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Abmahnung wegen Internet Programm...

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XyMcCoy
Inventar
#51 erstellt: 19. Okt 2011, 18:44
andisharp, keine angst ich weiß wovon ich rede

Aber bitte komplett lesen ...


IP-Adressen gelten seit Jahren als universelles Beweismittel zur Aufklärung von Straftaten im Internet. Ihre Aussagekraft steht jedoch auf wackeligen Füßen, denn sie sind nur so eindeutig wie die Routing-Informationen der Provider – und die sind manipulierbar.

Solche Vorfälle wecken Zweifel am "Beweismittel IP-Adresse". Die Strafverfolgung konzentriert sich ausschließlich auf IP-Adressen (in Verbindung mit Zeitstempeln zur Vermeidung von Fehlern in dynamisch zugewiesenen Adressbereichen).

Eine IP-Adresse kann durch so eine "Entführung" je nach Provider über verschiedene Routen zu verschiedenen Zielen führen – also mehrfach sichtbar sein. Ermittlungen richten sich in einem solchen Fall gegen Unschuldige. Nur wenn andere, handfestere Belege als nur die IP-Adresse für eine eindeutige Schuld vorliegen, kann man zweifellos davon ausgehen, dass hier eben keine "IP-Adress-Entführung" vorliegt.



Dass die Zuverlässigkeit der ausgestellten IP - Adressen nicht ohne weiteres unterstellt werden kann, ergibt sich aus den Angaben der Staatsanwaltschaft, die schon öfter offensichtliche Mängel bei der IP - Adressen - Auflösung beobachtet hat. So hat sie beispielsweise zunehmend beobachtet, dass bei der Abfrage von IP - Adressen Provider rückgemeldet haben, dem betreffenden Zeitpunkt habe zu der konkreten IP - Adresse keine Session gefunden werden können; dies könne - so folgert die Staatsanwaltschaft zurecht - nur bedeuten, dass unter den zur Anzeige gebrachten angeblichen Taten auch solche waren, die es nicht gegeben habe.

Dies habe man nur zufällig aufdecken können, weil die angeblich benutzte IP - Adresse zum betreffenden Zeitpunkt überhaupt nicht in Benutzung gewesen sei. Ob und wie oft eine mitgeteilte IP - Adresse zur Tatzeit von einem Unbeteiligten anderweitig genutzt worden sei, lasse sich nicht mit Sicherheit sagen; man könne insoweit nur Vermutungen anstellen.

Derartige Fehlverknüpfungen sind nach Erfahrung der Staatsanwaltschaft auch kein seltenes oder vereinzeltes Phänomen Bei einigen Verfahren habe - so die Staatsanwaltschaft - die Quote definitiv nicht zuzuordnender IP - Adressen bei deutlich über 50% aller angezeigten Fälle gelegen, bei einem besonders eklatanten Anzeigenbeispiel habe die Fehlerquote sogar über 90% betragen.”
andisharp
Hat sich gelöscht
#52 erstellt: 19. Okt 2011, 19:15
Es geht überhaupt nicht um Strafverfolgung sondern um zivilrechtliche Ansprüche. Da gelten völlig andere Maßstäbe. Wie ich schon sagte, wenn man keinen Schimmer hat...
XyMcCoy
Inventar
#53 erstellt: 19. Okt 2011, 20:21
Ich habe das doch bei zwei sachen erlebt.

Meine Mutter zu 100% Unschuldig und mein Kumpel leider schuldig .. Beides wurde dann eingestellt .. Kumpel hat netten Brief zurück geschrieben und dann wurde eingestellt.
Meine Mutter haben sie den Anwalt gezahlt und eingestellt ..
Die waren nichtmal in der Lage ein SCREENSHOT zu schicken .. Aber große klappe gehabt das die einen hätten ..

Und wenn die sich sicher gewesen wären hätten sie ja vor Gericht gehen können .. ?? Die haben aber Angst zu verlieren .. und Tausende die nicht zahlen vor Gericht ziehen ..

Sind aber wie gesagt KEINE Einzelfälle ..

andisharp .. Aber überleg doch selber mal .. Geht jemand übern PROXI zufällig mit deiner IP .. was würdest Du den machen ??? bist du dann schuldig ?? würdeste was unterschreiben oder zahlen ??

Hab nämlich das den Anwalt auch erklärt der meine Mutter verteidigt hat ..

Kumpel stand auch wegen Premiere vor Gericht auch mit IP adressen als angeblichen beweiss .. übrigens er hat gewonnen ..
hätte er verloren gehabt wäre er weg gewesen
andisharp
Hat sich gelöscht
#54 erstellt: 19. Okt 2011, 20:53
Zivilverfahren werden nicht eingestellt, es gibt nämlich keinen Ankläger.

Man wird verklagt und zwar von einer gegnerischen Partei. Die Klage wird entweder abgewiesen oder ihr wird stattgegeben. In den Fällen von Urheberrechtsverletzungen mit Filesharingprogrammen wird so gut wie allen Klagen stattgegeben.
XyMcCoy
Inventar
#55 erstellt: 19. Okt 2011, 23:18

andisharp schrieb:
Zivilverfahren werden nicht eingestellt, es gibt nämlich keinen Ankläger.

Man wird verklagt und zwar von einer gegnerischen Partei. Die Klage wird entweder abgewiesen oder ihr wird stattgegeben. In den Fällen von Urheberrechtsverletzungen mit Filesharingprogrammen wird so gut wie allen Klagen stattgegeben.


Dann verstehe ich aber nicht warum die alles zurück genommen haben jeweils und die Anwälte bezahlt haben !
Der Anwalt hat ja auch gesagt es kann auch zu einer Gerichtsverhandlung kommen und deshalb habe ich meine aussagen auf die Gerichtsverhandlungen bezogen wo eine reine IP Adresse nicht immer ausreicht und anerkannt wird


Die Filesharing / Abmahn Geschichte ist aber sowieso ein Schwieriges Thema ..
mazeh
Inventar
#56 erstellt: 20. Okt 2011, 17:56
Fals es wen interessiert, im vorletzten Audiocast Nr.290 des cc2, plaudert eine Stunde lang ein Anwalt mit Schwerpunkt Internetrecht.

Titel: "Das Internet - Ein Tummelplatz für Juristen"


[Beitrag von mazeh am 20. Okt 2011, 17:57 bearbeitet]
Pilotcutter
Administrator
#57 erstellt: 03. Nov 2011, 20:07
Es tut sich etwas seitens der Regierung:

Justizministerin gegen Abmahnindustrie


Gruß. Olaf
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