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Mal Klartext: wo ist Teufel anzusiedeln?

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Deleo
Stammgast
#490 erstellt: 10. Feb 2010, 16:53
das geht hier jetzt aber schon extreme in die richtung..anti...und schlechtmacherei....das ist ziemlich affig.

Die frage wo teufel anzusiedeln ist, ist doch schon beantwortet oder nicht ?
Ich habe selber das system 5 und bin damit zu frieden,
da es günstig war, kann ich da kein High End erwarten, von den 999€ geht fast 500€ für den Sub drauf....ich bin mir dessen bewusst gewesen was ich für dieses geld bekomme, wer es sich nicht ist, ist selber schuld.


Die unter 500€ produkte.... naja jeder Hersteller hat so etwas im angebot, ich würde mir auch mehr hochwertige sachen bei teufel wünschen.

Teufel bieten in alle preißklassen etwas...
ichbindochnichtbloed
Ist häufiger hier
#491 erstellt: 10. Feb 2010, 16:54

derkleenepunker schrieb:


Heißt bei Teufel aber noch lange nicht, dass die Empfehlung auch die klanglich beste Lösung darstellen muss.



Also nur bei Teufel stellen die Empfehlungen noch lange nicht die klanglich beste Lösung dar.

Und bei welchem Hersteller sind die Empfehlungen die klanglich beste Lösung?
Argon50
Inventar
#492 erstellt: 10. Feb 2010, 17:02
Hallo!

Also zu der ganzen Klang usw. Diskussion sag ich nichts, dass ist viel zu sehr auch Geschmacksache aber wenn es Probleme mit der technischen Qualität gibt solte das schon erwähnt werden dürfen finde ich.

Wenn man schon den immer wieder auftauchenden Vergleich mit Toyota oder anderen Automobilherstellern nehmen will dann sollte man auch so fair sein und anerkennen das die dortigen Probleme auch nicht unter den Teppich gekehrt oder verhamlost werden.


Was ich allerdings wirklich als einen dicken Hund betrachte ist die Sache mit den Rücksendekosten nach 14 Tagen.

Da wird groß mit acht Wochen Testmöglichkeit geworben und dann wird nur im Kleingedruckten darauf hingewiesen das nach 14 Tagen die Rücksendung auf eigene Kosten erfolgt.

Habt ihr mal überlegt was da bei einem etwas größeren Surround Set an Rücksendekosten zusammen kommen?

14 Tage sind gerade mal die gesetzlich geregelte Rücksendefrist.
Da darf entweder nicht groß mit acht Wochen geworben werden oder die Rücksendekosten müssen deutlich und klar mit erwähnung finden. (Nicht nur im Kleingedruckten!)


Grüße,
Ludwig

derkleenepunker
Stammgast
#493 erstellt: 10. Feb 2010, 17:03

Also nur bei Teufel stellen die Empfehlungen noch lange nicht die klanglich beste Lösung dar.


Wenn du das so inerpretieren willst ist das deine Sache
ichbindochnichtbloed
Ist häufiger hier
#494 erstellt: 10. Feb 2010, 17:37

derkleenepunker schrieb:

Also nur bei Teufel stellen die Empfehlungen noch lange nicht die klanglich beste Lösung dar.


Wenn du das so inerpretieren willst ist das deine Sache


Und bei welchem Hersteller sind die (AV-Receiver)Empfehlungen die klanglich beste Lösung?
ingo74
Inventar
#495 erstellt: 10. Feb 2010, 17:42
irgendwie fallen mir hier immer die gleichen namen auf wenn die polemik überhand nimmt



hier geht es nicht drum einen hersteller schlecht zu machen, sondern den hersteller richtig einzuordnen:

- haiopais aussage, dass teufel seit dem besitzerwechsel und umorientierung auf die einsteigerklasse erheblich mehr probleme mit der qualität und der endkontrolle hat wurde angezweifelt und genau darum ging es zuletzt - teufel hat diese probleme, ob andere die auch haben ist hierbei völlig egal und sollte nicht zur ablenkung der teufelprobleme benutzt werden.

- ein andere punkt ist die seriösität und die nimmt sich teufel durch solche sachen wie riesengroß mit 8 wochen testen werben und im kleingdruckten steckt der pferdefuß, bewußt falsche informationen etc
fxmackelaner
Ist häufiger hier
#496 erstellt: 10. Feb 2010, 18:08
Fakt ist,das niemand hier im Forum die Kompetenz hat einen Hersteller der über 50Systeme herstellt irgendwo einzuordnen.Das einzige was man kann ist einzelne Systeme zu bewerten und dann irgendwo einzuordnen.Lustig ist ja das immer die selben Leute versuchen einen Hersteller einzuordnen die entweder nur 1 oder oft noch garkeins der Systeme gehört haben von denen sie sprechen.
Und nur weil irgendein Forenposter sagt ein Hersteller hat Qualitätsprobleme muß das nicht unbedingt stimmen,denn nachweisen kann er das ja auch nur anhand von Forenbeiträgen.
Und dazu weiß eigentlich jeder der sich in Foren bewegt das meistens da nur Leute posten die Probleme haben die restlichen Zufriedenen Kunden findet man da nicht.
Achja ich besitze ein Motiv 2 an meinem PC ein Concept S (gerade verkauft)hatte vor 3 Jahren ein LT 3 was ich OHNE Versandkosten zurückgeschickt habe und teste ab nächster Woche ein LT 6 zu Hause und hatte noch keinerlei technische Probleme.
Argon50
Inventar
#497 erstellt: 10. Feb 2010, 18:13
Hallo!

fxmackelaner schrieb:
hatte vor 3 Jahren ein LT 3 was ich OHNE Versandkosten zurückgeschickt habe

Hast du es nach mehr als 14 Tagen zurück geschickt?

Wenn ja, wurden dir die Rücksendekosten auf Kulanz erstattet oder gab es diese 14 Tage Regel noch nicht?


Grüße,
Ludwig

fxmackelaner
Ist häufiger hier
#498 erstellt: 10. Feb 2010, 18:21
Ich hatte das LT 3 für 6 Wochen daheim und als ich mich dann für das Concept S entschieden hatte hab ich bei Teufel angerufen und dann hat es UPS glaub ich an meiner Haustür abgeholt und 1 Woche später hatte ich den kompletten Kaufpreis wieder auf dem Konto.Ob das aus Kulanz war kann ich nicht sagen.
ingo74
Inventar
#499 erstellt: 10. Feb 2010, 18:21

fxmackelaner schrieb:


Fakt ist,das niemand hier im Forum die Kompetenz hat einen Hersteller der über 50Systeme herstellt irgendwo einzuordnen.Das einzige was man kann ist einzelne Systeme zu bewerten



falsch - einordnen geht ganz einfach und habe ich auch so gemacht: durchzählen welche systeme wieviel kosten und merken dass die mehrzahl in der einsteigerklasse sind..


die systeme KLANGLICH generell eingeordnet hat hier soweit ich hier lese keiner - ich lese hier eigentlich nur von einem, der nur ein system kennt und hier in jedes fettnäpfchen reinspringt

zu den qualitätsmängeln - lies die beiträge und du wirst merken, dass oft die antwort kommt "ist und bekannt, es wird getauscht". das heißt nicht, dass jedes system mängel hat, oder dass diese jedem auffallen, aber es ist schon recht häufig und die meisten müssen nicht sein, wenn die endkontrolle vernünftig funktionieren würde..

wie gesagt, teufel ist oft kulant, aber nicht immer und einen anspruch darauf gibt es nicht, somit KANN probehören zu hause sehr teuer werden und das findet sich nunmal nur im kleingedruckten und ist unseriös...
Weaper
Inventar
#500 erstellt: 10. Feb 2010, 18:23

und hier in jedes fettnäpfchen reinspringt


Und das immer wieder...
Argon50
Inventar
#501 erstellt: 10. Feb 2010, 18:29

fxmackelaner schrieb:
Ich hatte das LT 3 für 6 Wochen daheim und als ich mich dann für das Concept S entschieden hatte hab ich bei Teufel angerufen und dann hat es UPS glaub ich an meiner Haustür abgeholt und 1 Woche später hatte ich den kompletten Kaufpreis wieder auf dem Konto.Ob das aus Kulanz war kann ich nicht sagen.

Das ist dann aber weder aktuell noch auf die von mir angesprochene Situation zutreffend.

Das Teufel beim Wechsel auf ein anderes System auch heute noch kulant ist und die Versandkosten erstattet kann ich mir gut vorstellen.
Bei reiner Rückgabe wird es heute aber wohl anders aussehen, sonst wäre der versteckte Passus ja überflüssig.


Grüße,
Ludwig

GlennFresh
Hat sich gelöscht
#502 erstellt: 10. Feb 2010, 18:31

Weaper schrieb:


und hier in jedes fettnäpfchen reinspringt


Und das immer wieder...



....den nehme ich schon lange nicht mehr ernst!


fxmackelaner
Ist häufiger hier
#503 erstellt: 10. Feb 2010, 18:33
Bei mir war es damals eine reine Rückgabe und kein Tausch weil ich das Concept S bei einem Freund gehört habe und dann das LT 3 zurück geschickt habe.Das Concept S habe ich erst bestellt als ich das Geld schon zurück hatte.
Ich denke eher das dieser Passus eine Sicherheit für Teufel ist um eventuellem Missbrauch einen Riegel vorzuschieben.Denn wenn man es drauf anlegt könnte man ja sonst sich ein System bestellen es 7 Wochen behalten dann zurück schicken und ne Woche später das Gleiche System wieder bestellen.
Peter_Wind
Inventar
#504 erstellt: 10. Feb 2010, 18:35

Argon50 schrieb:
Bei reiner Rückgabe wird es heute aber wohl anders aussehen, sonst wäre der versteckte Passus ja überflüssig.

Sorry der Nachfrage, um was für einen Passus geht es bitte?
ingo74
Inventar
#505 erstellt: 10. Feb 2010, 18:38
peter - blätter mal eine seite zurück und lies mein zitat
Argon50
Inventar
#506 erstellt: 10. Feb 2010, 18:41

fxmackelaner schrieb:
Bei mir war es damals eine reine Rückgabe und kein Tausch weil ich das Concept S bei einem Freund gehört habe und dann das LT 3 zurück geschickt habe.Das Concept S habe ich erst bestellt als ich das Geld schon zurück hatte.

OK, dann war das nur missverständlich geschrieben.

Trotzdem ist es drei Jahre her und ist als Beleg für aktuelle Abwicklungen nicht wirklich relevant.


fxmackelaner schrieb:
Ich denke eher das dieser Passus eine Sicherheit für Teufel ist um eventuellem Missbrauch einen Riegel vorzuschieben.Denn wenn man es drauf anlegt könnte man ja sonst sich ein System bestellen es 7 Wochen behalten dann zurück schicken und ne Woche später das Gleiche System wieder bestellen.

Denk da nochmal drüber nach.

Teufel würde auch ohne diesen Passus feststellen das der kunde das selbe System erneut bestellt und könnte so eine Bestellung/einen Versand ablehnen.


Für mich hat dieser versteckte Passus leider den sehr faden Beigeschmack des Versuchs den Kunden dazu zu bringen das einmal bestellte Set zu behalten wenn er zu spät merkt das er die (nicht gerade geringen) Rücksendekosten selbst tragen muss.

Man muss dabei auch beachten das diese 14 Tage kostenfreien Rückschickens in keinster Weise kulant oder besonders Kundenfreundlich sondern gesetzlich vorgeschrieben sind.


Grüße,
Ludwig

Argon50
Inventar
#507 erstellt: 10. Feb 2010, 18:42

Peter_Wind schrieb:

Argon50 schrieb:
Bei reiner Rückgabe wird es heute aber wohl anders aussehen, sonst wäre der versteckte Passus ja überflüssig.

Sorry der Nachfrage, um was für einen Passus geht es bitte?


http://www.teufel.de/Unternehmen/Vorteile/


Teufel Homepage schrieb:
Teufel-Hit Nr. 3: Acht Wochen lang zu Hause Probe hören - mit vollem Umtauschrecht

Teufel ist Direktvertreiber. Aus Tradition. Aus Überzeugung. Und aus dem guten Grund, den Kunden wahrhaft König sein zu lassen. Denn nachdem Sie sich via Katalog oder Website in Ihr persönliches Heimkino hinein geträumt haben, reicht ein Fax oder ein Anruf bei der Hotline in Berlin. Und schon kurze Zeit später - ein bisschen Zeit zur Abwicklung sollten sie uns einräumen - können Sie in ihren eigenen vier Wänden genau das erleben, was Sie sich vorgestellt haben: besten Klang, tiefste Bässe, unglaubliche Dynamik und eine durchstrukturierte Musiklandschaft. Wenn nicht, dann schicken sie das Boxen-Set retour und wir reden nicht mehr drüber. Wenn Sie die Kartons aufbewahren und die Lautsprecher wieder original verpacken, ist die Rücksendung innerhalb der ersten 14 Tage sogar kostenlos. Im Zweifelsfall schicken die Teufel aus Berlin auch ein zweites Set, um den Weg zum ultimativen Heimkino-Erlebnis zu ebnen.

Also: Kein Anstehen in der Kassenschlange, kein Gerenne und Gefahre zwischen Laden und Wohnung, kein Verkäufer, kein Zwang, wie subtil auch immer er sein mag. Stattdessen kommt die Lautsprecherfamilie ins Haus und spielt "Ihre" Musik mit "Ihrer" Anlage in "Ihrer" Wohnung. Wenn Sie wollen, acht Wochen lang. Ohne Verpflichtung zum Kauf. Und ohne die Provision, die ansonsten der Verkäufer bekommt. Und natürlich ohne die Marge, die der Fachhandel einfordert. Dadurch sind Sie auch bei der Preisgestaltung fein raus, denn Teufel, der ultimative Direktvermarkter, gibt den Preisvorteil ungeschmälert an die Kunden weiter. Versprochen.



Grüße,
Ludwig



[Beitrag von Argon50 am 10. Feb 2010, 18:44 bearbeitet]
Peter_Wind
Inventar
#508 erstellt: 10. Feb 2010, 18:52

ingo74 schrieb:
peter - blätter mal eine seite zurück und lies mein zitat

Wenn du meinst http://www.hifi-foru...15213&postID=453#453

Das stand vor drei Jahren aber noch nicht so da - erinnere mich auf jeden Fall nicht und AGBs lese ich - als ich meine
Teufel M 520 F zu Hause hatte.
Die "Sauerei" durch die Hintertür die Frist vom Fernabgabegesetz eingebaut.
fxmackelaner
Ist häufiger hier
#509 erstellt: 10. Feb 2010, 18:54
Die Formulierung lässt viel Platz für Spekulationen das ist wohl richtig,aber da steht auch nirgends das man nach den 14Tagen etwas bezahlen muß oder das sich die Aussage auf die Versandkosten bezieht.
Wenn man ganz sicher gehen will sollte man bei Teufel anrufen und sich am besten schriftlich bestätigen lassen das man innerhalb der 8 Wochen seinen kompletten Kaufpreis zurück bekommt wenn man sich gegen das jeweilige System entscheidet und die LS intakt und ohne jegliche Mängel zurück schickt.
Argon50
Inventar
#510 erstellt: 10. Feb 2010, 18:58

fxmackelaner schrieb:
Die Formulierung lässt viel Platz für Spekulationen das ist wohl richtig,aber da steht auch nirgends das man nach den 14Tagen etwas bezahlen muß oder das sich die Aussage auf die Versandkosten bezieht.
Wenn man ganz sicher gehen will sollte man bei Teufel anrufen und sich am besten schriftlich bestätigen lassen das man innerhalb der 8 Wochen seinen kompletten Kaufpreis zurück bekommt wenn man sich gegen das jeweilige System entscheidet und die LS intakt und ohne jegliche Mängel zurück schickt.

Was steht da bitte sonst?

Teufel Homepage schrieb:
Wenn Sie die Kartons aufbewahren und die Lautsprecher wieder original verpacken, ist die Rücksendung innerhalb der ersten 14 Tage sogar kostenlos.

Da steht nichts anderes als das was im Fernabsatzgesetz festgeschrieben ist.


Grüße,
Ludwig

fxmackelaner
Ist häufiger hier
#511 erstellt: 10. Feb 2010, 19:03
Man kann die Formulierung genausogut so interpretieren,dass wenn man irgendwelche Kratzer oder sonstige Beschädigungen an den LS verursacht etwas bezahlen muß.Oder wenn man die Originalverpackung nicht mehr hat das man dann dafür etwas bezahlen muß es gibt zig Gründe die man konstruieren könnte.Aber ob und was man bezahlen muß steht da jedenfalls nicht.
ingo74
Inventar
#512 erstellt: 10. Feb 2010, 19:08
machen wir mal ein praktisches beispiel, das system 5 kostet 50€ hinversand, wenn ich nun die 50€ nochmal zahlen muss weil es mir nicht gefällt, wirds mit 100€ recht teuer probezuhören..


bei den günstigen systemen, die mit kabel geliefert werden und wenn diese kabel benutzt werden, dann berechnet teufel diese auch dazu, all das steht so nicht direkt bei der probehören werbung auf der teufelseite, erst wenn man genau nachliest...



fxmackelaner schrieb:
Man kann die Formulierung genausogut so interpretieren,dass wenn man irgendwelche Kratzer oder sonstige Beschädigungen an den LS verursacht etwas bezahlen muß.Oder wenn man die Originalverpackung nicht mehr hat das man dann dafür etwas bezahlen muß es gibt zig Gründe die man konstruieren könnte.Aber ob und was man bezahlen muß steht da jedenfalls nicht.


irgendwie hab ich das gefühl, dass du das nicht verstehen willst.


[Beitrag von ingo74 am 10. Feb 2010, 19:13 bearbeitet]
fxmackelaner
Ist häufiger hier
#513 erstellt: 10. Feb 2010, 19:11
Bleiben wir bei Deinem Beispiel wo steht denn bitte das Du 100 Euro bezahlen mußt wenn Du es zurück schickst?

Es sollte auch jedem klar sein wenn man die Kabel für seine Wohnung passend zurecht schneidet und sie dann zurück schickt das die dann nicht mehr benutzt werden können und man das bezahlen muß.


[Beitrag von fxmackelaner am 10. Feb 2010, 19:14 bearbeitet]
Wu
Inventar
#514 erstellt: 10. Feb 2010, 19:12
Auch für Teufel gilt das Fernabnahmegesetz. Versandkosten sind danach ebenso zu erstatten wie Rücksendekosten bei Waren mit einem Wert über 40 Euro. Und für Schäden durch den Anwender kann eine Minderung der Erstattung vorgenommen werden - für Spuren normalen Gebrauchs aber nicht.
Peter_Wind
Inventar
#515 erstellt: 10. Feb 2010, 19:14

fxmackelaner schrieb:
Bleiben wir bei Deinem Beispiel wo steht denn bitte das Du 100 Euro bezahlen mußt wenn Du es zurück schickst?

Wenn du es nicht innerhalb von 14 Tagen zurück schickst schon.

Wenn Sie die Kartons aufbewahren und die Lautsprecher wieder original verpacken, ist die Rücksendung innerhalb der ersten 14 Tage sogar kostenlos.

Toll oder? Das ist die Regelung des Fernabgabegesetzes. Wenn Teufel das so hin stellt als sei das eine besondere Leistung: Teufel, Teulfel noch einmal.
fxmackelaner
Ist häufiger hier
#516 erstellt: 10. Feb 2010, 19:16
Also entweder bin ich blind aber ich lese nirgends das man die Versandkosten zahlen muß nach den 14 Tagen.
Argon50
Inventar
#517 erstellt: 10. Feb 2010, 19:16

fxmackelaner schrieb:
Man kann die Formulierung genausogut so interpretieren,dass wenn man irgendwelche Kratzer oder sonstige Beschädigungen an den LS verursacht etwas bezahlen muß.Oder wenn man die Originalverpackung nicht mehr hat das man dann dafür etwas bezahlen muß es gibt zig Gründe die man konstruieren könnte.Aber ob und was man bezahlen muß steht da jedenfalls nicht.

Lies bitte genau was da oben steht.

Eine Beschädigung könnte dem Kunden sogar innerhalb der 14 Tage berechnet werden so lange es kein Transportschaden ist.
Das die Verpackung dazu gehört ist ebenfalls selbstverständlich da sie Teil der Ware ist.

Im Gegensatz zu dem was du da versuchst zu konstruieren steht in dem Satz sehr deutlich das die Kosten für den Rücktransport lediglich in den vom Gestzgeber vorgeschriebenen 14 Tagen und nur dann erstattet werden wenn die Orginalverpackung genutzt wird.
Nach den 14 Tagen wird nichts ersetzt, sonst würde sich der Passus selbst ad absurdum führen.


Grüße,
Ludwig

ingo74
Inventar
#518 erstellt: 10. Feb 2010, 19:18
nein wu - der hinversand muss laut fernabfragegesetz nicht erstattet werden, wenn das so wäre, wäre es mir neu..


fxmackelaner - lies mal wort für wort den unterstrichenen teil..! ansonsten 50€ hinversand + 50€ rückversand wenn kulanz nach 14 tagen nicht gewährt wird macht 100€ - wer innerhalb der 14 tagen zurückschickt zahlt genauso wie bei anderen onlinehändlern (wo oft sogar der hinversand kostenlos ist) nichts...
Wu
Inventar
#519 erstellt: 10. Feb 2010, 19:18

Argon50 schrieb:

Das die Verpackung dazu gehört ist ebenfalls selbstverständlich da sie Teil der Ware ist.
...
nur dann erstattet werden wenn die Orginalverpackung genutzt wird.


Das m.E. nicht gesetzeskonform wäre. Nur ohne OVP wird es schwer, für eine ordentliche Rücksendeverpackung zu sorgen - dafür ist man in der Tat verantwortlich
Argon50
Inventar
#520 erstellt: 10. Feb 2010, 19:23

fxmackelaner schrieb:
Also entweder bin ich blind aber ich lese nirgends das man die Versandkosten zahlen muß nach den 14 Tagen.

Dort steht ausdrücklich das innerhalb von 14 Tagen der Rückversand kostenlos ist.

Das bedeutet das er nach den 14 Tagen nicht mehr erstattet wird.

Würde Teufel einen geringeren als den tatsächlichen Betrag für den Rückversand berechnen dann würden sie das angeben da sie sich sonst selbst ins Bein schießen würden wenn sie ihren Kunden nicht sagen das der rückversand auch nach mehr als 14 Tagen bezuschußt würde.


btw.
Es kann ja jeder gerne mal auf den Seiten der Paketversender nachsehen was dort der Versand eines etwas größeren Surround Systems (in der Regel fünf bis sechs einzelne Pakete) kosten würde.


Grüße,
Ludwig

fxmackelaner
Ist häufiger hier
#521 erstellt: 10. Feb 2010, 19:25
In dem Passus steht doch eindeutig kein Wort von irgendwelchen Versandkosten so gern manche die da auch hineininterpretieren wollen.Und ich habe gerade einen Freund angerufen der vor knapp einem Jahr ein LT 5 zurückgeschickt hat und dem wurde auch der VOLLE Kaufpreis inklusive aller Versandkosten erstattet genau wie damals bei mir und dem LT 3 also scheint das ja immer noch so zu sein.Immer wieder lustig wie einige Leute hier schreiben ohne jemals Erfahrung mit so einer Situation gemacht zu haben.
Peter_Wind
Inventar
#522 erstellt: 10. Feb 2010, 19:26

ingo74 schrieb:
nein wu - der hinversand muss laut fernabfragegesetz nicht erstattet werden,


Richtig.
Und Rücksendung nur kostenlos, wenn der Warenwert über 50 € liegt. Aber das ist ja wohl bei LS immer der Fall.
Argon50
Inventar
#523 erstellt: 10. Feb 2010, 19:31

fxmackelaner schrieb:
In dem Passus steht doch eindeutig kein Wort von irgendwelchen Versandkosten so gern manche die da auch hineininterpretieren wollen.Und ich habe gerade einen Freund angerufen der vor knapp einem Jahr ein LT 5 zurückgeschickt hat und dem wurde auch der VOLLE Kaufpreis inklusive aller Versandkosten erstattet genau wie damals bei mir und dem LT 3 also scheint das ja immer noch so zu sein.Immer wieder lustig wie einige Leute hier schreiben ohne jemals Erfahrung mit so einer Situation gemacht zu haben.

Warum kommst du schon wieder mit einem Beispiel das fast ein Jahr alt ist?
Gab es da diesen Passus schon?

Im Übrigen habe ich leider sehr negative Erfahrungen mit solchen Formulierungen.

Wozu schreiben die das da wohl rein wenn sie nach den 14 Tagen den Rückversand immer noch erstatten würden?
Wäre ja völlig sinnlos und würde Kunden nur unnötig abschrecken.


Grüße,
Ludwig




P.S.
Wenn es sich bei der Verpackung um an die Ware angepasste und speziell für dieses Produkt verwendete Verpackung handelt gehört sie glaube ich schon zur Ware.
Das ist aber sicher im Einzellfall zu entscheiden.
ingo74
Inventar
#524 erstellt: 10. Feb 2010, 19:32
fxmackelaner - wenn du meinen beitrag RICHTIG LESEN würdest, hättest du gemerkt, dass ich geschrieben hab, dass teufel wohl oft kukanz gewährt, aber da hast du keinen anspruch drauf, so dass es ein lotteriespiel ist, ob oder nicht - fakt ist das, was da steht..!

rückversandkosten sind sicher abhängig von der spedition, ich hab einfacherweise den gleichen betrag wie von teufel vorgegeben genommen um das ganz emal zu illustrieren...
Wu
Inventar
#525 erstellt: 10. Feb 2010, 19:34

Peter_Wind schrieb:

Und Rücksendung nur kostenlos, wenn der Warenwert über 50 € liegt. Aber das ist ja wohl bei LS immer der Fall.


Es sind defintiv 40 Euro. Und was die Hinsendekosten anbelangt, gibt es wohl ein Spannungsfeld zwischen EU- und nationalem Recht. Bisher hatte ich als Vielbesteller jedenfalls keinen Fall, in dem ich auf den Hinsendekosten sitzen geblieben bin

Genug OT
fxmackelaner
Ist häufiger hier
#526 erstellt: 10. Feb 2010, 19:36
ich habe gerade mal die Forensuche bemüht und habe KEINEN einzigen Fall gefunden wo sich jemand darüber beschwert hat das er innerhalb der 8 Wochen irgendwelche Versandkosten zahlen mußte.Wenn das die Regel wäre hätte sich doch mit Sicherheit jemand hier im Forum drüber beschwert oder?
Peter_Wind
Inventar
#527 erstellt: 10. Feb 2010, 19:37
[quote="Wu"]Es sind defintiv 40 Euro.
[/quote]
Stimmt wollte auch nichts anderes schreiben, habe mich vertippt


[Beitrag von Peter_Wind am 10. Feb 2010, 19:38 bearbeitet]
ingo74
Inventar
#528 erstellt: 10. Feb 2010, 19:40

fxmackelaner schrieb:
ich habe gerade mal die Forensuche bemüht und habe KEINEN einzigen Fall gefunden wo sich jemand darüber beschwert hat das er innerhalb der 8 Wochen irgendwelche Versandkosten zahlen mußte.Wenn das die Regel wäre hätte sich doch mit Sicherheit jemand hier im Forum drüber beschwert oder?




also ich hab schon von gelesen, aber wie gesagt, kulanz wird wohl oft gewährt - nur, warum schreiben sie es dann so rein, wie gesagt, ist für mich ein lotteriespiel und nicht seriös...
Argon50
Inventar
#529 erstellt: 10. Feb 2010, 19:40

fxmackelaner schrieb:
ich habe gerade mal die Forensuche bemüht und habe KEINEN einzigen Fall gefunden wo sich jemand darüber beschwert hat das er innerhalb der 8 Wochen irgendwelche Versandkosten zahlen mußte.Wenn das die Regel wäre hätte sich doch mit Sicherheit jemand hier im Forum drüber beschwert oder?

Es ist ja auch nicht klar seit wann dieser Passus dort steht.

Nochmal aber die Frage warum Teufel mit solchen Formulierungen Kunden verschrecken sollte wenn es nicht so gehandhabt werden würde.

Im Übrigen werden nur die Allerwenigsten länger als 14 Tage testen und dann noch zurück schicken.


Grüße,
Ludwig

Peter_Wind
Inventar
#530 erstellt: 10. Feb 2010, 19:46
Fakt ist, es gilt rechtlich das Fernabgabegesetz und das ist ja wohl nichts besonderes, so wird es aber in der Formulierung für Unbedarfte dargestellt.
Was nach 14 Tagen ist, darauf kann man sich nicht verlassen. Dann hätte Teufel es ja bei der alten Regelung belassen können, die viel weiter ging als die jetzigen AGB.
ichbindochnichtbloed
Ist häufiger hier
#531 erstellt: 10. Feb 2010, 19:57

ingo74 schrieb:


bei den günstigen systemen, die mit kabel geliefert werden und wenn diese kabel benutzt werden, dann berechnet teufel diese auch dazu, all das steht so nicht direkt bei der probehören werbung auf der teufelseite, erst wenn man genau nachliest...



Ingo, ich mag dich ja, aber wo steht das man die Kabel, bei Systemen, wo Kabel anbei sind, bezahlen soll, wenn Sie benutzt sind?

Ich kann nichts finden! Und du Ingo auch nicht. Also häng dich nicht so weit aus dem Fenster.

Was ich aber gesehen habe ist folgendes:

Direktverkauf ist sicher
Wir sind so sehr von unseren Lautsprechern überzeugt, dass wir ein Rückgabe- und Umtauschrecht gewähren - acht lange Wochen. In Ihren eigenen vier Wänden erleben Sie mit Boxen von Lautsprecher Teufel genau das, was Sie sich vorgestellt haben: besten Klang, tiefste Bässe, unglaubliche Dynamik und eine durchstrukturierte Musiklandschaft. Wenn nicht, dann nehmen wir das original verpackte Boxenset wieder zurück, zahlen auch das Rückporto und reden nicht mehr darüber. Sie gehen also kein Risiko ein.
fxmackelaner
Ist häufiger hier
#532 erstellt: 10. Feb 2010, 20:03
Stimmt hab das auch gerade gefunden wenn man bei Teufel auf Direktvertrieb geht steht das.Mann oh Mann was hier einige Leute immer für Panik verbreiten....

Aber hauptsache erstmal den "Teufel" an die Wand malen


[Beitrag von fxmackelaner am 10. Feb 2010, 20:04 bearbeitet]
Argon50
Inventar
#533 erstellt: 10. Feb 2010, 20:03

ichbindochnichtbloed schrieb:

Was ich aber gesehen habe ist folgendes:

Direktverkauf ist sicher
Wir sind so sehr von unseren Lautsprechern überzeugt, dass wir ein Rückgabe- und Umtauschrecht gewähren - acht lange Wochen. In Ihren eigenen vier Wänden erleben Sie mit Boxen von Lautsprecher Teufel genau das, was Sie sich vorgestellt haben: besten Klang, tiefste Bässe, unglaubliche Dynamik und eine durchstrukturierte Musiklandschaft. Wenn nicht, dann nehmen wir das original verpackte Boxenset wieder zurück, zahlen auch das Rückporto und reden nicht mehr darüber. Sie gehen also kein Risiko ein.

Wo steht das genau?

In den AGB liest sich das alles ganz anders:

Teufel AGB schrieb:
2. Rückgaberecht
a) Gesetzliches Rückgaberecht

Mit Verbrauchern wird bei Verträgen, die ausschließlich die Lieferung von Waren zum Gegenstand haben, ein Rückgaberecht nach § 356 BGB vereinbart.
Rückgabebelehrung

Rückgaberecht
Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z.B. als Brief, Fax, E-Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr.

Die Rücksendung hat zu erfolgen an:
Lautsprecher Teufel GmbH
Liebigstraße 92
22113 Hamburg

Das Rücknahmeverlangen ist zu richten an:
Lautsprecher Teufel GmbH
Gewerbehof Bülowbogen
Bülowstraße 66
10783 Berlin

Fax: +49 (0)30 / 300 930 930
E-Mail: verkauf@teufel.de

Bei Rücknahmeverlangen wird die Ware bei Ihnen abgeholt.

Rückgabefolgen
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang.

Finanziertes Geschäft
Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und machen Sie von Ihrem Rückgaberecht Gebrauch, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein.

Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, machen Sie von Ihrem Rückgaberecht Gebrauch und widerrufen Sie Ihre auf Abschluss des Darlehensvertrags gerichtete Willenserklärung.

Ausnahmen vom Rückgaberecht
Gemäß § 312d Abs. 4 besteht das Rückgaberecht nicht bei Fernabsatzverträgen:
1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten wurde,
2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.

Ende der Rückgabebelehrung



b) Allgemeine Hinweise zur Rückgabe

aa) Um uns die Zuordnung und die interne Abwicklung Ihrer Rücksendung zu erleichtern, würden Sie uns einen großen Gefallen erweisen, wenn Sie uns vorab mit einem kurzen Telefonanruf unter der Nummer +49 (0) 30 / 300 930-0 über die Produktrückgabe informieren. Dies hilft uns, den Aufwand und somit auch die für uns entstehenden Kosten im Rahmen einer solchen Rücksendung so gering wie möglich zu halten, was letztlich wiederum unseren Kunden zu Gute kommt.

bb) Die Rückgabe einzelner Komponenten eines Sets ist nur zulässig, wenn diese Komponenten auch einzeln von Lautsprecher Teufel zum Kauf angeboten werden. Mit der Rückgabe einer oder einzelner Komponenten verfällt der Preisnachlass, den Lautsprecher Teufel auf alle Komponenten eines Sets im Rahmen des Setpreises gewährt. Der Kunde erhält deshalb für die zurückgegebenen Komponenten nur die Differenz erstattet, die zwischen dem Setpreis und dem Kaufpreis der Einzelteile besteht, die er behält. Im wirtschaftlichen Ergebnis steht er dann so, als ob er von Anfang an die bei ihm verbleibenden Komponenten zum Einzelpreis erworben hätte. Beispiel: Der Setpreis beträgt € 500,-, die Summe der Einzelpreise € 700,- (Satelliten zum Preis von € 450,- und ein Subwoofer zum Preis von € 250,-). Wird der Subwoofer zurückgegeben, errechnet sich der Erstattungsbetrag aus der Differenz von € 500,- Setpreis und € 450,- (Summe der Einzelpreise der Satelliten, die beim Kunden verbleiben) und beträgt € 50,-. Werden die Satelliten zurückgegeben, errechnet sich der Erstattungsbetrag aus der Differenz von € 500,- Setpreis und € 250,- (Preis für den Subwoofer, der beim Kunden verbleibt) und beträgt € 250,-.

cc) Bitte vermeiden Sie Beschädigungen und Verunreinigungen der Ware und ihrer Verpackung. Senden Sie die Ware, so weit es Ihnen noch möglich ist, in Originalverpackung und mit sämtlichem Zubehör sowie mit allen Verpackungsbestandteilen an uns zurück. Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie ggf. eine schützende Umverpackung benutzen könnten. Wenn Sie die Originalverpackung nicht mehr besitzen, sorgen Sie bitte mit einer geeigneten Verpackung für einen ausreichenden Schutz vor Transportschäden.

dd) Bitte beachten Sie, dass die in den Paragraphen b) aa) – cc) genannten Modalitäten nicht Voraussetzung für die wirksame Ausübung des Rückgaberechts sind.

c) Vertragliches Rückgaberecht

Lautsprecher Teufel gewährt Ihnen über das gesetzliche Rückgaberecht gemäß Ziffer 2 a) hinaus ein vertragliches Rückgaberecht, das am Tage nach dem Ablauf des gesetzlichen Rückgaberecht in Kraft tritt und acht Wochen nach dem Eingang der Ware bei Ihnen endet.
Voraussetzung für die Ausübung des vertraglichen Rückgaberechts ist, dass die Ware sich in einem ordnungsgemäßen, unbeschädigten Zustand befindet.

Das Rücknahmeverlangen ist an unsere Servicehotline +49 (0) 30 / 300 930-0 zu richten. Bitte geben Sie dabei unbedingt die Losnummer Ihres Gerätes (zu finden auf der Rückseite des Gerätes, z.B. MO 04007480121A) sowie die Rechnungsnummer (zu finden auf dem Kaufbeleg, der dem Produkt beilag oder der Auftragsbestätigung, die Sie als PDF-Dokument erhalten haben, z.B. 4322543) an.

Nach der Ausübung des vertraglichen Rückgaberechts können sie die Ware an Lautsprecher Teufel zurückschicken. Die Kosten für die Rücksendung der Ware sowie die Gefahr einer Beschädigung oder eines Verlustes der Ware beim Rücktransport werden von Ihnen getragen.


Stand: 22. September 2009



Grüße,
Ludwig



[Beitrag von Argon50 am 10. Feb 2010, 20:18 bearbeitet]
ingo74
Inventar
#534 erstellt: 10. Feb 2010, 20:05
frag einfach nach oder lies hier die erfahrungsberichte...

zum zweiten - ICH habe nur zitiert, was teufel selber unter dem rückgaberecht schreibt, wenn sie das nicht einhalten, sondern immer den rückversand übernehmen, warum dann der passus..? wenn da aber noch zusätzlich was anderes steht - warum..? für mich ist das ganze undurchsichtig und unseriös - schau bei nubert nach und du weißt, wie man sowas seriös handhabt...
cptnkuno
Inventar
#535 erstellt: 10. Feb 2010, 20:10

ingo74 schrieb:
frag einfach nach oder lies hier die erfahrungsberichte...

zum zweiten - ICH habe nur zitiert, was teufel selber unter dem rückgaberecht schreibt, wenn sie das nicht einhalten, sondern immer den rückversand übernehmen, warum dann der passus..? wenn da aber noch zusätzlich was anderes steht - warum..? für mich ist das ganze undurchsichtig und unseriös - schau bei nubert nach und du weißt, wie man sowas seriös handhabt...

die Page ist einfach schlampig formuliert oder schlecht gepflegt, sie lassen ja auch ihre Satelliten nicht über 80 Hz spielen.
Peter_Wind
Inventar
#536 erstellt: 10. Feb 2010, 20:11

Stimmt hab das auch gerade gefunden wenn man bei Teufel auf Direktvertrieb geht steht das.Mann oh Mann was hier einige Leute immer für Panik verbreiten....


Freunde der Nacht:
In den AGB steht aber nicht und die sind maßgebend, wenn es Spitz auf Knopf kommt, dass auch noch nach 8 Wochen die Rücksendungskosten übernommen werden.
Was unter Direktvertrieb steht, hat nicht zum Inhalt, dass nach vierzehn Tagen auch die Rücksendekosten übernommen werden. Ihr müsst das differenzieren.
Die nehmen nach 8 Wochen zurück, kostenlos aber nur in der Frist des Fernabgabesetzes.


[Beitrag von Peter_Wind am 10. Feb 2010, 20:42 bearbeitet]
ichbindochnichtbloed
Ist häufiger hier
#537 erstellt: 10. Feb 2010, 21:00

ingo74 schrieb:
frag einfach nach oder lies hier die erfahrungsberichte...

Frag du doch nach und schreib einen Erfahrungsbericht.

Wo steht denn das nun mit dem Kabel?
ingo74
Inventar
#538 erstellt: 10. Feb 2010, 21:15
lies die agb´s unter dem stichwort beschädigung, nichts anderes machst du, wenn du 30m kabel zerstückelst zum probehören - glaubs oder glaubs nicht, es ist einfach tatsache...
ichbindochnichtbloed
Ist häufiger hier
#539 erstellt: 10. Feb 2010, 21:24

ingo74 schrieb:
lies die agb´s unter dem stichwort beschädigung, nichts anderes machst du, wenn du 30m kabel zerstückelst zum probehören - glaubs oder glaubs nicht, es ist einfach tatsache...


Na, wenn du bei Konrad 30 Meter Lautsprecherkabel zerschnitten dem Verkäufer auf den Tisch legst, möchte ich mal sein Gesicht sehen.

Wenn das Kabel, jedoch zum System gehört, und zum Testen benötigt wird, ist eine Berechnung nicht möglich.
Oder musst du auch benutzte Batterien von Fernbedienungen ersetzen?
Na, ja und das Kabel was meinem Concept E2 beilag, kann man zwar verwenden, wurde jedoch nach kurzer Zeit ersetzt. Hört sich einfach besser an mit dem neuen Kabel.

Warum ist es im Nubertforum so ruhig. Da gibts wohl keine Neider? Schau dich doch dort mal und mach mal bischen Pause.
Argon50
Inventar
#540 erstellt: 10. Feb 2010, 21:31

ingo74 schrieb:
lies die agb´s unter dem stichwort beschädigung, nichts anderes machst du, wenn du 30m kabel zerstückelst zum probehören - glaubs oder glaubs nicht, es ist einfach tatsache...

Na ja, da geh ich zu Gunsten von Teufel schon mal davon aus das sie da kulant sind.
Die beigelegten Kabel sind ja eher Cent Artikel.

Wirklich mehr als grenzwertig ist aber die Diskrepanz zwischen dem (Werbe-)Text der Homepage und den einzig rechtlich bindenden AGB.

http://www.teufel.de/Magazin/Intern/Direktvertrieb/

Teufel Werbung schrieb:
Direktverkauf ist sicher
Wir sind so sehr von unseren Lautsprechern überzeugt, dass wir ein Rückgabe- und Umtauschrecht gewähren - acht lange Wochen. In Ihren eigenen vier Wänden erleben Sie mit Boxen von Lautsprecher Teufel genau das, was Sie sich vorgestellt haben: besten Klang, tiefste Bässe, unglaubliche Dynamik und eine durchstrukturierte Musiklandschaft. Wenn nicht, dann nehmen wir das original verpackte Boxenset wieder zurück, zahlen auch das Rückporto und reden nicht mehr darüber. Sie gehen also kein Risiko ein.

Dieser (rechtlich nicht bindende) Text ist absolut nicht mit den (rechtlich bindenden) AGB in Einklang zu bringen.

http://www.teufel.de/Support/Ueberteufel/AGBs/

Teufel AGB schrieb:

c) Vertragliches Rückgaberecht

Lautsprecher Teufel gewährt Ihnen über das gesetzliche Rückgaberecht gemäß Ziffer 2 a) hinaus ein vertragliches Rückgaberecht, das am Tage nach dem Ablauf des gesetzlichen Rückgaberecht in Kraft tritt und acht Wochen nach dem Eingang der Ware bei Ihnen endet. Voraussetzung für die Ausübung des vertraglichen Rückgaberechts ist, dass die Ware sich in einem ordnungsgemäßen, unbeschädigten Zustand befindet.

...

Nach der Ausübung des vertraglichen Rückgaberechts können sie die Ware an Lautsprecher Teufel zurückschicken. Die Kosten für die Rücksendung der Ware sowie die Gefahr einer Beschädigung oder eines Verlustes der Ware beim Rücktransport werden von Ihnen getragen.

...

Stand: 22. September 2009


Grüße,
Ludwig

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