Kostenübernahme bei defektem Plasma?

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Sniper3
Stammgast
#1 erstellt: 30. Mrz 2005, 06:44
Wie sich herausgestellt hat ist das Panel meines 1,5 Monate jungen LG Plasmas defekt. Ich habe das Gerät in einem 130 KM entfernten Media Markt gekauft. Meine Frage: Kann ich vom MM verlangen das die mir KOSTENLOS ein neues Gerät anliefern und das alte mitnehmen? Gibt es da eine rechtliche Grundlage? Oder können die einfach sagen das ich die Pflicht habe das Gerät anzuliefern?
In einen MM in meiner Nähe kann ich das Gerät nicht bringen. Die weigern sich, da ich das Gerät dort nicht gekauft habe.
Wer weiß Rat?
danko
Inventar
#2 erstellt: 30. Mrz 2005, 11:55
Hi!

Grundsätzlich musst du im Gewährleistungsfall für den Transport des Gerätes zum Händler sorgen. Bei Großelektrogeräten bieten aber fast alle Hersteller einen "vor Ort" bzw. einen "pick up and return" Service an. Der Verkäufer hat dann lediglich die Aufgabe den Serviceeinsatz beim Hersteller anzumelden. Der Hersteller oder eine von diesem beauftragte Firma wird sich dann mit dir in Verbindung setzen. Du solltest also erst mal den Defekt deinem Händler melden und die Vorgehensweise erfragen.

CU Danko
Ralfii
Inventar
#3 erstellt: 30. Mrz 2005, 12:01
ich sehe es so wie danko.

somit hast du die besten chancen, auch gleich wieder eingerät zu bekommen.

schau mal in den garantiebedingungen nach. oftmals will der Händelr nach dem kauf nix mehr wissen, auch wenn er dafür zuständig ist.
Analog-Mann
Stammgast
#4 erstellt: 30. Mrz 2005, 12:59
Hallo Sniper3,

die Kosten für den Transport hat der Verkäufer zu tragen. Dies bestimmt § 439 Abs. 2 BGB. Die Vorschrift kann bei einem Verbrauchsgüterkauf nicht zu lasten des Käufers abgeändert werden.
Ein Ersatzgerät kannst Du nicht beanspruchen.
Nachdem die Ladengeschäfte der MM-Kette - meines Wissens - alle als selbständige Gesellschaften geführt werden, kannst Du Dich nur an den Markt halten, bei dem Du gekauft hast. Diese Struktur hat für die MM-Kette z.B. erhebliche Vorteile bei Abmahnungen aus wettbewerbsrechtlichen Gründen.

Viele Grüße

Analog-Mann
Sniper3
Stammgast
#5 erstellt: 30. Mrz 2005, 13:57
Erstmal danke für die Antworten. Der LG Techniker hat heute direkt mit LG gesprochen und die meinten ich müsse das mit dem Markt klären. Das Gerät muß defintiv getauscht werden, aber die machen das nicht selbst. Die in meiner Nähe liegenden Märkte lehnen einen Tausch ab, weil das Gerät dort nicht gekauft wurde. Der MM in dem das Gerät gekauft wurde, lehnt einen Transport durch MM ab.
danko
Inventar
#6 erstellt: 30. Mrz 2005, 14:05

Analog-Mann schrieb:

die Kosten für den Transport hat der Verkäufer zu tragen. Dies bestimmt § 439 Abs. 2 BGB. Die Vorschrift kann bei einem Verbrauchsgüterkauf nicht zu lasten des Käufers abgeändert werden.


Muss nicht unbedingt sein. Der Verkäufer hat auch das Recht die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden oder unmöglich ist. Das schließt auch Transportkosten ein wenn der Rücktransport der Ware zum Verkäufer nicht ausdrücklich gefordert wurde.

Es ist also in jedem Fall ratsam nicht sofort das Gerät einzupacken und zum MM zu fahren. Eine nachträgliche Erstattung der Kosten kann dem Verkäufer nicht angelastet werden.

Bei solchen Geräten wird sich also der Verkäufer auch auf die Garantieleistungen des Herstellers stützen und eine Reparatur vor Ort organisieren.

Cu Danko
PoLyAmId
Inventar
#7 erstellt: 30. Mrz 2005, 14:07
Was mich wundert: LG brüstet sich telefonisch mit einem tollen Vor Ort Service. Mann sagte mir damals daß ich selber die Wahl hätte ob ich zum Händler stiefele oder mir bei LG direkt helfen lasse. Die schicken leute raus, die sich drum kümmern.
Frag da nochmal, der Techniker war da sicher nich ganz aufgeklärt.


[Beitrag von PoLyAmId am 30. Mrz 2005, 14:12 bearbeitet]
danko
Inventar
#8 erstellt: 30. Mrz 2005, 14:15

Sniper3 schrieb:
Der MM in dem das Gerät gekauft wurde, lehnt einen Transport durch MM ab.


Das kann er nur wenn er alternativ eine Reparatur bei dir vor Ort organisiert. Er hat aber zuallererst seiner Nacherfüllungspflicht nachzukommen.


PolyAmid schrieb:
Also das mit "Der verkäufer muss laut Paragraph-Schlagmichtot für Rücksendung aufkommen" ist hier nicht anwendbar, da das nur für über den Versand bezogene Waren gilt. Sollte der Sniper das Teil über den Mediamarkt Online shop bestellt haben dann geht das natürlich und der Verkäufer muss bei Warenwert über 40€ blechen


Das ist gut möglich wird aber im BGB soweit ich gelesen habe nicht genau differenziert.

@Sniper3

Wie kommst du überhaupt dazu einen Plasma beim 130km entfernten MM zu kaufen wenn es auch noch näher welche gibt?

CU Danko


[Beitrag von danko am 30. Mrz 2005, 14:18 bearbeitet]
Sniper3
Stammgast
#9 erstellt: 30. Mrz 2005, 16:28
Der gute Mann der mir den Plasma verkauft hat, hat sich heute mit dem MM in meiner Nähe kurzgeschlossen. Und siehe da: Man bringt mir kostenlos ein neues Gerät und holt das alte ab.
Nach nochmaliger Rücksprache mit dem LG Techniker: Es gibt momentan einen Lieferengpass von den Panels. Deswegen ist von Seitens LG ein sofortiger Austausch des Gerätes vorgeschrieben. Und diesen Tausch soll nach Meinung von LG eben der MM machen.

Warum ich das Gerät in 130Km Entfernung gekauft habe: Wir haben bei uns in der Nähe einen einzigen Markt der diesen Plasma hatte. Und der lag weit über dem was ich zahlen wollte.
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