Garantiefrage

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Keynoll
Stammgast
#1 erstellt: 13. Okt 2007, 21:37
Guten Abend!

Wenn mir ein Händler (Fachhändler) einen Verstärker verkauft, muss er mir dann 2 Jahre Garantie auf das Gerät geben? Es handelt sich um ein Ausstellungsstück.
baerchen.aus.hl
Inventar
#2 erstellt: 14. Okt 2007, 08:23
Hallo,


Keynoll schrieb:
Guten Abend!

Wenn mir ein Händler (Fachhändler) einen Verstärker verkauft, muss er mir dann 2 Jahre Garantie auf das Gerät geben? Es handelt sich um ein Ausstellungsstück.


Bei Neugeräten incl. Ausstellungsgeräten übernimmt der Hersteller die Gewährleistung. Dieser muss vom Gesetz her zwei Jahre Gewährleistung geben. Alles darüber hinaus ist freiwillig. Für längere Gewährleistungszeiten muss der Kauf eines Neugerätes beim Hersteller meist registriert werden.

Bei gebrauchten Geräten muss vom Gesetz her der Händler für 1 Jahr die Gewährleistung übernehmen

http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie

Gruß
Bärchen
Uwe_Mettmann
Inventar
#3 erstellt: 15. Okt 2007, 08:50
Hallo,

zu dem was Bärchen geschrieben hat ergänzend:

Bei Gebrauchtgeräte kann der Händler die Gewährleistung von 2 auf 1 Jahr reduzieren, wenn er den Kunden schriftlich darüber informiert, z.B. in einem Kaufvertrag. Wahrscheinlich reicht auch ein Hinweis in den "Allgemeine Geschäftsbedingungen" aus, wenn diese jederzeit lesbar dem Kunden zugänglich sind.

Ein Ausstellungsstück ist ja kein Gebrauchtgerät, also 2 Jahre Gewährleistung.

Effektiv hat man nur ein halbes Jahr Garantie. Innerhalb dieser Zeitspanne wird automatisch davon ausgegangen, dass der Mangel bereits beim Kauf des Gerätes bestand und das Gerät muss immer für den Kunden kostenlos repariert, getauscht usw. werden. Nach einem halben Jahr hat der Kunde dies nachzuweisen. Dies wird aber schwierig sein, also kann man nur innerhalb des ersten halben Jahres sicher sein, dass das Gerät kostenlos repariert wird.


Gruß

Uwe
Ennox
Stammgast
#4 erstellt: 15. Okt 2007, 08:54
Deswegen macht es uU Sinn beim Kauf des Gerätes das anbringen eines Siegels zu vereinbaren - so ist zumindest nachweisbar, dass man das Gerät nicht geöffnet hat...

Tschö
Stefan
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