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Filme sollten so gezeigt werden, wie vom Regisseur gewollt. Pro und Contra.

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jnrs90
Stammgast
#101 erstellt: 11. Mrz 2013, 21:32

sl.tom (Beitrag #98) schrieb:
Hi jrns,

das fällt für mich in die Rubrik "künstlerische Freiheit", den Kern der Geschichte so zu transportieren, daß der Inhalt dem Publikum noch verständlich ist und auch zugemutet werden kann - eine Zensur kann ich hierbei noch nicht wirklich sehen, da ein vorsätzlicher Verstoß, wider besseren Wissens, gegen "übliche" Schnittauflagen, als Grund für eine spätere Zensur, nicht mehr wirklich gegeben ist, da das von vorneherein eigentlich hätte offensichtlich sein müssen.

Bsp.: Du möchtest einen Film über die Gräueltaten der Kindersoldaten in einer afrikanischen Diktatur drehen - da müssen Szenen, die die Schändung nebst anschließender Tötung der Frauen durch Kinder nicht im Detail gezeigt werden, stattdessen muß es genügen, diese Untaten in einem vertretbaren Maße mehr oder weniger anzudeuten; den Rest kann sich der Betrachter dann in seiner Phantasie ausmalen.
Wenn allerdings auch diese Andeutungen hernach entfernt werden und hierbei der eigentliche Kontext verloren geht, wie auch immer sich das der ein oder andere vorstellen mag, dann spreche ich von Zensur.

Meine Meinung, aber YMMV.

Gruß Tom

Ich meinte eher die Zensur unter der Sowjet Diktatur, wo es zb. nahezu unmöglich war einen Film über seinen eigenen Glauben zu drehen. Nur weil das "übliche Schnittauflagen" waren, ist es trotzdem empörend. Aus Splatter Filmen bin ich rausgewachsen.


[Beitrag von jnrs90 am 11. Mrz 2013, 21:33 bearbeitet]
sl.tom
Inventar
#102 erstellt: 11. Mrz 2013, 22:42
Hi jrns,

okay, da hatte ich Dich dann missverstanden.

Gruß Tom
Mary_1271
Inventar
#103 erstellt: 12. Mrz 2013, 00:04

Spieß_Heinrich (Beitrag #80) schrieb:
Und selten so nen Schwachsinn gelesen!


Hallo

Na, das hätte ich aber mal begründet!

Filmmusik, gut dosiert, geht in Ordnung. Aber oftmals dominiert sie einen Film. Und das nervt. Knisternde Spannung kann auch ohne Musik stattfinden.

Und zum Thema

Ich finde, daß es kein einziger Film, und sei er auch noch so brutal, "verdient" hat, daß er von irgendwelchen Möchtegern-Moralaposteln "zur Sau" gemacht wird!

Lassen wir uns doch mal den Begriff: "Freiwillige Selbstkontrolle" auf der Zunge zergehen. Das ist doch absurd!!! Kann man sich freiwillig selbstkontrollieren? Ich kann bestenfalls die Selbstkontrolle verlieren. Und das tue ich regelmäßig......wenn sogar bei Sky (Jugendschutzfunktion) die Filme verunstaltet werden.........Punkt


sl.tom (Beitrag #87) schrieb:

da fällt mir spontan "hostel 2" ein: 02/2008 indiziert, 06/2008 beschlagnahmt -


Na, da bin ich aber froh, daß wir diesen Film besitzen. Warum der aber beschlagnahmt wurde, erschließt sich mir nicht. Der hätte, genau wie die SAW-Filme ruhig noch etliche Zacken schärfer sein können.

Und für diejenigen, denen solche Filme auf's Gemüt schlagen......die können ja "Rosamunde Pilcher" gucken!


Liebe Grüße
Mary
Spieß_Heinrich
Stammgast
#104 erstellt: 12. Mrz 2013, 13:29

Mary_1271 (Beitrag #103) schrieb:
Na, das hätte ich aber mal begründet!

Kein Problem.
In erster Linie hielt ich dein Statement gegen Filmmusik für Schwachsinn,
weil du "STAR WARS" als Beispiel genommen hast.
Gerade beim ersten Teil, also Episode IV, hat der Score von John Williams
einen wesentlichen Teil zu dessen Erfolg beigetragen.

Ähnlich verhält es sich auch für (fast) alle anderen Filme.
Ein Filmscore ist nun mal ein wesentlicher Bestandteil eines Filmes, genauso wie die Schauspieler, Regiseur, Kameramann, Drehbuch, etc..Ein schlechter bzw. falsch gewählter Score kann den ganzen Film zu nichte machen, genauso wie ein schlechtes Drehbuch oder misserable Schauspieler usw.

Aber es kommt natürlich auch darauf an wie diese eingesetzt wird und da gebe ich dir recht, manchmal wird der Score viel zu Laut abgemischt, das ist vorallem nervend, wenn es in bestimmten Filmszenen unpassend bzw. nicht von nöten ist.

Und es gibt nur sehr wenige Filme die ganz ohne oder mit sehr wenig Filmscore auskommen.
Spontan fallen mir da ein: "Castaway", "Einer flog übers Kuckucksnest", "Lautlos im Weltall".
Also mehr so dialoglastige Filme. EDIT: oder halt Monolog


[Beitrag von Spieß_Heinrich am 12. Mrz 2013, 13:32 bearbeitet]
Muppi
Inventar
#105 erstellt: 12. Mrz 2013, 13:43

Mary_1271 (Beitrag #103) schrieb:

Na, da bin ich aber froh, daß wir diesen Film besitzen. Warum der aber beschlagnahmt wurde, erschließt sich mir nicht. Der hätte, genau wie die SAW-Filme ruhig noch etliche Zacken schärfer sein können.

Und für diejenigen, denen solche Filme auf's Gemüt schlagen......die können ja "Rosamunde Pilcher" gucken!



Ich mag Hostel auch nicht besonders und besitze die auch nicht, aber auch hier ist die Beschlagnahmung lächerlich, ebenso wie bei Braindead, Dawn of the Dead und etliche andere Filme.
liesbeth
Inventar
#106 erstellt: 12. Mrz 2013, 15:04
Bei Braindead und Down of the Dead sieht man ganz gut die Entwicklung der FSk und co beide würden heute wohl nicht mehr beschlagnahmt.

Wobei mich bei den ganzen Beispielen mal der weitere Ablauf interessieren würde, man liest fast immer nur von der Beschlagnahme aber so gut wie nie von der Einziehung...
Mimi001
Hat sich gelöscht
#107 erstellt: 12. Mrz 2013, 17:09

Spieß_Heinrich schrieb:

Und es gibt nur sehr wenige Filme die ganz ohne oder mit sehr wenig Filmscore auskommen.
Spontan fallen mir da ein: "Castaway", "Einer flog übers Kuckucksnest", "Lautlos im Weltall".
Also mehr so dialoglastige Filme. EDIT: oder halt Monolog

Michael Haneke bspw. arbeitet eigentlich fast immer ohne Filmmusik, es sei denn sie ist Teil der Handlung wie in Liebe.
IMHO verstärkt der fehlende "musikalische Vorhang" in diesem Fall die Stimmung ungemein.



Aber es kommt natürlich auch darauf an wie diese eingesetzt wird und da gebe ich dir recht, manchmal wird der Score viel zu Laut abgemischt, das ist vorallem nervend, wenn es in bestimmten Filmszenen unpassend bzw. nicht von nöten ist.

IMHO gehört zur Filmkunst dazu den richtigen Score an den richtigen Stellen in der richtigen Abmischung einzusetzen.
Wobei die Wertigkeit "richtig" natürlich auch eine Geschmacksfrage ist.


peeddy
Inventar
#108 erstellt: 12. Mrz 2013, 17:58
..und wie Musik Einem den letzten Nerv töten kann..sag nur Bruckheimer..
Schili
Hat sich gelöscht
#109 erstellt: 12. Mrz 2013, 18:04
Komponiert der jetzt auch Filmmusik?
Mimi001
Hat sich gelöscht
#110 erstellt: 12. Mrz 2013, 18:12
peeddy
Inventar
#111 erstellt: 12. Mrz 2013, 18:53
nein
Er hat jedoch bei Produktionen das Recht zu bestimmen, welche Musik und wieviel davon..noch nie einen Film v ihm produziert gesehen/gehört
Meist ist die Musik echt nervig..FdK,The Rock z.B...
Schili
Hat sich gelöscht
#112 erstellt: 12. Mrz 2013, 19:02
Das ist nicht die Aufgabe eines Produzenten. Der macht alles mögliche. Aber ganz bestimmt redet der dem Regisseur nicht in die Musik rein. Er vermarktet die Mucke(Score/Soundtrack) später höchstens.

peeddy
Inventar
#113 erstellt: 12. Mrz 2013, 19:21
Habe aber mal gelesen, daß es bei ihm eben so ist..sonst wirds dem Regisseur das überlassen, haste schon recht..wenn es nicht so ist, dann frage ich mich warum so ziemlich alle seine Produktionen nen nervigen Score aufweisen..der Mann hat einfach nen miesen Geschmack, was Musik ( aus meiner Sicht zumindest ) angeht
Schili
Hat sich gelöscht
#114 erstellt: 12. Mrz 2013, 19:25
Glaub´s mir einfach.... Puh. Bin jetzt weder nen Fan noch nen Feind dieser Bruckheimer-Produktionen. Letztens nochmal Armageddon gesehen. Ich muss sagen, dass ich den Soundtrack wirklich nicht übel fand....
peeddy
Inventar
#115 erstellt: 12. Mrz 2013, 19:44
Es geht gar nichtmal so sehr darum, ob die Musik übel ist oder nicht-eh Geschmackssache..fands in FdK und The Rock z.B. furchtbar
Es geht vielmehr darum, daß man in seinen Produktionen vom Score "zugeprollt" wird ohne Ende..da gibts kaum Pausen und in Actionszenen dreht er voll auf..glaub's mir einfach

click
Auch da wird herausgestellt, daß die "typische" Musik eines seiner Markenzeichen ist..wobei ich den Score von Black Hawk Down wiederum genial finde ..da war aber auch Zimmer am Werk .

Ausnahmen bestätigen die Regel


[Beitrag von peeddy am 12. Mrz 2013, 19:51 bearbeitet]
Spieß_Heinrich
Stammgast
#116 erstellt: 12. Mrz 2013, 20:29

Mimi001 (Beitrag #107) schrieb:
IMHO verstärkt der fehlende "musikalische Vorhang" in diesem Fall die Stimmung ungemein.

Das habe ich bei Castaway ähnlich empfunden.
Vorallem auf der Insel. Durch den fehlenden Score kam die Einsamkeit, für mich, erst richtig rüber bzw. hat dies intensiviert.

Genial fand ich dann wie der Score einsetzte als Tom Hanks mit seinem Floß auf dem Wasser war und als er Wilson verloren hatte. Das war für mich ein richtig schneidender, und für meinen Geschmack, perfekt gewählter Filmscore.

The Rock z.B. fand ich eigentlich auch ein sehr guter Score, nur an einigen Stellen etwas übertrieben eingesetzt. So weit ich weiß haben da auch 3 Komponisten rumgewerkelt.


[Beitrag von Spieß_Heinrich am 12. Mrz 2013, 20:31 bearbeitet]
Mary_1271
Inventar
#117 erstellt: 12. Mrz 2013, 21:23

Spieß_Heinrich (Beitrag #104) schrieb:

Mary_1271 (Beitrag #103) schrieb:
Na, das hätte ich aber mal begründet!

Kein Problem.
In erster Linie hielt ich dein Statement gegen Filmmusik für Schwachsinn,
weil du "STAR WARS" als Beispiel genommen hast.
Gerade beim ersten Teil, also Episode IV, hat der Score von John Williams
einen wesentlichen Teil zu dessen Erfolg beigetragen.


Hallo

Okay. Wie gesagt. Filmmusik, an der richtigen Stelle gut dosiert, ist in Ordnung. Aber gerade bei Starwars habe ich irgendwo mal ein sogenanntes Making Of gesehen, wo beispielsweise Weltraumkampfszenen eben nur mit Kampfgeräuschen und ohne Musik zu sehen (zu hören) waren. Und das fand ich obergenial. Bei (den alten Filmen von) "Kampfstern Galaktika" gibt es, wenn ich mich recht entsinne, in den Weltraumkampfszenen keine Filmmusik. ABSOLUT!!!

Ich finde, Filmmusik muß auffällig unauffällig sein! Man darf sie nicht wirklich wahrnehmen. Dann ist sie für meine Begriffe gut dosiert.

Liebe Grüße
Mary
Muppi
Inventar
#118 erstellt: 12. Mrz 2013, 21:23

liesbeth (Beitrag #106) schrieb:
Bei Braindead und Down of the Dead sieht man ganz gut die Entwicklung der FSk und co beide würden heute wohl nicht mehr beschlagnahmt.


Traurig genug das die immer noch beschlagnahmt sind wegen Paragraph 131, einfach nur lächerlich. Betrifft natürlich die uncut Fassungen.
Muppi
Inventar
#119 erstellt: 12. Mrz 2013, 21:25

peeddy (Beitrag #115) schrieb:

wobei ich den Score von Black Hawk Down wiederum genial finde ..da war aber auch Zimmer am Werk .


Fand ich auch großartig, absolut passend zur Szenerie.
sl.tom
Inventar
#120 erstellt: 13. Mrz 2013, 01:15
Hallo zusammen,


Mary_1271 (Beitrag #103) schrieb:

sl.tom (Beitrag #87) schrieb:

da fällt mir spontan "hostel 2" ein: 02/2008 indiziert, 06/2008 beschlagnahmt

Na, da bin ich aber froh, daß wir diesen Film besitzen. Warum der aber beschlagnahmt wurde, erschließt sich mir nicht.

Ich vermute aus zwei Gründen:
- der Szene, in der ein Kind aus der Gang erschossen wird,
- und evtl. wegen der "Fußballszene" gegen Ende.

Und für diejenigen, denen solche Filme auf's Gemüt schlagen......die können ja "Rosamunde Pilcher" gucken! :D

Hey Mary, wir haben aber eine sadistische Ader...


liesbeth (Beitrag #106) schrieb:
Wobei mich bei den ganzen Beispielen mal der weitere Ablauf interessieren würde, man liest fast immer nur von der Beschlagnahme

In dem Fall darf das Medium nur nicht mehr weiter verkauft werden und wird deshalb aus dem Verkehr gezogen.

aber so gut wie nie von der Einziehung...

Dazu müßte ein Medium verboten werden - käme es zu einer Hausdurchsuchung, würde der Film dann eingezogen.


Mimi001 (Beitrag #107) schrieb:
Michael Haneke bspw. arbeitet eigentlich fast immer ohne Filmmusik,

Das ist aber auch ein Ausnahmeregisseur - wenn ich bspw. an "funny games" (das Original) denke, wenn gegen Ende die eigene Erwartungshaltung durch "Einschlafen des Videobandes" jäh zerstört wird - das ist schon grandios!

Gruß Tom
Schili
Hat sich gelöscht
#121 erstellt: 13. Mrz 2013, 02:04

Dazu müßte ein Medium verboten werden - käme es zu einer Hausdurchsuchung, würde der Film dann eingezogen.


Das ist sachlich nicht richtig. Sowohl der § 131 als auch der § 184 StGB regeln lediglich(bzw. stellen unter Strafe) dass Filme, die unter diese §§ fallen,Personen (unter 18 Jahren) nicht angeboten, überlassen oder zugänglich gemacht werden. Sofern sich solche Filme, die unter diese beiden §§ fallen,also in einem Privathaushalt befinden und NICHT durch eine Straftat in Besitz gelangt sind, fallen sie daher nicht unter diese Regelung. Das ist ein Unterschied. Befinden sich solche Filme nämlich in Privatbesitz, wird keiner dieser §§ berührt.

Das ist halbwegs! analog mit faschistischen Symbolen zu sehen(§ 86a StGB): So lange- und DAS ist halt der Knackpunkt - NIEMAND ANDERS zum Beispiel sehen könnte, dass du dir ne Hakenkreuzflagge ins Wohnzimmer hängst(das dient lediglich als anschauliches Beispiel...), ist das nicht verboten.Könnte man es durch einen Blick durch´s Fenster sehen, stelle es eine Straftat dar. Das ist kompliziert; demonstriert aber den hohen Schutz durchs Grundgesetz der Wohnung, Privatsphäre und Selbstbestimmung. (GG §§ 2, 5, 13)



[Beitrag von Schili am 13. Mrz 2013, 02:24 bearbeitet]
liesbeth
Inventar
#122 erstellt: 13. Mrz 2013, 08:45
das ist beides nicht richtig, die Beschlanahme gilt nur für die dauer des Prozesses...
und eben von den Prozessen und deren Ausgang hört man eigentlich nie etwas...
Schili
Hat sich gelöscht
#123 erstellt: 13. Mrz 2013, 09:29
WAS ist Beides nicht richtig?
liesbeth
Inventar
#124 erstellt: 13. Mrz 2013, 11:27
Ah sorry war noch zu fürh und ich habe mich blöd ausgedrückt.

Wollte nur zum Ausdruck bringen, dass die Beschlagnahme an sich ja erst mal nur der Beweissicherung im Rahmen des Verfahrens nach § 131 dient und keine entgültige Entscheidung darstellt.
sl.tom
Inventar
#125 erstellt: 14. Mrz 2013, 02:44
Moin Schili,


Schili (Beitrag #121) schrieb:

Dazu müßte ein Medium verboten werden - käme es zu einer Hausdurchsuchung, würde der Film dann eingezogen.

Das ist sachlich nicht richtig.

Bist Du sicher?
Im fraglichen Beispiel wurde der Film lediglich beschlagnahmt, sodaß der Besitz legal ist - aber jetzt: wäre der gleiche Film verboten und es käme zu einer Hausdurchsuchung, aus welchen Gründen auch immer, und dem Beamten fiele der Film auf, würde der eingezogen werden, bliebe aber straffrei; dennoch wäre der Film weg.
Ich lasse mich diesbezüglich aber gerne eines Besseren belehren...


Sowohl der § 131 als auch der § 184 StGB regeln lediglich...

Sorry, aber: §184b Abs.4 StGB: Zitat "...wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer die in Satz 1 bezeichneten Schriften besitzt."
Allerdings sind wir uns wohl allesamt einig, daß es Werke, welche §184 tangieren, definitv nicht braucht!


...Personen (unter 18 Jahren) nicht angeboten, überlassen oder zugänglich gemacht werden.

Allgemeiner formuliert: das trifft bereits auf jeden indizierten Film zu.


...Befinden sich solche Filme nämlich in Privatbesitz, wird keiner dieser §§ berührt.

§131 okay, §184 nein, §130 ist schon wieder ein heikles Thema - IMHO.
Sollte Dein Kenntnisstand hierzu fundierter sein als meine Betrachtungsweise, bitte korrigieren.


(das dient lediglich als anschauliches Beispiel...)

Wäre ich auch implizit davon ausgegangen - hattest Du deswegen (ohne diese explizite Formulierung) schon mal Problem mit Nutzern? Hört sich zumindest so an...


Das ist kompliziert

Stimmt! Was auch daran liegen dürfte, daß Juristendeutsch vollkommen daneben ist...

Gute Idee:

Gruß Tom
Kakapofreund
Inventar
#126 erstellt: 14. Mrz 2013, 02:52
Bzgl. meines absoluten Lieblingsfilms: "Blade Runner"

Meine Schwester hat die BD-Edition mit allen Versionen inkl. deutscher Synchro gekauft.
(Hatte bislang nur alle Versionen auf HDDVD im O-Ton, aber mein HDDVD-Player ist irreparabler Schrott.)

Da werde ich mich mal in nächster Zeit ausführlicher mit auseinander setzen und sie mit dem "Final Cut" vergleichen.

Schili
Hat sich gelöscht
#127 erstellt: 14. Mrz 2013, 10:50

würde der eingezogen werden, bliebe aber straffrei; dennoch wäre der Film weg.
Ich lasse mich diesbezüglich aber gerne eines Besseren belehren...


Hähä. Den Fall hab ich mit ner(befreundeten) Staatsanwältin mal durchgekaut. So lange der Film selbst KEINE Straftat(zum Beispiel ein gefilmtes Verbrechen(KiPo, echter Snuff,echte Tierquälerei...)beinhaltet, ist so ein Film zwar verboten, was Verkauf, Vorführung.......also ALLES, was irgendwie ein kommerzielles Unterfangen UND Alles, was eine öffentliche Dar- oder Zurschaustellung beinhaltet - aber wird, sofern sich dieser Film in einem Erwachsenen-Privathaushalt befindet, NICHT sichergestellt oder gar beschlagnahmt.Das heißt - er kann natürlich zur Prüfung erstmal erstmal sichergestellt oder beschlagnahmt werden. Sollte aber nach negativer Prüfung wieder ausgehändigt werden. Ein(Straftat/Beweismittel...) Einziehungsgegenstand wäre er nur, wenn einer(das könnte nicht abschließend sein, was die Aufzählung Eingangs betrifft...) der vorher aufgezählten Punkte erfüllt wären. Das ist MEIN letzter Kenntnisstand. Ich lasse mich da gerne(und zwar wirklich! gerne...) auf Stand bringen, wenn es da (anderslautende) Urteile oder Rechtsauffassungen gibt.


Wäre ich auch implizit davon ausgegangen - hattest Du deswegen (ohne diese explizite Formulierung) schon mal Problem mit Nutzern? Hört sich zumindest so an...


Du glaubst gar nicht, mit was für Spitzfindigkeiten du von Usern zum Teil konfrontiert wirst, nur weil du als Mod! was schreibst.... Im Laufe der Jahre hat man da schon so einiges erlebt. Daher schon mal quasi präventiv so ein Einschub...denk´ich an mein jahrelang als Signatur verwendetes Klaus Kinski-Zitat...da gab es auch alle Jahre mal wieder nen Helden, die darin was empörenswertes witterte...

OK?



[Beitrag von Schili am 14. Mrz 2013, 10:54 bearbeitet]
liesbeth
Inventar
#128 erstellt: 14. Mrz 2013, 11:42
Deine Darstellung stimmt soweit, der Besitz der Filme ist nicht verboten, allerdings die Weitergabe oder Vorführung an Dritte, imo fält daran auch das nicht komerzielle verleihen zumindest an mehrere Freunde und ein größerer Videoabend. Wobei dies kaum einen Staatsanwalt zu Ermittlungen bringen wird.
Es reicht allerdings bereits der Besitz eines Exemplars in Verbreitungsabsicht (zumindest nach einem Bayrischen OLG)

Die juristische Literatur dazu ist übrigens teilweise ganz witzig, wie ich nach kurzem überfliegen feststellen durfte. Da wird auch über die Gewaltverherlichung bei Bugs Bunny und co diskutiert


[Beitrag von liesbeth am 14. Mrz 2013, 16:06 bearbeitet]
Muppi
Inventar
#129 erstellt: 14. Mrz 2013, 15:11
Heißt das jetzt im Umkehrschluß das ich einen beschlagnahmten Film besitzen darf und bei einer Bestellung nur Glück haben muß das es nicht auffällt?
blitzschlag666
Hat sich gelöscht
#130 erstellt: 14. Mrz 2013, 15:54
soweit ich informiert bin darf ein solcher Film in Deutschland nicht verkauft werden. Das hindert dich aber nicht daran im Ausland zu kaufen oder aus dem Urlaub mitzubringen.

Strafrechtlich relevant wird sowas nur wenn du solche Titel in D weiterverkaufen willst.

Ich hab irgendwo noch die Original-VHS von "Bad Taste". Die durfte auch in D nicht verkauft werden. Per Mailorder in UK gekauft und gut war.
liesbeth
Inventar
#131 erstellt: 14. Mrz 2013, 16:09

Muppi (Beitrag #129) schrieb:
Heißt das jetzt im Umkehrschluß das ich einen beschlagnahmten Film besitzen darf und bei einer Bestellung nur Glück haben muß das es nicht auffällt? :.


Nach meinem Verständnis ja, es kann aber sein, dass der Film vom Zoll beschlagnahmt wird.

Das gilt aber nur für Filme die wegen Gewaltdarstellung einem Verbreitungsverbot unterliegen, bei Filmen die den §§ 184 ff. unterliegen, sieht das ein wenig anders aus.
Muppi
Inventar
#132 erstellt: 14. Mrz 2013, 17:43
Danke für eure hilfreichen Antworten, dann entnehme ich daraus das es kein Problem ist wenn ich Filme wie "Braindead" und "Dawn of the Dead" besitze, aber weder verleihe noch verkaufe.
liesbeth
Inventar
#133 erstellt: 14. Mrz 2013, 17:53
Richtig, viel spaß mit deinem illegalen Teufelszeug

Die Sache hat aber mein Interesse geweckt, ich habe bisher nur Fundstellen in der Literatur zu Fachaufsätzen über das Thema gefunden, allerdings keine Entscheidung in vollem Umfang. Weiß da jemand Fundstellen?
SFI
Moderator
#134 erstellt: 14. Mrz 2013, 21:45
Diese Ausführung ist korrekt, ergänzen kann man noch, dass nicht der Film sondern nur ein bestimmtes Medium beschlagnahmt ist. Beispielsweise gibt es von Braindead mehrere Uncut Fassungen auf DVD, aber nicht jede ist automatisch beschlagnahmt.
sl.tom
Inventar
#135 erstellt: 15. Mrz 2013, 01:11
Hallo zusammen,


Schili (Beitrag #127) schrieb:
Hähä. Den Fall hab ich mit ner(befreundeten) Staatsanwältin mal durchgekaut.

Hervorzüglich!
Infos aus erster Hand - ich bin mir sicher, daß Du selbst weißt. wie aufwendig es ist, in diesem Kontext an fundierte Aussagen zu kommen, denn es gibt zum Thema im Netz zwar massenhaft zu lesen, aber da gibt es stetig widersprüchliche Auffassungen, sodaß ich da, gegenüber meiner bislang, offensichtlich etwas zu restriktiven Auffassung, gerne ein bischen intensiver nachbohre...
Also nix für ungut - wiewohl ich überzeugt bin, daß Du das nicht in den falschen Hals bekommen hattest - und ein big THX für die präzise Klarstellung von meiner Seite aus.

OT

Du glaubst gar nicht, mit was für Spitzfindigkeiten du von Usern zum Teil konfrontiert wirst, nur weil du als Mod! was schreibst.... ;)

Hehe, kommt mir sehr bekannt vor - zumal für manche Mod-Bashing ein Volkssport ist (alle gegen einen) und wenn Du dann rigoros durchgreifst, biste der Buhmann.
Hatte mich deshalb daran erinnert, weil ich irgendwann einmal feststellen mußte, daß ich vor lauter "präventiver Vorsorge" die eigentlichen Aussagen nur noch in kurze Nebensätze packte...


liesbeth (Beitrag #128) schrieb:
Da wird auch über die Gewaltverherlichung bei Bugs Bunny und co diskutiert :)

Zähl mal mit, wie oft der Koyote typischerweise in die Luft gesprengt oder abgefackelt wird.

B2T

liesbeth (Beitrag #133) schrieb:
allerdings keine Entscheidung in vollem Umfang.

Vollumfängliche Urteile habe ich bislang noch keine gefunden - bestenfalls Extrakte daraus, weswegen das Thema auch so "schwierig" ist. Selbst die website der BPJM liefert da mehr Schwammiges als Konkretes ab. Auch scheint es Usus zu sein, die Details der Gründe. welche zur Beschlagnahme eines Mediums führten, nicht öffentlich darzustellen, um dadurch nicht erst noch ein Interesse zu wecken - hierzu führt die BPJM auch nicht-öffentliche Listen...

Ein guter Startpunkt für die Suche ist allerdings der jeweilige Filmtitel mit dem Wort "Beschlagnahme" vorangestellt, wobei die Kriterien danach, je nach Trefferqualität, ggf. erweitert werden müssen.

Gruß Tom
Laphroaig10
Stammgast
#136 erstellt: 15. Mrz 2013, 09:08

liesbeth (Beitrag #131) schrieb:

Muppi (Beitrag #129) schrieb:
Heißt das jetzt im Umkehrschluß das ich einen beschlagnahmten Film besitzen darf und bei einer Bestellung nur Glück haben muß das es nicht auffällt? :.


Nach meinem Verständnis ja, es kann aber sein, dass der Film vom Zoll beschlagnahmt wird.


Deshalb bestellt man solche Filme ja auch nur innerhalb der EU
Muppi
Inventar
#137 erstellt: 15. Mrz 2013, 12:58
Wie wahr, wie wahr.
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