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Rechtslage : Sony Geld zurück?+A -A |
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Autor |
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itsapio
Inventar |
#1 erstellt: 13. Mrz 2005, 10:41 | |
Hallo Leute Könnt Ihr mir helfen Kurzbericht: Ein Kumpel von mir hat seinen flachman zurückgegeben, weill Sony nach 3 Werkstatt besuchen, diesen Fehler nich in den Griff bekamm. Hat er eigentlich noch recht auf sein Geld????? Er hatte das Gerät im Sep.04 gekauft und nur Zirkus mit dem Teil. Vor 2 Wochen hat er Ihn zurückgeschickt zu Sony mit einem fetten Brief. Jetzt hat Ihn eine Sony-Mitarbeiterin angerufen. Ob er nicht einen Plasma wolle, da sein Gerät nicht mehr gebaut werde. Er hat aber dankend abgelehnt. Sie sagte er solle sich auf der Cebit die neuen Geräte anschauen. und Sie dann wieder anrufen.Wegen eines neuen Gerätes. Aber wenn auf der Cebit nur die alten Dinger stehen??? ein halbes Jahr ohne TV?!. Das macht er nicht mit. Meint Ihr er bekommt sein Geld wieder!? Hat er das Recht darauf? Was meint Ihr zu diesem Fall.Wie soll er sich verhalten? Danke für Antworten Chris [Beitrag von itsapio am 13. Mrz 2005, 10:46 bearbeitet] |
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Centurio81
Inventar |
#2 erstellt: 13. Mrz 2005, 11:24 | |
Nach drei erfolglosen Nachbesserungsversuchen meine ich schon.. Da kann er den Vertrag wandeln. |
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danko
Inventar |
#3 erstellt: 13. Mrz 2005, 12:37 | |
Jawoll! Aber nicht bei Sony sondern da wo er das Gerät gekauft hat. Sony hat mit der ganzen Sache eigentlich nix zu tun und es wundert mich warum die sich überhaupt darum bemühen und das Gerät nicht einfach mit dem Hinweis sich an seinen Händler zu wenden zurücksenden. CU Danko |
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itsapio
Inventar |
#4 erstellt: 13. Mrz 2005, 13:56 | |
Hallo danko Er hat aber das Gerät im Internet gekauft? (net on net .de) Ist die Sache da nicht ein wenig schwieriger? Chris |
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Analog-Mann
Stammgast |
#5 erstellt: 13. Mrz 2005, 14:51 | |
Hallo itsasony, der Umsatand, daß via Internet gekauft wurde ändert an der Rechtslage bezüglich des hier aufgetreten Problems nichts. Die Durchsetzbarkeit der Ansprüche kann natürlich aus tatsächlichen Gründen schwieriger sein. Vor der Geltendmachung der Ansprüche sollten aber auf alle Fälle die AGB des Verkäufers gesichtet werden. Zusätzlich zu beachten: innerhalb von sechs Monaten nach Kauf gilt eine für den Käufer günstige Beweislastregelung. Nachdem der Kauf September 04 war, könnte der Zug bereits abgefahren sein; zumindest wird es knapp. Ich glaube jedoch, daß die die Ursache des Fehlers - insbesondere nach drei Nachbesserungsversuchen und der Korrespondenz mit Sony - eigentlich unproblematisch sein sollte. Viele Grüße Analog-Mann |
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