GEZ Gebühren für Kleingewerbe

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student_ba
Schaut ab und zu mal vorbei
#1 erstellt: 14. Sep 2006, 14:39
Schaue ich unter http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenlexikon/index.html nach, so finden sich dort sehr widersprüchliche Angaben zu kleinen Gewerbebetrieben.

Nehmen wir mal an, ich putze fremde Häuser (Putzfrau oder Reinigungskraft). Dann stelle ich eine Rechnung über den nicht ausschließlich privat genutzten PC, der bei mir zuhause steht (auf meinem Grundstück).

Lesen wir:

20. Internet-PC - Neuartige Rundfunkgeräte
(...)
Im nicht ausschließlich privaten Bereich sind für neuartige Rundfunkgeräte keine zusätzlichen Rundfunkgebühren zu leisten, wenn bereits herkömmliche Radios und Fernsehgeräte auf ein und demselben Grundstück oder auf zusammenhängenden Grundstücken bereitgehalten werden und angemeldet sind. Sind keine herkömmlichen Rundfunkgeräte vorhanden, aber neuartige Rundfunkgeräte, so ist - unabhängig von der Anzahl dieser Geräte - lediglich eine Rundfunkgebühr zu zahlen.

Ist der PC jedoch mit einer TV-/Radio-Karte ausgerüstet, ist das Gerät - unabhängig von einem Internet-Zugang - grundsätzlich anmelde- und gebührenpflichtig, da die TV-/Radio-Karte ein Rundfunkempfangsteil und der PC somit ein Rundfunkempfangsgerät ist.


Nun ja, wir gehen mal von einer durchschnittlichen Putzfrau aus, und von dem durchschnittlichen PC - also ohne TV-Karte.

keine Gebührenpflicht.

Auf der Rechnung vermerke ich (so will es das Gesetz und der Gesetzgeber) meine Steuernummer. Ich bin mit dem Job, 2 oder 3 Wohnungen zu putzen, in den Augen der Gesetzschreiber selbstständig. Hierzu steht

29. Selbständige

Freiberufler, Gewerbetreibende und Selbständige müssen für alle Rundfunkgeräte in ihren Arbeitsräumen Rundfunkgebühren zahlen. Dies gilt auch dann, wenn sich die Arbeitsräume innerhalb der Privatwohnung befinden (siehe auch Informationen über die Gebührenpflicht für Autoradios in nicht ausschließlich privat genutzten Kraftfahrzeugen).


plötzlich doch noch Gebührenpflicht?

Selbst wenn ich meinen eigenen Haushalt putze, schreibe ich als Beruf in Formulare: Hausfrau. Soll ich zukünftig "nicht selbstständig" dazuschreiben, um nicht Gefahr zu laufen, innerhalb meiner Privatwohnung nochmal gebührenpflichtig zu sein?

Was allerdings das "siehe auch" bedeutet? Das Auto hat kein Radio (ein Glück), aber mein Handy. Rufen mich darüber meine 2-3 Wohnungseigentümer an, ist es wohl nicht ausschließlich privat.

Ich berufe mich jedenfalls (ab 1.1.07) auf die Nummer 20, und den Hinweis, mich an meinem anmeldepflichtigen Internet-PC im nicht ausschließlich privaten Bereich mit dem PC zu beschäftigen.

Liege ich richtig?

Gruß
student_ba
student_ba
Schaut ab und zu mal vorbei
#2 erstellt: 14. Sep 2006, 15:03
Jetzt wird mir das ganze Szenario erst bewusst

Wenn mein Sohn übers Internet bei sagen wir mal eBay Dinge versteigert, immer wieder (versteigert alte Schallplatten vom Flohmarkt), dann kann man von kommerziellen Absichten reden.

Das würde heißen:

Unser PC, ein Gerät ... wird gleich mehrfach GEZ-pflichtig!


* privat als Internet-PC
für den wir aber nicht zusätzlich zahlen müssen, weil wir ja Fernseher und Radio haben und dafür zahlen.
* evtl. für meine Rechnungsschreiberei
als Putzfrau
* für meinen Sohn
weil er Bafög bezieht, studiert, aber noch zuhause lebt
* nochmal für meinen Sohn
mit seinen Verkaufsaktionen bei eBay
* für meinen Mann
der über diesen PC sich zeitweilig in die Firma einwählt, um dort Daten abzurufen, die er zu Außendienstterminen mitnehmen muss. Unterschlagen wir mal meinen Mann (das ist wirklich nicht oft), sozusagen wir drücken ein Auge zu.

Meine Tochter studiert auswärts. Ihr Zimmer gibt es natürlich noch, obgleich da kein Radio steht. Wochenenden und Semesterferien kommt sie nach Haus - sozusagen an ihren Zweitwohnsitz (oder Ferienwohnung), und natürlich sind eMails und Internet auch hier wichtig für sie.
* Muss meine Tochter und ihre "Ferienwohnung" nun extra zahlen?


Nehmen wir (wie es üblich ist) mal an, die Familie steht füreinander ein und es gibt sozusagen nur einen großen Geldtopf für uns vier...

Dann wäre das: 5 Nutzer x 5,52 Euro = 27,60 Euro pro Monat, (und wenn man meinen Mann mitrechnet = 33,12 Euro). Und das alles mit Recht und Gesetz, alles andere wäre ja gesetzeswidrig.

Wer gibt der GEZ eigentlich das Recht, einen Computer als Rundfunkgerät zu bezeichnen??
nordpolar
Hat sich gelöscht
#3 erstellt: 14. Sep 2006, 15:09
Moin!
Ich versuche ebenfalls dahinter zu kommen, was man ab dem 01.01.07 nun zahlen muß. Wie Du schon geschrieben hast, sind die bisherigen Aussagen der GEZ höchst widersprüchlich. Der Spiegel hat für eine fünfköpfige Familie den schlimmsten Fall ausgerechnet, das wären Kosten von über 1000€/Jahr. Ich hoffe, daß irgendjemand dieser Sache einen Riegel vorschiebt, und die Machtposition dieser legalen Mafia einschränkt.

Gruß
Norbert

NochWenigerAhnung
Gesperrt
#4 erstellt: 15. Sep 2006, 17:02
oder ganz abschafft. heutzutage kann man doch kaum noch ein gerät kaufen, ohne radio damit empfangen zu können. und radio ist echt das letzte, was ich mir antun würde. das programm von antenne bayern und co ist grausammer als pro7
mal angenommen, man besitzt ein notebook, schließt daran ein handy als modem an und einen surroundreceiver. dann hat man 3 radios, 2 internetfähige geräte und unter umständen (je nach handymodell) zwei fernseher im betrieb. das ist ja perversion pur. ich hab ja nichts gegen die öffentlich rechtlichen. allerdings nur für die nachrichten. für das rerstliche programm müsste man den leuten, die sich damit foltern lassen glatt geld zahlen
mfg
student_ba
Schaut ab und zu mal vorbei
#5 erstellt: 16. Sep 2006, 10:59
Nun gut, kurzer Ausflug zur Diskusion über den Sinn der GEZ. Aber was hab ich nun zu zahlen, und wie soll ich mich denn nun legal verhalten??


NochWenigerAhnung schrieb:
ich hab ja nichts gegen die öffentlich rechtlichen. allerdings nur für die nachrichten. für das rerstliche programm müsste man den leuten, die sich damit foltern lassen glatt geld zahlen
mfg
Okay, dazu sag ich aber jetzt auch noch einen Satz: Harald Schmidt ist zwar teuer, aber gut. Den guck ich sogar bei der ARD noch an (aber er zieht ja schließlich auch ständig über die ARD und die DEGETO her, hihihi).

"wenn ich meinen Wagen starte, dreht sich mein Radio"
Und dazu: wenn ein Kumpel von mir seinen Wagen startet, dreht sich mein Magen...

So, un nu mal zurück zur Legalität und meinen Überlegiungen zur GEZ. Bin ich etwa alleine hier, und niemand sonst überlegt sich das schon jetzt?
NochWenigerAhnung
Gesperrt
#6 erstellt: 16. Sep 2006, 15:05

student_ba schrieb:


"wenn ich meinen Wagen starte, dreht sich mein Radio"
Und dazu: wenn ein Kumpel von mir seinen Wagen startet, dreht sich mein Magen...

das ist nicht auf meinem mist gewachsen, sondern ein zitat aus einer artikelbewertung (nur um missverständnisse vorzubeugen)
mfg
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