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Bestellung nicht angekommen, Rechnung schon - und nun?+A -A |
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Autor |
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cbrjogi
Stammgast |
21:32
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#1
erstellt: 31. Aug 2010, |
Moinsen, ich habe bei Bücher.de eine DVD (Warenwert € 12,49) bestellt, welche zwei Tage später wohl auch deren Logistikzentum verlassen hat. Nur leider ist die Lieferung (vermutlich - wie üblich - als Warensendung verschickt) nie bei mir eingetroffen. Da die Rechnungen von Bücher.de seit geraumer Zeit immer separat via E-Mail zugeschickt werden, fand ich diese auch kurze Zeit später in meinem E-Mail-Postfach vor. Zwar habe ich den Kundenservice bereits informiert, welcher einen Nachforschungsauftrag stellen wollte, doch was passiert, wenn die auf eine Zahlung des Rechnungsbetrages bestehen? Ich kann den Erhalt bzw. NICHTerhalt ja gar nicht nachweisen. Hat jemand von euch schon mal ähnliche Erfahrungen machen müssen? Gruß Jogi [Beitrag von cbrjogi am 31. Aug 2010, 21:34 bearbeitet] |
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dedicated2audio
Hat sich gelöscht |
21:47
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#2
erstellt: 31. Aug 2010, |
Hallo, Dies ist kein Anwaltlicher Rat, ich bin Laie. Du musst nix beweisen. Das Versandrisiko trägt der Betreiber, das ist im BGB so geregelt. Alle AGB die dieses Risiko dem Kunden aufbürden sind ungültig. Wenn unversichert versendet wird, dann ist es nicht dein Risiko, da der Betreiber eine Bringschuld hat(in DE,AT). Das eben gelesene ist kein Anwaltlicher Rat, ich bin Laie. Irrtum vorbehalten, ohne jägliche Gewährleistung. [Beitrag von dedicated2audio am 31. Aug 2010, 21:51 bearbeitet] |
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Apalone
Inventar |
14:33
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#3
erstellt: 01. Sep 2010, |
Ist leider auch Quatsch! Bei Versandkauf hat der Versender das seinerseits erforderliche zur Leistungspflichterfüllung mit der Übergabe an das Versandunternehmen erfüllt. Stichwort "Haftung bei Versendungskauf" (§ 447 BGB) |
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jopi1
Inventar |
14:37
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#4
erstellt: 01. Sep 2010, |
Meiner Meinung nach liegt die Beweispflicht dennoch NICHT beim TE. Das Versandunternehmen muss doch eigentlich beweisen (durch Unterschrift o.ä.), dass die Lieferung erfolgt ist. ![]() |
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pulos
Stammgast |
15:22
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#5
erstellt: 01. Sep 2010, |
§447 BGB ist nicht einschlägig, handelt es sich bei dem TE doch höchstwahrscheinlich um einen Verbraucher. Und bei s.g. Verbraucherverträgen ist entsprechend §474 Abs. 2 S. 2 BGB der §447 nicht anzuwenden. EDIT: unglückliche Formulierung geändert. [Beitrag von pulos am 01. Sep 2010, 15:24 bearbeitet] |
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dedicated2audio
Hat sich gelöscht |
17:16
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#6
erstellt: 01. Sep 2010, |
Ist leider auch Quatsch Quatsch! Gemäß § 474 Absatz 2 BGB findet die Gefahrtragungsregelung des §447 BGB beim Verbrauchsgüterkauf jedoch keine Anwendung. Kauft also ein Verbraucher von einem Unternehmer einen Gegenstand, so hat in jedem Fall der Versender - und nicht der Käufer- die Gefahr der Beschädigung oder Zerstörung während des Transports zu tragen. Quelle ![]() |
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Grimpf
Inventar |
18:50
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#7
erstellt: 01. Sep 2010, |
ICh würds nich zahlen. Ich zahle immer erst wenn ich was in den Händen halte (außer bei Vorkasse natürlich) Ich würde die Rechnung zurückschicken mit Vermerk, dass nie Ware angekommen ist. Ansprüche sollen Sie an das Transportunternehmen stellen oder sowas. kP, Selbstjustiz ist bei sowas immer gut ![]() |
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Grimpf
Inventar |
18:53
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#8
erstellt: 01. Sep 2010, |
Klingt logisch, aber nichtdestotrotz, muss der Empfänger (der Threadersteller) nichts beweisen. Jetzt ist das Versanduntrnehmen am Zug, es muss nun die Empfangsquittung (=Unterschrift des TE oder Nachbarn etc) vorlegen, vorher kann man Ihm garnix. [Beitrag von Grimpf am 01. Sep 2010, 18:53 bearbeitet] |
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cbrjogi
Stammgast |
18:53
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#9
erstellt: 01. Sep 2010, |
Na super. Ich bin mal gespannt, was jetzt dabei heraus kommt. Zahlen werde ich jedenfalls nicht, solange ich keine Ware erhalten habe. Und wenn die Lieferungen per Warensendung verschickt werden, kann das auch nicht mein Problem sein. Der Versender entscheidet schließlich, welche Versandart er wählt. |
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Grimpf
Inventar |
18:54
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#10
erstellt: 01. Sep 2010, |
Nimm aber Kontakt mit denen auf, damits nicht zu unnötigen Mahnungen etc. kommt. Und weiterhin einfach abwarten......müssen die sich drum kümmern. |
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cbrjogi
Stammgast |
18:58
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#11
erstellt: 01. Sep 2010, |
Habe ich bereits gemacht. Ich gehe ja mal davon aus, dass die Sachbearbeiter auch einen Vermerk hinterlassen, so dass es nicht zu Mahnungen kommt. |
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