Spedition kann Plasma-Paket nicht finden - was nun?

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arwi
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 02. Aug 2005, 21:37
Hi,

ich habe bei einem Versender einen Samsung Plasma (..S5H) bestellt. Gestern kam der Anruf der Spedition, dass das Gerät heute geliefert werden soll. Nachdem heute um 16.30 Uhr immer noch nix von dem Plasma zu sehen war, habe ich bei der Spedition angerufen. Nach einigem hin und her teilte man mir mit, dass sie die Sendung bei Ihnen nicht finden können (ja, sie sei bei Ihnen eingegangen, aber sie ist nicht auffindbar). Jetzt mache ich mir dann doch Sorgen:

Ich bin kein Jurist, aber der Erfüllungsort des Händlers ist Trier. Das bedeutet doch, dass dort auch der Gefahrenübergang ist, oder? D.h. wenn die Sendung untergeht, habe ich dann nur Ansprüche an die Spedition? Und wenn diese die Haftung auf 520 Euro begrenzt (ist nicht sicher, dass dies so ist, könnte aber gut sein), dann hieße das doch dann, dass der Händler die vorab gezahlten (Kreditkarte) 2000 Euro behalten darf und die Spedition mir 520 Euro überweist und die Differenz habe ich zu tragen. Es könnte natürlich sein, dass in den 60 Euro Versand auch eine Transportversicherung enthalten ist, davon stand aber nichts in der Bestellung - dort stand aber auch nichts von einer etwaigen Haftungsbeschränkung der Spedition.

Gut, morgen wollen die mich anrufen, da sie noch mal ihre Lagerhallen und LKWs absuchen wollen (echte Profis am Werk!). Aber was mache ich denn, wenn die sagen: "Tut uns leid, aber das Paket ist unauffindbar".

Danke im voraus für qualifizierte Meinungen!

Grüße,
Arnd.
cemk
Schaut ab und zu mal vorbei
#2 erstellt: 02. Aug 2005, 22:10
Bei solchen TEUREN Sachen sollte man doch grundsätzlich immer per Nachnahme bestellen!
Ausserdem kommt es da auf die Spedition drauf an wie hoch die Haftsumme ist.
In der regel Haftet immer der Fahrer was dei Ware als letzter hatte bzw. der jenige der die Ware in den Scanner gezogen hat! Mach dir mal nicht so große sorgen, denn letzendlich haftet immer der Versender (du kannst ja nichts dafür ... hast ja nichts bekommen)

Zumindest glaube ich, das es so abläuft?!? Sicher bin ich mir aber nicht.
Bigtower
Stammgast
#3 erstellt: 02. Aug 2005, 22:24
Jede Spedition MUSS eine Güterschadenshaftpflichtversicherung haben, sonst bekommen sie gar keine Konzession.

Die GHV haftet auch für Verlust, und zwar in voller Höhe.

Keine Bange also.

MfG

Bigtower
arwi
Ist häufiger hier
#4 erstellt: 02. Aug 2005, 22:28
Danke fürs Mutmachen, jetzt kann ich beruhigter ins Bett!

Grüße,
Arnd.
Michael_Leonhardt
Stammgast
#5 erstellt: 02. Aug 2005, 22:57

Bigtower schrieb:
Jede Spedition MUSS eine Güterschadenshaftpflichtversicherung haben, sonst bekommen sie gar keine Konzession.

Die GHV haftet auch für Verlust, und zwar in voller Höhe.

Keine Bange also.

MfG

Bigtower

Du glaubst doch nicht, dass all die rasenden Transporter von Ich-AG's da so genau drauf untersucht wurden, oder?

Ich kenn (beruflich) das Gegenteil. 15.000 Euro Schaden und der Junge tat mir echt leid! Aber was solls...

Bleib dran und schau, dass Du das Gerät bekommst. War doch beim Transport versichert, oder wolltest Du Geld sparen???
arwi
Ist häufiger hier
#6 erstellt: 02. Aug 2005, 23:09
Bigtower[/quote]
Du glaubst doch nicht, dass all die rasenden Transporter von Ich-AG's da so genau drauf untersucht wurden, oder?

Ich kenn (beruflich) das Gegenteil. 15.000 Euro Schaden und der Junge tat mir echt leid! Aber was solls...

Bleib dran und schau, dass Du das Gerät bekommst. War doch beim Transport versichert, oder wolltest Du Geld sparen???[/quote]

Transportversicherung stand nicht zur Auswahl. Spediteuer ist aber keine Ich-AG sondern eine namhafte "echte" AG. Auf deren Webseite steht auch tatsächlich so was von einer Güterschadenhaftpflichtversicherung...

Grüße,
Arnd.
schreinerlein
Stammgast
#7 erstellt: 03. Aug 2005, 06:04
Moin

Ab einer bestimmten Größe ist es normalerweise gar nicht mehr möglich unversichert zu verschicken.

Geht bei DHL beim Paket los.

Unterversichert kann man dann schon schicken, Freeway zum Beispiel verschickt Pakete bis 31,5 Kilo Gewicht und bis 500 € versichert.
Das reicht locker für einen fetten Verstärker oder einen teuren Beamer vom Gewicht und der Größe , NICHT aber vom Wert des Gerätes.

Wer das trotzdem so handhabt als Verkäufer hat eben einige Probs wenn was in die Hose geht.

Gruß
mikesan
Ist häufiger hier
#8 erstellt: 03. Aug 2005, 08:30
Der Verkäufer wird idR keine Probleme bekommen, denn der Gefahrenübergang findet bei Übergabe an die Transportperson statt. D.h., sobald der Verkäufer den Plasma ordnungsgemäß verpackt an eine zuverlässige Transportperson übergeben hat, hat er seine Pflicht aus dem Kaufvertrag erfüllt. Das Versendungsrisiko liegt beim Käufer.
Als Käufer muss man sich in einem solchen Fall an das Transportunternehemen wenden und dieses in Regreß nehmen.
Lulli
Inventar
#9 erstellt: 03. Aug 2005, 09:35
Da würde Ich mir noch keine großen Sorgen machen Speditionen lassen sich die tollsten Ausreden einfallen wenn sie nicht pünktlich liefern. Da kann es schon mal zu ner Woche Verzögerung kommen.

Ich würde allerdings auch abraten beim nächsten mal im voraus zu zahlen, die paar Euro Nachnahmegebühren sind es wert wie du siehst.

Geh der Spedition weiter auf die Nerven, das hilft meist.

Gruß Lulli
arwi
Ist häufiger hier
#10 erstellt: 03. Aug 2005, 13:34
Danke für die netten Antworten.
Das Problem hat sich mittlerweise gelöst.

Ich habe heute morgen den Händler Topvision benachrichtigt, dass die Spedition das Gerät verloren hat und innerhalb von zwei Stunden habe ich von Topvision einen freundlichen Anruf erhalten, dass noch heute ein neues Gerät an mich herausgeht. Ich muss sagen, das ist wirklich äußerst kundenfreundlich, denn rein rechtlich gesehen (siehe Thread weiter oben) hat der Händler bei der Übergabe an den Spediteuer seine Schuldigkeit getan und das Risiko des Untergangs liegt beim Käufer (der dann Ansprüche an die Spedition hat). Ich kann daher nur nachdrücklich Topvision als wirklich sehr guten Internetversender empfehlen!

Mit erleichtertem Gruß,
Arnd.
mikesan
Ist häufiger hier
#11 erstellt: 03. Aug 2005, 15:52

arwi schrieb:


Ich habe heute morgen den Händler Topvision benachrichtigt, dass die Spedition das Gerät verloren hat


Ja so ein unscheinbarer Plasma geht schon mal schnell verloren.
Wohl ein klassischer Fall von "vom Lastwagen gefallen"....wenn ihr versteht was ich meine......
Lulli
Inventar
#12 erstellt: 03. Aug 2005, 16:57
@ arwi

Eine freundliche Antwort macht noch keinen Plasma, lobe die Topvisions nicht zu laut bevor du nicht das Gerät funktionstüchtig in deiner Bude stehen hast.

Bin zwar kein Rechtsexperte aber so ganz glaube Ich noch nicht das, das Problem beim Käufer liegt wenn der Verkäufer das Gerät an die Spedition weitergegeben hat. Denn du als Käufer bist nicht Vertragspartner (Auftraggeber) der Spedition sondern der Verkäufer, du kannst dir die Spedition ja auch nicht aussuchen.
So läuft es bei uns in der Firma auch, wenn z.B. ein Transportschaden vorliegt setzt der Kunde sich mit uns in Verbindung nicht mit der Spedition, dann wird alles weitere mit uns abgewickelt da hat der Kunde nichts mit zu tun.

Gruß Lulli
nochnbierchen
Ist häufiger hier
#13 erstellt: 03. Aug 2005, 17:07
ZUm Thema Gefahrübergang bitte keine Halbwahrheiten verbreiten.

Beim Kauf von Privat:
Gefahrübergang bei Übergabe an Versandträger. Sendung Futsch ohne Versicherung = Pech gehabt Käufer.

Beim Kauf vomn Gewerbetreibenden:
Gefahrübergang bei Übergabe der Sendung (i.d.R. bei UNterschrift beim Paketdienst) an den Empfänger.

Alles andere ist Quatsch.
arwi
Ist häufiger hier
#14 erstellt: 03. Aug 2005, 17:34

nochnbierchen schrieb:
ZUm Thema Gefahrübergang bitte keine Halbwahrheiten verbreiten.

Beim Kauf von Privat:
Gefahrübergang bei Übergabe an Versandträger. Sendung Futsch ohne Versicherung = Pech gehabt Käufer.

Beim Kauf vomn Gewerbetreibenden:
Gefahrübergang bei Übergabe der Sendung (i.d.R. bei UNterschrift beim Paketdienst) an den Empfänger.

Alles andere ist Quatsch.


Bin ja juristischer Laie, aber man schaue in die AGB eines Versenders. Dort steht: Erfüllungort ist <Sitz des Versenders>. Dies bedeutet m.E. dass der Gefahrenübergang, also der Übergang des Risikos des zufälligen Untergangs (Verlusts) der Ware dort, also bei der Übergabe an den Spediteuer, stattfindet. Das gilt also m.E. sehr wohl auch für den Kauf einer Privatperson von einem Gewerbetreibenden. AGBs sind m.E. nur dann ungültig, wenn sie den Kunden unangemessen benachteiligen oder man keine Möglichkeit zur Einsicht dieser hatte (es gibt auch noch ein paar andere Ausnahmen, wenn ich mich recht entsinne). Diese beiden Tatbestände sind jedoch hier nicht gegeben.

Ergo: m.E. Gefahrenübergang nicht bei Übergabe an den Empfänger. Ich lasse mich gerne eines besseren belehren, solange dies jedoch klipp und klar in den AGBs drin steht, gelten die m.E. auch.

Grüße,
Arnd.
Analog-Mann
Stammgast
#15 erstellt: 03. Aug 2005, 18:16
Hallo arwi,

allgemeine Geschäftsbedingungen sind unbeachtlich, sofern sie gegen zwingende, d.h. nicht disponible gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Das BGB sieht beim Verbrauchsgüterkauf vor, daß der Gefahrenübergang erst mit der Übergabe der Sache an den Käufer erfolgt. Von dieser Regelung darf zum Nachteil des Käufers nicht abgewichen werden.

Viele Grüße

Analog-Mann
arwi
Ist häufiger hier
#16 erstellt: 03. Aug 2005, 19:19

Analog-Mann schrieb:
Hallo arwi,

allgemeine Geschäftsbedingungen sind unbeachtlich, sofern sie gegen zwingende, d.h. nicht disponible gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Das BGB sieht beim Verbrauchsgüterkauf vor, daß der Gefahrenübergang erst mit der Übergabe der Sache an den Käufer erfolgt. Von dieser Regelung darf zum Nachteil des Käufers nicht abgewichen werden.

Viele Grüße

Analog-Mann


Ok, aber dann verstehe ich noch eine Sache nicht:
Warum kann man bei vielen Versendern als Privatperson eine Transportversicherung abschließen. Wäre doch völlig unnötig, wenn der Käufer kein Transportrisiko trägt, oder?
Die ganzen Leute, die eine Transportversicherung abschließen, müssten dann völlig irrational handeln.
Sicher, dass die Abänderung des Gefahrenübergangs nicht per AGB disponibel ist?

Grüße,
Arnd.
arwi
Ist häufiger hier
#17 erstellt: 03. Aug 2005, 19:25
Schaut doch mal hier:

http://www.wdr.de/tv/service/geld/inhalt/20011129/b_2.phtml

Dort heißt es:
"Einige Anbieter lasten in ihren Geschäftsbedingungen das Transportrisiko dem Kunden auf. Die Verbraucherzentralen halten dies zwar für unzulässig, einschlägige Urteile zu diesem Thema stehen allerdings noch aus. Ist die Ware mangelhaft, und Sie schicken sie zurück, trägt das Risiko aber in jedem Fall der Anbieter."

Also: Soo glasklar scheint das nicht zu sein, oder?

Grüße,
Arnd.
Analog-Mann
Stammgast
#18 erstellt: 03. Aug 2005, 22:20

Also: Soo glasklar scheint das nicht zu sein, oder?


Doch. Es steht so im Gesetz. Suche bei google Gefahrenübergang und Verbrauchsgüterkauf und Du wirst sehen, daß ausweislich ihrer AGB einige Händler dies auch schon kapiert haben.

Viele Grüße

Analog-Mann
arwi
Ist häufiger hier
#19 erstellt: 03. Aug 2005, 22:50
OK, bin überzeugt.

Danke für Deine konstruktiven Tips!

Grüße,
Arnd.
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