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LCD-Fernseher als Computer Monitor von der Steuer absetzen?+A -A |
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Autor |
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Sibe
Inventar |
11:36
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#1
erstellt: 26. Mai 2005, |
geht das? THX Sibe |
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smultron
Hat sich gelöscht |
12:07
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#2
erstellt: 26. Mai 2005, |
Versuch es, aber regulär geht das nicht;-) |
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starwalker
Stammgast |
12:13
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#3
erstellt: 26. Mai 2005, |
Hi, selbst wenn Du den LCD Fernseher ausschließlich an Deinem Computer als Monitor betreibst, wird dies sehr schwierig werden, es sei denn Du machst beruflich etwas, was den Empfang von Fernsehen bedarf. Fernsehen ist grundsätzlich eine Privatbeschäftigung und somit nicht als Werbungskosten absetzbar. Wenn Du das Gerät sowohl als PC-Monitor und gleichzeitig als Fernseher über den PC nutzt, kannst Du nur versuchen, den beruflichen Nutzungsanteil dem FA glaubhaft darzulegen. Aber Vorsicht: Je nachdem, wie Du Deinen PC bisher steuerlich geltend gemacht hast, könnten diese Angaben dazu führen, dass Dir eine größere private Nutzung des PC´s (z.B. zum Fernsehen) unterstellt wird. Die sauberste Lösung wäre, die beiden Bereiche Fernsehen und Beruf zu trennen, also auch zwei Monitore zu haben. Alles andere könnte in einem langwierigen Verfahren über den Streit des beruflichen Nutzungsanteils enden. Gruß Lars |
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VarUniiX
Hat sich gelöscht |
15:10
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#4
erstellt: 26. Mai 2005, |
In welcher Umgebung würdest du denn den LCD-Fernseher (welche Größe?) nutzen wollen: Zu Hause im Arbeitszimmer oder im Büro? Und in welcher Branche arbeitest du? Grundsätzlich ist es nämlich so, daß du dir für dein Büro/Arbeitszimmer auch ruhig ein unterhaltungselektronisches Gerät anschaffen darfst und dies auch steuerlich geltend gemacht werden kann. Allerdings sollte der Kaufpreis des Geräts in einem GESUNDEN Verhältnis zu deinem betrieblichen Gewinn stehen. Wobei du du bei einem häuslichen Arbeitszimmer eher Probleme bekommen dürftest. Aber Betriebsprüfungen werden vorher ja angekündigt und dem entsprechend kann zum Prüfungstermin der LCD ganz fix ins Büro geschafft werden. ![]() Ich als Steuerberater kann aus Erfahrung sagen, daß man sich mit Betriebsprüfern bei solchen Sachverhalten meistens sehr gut und schnell einigen kann. Man muß nur die richtigen Argumente parat haben. Ansonsten bitte den Händler, bei dem du das Gerät kaufen willst, einfach darum, daß er einfach nur die Typenbezeichnung des LCD auf der Rechnung ausweist. Muß ja nicht unbedingt draufstehen, daß das Teil auch für Fernsehempfang geeignet ist. Zur Not kann man dem Prüfer immer noch versuchen zu erklären, daß der LCD-Fernseher vom Design einfach schicker aussah, als die die reinen LCD-Monitore die du dir angeschaut hast. Also: Schreib einfach, was genau du beruflich machst und wie die räumlichen Verhältnisse aussehen und dann gibt's ein paar treffliche Ausreden. ![]() |
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