Hausverwaltung verbietet SAT-Empfang!

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Gelscht
Gelöscht
#1 erstellt: 16. Jun 2006, 23:11
Hallo!


Ich hab mal ne Frage!

Und zwar schau ich im moment über einen Kabrlanschluss fern. Aber der Empfang ist nicht sonderlich gut. Oft streifen im Bild. Der Klingelton Sender Viva ist sogar praktisch garnicht zu empfangen.

Jetzt hatte ich überlegt, das DVB-S ne Lösung ist! Jetzt ist es aber so, das ich in so einer Mehrfamilienhaus-Siedlung wohne, und die Verwaltung sagt NEIN!
Übrigens in einer der wenigen, wenn nicht der einzigsten Eigentumswohnung(en)

Wie komme ich zu dem (für mich absolut selbstverständlichen) recht auf Informationsfreiheit? Es kann doch nicht wahr sein, das mir dieHausverwaltung verbieten will, mir eine Schüssel aufzustellen!? Ich würde die Schüssel ja auch so unauffällig wie möglich zu montieren. Wenns sein soll, dann auch ne Transparente Schüssel.

Es gibt so viele Argumente FÜR DVB-S

1. besseres Bild (zumindest in meinen Augen)
2. besser Ton
3. viel mehr Programme
4. auf längere Sicht günstiger
5. Zukunftsträchtig (Stichwort HDTV)
...


Und außerdem hat eine türkische Familie in einem Nachbarhaus schon eine Schüssel auf dem Dach. Damit das jetzt nicht falsch verstanden wird: Ich habe GARNICHTS dagegen, wenn sich Ausländische Mitbürger Programme aus ihrer Heimat ansehen, ABER warum haben nicht alle Menschen das gleiche Recht?

Also: Was kann ich machen?

mfg und Danke!
uto
Ist häufiger hier
#2 erstellt: 16. Jun 2006, 23:55
Hallo zurück!

Bist du Mieter oder Eigentümer der Wohnung ?
Meines Wissens hast du als Mieter kein Anspruch darauf, eine SAT-Schüssel ohne Einwilligung des Vermieters zu installieren.
Als Eigentümer müsste das egal sein, solange du nicht deine Nachbarn durch die SAT-Schüssel "behinderst", also die Schüssel direkt vor deren Fenster installierst (als Beispiel).

Ansonsten hat der Eigentümer immer das letzte Wort(leider), egal wie es beim Nachbarn ist.
Snowsky
Ist häufiger hier
#3 erstellt: 17. Jun 2006, 00:33
der hausbesitzer kann dir verbieten das ding an der wand anzubringen. stell die schüssel einfach auf dein balkon oder auf deine terrasse (mit nem schweren standfuss), ist halt nicht die ideale lösung weil du die schüssel wahrscheinlich bei jedem windstoß oder anrempler neu ausrichten kannst. wenn du von deinem balkon/terrasse kein sat empfangen kannst wirds schon schwieriger, vielleicht kannste eine andere partei in dem haus, die ne freie sicht zum satelitten hatt, überreden satempfang anzuschaffen (auch weider geld gespart ^^). kabel können ja nach belieben verlegt werden. billiger wirds leider nicht da du immer noch die kabelgebühren zahlen musst da wahrscheinlich das anze haus mit einem einzigen kabelanschluss versehen ist
ChrisBen
Inventar
#4 erstellt: 17. Jun 2006, 06:19
Wenn dir die Wohnung gehört, ist es dein Eigentum und du kannst damit machen, was du willst...

Höchstens die Eigentümerversammlung kann dir erzählen, daß da die Fassade mit so einer Schüssel verschandelt wird. Aber wenn du das Ding auf den Balkon stellst und und dort auch evtl. im Fußboden festdübelst, dürften die keine Grundlage zum Nölen haben.
redtuxi
Hat sich gelöscht
#5 erstellt: 17. Jun 2006, 07:57

Katzenklo schrieb:
Und außerdem hat eine türkische Familie in einem Nachbarhaus schon eine Schüssel auf dem Dach. Damit das jetzt nicht falsch verstanden wird: Ich habe GARNICHTS dagegen, wenn sich Ausländische Mitbürger Programme aus ihrer Heimat ansehen, ABER warum haben nicht alle Menschen das gleiche Recht?

Das frage ich mich auch...als Ausländer hat man das Anrecht auf seine Heimatsender, min. 2 Sender. Damit hat kaum ein Vermieter eine Chance.

Aber kannst du nicht auf dem Balkon eine kleine DigiDish45 verstecken, in Wandfarbe eventuell und getarnt? Was man nicht weiss...

@uto: Als Eigentümer müssen alle anderen Eigentümer ohne Ausnahme dem Anbringen zustimmen!


[Beitrag von redtuxi am 17. Jun 2006, 08:01 bearbeitet]
americo
Inventar
#6 erstellt: 17. Jun 2006, 08:51
ich kenne das problem auch selber.
man muss ja immer recht aufpassen mit gewissen aussagen.
auch bei mir gibts direkt gegenüber in derselben wohnanlage einen "ausländischen haushalt", besser gesagt russische -deutsche mitbürger, die laut hausverwaltung einen gesetlichen anspruch darauf haben, ihre "heimatsender" per sat zu empfangen.
mir wurde das ausdrücklich untersagt.

ich habe ja vor einiger zeit hier schon mal rumgefragt und auch einige interessante antworten zum thema bekommen.
aber auf einen rechtsstreit mit der hausverwaltung möchte ich es dann irgendwie doch nicht ankommen lassen.
recht haben und recht bekommen sind auch in deutschland leider 2 verschiedene paar stiefel.

auf dem balkon so ein ding aufzustellen ist halt ziemlich unpraktisch, auch weil dadurch ne menge platz verloren geht.
zudem kommt noch, dass beim mieter meist die kabelgebühren in der miete miteingeschlossen sind, man diese also weiterhin zahlen muss, auch wenn man keinen kabelanschluss mehr nutzt.

meine nachbarn unter mir haben jetzt einfach ohne erlaubnis der hausverwaltung ne sat anlage installiert, mal abwarten, was da noch passiert...

eine ganz interessante frage in dem zusammenhang:
in meiner gegend soll ab herbst diesen jahres auch dvb-t zu empfangen sein.
hat jemand ne ahnung, ob ich dann trotzdem gezwungen bin, kabelgebühren weiter zu zahlen, auch wenn ich künftig nur die via dvb-t empfangbaren sender nutzen möchte?
ChrisBen
Inventar
#7 erstellt: 17. Jun 2006, 08:55
Mmh, also in meiner Studi-Bude laufen die Verträge mit Stromversorger und Kabelfernsehbetreiber unabhängig von der Miete.

Aber wenn du kein Kabel-Tv haben willst, müßten sie es eigentlich rausnehmen.
redtuxi
Hat sich gelöscht
#8 erstellt: 17. Jun 2006, 11:44

ChrisBen schrieb:
Aber wenn du kein Kabel-Tv haben willst, müßten sie es eigentlich rausnehmen.

Das ist doch als Nebenkostenpunkt abgestempelt und somit gehört es zur Miete wie die Heizung, wofür du unterschrieben hast. Allen anderen Mieter würde ansonsten auch automatisch die Gebühr erhöht werden müssen und somit wären sie benachteiligt. Hinzu kommen die langen Verträge der Vermieter mit den Kabelgesellschaften von bis zu 10J. Wo sie nicht rauskommen.
==> Geht nicht. Schön wärs...
Gelscht
Gelöscht
#9 erstellt: 17. Jun 2006, 11:57
Also, ich bin Eigentümer der Wohnung. Jetzt habe ich gelesen, das die WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft oder so...) da EINSTIMMIG DAGEGEN sein muss, nicht mehr einstimmig dafür. Das wäre ja schon ein mal ein Fortschritt in Richtung FREIE MEINUNGSBILDUNG, die unter dem Umstand, das es angeblich nicht möglich ist, aus dem Kabelvertrag rauszukommen, um sich ne Schüssel hinzustellen NICHT GEGEBEN ist!
FÜr mich ist das nichts anderes als Zensur!

Und auch das Argument: "Dann stellt sich nachher jeder ne Schüssel hin!" stimmt so nicht, denn man kann ja eine Schüssel, auf bis zu 400 Anschlüsse verteilen (oder?) und bei vielleicht zwei Fernsehern je Wohnung, wären das 200 Haushalte.

Und auch die Hausfassade wird nicht verschandelt, denn ich wüsste einen Fleck, der von einer Tanne verdeckt wird, und eine Schüssel in Farbe der Dachpfannen wäre da nur mit einer riesigen Portion Missgunst mir gegenüber zu sehen.

mfg
Snowsky
Ist häufiger hier
#10 erstellt: 17. Jun 2006, 13:18
400 is glaub ich en bischen übertrieben, aber mit ner 80er schüssel lässt sich das ganze haus bestimmt versatelliteln ^^
Gelscht
Gelöscht
#11 erstellt: 19. Jun 2006, 15:53
Ich muss den Thread mal wieder hochholen

Also: Wie würdet ihr mir raten, soll ich vorgehen? Ich mach diesen Kabelscheiß nicht mehr mit, es kann doch nicht sein, das ich für ich glaub 33 Programme im Monat 17€ nochwas bezahle!

Und dann noch in Oft unterirdischer Empfangsqualität, ohne Dolby Surround, keine HD-möglichkeit und und und...

Ich habe doch wohl ein Recht auf Fernsehen, oder etwa nicht?


mfg
redtuxi
Hat sich gelöscht
#12 erstellt: 19. Jun 2006, 16:15

Katzenklo schrieb:
Also: Wie würdet ihr mir raten, soll ich vorgehen? Ich mach diesen Kabelscheiß nicht mehr mit, es kann doch nicht sein, das ich für ich glaub 33 Programme im Monat 17€ nochwas bezahle!

Schau mal auf deine letzte Nebenkostenabrechnung, ob Kabel-TV enthalten ist. Sieht aber nicht gut aus, dann...
Noch schlimmer ist es aber bei dem Kabel-TV-Anbieter EWT. Da soll man jetzt ein einmaliges Anschlussentgelt von 29,00 € (inkl. Freischaltung der SmartCard) für die Privaten Sender und noch 2,50 EUR im Monat zahlen, nur für Digital-TV! Zu vergessen sind nicht die eigentlichen Kabel-Gebühren, die auch noch von ca 16 EUR im Monat dazu kommen. Eine Frechheit ist das! GEZ 17,03 für die Öffentlichen darf man auch nicht vergessen...
paul71
Inventar
#13 erstellt: 19. Jun 2006, 16:23
Ich glaube die Moeglichkeit des digitalen Empfangs ueber Kabel hat Katzenklo noch gar nicht beruecksichtigt... Wieso machst du das nicht..?
ChrisBen
Inventar
#14 erstellt: 19. Jun 2006, 17:25

paul71 schrieb:
Ich glaube die Moeglichkeit des digitalen Empfangs ueber Kabel hat Katzenklo noch gar nicht beruecksichtigt... Wieso machst du das nicht..?


Dagegen sprechen 3 Gründe:

1. DVB-C Receiver sind wesentlich teurer als DVB-S REceiver
2. Man bekommt auch nicht alle Programme, die über Astra und Eutelsat reinkommen
3. Bei Sat-Empfang habe ich laufende Gebühren von 0,- €
paul71
Inventar
#15 erstellt: 19. Jun 2006, 17:35
1. Nicht unbedingt, kommt darauf an was du willst...
2. Tja, ist die Frage ob man die alle braucht...
3. Fragt sich wie lange noch.. Ausserdem wenn du jetzt eh um die Zahlung deiner Genuehren nicht herumkommst, wuerde sich das anbieten. Kommt aber sehr stark an den dort taetigen Provider an..

Ciao
ChrisBen
Inventar
#16 erstellt: 19. Jun 2006, 17:39

paul71 schrieb:
1. Nicht unbedingt, kommt darauf an was du willst...
2. Tja, ist die Frage ob man die alle braucht...
3. Fragt sich wie lange noch.. Ausserdem wenn du jetzt eh um die Zahlung deiner Genuehren nicht herumkommst, wuerde sich das anbieten. Kommt aber sehr stark an den dort taetigen Provider an..

Ciao


zu 1.: Vergleich mal die Preise quasi baugleicher Geräte. Gibt ja genug Receiver am Markt, die in einer DVB-S und einer DVB-C Version angeboten werden.

zu 2.: Da kann ich aber selber bestimmen, was ich will.

zu 3.: Wenn Astra für den Empfang Gebühren erhebt, werden die Kabelanbieter die Gebühren bestimmt umlegen, also auf die jetzigen Gebühren noch oben drauf packen.


Sorry, aber ich hab halt jees Jahr Ärger mit ISH, weil sie mir zu wenig Signalpegel liefern. Ich hab die Schnautze von den Kabel-TV Betriebern gestrichen voll. Wenn bei Sat etwas nicht funktioniert, weiß ich, daß der Felher bei mir liegt und ich in der Lage bin ihn zu beheben.
Gelscht
Gelöscht
#17 erstellt: 19. Jun 2006, 19:52
Also DVB-C kommt für mich wirklich NICHT in Frage. Denn wie schon gesagt, unverschämt teuer, und weniger Programm.

Nebenkostenabrechnung hab ich jetzt nicht zur Hand, such ich aber raus. Aber eigentlich muss es doch möglich sein,aus dem Vertrag rauszukommen, da diese "Kabelpflicht" doch nur für Mieter zutreffen kann, oder?


mfg
ChrisBen
Inventar
#18 erstellt: 19. Jun 2006, 20:17
Normalerweise rechst du als Eigentümer möglichst überall und immer direkt mit dem Versorger ab.

In meiner StudiBude rechne ich als Mieter sogar direkt mit den Versorgern ab. (Zumindest Strom, Telefon, pflicht Kabel-TV)
redtuxi
Hat sich gelöscht
#19 erstellt: 19. Jun 2006, 20:18

Katzenklo schrieb:
Nebenkostenabrechnung hab ich jetzt nicht zur Hand, such ich aber raus. Aber eigentlich muss es doch möglich sein,aus dem Vertrag rauszukommen, da diese "Kabelpflicht" doch nur für Mieter zutreffen kann, oder?

Ich will dir nicht zu Nahe treten, aber als Wohnungs-Eigentümer hast du "nur" das Sagen in deinen 4 Wänden und ich/wir weiss/wissen nicht, wie dein Kabel-TV abgerechnet wird...
mystica
Inventar
#20 erstellt: 20. Jun 2006, 06:35
Hallo,
bin Eigentümer einer vermieteten Eigentumswohnung. In der Wohanlage sind mehrere Satanlagen installiert und bei jeder Eigentümerversammlung, wird darauf hingewiesen, dass die Vermieter auf die Mieter einwirken sollen, diese Anlagen abzubauen. Das Haus ist zwangsverkabelt. Die Kosten werden direkt über die Nebenkostenabrechnung erhoben. Das heißt, dass auch die Mieter/Eigentümer, die Sat Empfang haben, diese Kosten bezahlen müssen, da hierzu ein Beschluss einer Eigentümerversammlung vorliegt.

Die einfachste Möglichkeit, wäre die Sat Schüssel auf dem Balkon, da gegen die NIEMAND etwas unternehmen kann. Der Balkon steht in deinem Eigentum, nicht im Gemeinschaftseigentum, somit kannst du ihn so nutzen wie du willst, gilt übrigens auch für einen Mieter. Die Antenne steht auf so einem Fuss mit Betonplatten beschwert mindestens so sicher wie auf einem Masten am Dach, weiterer Vorteil, du kannst jederzeit an die Antenne ran und sie nachstellen und das Kabel zum Receiver wird auch nicht so lang.

Problem? Hast du einen Balkon? Zeigt er nach Süden?

Wenn du beides mit ja beantworten kannst, kauf dir ne DigiDish und lass dich von der Hausverwaltung gern haben. Die haben nämlich gar nichts zu sagen.

Gruß Horst
MR_Cloud
Ist häufiger hier
#21 erstellt: 20. Jun 2006, 09:11
Falsch, Balkone sind IMMER Gemeinschaftseigentum auch wenn in der Teilungserkärung etwas anderes vermekt ist. Dieses wurde seit einiger Zeit gesetzlich geregelt um sicherzustellen das die Balkone in einem "sicheren" Zustand gehalten werden.

Das war Thema bei unserer letzten Eingentümerversammlung da unsere Balkone renoviert werden müssen. Der Eigentümer hat allerdings das alleinige Nutzungsrecht des Balkons (alles andere wäre auch etwas doof). Du dürftest also die Sat-Schüssel auf den Balkon stellen aber diese nirgends (auch nicht im Balkonboden) fest verankern ohne die Zustimmung der Hausverwaltung.

Das einzige Problem was du dann noch haben kannst ist das die Sat-Schüssel zu sehen ist und ein Mitbewohner/in sich optisch von dieser gestört fühlt. Hier könnte sich dann wieder die Hausverwaltung bei dir melden und wer hier im Recht ist wird von den Gerichten unterschiedlich beurteilt.

In gewisser Weise ist es schon etwas krank §igentümer zu sein und trotzdem keine Macht über seinen Balkon zu haben

Das Haus ist bei mir ebenfalls zwangsverkabelt über die Hausverwaltung. Wenn hier Leute abspringen würden könnte es für die anderen Teurer werden da es Mengenrabatte gibt.


[Beitrag von MR_Cloud am 20. Jun 2006, 09:13 bearbeitet]
Peter_Wind
Inventar
#22 erstellt: 20. Jun 2006, 09:18
Um etwas Konstruktives vorschlagen zu können - losgelöst von Rechtsfragen.
Hilfreich wären jetzt einmal ein paar Fotos von den Örtlichkeiten und Angaben zum Umfeld (z.B. Hindernisse wie Büume Häuser etc.).
Gruß
PETER
mystica
Inventar
#23 erstellt: 20. Jun 2006, 09:50

Das einzige Problem was du dann noch haben kannst ist das die Sat-Schüssel zu sehen ist und ein Mitbewohner/in sich optisch von dieser gestört fühlt. Hier könnte sich dann wieder die Hausverwaltung bei dir melden und wer hier im Recht ist wird von den Gerichten unterschiedlich beurteilt.


Urteil des LG München

SAT-Schüssel auf dem Balkon ist erlaubt

MÜNCHEN (dpa). Mieter dürfen auf dem Balkon ihrer Wohnung eine Satelliten-Schüssel aufstellen, sofern sie auf einem Ständer steht und nicht am Mauerwerk befestigt ist. Das hat das Landgericht München I in einem Urteil entschieden.

Die Vermieterin hatte argumentiert, durch die Satelliten-Antenne sei der optische Gesamteindruck des Anwesens beeinträchtigt. Damit seien ihre Eigentümerrechte berührt und eine Genehmigung für die Parabolantenne nötig.

Die Mieter hielten dem entgegen, die Schüssel sei in Größe und Aussehen einem Sonnenschirm vergleichbar. Die Bausubstanz sei nicht verletzt, so daß die Vermieterin nicht auf ihre Eigentumsrechte pochen könne.

Dem folgte das Landgericht und wies die Berufung der Vermieterin gegen ein gleich lautendes Urteil des Amtsgerichts München ab. Die Richter sahen keine optische Beeinträchtigung, da die Antenne hinter der Brüstung des Balkons kaum zu erkennen sei.

Landgericht München I, Aktenzeichen: 31 S 7699/03



Um etwas Konstruktives vorschlagen zu können - losgelöst von Rechtsfragen.
Hilfreich wären jetzt einmal ein paar Fotos von den Örtlichkeiten und Angaben zum Umfeld


Ja wäre wohl hilfreich, denn dann hätte die rechtliche Seitegleich ma Pause, wenn gar kein Balkon da ist.

Gruß Horst
yahoodee
Schaut ab und zu mal vorbei
#24 erstellt: 06. Aug 2007, 09:07
Moin,

aufgrund der guten vorarbeit hier weiss ich jetzt dass ich mir eine nicht fest montierte schüssel aufn balkon stellen darf, aber vielleicht gehts auch noch besser...?!

ich wohne in einem mehrfamilienhaus mit ursrünglich 6 wohneinheiten, zwei davon wurden zusammengelegt und der eigentümer wohnt darin selbst. die restlichen 4 werden von unterschiedlichen eigentümern weitervermietet (auch ich wohne dort zur miete).

mein vermieter hat nichts dagegen dass ich mir ne schüssel aufn balkon (super süd-lage) stellen will. optimal wäre es wenn ich die schüssel am balkongeländer anbringen könnte, sodass sie auf kniehöhe neben dem balkon (an der hauswand) außen hängen würde...

alternativ würde ich sie auch innerhalb des balkons befestigen (man würde über den rand des balkons nur einen bruchteil der schüssel sehen können).

falls es garnicht anders geht auch mittels standfuss aufstellen.

ich hatte unverbindlich mal meinen vermieter gebeten bei den anderen eigentümern nachzufragen ob jmd was gegen die aufstellung einer schüssel hätte. anscheinend haben 2 was dagegen.
haben die überhaupt was zu melden, oder darf da mein vermieter drüber entscheiden?
falls die was zu melden haben, wie kann sowas entschieden werden? einstimmig? 2/3 mehrheit?

hoffe ihr könnt mir weiterhelfen...

vielen dank und gruß,

Jens
TheWolf
Inventar
#25 erstellt: 06. Aug 2007, 11:32

yahoodee schrieb:

ich hatte unverbindlich mal meinen vermieter gebeten bei den anderen eigentümern nachzufragen ob jmd was gegen die aufstellung einer schüssel hätte. anscheinend haben 2 was dagegen.
haben die überhaupt was zu melden, oder darf da mein vermieter drüber entscheiden?
falls die was zu melden haben, wie kann sowas entschieden werden? einstimmig? 2/3 mehrheit?


Und wie die was zu melden haben.
Solch eine Entscheidung muss mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Wenn die 2 Eigentümer ausreichen, um diese Mehrheit kippen zu lassen: Pech gehabt.

Ich bin selber Eigentümer in einer 13-Parteien Wohnanlage und wir haben uns auf der letzten Eigentümer-Versammlung mit einfacher Mehrheit für eine Gemeinschafts-SAT-Anlage entschieden.
Die "durchschlagenden Argumente" waren
a) die Erhöhung der Kabelgebühren durch den Betreiber um 40% (in Worten vierzig)
b) die Amortisation der gesamten Anlage nach max. 3 Jahren. Danach dann kostenlos fernsehen und Radio hören.

Die Anzahl der Sender über SAT war für die Egentümer nicht so wichtig.
Ebensowenig die Themen "DolbyDigital", "HDTV", "digital-TV", eben der gesamte Komfort, den eine SAT-Anlage bietet. Als sie dann noch erfuhren, dass nach und nach alle Sender auf digital umsteigen werden und man dann sowieso einen Receiver benötigt, war die Entscheidung "pro SAT" gefallen.

Vielleicht helfen Dir ja einige der Argumente bei den anderen Eigentümern bei euch weiter, um evtl. grundätzlich auf SAT umzusteigen.
Birbey!
Stammgast
#26 erstellt: 06. Aug 2007, 22:34
Hallo,

ich bin Mieter einer einer großen Hausverwaltung.

Auch bei mir war der Kabelempfang miserabel. Die Hausverwaltung hat natürlich Sat Schüsseln verboten.

1. Argument der Hausverwaltung war:

Löcher an der Wand. Das Problem habe ich wie folgt gelöst:

http://www.bfm-satsh...asy-mount-diy-1.html

2. Argument der Hausverwaltung war: Problem wie folgt gelöst:

Fenster und Türen werden durchbohrt.

http://www.sat4you.c...nsterkabel::166.html

3. Argument der Hauswerbaltung war: Optik des Hauses

Meine Antwort war: Als Jahrelang die Vögel auf das Dach Ihre Vogelkot hinterlassen haben, hat Sie das auch nicht gestört. Meine Sat-Anlage verschmutz sogar garnix.

Ich habe dann einfach die Sat-Anlage so wie oben beschrieben montiert. Der Hausmeister war dann 1 Woche später vor der Tür. Habe Ihm gesagt, dass wenn es der Hausverwaltung nicht passt, Sie doch bitte klagen sollen.
Geklagt haben Sie seit 2 Jahren nicht. Und selbst wenn, hätte ich dem Richter oder der Richterin gesagt, dass der Kabelempfang nicht in Ordnung ist und die bitte das Problem lösen sollen.

In deinem Fall ist es ähnlich. Wenn bei euch das Kabelnetz erneuert wird, wer zahlt das? Die ganzen Wohneigentümmer. Und dazu hat niemand Lust. Der Hausverwaltung wäre es natürlich egal. Ich denke mal, die Nachbarn werden auch nichts dagegen haben, wenn Sie wissen, dass die Bausubstanz und das Fenster nicht beschädigt wird.

Versteh mich bitte nicht falsch. Ich möchte dich jetzt nicht auffordern, auf die harte Tour dein Recht durchzusetzen, aber es bleibt manchmal nichts einem übrig. Mit Leuten kann man reden. Wenn es viele sind wird es schwer. Schon garnicht wenn so viele es sind. Da braucht nur irgendeine Omi kommen, die in irgendeinem meistverkauften Käseblatt gelesen, dass da strahlen sein könnten, schon hat sie Angst. Teilweise sind ältere Mitmenschen schlimmer wie Kinder. Habe erst neulich ein Protokoll der Eigentümerversammlung gelesen, wo die meisten ältere Menschen sind, haben sich gegen eine Sat-Anlag entschieden, mit dem Argument, dass sich die digitale Technik erst einmal bis zum Ende entwickeln soll.


[Beitrag von Birbey! am 06. Aug 2007, 22:44 bearbeitet]
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