Tieffrequenten Schall spüren

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Jade544
Neuling
#1 erstellt: 22. Mai 2020, 05:24
Hallo Leute, vielleicht kann mir jemand helfen, ich bin neu hier. Seit Corona spüre ich heftigen Schall, man kann ihn nicht hören. Spüre ihn als Vibrieren, Kribbeln, stechen, Brennen in meiner Wohnung und möchte wissen, ob es aus einer Nachbarschaftswohnung kommt von irgendwelchen Geräten und ob man den Schall selber messen kann und wie hoch dürfen die Grenzwerte sein. Ich war auch schon beim Umweltbundesamt, aber wegen Corona kam ich nicht weiter. Der Schall war manchmal schlimm, dass ich meine Wohnung verlassen musste. Kennt sich jemand aus mit selber messen, was kann ich tun? Habe hier schon mal Beitrag gelesen über tiefrequenter Schall. LG Jade
burkm
Inventar
#2 erstellt: 22. Mai 2020, 06:01
Solche Messungen kann eigentlich nur ein Gutachter mit entsprechenden Qualifikationen durchführen, wenn man dies auch weiter verwerten möchte, damit die Messungen auch Bestand haben ("Privatgutachten"). Das kostet aber speziell bei "Infraschall" wegen des zusätzlichen Aufwandes, da Du die Kosten dafür selbst tragen musst. Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, bestimmt das Gericht meist noch einen eigenen "unabhängigen" Gutachter, dessen Kosten (neben den Gerichts- und Anwaltskosten) dann von der unterlegenen Partei zu tragen sind. Das kann sich aber hinziehen und zudem recht "teuer" werden...

Da Du ja selbst darauf hinweist, dass dies erst seit "Corona" (Infektion ?) so ist, könnte das, falls zutreffend, auch eine krankheitsbedingte Folgereaktion sein. Zudem Du selbst angibst, dass kein Schall hörbar ist, und Infraschall/Körperschall nur recht aufwändig zu messen ist. Man müsste dafür auch erst einmal eine Quelle finden können, die jemandem zugeordnet werden kann... Ich würde deshalb erst einmal einen HNO Facharzt konsultieren, vielleicht kann er Dir weiterhelfen...

Das Ordnungsamt wird ohne entsprechende qualifizierte Nachweise sicherlich nichts machen, da sie über keinerlei dahingehendes Messequipment verfügen, um so etwas festzustellen. Dazu müsste dann auch noch ein "Gesetzesverstoß" festgestellt werden, bevor da ein Ordnungs- oder Bußgeld verhängt werden könnte. Recht unwahrscheinlich


[Beitrag von burkm am 22. Mai 2020, 06:03 bearbeitet]
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