Fragen zum Zoll bei gebrauchten Teilen aus USA

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PUREliquid
Gesperrt
#1 erstellt: 06. Jan 2007, 16:03
Hallo Ihr,

wisst Ihr, ob ich Zoll bei der Einfuhr von gebraucht HiFi
zahlen muss? Bekomme ich z:b. bei einem Neuteil aus USA deren
Steuer zurück und muss dann nur Zoll + deutsche Mwst zahlen???

Vielen lieben Dank für eure Antworten!
macke_das_schnurzelchen
Inventar
#2 erstellt: 10. Jan 2007, 09:50
Hallo,

lies mal hier:
http://www.blc.berli...?nav1=open&nav2=open

Die Einfuhrumsatzsteuer von jetzt 19% musst Du immer zahlen
und deren Steuer bekommst Du auch nicht wieder.

Hier gibt es rechtsverbindliche Infos: http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/index.html

Grüße
PUREliquid
Gesperrt
#3 erstellt: 10. Jan 2007, 13:19
Hallo Macke,

vielen Dank für deine Mail! Ob sich soetwas lohnt???
Eine Überlegung wäre auch, wie das bei gebrauchten Teilen aussieht?

Ich mach mich da mal schlau.....
asteriks
Ist häufiger hier
#4 erstellt: 12. Jan 2007, 09:39

macke_das_schnurzelchen schrieb:
Hallo,

lies mal hier:
http://www.blc.berli...?nav1=open&nav2=open

Die Einfuhrumsatzsteuer von jetzt 19% musst Du immer zahlen
und deren Steuer bekommst Du auch nicht wieder.

Hier gibt es rechtsverbindliche Infos: http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/index.html


Hallo,
bitte nicht steinigen.
Habs, gelesen und denke verstanden.
Hat da jetzt schon jemand genauere Erfahrungen damit? Ich steige auf den Seiten nicht durch.
Streng genommen muss man, danach bei jedem Ebay-Geschäft die 19% Märchensteuer + produktspezifischen Zoll abführen, oder? Man was für ein Aufwand.
Kennt sich damit jetzt etwas genauer aus?
Kann mir nicht vorstellen, das alle den exakten Weg gegangen sind.
Habe letzte Woche über ebay ein Paket von 20 Musi-Cd's in US geordert, da die hier in Dt teilweise vergriffen, umständlich zu ordern und wenn dann zu Wucherpreisen angeboten wurden. Selbst bei den imho utopisch hohen Versandkosten (75$), ist das noch wesentlich preiswerter als hier. Bin jetzt etwas aufgeregt, da ich mit dem ganzen Rattenschwanz an Bürokratie und Geldeintreiben nicht grechnet habe. Brain.exe nutzen, schon klar.....
Wie nun weiter? Hab ich schon einen Steuerbetrug begangen, wenn nein wo melde ich das? Wie gesagt ich steige auf den o.g. Links nicht wirklich durch. Hofft man, dass das Päckchen so durch geht? Selbst bei 36Eur MWst+Zoll wär der Deal noch i.O.
Laut einem Ct-Bericht erhält man ja schon vom Zoll eine Anzeige, wenn man 2Päckchen Kaffee im Ausland ordert.

Bitte hiermit um Erfahrungsberichte bzw. einer kleinen Anleitung für mich als DAU zur genauen Vorgehensweise.
Bei mir handelt es sich um Neuware von Ebayhändlern, wie ist das nun bei gebrauchten Sachen, doch äquivalent?
Wollte eigentlich noch ein paar Cinchkabel in US ordern, aber aufgrund der Lage lass ich das mal vorerst.

Thx asteriks
macke_das_schnurzelchen
Inventar
#5 erstellt: 12. Jan 2007, 10:15
Hallo,

wenn Du Steuern und Zoll zahlen musst, wird der Zoll sich bei Dir melden.

Mach Dir mal keine Gedanken.

Grüße
Rillenohr
Inventar
#6 erstellt: 12. Jan 2007, 10:19

asteriks schrieb:
... 19% Märchensteuer + produktspezifischen Zoll abführen, oder? Man was für ein Aufwand.
Kennt sich damit jetzt etwas genauer aus?
Kann mir nicht vorstellen, das alle den exakten Weg gegangen sind.
Habe letzte Woche über ebay ein Paket von 20 Musi-Cd's in US geordert, da die hier in Dt teilweise vergriffen, umständlich zu ordern und wenn dann zu Wucherpreisen angeboten wurden. Selbst bei den imho utopisch hohen Versandkosten (75$), ist das noch wesentlich preiswerter als hier. Bin jetzt etwas aufgeregt, da ich mit dem ganzen Rattenschwanz an Bürokratie und Geldeintreiben nicht grechnet habe. Brain.exe nutzen, schon klar.....
Wie nun weiter? Hab ich schon einen Steuerbetrug begangen, wenn nein wo melde ich das? ...

Thx asteriks


Hi, keine Aufregung, es kann nichts passieren. Märchensteuer fällt nur bei Inlandskäufen an. Du begehst keinen Steuerbetrug, wenn du in USA oder sonst wo einkaufst.
Einfach abwarten, was passiert, und ob etwas passiert.
Ich habe schon mehrmals Fotomaterial (Zubehör, Objektive...) in USA per eBay gekauft. Anfangs wußte ich auch nicht, ob man Einfuhrsteuern u. Zoll bezahlen muss. Lustigerweise musste ich immer bezahlen während der Schröder-Regierung. Seit wir die Merkel-Ära haben nicht mehr. Manchmal packt der Zoll die Pakete auf und schaut nach, manchmal nicht. Wenn er nachschaut, dann bekommst du eine Zollrechnung, die Abwicklung erfolgt in der Regel über den Paketdienst oder das für deinen Wohnort zuständige Zollamt. Im ersten Fall kassiert der Postbote oder UPS-Fahrer die Rechnung gleich ab und du hast keinen Aufwand, außer eben das Bezahlen. Im zweiten Fall bekommst ein Schreiben, in der Regel dann, wenn der Absender keine oder unzureichende Dokumente mitgeschickt hat, aus denen Kaufpreis, Artikelart usw. nicht eindeutig hervorgehen. Das war bei mir einmal so. Ich bin dann mit der eBay-Transaktionsabwicklung zum Zollamt, dort wurden die Papiere ausgestellt, ich habe bezahlt und konnte die Lieferung entgegennehmen.
Ein andermal wurde vom Absender, warum auch immer, ein höherer Warenwert als der bezahlte Auktionsbetrag angegeben. In so einem Fall kann man beim Zollamt in Frankfurt unter Vorlage der Auktionspapiere reklamieren. Den zuviel abkassierten Betrag bekommt man dann erstattet. Um die Ware ausgehändigt zu bekommen, muss man aber auf jeden Fall die Zollrechnung bezahlen.
Nach meiner Erfahrung werden Kleinlieferungen die sehr leicht sind selten vom Zoll erfasst, schwerere Lieferungen so ab 1kg werden eher kontrolliert.
Für Lieferungen aus Australien musste ich noch nie Zoll bezahlen.
Vorsicht ist bei Versendern aus Hongkong geboten, diese bieten Hightech-Artikel wie Kameras zu sehr attraktiven Preisen an. Nach allem was man so hört, lohnen sich dieses Deals nicht, eben wegen der Zollrechnung, die man dann noch bekommt. Man kann dann gleich hierzulande einkaufen.
Darksteve
Ist häufiger hier
#7 erstellt: 12. Jan 2007, 10:22
aaalso ich weiß nicht genau wie es in D ist aber in Österreich läufts folgendermaßen:
Zollbetrug können sie dir nicht wirklich nachweisen.. wennde was ohne zoll und mwst zu zahlen bekommst dann sei froh darüber dann war entweder kein zoll zu zahlen (es gibt ausnahmen dazu aber später) oder sie habens übersehn und es ist durchgerutscht..
also grundsätzlich ist für alles zoll und eben die MWst zu zahlen was aus dem EU-Ausland kommt (Also USA, Japan, China auch die Schweiz wie ich erfahren musste usw..) innerhalb EU ist kein Zoll zu bezahlen (zB Niederlande, Belgien, Österreich)
Andere Ausnahmen dass man keinen Zoll bezahlen muss:
- bei Geschenken (ACHTUNG!! Es muss glaubwürdig eingepackt sein (wie man halt ein geschenk verpackt) und irgendwo sollte Happy Birthday oder sowas oben stehen.. sonst kann es sein dass man trotzdem Zoll zahlen muss! Aber bei kleinteilen wie CDs, DVDs, evtl auch noch DVD-Player ist es kein Problem! Es muss halt schön eingepackt sein!
- es gibt noch ein kleines "Schlupfloch" indem der Versender im Ausland auf die rechnung schreibt zB "DEMO PARTS FOR TESTING ONLY NO RESALE" aber was ich mitbekommen habe kann/darf/will das nicht jeder machen (Versandversicherung natürlich dann auch nicht möglich da ja wert der Ware mehr oder weniger 0€)

Möglichkeit die Kosten für den Zoll zu reduzieren:
- Geringerer Rechnungsbetrag als bezahlt wird angegeben (machen die Versender meist automatisch außer es gibt eine Versandversicherung - dann wird max der wert ersetzt wie auf diesem Rechnungsbetrag kurzes Bsp: Bezahlt 100$ rechnungsbetrag für zoll: 60$ wenn alles im karton defekt ist oder das paket verlorengegangen ist dann gibts 60$ schadenersatz)

Den Zoll berechnen die an der EU-Außengrenze (Hafen, Flughafen zB) der Zoll wird vorerst von der Post bzw. dem Paketdienst bezahlt und ist bei erhalt der Ware zu bezahlen.
Aja die Versandkosten werden beim Zoll dazugerechnet!!
das sieht dann zB so aus:
100$Ware+30$Versand --> Bemessungsgrundlage für den Zoll ist dann 130$ dh du zahlst für den Versand auch noch Mwst+Zoll.. ich weiß nicht wem das eingefallen ist weils eigentlich ne falsche bemessung ist aber naja.. was soll man machen..

aber bei kleinzeug kann ich den Versand als Geburtstagsgeschenk sehr empfehlen (sollte halt nicht übers Jahr verteilt 100 mal sein (kA ob die das geburtsdatum checken oder so..) wenn sich mal einer aufregt sagst halt einfach dass isn alter bekannter und er hat deinen geburtstag vergessen blabla.. man kann mit den meisten eh vernünftig reden!
Achja: Es ist komplett egal ob es sich um ein Neuteil oder ein Gebrauchtteil handelt.. wenn sie für irgendwas keinen Wert haben wirst du evtl. angerufen oder sie suchen sich nen Daumen mal Pi passenden Wert aus und berechnen von diesem den Zoll+Mwst


[Beitrag von Darksteve am 12. Jan 2007, 10:23 bearbeitet]
blackjack2002
Inventar
#8 erstellt: 12. Jan 2007, 10:26
Servus.

Manchmal hilft auch, das ganz groß "Geschenk" auf der Verpackung steht und eine Glückwunschkarte im Packet liegt. Dann zahlt man teilweise gar nichts (bei Nichtkontrolle).

Weiters kann es aber auch passieren, das ein Rechnungsnachweise verlangt wird und dann schlagen die Zöllner eben auf den Verkaufspreis die Mwst und Zollsätze drauf.

Grüße
Werner
asteriks
Ist häufiger hier
#9 erstellt: 12. Jan 2007, 10:30
Hallo,
danke für die ersten Meldungen, denn das klingt imho recht entspannt. Allerdings habe ich dann immer diese Kaffeegeschichte im Hinterkopf, da klingt der "Ton" dann doch etwas rauher.
Kaffee1
Kaffee2
Kaffee3Kaffee4
Ist zwar kein Hifi, aber da machen die einen Aufriß wegen 1.xxEuro. Deswegen ja auch meine Bedenken.

thx asteriks
TrottWar
Gesperrt
#10 erstellt: 12. Jan 2007, 10:39

asteriks schrieb:

Hallo,
bitte nicht steinigen.
Habs, gelesen und denke verstanden.

Ui, dann wärst du was Besonderes, denn so manch Kollege versteht nicht, was er so tut

asteriks schrieb:
Hat da jetzt schon jemand genauere Erfahrungen damit? Ich steige auf den Seiten nicht durch.

Hehe, keine Schande! Das ganze Zollrecht ist so dermaßen verstrickt aufgebaut, dass wie schon gesagt wir selbst oft genug unsere Probleme haben... Aber durch kommt man immer irgendwie...
Erfahrungen: zwangsläufig, ich arbeite in dem Verein...

asteriks schrieb:
Streng genommen muss man, danach bei jedem Ebay-Geschäft die 19% Märchensteuer + produktspezifischen Zoll abführen, oder?

Richtig, genau so ist das!

asteriks schrieb:
Man was für ein Aufwand.

Wird ja niemand dazu gezwungen, Hifi gibt's auch beim Händler um die Ecke, der durch sowas nämlich gestärkt werden soll. Sonst kann's passieren, dass man den Aufwand zwangsweise auf sich nehmen MUSS, weil's keinen Händler vor Ort mehr gibt, als worst case mal angenommen...

asteriks schrieb:
Kennt sich damit jetzt etwas genauer aus?

Wie gesagt, Beamter im Binnenzolldienst ist meine Berufsbezeichnung...

asteriks schrieb:
Habe letzte Woche über ebay ein Paket von 20 Musi-Cd's in US geordert, da die hier in Dt teilweise vergriffen, umständlich zu ordern und wenn dann zu Wucherpreisen angeboten wurden. Selbst bei den imho utopisch hohen Versandkosten (75$), ist das noch wesentlich preiswerter als hier. Bin jetzt etwas aufgeregt, da ich mit dem ganzen Rattenschwanz an Bürokratie und Geldeintreiben nicht grechnet habe. Brain.exe nutzen, schon klar.....
Wie nun weiter? Hab ich schon einen Steuerbetrug begangen, wenn nein wo melde ich das? Wie gesagt ich steige auf den o.g. Links nicht wirklich durch. Hofft man, dass das Päckchen so durch geht? Selbst bei 36Eur MWst+Zoll wär der Deal noch i.O.

Wenn das Paket in Deutschland angekommen ist, wird es von der Post vom Sammelpaketzentrum zu dem dir zuständigen Zollamt gebracht. Dort wird - entgegen der vielzitierten Meinung - kein Paket "aufgemacht und nachgeschaut", zumindest nicht ohne dein Beisein! Du bekommst einen Hinweis, dass sich das Paket bei dem und dem Zollamt befindet und stiefelst mit eben jenem Hinweis und bitte allen Ausdrucken deiner Ebay-Bestellung unter'm Arm dort hin, bezahlst deine Abgaben (Bar!!!) und stiefelst mit deinen CDs aus dem Laden. Bei 20 Stück wird von einer Kleinmengenregelung ganz sicher abgesehen, sodass da nix "durchflutschen" wird.

asteriks schrieb:
Laut einem Ct-Bericht erhält man ja schon vom Zoll eine Anzeige, wenn man 2Päckchen Kaffee im Ausland ordert.

Es wird viel erzählt...

asteriks schrieb:
Bitte hiermit um Erfahrungsberichte bzw. einer kleinen Anleitung für mich als DAU zur genauen Vorgehensweise. :hail

Dein freundlicher Zollbeamter um's Eck ist dir gerne bei den letzten Schritten zu deinen CDs behilflich! Wichtig wie gesagt, dass du deine Auktions-Ausdrücke dabei hast (also nix mit "ich hab keine Rechnung") und vielleicht nicht grad kurz vor Feierabend antanzt. Ansonsten ist das recht zügig durchzukriegen... Unmenschen sind wir alle nicht!

asteriks schrieb:
Bei mir handelt es sich um Neuware von Ebayhändlern, wie ist das nun bei gebrauchten Sachen, doch äquivalent?

Einige Waren unterscheiden sich in ihrer Warennummer, die Zollsätze sind meist gleich. Don't panic wegen der Warennummer: die suchen wir gemeinsam mit dir heraus aus dem Warenverzeichnis der Kombinierten Nomenklatur!

asteriks schrieb:
Wollte eigentlich noch ein paar Cinchkabel in US ordern, aber aufgrund der Lage lass ich das mal vorerst.

Thx asteriks

Das ist deine Entscheidung. Ich hoffe, ich konnte dir dennoch etwas helfen. Cinchkabel gibt's allerdings auch hier in Deutschland zu kaufen, zu meist recht ähnlichen Preisen. Noch dazu ist's immer die Frage, ob du Mittagspause/halben Tag Urlaub dafür opfern möchtest bzw. ob dir's das unter Umständen wert ist.
Denn: der Zoll arbeitet im Normalfall zu identischen Zeiten wie viele andere Leute auch...

Und zu sowas:


Möglichkeit die Kosten für den Zoll zu reduzieren:
- Geringerer Rechnungsbetrag als bezahlt wird angegeben (machen die Versender meist automatisch außer es gibt eine Versandversicherung - dann wird max der wert ersetzt wie auf diesem Rechnungsbetrag kurzes Bsp: Bezahlt 100$ rechnungsbetrag für zoll: 60$ wenn alles im karton defekt ist oder das paket verlorengegangen ist dann gibts 60$ schadenersatz)
sag ich nur eins:
STEUERBETRUG IST EINE STRAFTAT!!!
Rillenohr
Inventar
#11 erstellt: 12. Jan 2007, 10:39
Eben, das ist Kaffee, und auf den wird "Kaffeesteuer" erhoben. Das ist ein anderes Feld. Von einer CD-, LP- oder Hifi-Steuer habe ich noch nichts gehört.
TrottWar
Gesperrt
#12 erstellt: 12. Jan 2007, 10:41

Rillenohr schrieb:
Eben, das ist Kaffee, und auf den wird "Kaffeesteuer" erhoben. Das ist ein anderes Feld. Von einer CD-, LP- oder Hifi-Steuer habe ich noch nichts gehört.

So ist es Wär schlimm, wenn uns' Peer Steinbrück auch noch auf so eine Idee zur Geldeintreibung kommen würde
Rillenohr
Inventar
#13 erstellt: 12. Jan 2007, 10:44

TrottWar schrieb:
... Dort wird - entgegen der vielzitierten Meinung - kein Paket "aufgemacht und nachgeschaut", zumindest nicht ohne dein Beisein!


Und warum werden dann meine zollpflichtigen Lieferungen mit einem Klebeband, auf dem "Zoll" steht, wieder zugeklebt?
TrottWar
Gesperrt
#14 erstellt: 12. Jan 2007, 10:45
Keine Ahnung, wir DÜRFEN defintiv keine Pakete aufmachen und tun's auch nicht.
Rillenohr
Inventar
#15 erstellt: 12. Jan 2007, 10:53
Vielleicht darf es das für den Wohnort des Empfängers zuständige Zollamt nicht, aber die Kollegen in Frankfurt, wo die Pakete aus Übersee eingehen?
TrottWar
Gesperrt
#16 erstellt: 12. Jan 2007, 10:55

Rillenohr schrieb:
Vielleicht darf es das für den Wohnort des Empfängers zuständige Zollamt nicht, aber die Kollegen in Frankfurt, wo die Pakete aus Übersee eingehen?

Kein Zollbeamter in Deutschland darf ohne dein Zutun und deine ausdrückliche Erlaubnis ein Paket öffnen. Und selbst dann wird er sich drum drücken, denn wenn beim Öffnen irgend ein Defekt passiert, ist hier keine Versicherung am Tragen und der Schaden muss aus der eigenen Tasche berappt werden.
Und so doof wird - versteh mich nicht falsch - keiner sein!
Noch dazu ist es absolut unnötig, dass wir Pakete öffnen, nur, um zu wissen, was sich darin befindet...
Ach und eins noch: Pakete aus Übersee werden nicht unbedingt über FFM Flughafen abgefertigt, dies ist zwar der größte Flughafen Deutschlands, aber es gibt immernoch genug Seefrachtsendungen. Und das Warenaufkommen am Hamburger Freihafen ist immernoch größer als das am Flughafen Frankfurt/Main


[Beitrag von TrottWar am 12. Jan 2007, 10:59 bearbeitet]
asteriks
Ist häufiger hier
#17 erstellt: 12. Jan 2007, 10:59
HiHo,
das geht ja ab hier.
Hab wohl in ein Bienennest gestochen, und dann gleich einen vom Zoll im Thread. Das nenn ich Glück.
Dann scheint es ja erstmal geklärt zu sein.
Eins noch:

Darksteve schrieb:

Aja die Versandkosten werden beim Zoll dazugerechnet!!
das sieht dann zB so aus:
100$Ware+30$Versand --> Bemessungsgrundlage für den Zoll ist dann 130$ dh du zahlst für den Versand auch noch Mwst+Zoll.. ich weiß nicht wem das eingefallen ist weils eigentlich ne falsche bemessung ist aber naja.. was soll man machen..

Ich zahle wirklich auf 75$ Versandgebühren die Mehrwertsteuer, das wär hart und für mich nicht nachvollziehbar, oder wie in einem anderen Post geschrieben nur auf den Warenwert?

thx asteriks
TrottWar
Gesperrt
#18 erstellt: 12. Jan 2007, 11:02

asteriks schrieb:

Ich zahle wirklich auf 75$ Versandgebühren die Mehrwertsteuer, das wär hart und für mich nicht nachvollziehbar, oder wie in einem anderen Post geschrieben nur auf den Warenwert?

thx asteriks


Ausländische Versandkosten bis Ort des Verbringens kommen zum Zollwert, inländische Versandkosten ab Ort des Verbringens zum EUSt-Wert.
Ort des Verbringens ist - sofern nachvollziehbar - der Ort, an dem die Ware in das Zollgebiet der Gemeinschaft eintritt.
Sollte man es nicht nachvollziehen können, kommen die kompletten Versandkosten zum Zollwert, werden demnach also verzollt und ver"EUSt"et...
Das ist nicht hart, sondern ganz normale gängige Praxis, wohl bei 75 US$ allerdings nicht ganz billig...
Darksteve
Ist häufiger hier
#19 erstellt: 12. Jan 2007, 11:02
ich weiß dass Steuerbetrug eine Straftat ist..ich will auch keinen Zollbeamten oder sonstwen schlecht machen..

nur finde ich es teilweise eine frechheit wieviel zoll man noch zahlen muss zusätzlich..das ist eigentlich auch betrug am steuerzahler als ob wir nicht schon genug zahlen würden..

Die Versandkosten werden verzollt und versteuert!? Warum?
das ist kein betrug? also ich finde schon (und bin sicher nicht der einzige der dieser meinung ist) aber beim staat fragt ja niemand nach is klar

und ob das jetzt jmd so oder so macht sei es legal oder illegal bzw verboten ist jedem seine sache ich wollte nur die möglichkeit aufzeigen..


[Beitrag von Darksteve am 12. Jan 2007, 11:05 bearbeitet]
TrottWar
Gesperrt
#20 erstellt: 12. Jan 2007, 11:11

Darksteve schrieb:
ich weiß dass Steuerbetrug eine Straftat ist..ich will auch keinen Zollbeamten oder sonstwen schlecht machen..

Ich hab ein BREIIIIIIIIIITES Kreuz (so, wie alles an mir breit ist), also tu du nur

Darksteve schrieb:
nur finde ich es teilweise eine frechheit wieviel zoll man noch zahlen muss zusätzlich..das ist eigentlich auch betrug am steuerzahler als ob wir nicht schon genug zahlen würden..

Nein, das siehst du falsch! Es sind gültige Gesetze, die für Oma Elfriede genauso gelten wie für den großen Firmen-Chef. Und sie sind dazu da, dass nicht jede Firma ihr "Made in Germany" drauf klatscht und ihre komplette Produktion ins Billiglohnausland verlagert, es geht hier um die Erhaltung von Arbeitsplätzen!

Darksteve schrieb:
du als zollbeamter kannst mir sicher sagen: von welchem betrag wird der zoll berechnet?

Das hängt mit der Art der Einfuhr zusammen, ob gewerbliche Einfuhr (Ebay ist gewerblich, generell!), privat, im Reiseverkehr, als tatsächliches Geschenk,... Bei Firmen gibt es noch die Möglichkeit, dass sie sich Warenmuster zu bestimmten Konditionen einführen lassen können, aber das trifft hier ja auch nicht zu!
Mehr dazu: www.zoll.de

Darksteve schrieb:
Hatte 250€ rechnung und bemessen wurde der Zoll von 312€.. das ist kein betrug? aber beim staat fragt ja niemand nach is klar

Wie oben schon geschrieben, werden die Versandkosten sicherlich nicht "Frei Haus" angegeben worden sein und kamen zur Bemessungsgrundlage Zollwert hinzu... Soviel dazu!
Ich überlege mir indes, ob ich bei einem solchen Ton hier noch weitere Auskünfte gebe! Wenn du die Weisheit mit Löffeln gefressen hast und hinter allem und jedem - vorallem hinter bestehenden Gesetzen - einen Betrug witterst, solltest du dir dringendst mal an den Kopf fassen...

Darksteve schrieb:
und ob das jetzt jmd so oder so macht sei es legal oder illegal bzw verboten ist jedem seine sache ich wollte nur die möglichkeit aufzeigen..

... mit der man gewaltig auf die Fresse fliegen kann und wird, wir kennen unsere Pappenheimer und wissen genau, was Sache ist. Und ich kenne keinen Kollegen, der bei Falschangaben von Preisen ein Problem damit hat, gültige deutsche Preise (Neuwert, wenn's drauf ankommt und sonst nix nachvollziehbar ist...) als Bemessungsgrundlage zu nehmen. Also haltet uns nicht ganz für blöd... soooooo schlau sind wir allemal
Schili
Hat sich gelöscht
#21 erstellt: 12. Jan 2007, 11:22
Hi.


Kein Zollbeamter in Deutschland darf ohne dein Zutun und deine ausdrückliche Erlaubnis ein Paket öffnen.


Und was, wenn die ausdrückliche Genehmigung nicht erteilt wird ?

Greift Gefahr im Verzuge nicht ? (Verdacht auf Schmuggel gegen das Washingtoner Artenschutzabkommen z.B.) ?

Verdacht auf BTM-Schmuggel ?

Wenn eine richterliche Genehmigung zum Öffnen des Pakets vorliegt, muß der Adressat dann auch zugegen sein ?



Keine Ahnung, wir DÜRFEN defintiv keine Pakete aufmachen und tun's auch nicht.


Oder tatsächlich ausnahmslos ?

Danke.

Gruß, Schili
TrottWar
Gesperrt
#22 erstellt: 12. Jan 2007, 11:31

Schili schrieb:
Und was, wenn die ausdrückliche Genehmigung nicht erteilt wird ?

Dann kriegst du dein Paket nicht und ich schick's zurück, so einfach ist das. Außerdem öffnest du das Paket, nicht ich! Ich habe kein Problem damit, dass du dein Paket nicht bekommst, so gesehen...

Schili schrieb:
Greift Gefahr im Verzuge nicht ? (Verdacht auf Schmuggel gegen das Washingtoner Artenschutzabkommen z.B.) ?

Bereden wir ein Normalverfahren oder eine Übergabe an die Zollfahndung, die sich um genau jene krumme Hunde kümmert...?

Schili schrieb:
Verdacht auf BTM-Schmuggel ?

Probe ziehen, einschicken. Bei Verweigerung einer Probenentnahme: Rücksendung vom Paket.

Schili schrieb:
Wenn eine richterliche Genehmigung zum Öffnen des Pakets vorliegt, muß der Adressat dann auch zugegen sein ?

Sache der Zollfahndung, die wegen einer Verweigerung zum Öffnen eines Pakets nicht eingeschaltet wird... Also ein rein theoretisch zusammengestrickter Fall ohne Praxisbezug...

Schili schrieb:

Keine Ahnung, wir DÜRFEN defintiv keine Pakete aufmachen und tun's auch nicht.

Oder tatsächlich ausnahmslos ?

Und tatsächlich ausnahmslos!
Schili
Hat sich gelöscht
#23 erstellt: 12. Jan 2007, 11:35

Verdacht auf BTM-Schmuggel ?

Probe ziehen, einschicken. Bei Verweigerung einer Probenentnahme: Rücksendung vom Paket.


OK. Danke bis hierher.

DAS wäre aber die Lachnummer schlechthin. Das Paket mit dem BTM wird zurückgeschickt ? Ich dachte, es gäbe einen Strafverfolgungszwang...na ja..egal.

Ich bin nachher sowieso mal beim Zoll. Dann können die mir das sicher ausführlich erklären.

TrottWar
Gesperrt
#24 erstellt: 12. Jan 2007, 11:39

Schili schrieb:

Verdacht auf BTM-Schmuggel ?

Probe ziehen, einschicken. Bei Verweigerung einer Probenentnahme: Rücksendung vom Paket.



OK. Danke bis hierher.

DAS wäre aber die Lachnummer schlechthin. Das Paket mit dem BTM wird zurückgeschickt ? Ich dachte, es gäbe einen Strafverfolgungszwang...na ja..egal.


Gutschön, nochmal: habe ich in dem Fall einen konkreten Verdacht, dass es sich um BTM handelt? Und der Empfänger verweigert mir das Öffnen des Pakets? So hätte ich verschiedene Möglichkeiten, auch ohne Eröffnung zu überprüfen, ob es sich um BTM handelt. Und DANN ist eine Übergabe an die Zollfahndung durchaus angebracht. Bei einem "da könnt ja evtl. was drin sein" könnte ich bei jedem x-beliebigen Paket der Welt misstrauisch sein...
asteriks
Ist häufiger hier
#25 erstellt: 12. Jan 2007, 11:44

TrottWar schrieb:

Ausländische Versandkosten bis Ort des Verbringens kommen zum Zollwert, inländische Versandkosten ab Ort des Verbringens zum EUSt-Wert.
Ort des Verbringens ist - sofern nachvollziehbar - der Ort, an dem die Ware in das Zollgebiet der Gemeinschaft eintritt.
Sollte man es nicht nachvollziehen können, kommen die kompletten Versandkosten zum Zollwert, werden demnach also verzollt und ver"EUSt"et...

Wie soll das funktionieren, ich zahle ja nur einmal und zwar an den Händler bei ebay die Versandgebühren. Das Splitting leuchtet mir als Tatbestand selbst ein, aber das auseinanderklamüsern von anteiligen innerdeutschen Versandgebühren stelle ich mir irgendwie "schwierig" vor.

TrottWar schrieb:

Das ist nicht hart, sondern ganz normale gängige Praxis, wohl bei 75 US$ allerdings nicht ganz billig...

...hmm also doppelt angear...!
Auf die Wucher-Versandgebühren auch noch Zoll!
Gängige Praxis hmm, dass man auf Warenwerte Zoll zahlt ist einleuchtend, aber womit begründet man die Verzollung der Versandgebühren? Die haben doch mit dem Mehrwert der Ware an sich wenig zu tun, oder? Gibt es dazu einen Link oder so?
Übrigens Danke für die äußerst kompetente und nette Beratung.
Dem zufolge gibt es in jeder größeren Stadt so ein Zollamt? Gleich mal gucken...


Schili schrieb:
Ich bin nachher sowieso mal beim Zoll. Dann können die mir das sicher ausführlich erklären.

Ich hatte in meinem 3,5 Jahrzehnte erdenzugehörigkeit noch nie was mit dem Zoll zu Tun, deswegen auch die vielleicht "naiven" Fragen. Alle im Im- und Export beschäftigt hier, oder was?

thx asteriks
Schili
Hat sich gelöscht
#26 erstellt: 12. Jan 2007, 11:53

Gutschön, nochmal:


Wieso nochmal ? Bislang schreibst Du, dass ausnahmslos kein Paket vom Zoll geöffnet wird ohne zutun und beisein des Empfängers.

Aber danke, lass mal...ich sach ja, ich bin nachher beim Zoll...

TrottWar
Gesperrt
#27 erstellt: 12. Jan 2007, 11:53

asteriks schrieb:

TrottWar schrieb:

Ausländische Versandkosten bis Ort des Verbringens kommen zum Zollwert, inländische Versandkosten ab Ort des Verbringens zum EUSt-Wert.
Ort des Verbringens ist - sofern nachvollziehbar - der Ort, an dem die Ware in das Zollgebiet der Gemeinschaft eintritt.
Sollte man es nicht nachvollziehen können, kommen die kompletten Versandkosten zum Zollwert, werden demnach also verzollt und ver"EUSt"et...

Wie soll das funktionieren, ich zahle ja nur einmal und zwar an den Händler bei ebay die Versandgebühren. Das Splitting leuchtet mir als Tatbestand selbst ein, aber das auseinanderklamüsern von anteiligen innerdeutschen Versandgebühren stelle ich mir irgendwie "schwierig" vor.

Dafür gibt es - bei Luftfracht - Tabellen. Wobei der Unterschied meist nicht wirklich der Rede wert ist... ehrlich!

asteriks schrieb:

TrottWar schrieb:

Das ist nicht hart, sondern ganz normale gängige Praxis, wohl bei 75 US$ allerdings nicht ganz billig...

...hmm also doppelt angear...!

wenn du's so sehen willst. Andererseits bekommst du seltene CDs, die es hier wohl nicht gegeben hätte. Also ist doch auch schön, oder?

asteriks schrieb:
[Auf die Wucher-Versandgebühren auch noch Zoll!

Leider...

asteriks schrieb:
[Gängige Praxis hmm, dass man auf Warenwerte Zoll zahlt ist einleuchtend, aber womit begründet man die Verzollung der Versandgebühren? Die haben doch mit dem Mehrwert der Ware an sich wenig zu tun, oder?

Ohne Versandkosten gibt's keine Ware, somit - wenn auch schwer begreifbar - doch irgendwo einleuchtend...

asteriks schrieb:
Gibt es dazu einen Link oder so?

zu den Versandkosten direkt? Bin ich überfragt! Mit unseren Dienstvorschriften wirst du wenig anfangen können...

asteriks schrieb:
[Übrigens Danke für die äußerst kompetente und nette Beratung.

wenn's dir mal was hilft

asteriks schrieb:
[Dem zufolge gibt es in jeder größeren Stadt so ein Zollamt? Gleich mal gucken...

nee, so direkt nu auch wieder nich... aber für jeden Bezirk gibt es ein Zollamt. Rund um Stuttgart z.B. sind es sogar mehrere, die mit Postversand beauftragt sind...

asteriks schrieb:

Schili schrieb:
Ich bin nachher sowieso mal beim Zoll. Dann können die mir das sicher ausführlich erklären.

Ich hatte in meinem 3,5 Jahrzehnte erdenzugehörigkeit noch nie was mit dem Zoll zu Tun, deswegen auch die vielleicht "naiven" Fragen. Alle im Im- und Export beschäftigt hier, oder was?

scheint grad so
Allerdings muss ich fairerweise auch sagen, dass ich auf die konstruierten krummen Hunde von Schili absichtlich garnicht groß eingehen will, da sie realitätsfern sind und mit dem eigentlichen Thema nix zu tun haben...
Ein Verdacht auf BTM (der ja auch Nahrungsergänzung sein könnte, wie's so oft der Fall ist...) hat mit (gebrauchtem) Hifi oder dessem Zubehör nix zu tun und müllt daher den Thread nur unnötig zu...
Schili
Hat sich gelöscht
#28 erstellt: 12. Jan 2007, 11:57

Allerdings muss ich fairerweise auch sagen, dass ich auf die konstruierten krummen Hunde von Schili absichtlich garnicht groß eingehen will, da sie realitätsfern sind und mit dem eigentlichen Thema nix zu tun haben...


Puh, ich weiß ja nicht wie lange und wo du beim Zoll beschäftigt bist und in welcher Position. Die von mir "realitätsfern" "konstruierten" "krummen Hunde" sind in Köln (ob Bahnhof oder Flughafen)fast an der Tagesordnung...

TrottWar
Gesperrt
#29 erstellt: 12. Jan 2007, 11:59
... und beides ist GRENZzoll und hat mit der Abfertigung von Paketen nicht ansatzweise was zu tun... aber ich klink mich aus, der Ton macht die Musik und die gefällt mir überhaupt nicht.
Ein wenig weniger Arroganz - auch von Moderatoren - und das Thema wäre ok, aber so: ich lass mich doch nicht von jedem für blöd verkaufen...
Schili
Hat sich gelöscht
#30 erstellt: 12. Jan 2007, 12:08

Ein wenig weniger Arroganz - auch von Moderatoren - und das Thema wäre ok, aber so: ich lass mich doch nicht von jedem für blöd verkaufen...


Was heisst hier Arroganz ? Ich stelle Fragen. Und wenn man aus Interesse nachharkt, reagierst du gereizt. Machst du das genau so, wenn ein Bürger dich das in deinem Job fragt ? Oder hast du keinen Bürgerkontakt ? Und für blöde verkauf´ich dich nicht...

Und realitätsfern war keine meiner Anfragen. ? Da verkaufst du mich eher für blöd.

asteriks
Ist häufiger hier
#31 erstellt: 12. Jan 2007, 12:22

TrottWar schrieb:

asteriks schrieb:
Gibt es dazu einen Link oder so?

zu den Versandkosten direkt? Bin ich überfragt! Mit unseren Dienstvorschriften wirst du wenig anfangen können....

nee lass mal die werden sicher nicht gerade "mitreißend" verfasst worden sein.


TrottWar schrieb:
[
asteriks schrieb:
[Übrigens Danke für die äußerst kompetente und nette Beratung.

wenn's dir mal was hilft :)

Jo ungemein, dachte schon sonstwas. Der ruhige Schlaf ist gesichert.


TrottWar schrieb:

asteriks schrieb:
[Dem zufolge gibt es in jeder größeren Stadt so ein Zollamt? Gleich mal gucken...

nee, so direkt nu auch wieder nich... aber für jeden Bezirk gibt es ein Zollamt. Rund um Stuttgart z.B. sind es sogar mehrere, die mit Postversand beauftragt sind...

Paßt schon.....wohne schließlich auch in einer Hauptstadt, deswegen gehe ich mal von aus, dass die Wege zum Zoll erträglich bleiben.

Vielen Dank trottwar, die Hilfe war recht erbaulich. Die Versandkostengeschichte gefällt mir persönlich aber garnicht, aber da kannste ja auch nix für.
Unser Staat will ja nur unser Bestes, unser .......

Große Klasse hier das Forum
thx asteriks
..nach der Arbeit
ptfe
Inventar
#32 erstellt: 12. Jan 2007, 12:24
Hallo,
wirklich interessantes Thema

Tante Google spuckt dieses hier aus:
Zoll
..daraus

Dazu ist es wichtig, dass der Zollbeamte genau weiß, was sich in einem Päckchen befindet. Die Beschreibung des Päckcheninhaltes auf der Zollinhaltserklärung oder anderen Unterlagen reicht hierzu häufig nicht aus.


und


Deshalb dürfen die Zollbehörden Sendungen, die im Postverkehr befördert werden, durch die Deutsche Post AG öffnen lassen und inhaltlich prüfen. Das Brief- und Postgeheimnis ist in dieser Hinsicht eingeschränkt. Die hierfür notwendigen rechtlichen Grundlagen befinden sich unter anderem im Zollkodex und im Zollverwaltungsgesetz.


Und nu

cu ptfe
Rillenohr
Inventar
#33 erstellt: 12. Jan 2007, 12:54
Das deckt sich genau mit meinen Erfahrungen. Bisher war jedes Paket, für das ich Zoll zahlen musste, geöffnet worden und mit einem Klebeband des Zolls wieder zugeklebt worden.
Schili
Hat sich gelöscht
#34 erstellt: 12. Jan 2007, 20:42
Hi.

Ich bin heute mal beim Zollamt in Köln gewesen. Jeder Zöllner ist berechtigt - auch ohne konkrete Verdachtsmomente - ein Paket ohne Zustimmung und auch ohne Anwesenheit des Empfängers zu öffnen. JEDER Zöllner, der seine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat. Dabei ist es unerheblich, woher das Paket stammt, noch wer und wo sich der Adressat befindet.

In der Praxis wird das Paket durch den Zöllner in Anwesenheit des jeweiligen Zustellers (FedEX, DHL oder wer auch immer Zusteller ist...) quasi in Verantwortung der Stellvertretung des Adressaten geöffnet. Ist kein Empfänger und kein Zusteller zugegen, wird trotzdem bei Bedarf(und dazu bedarf es keiner kriminalistischen oder zollrelevanten Verdachtsmomente) geöffnet. Weder Zustimmung noch Anwesenheit ist rechtlich erforderlich. Weder eine juristische noch die des Empfängers.

Über die hier getätigten Aussagen zeigte man sich beim Zoll Köln sehr erstaunt. Für Nachfragen - so teilte man mir mit - stehe der Zoll telefonisch gerne zur Verfügung.

Ich vertrete hier nicht meine Meinung, sondern die von berufsausübenden Zöllnern.

Soviel zu meiner Arroganz und konstruierten Fällen hinsichtlich meiner Nachfragen.

Gruß, Schili
TrottWar
Gesperrt
#35 erstellt: 12. Jan 2007, 21:00

Schili schrieb:
Hi.
Ich bin heute mal beim Zollamt in Köln gewesen. Jeder Zöllner ist berechtigt - auch ohne konkrete Verdachtsmomente - ein Paket ohne Zustimmung und auch ohne Anwesenheit des Empfängers zu öffnen.

Das ist zwar definitiv nicht richtig, aber wenn du ohnehin alles besser weißt: wieso hast du dem Threadstarter dann nicht Rede und Antwort gestanden? Ein Schelm, wer Böses denkt...

Schili schrieb:
JEDER Zöllner, der seine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat. Dabei ist es unerheblich, woher das Paket stammt, noch wer und wo sich der Adressat befindet.
In der Praxis wird das Paket durch den Zöllner in Anwesenheit des jeweiligen Zustellers (FedEX, DHL oder wer auch immer Zusteller ist...) quasi in Verantwortung der Stellvertretung des Adressaten geöffnet. Ist kein Empfänger und kein Zusteller zugegen, wird trotzdem bei Bedarf(und dazu bedarf es keiner kriminalistischen oder zollrelevanten Verdachtsmomente) geöffnet. Weder Zustimmung noch Anwesenheit ist rechtlich erforderlich. Weder eine juristische noch die des Empfängers.

Sagt wer, steht wo? Sorry, aber das, was da angebracht wird, ist nicht mehr als Geschwätz, das sich weder rechtlich tragen lässt noch irgendwo so in den Gesetzen steht.
Für mich: Provokation, Stimmungsmache und die übliche bekannte Propaganda, aber man kennt's ja langsam...

Schili schrieb:
Über die hier getätigten Aussagen zeigte man sich beim Zoll Köln sehr erstaunt. Für Nachfragen - so teilte man mir mit - stehe der Zoll telefonisch gerne zur Verfügung.

In solchen Situationen frage ich mich immer, wieso ich mich überhaupt mit Leuten unterhalte, die ohnehin alles besser wissen (wollen) und doch von nix und niemand eine Ahnung haben. Aber man kennt's... Und klar steht jeder telefonisch gern zur Verfügung...

Schili schrieb:
Ich vertrete hier nicht meine Meinung, sondern die von berufsausübenden Zöllnern.

Wärst du mit deiner bekannten Art bei mir an den Schalter gekommen, hätte ich nur ein Ziel gehabt: schauen, dass du so schnell wie möglich den Ort verlässt. Von daher...

Schili schrieb:
Soviel zu meiner Arroganz und konstruierten Fällen hinsichtlich meiner Nachfragen.

Gruß, Schili :prost

Ich hätt an deiner Stelle nix anderes jetzt geschrieben, zeigt mir jedoch, wo der Hase lang läuft. Meister Schili ist selbst dann unfehlbar, wenn er nur bewiesen hat, was für ein... Ach, ich erspar's mir! Anders gesagt: man kann mir auch den Buckel runterrutschen...
Aber was reg ich mich auf, ist ja schön, so einen Experten hier unter uns zu haben...
Dynacophil
Gesperrt
#36 erstellt: 12. Jan 2007, 21:04

Ausländische Versandkosten bis Ort des Verbringens kommen zum Zollwert, inländische Versandkosten ab Ort des Verbringens zum EUSt-Wert.
Ort des Verbringens ist - sofern nachvollziehbar - der Ort, an dem die Ware in das Zollgebiet der Gemeinschaft eintritt.
Sollte man es nicht nachvollziehen können, kommen die kompletten Versandkosten zum Zollwert, werden demnach also verzollt und ver"EUSt"et...


Das trifft mE nur auf gewerbliche zu. Ich meine dass schon seit über einem Jahr von Privaten die Versandkosten NICHT mehr mit versteuert und -zollt werden. War früher so, hab mich oft genug geärgert dass ich nur wegen der Versandkosten in zu verzollende/versteuernde Regionen gekommen zu sein.

HH
TrottWar
Gesperrt
#37 erstellt: 12. Jan 2007, 21:15
Und bevor sich hier noch irgendwelche Berufsquerulanten weiter an irgendwelchem Stammtischgeschwätz aufgeilen:

http://www.zoll.de/c...g_oeffnen/index.html


Deshalb dürfen die Zollbehörden Sendungen, die im Postverkehr befördert werden, durch die Deutsche Post AG öffnen lassen und inhaltlich prüfen. Das Brief- und Postgeheimnis ist in dieser Hinsicht eingeschränkt. Die hierfür notwendigen rechtlichen Grundlagen befinden sich unter anderem im Zollkodex und im Zollverwaltungsgesetz.

Soviel zum Thema "der Zoll darf Pakete aufmachen", soll ich Montag noch die Rechtsgrundlagen raussuchen oder gibt die Schwätzerfraktion jetzt endlich mal bei?
Schili
Hat sich gelöscht
#38 erstellt: 12. Jan 2007, 22:17
(1) 1Der Verkehr mit Waren über die Grenze des Zollgebiets der Europäischen Gemeinschaften (Zollgebiet der Gemeinschaft) sowie über die Grenzen von Freizonen im Sinne des Artikels 167 Abs. 3 des Zollkodex in Verbindung mit Artikel 799 Buchstabe a der Zollkodex-Durchführungsverordnung (Freizonen des Kontrolltyps I) wird im Geltungsbereich dieses Gesetzes zollamtlich überwacht. 2Die zollamtliche Überwachung sichert insbesondere die Erhebung der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben sowie die Einhaltung des Zollrechts. 3Einfuhr- und Ausfuhrabgaben im Sinne dieses Gesetzes sind die im Zollkodex geregelten Abgaben sowie die Einfuhrumsatzsteuer und die anderen für eingeführte Waren zu erhebenden Verbrauchsteuern. 4Zollkodex im Sinne dieses Gesetzes ist die Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. EG Nr. L 302 S. 1, 1993 Nr. L 79 S. 84, 1996 Nr. L 97 S. 38), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2700/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2000 (ABl. EG Nr. L 311 S. 17), in der jeweils geltenden Fassung. 5Zollkodex-Durchführungsverordnung im Sinne dieses Gesetzes ist die Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. EG Nr. L 253 S. 1, 1994 Nr. L 268 S. 32, 1996 Nr. L 180 S. 34, 1997 Nr. L 156 S. 59, 1999 Nr. L 111 S. 88), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 881/2003 der Kommission vom 21. Mai 2003 (ABl. EU Nr. L 134 S. 1), in der jeweils geltenden Fassung


§ 5 Sondervorschriften für Postsendungen
(1) 1Soweit Postsendungen nicht bereits nach Maßgabe des Zollkodex und sonstiger gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften zu gestellen sind, legt die Deutsche Post AG Sendungen der zuständigen Zollstelle zur Nachprüfung vor, bei denen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, daß Waren unter Verstoß gegen ein Einfuhr-, Durchfuhr- oder Ausfuhrverbot in den oder aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht werden. 2Das Brief- und Postgeheimnis nach Artikel 10 des Grundgesetzes wird für die Gestellung sowie für die Vorlegung sonstiger Sendungen eingeschränkt.

(4) Die Zollbediensteten dürfen nach § 5 Abs. 1 vorgelegte Sendungen öffnen und prüfen

Nun, ich kann das auch ohne Beleidigungen zitieren.


Für mich: Provokation, Stimmungsmache und die übliche bekannte Propaganda, aber man kennt's ja langsam...


Verfolgungswahn ? Ich bin ein äußerst gesetzestreuer Bürger der es nur gutheisst, wenn der Zoll auf eingeführte Waren ein waches Auge hat. So langsam habe ich den Eindruck, dass du dich von persönlichen Gefühlen ein bißchen gehen läßt.


Wärst du mit deiner bekannten Art bei mir an den Schalter gekommen, hätte ich nur ein Ziel gehabt: schauen, dass du so schnell wie möglich den Ort verlässt.


Also ich bin in meinem Job Profi mit 20 Jahren Berufserfahrung. Ich finde deine Art mir gegenüber in höchstem Maße unfreundlich, unprofessionell und unsouverän.Statt zu überzeugen, beleidigst du mich nur. Und an einen Schalter mußte ich nicht gehen.Oder mal anders ausgedrückt: Wenn ich mit einer Frage an "deinen" Schalter käme und du würdest micht dort so behandeln, wie du es im Schutz der Anonymität des Netz hier mir gegenüber praktizierst, hättest du danach mit mir ein Problem.


Das ist zwar definitiv nicht richtig, aber wenn du ohnehin alles besser weißt: wieso hast du dem Threadstarter dann nicht Rede und Antwort gestanden?


Wieso sollte ich? Das ist nicht mein Spezialgebiet. Da ich juristisch aber öfters mit dem Zoll in Kontakt komme, habe ich halt einige Aussagen von dir hinterfragen wollen. Da du mich recht schnell ziemlich rüde hier als blöd abstempeln wolltest, habe ich halt mal den Weg zum Zoll gesucht. Genauer gesagt, habe ich heute sogar mit zwei Zoll-Stellen gesprochen. 1 x im Kölner HBF und 1 am Flughafen. Die Auskünfte waren jeweils annähernd identisch. Und das waren keine Schalter-Gespräche. Und das waren auch keine Zoll-Lehrlinge.

Dann lass die Katze doch mal aus dem Sack. Wie lange arbeitest du denn schon für den Zoll ? Wenn du dich hier öffentlich als Zöllner outest, darf die Frage doch gestattet sein, oder ?

Los ging die ganze Sache doch erst, als du hier schriebst, der Zoll dürfe defintiv keine Pakete ohne Anwesenheit und Zustimmung des Empfängers öffnen. Das ist ja nun einmal falsch. Oder willst du durch deine Beleidigungen von zuvor falsch oder teilweise falsch getätigten Aussagen ablenken ? Anstatt mich argumenttativ zu überzeugen beleidigst du. Wärest du sicher in deinem Job, könntest du mir spontan die Richtigkeit deiner Ausssagen beweisen.

Oder tatsächlich ausnahmslos ?


Und tatsächlich ausnahmslos!



gibt die Schwätzerfraktion jetzt endlich mal bei?


Durch Beleidigungen gewinnen deine Aussagen nicht an Wahrheitsgehalt. Vielleicht solltest du zudem mal deine Außenwirkung als Beamter
überdenken.


Meister Schili ist selbst dann unfehlbar, wenn er nur bewiesen hat, was für ein... Ach, ich erspar's mir! Anders gesagt: man kann mir auch den Buckel runterrutschen...
Aber was reg ich mich auf, ist ja schön, so einen Experten hier unter uns zu haben...


Worüber regst du dich jetzt eigentlich auf ? Ich habe lediglich bei der richtigen Stelle deine Aussagen hinterfragt. Hast du Angst, dass das jetzt doch nicht alles so richtig ist, wie du uns das hier verkaufen möchtest ? Beisst du deswegen so um dich ? Ich habe mich hier nie als Experte hervorgetan. Nur mal so...

Und langsam - und das hat nichts mit meinem Mod-Status, sondern mit mir als Privatperson zu tun, wird mir dein mir gegenüber eigeschlagener Ton etwas zu unverschämt.
Du reagierst bei jeder Kleinigkeit cholerisch und beleidigend. Und dass Kollegen von dir die Aspekte anders als du beurteilen - dafür kann ich ja nun wirklich nichts...



[Beitrag von Schili am 13. Jan 2007, 09:26 bearbeitet]
ptfe
Inventar
#39 erstellt: 13. Jan 2007, 12:27
Quod licet Iovi, non licet bovi...wird sich ja zeigen.

Ich habe die Frage nochmals an Zoll.de per Mail gestellt - wenn eine Antwort kommt, stell ich sie hier rein.

cu ptfe
ptfe
Inventar
#40 erstellt: 15. Jan 2007, 18:06
So die Antwort ist da:

Sehr geehrter Herr XXXXX,
vielen Dank für Ihre Anfrage.

Gemäß § 10 Absatz 4 Zollverwaltungsgesetz sind Zollbedienstete berechtigt,
vorgelegte Paketsendungen zu öffnen.
Das Zollverwaltungsgesetz finden Sie hier: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/zollvg/index.html

Durch Dienstvorschrift (Vorschriftensammlung der Bundesfinanzverwaltung -VSF-)
Z 0701 Absatz 44 wird jedoch einschränkend festgelegt:
"Die Abfertigungsbeamten dürfen sich nicht am Aus- und Einpacken der Waren
beteiligen; Hilfe für körperlich Behinderte ist dadurch nicht ausgeschlossen."


Hieraus folgt, daß entweder die Mitarbeiter der Deutschen Post AG oder eines
Kurierdienstes als Vertreter des Empfängers die Sendung für die Abfertigung
öffnen müssen. - Dies jedoch nur, wenn ein Vertretungsverhältnis vorliegt. Die
Deutsche Post AG ist nach geltender Rechtslage immer dazu berechtigt, jedoch
nicht verpflichtet, als Vertreter des Empfängers zu handeln. Ein Kurierdienst
immer nur nach schriftlicher Erteilung einer Vertretungsvollmacht. Siehe hierzu
Artikel 5 Zollkodex. Den Zollkodex finden Sie hier: http://www.zoll.de/e...te_gesetze/zollkodex
.pdf

Die Deutsche Post AG wird demnach nach eigenem Ermessen für einen Empfänger
tätig, öffnet die Sendung, stellt in Vertretung einen (mündlichen) Zollantrag
und tritt ggf. für die Einfuhrabgaben in Vorlage, die dann an der Wohnungstür
per Nachnahme kassiert werden.

Ist die Deutsche Post AG nicht bereit, den Empfänger zu vertreten, so
kennzeichnet Sie die Sendung mit dem Vermerk "Selbstverzoller". In diesen
Fällen wird der Empfänger benachrichtigt und muß die Zollabwicklung selber
vornehmen. Die Sendung kann zu diesem Zeitpunkt bereits durch die
Postmitarbeiter geöffnet worden sein, um den Inhalt zu ermitteln.

Auf Entscheidungen der Deutschen Post AG, als Vertreter aufzutreten oder die
Sendung mit "Selbstverzoller" zu kennzeichnen, hat die Bundeszollverwaltung
keinen Einfluß.

Sendungen für Selbstverzoller werden dem -
auf den Wohnsitz des Empfängers bezogen - nächstgelegenen Zollamt durch die
Deutsche Post AG zugeleitet. Die Deutsche Post AG benachrichtigt umgehend über
den "Eingang einer Sendung mit Drittlandsware".


Auskünfte dieser Art können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich sein.


Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

XXXX


cu ptfe
Schili
Hat sich gelöscht
#41 erstellt: 15. Jan 2007, 19:29
@ ptfe: Danke für den Beitrag.

Etwas in eigener Sache: Bevor es zu Nachfragen kommt; die Sperrung des User Trottwar hat direkt nichts mit diesem Thread zu tun. Es ging um Beschuldigungen in Richtung Foren-Betreiber und um den allgemeinen Umgangston des Users anderen Usern und Mods gegenüber und um seltsame Unterstellungen.

Danke.

Gruß, Schili


[Beitrag von Schili am 16. Jan 2007, 15:54 bearbeitet]
Darksteve
Ist häufiger hier
#42 erstellt: 19. Jan 2007, 10:16
hmmm...

ich weiß ich hab etwas euphorisch geschrieben.. aber mich ärgert das man von den wie vorhin erwähnten schon hohen Versandkosten aus den Staaten oder Japan oder sonstwo noch 20% draufkommen.. toll
wollte ich nur mal gesagt haben..
trottwar bezeichnet mich als klugscheißer und neunmalklug.. doch er selbst als zollbeamter weiß net mal was er darf und was nicht..

na dann!
Frohes importieren
Rillenohr
Inventar
#43 erstellt: 19. Jan 2007, 10:37
Ach ja, ach ja... warum muss es denn immer so hitzig zugehen?! Trottwar hat gemeint, der Zoll dürfe nicht öffnen, ok. Offensichtlich öffnet er, der Zoll, ja nicht alleine, sondern irgendwie in Zusammenarbeit mit der Post. Dem Paketempfänger kann es natürlich wurscht sein, wer öffnet. Insofern hängt sich der Streit hier wieder einmal, wie so oft im Leben, an einer typisch deutschen Gesetzes- und Beamtenformulierung auf, die bei der internen Abwicklung eine Rolle spielen mag, aber für den Empfänger absolut unerheblich ist.
Schili
Hat sich gelöscht
#44 erstellt: 19. Jan 2007, 10:42

Ach ja, ach ja... warum muss es denn immer so hitzig zugehen?!


Hast ja recht. Aber leider ist genau DAS der Punkt. Fehlerlos ist wohl keiner von uns. Aber wie ich meinen Standpunkt vertrete, argumentiere und meinem Gegenüber entgegen trete ist hier im Forum von nicht unerheblicher Bedeutung...

Und sich kurz & knackig mal zoffen ist eine Sache. Kontinuierlich beleidigend auftreten die Andere...

Der Punkt ist abgehakt - bitte langsam zum Topic zurück...



[Beitrag von Schili am 19. Jan 2007, 11:02 bearbeitet]
Dynacophil
Gesperrt
#45 erstellt: 19. Jan 2007, 10:44
Hi
ich sagte weiter vorn dass Versandkosten für Privatpersonen nicht mit Verzollt/versteuert würden... das scheint seit 1.Januar nach nur 2 Jahren wieder aufgehoben zu sein. Leider in ich beim Zollamt tel noch nicht durchgekommen...
HH
ptfe
Inventar
#46 erstellt: 19. Jan 2007, 10:57
Hallo Helge,

schreib dem Zoll am besten eine Mail (http://www.zoll.de/kontakt/index.html#Fachliche%20Fragen)
- hast ja gesehen, wie fix die Jungs dort die meinige/unsrige Fragestellung bearbeitet haben

cu ptfe
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