die eigentliche Frage des Threads jedenfalls sehr eindeutig zu verneinen.

Die Erschleichung von Leistungen was das Cardsharing immo nach geltenden Gesetz und Recht ist, ist ein Verstoß gegen Deutsches Recht und somit illegal. Irgendwann solltest du es noch begreifen, auch wenn du Lernresistent bist und die Pippi Langstrumpf Methode bevorzugst.



itzek schrieb:
Was die AGB Problematik angeht, da hat Harzi wirklich keine Ahnung, was sich auch objektiv belegen ließe. Das erspar ich mir, da wir uns hierüber überwiegend einig sind.

Nicht nur groskotzig ankündigen sondern auch Taten folgen lassen.
Belege also das AGB unnütze sind und keinerlei bindende Funktion auf zwei Vertrags unterzeichnende Seiten haben. Bin gespannt wo diese "objektiven" Beweise sind.
Damit würde man mal ganz schnell AGB's pauschal als nichtig erklären, aber wie gesagt ich warte mal auf deine Beweisführung dazu.

Ich mache es dir und der blauen Luise aber mal etwas leichter, damit ihr endlich begreift wie bindend AGB sind und das die nicht einfach für die Katze sind. Obwohl der Rechtsgelehrte wird mal wieder sagen das dieser Paragraph des Deutschen Rechts für ihn sicher ohne Belang ist da er es besser weiß.
Wie gesagt das ist Bürgerliches Gesetzbuch!

§ 305
Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag

(1) Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. Gleichgültig ist, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden, welchen Umfang sie haben, in welcher Schriftart sie verfasst sind und welche Form der Vertrag hat. Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt sind.

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss
1. die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Orte des Vertragsschlusses auf sie hinweist und
2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen,

und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.

(3) Die Vertragsparteien können für eine bestimmte Art von Rechtsgeschäften die Geltung bestimmter Allgemeiner Geschäftsbedingungen unter Beachtung der in Absatz 2 bezeichneten Erfordernisse im Voraus vereinbaren.


Dazu wie gesagt das Gesetz zur Erschleichung von Leistungen "§ 265a StGB Erschleichen von Leistungen" und wir wären durch mit den unklaren Themen und Halbwissen über Gesetze was diesen Bereich betrifft und wie man dazu steht.
Merke: AGB sind Vertragsbestandteile welche auch per Gesetz geschützt sind und somit nicht einfach nur dummes Zeug das man behandeln kann wie es einem gefällt.
Sollte jemand anderer Meinung sein, dann endlich mal Butter bei die Fische und etwas handfestes vorlegen.


Völlig klar und das habe ich auch schon mehrfach gesagt, wird es höchstwahrscheinlich nie zu einer Anklage im Bereich des privaten Cardsharings in den eigenen 4 Wänden kommen. Es sei denn man outet sich selbst gegenüber dem Vertragspartner oder einer Strafverfolgungsbehörde, oder kündigt es auch in einem öffentlichen Forum an und entsprechende Leute lesen mit. Die Verfolgung im privaten Bereich, auch wenn der etwaige Schaden insgesamt sich summieren dürfte auf eine große Masse gesehen, steht sicherlich nicht im Verhältnis zu einer angemessenen Nachforschung.
Bei öffentlichen Cardsharing sieht dies schon ganz anders aus, auch und vor allem deswegen weil es leichter ist zu ermitteln. Aus diesem Grunde ist es in der "Szene" auch nicht ganz so einfach in ein bestehendes Cardsharingnetzwerk aufgenommen zu werden. Meist wird mindestens voraus gesetzt das man auch selber etwas einbringt.
Es geht also ganz klar um die Verhältnismäßigkeit und Abwägung von Nutzen Aufwand.

Dessen völlig unbenommen, ob man es nun als Strafsache verfolgen würde oder nicht, bleibt trotzdem der Fakt das man gegen AGB's und geltendes Recht verstößt. Siehe einfach noch mal oben genannte Gesetze.
Wie ich schon mal sagte, wenn ich etwas klaue und nicht erwischt werde, ist es dennoch Diebstahl.
BigBlue007
Inventar
#59 erstellt: 27. Jan 2010, 03:20

Randomtask schrieb:
Ich muss sagen, ich halte CS im privaten Bereich schon für eine Grauzone. Man macht aus dem Abo mehr, als es derHerrausgeber eigentlich vorgesehen hat.

Natürlich, das mag so sein. Aber damit wird es noch nicht illegal. Dieses Konzept ist es, was einige hier halt einfach nicht verstehen, auch der Harzmann nicht, wie er erneut unter Beweis gestellt hat, aber dem erkläre ich es genausowenig nochmal wie mgb.

Es steht völlig außer Frage, dass eine solche Verwendung einer Smartcard auch in den eigenen 4 Wänden einen Verstoß gegen AGB bedeutet, wenn dies dort a) geregelt ist, und die AGB b) wirksamer Vertragsbestandteil sind. Letzteres ist im Falle von HD+, worum es hier ja geht, aber nicht einmal der Fall, und auch das versteht der Harzmann nicht und versteht somit auch nicht, dass sein Gelabere selbst dann, wenn er Recht hätte (was nicht der Fall ist), für den hier zur Diskussion stehenden Anbieter "HD+" schlichtweg irrelevant wäre.

Aber selbst, wenn das nicht der Fall wäre, ist und bleibt das Ganze eben nicht mehr und nicht weniger als ein Verstoß gegen AGB, aber nichts Illegales. Die Gleichsetzung von "Verstoß gegen AGB" und "illegal" ist halt einfach Blödsinn, und zwar IMMER, nicht nur hier. Ein Verstoß gegen AGB ist NIE und NIRGENDS illegal, weil AGB aufgrund ihrer Eigenschaft, dass sie halt KEINE Gesetze sind, auch keine illegale Handlung begründen können. Illegal ist nur etwas, das gegen Gesetze verstößt, und ein Verstoß gegen AGB ist halt nunmal kein Gesetzesbruch, es sei denn, die fragliche Handlung widerspricht nicht nur den AGB, sondern ist eben tatsächlich auch eine gesetzeswidrige Handlung. Und das ist hier nunmal nicht gegeben - das Sharen einer Smartcard innerhalb der eigenen Wohnung erfüllt keinen Straftatbestand, weder den des Umgehens eines wirksamen Kopierschutzes - es wird kein Kopierschutz umgangen - noch den des Erschleichens einer Leistung - es wird keine Leistung erschlichen, da der Nutzer ein legales Abo besitzt und dessen Leistungen niemandem außerhalb seines Haushalts zugänglich macht. Und wer diesbzgl. wieder argumentieren möchte, dass sich jemand fürs Schlafzimmer ein zweites Abo kaufen müsste und andernfalls sich eine Leistung erschleicht, der kann mit seiner Dusseligkeit im Kopf gerne glücklich werden, bis er einen Richter findet, der seine Meinung teilt...

Hab ich ein normales Abo, kann ich genau ein Programm gleichzeitig empfangen

Nein. Denn:

Kann man mit einem (Sky)-HDD-Recorder ein anders Programm sehen als das welches man aufzeichnet, nein oder?

Mit einem Sky-Recorder nicht. Mit nicht-zertifizierten Geräten natürlich schon. Und hier gilt, dass Sky zum einen die Verwendung von nicht-zertifizierten Receivern bekanntermaßen toleriert, und zum zweiten, dass die Verwendung von nicht-zertifizierten Receivern auch wiederum lediglich einen Verstoß gegen die Sky-AGB darstellt (was wie gesagt nichtmal Sky selber juckt), nicht aber illegal ist.

Jetzt mache ich aber CS zu hause, dann hab ich immer noch nur ein Abo aber ich kann Bundesliga im Wohnzimmer gucken, meine Frau RTL-Living im Schlafzimmer, mein Sohn BeateUhse-TV in seinem Zimmer und meine Tochter in ihrem den Disney Channel, alle geleichzeitig.

Richtig. Es ist zwar hinreichend aufwändig, ein solches Setup mit gleich 4 unabh. Empfangspunkten zu realisieren, aber ja, das ist möglich. Und zwar unter Verwendung von seitens Sky tolerierten, nicht zertifizierten Receivern. Und: Man muss hierfür auch nicht zwingend CS betreiben; das Ganze ginge auch via Streaming. CS ist in den meisten Fällen halt einfach komfortabler und zuverlässiger, ist aber keineswegs die einzige Möglichkeit, um so etwas zu realisieren. Rechtlich gesehen wäre diese Streamingvariante aber nicht anders zu bewerten: Auch dies wäre zwar ein Verstoß gegen die Sky-AGB, aber nicht illegal, da diese Handlung eben von keinem Straftatbestand erfasst wird.

Ich denke das ist ein Mehrwert und da wäre es für mich schon fraglich ob nicht ein Richter diesen auch Sky zuerkennen würde.

Auch das habe ich weiter oben schon erklärt: Natürlich ist das ein Mehrwert, oder besser gesagt ein Mehr an "Usability". Der Punkt hierbei ist aber der, dass Sky seinen Kunden ja keine Alternative bietet. Eine Alternative wären kostenlose oder zumindest deutlich günstigere Zweitkarten, die man am in den meisten Haushalten heutzutage selstverständlichen Zweit-TV-Geräten verwenden könnte. Solch ein Angebot gibt es aber nicht. Das Einzige, was Sky einem anbieten könnte, wäre ein zweites Abo für den zweiten TV, und DAS würde kein Richter für haltbar befinden. Stichwort "Lebenswirklichkeit".

Was ich überhaupt nicht als Argument gelten lasse ist das fehlen eines Angebotes für eine Art "Partnercard". Beispiele gibt's da aus vielen Bereichen, manchmal gibt es dieses Angebot, manchmal nicht. Auch wenn es blöd ist, die Partnercard ist halt das 2. Vollabo (mal davon ab, dass Bedingungen dafür verhandelbar sind).

Es ist egal, wie Du die zweite Karte nennst. Wenn es ein zweites Vollabo zum vollen Preis sein soll, gilt das von mir oben Gesagte.

Von meiner Kreditkarte gibt es auch kein Partnercard, obwohl meine bank damit mehr Umsatz generieren und gleichzeitig Administrationskosten einsparen könnte.

Zum einen gibt es von den meisten Kreditkartenunternehmen durchaus Partnerkarten. Zum Zweiten gilt auch hier wieder mal, dass nicht alles, was hinkt, ein Vergleich ist. Bei einer Kreditkarte stellt sich die Frage einer Benutzung durch mehrere Leute ja nicht. Eine Kreditkarte gehört genau EINER Person. Bei einem Pay-TV-Abo hingegen liegt es auf der Hand, dass dieses nicht von einer einzelnen Person, sondern von einem HAUSHALT genutzt wird, auch wenn der Vertrag nur von einer Person unterschrieben wird. Meinen DSL-Vertrag habe ich auch alleine unterschrieben, trotzdem dürfen alle in meinem Haushalt den Anschluss nutzen. Und dies wäre für den (hier natürlich rein theoretischen) Fall, dass mein DSL-Anbieter aus irgendwelchen Gründen in seinen AGB stehen hätte, dass nur die Person den Anschluss nutzen darf, die den Vertrag unterschrieben, natürlich trotzdem so, und auch hier wäre dies dann lediglich ein Verstoß gegen diese AGB, nicht aber illegal. Auch hier wieder Stichwort "Lebenswirklichkeit".


[Beitrag von BigBlue007 am 27. Jan 2010, 03:29 bearbeitet]
srumb
Inventar
#60 erstellt: 27. Jan 2010, 10:29

BigBlue007 schrieb:
Nein. Denn:

Kann man mit einem (Sky)-HDD-Recorder ein anders Programm sehen als das welches man aufzeichnet, nein oder?

Mit einem Sky-Recorder nicht. Mit nicht-zertifizierten Geräten natürlich schon. Und hier gilt, dass Sky zum einen die Verwendung von nicht-zertifizierten Receivern bekanntermaßen toleriert, und zum zweiten, dass die Verwendung von nicht-zertifizierten Receivern auch wiederum lediglich einen Verstoß gegen die Sky-AGB darstellt (was wie gesagt nichtmal Sky selber juckt), nicht aber illegal ist.


Falsch, mein großer Blauer, wieder mal erwischt!
Der Humax PDR iCord HD beherrscht diese einfache Kunst, ohne irgend welche Einschränkungen.
Harzi
Inventar
#61 erstellt: 27. Jan 2010, 10:55

BigBlue007 schrieb:

Natürlich, das mag so sein. Aber damit wird es noch nicht illegal. Dieses Konzept ist es, was einige hier halt einfach nicht verstehen, auch der Harzmann nicht, wie er erneut unter Beweis gestellt hat, aber dem erkläre ich es genausowenig nochmal wie mgb.


Es ist unerheblich wo ich gegen Gesetze und Bestimmungen verstoße solange ich im Geltungsbereich eines Gesetzes ich mich befinde, es bleibt immer ein Gesetzverstoß. Also wieder mal bist du auf dem Holzweg. Die eigene Wohnung ist kein Rechtsfreier Raum und es gibt nun einmal Verstöße die kann man nur in bestimmten örtlichen Gegenden verüben.
Blaue Luise deine alberne Auffassung ist lächerlich und durch nichts rechtlich zu halten.



Es steht völlig außer Frage, dass eine solche Verwendung einer Smartcard auch in den eigenen 4 Wänden einen Verstoß gegen AGB bedeutet, wenn dies dort a) geregelt ist, und die AGB b) wirksamer Vertragsbestandteil sind. Letzteres ist im Falle von HD+, worum es hier ja geht, aber nicht einmal der Fall, und auch das versteht der Harzmann nicht und versteht somit auch nicht, dass sein Gelabere selbst dann, wenn er Recht hätte (was nicht der Fall ist), für den hier zur Diskussion stehenden Anbieter "HD+" schlichtweg irrelevant wäre. ;)


Ist es! Siehe bestehende und genannte Gesetze. Verstöße gegen AGB stellen unter Umständen Vertragsbruch dar, erwächst einen daraus ein unrechtmäßiger Vorteil und verstößt unter Umständen auch gegen Gesetze kann das handeln illegal sein. Auch dein hartnäckiges Leugnen eines kleinen Kindes hilft da nicht weiter, da du nur deine beschränkte durch nichts belegbare Meinung zum Ausdruck bringst die nicht relevant ist. Für HD+ soll pro Receiver eine Gebühr erhoben werden, das sagt schon alles. Demzufolge dürfte das gleichzeitige schauen an mindestens zwei Geräten eine ähnliche Betrachtungsweise nach sich ziehen. Aber es geht ja um SKY und ich sehe auch schon wie du zurück ruderst, dein Stolz ist es nur der im Wege steht diesen Fehler zuzugeben. Kann ich mit leben, aber eben nicht wenn du weiter wider besseren Wissens hier Lügen verbreitet.



Aber selbst, wenn das nicht der Fall wäre, ist und bleibt das Ganze eben nicht mehr und nicht weniger als ein Verstoß gegen AGB, aber nichts Illegales. Die Gleichsetzung von "Verstoß gegen AGB" und "illegal" ist halt einfach Blödsinn, und zwar IMMER, nicht nur hier. Ein Verstoß gegen AGB ist NIE und NIRGENDS illegal, weil AGB aufgrund ihrer Eigenschaft, dass sie halt KEINE Gesetze sind, auch keine illegale Handlung begründen können. Illegal ist nur etwas, das gegen Gesetze verstößt, und ein Verstoß gegen AGB ist halt nunmal kein Gesetzesbruch, es sei denn, die fragliche Handlung widerspricht nicht nur den AGB, sondern ist eben tatsächlich auch eine gesetzeswidrige Handlung. Und das ist hier nunmal nicht gegeben - das Sharen einer Smartcard innerhalb der eigenen Wohnung erfüllt keinen Straftatbestand, weder den des Umgehens eines wirksamen Kopierschutzes - es wird kein Kopierschutz umgangen - noch den des Erschleichens einer Leistung - es wird keine Leistung erschlichen, da der Nutzer ein legales Abo besitzt und dessen Leistungen niemandem außerhalb seines Haushalts zugänglich macht. Und wer diesbzgl. wieder argumentieren möchte, dass sich jemand fürs Schlafzimmer ein zweites Abo kaufen müsste und andernfalls sich eine Leistung erschleicht, der kann mit seiner Dusseligkeit im Kopf gerne glücklich werden, bis er einen Richter findet, der seine Meinung teilt... :D


Ein Verstoß gegen den § 265a StGB Erschleichen von Leistungen ist eine Strafbarkeit gegen das Gesetz. Wenn man es fortsetzt und dies im vollen Bewusstsein, ist es illegal. Da beist die Maus keinen Faden ab.
Keine Ahnung warum immer wieder auf Umgehung eines Kopierschutzes bestanden wird, befreie dich aus der kleinen beengten Welt die dich gefangen hält.
Du hast es immer noch nicht geschafft den Begriff "Cardsharing" zu verstehen. Na ja gut du kannst ja auch nicht lesen.


Den Rest lasse ich mal unkommentiert da "srumb" ja eh schon eine passende Erwiderung gebracht hat.
sleepless007
Ist häufiger hier
#62 erstellt: 27. Jan 2010, 11:02

srumb schrieb:

BigBlue007 schrieb:
Nein. Denn:

Kann man mit einem (Sky)-HDD-Recorder ein anders Programm sehen als das welches man aufzeichnet, nein oder?

Mit einem Sky-Recorder nicht. Mit nicht-zertifizierten Geräten natürlich schon. Und hier gilt, dass Sky zum einen die Verwendung von nicht-zertifizierten Receivern bekanntermaßen toleriert, und zum zweiten, dass die Verwendung von nicht-zertifizierten Receivern auch wiederum lediglich einen Verstoß gegen die Sky-AGB darstellt (was wie gesagt nichtmal Sky selber juckt), nicht aber illegal ist.


Falsch, mein großer Blauer, wieder mal erwischt!
Der Humax PDR iCord HD beherrscht diese einfache Kunst, ohne irgend welche Einschränkungen.



So ist es dann auch wieder nicht, man wird von Sky dann ja wieder in gewissem Sinne kastriert, laut Tests kann man nämlich die aufgenommen Dateien NICHT exportieren



Nichtsdestotrotz sollte zum Beispiel HD+ doch im Stande sein ihr Abo auch in den umliegenden Ländern anzubieten, ist denn das so schwierig? Ich als Österreicher habe das Nachsehen, kann seit dem ich mich zurückerinnern kann alle öffentlich-rechtlichen deutschen Sender empfangen und jetz wenn es um HD geht hab ich das Nachsehen? Das sehe ich überhaupt nicht ein!
Natürlich kann ich das Abo wieder über einen Zweitanbieter abschließen (wie z.b bei Sky UK usw.) aber ist denn das dann "laut AGB" wieder "legal" und im Sinne des Anbieters?


Ich habe jetzt nochmal ein bisschen gegoogelt und bin dabei auf einen Artikel gestoßen der sich explizit mit CS und den Gesetzverhältnissen beschäftigt, wie seriös der nun wieder ist kann ich nicht sagen, Quelle ist eine Rechtsberatungsseite, nämlich diese: http://www.p8n.net/

Hier der Auszug:

Ratgeber: Cardsharing - Viele sehen über eine Karte

Cardsharing - einer zahlt, viele geniesen

Cardsharing kann man unter dem Stichwort "Einer zahlt - viele geniesen" zusammenfassen. Der Begriff beschreibt die Nutzung einer Smartcard für viele Endgeräte. Die verschlüsselten Programme des Pay-TV (z.B. Sky - ehemals Premiere, Kabelkiosk oder Arena SAT) werden über eine Smartcard entschlüsselt und können dann auf einem Fernseher oder Beamer genossen werden.

Was aber, wenn über eine Smartcard das Programm entschlüsselt und dann auf mehreren Geräten konsumiert wird? Im Sinne der Programmanbieter ist das sicher nicht. Aber auch mit dem Gesetz kann man in Konflikt geraden. Wir erläutern wie:

Mit dem Cardsharing wird das Programm einer bliebigen Zahl an Personen zugänglich gemacht. Über den Decoder mit betreffender Smartcard werden mehrere Fernseher angeschlossen oder ein ganzes Haus mit dem Programm versorgt. Dadurch kann man sich gem. § 265a StGB des Erschleichens von Leistungen strafbar machen. Auch kommt ein Verstoß gegen das Zugangskontrolldienstegesetz (ZKDSG) in Betracht. Es verbietet die Herstellung, Verbreitung, Einfuhr, Besitz, technische Errichtung, Wartung und Austausch von Umgehungseinrichtungen zu gewerblichen Zwecken sowie die Absatzförderung von Umgehungseinrichtungen. Handlungen gegen das Verbot werden unter Strafe gestellt.

Umgehungsvorrichtungen werden vom ZKDSG als technische Verfahren oder Vorrichtungen definiert, die dazu bestimmt sind oder entsprechend angepasst werden, eine unerlaubte Nutzung eines zugangskontrollierten Dienstes zu ermöglichen. Das Pay-TV zält zu den zugangskontrollierten Diensten.

Das ZKDSG unterwirft die "unerlaubte" und "gewerbsmäßige Nutzung" der Strafbarkeit. Die Begriffe lassen aber Raum zur Auslegung. Daher stellt sich die Frage, was darunter im Sinne der Vorschrift zu verstehen ist.

Eine Antwort auf diese Frage geben die Vertragsbedingungen der Anbieter. Wird beim Erwerb einer Smartcard darauf hingewiesen, dass die Nutzung nur auf einem Endgerät erlaubt ist, so liegt bei Nutzung auf mehreren Endgeräten eine "unerlaubte Nutzung" im Sinnde des ZKDSG vor. Aufschluss geben unter anderem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Der Begriff der "gewerbsmäßigen Nutzung" zielt auf eine dauerhafte und regelmäßige Nutzung der Smarcard ab. Es ist dabei unerheblich, ob eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Ob also Nachbarn, Bekannte oder Freunde gegen Entgelt oder kostenlos mit genießen, ist unerheblich.

Verhängt werden können Freiheitsstrafen bis 1 Jahr oder Geldstrafen für die Herstellung, Einfuhr und Verbreitung der Umgehungsvorrichtungen oder Bußgelder bis 50.000 Euro für den Besitz, Wartung oder Errichtung entsprechender Vorrichtungen.



Naja ich halte diese Diskussion eigentlich für sinnlos, denn irgendwie läuft es doch "nur" auf das eigene Moralempfinden raus. Die einen betreiben CS weils ihnen Wurst ist und die anderen nicht weil sie nichts "illegales" machen wollen


[Beitrag von sleepless007 am 27. Jan 2010, 11:03 bearbeitet]
BigBlue007
Inventar
#63 erstellt: 27. Jan 2010, 11:32
Das, was Du da recherchiert hast, bezieht sich nun allerdings auf das public CS, also das Teilen einer Karte nicht in den eigenen 4 Wänden, sondern mit anderen Leuten. Dass DAS illegal ist, liegt wie gesagt auf der Hand, darüber brauchen wir nicht diskutieren.
Harzi
Inventar
#64 erstellt: 27. Jan 2010, 12:03

Eine Antwort auf diese Frage geben die Vertragsbedingungen der Anbieter. Wird beim Erwerb einer Smartcard darauf hingewiesen, dass die Nutzung nur auf einem Endgerät erlaubt ist, so liegt bei Nutzung auf mehreren Endgeräten eine "unerlaubte Nutzung" im Sinnde des ZKDSG vor. Aufschluss geben unter anderem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


Eindeutiger geht es nun mal nicht.

Leider wird vom Blauen Geschichtenerzähler nicht mal Ansatzweise so etwas wie ein Beweis oder Schriftstück vorgebracht, geschweige denn die Realität wahrgenommen, sondern nur die eigene völlig irrelevante Meinung als gültige Rechtsvorlage dargestellt.
Typische Vorgehensweise eines kleinen bockigen Kindes.
Hüb'
Moderator
#65 erstellt: 27. Jan 2010, 12:23
Moderation hier.

Ich würde mich sehr freuen, wenn alle Beteiligten verstärkt auf die SACHASPEKTE der Diskussion fokussieren würden und allzu persönliche Befindlichkeiten, Spitzfindigkeiten und Provokationen außen vor bleiben könnten.

Herzlichen Dank!

Grüße
Hüb'
-Moderation-
sleepless007
Ist häufiger hier
#66 erstellt: 27. Jan 2010, 12:26
Bei Home CS ist das halt so eine Sache, entweder der Anbieter bietet weitere Karten an für ein paar Euro zusätzlich und verdient noch a bissl was dazu, oder im Falle von Sky halt nicht - selbst schuld - (Meine Meinung)

Ob illegal oder nicht interessiert mich in diesem Fall gar nicht, denn ich bin sicher nicht gewillt 240 € für 4 Tvs zu bezahlen, das wäre dann in meinen Augen Abzocke! Da kann illegal sein was will.... und wie schon erläutert kommen bei Home CS die Anfragen an Sky nur von einem Receiver - dem mit der Karte - und somit ist es für den Anbieter auch nicht nachvollziehbar ob ich mehrere Receiver in meinem Local Lan damit versorge oder nicht, somit gibt es auch keine Beweislast, und das Thema mit der Anklage hin oder her ist vom Tisch - moralisch halt nicht -

Ob dies nun moralisch Vertretbar ist oder nicht steht auf einem anderen Blatt, aber irgendwann hört sichs doch mit der Moralapostelei auch auf...


Rechtslage ist natürlich anders, aber da muss jeder selbst entscheiden ob man damit leben kann oder nicht - ich kanns aus dem Grund da ich sowieso schon eine Menge Geld an die Typen abdrücke -


[Beitrag von sleepless007 am 27. Jan 2010, 12:27 bearbeitet]
itzek
Inventar
#67 erstellt: 27. Jan 2010, 12:32

Harzi schrieb:

Eine Antwort auf diese Frage geben die Vertragsbedingungen der Anbieter. Wird beim Erwerb einer Smartcard darauf hingewiesen, dass die Nutzung nur auf einem Endgerät erlaubt ist, so liegt bei Nutzung auf mehreren Endgeräten eine "unerlaubte Nutzung" im Sinnde des ZKDSG vor. Aufschluss geben unter anderem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


Eindeutiger geht es nun mal nicht.

Leider wird vom Blauen Geschichtenerzähler nicht mal Ansatzweise so etwas wie ein Beweis oder Schriftstück vorgebracht, geschweige denn die Realität wahrgenommen, sondern nur die eigene völlig irrelevante Meinung als gültige Rechtsvorlage dargestellt.
Typische Vorgehensweise eines kleinen bockigen Kindes.


Eigentlich hat es BigBlue schon erklärt, aber ich versuche es nocheinmal.

Damit es eine "unerlaubte Nutzung" wird, müssen die AGB´s

1.) wirksam einbezogen sein

2.) einer Inhaltskontrolle, bezogen auf eine konkrete Lebenssituation, standhalten.


Fallen die AGB bei einer gerichtlichen Prüfung durch, ist es keine unerlaubte Nutzung.

Ein Strafrichter würde nicht so vorgehen, dass er sich die AGB zeigen lässt und diese kritiklos hinnimmt. Notfalls würde er mit eienm zivilrechtlichen Experten sich darüber austauschen, ob die betreffende AGB-Klausel überhaupt wirksam sein kann. Dies würde er zumindest dann tun, wenn der rechtsanwalt ein bißchen pfiffig ist und den Mandanten entsprechend verteidigt.

Der springende Punkt ist, dass AGB von jedem Richter überprüft und bewertet werden können. Daher sind AGB´s in der Tat ein "Wünsch dir was", wie es Big Blue schon formuliert hat. Ob der Wunsch berechtigt ist, muss sich dann noch zeigen.

Gesetze dagegen stehen nicht zur Diskussion (grundsätzlich). Daran haben sich die Richter zu halten und können diese nicht mal eben für ungültig erklären. Bei den AGB geht es in jedem einzelnen Prozess, dass ein Richter sagt, die interessieren hier nicht, weil sie aus Gründen xy unzulässig sind.

Das wird leider von Harzi nicht verstanden.


[Beitrag von itzek am 27. Jan 2010, 12:37 bearbeitet]
Mitglied1
Stammgast
#68 erstellt: 27. Jan 2010, 12:39

BigBlue007 schrieb:
(...) eine solche Verwendung einer Smartcard auch in den eigenen 4 Wänden (...)

... und solange es darüber kein Gerichtsurteil oder eindeutige rechtliche Richtlinie gibt, ist es legal und lediglich ein Verstoß gegen den Vertrag oder AGB und kann nur mit Sanktionen, die im Vertrag oder in AGB enthalten sind, belegt werden.
Darüber hinaus unterliegen solche Verstöße dem Zivilrecht (u.a. dem Schuldrecht) und wenn jemand sich nicht vertragsgemäß verhält, ist kein Strafftäter, sondern ggf. ein Schuldner.

Mit CS (in der Praxis) kenne ich mich nicht aus, jedoch habe bislang keine Information aus einer zuverlässigen Quelle gefunden, die das Thema so detailliert behandelt, dass man sagen kann, dass CS in eigenen vier Wänden eine Strafftat sei.
Wer jemand solche Informationen besitzt, bitte um Angabe der Quelle.

Das ZKDSG beschäftigt sich lediglich mit den gewerbsmäßigen Aspekten. Wenn man §3 ZKDSG interpretieren müsste, dann ist CS für den Eigengebrauch sogar erlaubt, weil nicht verboten.


[Beitrag von Mitglied1 am 27. Jan 2010, 13:18 bearbeitet]
master-martin
Hat sich gelöscht
#69 erstellt: 27. Jan 2010, 12:46
@Big Blue
Frage du hast einen HD+Receiver
war aussen auf der Verpackung die Volständige AGB von HD+
aufgedruckt?
denn wenn nicht kann niemand diese anerkennen
wiel nur durch kauf eines Recievers muss ich keine AGB
von HD+ anerkennen weil ich sie nicht kenne
sleepless007
Ist häufiger hier
#70 erstellt: 27. Jan 2010, 12:55
Das ist ja das Problem ich finde nicht mal annähernd einen Gesetzestext oder ähnliches der sich mit diesem Sachverhalt beschäftigt...

Ich denke das ist einfach eine Grauzone, die es auch bleiben wird, da es ja nur einen Bruchteil von Personen trifft

Das einzige was man jemanden der Home-CS zur Last legen könnte ist der Verstoß gegen die AGBs - Und das einzige was der Anbieter meiner Meinung nach machen kann ist das Abo des Kunden aufzulösen (was aber wahrscheinlich auch wieder nicht passieren wird, da dieser ja brav sein Abo monatlich zahlt )

schwierig, schwierig...
joachim06
Inventar
#71 erstellt: 27. Jan 2010, 14:00
Hi Leute.

Wie heißt es so schön im Grundgesetzbuch " man ist so lange unschuldig,bis einem die Schuld bewiesen wurde " !

Und wenn ich 10 HD+ fähige Receiver in meiner Wohnung zu stehen habe,den Kauf der Geräte mit Rechnungen belegen kann,ist dies vom Gesetzgeber her nicht verboten.

Ich muß Niemanden beweisen,das ich mit meiner HD+Smartcard nur einen dieser Receiver für den HD+Empfang benutze,sonder man muß mir nachweisen,das ich alle mit der HD+Smartcard benutze und das,dürfte schier unmöglich sein.

Gruß

joachim06


[Beitrag von joachim06 am 28. Jan 2010, 01:05 bearbeitet]
Harzi
Inventar
#72 erstellt: 27. Jan 2010, 14:30

itzek schrieb:


Eigentlich hat es BigBlue schon erklärt, aber ich versuche es nocheinmal.

Damit es eine "unerlaubte Nutzung" wird, müssen die AGB´s

1.) wirksam einbezogen sein

2.) einer Inhaltskontrolle, bezogen auf eine konkrete Lebenssituation, standhalten.


Fallen die AGB bei einer gerichtlichen Prüfung durch, ist es keine unerlaubte Nutzung.


Nun zu Beginn sagtest du etwas davon das AGB ohne Bedeutung sind.
Also nochmal Butter bei die Fische wo steht das?

Ich habe nirgends bestritten das Bestandteile einer AGB ungültig sein können!
Du gehst aber schon pauschal davon aus das es die betreffenden Stellen in diesem Fall sind, worauf begründet sich diese Vermutung in dem vorliegenden Fall? Bringe doch ein Beispiel in der ein ähnlich gelagerter Fall von einem Gericht so entschieden wurde oder das entsprechendes Gesetz zur Erschleichung von Leistungen ungültig ist.
Die betreffenden AGB Teile um die es geht sind gedeckt durch entsprechenden Paragraphen des StGB welche hier genannt wurden.
Sie sind also rechtens, zumindest so lange bis entsprechendes Gesetz geändert wird.
Da kannst du und der Blaue nun mal sagen was du willst.




Ein Strafrichter würde nicht so vorgehen, dass er sich die AGB zeigen lässt und diese kritiklos hinnimmt. Notfalls würde er mit eienm zivilrechtlichen Experten sich darüber austauschen, ob die betreffende AGB-Klausel überhaupt wirksam sein kann. Dies würde er zumindest dann tun, wenn der rechtsanwalt ein bißchen pfiffig ist und den Mandanten entsprechend verteidigt.

Der springende Punkt ist, dass AGB von jedem Richter überprüft und bewertet werden können. Daher sind AGB´s in der Tat ein "Wünsch dir was", wie es Big Blue schon formuliert hat. Ob der Wunsch berechtigt ist, muss sich dann noch zeigen.


Er wird nicht anders können als nach den Buchstaben des Gesetzes zu urteilen und es ist nicht seine Aufgabe Kritik an einem Bestandteil einer AGB zu üben sondern über deren Rechtmäßigkeit zu entscheiden. Nur weil dir das Gesetz nicht gefällt hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit. Da hilft nun mal auch keine Pfiffigkeit eines Anwaltes, wenn gegen ein Gesetz verstoßen wurde, geht es höchstens um das Strafmaß, der Fakt des Rechtsbruchs bleibt bestehen.




Gesetze dagegen stehen nicht zur Diskussion (grundsätzlich). Daran haben sich die Richter zu halten und können diese nicht mal eben für ungültig erklären. Bei den AGB geht es in jedem einzelnen Prozess, dass ein Richter sagt, die interessieren hier nicht, weil sie aus Gründen xy unzulässig sind.

Das wird leider von Harzi nicht verstanden.
Genau der erste Teil ist richtig. Es gibt ein Gesetz, das der Harzi verstanden und mehrfach zitiert hat. Du bist es doch neben noch jemanden hier die es einfach nicht zur Kenntnis nehmen.
Solange die AGB dem Gesetz nach in Ordnung sind kann auch kein Richter sich drüber hinwegsetzen. Du müsstest also erst einmal beweisen das das entsprechende Gesetz zur Erschleichung von Leistungen defakto ungültig ist und zur Überprüfung an das BGH verweisen.
itzek
Inventar
#73 erstellt: 27. Jan 2010, 16:33

Bringe doch ein Beispiel in der ein ähnlich gelagerter Fall von einem Gericht so entschieden wurde oder das entsprechendes Gesetz zur Erschleichung von Leistungen ungültig ist.


Das haben wir doch schon oft besprochen, dass noch kein entsprechender Fall von Home-CS vor Gericht war.

Das Gesetz zur Erschleichung von Leistungen ist natürlich nicht ungültig ( § 265 a StGB). Darum ging es aber vorher nicht sondern um ZKDSG, was ein völlig anders Gesetz ist. Dort geht es einfach um einen anderen Sachverhalt. Du Selbst hast doch diese Stelle zuvor zitiert !


Du gehst aber schon pauschal davon aus das es die betreffenden Stellen in diesem Fall sind, worauf begründet sich diese Vermutung in dem vorliegenden Fall?


Nein, ich gehe nicht pauschal davon aus. Die Begründung, weshalb eine solche AGB Klausel im Hinblick auf Home-CS höchst wahrscheinlich nicht greifen wird, wurde schon mehrmals hier geliefert.


Die betreffenden AGB Teile um die es geht sind gedeckt durch entsprechenden Paragraphen des StGB welche hier genannt wurden.


Mümpitz ! Kein Paragraph des StGB deckt irgendwelche AGB. Ist zwar denkbar aber in der Praxis wohl nicht vorhanden.
AGB regeln zivilrechtliche Beziehungen zwischen den Vertragspartnern.


Sie sind also rechtens, zumindest so lange bis entsprechendes Gesetz geändert wird


Doppelt Mümpitz !


und es ist nicht seine Aufgabe Kritik an einem Bestandteil einer AGB zu üben


Genau das ist seine Aufgabe !


Nur weil dir das Gesetz nicht gefällt hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit.


Welches Gesetz denn jetzt wieder. AGB sind kein Gesetz.

EDIT Hüb': Zitate berichtigt.


[Beitrag von Hüb' am 27. Jan 2010, 17:16 bearbeitet]
Harzi
Inventar
#74 erstellt: 27. Jan 2010, 17:31

itzek schrieb:
Das haben wir doch schon oft besprochen, dass noch kein entsprechender Fall von Home-CS vor Gericht war.

Das hat doch aber letztlich keinen Einfluss auf den Sachverhalt an sich. Ist das wirklich so schwer zu begreifen?
Also noch einmal vielleicht dringt es ja mal durch. Selbst wenn ich einen Diebstahl begehe und NICHT erwischt werde, ist und bleibt es trotzdem Diebstahl, ansonsten wäre ja im Nachhinein jede Straftat und jedes Verbrechen nur weil es nicht geahndet wurde pauschal im Nachlauf als rechtens anzusehen. Was für eine krude Rechtsauffassung ist das denn? Nur weil ein solcher Fall von reinem Home CS noch nicht vor einem Gericht landete, handelt es sich immer noch um einen Rechtsbruch gegen geltendes Recht. Die Rechtslage an sich ist eindeutig in diesem Fall!
Das es noch nicht zu einen Verfahren kam wurde weder von mir bestritten an irgend einer Stelle noch jemals von mir belegt, im Gegenteil ich sagte auch warum dies so ist und da stimmen wir ja sogar überein.



Das Gesetz zur Erschleichung von Leistungen ist natürlich nicht ungültig ( § 265 a StGB). Darum ging es aber vorher nicht sondern um ZKDSG, was ein völlig anders Gesetz ist. Dort geht es einfach um einen anderen Sachverhalt. Du Selbst hast doch diese Stelle zuvor zitiert !

Doch darum geht es auch, ich habe es zitiert in Zusammenhang mit CS. Einfach mal lesen. Die Sache mit dem ZKDSG ist eine weitere Sache.



Nein, ich gehe nicht pauschal davon aus. Die Begründung, weshalb eine solche AGB Klausel im Hinblick auf Home-CS höchst wahrscheinlich nicht greifen wird, wurde schon mehrmals hier geliefert.

Wann und wo?
Was genannt wurden sind persönliche Sichtweisen und Befindlichkeiten aber kein einziger handfester Paragraph der dem entgegen steht. Bitte nenne doch endlich mal einen. Kann ja nicht so schwer sein eine Rechtsvorschrift zu finden und zu zitieren wenn es so klar ist wie du behauptest.


Mümpitz ! Kein Paragraph des StGB deckt irgendwelche AGB. Ist zwar denkbar aber in der Praxis wohl nicht vorhanden.
AGB regeln zivilrechtliche Beziehungen zwischen den Vertragspartnern.

Entschuldige? Selbstverständlich ist es dies in diesem Fall. ich zitiere noch einmal...


Original AGB von Sky

1.3.1 ... Der Abonnent darf die Smartcard nur zum Programmempfang über ein einzelnes in seinem Haushalt befindliches TV-Endgerät in Kombination mit einem einzelnen Digital-Receiver nutzen. Die gleichzeitige Nutzung mehrerer Digital-Receiver mit nur einer Smartcard oder die Verteilung der Verschlüsselungsinformationen der Smartcard über ein Netzwerk (z.B. (W)LAN, VPN, Internet) ist unzulässig,...

...und jetzt das Gesetz

Mit dem Cardsharing wird das Programm einer bliebigen Zahl an Personen zugänglich gemacht. Über den Decoder mit betreffender Smartcard werden mehrere Fernseher angeschlossen oder ein ganzes Haus mit dem Programm versorgt. Dadurch kann man sich gem. § 265a StGB des Erschleichens von Leistungen strafbar machen. Auch kommt ein Verstoß gegen das Zugangskontrolldienstegesetz (ZKDSG) in Betracht.


Preisfrage an dich was bedeutet StGB?




itzek schrieb:

Sie sind also rechtens, zumindest so lange bis entsprechendes Gesetz geändert wird


Doppelt Mümpitz !

Also sind AGB wieder einmal pauschal Mumpitz für dich, schöne Einstellung aber durch nichts gedeckt als deine individuelle Meinung. Kannst du nun dafür einen Beweis erbringen oder nicht? Haltlose durch nichts untermauerte Aussagen kann jeder machen, aber beweisen fällt dir schwer.
Also sage ich mal genau ... "Mumpitz" aber eben nur deine Aussage.
Schau noch einmal etwas höher...erst die AGB und darunter die Gesetzeslage, beides ergänzt sich.



Genau das ist seine Aufgabe !

Natürlich nicht, er ist nicht fürs Kommentieren eines Gesetzes zuständig sondern um Recht auf Grundlage eines Gesetzes zu sprechen.




Welches Gesetz denn jetzt wieder. AGB sind kein Gesetz.


Sie wurden oben genannt und schon zig mal in diesem Thread. AGB's beruhen nun mal als Vertragsbestandteile auf Gesetzen und sind auch durch Gesetze geschützt.
itzek
Inventar
#75 erstellt: 27. Jan 2010, 17:50

AGB's beruhen nun mal als Vertragsbestandteile auf Gesetzen und sind auch durch Gesetze geschützt.


Ganz im Gegenteil ! AGB´s werden durch das Gesetz nicht geschützt, sondern einer Inhaltskontrolle unterzogen. Sie werden duch das Gesetz kontrolliert, also notfalls beschränkt, wenn sich jemand zu viel des Guten wünscht !


Natürlich nicht, er ist nicht fürs Kommentieren eines Gesetzes zuständig sondern um Recht auf Grundlage eines Gesetzes zu sprechen.


Nochmals ! AGB sind kein Gesetz sondern Vertragsklauseln, die auch über das Ziel hinausschießen können. Natürlich wird sie ein Richter kommentieren, und zwar in seinem Urteil. Das muss er auch, um sie für ungültig erklären zu können. In der Kommentierung bzw. Begründung wird er dann die Erwägungen darstellen, die auch schon BigBlue angestellt hat.
Ob auch das von BigBlue dargestellte Ergebnis zu 100 % herauskommt, wissen wir natürlich nicht. Das erscheint aber um ein vielfaches wahrscheinlicher, als dass er die Beschrängung auf ein Gerät im Homebereicht für zulässig erklärt.


Wann und wo?
Was genannt wurden sind persönliche Sichtweisen und Befindlichkeiten aber kein einziger handfester Paragraph der dem entgegen steht. Bitte nenne doch endlich mal einen. Kann ja nicht so schwer sein eine Rechtsvorschrift zu finden und zu zitieren wenn es so klar ist wie du behauptest.


Hier der Paragraph:

§ 307 BGB
Inhaltskontrolle
(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.

(2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung

1.mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder
2.wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.
hgdo
Moderator
#76 erstellt: 27. Jan 2010, 18:05

sleepless007 schrieb:
Da kann illegal sein was will.... und wie schon erläutert kommen bei Home CS die Anfragen an Sky nur von einem Receiver - dem mit der Karte - und somit ist es für den Anbieter auch nicht nachvollziehbar ob ich mehrere Receiver in meinem Local Lan damit versorge oder nicht, somit gibt es auch keine Beweislast, und das Thema mit der Anklage hin oder her ist vom Tisch - moralisch halt nicht


Es gibt keine Anfragen vom Receiver an Sky. Der Receiver kann nichts senden, es gibt (zumindest bei Sat-Empfang) keinen Rückkanal.
sleepless007
Ist häufiger hier
#77 erstellt: 27. Jan 2010, 18:41

hgdo schrieb:


Es gibt keine Anfragen vom Receiver an Sky. Der Receiver kann nichts senden, es gibt (zumindest bei Sat-Empfang) keinen Rückkanal.




Da hast du recht ich habe jetz nochmal genauer nachgelesen:
Der Anbieter sendet ECMs und der richtige Schlüssel wird dann am Receiver errechnet...
Harzi
Inventar
#78 erstellt: 28. Jan 2010, 00:37

itzek schrieb:
Nochmals ! AGB sind kein Gesetz sondern Vertragsklauseln, die auch über das Ziel hinausschießen können. Natürlich wird sie ein Richter kommentieren, und zwar in seinem Urteil. Das muss er auch, um sie für ungültig erklären zu können. In der Kommentierung bzw. Begründung wird er dann die Erwägungen darstellen, die auch schon BigBlue angestellt hat.
Ob auch das von BigBlue dargestellte Ergebnis zu 100 % herauskommt, wissen wir natürlich nicht. Das erscheint aber um ein vielfaches wahrscheinlicher, als dass er die Beschrängung auf ein Gerät im Homebereicht für zulässig erklärt.

AGB's sind natürlich keine Gesetze, habe ich auch nirgends geschrieben, aber sie gründen und stehen auf Gesetzen. Bestes Beispiel der AGB Punkt zum Cardsharing. Verstehe nicht warum du dies nicht zur Kenntnis nimmst, habe doch oben schon beides, also AGB und entsprechendes Gesetz zitiert, du brauchst es nur lesen, das kann doch nicht so schwer sein.
Natürlich können Bestandteile einer AGB falsch sein, auch das habe ich schon gesagt und in einem solchen Fall sind diese Bestandteile dann ungültig und nichtig. Aber das trifft beim Cardsharing nun mal nicht zu, noch einmal lies es dir doch oben mal durch.
Die Kommentierung eines Richters ist aber der Urteilsfindung auf Grund des Gesetzes nachgeordnet und dient der Erläuterung seines Urteils und Entscheidungsfindung. Diese aber trifft er auf Grund von Gesetzen.
Was der Blau raus bekommt ist unerheblich, noch einmal oben steht das Gesetz wegen Cardsharing und in den AGB ist zu diesem Punkt eben genau das selbe wie im Gesetz gesagt. Somit hält sich diese AGB in diesem speziellen Punkt eben an das entsprechende Gesetz. Warum sollte also ein Richter entscheiden das dieser AGB Punkt ungültig ist? Geht er nach dem Gesetz wird er nicht umhin kommen entsprechend zu entscheiden sollte es einmal zu einem Verfahren kommen.
Zumindest im öffentlichen Cardsharing Bereich wurde dies ja auch schon so gehandhabt. Sonst hätte man doch dort auch die AGB Formulierung für ungültig erklären müssen.





Hier der Paragraph:

§ 307 BGB
Inhaltskontrolle
(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.

(2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung

1.mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder
2.wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.

Und wo genau verstößt diese AGB nun gegen Treu und Glauben oder wo wird man unangemessen benachteiligt?
Ich kann doch auch nicht an der Tanke für 50 Euro tanken und nur 25 Euro bezahlen.

Eine "unangemessene Benachteiligung" findet auch nicht statt, da das Cardsharing ja per Gesetz verboten ist.
Nimm einen normalen Supermarkt. Es dürfte ja nun allgemein bekannt sein das Diebstahl eine Straftat ist. Wenn jetzt ein Geschäft einen Aushang macht, das Diebstahl in seinem Geschäft zur Anzeige gebracht wird, gehst du dann auch her und sagst nö das dürfen die nicht? Natürlich dürfen sie das, schließlich handeln sie ja auf Grundlage eines Gesetzes und nichts anderes ist es doch mit dem Cardsharing.


Hm...vielleicht kommen wir ja mal anders zum Ziel...

Bist du der Meinung das Cardsharing erlaubt oder verboten ist nach Deutschem Recht und Gesetz? Einfache Frage... lies dazu noch einmal was unten steht.


Mit dem Cardsharing wird das Programm einer bliebigen Zahl an Personen zugänglich gemacht. Über den Decoder mit betreffender Smartcard werden mehrere Fernseher angeschlossen oder ein ganzes Haus mit dem Programm versorgt. Dadurch kann man sich gem. § 265a StGB des Erschleichens von Leistungen strafbar machen. Auch kommt ein Verstoß gegen das Zugangskontrolldienstegesetz (ZKDSG) in Betracht.
Mitglied1
Stammgast
#79 erstellt: 28. Jan 2010, 11:15
@Harzi

Da Du so viel schreibst, weiß ich z.B. nicht mehr, ob Du nur das gewerbsmäßige CS meinst oder im Allgemeinen.
Du erwähnst immer wieder das ZKDSG, deshalb gehe ich davon aus, dass Du das gewerbsmäßige CS meinst und wenn Du vorträgst, dass dies strafbar sei, dann hast Du natürlich Recht!

Du brauchst keine Elaborate darüber zu schreiben.
BigBlue007
Inventar
#80 erstellt: 28. Jan 2010, 12:13

Mitglied1 schrieb:

BigBlue007 schrieb:
(...) eine solche Verwendung einer Smartcard auch in den eigenen 4 Wänden (...)

... und solange es darüber kein Gerichtsurteil oder eindeutige rechtliche Richtlinie gibt, ist es legal und lediglich ein Verstoß gegen den Vertrag oder AGB und kann nur mit Sanktionen, die im Vertrag oder in AGB enthalten sind, belegt werden.

Danke - schön zu sehen, dass es durchaus mehrere Leute gibt, die es verstehen.

Darüber hinaus unterliegen solche Verstöße dem Zivilrecht (u.a. dem Schuldrecht) und wenn jemand sich nicht vertragsgemäß verhält, ist kein Strafftäter, sondern ggf. ein Schuldner.

So isses.

Mit CS (in der Praxis) kenne ich mich nicht aus

Ich mich auch nicht wirklich, aber mit Gesetzen bzw. allgemein mit juristischen Konzepten kenne ich mich ein wenig aus, und das ist für die Beurteilung der Frage, um die es hier geht, natürlich ganz nützlich.

jedoch habe bislang keine Information aus einer zuverlässigen Quelle gefunden, die das Thema so detailliert behandelt, dass man sagen kann, dass CS in eigenen vier Wänden eine Strafftat sei.

Ist es auch nicht. Es gibt lt. Google in einer zurückliegenden Ausgabe der DF-Zeitschrift einen Artikel dazu, aber ich habe die Zeitung leider nicht, und Onlinezugriff auf Artikel bieten die leider nicht an. Ich gehe aber davon aus, dass dort dasselbe steht, weil sich schon aus der Inhaltsübersicht ergibt, dass es um den Unterschied von public CS und Home-CS geht.

Das ZKDSG beschäftigt sich lediglich mit den gewerbsmäßigen Aspekten. Wenn man §3 ZKDSG interpretieren müsste, dann ist CS für den Eigengebrauch sogar erlaubt, weil nicht verboten.

So könnte man es in der Tat interpretieren, allerdings ist das im Grunde irrelevant, da das ZKDSG, wie von Dir und itzek schon korrekt ausgeführt, mit dem Thema hier schlichtweg nichts zu tun hat.


master-martin schrieb:
@Big Blue
Frage du hast einen HD+Receiver

Ja.

war aussen auf der Verpackung die Volständige AGB von HD+ aufgedruckt?

Nein.

denn wenn nicht kann niemand diese anerkennen
wiel nur durch kauf eines Recievers muss ich keine AGB
von HD+ anerkennen weil ich sie nicht kenne :D

Ja. ICH weiß das und habe das weiter oben ja auch schon mehrfach gesagt. Es gibt aber halt auch Leute, die das auch dann nicht begreifen, wenn es von x verschiedenen Leuten erklärt wird. Irgendwann muss man dann einfach einsehen, dass es halt keinen Sinn hat, denn jemand muss etwas auch verstehen WOLLEN und KÖNNEN, wenn man ihm was erklären will. Hier ist weder das eine noch das andere der Fall.


sleepless007 schrieb:
Das einzige was man jemanden der Home-CS zur Last legen könnte ist der Verstoß gegen die AGBs

Genau so ist es.

Und das einzige was der Anbieter meiner Meinung nach machen kann ist das Abo des Kunden aufzulösen (was aber wahrscheinlich auch wieder nicht passieren wird, da dieser ja brav sein Abo monatlich zahlt )

Genau so dürfte es insbes. im Falle von Sky wohl sein.


[Beitrag von BigBlue007 am 28. Jan 2010, 12:21 bearbeitet]
itzek
Inventar
#81 erstellt: 28. Jan 2010, 12:28
@Harzi,

ich kann und will es nicht mehr anders erklären. Das Thema ist m.E. ausdiskutiert.

Ich kann Dir nur sagen, dass Du das Pferd von hinten aufzäumst. So wird das nix.
master-martin
Hat sich gelöscht
#82 erstellt: 28. Jan 2010, 12:29
@Big Blue


""denn wenn nicht kann niemand diese anerkennen
wiel nur durch kauf eines Recievers muss ich keine AGB
von HD+ anerkennen weil ich sie nicht kenne""

""Ja. ICH weiß das und habe das weiter oben ja auch schon mehrfach gesagt. Es gibt aber halt auch Leute, die das auch dann nicht begreifen, wenn es von x verschiedenen Leuten erklärt wird. Irgendwann muss man dann einfach einsehen, dass es halt keinen Sinn hat, denn jemand muss etwas auch verstehen WOLLEN und KÖNNEN, wenn man ihm was erklären will. Hier ist weder das eine noch das andere der Fall.""

mein posting richtete sich nicht gegen dich sondern
sollte dem Harzi vor augen führen wie es mit der HD+AGB
sich verhält
Harzi
Inventar
#84 erstellt: 28. Jan 2010, 13:37

Mitglied1 schrieb:
@Harzi

Da Du so viel schreibst, weiß ich z.B. nicht mehr, ob Du nur das gewerbsmäßige CS meinst oder im Allgemeinen.
Du erwähnst immer wieder das ZKDSG, deshalb gehe ich davon aus, dass Du das gewerbsmäßige CS meinst und wenn Du vorträgst, dass dies strafbar sei, dann hast Du natürlich Recht!

Du brauchst keine Elaborate darüber zu schreiben. ;)


Hi,

eigentlich ist es egal, denn rein theoretisch betrachtet ist beides strafbar. Mehr habe ich nie ausgesagt, einige allerdings verstehen es einfach nicht. Lese dir beide Dinge noch einmal ganz genau durch also den Punkt zu CS und ZKDSG, es findet keine Unterscheidung zwischen privat und gewerblich statt, sondern nur der Hinweis das es Allgemein gegen geltendes Recht verstößt.

AAABBBBEERR

Natürlich gibt es einen gravierenden Unterschied zwischen beiden und das habe ich bereits mehrfach gesagt und bin mit allen hier in diesem Punkt völlig einig.

1. Das gewerbliche CS wird und wurde strafrechtlich verfolgt das es viel einfacher ist dieses zu ermitteln und strafrechtlich zu ahnden.

2. Das private CS dürfte in der Praxis nie verfolgt werden und wurde es ja auch noch nicht, da der Aufwand viel zu hoch wäre. Angefangen davon das ein Anfangsverdacht bestehen müsste bis hin zum logistischen Aufwand der Beweisführung.

Laut Gesetz ist es aber unerheblich ob ich CS nun gewerblich oder es nur für mich betreibe. Auch hier wieder der Vergleich zum Diebstahl, es ist unerheblich ob ich nur für mich klaue oder es im Auftrag für Andere mache.
BigBlue007
Inventar
#85 erstellt: 28. Jan 2010, 15:15

master-martin schrieb:
mein posting richtete sich nicht gegen dich sondern sollte dem Harzi vor augen führen wie es mit der HD+AGB sich verhält :D

So hab ich das auch verstanden, keine Sorge. Mein Posting richtete sich ja auch nicht gegen Dich.
Harzi
Inventar
#86 erstellt: 28. Jan 2010, 15:19

itzek schrieb:
@Harzi,

ich kann und will es nicht mehr anders erklären. Das Thema ist m.E. ausdiskutiert.

Ich kann Dir nur sagen, dass Du das Pferd von hinten aufzäumst. So wird das nix.


Gebe ich dir Recht das es so nichts wird. Denn du müsstest mit der Beantwortung der Frage, ob CS nach den von mir genannten Gesetzen eingestehen, das du Unrecht hast.


Mit dem Cardsharing wird das Programm einer bliebigen Zahl an Personen zugänglich gemacht. Über den Decoder mit betreffender Smartcard werden mehrere Fernseher angeschlossen oder ein ganzes Haus mit dem Programm versorgt. Dadurch kann man sich gem. § 265a StGB des Erschleichens von Leistungen strafbar machen. Auch kommt ein Verstoß gegen das Zugangskontrolldienstegesetz (ZKDSG) in Betracht.


Es findet grundsätzlich keine Unterscheidung zwischen Privat und Gewerblich statt, demzufolge schließt es alles ein. Über die tatsächliche strafrechtliche Verfolgung der beiden Dinge sind wir uns ja einig, da liegen wir völlig auf einer Ebene, siehe auch meinen Beitrag weiter oben oder an beliebiger anderer Stelle innerhalb dieses Threads.

Genau zwei Dinge geschehen hier.

1. Wird überhaupt bestritten das Cardsharing gegen ein Gesetz verstößt. Jeder der Lesen kann, braucht nur oben genanntes Zitat zu lesen und schon ist zu 100% klar wie man CS bewerten muss.

2. Es wird versucht zu erklären das CS für den privaten Bereich erlaubt sei.
Auch hier braucht man nur richtig im den Ausführungen zu lesen, dass es rein vom Text her eben keinen Unterschied macht.


Der Unterschied liegt ganz einfach in der realen Strafverfolgung und nun zum hundertsten Male da bin ich doch deiner Meinung. Aber nur weil etwas nicht verfolgt wird, aus logistischen Gründen, geht es nicht automatisch in einen gültigen Rechtszustand über. Bei Rechtsbruch gibt es nun einmal kein "Gewohnheitrecht".
BigBlue007
Inventar
#87 erstellt: 28. Jan 2010, 15:26
Jeder, der denken kann, versteht, dass eine Sache nicht deshalb illegal wird, weil ein Harzi (oder wer auch immer) irgendwelche Texte von irgendwoher zitiert. Nur, weil irgendwas irgendwo steht, muss es nicht automatisch stimmen. Und bevor die Frage kommt: Genau wie in unserem Rechtssystem üblich, so ist es natürlich auch hier so, dass man nicht beweisen muss, dass eine Sache NICHT illegal ist, sondern man umgekehrt beweisen muss, DASS sie es ist. Unzweifelhafterweise kann ich (und auch sonst niemand) keine BEWEISE dafür erbringen, dass HS nicht illegal ist. Das Lustige ist aber wie gesagt, dass man das auch gar nicht muss. Es muss wie gesagt umgekehrt bewiesen werden, dass HS illegal ist, und ein solcher Beweis kann nicht vorliegen, solange es kein entsprechendes Urteil gibt. Denn selbst WENN es irgendwelche Gesetze gäbe, aus denen man eine Illegalität von HS ableiten könnte (was nicht der Fall ist), ist die Frage, ob etwas tatsächlich illegal ist oder nicht, ja nie eine 100%ig objektive Tatsache, sondern kann immer von beiden Seiten bestritten werden, und dann muss ein Richter entscheiden.

Und solange kein Richter entschieden hat, dass HS illegal ist, ist es das auch nicht. Es kann allenfalls für illegal GEHALTEN werden, mehr aber auch nicht.

Sinnvoll wäre es zudem auch, wenigstens Dinge zu zitieren, die einen Bezug zur hiesigen Diskussion haben, was bei

Mit dem Cardsharing wird das Programm einer bliebigen Zahl an Personen zugänglich gemacht.

... nicht der Fall ist.

Aber auch das hatten wir ja nun schon gefühlte 100x.


[Beitrag von BigBlue007 am 28. Jan 2010, 15:31 bearbeitet]
Harzi
Inventar
#88 erstellt: 28. Jan 2010, 15:51
Also ist das was in einem Gesetzbuch steht ohne Belang? Geniale Rechtsauffassung.

Wenigstens zitiere ich daraus, wogegen andere Leute sich auf ihre persönliche Befindlichkeiten zurückziehen und glauben das diese eine wie auch immer geartete Rechtsgrundlage besitzen.

Der Beweis ist doch schon längst erbracht das Cardsharing an sich nicht legal ist. Was du meinst ist die persönliche Schuld eines Einzelnen zu beweisen. Ich habe nie bestritten das dies natürlich so sein muss in unserem Rechtssystem.


Mit dem Cardsharing wird das Programm einer bliebigen Zahl an Personen zugänglich gemacht.


Beliebig= von 1 bis ins unendliche da keine genaue Zahl definiert!

Es ist also egal wie vielen, das kann 1 sein und 10.000!
Es wurde bewusst so im offenen gehalten und nicht eingeschränkt.
BigBlue007
Inventar
#89 erstellt: 28. Jan 2010, 16:04

Harzi schrieb:
Also ist das was in einem Gesetzbuch steht ohne Belang?

Natürlich nicht. Aber es steht halt in keinem Gesetzbuch, dass HS illegal wäre. Alles, was Du hierzu anführst, ist DEINE Interpretation, und von mir aus auch die von irgendwelchen anderen Quellen. Aber nichts davon führt dazu, dass HS objektiv illegal wäre.

Wenigstens zitiere ich daraus, wogegen andere Leute sich auf ihre persönliche Befindlichkeiten zurückziehen und glauben das diese eine wie auch immer geartete Rechtsgrundlage besitzen.

Was auch völlig ausreichend ist, denn es muss wie gesagt nicht bewiesen werden, dass etwas nicht illegal ist, sondern es muss umgekehrt bewiesen werden, DASS es das ist. Und dies kann man schlichtweg nicht beweisen, solange es kein entsprechendes Urteil gibt. Genau genommen sogar solange, bis es kein höchstrichterliches Urteil gibt, denn ein Urteil von irendeinem AG oder LG kann natürlich auch immer noch revidiert werden.

Dein Denkfehler ist, zu meinen, dass es Dir (oder wem auch immer) möglich wäre, aus Deiner Interpretation der Gesetze einen objektiven Fakt zu konstruieren. Aber so funktioniert das halt nicht. Du kannst wie gesagt lediglich für DICH die Gesetze so interpretieren, wie Du denkst, dass es richtig ist. Damit wird es aber kein objektiver Fakt, sondern lediglich Deine subjektive Meinung. Und da unser Rechtssystem nunmal so funktioniert, dass eine Sache nicht deshalb illegal ist, weil Du sie dafür hälst, sondern weil ein Richter aufgrund der Rechtslage darüber entscheidet, kann zu einer Frage, zu der es noch nie eine solche Entscheidung gab, eben schlicht und ergreifend nicht die objektive Feststellung getroffen werden, sie sei illegal.

Der Beweis ist doch schon längst erbracht das Cardsharing an sich nicht legal ist.

Und wodurch?


Mit dem Cardsharing wird das Programm einer bliebigen Zahl an Personen zugänglich gemacht.

Und mit HS eben NICHT.

Beliebig=von 1 bis ins unendliche da keine genaue Zahl definiert!

In Deinem Kontext ist das Entscheidende an der Aussage "beliebig" ja aber gerade eben, dass es KEINE Begrenzung auf z.B. die Personen im eigenen Haushalt gibt. Und aus genau diesem Grund wird in dem Text, den Du zitierst, das Wort "beliebig" verwendet - um damit klarzustellen, dass bei der dort gemeinten Form des HS eben gerade KEINE Beschränkung auf die eigenen 4 Wände stattfindet. Du kannst denjenigen, von dem der von Dir zitierte Text stammt, ja einfach mal fragen - ich bin sicher, dass er es genau so gemeint hat, wie ich es interpretiere.


[Beitrag von BigBlue007 am 28. Jan 2010, 16:08 bearbeitet]
Harzi
Inventar
#90 erstellt: 28. Jan 2010, 16:23
Du führst hier auch wieder völlig andere Begrifflichkeiten ein.

Es geht um CS = Cardsharing!!


Cardsharing - einer zahlt, viele geniesen

Cardsharing kann man unter dem Stichwort "Einer zahlt - viele geniesen" zusammenfassen. Der Begriff beschreibt die Nutzung einer Smartcard für viele Endgeräte. Die verschlüsselten Programme des Pay-TV (z.B. Sky - ehemals Premiere, Kabelkiosk oder Arena SAT) werden über eine Smartcard entschlüsselt und können dann auf einem Fernseher oder Beamer genossen werden.

Was aber, wenn über eine Smartcard das Programm entschlüsselt und dann auf mehreren Geräten konsumiert wird? Im Sinne der Programmanbieter ist das sicher nicht. Aber auch mit dem Gesetz kann man in Konflikt geraden. Wir erläutern wie:

Mit dem Cardsharing wird das Programm einer bliebigen Zahl an Personen zugänglich gemacht. Über den Decoder mit betreffender Smartcard werden mehrere Fernseher angeschlossen oder ein ganzes Haus mit dem Programm versorgt. Dadurch kann man sich gem. § 265a StGB des Erschleichens von Leistungen strafbar machen. Auch kommt ein Verstoß gegen das Zugangskontrolldienstegesetz (ZKDSG) in Betracht. Es verbietet die Herstellung, Verbreitung, Einfuhr, Besitz, technische Errichtung, Wartung und Austausch von Umgehungseinrichtungen zu gewerblichen Zwecken sowie die Absatzförderung von Umgehungseinrichtungen. Handlungen gegen das Verbot werden unter Strafe gestellt.

Umgehungsvorrichtungen werden vom ZKDSG als technische Verfahren oder Vorrichtungen definiert, die dazu bestimmt sind oder entsprechend angepasst werden, eine unerlaubte Nutzung eines zugangskontrollierten Dienstes zu ermöglichen. Das Pay-TV zält zu den zugangskontrollierten Diensten.

Das ZKDSG unterwirft die "unerlaubte" und "gewerbsmäßige Nutzung" der Strafbarkeit. Die Begriffe lassen aber Raum zur Auslegung. Daher stellt sich die Frage, was darunter im Sinne der Vorschrift zu verstehen ist.

Eine Antwort auf diese Frage geben die Vertragsbedingungen der Anbieter. Wird beim Erwerb einer Smartcard darauf hingewiesen, dass die Nutzung nur auf einem Endgerät erlaubt ist, so liegt bei Nutzung auf mehreren Endgeräten eine "unerlaubte Nutzung" im Sinnde des ZKDSG vor. Aufschluss geben unter anderem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Der Begriff der "gewerbsmäßigen Nutzung" zielt auf eine dauerhafte und regelmäßige Nutzung der Smarcard ab. Es ist dabei unerheblich, ob eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Ob also Nachbarn, Bekannte oder Freunde gegen Entgelt oder kostenlos mit genießen, ist unerheblich.

Verhängt werden können Freiheitsstrafen bis 1 Jahr oder Geldstrafen für die Herstellung, Einfuhr und Verbreitung der Umgehungsvorrichtungen oder Bußgelder bis 50.000 Euro für den Besitz, Wartung oder Errichtung entsprechender Vorrichtungen.

Weiterführende Informationen: Cardsharing | Fragen stellen | Experte suchen

§ 265a StGB Erschleichen von Leistunge

Quelle


Und jetzt bitte nenne mir nur eine Quelle wo steht das CS für den Privaten Gebrauch zulässig ist. Das dürfte dir doch leicht fallen. Bitte nur eine Quelle.
Aber ich weiß schon.... du brauchst keine Quelle anzuführen...
BigBlue007
Inventar
#91 erstellt: 28. Jan 2010, 16:56
Richtig. Muss ich nicht. Kann ich auch nicht, habe ich ja oben schon gesagt. Aber wie ebenfalls gesagt - Deine Quellen beweisen halt auch nicht das Gegenteil.


Harzi schrieb:
Du führst hier auch wieder völlig andere Begrifflichkeiten ein.

Es geht um CS = Cardsharing!!

Richtig. Und konkret um Home-CS, also das Cardsharing in den eigenen 4 Wänden. Dass das public CS illegal ist, hat keiner zu irgendeinem Zeitpunkt bestritten.

Und Dein zitierter Text bezieht sich halt auch wieder nur auf public CS und nicht auf Home CS, um das es hier die ganze Zeit geht. Und die Schlussfolgerung in diesem Text, dass ein Verstoß gegen das ZKDSG vorläge, wenn eine Nutzung außerhalb der AGB erfolgt, ist halt genauso falsch wie Deine Schlussfolgerungen. Hier gilt, wie schon gesagt, dass etwas nicht zwingend dadurch richtig wird, dass es irgendwo geschrieben steht. Und hier liegt der Autor des zitierten Artikels eben dann auch falsch.

Wobei ich sicher bin, dass der Autor, wenn man ihn fragen würde, sagen würde, dass der gesamte Artikel im Kontext des public CS zu verstehen ist, was sich aus dem Beginn des Artikels ja auch eindeutig ergibt. Er würde mit Sicherheit nicht Deine Ansicht teilen, dass die von ihm herausgestellte Illegalität auch für Home-CS gilt. Und wenn er dies doch tun würde, dann läge er halt falsch - so einfach ist das. Und das hat auch überhaupt nichts damit zu tun, dass ich anderer Meinung bin und meine Meinung richtig sein muss. Es hat, wie weiter oben bereits erläutert, ausschließlich damit zu tun, dass bislang kein Gericht ein entsprechendes Urteil gefällt hat, und NUR DIES würde bewirken, dass das Ganze OBJEKTIV illegal wäre.

Ich weiß nicht, warum Du Dich von Artikeln, die auf irgendwelchen Webseiten stehen, so sehr beeindrucken lässt. Wenn Du meinen Realnamen kennen würdest, dann könntest Du ergoogeln, dass ich schon diverse Dinge im Netz und in Buchform publiziert habe - womit dann für Dich bewiesen wäre, dass etwas, nur weil es irgendwo steht, nicht unbedingt wahr sein muss.


[Beitrag von BigBlue007 am 28. Jan 2010, 17:00 bearbeitet]
Harzi
Inventar
#92 erstellt: 28. Jan 2010, 17:12
Ich wusste das du es nicht kannst, denn es ist nichts anderes als Dampfplauderei.

Jetzt ist es Home CS..... es gibt dafür keine Untergruppierung. Es ist und bleibt CS!

Worüber du dir sicher bist ist irrelevant da du keinen Beweis oder eine Quelle erbringen kannst. Es ist schon sehr vermessen und zeigt wie sehr du dich der Realität verschließt das du dich erdreistest deine eigene subjektive Auslegung jemanden anderen in den Mund zu legen wo er genau das Gegenteil davon schreibt.

Was du angeblich irgendwo publiziert hast, ist in diesem Zusammenhang schlicht und ergreifend unwichtig.
Ein "Rechtsportal" wo Juristen mitarbeiten, als "irgendwelche Webseite" zu bezeichnen, die dazu noch auf Gesetze verweist ohne auch nur eine einzige anders lautende Quelle hier zu nennen macht deine Aussage nur noch lächerlich.
Wobei die einzige Quelle die hier von dir kam in diesem Thread aus Wikipedia stammt^^, wenn ich mich denn recht erinnere.
BigBlue007
Inventar
#93 erstellt: 28. Jan 2010, 17:27

Harzi schrieb:
Ich wusste das du es nicht kannst, denn es ist nichts anderes als Dampfplauderei.

Du hast aber schon gemerkt, dass hier sonst keiner Deine Ansicht teilt und das Obige genau das ist, was alle von DIR denken, oder?

Jetzt ist es Home CS

Es ging die ganze Zeit nie um etwas anderes, und es wurde auch immer gesagt, dass public CS selbstverständlich illegal ist. Notfalls einfach nochmal nachlesen; steht ja alles noch da.

es gibt dafür keine Untergruppierung. Es ist und bleibt CS!

Der Meinung kannst Du gerne sein, aber das ändert halt nichts an den Fakten.

Worüber du dir sicher bist ist irrelevant da du keinen Beweis oder eine Quelle erbringen kannst.

Weil ich es, wie gesagt, auch nicht muss.

Es ist schon sehr vermessen und zeigt wie sehr du dich der Realität verschließt das du dich erdreistest deine eigene subjektive Auslegung jemanden anderen in den Mund zu legen wo er genau das Gegenteil davon schreibt.

Ich lege niemandem meine Meinung in den Mund. Ich habe Dir lediglich den Tipp gegeben, Dich notfalls mit den Autoren der von Dir zitierten Texte in Verbindung zu setzen, weil diese Dir dann höchstpersönlich erläutern können, was sie gemeint haben und was nicht.

Was du angeblich irgendwo publiziert hast, ist in diesem Zusammenhang schlicht und ergreifend unwichtig.

Das stimmt. Mit diesem Einwand wollte ich lediglich darlegen, dass etwas, nur weils irgendwo steht, nicht richtig sein muss. Denn da Du ja davon überzeugt bist, dass ich grundsätzlich immer und eben auch hier falsch liege, beweist dies ja, dass Dinge, die irgendwo stehen, falsch sein können, denn die Dinge, die ich veröffentlicht habe, sind ja nach Deiner Definition dann auf jeden Fall falsch.

Kam das trotz der Satzlänge verständlich rüber?

Ein "Rechtsportal" wo Juristen mitarbeiten, als "irgendwelche Webseite" zu bezeichnen, die dazu noch auf Gesetze verweist ohne auch nur eine einzige anders lautende Quelle hier zu nennen macht deine Aussage nur noch lächerlich.

In Deinen Augen: ja. Das spielt aber ebenfalls nicht wirklich eine Rolle. Abgesehen davon ist das Problem ja nicht, dass auf dem Portal irgendwas falsches steht, sondern vielmehr, dass Du es falsch interpretierst.

Wobei die einzige Quelle die hier von dir kam in diesem Thread aus Wikipedia stammt^^, wenn ich mich denn recht erinnere.

Das war, wenn ich mich recht entsinne, eine Begriffsdefinition des Wortes "illegal". Diese völllig außer Frage stehende Definition kannst Du natürlich ebenfalls anzweifeln - würdest Dich damit aber dann natürlich noch unglaubwürdiger machen als eh schon. Einen relativ komplexen Sachverhalt nicht richtig einzuordnen ist eine Sache - ein simples Wort des deutschen Sprachgebrauchs falsch zu interpretieren eine völlig andere...

Achja, und dann wars glaube ich noch die Definition, was AGB sind. Hierbei ging es ja nicht um die eigentliche Frage des Threads, und insofern war dies natürlich auch kein Beweis für meine Meinung, sondern es ging lediglich darum, was AGB sind und wann diese wirksam werden und wann nicht. DAS wiederum ist dann eine bewiesene Behauptung meinerseits, die sich auch durch beliebig viele andere Quellen belegen ließe und für die Du keinen Gegenbeweis liefern kannst.

Den Punkt hatte ich ja jetzt schon fast wieder vergessen: Du hast ja leider noch nicht einmal verstanden, dass im Falle von HD+ (und darum geht es ja hier) die AGB des Anbieters nicht einmal wirksam sind. Was dazu führt, dass selbst WENN das, was Du sagst, stimmen würde, es für HD+ Nutzer ohne Belang ist. Du hast ja weiter oben ausgeführt, dass aufgrund Deines zitierten Textes ein Verstoß gegen das ZKDSG vorläge, wenn der Nutzer gegen die AGB des Anbieters verstößt. Damit das so ist, müssen die AGB ja aber erstmal wirksam sein.

Und nun?


[Beitrag von BigBlue007 am 28. Jan 2010, 17:35 bearbeitet]
itzek
Inventar
#94 erstellt: 28. Jan 2010, 17:38
Aber Harzi,

es gibt kein Gesetz das explizit, d.h wörtlich das CS verbietet. Auch § 265a StGB tut das nicht.

Diese Norm lautet:


Erschleichen von Leistungen

(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.


Wo steht da etwas von CS ?

Was die Juristen machen, ist, unter die in dem Paragraphen stehenden abstrakten Begriffe konkrete Lebenssachverhalte "zu quetschen". Dann stellt sich immer wieder die Frage, passt es oder passt es nicht. Da kann man halt oft geteilter Meinung sein, wenn es nicht so ganz genau passt. CS passt eben nicht ganz genau unter die Begriffe des § 265 a StGB.

Und schon fängt der juristische Streit an.

Daher hat BB natürlich völlig recht indem er sagt, dass Deine Meinung genausowenig bewiesen ist, wie es seine ist.
Absolut logisch.


[Beitrag von itzek am 28. Jan 2010, 17:47 bearbeitet]
BigBlue007
Inventar
#95 erstellt: 28. Jan 2010, 17:40
Ich bin jetzt vor allem darauf gespannt, wie er sich aus dem letzten Argument meines letzten Postings rauswindet. Er hat sich ja letztlich dahin argumentiert, dass der Verstoß gegen AGB einen Gesetzesverstoß begründet. Das kann aber halt wie gesagt nur passieren, wenn AGB überhaupt wirksam sind.

Ich bin wie gesagt sehr gespannt...

Jetzt überlegt er. Sehr intensiv. Und googelt...


[Beitrag von BigBlue007 am 28. Jan 2010, 17:44 bearbeitet]
Harzi
Inventar
#96 erstellt: 28. Jan 2010, 18:03
Stimmt...Scheiße muss gut sprechen denn Milliarden Fliegen können nicht irren oder?
Was andere von mir denken, ist mir ehrlich nicht so wichtig, denn keiner dieser Anderen lebt mein Leben. Wenn du jemand bist dem es wichtig ist was Andere über dich denken oder dein Tun und Handeln danach ausrichtest ist es deine Sache. ich mache mein Handeln und denken von anderen Meinungen über mich nicht abhängig, wenn du gerne angepasst bist ist es ja deine Sache.

Nein beides ist illegal sowohl Privates CS wie auch Publik CS es gibt dort rechtlich gesehen keinen Unterschied, der Unterschied besteht nur in der realen Strafverfolgung aus unterschiedlichen Gründen.

Nein weil du es nicht kannst und somit Dampfplauderei bleibt.

Warum sollte ich? Er bestätigt in dem Artikel meine Sichtweise. Wenn der Autor deine Sichtweise bestätigen soll, müsstest DU vielleicht dein Hinterteil bewegen aber doch nicht ich. Schließlich ist es nicht meine Aufgabe deine ohnehin nur schwache Argumentation auch noch zu beweisen.

Nein mit diesem Einwand wolltest du nur wieder zeigen das für dich egal welche Quelle als unqualifiziert zu betrachten ist solange du sie nicht selbst zitierst. Für dich also noch einmal, dort publizieren Anwälte, demzufolge besitzt die Seite schon einiges an Glaubwürdigkeit.

Nun denn wenn du es aufs Wort "illegal" beziehst und dementsprechend Wikipedia die Referenz ist dann bitte, nenne ich eben Wikipedia als nächstes Ziel.


Rechtliche Aspekte [Bearbeiten]

Cardsharing ist illegal [4] und in den den AGB der Dienstanbieter ausgeschlossen.
Auszug aus gültigen AGB: Die gleichzeitige Nutzung mehrerer Digital-Receiver mit nur einer Smartcard oder die Verteilung der Verschlüsselungsinformationen der Smartcard über ein Netzwerk (zum Beispiel (W)LAN, VPN, Internet) ist unzulässig ... [5]

Quelle


Ach und Entschuldigung, aber ICH war es der hier eine Definition der AGB brachte und nicht du. Du hast auch dort nichts belegt außer deiner persönlichen subjektiven Meinung das AGB nutzlos sind und Anfangs sogar angezweifelt das zu CS etwas in den AGB drinnen steht. Wobei ich das Gegenteil bewiesen habe, da AGB nun einmal Vertragsbestandteile definieren die auf Grund bestehender Rechtsvorschriften und Gesetze beruhen.
Auch hier sagte ich das natürlich einzelne Bestandteile wenn sie nicht vom Gesetz gedeckt sind oder sogar dagegen verstoßen Gegenstandslos werden, nur liegt der Fall eben bei CS so das sie von Gesetz geschützt sind und demzufolge im vollen Umfang Gültig sind.
Erläutere doch lieber warum AGB's im Falle von SKY oder HD+ nicht wirksam sein sollen.

Warum sollte ich mich winden oder googeln, du bringst doch keinen einzigen handfesten Link hier, aber von mir erwartest du so etwas? Du machst dich lächerlich.

Nein es ging ursprünglich um SKY, HD+ wurde nur von dir als Nebenschauplatz eröffnet weil du meintest auch an deren AGB brauche man sich nicht zu halten btw. sie seien per se ungültig.

Da du ja deiner Sache insgesamt so sicher bist, lass uns doch mal folgendes machen. Du erklärst eidesstattlich das du CS im reinen Heimanwenderbereich nutzt und seit sagen wir mal 5 Jahren durchführst. Gerne hier im Rahmen eines Beitrages.
Ich werde dann so nett sein und jemanden von SKY auf deinen Beitrag aufmerksam machen. Dir passiert ja nichts laut eigenen Rechtsempfinden da es erlaubt ist.

Und intensiv überlegen? *Lach* ich habe mehr mit meiner Rechtschreibschwäche zu kämpfen als deine nicht vorhandene Argumentation zu zerpflücken.

Ich weiß ja schon gar nicht mehr wie ich antworten soll. Schreibe ich mehr heißt es ich habe viel Zeit weil ich ein "Hartz IV Schmarotzer" bin, schreibe ich weniger muss ich ich mich angeblich intensiv mit etwas beschäftigen.
Ok ich baue mal vor, werde nachher ne Weile nicht hier sein da ich meine Tochter nach Wolfsburg fahre und dort einiges an ihrem Netzwerk zu erledigen habe. Man weiß ja wie die Doktorinnen sind, können auf einen CT Bild jede Kleinigkeit erkennen, aber das eigene Netzwerk ist ein Buch mit sieben Siegeln.

@Itzek

Ich gebe dir insofern Recht das es in dem betreffenden Paragraphen nicht explizit genannt wird. Keine Frage!
Allerdings steht auch nirgends das dass klauen von Brötchen, Brot, Weißbrot, Roggenmischbrot usw. verboten ist.
Im Umkehrschluss müsste ich dich doch fragen wo steht ganz genau das Cardsharing erlaubt ist? Es muss doch wenigstens mal eine Quelle diesbezüglich geben oder eine andere Meinung eines Rechtsanwaltes.

Lies es dir mal durch es steht dort "Telekommunikationsnetzes" darunter fallen dann auch Ausstrahlungen von Fernsehkanälen.


[Beitrag von Harzi am 28. Jan 2010, 18:10 bearbeitet]
BigBlue007
Inventar
#97 erstellt: 28. Jan 2010, 18:33

Harzi schrieb:
Was andere von mir denken, ist mir ehrlich nicht so wichtig, denn keiner dieser Anderen lebt mein Leben.

Du wirst es nicht glauben - das geht mir genauso.

Er bestätigt in dem Artikel meine Sichtweise.

Das tut er halt nicht. Du DENKST nur, das er das täte.

Wenn der Autor deine Sichtweise bestätigen soll, müsstest DU vielleicht dein Hinterteil bewegen

Warum sollte ich? Ich weiß ja, dass ich recht habe, die anderen hier wissen das auch, und - und das ist das Entscheidende - ich muss, so wie unser Rechtssystem halt nunmal arbeitet, nicht beweisen, dass es nicht illegal ist, sondern Du musst beweisen, dass es das ist.

Ach und Entschuldigung, aber ICH war es der hier eine Definition der AGB brachte und nicht du.

Ich hoffe, die war richtig. Ich bin jetzt zu faul zum Suchen.

Erläutere doch lieber warum AGB's im Falle von SKY oder HD+ nicht wirksam sein sollen.

Gotcha!

Ich rede hier nur von HD+, und warum die AGB nicht wirksam sind, habe ich schon mehrfach beschrieben, bitte einfach etwas hochblättern. Die Kurzfassung: Ein Kunde muss AGB VOR dem Vertragsabschluss zu Gesicht bekommen, damit sie wirksam sind. Das ist Stand heute bei keinem einzigen HD+ Kunden der Fall.

Nein es ging ursprünglich um SKY, HD+ wurde nur von dir als Nebenschauplatz eröffnet weil du meintest auch an deren AGB brauche man sich nicht zu halten btw. sie seien per se ungültig.

Es ging IMMER schon um HD+. Schau bitte in den Threadtitel. Wobei es natürlich auch im Falle von Sky so ist, dass ein Zuwiderhandeln gegen deren AGB nicht illegal sind. Aber hier geht es wie gesagt um HD+. Und Deine Argumentation, die halt auch bei Sky schon nicht zieht, zieht bei HD+ halt erst recht nicht. Und ich sehe in Deinem Posting auch irgendwie keine Antwort darauf. Wie auch - ich habe halt recht.

Da du ja deiner Sache insgesamt so sicher bist, lass uns doch mal folgendes machen. Du erklärst eidesstattlich das du CS im reinen Heimanwenderbereich nutzt und seit sagen wir mal 5 Jahren durchführst. Gerne hier im Rahmen eines Beitrages.

Das werde ich aus 2 Gründen nicht tun: Erstens nutze ich kein CS, weder public noch HS, und zweitens wäre eine solche eidesstattliche Versicherung natürlich nur dann sinnvoll und in irgendeiner Form bindend, wenn ich meine Identität preisgeben würde. Und das tue ich selbstverständlich nicht; ich gehöre zu den (immer weniger werdenden) Leuten, die auf Netzanonymität wertlegen. Und sag jetzt bitte nicht sowas wie "Feigling" - damit machst Du es für Dich immer schlimmer, denn es ist einfach eine Frage des gesunden Menschenverstands (den man natürlich haben muss), dass man seine Netzanonymität nicht aufgibt, weil irgend jemand darum bittet.

Ich werde dann so nett sein und jemanden von SKY auf deinen Beitrag aufmerksam machen. Dir passiert ja nichts laut eigenen Rechtsempfinden da es erlaubt ist.

Mir würde tatsächlich nichts passieren, denn a) betreibe ich wie gesagt ja tatsächlich keine Form von CS und könnte dies somit ohne Weiteres an Eides statt versichern, und b) bin ich ja nichtmal Sky-Kunde...

Und intensiv überlegen? *Lach* ich habe mehr mit meiner Rechtschreibschwäche zu kämpfen

Lass mich nachdenken... Überrascht mich das?

Nein.

Ich weiß ja schon gar nicht mehr wie ich antworten soll.

Natürlich nicht. Weil Du halt einfach nicht Recht hast. Du bräuchtest einfach nur zuzugeben, dass Du hier halt falsch lagst. Ich mache das auch, wenn mir das passiert. Justament heute z.B. habe ich in einem anderen Thread einen Irrtum meinerseits eingestanden. Warum ist das so? Weil jemand, der so ein Großmaul ist wie ich halt tunlichst auch in der Lage sein muss, zuzugeben, wenn er mal falsch lag. Und ICH kann das. Du halt scheinbar nicht.

Schreibe ich mehr heißt es ich habe viel Zeit weil ich ein "Hartz IV Schmarotzer" bin

Och naja, das wirft mir ja auch keiner vor, und wäre auch unsinnig, weil ich halt einen Job mit Zeitsouveränität habe. Da würde ich mir nun keine Sorgen wegen machen.

Ich gebe dir insofern Recht das es in dem betreffenden Paragraphen nicht explizit genannt wird. Keine Frage! Allerdings steht auch nirgends das dass klauen von Brötchen, Brot, Weißbrot, Roggenmischbrot usw. verboten ist.

Siehst Du - und jetzt schließe ich den Kreis für Dich: Denn für alle diese Fälle, die Du da aufzählst (oder sagen wir es halt allgemein "für solche Eigentumsdelikte") gibt es massenweise Urteile, die ganz klar die Auslegung der entsprechenden Gesetze zeigen, nämlich "Du darfst nicht einfach beim Bäcker ein Brot mitnehmen, ohne zu bezahlen". Und genau das ist es, was hier fehlt.

Du wirst lachen - rein von den Gesetzen her ist es nämlich im Grunde genommen keineswegs illegal, beim Bäcker ein Brot mitzunehmen, ohne zu bezahlen. Denn es wird ja nicht geregelt, wie genau die Bezahlung zu erfolgen kann. Der, der das Brot mitnimmt, könnte ja z.B. den Betrag auch später per Überweisung zahlen wollen - was ja rein rechtlich durchaus möglich ist. Im Gesetz steht nicht, dass die Bezahlung im Bäcker zwangsläufig durch sofortige Barzahlung erfolgen muss.

Aber die Rechtswirklichkeit und Rechtssprechung legt die Gesetze in einem solchen Fall halt ganz eindeutig und natürlich auch völlig zu Recht und sinnvollerweise so aus, dass das Brot selbstverständlich sofort zu bezahlen ist, wenn man mit dem Bäcker keinen anderweitigen Deal abgeschlossen hat, und dass, wenn man das Brot einfach so mitnimmt, ohne zu bezahlen, dies ein Diebstahl ist. Aber das ist es eben nur deswegen, weil die Rechtswirklichkeit und Rechtssprechung dies so definiert, nicht aber, weil in irgendeinem Gesetz steht, dass das Brot sofort zu bezahlen sei. Denn das müsste es halt wie gesagt rein theoretisch keineswegs.

PS: Viel Erfolg beim Netzwerk-Konfigurieren! (ernst gemeint)


[Beitrag von BigBlue007 am 28. Jan 2010, 18:48 bearbeitet]
itzek
Inventar
#98 erstellt: 28. Jan 2010, 18:44

Allerdings steht auch nirgends das dass klauen von Brötchen, Brot, Weißbrot, Roggenmischbrot usw. verboten ist.


Richtig. Im Gesetz steht aber, dass fremde bewegliche Sachen anderen nicht weggenommen werden dürfen. Alle von Dir aufgezählten Brotarten sind fremde (gehen wird jetzt mal einfach davon aus) bewegliche Sachen. Also - strafbares Verhalten, ganz einfach.


Im Umkehrschluss müsste ich dich doch fragen wo steht ganz genau das Cardsharing erlaubt ist? Es muss doch wenigstens mal eine Quelle diesbezüglich geben oder eine andere Meinung eines Rechtsanwaltes.


Darauf hat schon BigBlue geantwortet. Es muss nirgendwo stehen. Unschuldsvermutung als Stichwort.


Lies es dir mal durch es steht dort "Telekommunikationsnetzes" darunter fallen dann auch Ausstrahlungen von Fernsehkanälen.


Richtig soweit. Es gibt aber zwei weitere Voraussetzungen für eine Strafbarkeit.

1. ...... Leistung erschleicht .....

2. .... in der Absicht, das Entgelt nicht zu entrichten ....

Schon Punkt 1. wäre zu diskutieren beim Home CS. Ist es tatsächlich eine Erschleichung einer Leistung, wenn ich doch für die Leistung -namentlich das Nutzen von Pay-TV in meinem Haushalt- bezahle ? Argumente wurden schon genannt. Stichwort Lebensrealität - mehrere Empfangsgeräte in einem Haushalt sind die Regel, nicht die Ausnahme.

Zu Punkt 2. gibt es ähnliche Zweifel. Habe ich die Absicht, kein Engelt zu bezahlen, wenn ich doch schon bezahle für meinen Haushalt?

Jetzt kannst Du natürlich sagen, das Abo oder die HD+ Karte sind nur für einen Receiver bestimmt, was ja die AGB sagen.
Da kommt man aber wieder zu der Diskussion, was sind die AGB wert. Das haben wird aber wiederum 100-fach diskutiert. Möglicherweise sind die AGB nicht viel wert.

Im Gegensatz zu dem Gesetz, um das der Richter nicht herum kommt, kann er die AGB einfach ignorieren, wenn sie ihm nicht gefallen, d.h. wenn die darin zum Ausdruck kommende Beschränkung nach dem Grundsatz von Treu und Glauben zu weit geht. Das wird der Richter dann im Zweifel für den Angeklagten auch tun !

Alles klar ?


[Beitrag von itzek am 28. Jan 2010, 18:50 bearbeitet]
Harzi
Inventar
#99 erstellt: 28. Jan 2010, 19:00
Nur eine kurze Antwort weil mir immo einfach die Zeit fehlt.

Nein es ging ursprünglich um Sky. Der Threadtitel wurde von einem Moderator so gewählt, wobei ich annehme das dieser eh erst einschritt als jemand eine Meldung machte, obwohl ich mir mal eine Spekulation wer dies war verkneife kann ich es mir vorstellen, auf Grund deiner Einlassung in Beitrag 14 dieses Threads.

Aha...er muss die AGB VOR Vertragsabschluß kennen.
Steht übrigends auch nicht in deinem verlinkten Wikipedia Artikel. Einfach mal lesen. Das Wort "VOR" kommt dort nicht vor. Ich wollte seiner zeit nur nicht so drauf rumreiten.

Deine Identität würde später über das Forum hier anhand anderer Möglichkeiten ermittelt. Du brauchst diese also nicht zu nennen. Du weißt ja Anonymität schützt nicht vor einer etwaigen Strafverfolgung. Ein Grundsatz des Internets^^.

Auch ist mir egal ob dir das zu denken gibt, denn ich habe nicht vor mich wegen einer Krankheit zu schämen, sondern gehe eher offensiv damit um.

Ich denke mal wegen dem Netzwerk Prob, das wird nicht so schlimm sein, ansonsten frage ich dich einfach um Hilfe.

Wie gesagt zu mehr fehlt mir die Zeit..
BigBlue007
Inventar
#100 erstellt: 28. Jan 2010, 20:40

Harzi schrieb:
Nein es ging ursprünglich um Sky.

Es geht darum, was oben im Titel steht. Aber wie schon gesagt - auch bei Sky ist es nicht anders. Der einzige Unterschied ist, dass bei Sky die Kunden zwar in der Tat die AGB kennen und diese somit wirksam sind, was aber aus all den genannten Gründen eben trotzdem nichts daran ändert, dass eine Zuwiderhandlung gegen diese AGB nicht automatisch illegal ist.

Der Threadtitel wurde von einem Moderator so gewählt, wobei ich annehme das dieser eh erst einschritt als jemand eine Meldung machte, obwohl ich mir mal eine Spekulation wer dies war verkneife kann ich es mir vorstellen, auf Grund deiner Einlassung in Beitrag 14 dieses Threads. ;)

Die Abtrennung erfolgte, weil die Diskussion in dem Thread, wo sie ursprünglich stattfand, einfach nichts zu suchen hatte. Mit mir hatte das rein gar nichts zu tun.

Aha...er muss die AGB VOR Vertragsabschluß kennen.
Steht übrigends auch nicht in deinem verlinkten Wikipedia Artikel. Einfach mal lesen. Das Wort "VOR" kommt dort nicht vor.

Das muss es auch nicht. Wenn Du den Text richtig verstehen würdest, und wenn Du noch ein wenig zum Thema googlen würdest, dann wüsstest Du, was gemeint ist. "Bei Vertragsschluss" bedeutet, dass in dem Moment, wo der Vertrag geschlossen wird, die AGB sichtbar sein müssen, was wiederum logischerweise bedeutet (was soll es auch bitte sonst bedeuten?), dass der Kunde die AGB sehen können muss, BEVOR er den Vertrag durch Unterschrift besiegelt.

Wenn Du jetzt nun auch noch DARAN zweifeln willst, dann ist für Dich wirklich alles zu spät. Denn glaub mir - selbst wenn Du für Deine Auslegung dieser Illegalitätssache möglicherweise irgendwo zwei oder drei Leute finden könntest, die sich Deiner Ansicht anschließen - bei DIESER Sache stehst Du dann wirklich definitiv allein. Aber ganz alleine... Und da wird sich auch kaum jemand entblöden (na gut, außer 2 Leuten, die mir spontan einfallen), Dir zuzustimmen, nur um mich zu ärgern. Denn das ist nun wirklich dermaßen klar, eindeutig und allgemein bekannt, das kannst Du Dir wahrscheinlich gar nicht vorstellen.

Du brauchst diese also nicht zu nennen. Du weißt ja Anonymität schützt nicht vor einer etwaigen Strafverfolgung. Ein Grundsatz des Internets^^.

Natürlich. Allerdings kann eigentlich nur jemand wie Du so naiv sein zu glauben, dass tatsächlich jemand in einem Forum eine Handlung (egal, ob illegal oder nur gegen irgendwelche AGB verstoßend) zugibt, womöglich noch eidesstattlich (was allerdings in einem Forum und anonym vermutlich gar keine Relevanz hätten, aber dazu müsste ich micht jetzt auch erst belesen, was ich mangels Interesse allerdings nicht tun werde). Vor allem, wenn er diese nicht mal begeht. Insofern weiß ich ehrlich gesagt nicht, was genau Du von mir willst. Du willst mich dazu auffordern, an Eides statt eine Straftat zuzugeben, die ich gar nicht begehe? Ist Dir klar, dass dies auch schon eine Straftat darstellt, nämlich die Aufforderung zum Meineid? Ich wäre an Deiner Stelle etwas vorsichtig mit sowas - in Nullkommanix hast DU dann nämlich eine Anzeige wegen genau dieses Tatbestands an der Backe. Und Du hast natürlich völlig Recht - im Netz ist keiner anonym. Spätestens dann nicht mehr, wenn der Staatsanwalt nach IP-Adressen fragt.

Ich denke mal wegen dem Netzwerk Prob, das wird nicht so schlimm sein, ansonsten frage ich dich einfach um Hilfe.

Das kannst Du sogar tatsächlich machen - ich kenne mich in dem Bereich auch etwas aus.


[Beitrag von BigBlue007 am 28. Jan 2010, 20:45 bearbeitet]
hgdo
Moderator
#101 erstellt: 28. Jan 2010, 20:46

Harzi schrieb:
Wobei ich das Gegenteil bewiesen habe, da AGB nun einmal Vertragsbestandteile definieren die auf Grund bestehender Rechtsvorschriften und Gesetze beruhen.


Das ist unrichtig.

Bewiesen hast du gar nichts. Der Sinn von AGBs ist, etwas in einen Vertrag aufzunehmen, was nicht auf Gesetzen beruht. Was auf Gesetzen beruht, ist ohnehin klar und muss nicht nochmal in AGBs geregelt werden. Glücklicherweise ist bei uns noch nicht alles gesetzlich geregelt. So kann beispielsweise ein Verkäufer eine über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Garantie abgeben, diese aber an Bedingungen knüpfen, die im Falle der Gewährleistung unzulässig wären.


Aha...er muss die AGB VOR Vertragsabschluß kennen.
Steht übrigends auch nicht in deinem verlinkten Wikipedia Artikel. Einfach mal lesen. Das Wort "VOR" kommt dort nicht vor.


In $305 BGB steht sehr eindeutig, dass die eine Vertragspartei die andere bei Vertragsabschluss auf ihre AGBs hinweisen und ihr die Möglichkeit verschaffen muss, vom Inhalt Kentnis zu nehmen. Das ist bei den HD+-Verträgen nicht der Fall.

Deine Auffassung zu §265a StGB kann ich nicht nachvollziehen. Solange es kein Urteil zum privaten CS gibt, bleibt es strittig. Dies umso mehr, als HD+ derzeit kostenlos ist. Wo soll denn da die Absicht sein, sich ohne Entgelt eine Leistung zu erschleichen?


[Beitrag von hgdo am 28. Jan 2010, 20:51 bearbeitet]
jensw
Stammgast
#102 erstellt: 28. Jan 2010, 21:43
Liegen die AGB den Karten oder Geräten bei mit entsprechendem Hinweis, dass der Einsatz der Karte als Vertragsschluss und damit als Anerkennung der AGB gilt? Falls ja halte ich es für durchaus möglich, dass die AGB gelten, zumal das Jahr Laufzeit ja erst beginnt wenn die Karte das erste Mal genutzt wird, oder?

Falls nein sieht's natürlich schlecht aus was die Durchsetzbarkeit der AGB angeht.

Wenn die AGB aber gültig sind und man dagegen verstößt begeht man eben Vertragsbruch mit allen möglichen Konsequenzen.

Als Erschleichen von Leistungen würde ich CS auch ansehen, aber das ist eben Ansichtssache. Wie ein Richter in so einem Fall entscheiden würde kann man da mit Sicherheit auch nicht sagen, ist ja schließlich Auslegungssache.

Das erst ein Richter entscheiden muss ob etwas legal oder illegal ist halte ich für Quatsch, sonst müsste der erste der aufgrund einer Vertragsverletzung verklagt wird wohl zweifellos straffrei ausgehen. Nur weil man der erste ist der aufgrund eines Vergehens angeklagt wird hat man mit Sicherheit keinen Freipass, wo kämen wir denn da hin .

Gruß,
Jens


[Beitrag von jensw am 28. Jan 2010, 21:51 bearbeitet]
hgdo
Moderator
#103 erstellt: 28. Jan 2010, 22:03

jensw schrieb:
Das erst ein Richter entscheiden muss ob etwas legal oder illegal ist halte ich für Quatsch

Du kannst das ruhig für Quatsch halten, aber genau das ist die Hauptaufgabe eines (Straf-)Richters.

Und Verträge und Vertragsbrüche haben mit dem Strafgesetz normalerweise überhaupt nichts zu tun. Wer nur einen Vertrag, aber kein Gesetz bricht, geht immer straffrei aus.
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